87 !/io—*/ii> dagegen für das Dreschen von Sommergetreide i/e, V7 oder Vs des Gedroschenen gegeben. Ausserdem schwankt diese Form des Naturallohnes je nach der Ernte oder nach der Dringlichkeit der zu ver richtenden Arbeit. Die Entlohnung für die Heuarbeiten geschieht fast in sämtlichen Gouvernements in Schobern. Besonders ist diese Form der Entlohnung im Gouv. Cherson verbreitet. Die Heuschläge werden meistens an ganze Artjels von Arbeitern vergeben, die das Heu abzumähen und in Haufen aufzusetzen haben. Dafür erhalten die Arbeiter je nach dem Ernteausfall und der Qualität des Heues */ 4 —Vs des Rohertrages. Die meisten von mittleren und grösseren Grundbesitzern entlohnen die Arbeiter in der Heuernte hauptsächlich aus dem Grunde mit Schobern, weil die Heu arbeiter, wenn sie in natura bezahlt werden, ihre Arbeit besser ver richten, sodass der als Lohn dienende Teil gewöhnlich aus dem Ueber- schuss bezahlt wird, der sich durch die bessere Arbeitsleistung ergibt. Nach den lückenhaften und ungenügenden Angaben des Ackerbau ministeriums können wir die Naturallohnsätze für die Heuernte in folgen der Tabelle LI zusammenstellen. in den Kreisen u. in den Jahren Gouvernements: 1882 1885 1886 1888 1893 Cherson V 4 — Vs Vs—Vs Kreis Elisabethgrad Alexandria V2 7» Tiraspol 3 U Gouv. Ekaterinoslaw V3—V* V3 Bessarabien 2 /s—V2 Da die Angaben des Ackerbauministeriums zu ungenügend sind, um irgend welche Schlüsse daraus zu ziehen, so wollen wir uns ,auf die Angaben der Semstwostatistik im Gouv. Cherson für eine zwölfjährige Zeitperiode vom Jahre 1893 bis zum Jahre 1904 stützen. Die Naturallohnsätze bei der Entlohnung mit der Heuernte betrugen in den Jahren: (Tabelle LI1) 1893 'ho—V3 1899 Ve- -74 1894 Vt-Vs 1900 7*- -V 2 1895 1 /4—V 2 1901 Vs-Vb 1896 V 8 V 2 1902 Vs-7* 1897 V4-V3 1903 Vs-Vb 1898 V4-V2 1904 V 8—V 2