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        <title>Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft</title>
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            <forname>Simon</forname>
            <surname>Sagorsky</surname>
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        </author>
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            <idno>875732070</idno>
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        ﻿■HRI
        <pb n="2" />
        ﻿Die Arbeiterfrage in der
Südrussischen Landwirtschaft

von

Simbn Sagarsky

Doktor der Slncitstuirtschnfi.

münebcn 1908.

fcrnst Rciah'i.rJt, VcrLgsbuchlanJIung, Jacgerstrasse 17.
        <pb n="3" />
        ﻿Die Arbeiterfrage in der =
Südrussischen Landwirtschaft

von

5iman ßagacsky

Doktor der Staatsiuirtschaft.

tnüitcben 1908.

Ernst Reinhardt, Verlagsbuchhandlung, Jaegerslrasse 17.
        <pb n="4" />
        ﻿
        <pb n="5" />
        ﻿Meinen lieben Eltern!
        <pb n="6" />
        ﻿Meinem hochverehrten Münchener Lehrer Herrn
Professor LüJO BRF.NTANO sowie auch Herrn Professor
A. J. TSCHUPROFF der Moskauer Universität, die mir
während des Entstehens dieser Studie mit Belehrung, Rat
und Kritik stets zur Seite standen, sei an dieser Stelle
mein tiefgefühlter Dank ausgesprochen. Ausserdem fühle
ich mich noch dem Herrn Professor LOTZ verpflichtet
für die Liebenswürdigkeit, mit der er mir das Material
zu verschaffen geholfen hat.

MOSKAU, Oktober 1907.
        <pb n="7" />
        ﻿«Celui qui veut etre servi par des es-
claves et des esclaves miserables, doit savoir,
qu’il place sa propriete et sa vie dans une
Position tout autre que celui, qui prefere le
Service d’hommes libres et heureux; celui
dont les festins se donnent au bruit des
gemissements ne doit pas se plaindre si au
moment de l’insurrection, ses filles lui sont

ravies et ses fils massacres.........

Quand i! arrive de tels desastres, c’est
plutöt ä la tyrannie du maitre, qu’ä la cruaute
des serviteurs qu’il les faut attribuer......»

Arthur Young, Voyages en France, II.

Paris 1882 p. 432.
        <pb n="8" />
        ﻿Inhalt.

Seite

Kapitel 1.	Einleitung. Die natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Neurussland	1

Kapitel 11.	Die heutigen Besitz- und Betriebsverhältnisse des Privatgrundbesitzes.	16

Kapitel III.	Die wirtschaftliche Lage der Bauernschaft.................................. 37

Kapitel IV.	Nachfrage und Angebot von Arbeitskräften................................... 64

Kapitel V.	Lohnverhältnisse........................................................... 78

§ I.	Naturallohn............................................................... 78

§ 2.	Geldlohn. — Die Arten von Arbeitskräften und Arbeitslöhnen ...	103

§ 3.	Lohnhöhe und Lohnschwankungen............................................ 110

§ 4.	Bewegungen der Löhne..................................................... 141

§ 5.	Die Bewegungen der Reallöhne............................................. 144

§ 6.	Nahrungszustände......................................................... 151

§ 7.	Wohnungsverhältnisse . . ,............................................... 155

§ 8.	Die Arbeitszeit.......................................................... 159

§ 9.	Unfälle und Berufskrankheiten der	Arbeiter............................... 161

Kapitel VI.	Bestimmungsgründe der Landarbeiterlöhne................................... 164

Kapitel VII.	Arbeitsvertrag. Die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Lohnarbeiter	175

Anhang.......................................................................... 184
        <pb n="9" />
        ﻿Literaturübersichi1)

I. Als Hauptquellen — statistisches offizielles Material:

1.	Die Landwirtschaft in den Jahren 1881 —1904. Die jährlichen Mitteilungen der Grund-
besitzer, herausgegeben vom Ackerbauministerium.

2.	Die Materialien der Regierungskommission vom 16, November 1901 zum Zwecke
der Untersuchung des wirtschaftlichen Zustandes der russischen Bauernschaft vom
Jahre 1860 bis zum Jahre 1901. St. Petersburg, Bd. I und 11.

3.	Sammlung von Materialien bezüglich des wirtschaftlichen Zustandes der bäuerlichen
Bevölkerung im Europäischen Russland. St. Petersburg, 1894. Herausgegeben
vom Ministerkomitee.

