Zwar findet die Verwendung des Akkordlohnes noch immer häufig 
statt, doch weist seine Entwickelung in der letzten Zeit zwei charakte 
ristische Erscheinungen auf: 1. dass die Verwendung des Akkordlohnes 
in verschiedenen Gegenden ungleichmässig ist und 2. dass sie in der 
letzten Zeit abgenommen hat zu Gunsten des Tagelohnes. In der Form, 
wie der Akkordlohn in den neurussischen Gouvernements verwendet wird, 
unterscheidet er sich von den Akkordlohnverträgen in zentralrussischen 
Gouvernements, in deren Arbeitsverfassung sie die vorherrschende Form 
des Arbeitslohnes bildet. Dort werden die Akkordarbeiten mit dem 
bäuerlichen Inventar verrichtet und somit fällt der Akkordvertrag mit 
der einjährigen Pacht zusammen; hier aber, infolge der Verwendung 
einer grossen Zahl von Wanderarbeitern, die sich für Geldlohn ver 
dingen, werden die Akkordarbeiten fast ausnahmslos mit dem gutsherr 
lichen Inventar ausgeführt. Bei Entlohnung in Geld bringt der Akkord 
lohn den Gutsherren nicht mehr solche Vorteile, wie in Zentralrussland. 
III. Sehr häufig werden auch Fristlöhne verwendet. Früher über 
traf die Zahl der Fristarbeiter die der Taglöhner; so betrug sie in zwei 
Kreisen des Gouv. Cherson in den 90er Jahren 45,3 °/o, dagegen die der 
Taglöhner 31,5% der gesamten Zahl der Landarbeiter. Jetzt hat sich 
dieses prozentuale Verhältnis bedeutend vermindert und die Angaben 
über die Lohnsätze der Fristarbeiter werden immer lückenhafter und un 
bestimmter. Trotz alledem ist die Verbreitung der für längere Fristen 
geschlossenen Arbeitsverträge noch bedeutend und wird vor allem durch 
die klimatischen Verhältnisse in der neurussischen Landwirtschaft ge 
fördert. Die Feldarbeiten dauern eine lange Zeit, im Allgemeinen nicht 
weniger als 219 Tage im Jahre. 
Die dringlichsten Arbeiten fallen aber nur in die Zeit der Getreide 
ernte. In dieser Zeit war früher der Bedarf von Arbeitskräften so gross, 
dass die Gutsherren vor 10—12 Jahren verschiedene Massnahmen er 
greifen mussten, um sich mit Arbeitskräften zu versehen. Es wurden 
oft Agenten in andere Gouvernements geschickt, um dort Arbeiter für 
die neurussischen Gutswirtschaften zu werben. Eine der Bedingungen 
für den Abschluss des Arbeitsvertrages war die Abgabe eines Vor 
schusses. Manchmal entsprach dieser Vorschuss genau dem bedungenen 
Arbeitslöhne und somit blieb , dem Arbeiter, sobald er auf dem Arbeits 
orte angekommen war, nichts übrig, als die ihm bestimmte Arbeit zu 
verrichten. Es versteht sich von selbst, dass unter solchen Umständen 
die geeignetste Form des Arbeitslohnes der Fristlohn war. Jetzt aber 
vermindert sich, mit dem Aufhören der Gewohnheit, Arbeitskräfte durch