103 Getreide von 2 Dess. und 1 Tag Aufsetzen von Heu auf Haufen. Be rechnet man diese Arbeitsleistungen in Geld, so beträgt der Geldlohn für diese im Durchschnitt 9,5 Rub., höchstens aber 18 Rub. Jedenfalls nicht weniger als 7 Rub. In Erwägung, dass als Hutweide für eine Kuh nur '/ 2 Dess. Weide überlassen wird, und dass der Lohn des Hirten etwa 75 Kop., höchstens 1 Rub. beträgt, so ergibt es sich, dass die Rentabilität einer ganzen Dessjatine von Weideland im Preis von 13—35 Rub., im Durchschnitt etwa 18 Rub. beträgt. § 2. Geldlohn. Die Arten der Arbeitskräfte und der Arbeitslöhne. 1. Bei der Betrachtung über den Naturallohn hielten wir es nicht für nötisr, die Arten von Arbeitsverrichtungen und Löhne und die einzelnen Arbeiterkategorien zu untersuchen. Dies erklärt sich dadurch, dass der Naturallohn bei der grossen Mannigfaltigkeit der Arbeiten, die der Bauer zu verrichten hat, ein Akkordlohn ist. Die Entlohnung geschieht oft mit Gegenständen, deren Wert nicht genau zu berechnen ist. Auch bei solchen Arbeitsverträgen, in welchen der Bauer sich zu einer bestimmten Zahl von Arbeitstagen verpflichtet, ist es ziemlich schwer, den Lohn zu dieser Zeitdauer in ein Verhältnis zu setzen, da diese selten genau fest gestellt und eingehalten wird. Ausserdem reglementiert der Gutsherr in einer möglichst detaillierten Weise die Arbeit des sich verpflichtenden Arbeiters, dagegen nicht den Lohn. Ein solcher auf Naturallohn ab geschlossener Arbeitsvertrag stellt im Grunde nur die Zählung der Pflichten des Bauern und der Strafen dar, die dieser eventuell zu leisten hat. Anders der auf Geldlohn abgeschlossene Arbeitsvertrag. Mag dieser nun ein schriftlicher oder ein mündlicher sein, immer findet sich darin nicht nur die Feststellung und Zählung der Arbeitsleistungen, sondern auch die detaillierte Bestimmung des Arbeitslohnes. Das wird im Inte resse sowohl des Arbeitgebers, wie auch des Arbeiters festgesetzt. Mit der Entstehung des «rein rationalistischen Geistes» in der Gutswirtschaft wird der Geldlohn zur geeignetsten Form des Arbeitslohnes. Mit dem Eindringen der Geldwirtschaft treten die Beziehungen zwischen dem Gutsherrn und den als Arbeiter sich verdingenden Bauern in ihrer un- verschleierten Form hervor. Freilich wird dieser freie Arbeitsvertrag durch die modernen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der russischen Bauernschaft nur ein einseitiger, doch wird er durch die Ver wendung des Geldlohnes von aller Unbestimmtheit und Schrankenlosig-