4.	Schriften der Landwirtschaftskomitees vom Jahre 1902. (Die Agrarenqudte vom
Jahre 1902.)

5.	Die Materialien der Agrarenquete vom Jahre 1902:

a)	Die Pacht.

b)	Der Grundbesitz.

c)	Agrarverhältnisse.

d)	Nebengewerbe der Bauern.

6.	Jährliche wirtschaftsstatistische Uebersichten vom Gouv. Cherson für die Jahre
1893—1902.

7.	Die landwirtschaftliche Chronik des Gouv. Cherson in den Jahren 1887 —1902.

8.	Materialien zum Bodenkataster im Gouv. Cherson Bd. i — VI, 1886 -1890 und
Bd. I -V, 1903— 1905.

9.	Statistische Tabellen vom Gouv. Ekaterinoslaw, Bd. 1 und II.

10.	Sammlung der statistischen Materialien für das Gouv. Ekaterinoslaw. — Bd. 1,
Kreis Lugansk und Bd. 11, K,reis Bachmut 1887.

11.	Sammlung von statistischen Materialien für Taurien 1887 — 1888, Bd. 1 Kreis
Dnjepr, Bd. II Kreis Meiitopol.

12.	Sammlung von statistischen Materialien für Bessarabien, Kreis Chotin 1886.

13.	Sammlung von statistischen Materialien für das Dongebiet, Kreis Rostow a. D., 1886.

14.	Wirtschaftsstatistische Uebersicht des Kreises Elisabethgrad (Gouv. Cherson), 1898
bis 1903.

15.	Sammlung von Materialien zur russischen Volkswirtschaft im Jahre 1896, heraus-
gegeben vom Statistischen Centralkomitee in St. Petersburg.

16.	Die Land- und Volkswirtschaft in Russland, 1894.

17.	Materialien der ersten russischen Volkszählung, 1905, herausgegeben vom Statistischen
Centralkomitee in St. Petersburg.

J) Als Quellen sind hier nur die Werke der russischen Literatur angeführt. Dass ich
mich auch auf deutsche und andere ausländische Werke über die Agrarfrage, sowie auch
auf solche speciell über die Landarbeiterfrage gestützt habe, versieht sich von selbst.
Einige von diesen werden im Text erwähnt.
        <pb n="10" />
        ﻿H.

18.	Die Wirkungen der Oelreideernten und Getreidepreise auf die russische Volks-
wirtschaft. Handbuch, herausgegeben von A. Tschuprow und W. Postnikow,
Bd. 1 und 11, 1896.

19.	S. Korolenko, Die Lohnarbeit in der Gutswirtschaft, 1892.

20.	Karischew, Die Bauernpacht, Dorpat 1892.

21.	W. W., Die Dorfgemeinde, St. Petersburg 1891.

22.	Katschorowsky, Die Dorfgemeinde, 1902.

23.	A. Tschuprow, Feldgemeinschaft, Strassburg 1902.

24.	Kablukow, Ueber die Vorbedingungen für die Entwickelung der Bauernwirtschaft, 1899.

25.	Maslow, Die Agrarfrage in Russland, II. Ausgabe, 1905.

26.	llyn, Die kapitalistische Entwickelung Russlands, 1900.

27.	Chodsky, Land und Landbesitzer, Bd. 1 und 11, 1891.

28.	Studien über die Bauernfrage, Bd. 1 und II, 1904, herausgegeben von A. A. Manuilow.

29.	Die Nöten auf dem platten Lande, Bd. I und II, 1905.

30.	Die Agrarfrage in Russland, Sammlung verschiedener Artikel von Manuilow,
Petrunkewitsch, Dolgoruky u. a. m., Bd. I, 1905.

31.	W. Postnikow, Die südrussische Bauernwirtschaft, 1891.

32.	Die Bauernverhaltnisse, Sammlung von verschiedenen Artikeln von Semewsky
Kornilow u. a. m„ Bd. 1, 1905.

33.	Gwodsjew, Das Wuchertum, 1899.

34.	Wassiltschikow, Ackerbau und Grundbesitz, 1881.

35.	Skwortzow, Die Grundsätze der Oekonomik des Ackerbaues, Bd. 1—111.

36.	Engelgardt. Briefe vom Lande.

37.	Struwe, Kritische Betrachtungen über die wirtschaftliche Entwickelung Russlands, 1898.

38.	Struwe, Aus der Sommerfrische, Mir Boschy 1900 N. 10.

39.	Nikolai-on, Die russische Volkswirtschaft nach der Reform vom 19. Februar 1861.

40.	Peschechonow, Der Bauer und der Arbeiter in ihren gegenseitigen Beziehungen, 1905.
4L Schachowsky, Die Wanderarbeiter in der Landwirtschaft, 1896.

