4 Der Grund und Boden besteht grösstenteils ans kulturfähigem Land. 89—95 Prozent des gesamten Areals sind in den einzelnen Gouverne ments zum Ackerbau geeignet. Was die Verteilung des Baulandes auf die verschiedenen Gruppen von Besitzern anbetrifft, so war sie im Jahre 1892 folgende: Auf den Privatgrundbesitz fiel 40,4 Prozent des gesamten kulturfähigen Bodens, auf den bäuerlichen Besitz 47,8 Prozent und auf den fiskalischen Besitz 11,8 Prozent. Mit Ausnahme des Dongebietes, wo besondere historische Ereignisse dem Fiskus relativ viel Land in Besitz gegeben haben, besitzt der Fiskus in ganz Neurussland einen ziemlich geringen Teil des gesamten Baulandes. Einen relativ grösseren Teil bildet das dem Fiskus und der Krone gehörige Land auch im Gouvernement Cherson und in Taurien, wo die Mitglieder der Dynastie grössere Güter besitzen. Was das dem Bauernstände gehörende Land betrifft, so beträgt es den grössten Teil des Grundeigentums. In einigen Gouvernements, wie z. B. Cherson und Taurien, weicht das Gemeindeland dem Privatgrund- besitze. In den anderen aber beträgt es mehr als die Hälfte des gesamten kulturfähigen Landes. Durch die starke Ausdehnung des Privatgrundbesitzes werden in den neurussischen Gouvernements zum Teil die Grösse und Systeme der Betriebe und die Art der Bodenbenützung, namentlich die Produktion für den Absatz bedingt. So fällt bei einer Klassifizierung der Gesamtflächen des Bodens je nach der Art der Bodenbenutzung ein grosser Prozent teil auf das Ackerland und ein relativ kleiner Teil auf Weide- und Wiesenland. Die verhältnismässig hohen Getreidepreise bewegen die Grundherren zur fortwährenden Vergrösserung des Ackerlandes, da dieses bei den günstigen Absatzgelegenheiten beim Getreide die besten Kenten bringt. Das charakteristische Merkmal der neurussischen Landwirtschaft ist die primitive Technik des Ackerbaues. Reiche Fruchtbarkeit des Bodens, dünne Bevölkerung, grosse unbevölkerte Flächen des unbebauten Bodens, günstige Absatz- und Verkehrsverhältnisse — dies alles war es, was der Konservierung einer primitiven Ackerbautechnik den günstigen Boden gab. Nur dort, wo es eine- kapitalistische Wirtschaft gibt, wo der Landwirt nicht nur einen möglichst grossen Ertrag, sondern auch die Schonung der Bodenschätze anstrebt, entschliesst man sich zur Anwen dung von verschiedenen Verbesserungen der Ackerbausysteme. Bis zur letzten Zeit herrschte in den südrussischen Gouvernements wilde Feld graswirtschaft, jetzt ist sie durch die Drei-, höchstens Vierfelderwirtschaft ersetzt. Bis zum Ende der sechziger Jahre waren die südrussischen