50 — Landanteile. Berechnet man eine Minimalscholle pro Hof auf 12 Dess., wie es auf Grund der Reform vom 19. Februar 1861 bestimmt wurde, so ergibt sich ein Mangel von 977000 Dess. Die durch die Reform vom Jahre 1861 geschaffene wirtschaftliche Differenzierung der neurussischen Bauernschaft nimmt in neuerer Zeit immer mehr zu, indem die Zahl derjenigen Bauern, die zu den besitz losen gerechnet werden und die zur Ergänzung ihres Butgets andere Erwerbsquellen als Ackerbau suchen müssen, immer mehr wächst. Seit der Reform vom Jahre 1861 bis zu den Jahren 1877—1878 vermehrte sich die Zahl der Bauern, die nicht mehr als die Normalscholle besassen, in Bsessarabien um 35,7 %, in Ekaterinoslaw um 45,6 °/o, in Cherson um 38,5 °/o und in Taurien um 27,3 °/o. Seit diesen Jahren bis zu dem Jahre 1892 hat sich diese Zahl wieder vergrössert in Bessarabien um 19,6 °/o, in Ekaterinoslaw um 22,2 °/o, in Cherson um 49,8 °/o und , in Taurien um 63,3 %. Im Verhältnis zu der gesamten männlichen bäuerlichen Bevölkerung betrug die Zahl der Bauern, die nur eine Nor malscholle besassen, in Bessarabien 21,5 %, in Ekaterinoslaw 30,3 %, in Cherson 25,9 % und in Taurien 29,7 °/o. Die durchschnittliche Grösse der Scholle bei dieser Kategorie der Bauern betrug (pro 1 Kopf der männ lichen Bevölkerung) in Bessarabien 1,4 Dess., in den Gouvernements Cherson 1,4 Dess., in Ekaterinoslaw 1,5 und in Taurien 2,6 Dess. Der Mangel an Land wird auch von einer Abnahme des Vieh bestandes und Fehlen des nötigen toten Inventars begleitet. Der land arme Bauer wird gezwungen, das Vieh und tote Inventar zu mieten; entweder bezahlt der Bauer das Mietgeld und wird dadurch auch der letzten Geldmittel beraubt, oder er bezahlt dafür mit seiner Arbeit und wird dadurch aus einem «Besitzenden» ein Lohnarbeiter. Die von den Semstwos unternommenen Bauernzählungen haben bewiesen, in welch engem Zusammenhang der Mangel an Land mit dem an Vieh steht. So z. B. fiel in Taurien auf jeden Hof im Durchnitt bei den ver schiedenen Bauerngruppen: (Tabelle XXVI) in den Bauernwirtschaften: Arbeitsvieh: ganzer Viehbestand ohne Saatfeld 0,3 U mit Saatfeld unter 5 Dess. 1,0 2,4 5—10 « K9 4,2 10—25 2,2 7,3 25—50 5,8 13,9 über 50 « 10,5 30,0