— 63 bäuerliches als ihr Name und ihre rechtliche Stellung geblieben, während sie tatsächlich nicht zu den Bauernwirten, sondern zu den Landarbeitern gehören. 1 ) *) Nach der in den achtziger Jahren von den Semstwos unternommenen Volks zählung besitzen wir zur Zeit fast gar keine anderen Angaben über die Entwicklung des ländlichen Proletariats. Ein einziger Versuch, das ländliche Proletariat statistisch zu be stimmen, bildet das neulich erschienene Buch von P. Lochtin: Das besitzlose Proletariat in Russland. Aber auch diese Arbeit bringt nicht viel Licht in diese Präge, da sie 1. sich fast ausschliesslich mit der bäuerlichen Bevölkerung von Zentralrussland beschäftigt, 2. ein sehr lückenhaftes Material liefert.