30 besitzer stellt einheimischen Bauern sowie auch Wanderarbeitern eine kleine Hütte mit einem kleinen Grundstück zur Verfügung. Das Land wird vom Teilpächter bestellt, der sich verpflichtet, dem Grundbesitzer den grössten Teil - meistens drei Fünftel der Ernte abzugeben. Für die Hütte und Ländereien, die dem persönlichen Bedarf des Teilpächters dienen, wird dem Gutsbesitzer Pachtgeld bezahlt. Zu einer solchen Teilpacht greift der Gutsbesitzer nicht so sehr wegen des Mangels an Arbeitskräften als infolge seines Strebens, möglichst viel Land als Acker land und als Saatfeld zu benützen. Die Teilpacht wird gegenwärtig in Neurussland unumgängliche Bedingung, ohne welche keine Bewirtschaftung der gutsherrlichen Wirt schaft möglich ist, da es dem Gutsbesitzer ermöglicht wird, mit den geringsten Produktionskosten das ganze ihm gehörende, kulturfähige Land zu nutzen. Die Steppen bilden jetzt ein Meer von Weizen, Gerste, Hafer; als kleine grüne Inseln treten Mais und Flachs hervor, hie und da tauchen gleich gelben Flecken die von der Sonne halb verbrannten Gemüsefelder auf. Erwähnen wir noch die ausgezeichneten Wasser transportverhältnisse, so wird uns das stychienrnässige, manchmal als wahnsinnig erscheinende Streben der meisten der Gutsbesitzer nach Vermehrung der Anbaufläche auf Kosten der Weiden, Wiese und Brache vollständig erklärlich, in der Praxis wird diese Tendenz durch die Teil pacht mit einem grossen Erfolge verwirklicht. 1 ) Trotz der starken Verbreitung ist die einjährige Kleinpacht und die Skopschtschina, .bei der Bezahlung des Pachtschillings nicht in Geld, sondern in natura erfolgt, nicht die vorherrschende Pachtform in Süd russland. Dank der günstigen wirtschaftlichen und natürlichen Vor bedingungen hat sich hier kapitalistisches Pachtsystem entwickelt. Neben einer starken Nachfrage nach einer Nährpacht seitens der besitzlosen Bauern und Kleinbesitzer besteht in den neurussischen Gouvernements die Pacht, zu der die wohlhabenden, bäuerlichen Grundbesitzer nicht zu Unterhaltszwecken, sondern zu Unternehmungszwecken greifen. Die neurussischen Gouvernements stehen an erster Stelle nach der ’) Russkija Wjedomosti a. a. D. Wie rentabel für die Gutsbesitzer diese Form der Bewirtschaftung ist, wird durch die folgende Berechnung gezeigt. Nehmen wir an, dass die Ernte 50 Pud pro Dess. beträgt, so erhält der Gutsherr 30 Pud pro I Dess. Bei dem Getreidepreis zu 75 Kopeken pro Pud macht es 22 Rubel 50 Kopeken aus. Da ein Drittel des Landes meistens unbestellt bleibt, so gibt die Ernte dem Gutsherrn gewöhnlich nicht mehr als 15 Rubel. Wenn der Gutsherr auch nur drei Zehntel der Ernte erhielte, so würde sein Teil nicht weniger als 7 Rubel 50 Kopeken betragen, während der Pachtpreis im Durchschnitt 6--7 Rubel beträgt.