42.	Kudrjawtzew, Die landwirtschaftlichen Wanderarbeiter in Kachowka (Taurien), 1905.

43.	Warb, Die Landarbeiter im Leben und in der Gesetzgebung, 1899.

44.	W. Chischnjakow, Die Wanderarbeiter im Gouv. Cherson, „Schisn“ 1901, N. 9—11.

45.	Die Handels- und Wirtschaftszeitung für das Jahr 1905.

46.	Karischew, Studien über russische Volkswirtschaft, Russkoje Bogatstwo, 1893,
N. 3, 1895, N. 7 und 8.

47.	Lipsky, Das Dingen von Arbeitskräften im Winter in der russischen Land-
wirtschaft, 1902.

48.	Tchernenkow, Zur Charakteristik der Bauernwirtschaft, Bd. 1, 1906.

49.	Sasonow, Tätigkeit der Semstwos in Bezug auf Landwirtschaft, Bd. 1——111.

50.	Schriften der Moskauer Landwirtschaftsgesellschaft.

51.	Schriften des Kongresses der russischen Landwirte.

52.	Die Produktionskräfte Russlands, 1896.

53.	Russland am Ende des XIX, Jahrhunderts.

54.	Jermolow, Memoire sur la production agricole de la Russie, 1878.

55.	Encyklopaedie von Brockhaus, Russland, Bd. 1 und 11.
        <pb n="11" />
        ﻿Kapitel I.

Einleitung.

Die natürlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse Meurussiands.

Die neurussischen Gouvernements bilden fast den ganzen südlichen
Teil des Russischen Reiches vom Flusse Pruth bis zum Gouvernement
Astrachan. Dieses Gebiet besteht aus fünf Gouvernements — Bess-
arabien, Cherson, Taurien, Ekaterinoslaw und dem Dongebiet. Mit Aus-
nahme des südwestlichen Teiles Bessarabiens, des südlichsten Teiles von
Taurien — die Krim genannt — und des südöstlichen Teiles des Don-
gebietes besitzen alle Gouvernements des von uns zu behandelnden Ge-
bietes ähnliches Klima, ähnliches Quantum von Niederschlägen und Ähn-
lichkeit in allen anderen natürlichen Verhältnissen.

Was die von uns genannten Teile Bessarabiens und Tauriens an-
betrifft, so erfreuen sich diese Gegenden eines sehr milden Klimas, einer
reichen und ausgesprochen südlichen Vegetation; auch finden sich dort
viele Hügel und höhere Berge; dagegen kennzeichnet sich der südöstliche
Teil des Dongebietes durch Sandboden, trockenes Klima und eine sehr
arme Vegetation und schliesst sich seinem Charakter nach mehr den be-
nachbarten Gegenden der östlichen Gouvernements an.

Die Lage der neurussischen Gouvernements macht sie zu einem
Transitgebiete, das für den Warentransport nach dem Kaukasus, nach
den im Südosten Europas und im Westen Asiens liegenden Staaten eine
grosse Rolle spielt. Die Nachbarschaft der dichtbevölkerten Gouverne-
ments, wie Poltawa, Podolien, ist für das neurussische Gebiet von grossem
Vorteil, da diese Gouvernements einerseits als Quelle der Arbeitskräfte,

1
        <pb n="12" />
        ﻿— i —

die früher der neurussischen Landwirtschaft so mangelten, und ander-
seits als Absatzmarkt für Getreideprodukte der südlichen Gouvernements
dienen. Vor allem wird der wirtschaftliche Zustand Neurusslands durch
seine Lage am Schwarzen Meer bedingt, da letzteres einen grossen Ein-
fluss auf die Entwicklung des Kapitalismus ausübt.

