8 ( 6 von Gouvernementskomitees, einig; scharf gingen aber die Meinungen auseinander über die Mittel, die Aufhebung der Leibeigenschaft mit den Vergünstigungen den Gutsherren gegenüber zu vereinbaren. Von ihren Klasseninteressen geleitet, suchte die Mehrzahl der Gutsherren die Bauern zu befreien und zur selben Zeit für sie solche Verhältnisse zu schaffen, welche sie in Abhängigkeit von den Gutsherren bringen könnten. Durch diese Abhängigkeit der Bauern beabsichtigten die Gutsherren, sich die ihnen so nötigen Arbeitskräfte zu verschaffen. Daraus folgte, dass die Land anteile, welche den Bauern zugewiesen werden sollten, weder zu gross, damit der Bauer nicht seine ganze Zeit seiner eigenen Wirtschaft widmen sollte, noch zu klein sein sollten, damit nicht dadurch eine Aus wanderung der Bauern entstehen möchte, wodurch die Gutsherren ohne stets verfügbare Arbeitskräfte geblieben wären. Die Landanteile sollten genau so gross sein, dass sie den* Lebensunterhalt verschaffen könnten, teils durch die eigene Bewirtschaftung, teils aber durch den Verkauf ihrer Arbeit an den Gutsherrn. 1 ) Dies sprachen auch die Gutsherren selbst ganz aufrichtig aus. «Je grösser die Vorteile, die aus der Auf hebung der Frondienste für die Bauern erwachsen könnten», sagten einige Deputierte im Zentralkomitee in Petersburg, «desto weniger werden die Bauern bereit sein, eine neue Erwerbsquelle zu benützen, d. h. sich als Lohnarbeiter bei den Gutsherren zu verdingen und desto weniger werden die Wirtschaften dieser letzten im Stande sein, zu bestehen. Daher hiesse das Bestehen von Landanteilen von derselben Grösse, wie jetzt, nach der Aufhebung der Leibeigenschaft den Gutsherren nicht den Teil ihrer Ländereien, sondern selbst die Möglichkeit zu existieren, nehmen.» 2 ) Einige Artikel des Kaiserlichen Rescriptes sprachen davon, dass der den Bauern zugewiesene Landanteil nur als eine der Erwerbsquellen dienen sollte. Dies wurde von mehreren Gutsherren so ausgelegt, als ob der den Bauern zuzuweisende Teil ein minimaler sein sollte. «Für die Gutsherren ist es gefährlich, den Bauern Anteile zuzuweisen, die ihre ganze Arbeitskraft in Anspruch nehmen würden, im Gegenteil ist es viel vorteilhafter, die Bauern der Lohnarbeit zuzuführen, indem man ihnen einen knappen Anteil anweist und dafür einige Leistungen auf erlegt. Daraus folgt die Notwendigkeit, den Anteilen eine solche Grösse zu geben, dass sie die Bauern genügend unabhängig ... für die Lohn arbeit machen könnten.» Es entstand also der Gedanke, den Bauern ') Vg!. Iwanjukovv, Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Russland, S. 153; auch «Die Bauernverhältnisse», eine Sammlung von verschiedenen Artikeln, B. I. St.-Pet. 1905, Der Artikel von Kornilow, Die Reform vom 19. Februar 1861, S. 304—329. 2) A. a. D.