42 Was die Landpacht durch Bauern anbetrifft, so hat auch dieses dritte Mittel den Landhunger der Besitzlosen und Piirzellenbesitzer nur in sehr geringem Masse gestillt. Der Menge des von den Bauern ge pachteten Landes nach steht Neurussland an erster Stelle. So betrug die Menge des von Bauern im Jahre 1900 gepachteten Landes in ganz Neurussland 3 649,3 taus. Dess., was 18,7% des gesamten im Europä ischen Russland von Bauern gepachteten Landes ausmacht. Im Verhältnis zum Anteilsland der Bauern betrug das von diesen gepachtete Land in Neurussland 22,7% und in den einzelnen Gouvernements zwischen 19,8% in Bessarabien und 161,1% im Dongebiet. Dass die Menge des von Bauern gepachteten Landes immer zu nimmt, zeigt der Vergleich dieser Zahlen aus dem Jahre 1900 mit denen im Jahre 1892. Im Jahre 1892 betrug das gepachtete Land zwischen 272,1 taus. Dess. in Bessarabien und 622,29 taus. Dess. im Gouv. Cherson. In Bezug auf Anteilsland machte das gepachtete Land zwischen 11,5% in Bessarabien und 28% in Cherson. 1 ) Zur Bauernpacht in den neurussischen Gouvernements greifen grösstenteils diejenigen Bauerngruppen, die zu den wohlhabenden ge rechnet werden, da die Pacht unmöglich ist ohne genügende Menge toten und lebenden Inventars. Zweifellos ist die Bauernpacht im Ganzen durch Landhunger der Bauern entstanden. Mittels der Pachtung will der Kleinbesitzer resp. der besitz lose Bauer das für ihn zu kleine Land durch Pachtung ergänzen. Unter solchen Umständen entspricht die Menge des gepachteten Landes den den Bauern zugewiesenen Anteilen in umgekehrter Weise: je kleiner die Bauernscholle, desto grösser wird das von dem Bauer gepachtete Grund stück. Das gilt aber nur bis zu gewissen Grenzen, die durch die Menge des Kapitals, des toten und lebenden Inventars und durch den Umfang des der betreffenden Bauernwirtschaft gehörigen Landes bestimmt werden. Sind diese Grenzen überschritten, so wird das umgekehrte Verhältnis zwischen dem Umfang der Scholle und dem des gepachteten Landes durch das direkte Verhältnis ersetzt. Je grösser die Bauernwirtschaft, desto grösser das Pachtland. Stellt man den Umfang der Landanteile neben den des gepachteten Landes, so sieht man, dass von einer gewissen Grenze an zwischen diesen Faktoren ein direktes Verhältnis besteht. 2 ) ') Für das Dongebiet fehlen die Angaben. 2 ) Vgl. Manuilow. Die Bauernpacht. Eine Denkschrift an den besonderen Ausschuss für die Beratung über die Nöte der russischen Landwirtschaft im Jahre 1902, S. 19—20,