Mit Ausnahme der von uns schon erwähnten Gegenden gemessen
die neurussischen Gouvernements ein trockenes, massiges, kontinentales
Klima. Ungleichmässige Niederschläge, trockene Winde, die die süd-
russischen Gouvernements, besonders den Süden des Gouvernements
Ekaterinoslaw, das Gouvernement Cherson und den Osten des Don-
gebietes umwehen, verursachen eine ganz bedeutende Trockenheit. Bei
dem in Neurussland herrschenden extensiven Wirtschaftssystem ist hier
das Klima von besonders grosser Bedeutung für den Zustand des Acker-
baus. Die grösste Eigentümlichkeit und das grösste Übel des Klimas in
Neurussland sind ein rasches Wechseln und eine sehr grosse Ungleich-
mässigkeit. Nicht nur in den verschiedenen Jahreszeiten ist das Klima
sehr verschieden, sondern auch in ein und demselben Monat schwankt
die Temperatur sehr stark. Die Evaporation des Bodens ist sehr stark
und wechselt so rasch und ungleichmässig, dass man sehr schwer den
für die Feldarbeiten nötigen Bodenzustand voraussehen kann. Infolge-
dessen gestalten sich die Zeiten der Feldarbeiten sehr unregelmässig.
Manchmal dauern sie bis zum Januar, manchmal nicht später als bis
Anfang Oktober. Dadurch entstehen viele und grosse Schwierigkeiten
für den Ackerbau und für die Beschaffung der Arbeitskräfte. Man ist
vollständig von den Klimaverhältnissen abhängig, die die Regulierung der
Erntezustände ausschliesslich beherrschen. »Es ist nicht der Boden,
sondern das Jahr, das die Ernte bringt,« — sagt die einheimische Be-
völkerung.

Neurussland ist das Gebiet der Schwarzerde. Es besitzt einen
sehr fruchtbaren, in vielen Gegenden fast noch gar nicht angegriffenen
Boden. Im Gouvernement Cherson ist diese Schwarzerde etwa 3'/o Puss
tief, im Dongebiet fordert der fruchtbare Boden keine Verbesserung und,
trotz des hier herrschenden Raubbaues, bringt er noch immer sehr gute
Getreideernten hervor. Der Boden ist nicht überall gleich. Die Schwarz-
erde wechselt mit Sandboden und Ton, reiche Bodenschätze mit sehr
grosser Unfruchtbarkeit des Bodens. Auch ist die Schwarzerde nicht
überall gleich. Je näher zum Norden, desto tiefer und fruchtbarer ist
die Schwarzerde; im Süden aber, wo ausserdem noch die Trockenheit
des Klimas stärker wird und die Steppen ein grösseres Gebiet umfassen,
ist die Schwarzerde weniger fruchtbar wie in den mittleren und nörd-
        <pb n="13" />
        ﻿3

liehen Gegenden Neurusslands. Trotz des ungünstigen Klimas ist aber
die Fruchtbarkeit des Bodens so gross, dass er bei günstigen Witterungs-
verhältnissen, ungeachtet der nachlässigen Bestellung, noch immer grosse
Ernten bringt. Die reichen Gaben der Natur, das Fehlen jeder Ver-
besserung des Bodens und jeder Massnahme, um die Ernte zu erhöhen,
bilden die Charakterzüge des Ackerbaues.

Die Oberfläche bildet eine riesige Ebene. Hie und da kommt in
Bessarabien Hügelland vor, und die Krim ist ihrer schönen und grossen
Berge wegen bekannt. Das übrige Land besteht aus unendlichen, mono-
tonen Steppen.

«Weit und breit seid Ihr, Steppen,

Bis an das Schwarze Meer hinan»

singt das Volk in dieser Gegend und gibt durch Wort und Melodie des Liedes
dem eintönigen und zugleich fesselnden Charakter der Gegend Ausdruck.
Hunderte von Wersten lang dehnt sich hier das Feld aus. Eine gelbe, von
der Sonne verbrannte Steppe wird durch kleine, seltene Wälder unterbrochen,
die als Oasen hie und da aus dem riesigen Getreidemeere auftauchen.

Die Einwohnerzahl beträgt auf Grund der Angaben der ersten allrussi-
schen Volkszählung im Jahre 1897 10794 726 Seelen. In den Städten
wohnen 17,8 Prozent der gesamten Bevölkerung, von ihnen beträgt die
Stadtbevölkerung in Bessarabien 15,2 Prozent, im Gouvernement Cherson
28,8 Prozent, in Taurien 19,9 Prozent, im Gouvernement Ekaterinoslavv

11.4	Prozent und im Dongebiet 12,4 Prozent der ganzen Bevölkerung.
Die Dichtigkeit der Bevölkerung bleibt noch immer gering, wenn

sie auch fortwährend stark zunimmt. So fielen im Jahre 1892 auf eine
Quadratwerst im Durchschnitt in Neurussland (ohne das Dongebiet) etwa

33.5	Einwohner. Dagegen belief sich die Einwohnerzahl auf einer
Quadratwerst im Jahre 1897 schon auf 40,1. Die Landwirtschaft bildet
die vorherrschende Beschäftigung der Bevölkerung.

