— 54 (Tabelle XXXIV) Bei den Bauern wirtschaften Berdjanks Dnjepr ohne Saatfeld 73 80 mit unter 5 Dess. 65 30 « 5—10 « 40 23 « 10—25 « 21,5 16 « 25—50 « 9 7 über 50 « 12 7 in letzter Zeit nahm die Fläche des verpachteten Landes besonders zu. So betrug sie nach den Angaben der Semstwos im Jahre 1899 im Gouv. Ekaterinoslaw 87,95 taus. Dess. und im Gouv. Cherson 10,60 taus. Dess. Mit der Verpachtung des Schollenlandes auf eine längere Frist wird der erste Schritt zum Uebergang zur Lohnarbeit getan. Es kommt aber selten vor, dass die Bauern, die ihre Scholle verlassen oder wegen Mangel an Land oder an Inventar und aller anderen Mittel verpachtet haben, wieder zur Selbstbewirtschaftung ihres Landes zurück kehrten. Zuerst greifen sie zur Verpachtung, dann aber verkaufen sie das Inventar und schliesslich auch das Land. 1 ) Dies sind die indirekten Merkmale, die uns die Möglichkeit geben, die Masse der sich als Lohnarbeiter verdingenden Bauern festzustellen. Wir haben keine Angaben für eine genaue Berechnung der Zahl der ein heimischen Bauern, die ihre Arbeitskraft in der Landwirtschaft zu verkaufen suchen. Wir können nur die Merkmale derjenigen Bauerngruppen, die dem Zustande ihrer Wirtschaft nach gezwungen sind, sich als Lohnarbeiter zu verdingen, anführen. Durch die vorangehenden Angaben wurde festgestellt, erstens, dass die Bauernschaft in den neurussischen Gouvernements sich im Zustande einer starken Differenzierung befindet und zweitens, dass diese Differenzierung der bäuerlichen Bevölkerung in den neurussischen Gou vernements sich in der Zunahme der Zahl der Gespannlosen, Besitzlosen und ähnlicher im Verfall begriffener Bauerngruppen äussert. Wir können mit Sicherheit behaupten, dass eben diese Bauerngruppen, der ihr Land nicht mehr Bewirtschaftenden, Besitzlosen, Gespannlosen u. dgl., die Massen der Landarbeiter liefern müssen. Es besteht in den neurussischen Gouvernements noch eine Kategorie von Bauern, die nicht zu den Besitzlosen gerechnet werden kann, die aber immer am Rande des völligen Verfalles steht. Diese sind die Bauern, die die sogenannten Bettel- oder Schenkungsiinteile erhalten ’) Vgl. Postnikow a. a. D. S. 140 ff.