Zwar findet die Verwendung des Akkordlohnes noch immer häufig statt, doch weist seine Entwickelung in der letzten Zeit zwei charakte ristische Erscheinungen auf: 1. dass die Verwendung des Akkordlohnes in verschiedenen Gegenden ungleichmässig ist und 2. dass sie in der letzten Zeit abgenommen hat zu Gunsten des Tagelohnes. In der Form, wie der Akkordlohn in den neurussischen Gouvernements verwendet wird, unterscheidet er sich von den Akkordlohnverträgen in zentralrussischen Gouvernements, in deren Arbeitsverfassung sie die vorherrschende Form des Arbeitslohnes bildet. Dort werden die Akkordarbeiten mit dem bäuerlichen Inventar verrichtet und somit fällt der Akkordvertrag mit der einjährigen Pacht zusammen; hier aber, infolge der Verwendung einer grossen Zahl von Wanderarbeitern, die sich für Geldlohn ver dingen, werden die Akkordarbeiten fast ausnahmslos mit dem gutsherr lichen Inventar ausgeführt. Bei Entlohnung in Geld bringt der Akkord lohn den Gutsherren nicht mehr solche Vorteile, wie in Zentralrussland. III. Sehr häufig werden auch Fristlöhne verwendet. Früher über traf die Zahl der Fristarbeiter die der Taglöhner; so betrug sie in zwei Kreisen des Gouv. Cherson in den 90er Jahren 45,3 °/o, dagegen die der Taglöhner 31,5% der gesamten Zahl der Landarbeiter. Jetzt hat sich dieses prozentuale Verhältnis bedeutend vermindert und die Angaben über die Lohnsätze der Fristarbeiter werden immer lückenhafter und un bestimmter. Trotz alledem ist die Verbreitung der für längere Fristen geschlossenen Arbeitsverträge noch bedeutend und wird vor allem durch die klimatischen Verhältnisse in der neurussischen Landwirtschaft ge fördert. Die Feldarbeiten dauern eine lange Zeit, im Allgemeinen nicht weniger als 219 Tage im Jahre. Die dringlichsten Arbeiten fallen aber nur in die Zeit der Getreide ernte. In dieser Zeit war früher der Bedarf von Arbeitskräften so gross, dass die Gutsherren vor 10—12 Jahren verschiedene Massnahmen er greifen mussten, um sich mit Arbeitskräften zu versehen. Es wurden oft Agenten in andere Gouvernements geschickt, um dort Arbeiter für die neurussischen Gutswirtschaften zu werben. Eine der Bedingungen für den Abschluss des Arbeitsvertrages war die Abgabe eines Vor schusses. Manchmal entsprach dieser Vorschuss genau dem bedungenen Arbeitslöhne und somit blieb , dem Arbeiter, sobald er auf dem Arbeits orte angekommen war, nichts übrig, als die ihm bestimmte Arbeit zu verrichten. Es versteht sich von selbst, dass unter solchen Umständen die geeignetste Form des Arbeitslohnes der Fristlohn war. Jetzt aber vermindert sich, mit dem Aufhören der Gewohnheit, Arbeitskräfte durch