So waren beschäftigt im Jahre 1897:

(Tabelle I)	in der Landwirtschaft	in der Industrie

in Prozent

Bessarabien	64,73	6,21
Cherson	64,84	8,87
Taurien	65,35	7,71
Ekaterinoslaw	73,33	8,03
Dongebiet	73,31	6,84

Man sieht also aus diesen Angaben, dass die Landwirtschaft und
die ländliche Bevölkerung die ausschlaggebende Rolle im wirtschaftlichen
Leben der neurussischen Gouvernements spielt.

1
        <pb n="14" />
        ﻿4

Der Grund und Boden besteht grösstenteils ans kulturfähigem Land.
89—95 Prozent des gesamten Areals sind in den einzelnen Gouverne-
ments zum Ackerbau geeignet.

Was die Verteilung des Baulandes auf die verschiedenen Gruppen
von Besitzern anbetrifft, so war sie im Jahre 1892 folgende: Auf den
Privatgrundbesitz fiel 40,4 Prozent des gesamten kulturfähigen Bodens,
auf den bäuerlichen Besitz 47,8 Prozent und auf den fiskalischen Besitz
11,8 Prozent. Mit Ausnahme des Dongebietes, wo besondere historische
Ereignisse dem Fiskus relativ viel Land in Besitz gegeben haben, besitzt
der Fiskus in ganz Neurussland einen ziemlich geringen Teil des gesamten
Baulandes. Einen relativ grösseren Teil bildet das dem Fiskus und der
Krone gehörige Land auch im Gouvernement Cherson und in Taurien,
wo die Mitglieder der Dynastie grössere Güter besitzen.

Was das dem Bauernstände gehörende Land betrifft, so beträgt es
den grössten Teil des Grundeigentums. In einigen Gouvernements, wie
z. B. Cherson und Taurien, weicht das Gemeindeland dem Privatgrund-
besitze. In den anderen aber beträgt es mehr als die Hälfte des gesamten
kulturfähigen Landes.

Durch die starke Ausdehnung des Privatgrundbesitzes werden in
den neurussischen Gouvernements zum Teil die Grösse und Systeme der
Betriebe und die Art der Bodenbenützung, namentlich die Produktion für
den Absatz bedingt. So fällt bei einer Klassifizierung der Gesamtflächen
des Bodens je nach der Art der Bodenbenutzung ein grosser Prozent-
teil auf das Ackerland und ein relativ kleiner Teil auf Weide- und
Wiesenland.

Die verhältnismässig hohen Getreidepreise bewegen die Grundherren
zur fortwährenden Vergrösserung des Ackerlandes, da dieses bei den
günstigen Absatzgelegenheiten beim Getreide die besten Kenten bringt.

Das charakteristische Merkmal der neurussischen Landwirtschaft
ist die primitive Technik des Ackerbaues. Reiche Fruchtbarkeit des
Bodens, dünne Bevölkerung, grosse unbevölkerte Flächen des unbebauten
Bodens, günstige Absatz- und Verkehrsverhältnisse — dies alles war es,
was der Konservierung einer primitiven Ackerbautechnik den günstigen
Boden gab. Nur dort, wo es eine- kapitalistische Wirtschaft gibt, wo der
Landwirt nicht nur einen möglichst grossen Ertrag, sondern auch die
Schonung der Bodenschätze anstrebt, entschliesst man sich zur Anwen-
dung von verschiedenen Verbesserungen der Ackerbausysteme. Bis zur
letzten Zeit herrschte in den südrussischen Gouvernements wilde Feld-
graswirtschaft, jetzt ist sie durch die Drei-, höchstens Vierfelderwirtschaft
ersetzt. Bis zum Ende der sechziger Jahre waren die südrussischen
        <pb n="15" />
        ﻿5

Gouvernements das Gebiet der Viehzucht. Dazu waren die grossen, un-
bevölkerten Steppen in hohem Masse geeignet und die Viehzucht war
von grossem Einfluss auf das ganze wirtschaftliche Leben Neurusslands.
Allmählich nahmen die grossen Steppen an Ausdehnung ab. Einerseits
entstand dies durch die Verminderung des Weide- und Wiesenlandes bei
den Bauern nach der Aufhebung der Leibeigenschaft.

Aber in noch höherem Masse trat die Viehzucht zurück, als die
Bedeutung der Hafenstädte zunahm, die Eisenbahnen den Transport er-
leichterten und infolgedessen die Getreidepreise in den siebziger Jahren
um ein Bedeutendes stiegen. Die wilde Feldgraswirtschaft, die den ganzen
landwirtschaftlichen Betrieb beherrschte, äusserte sich darin, dass von
der gesamten Fläche des Baulandes ein bedeutendes Stück Feld nur als
Ackerland benützt wurde. Nach Ablauf einer gewissen Anzahl von
Jahren liess man dieses Feldstück als Weideland liegen, indem man eine
andere Parzelle als Ackerland bebaute und die Anbaufläche immer auf
Kosten des übrigen Landes vergrösserte. Bei der zu unserer Zeit
herrschenden Dreifelderwirtschaft wird der Boden in drei Fluren ein-
geteilt. Jedes Jahr liegt eine dieser Fluren brach, die zweite wird mit
Winterkorn, die dritte mit Sommerkorn bestellt. Vom Brachlande wird
jedoch nur ein kleiner Teil des Bodens unbestellt gelassen, der grösste
Teil desselben wird als Saatfeld bebaut.

So betrugen im Jahre 1881 in ganz Neurussland 35,9 Prozent des
gesamten Ackerlandes Brachland. Im Jahre 1901 ist die Fläche des
Ackerlandes im Vergleiche mit der des Jahres 1881 um 14,41 Prozent,
das Saatfeld um 37 Prozent gestiegen, dagegen hat das Brachland sehr
stark abgenommen und zwar im Jahre 1901 auf 22,3 Prozent und im
Jahre 1903 auf nur 16,9 Prozent der gesamten Fläche des Ackerlandes.

Infolge eines solchen primitiven Ackerbausystems werden die Ernten
ausschliesslich durch die Fruchtbarkeit des Bodens und die Naturkräfte
bedingt. Dadurch werden auch die grossen Schwankungen in den Ernten
verursacht. (Wie gross die Ernte und die Schwankungen derselben sind,
wird aus den Tabellen und Diagrammen im Anhänge ersichtlich.)

In Bezug auf die Flöhe der Ernteerträge stehen die südrussischen
Steppen-Gouvernements allen anderen im Europäischen Russland voran,
aber auch in Bezug auf Schwankungen derselben. Sind überhaupt im
ganzen Schwarzerdegebiet grosse Schwankungen als übliche Erscheinungen
zu bezeichnen, so übertreffen darin die neurussischen alle anderen Gou-
vernements um ein Bedeutendes. Sie werden hier durch die grosse
Häufigkeit der Trockenperioden und durch die Nichtanwendung der
Düngermittel verursacht. Durch diese starken Schwankungen der Ernte
        <pb n="16" />
        ﻿6

gerat die südrussische Landwirtschaft in eine prekäre Lage der Unsicher-
heit, und das ganze wirtschaftliche Leben Neurusslands wird dem Zufall
und den von dem Willen des Menschen unabhängigen Naturerscheinungen
preisgegeben, deren schädlichste Wirkung sich durch höhere Kultur der
Bevölkerung leicht abschwächen liesse. Eine Missernte wechselt fort-
während mit einer guten Ernte, aber da jede Missernte eine völlige Zer-
störung des wirtschaftlichen Lebens der ländlichen Bevölkerung mit sich
bringt, so ist, um die zerstörten Wirtschaften wieder herzustellen, eine
längere Anzahl von Jahren mit guten Ernten erforderlich.

In den vierzig Jahren	von 1861—	1900 betrug im	Durchschnitt die
Zahl der Ernten:	mittlere:	höhere:	niedrige:
bei den Gutsherren	12	10	17
„	,, Bauern	8	12	19

Man sieht, dass im Durchschnitt das ganze Ciebiet alle 2—3 Jahre
von einer Missernte betroffen wird.

Hinsichtlich der Getreideproduktion nehmen die neurussischen Gou-
vernements den ersten Platz unter anderen Gouvernements des Europäischen
Russlands ein. Im Dezennium vom Jahre 1891 bis zum Jahre 1900 betrug
der Rohertrag des Getreides 469 688 taus. Puds. Trotz der öfters wieder-
kehrenden Missernten nimmt der Rohertrag des Getreides fortwährend zu.

