48 kulturfähigen Landes bleiben sollte, hatte der Gutsherr das Recht, die Landstücke bei den Bauern «abzuschneiden» mit der Bedingung aber, dass diesen nicht weniger als die Hälfte des minimalen Anteiles bleiben sollte. Von allen diesen Beschränkungen blieben die übrigen Bauern kategorien befreit. Durch die Reform vom Jahre 1861 wurde auch eine Bauernkategorie gebildet, aus der sich die ganze Zeit nach der Reform das ländliche Proletariat rekrutierte. Dies waren die sog. «Darstweniki» (Schenkungs bauern). Die Bedingungen für die Bildung dieser Bauernkategorie waren folgende: Dem Gutsherrn war das Recht gegeben, den Bauern ein gewisses Stück Land ohne irgend welche «Ablösungszahlung» zu «schenken». Nach dem Gesetz vom 19. Februar 1861 sollte dieses geschenkte Landstück nicht weniger als 1 / i des höchsten Anteiles betragen. Der Gutsherr gab gern solche «geschenkte», oder wie man sie später nannte «Bettellandstücke» her, da er sich dadurch von der Pflicht, den Bauern einen normalen Anteil zu geben, befreite. Die Bauern hatten das Recht, auf solche Landstücke zu verzichten, doch nur während der ersten neun Jahre nach der Reform. Mit dem Ablauf dieser Frist nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es stellte sich heraus, dass dadurch ein gewisser Teil von gutsherrlichen Bauern vollständig an ihre Boden schollen gefesselt war. Der Gutsherr bekam dadurch ihm stets zur Verfügung stehende einheimische Arbeitskräfte. Die durchschnittliche Scholle pro Hof und pro Kopf betrug auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1861 in Dess. (Tabelle XXIII) bei den gutsherrlichen bei den Apanagen- und Bauern: staatsherrlichen Bauern : pro 1 Hof pro Kopf der männlichen pro 1 Hof pro Kopf der männlichen Bessarabien Bevölkerung 15,7 Bevölkerung 8,8 Cherson 7,1 3,5 14,0 7,0 Taurien 11,4 5,1 21,4 8,9 Ekaterinoslaw 5,5 2,7 16,0 6,9 Was die verschiedenen Schollengrössen anbetrifft, so wird die von Anfang an bestehende Ungleichheit durch die folgenden Zahlen bewiesen. Die Zahl der Bauern aller Kategorien (in Prozenten), die Land zugeteilt bekommen hatten, wird von der damaligen Regierungskommission unter folgende Kategorien geteilt: