60 Nach der neuesten Untersuchung der Semstwos haben sich die Zehenter aus den flüchtenden Leibeigenen, Landstreichern, aus den in die Militäransiedelungen Verbannten u. dergl. gebildet. Viele, die vor der Rekrutierung oder vor den Fesseln der Leibeigenschaft flohen oder nur von der Lust getrieben wurden, ein freies Leben in den weiten ukrainischen Steppen zu führen, kamen nach Neurussland. Hier waren sie von den Behörden nicht ausfindig zu machen; sie wurden entweder Lohnarbeiter in den gutsherrlichen Wirtschaften oder selbständige Grund besitzer. Meistens aber mieteten sie beim Gutsherrn eine Hütte und bestellten dafür sein Ackerland, indem sie dem Gutsherrn ein Zehntel des Rohertrages abzugeben hatten. In verschiedenen Epochen war die Stellung der Gesetzgebung zu diesen «Zehentern» verschieden. Bald wurden sie den Kleinbürgern zugeschrieben, bald als Leibeigene der Gutsherren ausgegeben. Kurz vor der Reform vom 19. Februar 1861 überschrieben sie die Gutsherren, die Kenntnis davon hatten, dass die Hofleute keinen Anteil bekommen mussten, in die Kategorie der Hofleute. So stellte sich nach der Aufhebung der Leibeigenschaft heraus, dass verschiedene Gruppen der Zehenter in verschiedener rechtlicher wie wirtschaftlicher Lage sich befanden. Ein Teil von ihnen wurde zu den Kleinbürgern gerechnet, während sie ihrer wirtschaftlichen Lage nach zur Bauernschaft gehörten; andere dagegen, obgleich sie in der Wirtschaft des Gutsherrn wohnten und keinen Grundbesitz hatten, den Bauern zu geschrieben wurden. Da sie zur Zeit der Reform keine Anteile erhielten und keine Ewerbsquelle hatten, suchten die «Zehenter» bei fremden Guts besitzern unterzukommen. Die Gutsherren verstanden es, sie auf die verschiedene Weise auf ihre Wirtschaften zu locken, da sie sich dadurch mit den ihnen so nötigen Arbeitskräften versahen. Durch ihre bedrängte Lage wurden die «Zehenter» gezwungen, ihre Arbeitskraft den Guts herren unter meistens sehr ungünstigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. So sind sie in eine vollständige Abhängigkeit von den Guts herren und in eine höchst schwierige Lage geraten, die sich mit der Zeit noch verschlimmert hat. Auf Grund der von dem Semstwo des Gouv. Cherson unternommenen Untersuchung über die Lage der neurussischen Bauernschaft können wir folgendes Bild von den Lebensverhältnissen der Zehenter entwerfen. Auf den ersten Blick ist ein Dorf der Zehenter von einem Bauern dorfe zu unterscheiden. Das Fehlen einer eigenen Hütte und der fort währende Uebergang von einem Gutsherrn zu dem andern, die Un bestimmtheit der Existenz, hat dem ganzen Leben der Zehenter ein trauriges Gepräge aufgedrückt. Da der Zehenter nicht weiss, wie lange