Nach den Angaben der Regierungskommission vom Jahre 1901
belief sich die Getreideproduktion (in taus. Pud) in der Zeitperiode

1.	1861 — 1870	140093

2.	1871—1880	169320

3.	1881 — 1890	306494

4.	1891 — 1900	469 688

Im zweiten Dezennium nahm der Rohertrag um 20,8 Prozent zu,
im dritten Dezennium im Vergleich mit dem ersten um 81 Prozent und
in der Zeitperiode 1891 —1900 im Vergleich mit dem vorhergehenden
Dezennium um 53,2 Prozent. Mit der Zunahme des Rohertrages nimmt
auch der Ertrag pro 1 Dess. sowohl im Durchschnitt in ganz Neuruss-
land, wie auch in den einzelnen Gouvernements zu.

Das zeigt folgende Tabelle (II):

Es kamen auf 1 Dess. für das ganze Gebiet:

bei den Grundherren:	bei den Bauern:

1861-	-1870	19,8
1871—1880		21,8
1881-	-1890	28
1891-	-1900	43,4

25,2

27,8

37,6

34,4
        <pb n="17" />
        ﻿7

Vergleichen wir die Zunahme der Fläche des Saatfeldes mit der des
Rohertrages, so sehen wir, dass letzterer stärker zunimmt, als ersteres.
So haben zugenommen (in Prozent):

(Tabelle 111) die Fläche des Saatfeldes Rohertrag in Getreide
1871—1880	1 1,8	20,8

1881—1890	37,4	81

1891—1900	22,8	53,2

Das erklärt die starke und fortwährende Zunahme des auf 1 Dess.
fallenden Ertrages.

Nach der Entwicklung des Eisenbahnnetzes sind die neurussischen
Gouvernements eine Kornkammer aller übrigen Gouvernements des
Europäischen Russlands geworden und stehen jetzt nach der Getreide-
ausfuhr allen anderen Gouvernements Russlands voran.

Die jährliche Menge des exportierten Getreides betrug in Mill. Pud
und im Durchschnitt

1867—1871	1885—1889

an der Schwarzen Meergrenze	35,1	129,4

an der Asowschen Meergrenze	52,8	83,6

Durch die billigen Eisenbahntarife und die günstige Richtung der
Wasserwege befinden sich die neurussischen Gouvernements in einer be-
sonders günstigen Lage für die Durchfuhr des Getreides aus anderen
Gouvernements zu den Meeresgrenzen. Und doch kommt der grösste
I'ei! des exportierten Getreides auf das in den neurussischen Gouverne-
ments selbst produzierte Getreide. So kommen von 12,6 Mill. Pud, die
im Jahre 1895 aus allen neurussischen Hafenstädten per südwestliche
Eisenbahnstrecke exportiert wurden, 10,5 Mill. Pud auf das in Neuruss-
land produzierte Getreide. Die Menge des aus dem Gouvernement Cher-
son exportierten Getreides betrug im Jahre 1901 etwa 42 120 taus. Pud im
Durchschnitt, in den Jahren 1886—1899 betrug sie etwa 34 736 taus. Pud.

Bei der starken Entwicklung der Getreideausfuhr in den neurussi-
schen Gouvernements müssen hier die Getreidepreise eine sehr grosse
Rolle für das ganze Wirtschaftsleben spielen. Für die Gutsherren wirkt
diese Bedeutung der Getreidepreise infolge der kapitalistischen Betriebs-
art ihrer Wirtschaften ausschlaggebend. Durch die Getreidepreise werden
die Grössen des Saatfeldes und des Betriebskapitals bestimmt. Was die
bäuerliche Bevölkerung anbetrifft, so üben auch für sie die Getreidepreise
ihren Einfluss aus, aber aus ganz anderen Gründen, da die Bauern ja
nicht einen ihnen bleibenden absoluten Getreideüberschuss auf den
Markt bringen. Denn der Bauer bringt das Getreide auf Kosten seiner
eigenen Konsumtion auf den Markt. Von den Getreidepreisen hängt e s
        <pb n="18" />
        ﻿§

ab, ob der Bauer alle auf ihm liegenden Lasten und alle Ausgaben für
die eigene Wirtschaft durch den Getreideverkauf allein oder ausserdem
auch noch mittels Lohnarbeit zu bestreiten hat.

