127 welche Faktoren die Differenz in der Lohnhöhe je nach den verschiedenen Gouvernements resp. verschiedenen Kreisen im Gouv. Cherson hervor- rufen. Jetzt verlassen wir vorläufig die Erörterung über Tagelöhne, um zu den anderen Arten der Arbeitslöhne und zwar zunächst zum Akkord lohn überzugehen. III. Akkordlohn. Die Angaben, die den Akkordlohn betreffen, zeichnen sich durch entschieden grössere Lückenhaftigkeit aus, als die über den Tagelohn. Am ausführlichsten sind die Angaben der Gouverneurberichte. Wir erachteten es aber für unmöglich, uns dieser Angaben zu bedienen; 1. stellen sie sich nur als Durchschnittsangaben dar und 2. sind sie ebenso unzuverlässig wie jene des Ackerbauministeriums, da sie Durch schnittslohnsätze für verschiedene Arbeiten, verschiedene Arbeiterkatego rien und verschiedene Jahreszeiten berechnen. Dies ist aber bezüglich des Akkordlohnes noch weniger statthaft, als bezüglich des Tagelohnes. Die Akkordarbeiten sind so differenziert und mannigfaltig, dass eine Durch schnittsberechnung nichts beweisen kann. Die Angaben des Ackerbau ministeriums sind überaus lückenhaft und manchmal ganz unbestimmt gehalten. Ausführlicher sind die Akkordlohnsätze für die II. und III. Ar beitsperiode gehalten, während die für die I. vollständig fehlen. Vereinzelte Mitteilungen für die I. Periode beziehen sich auf die 80er Jahre und auf das Jahr 1895. Aus den Angaben bezüglich der anderen Feldarbeiten waren wir in der Lage, die Durchschnittssätze nur für die Heumahd und das Einbringen des Heues und das des Getreides zu bestimmen. Eine solche Lückenhaftigkeit und Ungenauigkeit der Quellen über die Akkord lohnsätze lässt sich aus dein Wesen des Akkordlohnes in Neurussland erklären. Die Entlohnung für Heuerntearbeiten findet sowohl in den 80er Jahren als auch in vielen Fällen noch heute mit Anteilen am Heuernte ertrage statt. Ausserdem werden in den 80er Jahren als Zuschlag Naturalien geliefert, wie z. B. Mehl, Fische u. dgl. Gegenwärtig bedient man sich des Akkordlohnes während der Ge treideerntearbeiten, infolge zunehmender Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen, bedeutend weniger als vor 20—25 Jahren. Der Akkordlohn bleibt also hauptsächlich für die Heumahd und die Bestellarbeiten und damit lässt sich der Umstand erklären, dass systematische und mehr oder weniger ausführliche Angaben über den Akkordlohn für Getreide erntearbeiten nur bis zum Jahre 1895 vorliegen. In Anbetracht dessen haben wir es für zweckmässig erachtet, Angaben für alle sechs Kreise des Gouv. Cherson für die Zeitperiode von 1893—1903 anzuführen.