108 Agenten zu werben, auch die Verwendung der Fristlöhne. Bleibt noch immer der Fristlohn in mehr oder weniger grossem Masse bestehen, so ist dies nur auf die Vorteile, die er dem Gutsherrn bringt, zurückzu führen. ln den Gegenden, wo es für die Gutswirtschaften noch immer sehr schwer ist, sich mit Arbeitskräften zu versehen, ist der Fristlohn noch sehr üblich. Die Gutsherren greifen zu ihm, um sich mit den nötigen Arbeitskräften für alle Feldarbeiten zu versehen; die Arbeiter,— um einen sicheren Verdienst zu haben. Weder für die ersten noch für die letzten wird aber dieses Ziel erreicht. Bei unvorhergesehenen Witterungsumschlägen werden die Arbeitsverträge von den Arbeitern resp. von den Gutsherren oft genug gebrochen. Beide Seiten sind immer bestrebt, den Fristlohn durch den Tagelohn zu ersetzen. Die Fristarbeiter können in zwei Kategorien geteilt werden, in Frist arbeiter für den Winter und für den Sommer. Von grösserem Interesse sind hier die Fristarbeiter für den Sommer. Der Endtermin bei den Sommerfristlöhnen bleibt stabil, er fällt entweder auf den 1. Oktober oder auf den 14. November. Meistens werden die Arbeiter bis zum 1. Oktober (sog. Pokrow-Feiertag) gedungen, zu welcher Zeit die Hauptfeldarbeiten fertig zu sein pflegen. Was den Anfangstermin anbetrifft, so ist er sehr mannigfaltig. Hauptsächlich werden die Fristarbeiter in der 1. oder II. Hälfte des März oder im April, Mai und Juni gedungen. Die Mannigfaltigkeit und Veränderlichkeit der Anfangstermine hängt vor allem von der Witterung ab. Je eher das Frühjahr anfängt, desto zeitiger können die Bestellarbeiten begonnen werden und desto früher entsteht der Bedarf an Arbeitskräften. Was die Fristarbeiter für den Winter anbetrifft, so werden sie nicht nur für Feldarbeiten, sondern auch für Hofdienste gedungen. Als typische Winterarbeiten mögen hier er wähnt sein: «) Dreschen von Mais; b) Fahren von Getreide zu den Absatzorten; c) Steinbrechen; d) Holzschlag und Holzzerkleinern u. dgl. Den Hauptbestand der Fristarbeiter im Winter bilden die einheimi schen Bauern. Manchmal aber werden auch Wanderarbeiter gedungen. Bei schlechtem Verdienst während des Sommers bleiben die Wander arbeiter auch im Winter in den neurussischen Gouvernements und ver dingen sich als Lohnarbeiter. Der Arbeitsvertrag wird dann gewöhnlich auf die Zeit vom 1. Oktober bis Mitte Mai abgeschlossen. Dadurch wollen die Gutsherren sich mit Arbeitskräften, wenn auch nur für den Anfang des Frühjahrs, voraus versehen.