— Z9 — Leibeigenschaft Lohnarbeiter zu verwenden. Die Krisis, die die meisten Gouvernements bald nach der Aufhebung der Leibeigenschaft ergriff, hat aber auch auf die neurussischen Gouvernements ihren Einfluss geübt in der Form, dass sie eine starke, immer zunehmende Verschuldung der Gutsbesitzer und Mangel an Arbeitskräften hervorrief. Dazu kam der Mangel an Kapital und an wirtschaftlichen Kenntnissen. Was diese letzten zwei Ursachen anbetrifft, so spielen sie zur Zeit keine so grosse Rolle wie früher. Das Land der Gutsbesitzer wird in den neurussischen Gouvernements in der Regel mit dem gutsherrlichen Inventar bestellt. Ein Kapitalmangel macht sich nicht mehr wie früher bemerkbar. Es ist die grössere Rentabilität der Verpachtung auf ein Jahr, die unter dem Einfluss der enormen Pachtpreise die Gutsbesitzer bewegt, ihr Land auf solche Weise zu verwerten. Der Gutsbesitzer wird nur von den Ge sichtspunkten des kapitalistischen Unternehmers geleitet. Es wird in Neurussland auf dem Lande, Dank der grossen Umfänge der Gutswirt schaften, so spekuliert, wie es die Unternehmer mit ihren Waren tun. Das Land in den Händen unserer südlichen Landlords ist nichts als eine Aktie, die man sehr leicht auf den Markt bringen kann, und mit welcher es überhaupt leicht ist, alle Kunststücke der Börsenequiiibristik zu machen, je nachdem sich die Verhältnisse im wirtschaftlichen Leben oder auf den Getreidemärkten ändern. 1 ) Was den Mangel an Arbeitskräften anbetrifft, so wirkt jetzt diese Ursache in viel geringerem Masse als früher, was wir in einem späteren Kapitel zu betrachten haben. Da wo die bäuerliche Bevölkerung etwas wohlhabender ist und wo die Arbeitsmärkte etwas entfernter sind, wird ein gewisser Mangel an Arbeitskräften empfunden. In diesen Gegenden versehen sich die Gutsbesitzer mit Arbeitskräften dadurch, dass sie kleine Grundstücke unter die Landarbeiter verteilen und diese durch verschiedene Massnahmen an ihr Gut zu fesseln sich bemühen. Indem wir der Betrachtung über den Naturallohn, der in grossem Masse bei solcher Landverteilung gezahlt wird, ein spezielles Kapitel widmen, wollen wir hier eine solche Landgutverteilung insoferne erörtern, als es für che Untersuchung des Pachtsystems in Neurussland nötig ist. Eine solche Landzuteilung — die der Teilpacht entspricht — unterscheidet sich von der einjährigen Pacht durch den Bauern erstens dadurch, dass der Pachtschilling nicht in Geld, sondern in natura bezahlt wird, und zweitens dadurch, dass der Teilpächter (russisch: Skopschtschik) tatsächlich, wenn auch nicht rechtlich mehr ein Arbeiter, als ein Pächter ist. Der Grund- «Ueber die Agrarfrage». — «Ruskija Wjedomosti» 1906 Nr. 69.