Man sieht aus dieser Tabelle, dass die Naturallohnsätze zwischen 1 10 und ’/a des Rohertrages schwanken. Auch innerhalbdieserSchwankungen ist aber eine Tendenz zu Aenderungen mit der Zeit kaum zu verspüren. Aus welchen Elementen setzen sich nun die Arbeiter, die mit Heu ernteanteilen entlohnt werden, zusammen? Welche Bauernkategorien sich unter solchen Bedingungen für Getreide- und Heuerntearbeiten verdingen, darauf geben die uns zur Verfügung stehenden Angaben keine statistisch zu belegende Antwort. Nach unseren Ausführungen über die wirtschaft liche Grundlage des Beibehaltens der Naturallöhne tritt aber hervor, dass es nicht die Wanderarbeiter sind, die Entlohnung mit Heuernte anteilen erhalten, da sie dafür keine Verwendung haben. Unter den einheimischen Arbeitern überwiegen die grundbesitzenden Bauern, deren Wirtschaft unter dem Mangel an Wiese- und Weideland leidet. Je grösser dieser Mangel ist, desto mehr sind sie geneigt, die Entlohnung in der Form der Heuernteanteile anzunehmen. Dass der Naturallohn in Form eines Teiles des Rohertrages am meisten für Heuschläge verwendet wird, erklärt sich eben aus Folgendem. Die Getreide erntearbeiten fordern eine bedeutend grössere Zahl Arbeiter, als die Heu ernte. Für diese kann man sich mit den einheimischen Arbeitern begnügen, dagegen für die ersteren sind schon die Wanderarbeiter und andere freiere Arbeiter, wie die einheimischen grundbesitzenden Bauern unentbehrlich. Die Entlohnung mit Ernteanteilen bringt einige Vorteile sowohl für den Gutsherrn wie auch für den einheimischen grundbesitzenden Landarbeiter mit sich. Für den ersten besteht der Vorteil darin, dass die Entlohnung mit Ernteanteilen es dem Gutsherrn beim Mangel an Geldmitteln ermöglicht, die Arbeiter ohne grosse Ausgaben zu entlohnen. Einen grossen Vorteil hat diese Form des Naturallohnes darin, dass der Anteil aus dem Roherträge, den der Arbeiter erhält, viel weniger als die Geldlöhne schwankt, was bei den starken Schwankungen der Ernte in den neurussischen Gouvernements den Vorteil noch vergrössert. Wie gut oder schlecht aber die Ernte sein mag, der Gutsherr verliert im Grunde genommen gar nichts. «Unter keinen Erntezuständen oder Getreide- resp. Heupreisen kann der Gutsherr eine Einbussc er leiden; nur bei vollständiger Missernte reduziert sich sein Gewinn auf Null. Aber auch in diesem Falle bildet die Ausgabe für den Arbeits lohn für den Gutsherrn keinen Verlust.» 1 ) ■) Annensky, Die Produktionskosten vom Getreide in den gutsherrlichen Wirt schaften. Die Wirkung der Getreideernte und Getreidepreise auf die Volkswirtschaft in Russland. Sammlung herausgegeben von A. Tschuprow u. W. Postnikow.