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!/io—*/ii> dagegen für das Dreschen von Sommergetreide i/e, V7 oder 
Vs des Gedroschenen gegeben. Ausserdem schwankt diese Form des 
Naturallohnes je nach der Ernte oder nach der Dringlichkeit der zu ver 
richtenden Arbeit. 
Die Entlohnung für die Heuarbeiten geschieht fast in sämtlichen 
Gouvernements in Schobern. Besonders ist diese Form der Entlohnung 
im Gouv. Cherson verbreitet. Die Heuschläge werden meistens an ganze 
Artjels von Arbeitern vergeben, die das Heu abzumähen und in Haufen 
aufzusetzen haben. Dafür erhalten die Arbeiter je nach dem Ernteausfall 
und der Qualität des Heues */ 4 —Vs des Rohertrages. Die meisten von 
mittleren und grösseren Grundbesitzern entlohnen die Arbeiter in der 
Heuernte hauptsächlich aus dem Grunde mit Schobern, weil die Heu 
arbeiter, wenn sie in natura bezahlt werden, ihre Arbeit besser ver 
richten, sodass der als Lohn dienende Teil gewöhnlich aus dem Ueber- 
schuss bezahlt wird, der sich durch die bessere Arbeitsleistung ergibt. 
Nach den lückenhaften und ungenügenden Angaben des Ackerbau 
ministeriums können wir die Naturallohnsätze für die Heuernte in folgen 
der Tabelle LI zusammenstellen. 
in den Kreisen u. in den Jahren 
Gouvernements: 1882 1885 1886 1888 1893 
Cherson V 4 — Vs Vs—Vs 
Kreis Elisabethgrad 
Alexandria V2 7» 
Tiraspol 3 U 
Gouv. Ekaterinoslaw V3—V* V3 
Bessarabien 2 /s—V2 
Da die Angaben des Ackerbauministeriums zu ungenügend sind, um 
irgend welche Schlüsse daraus zu ziehen, so wollen wir uns ,auf die 
Angaben der Semstwostatistik im Gouv. Cherson für eine zwölfjährige 
Zeitperiode vom Jahre 1893 bis zum Jahre 1904 stützen. 
Die Naturallohnsätze bei der Entlohnung mit der Heuernte betrugen 
in den Jahren: 
(Tabelle LI1) 
1893 
'ho—V3 
1899 
Ve- 
-74 
1894 
Vt-Vs 
1900 
7*- 
-V 2 
1895 
1 /4—V 2 
1901 
Vs-Vb 
1896 
V 8 V 2 
1902 
Vs-7* 
1897 
V4-V3 
1903 
Vs-Vb 
1898 
V4-V2 
1904 
V 8—V 2