5 65 tatsächlich herrschenden Mangel an Arbeitskräften erörtert und bewiesen hat. Seit dem Ende der achtziger Jahre, auf die sich die Arbeit Koro- lenkos bezieht, sind etwa 15 Jahre verflossen; die Klagen über den Mangel an Arbeitskräften sind noch immer nicht verstummt, während die wirtschaftlichen Verhältnisse sich vollständig verändert haben. Die Frage, ob ein Mangel an Arbeitskräften in der neurussischen Landwirtschaft zu unserer Zeit wirklich besteht, oder nicht, das zu unter suchen, bildet den Gegenstand dieses Kapitels. Betrachtet man die Zahl der Arbeitskräfte und die Flächengrösse der den Bauern zugewiesenen Anteile, so ergibt sich folgendes Bild. Bei der extensiven Wirtschaft in der neurussischen Landwirtschaft ist die Zahl der für die Erntearbeiten nötigen Arbeitstage sehr gross. Sie beträgt in allen Gouvernements mit Ausnahme des Dongebiets 45; in dem letzteren aber etwa 39.') Dagegen ist die Zahl der für Ernte arbeiten pro 1 Dess. nötigen Arbeitstage gering und beträgt im Durch schnitt vier Tage. Es ergibt sich also, dass die Fläche des Ackerlandes, die ein Arbeiter zur Zeit der Ernte einzubringen im Stande ist, ziemlich gross ist. So beträgt sie in Bessarabien in Dess. 11,3, im Gouv. Cherson 11,3, in Taurien 12,5, im Gouv. Ekaterinoslaw 11 und im Don- gebiete 9,3. Dies zur Zeit der Erntearbeiten. Während des übrigen Jahres wird die der Arbeitskraft eines Arbeiters entsprechende Fläche des ge samten Landes und insbesondere des Ackerlandes für alle nötigen Feld arbeiten noch grösser. Es beträgt die einer Arbeitskraft entsprechende Fläche in Dess. (Tabelle XLI!) in den Gouvernements: Bessarabien Cherson Taurien Ekaterinoslaw Dongebiet des gesamten Baulandes 19.3 18.3 20,0 21,2 32,0 darunter des Ackerlandes 13.6 15,2 15,0 16,5 14.7 Vergleichen wir die Fläche, die der Arbeitskraft eines Arbeiters unter den klimatischen und wirtschaftlichen Verhältnissen Neurusslands entspricht, mit dem Landanteil, der auf je eine Arbeitskraft tatsäch lich kommt, so ergibt es sich, dass die erste die letzte übertrifft. ■) Diese und nachfolgende Angaben sind den «Materialien der Regicrungskommission vom 16. November 1901», dem «Handbuch des Landwirtes» von J. Batalin und den «Materialien über die Landwirtschaft» vom Ackerbauministerium entnommen.