33 der gepachteten Grundstücke bewiesen. Die durchschnittliche Grösse derselben beträgt in ganz Neurussland 37,9 Dess. ln den einzelnen Gouvernements ist sie viel höher, indem sie im Gouv. Cherson sogar über 250 Dess. beträgt. Als ein charakteristischer Zug der Bauernpacht in Südrussland sei hier noch eine starke Ausdehnung der langjährigen Pacht (in Russland gilt die über drei Jahre dauernde Bauernpacht als langjährige) erwähnt, ln Bezug auf Ausdehnung der langfristigen Pacht stehen die neurussischen Gouvernements an erster Stelle unter allen Gouvernements des Euro päischen Russlands. Die Zahl der Bauern, die das Land für eine Frist von mehr als drei Jahre übernehmen, betrug im Jahre 1900 36,9% der gesamten Zahl der Bauernpächter, ln den einzelnen Gouvernements ist der Prozentsatz der Fälle der langfristigen Pacht noch höher, indem er im Gouv. Cherson 69,7% und im Dongebiet sogar 85% beträgt. Durch die vorangehende Erörterung über die Bauernpacht haben wir eine bemerkenswerte Begleiterscheinung derkapitalistischen Entwicklung in der neurussischen Landwirtschaft festgestellt. Zwar haben tvir nur die Bauernpacht untersucht, da die Angaben, welche die Pacht von Kaufleuten und Kleinbürgern betreffen, zu lückenhaft sind, und doch könnte eine Betrachtung über eine solche den kapitalistischen Charakter des in den neurussischen Gouvernements herrschenden Pachtsystems nur bestätigen. Es ergibt sich also, dass die gutsherrliche Wirtschaft, die schon in den meisten Fällen den Unternehmungscharakter trägt, auf den Absatz produziert und sich nach kapitalistischen Berechnungen richtet, am meisten auch ihren Charakter auch in dem Falle behält, wenn sie nicht vom Gutsherrn oder durch die Administration, sondern durch Verpachtung bewirtschaftet wird. Davon spricht auch der Gross grundbesitzer aus dem Gouv. Cherson, Graf Stembock-Fermor. Indem er die Vorteile der Verpachtung für die Gutsherrn darlegt, schliesst er seine Bemerkungen darüber folgendermassen: «. . . . Die direkte Geld rente in der Form eines immer steigenden Pachtschillings übertrifft die Rente, die der Gutsherr durch die eigene Bewirtschaftung bezieht, was sich durch die teuere Administration und die hohen Arbeitslöhne erklärt.» 1 ) Wird die Sorge für die Beschäftigung von Lohnarbeitern seitens der Gutsbesitzer durch die Verpachtung ihres Landes umgangen, so schliesst >) Lieber die gegenwärtige Lage und die Aufgaben des Grossgrundbesitzes in den südrussischen Gouvernements. Die Schriften der «Kais. Freien Volkswirtschaft!. Gesellschaft» 1898, Bd. XI—XII, S. 291. 3