Was die Höhe der Getreidepreise überhaupt und ihre Bewegung
insbesondere anbetrifft, so ist ein starkes Sinken der Getreidepreise zu be-
merken. So betrug der Weizenpreis pro Pud im Durchschnitt im ganzen
Gebiet (ohne das Dongebiet) in den Jahren

1871—75	1876—80	1881—85	1886—90	1891 -95	1896—1900

100	121	104	89	75	84

In allen diesen von uns angeführten Erscheinungen, in einer grossen
Getreideproduktion, in der fortwährenden Zunahme der Fläche des Saat-
feldes und des gesamten Ackerlandes, in einer starken Zunahme des Roh-
ertrages drückt sich die kapitalistische Entwicklung des südrussischen
Ackerbaues aus. Diese Entwicklung im Zusammenhang mit der günstigen
Lage in Bezug auf den Aussenmarkt wirkt ihrerseits auf eine andere
ökonomische Erscheinung, die für den Prozess der kapitalistischen Ent-
wicklung von sehr grosser Bedeutung ist. Wir verstehen darunter eine
starke Steigerung der Bodenpreise in Neurussland.

Durch den grossen Bedarf an Grund und Boden bei den Bauern
einerseits und durch den starken, unter dem Einfluss der Entwicklung
der kapitalistischen Produktionsweise in der südrussischen Landwirtschaft
sich vollziehenden Grundbesitzwechsel anderseits wird in den neurussischen
Gouvernements eine so grosse Steigerung der Bodenpreise hervorgerufen,
wie in keiner anderen Gegend Russlands. So betrugen die Bodenpreise
pro 1 Dess. im Durchschnitt in den Jahren:

1863—67 1868—72 1873—77 1878—82 1883—87 1888—92 1893 97
15,5	21,3	28,7	30,3	46,3	68,7	95,9

In den einzelnen Gouvernements sind die Bodenpreise überall be-
deutend gestiegen.

Am meisten sind die Bodenpreise in den neunziger Jahren in
Taurien gestiegen — um 657 Prozent — also haben sie sich mehr als
versechsfacht; am wenigsten im Dongebiete — um 192,8 Prozent.

Soviel über den allgemeinen Charakter der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse in der südrussischen Landwirtschaft. Fassen wir das ganze,
hier im Vorstehenden Angeführte zusammen, so stellt sich die Entwick-
lung der Landwirtschaft in Neurussland in einer sehr starken Zunahme
des Ackerbaues dar. Die Getreideproduktion nimmt fortwährend zu,
indem die Flächen des Saatfeldes und des Kornfeldes sich stark ver-
grössern und die Roh- und Reinerträge des Getreides und die Bodenpreise
        <pb n="19" />
        ﻿__ 9 —

steigen, dagegen aber die Getreidepreise fallen. Infolge dieser ins Ge-
wicht fallenden Bedeutung des Ackerbaues treten alle anderen Zweige
der Landwirtschaft zurück.

Es ist schon oben dargelegt, aus welchen Gründen die Viehzucht
als Hauptbeschäftigung und als Haupterwerbsquelle der Bevölkerung all-
mählich verschwand und dem Ackerbau Platz machte. Trotzdem aber
behalten bis jetzt die südrussischen Gouvernements im Europäischen
Russland die erste Stelle der Menge des hier gehaltenen Viehes nach,
das aber nicht zu Absatzzwecken, sondern am meisten für die eigene
Wirtschaft als Zugkraft für die Feldarbeiten gehalten wird. Die günstigen
Klimaverhältnisse in den südrussischen Gouvernements machen es mög-
lich, das Vieh eine lange Zeit (etwa acht Monate lang) auf dem Weide-
land zu halten, wodurch an Stall- und Fütterungsausgaben sehr viel
erspart wird. Als Arbeitskraft wird das Vieh in ziemlich grosser Menge
gezüchtet, aber die Abnahme des Wiesen- und Weidelandes äussert sich
dadurch, dass sich das Vieh entweder der Zahl nach vermindert, oder
eine Viehart durch eine andere ersetzt wird.

Auch der Menge der auf je 100 Dess. kommenden Anzahl der
Tiere nach behalten die neurussischen Gouvernements die erste Stelle
unter allen Gouvernements des Europäischen Russlands.

So kommen auf je 100 Dess. des kulturfähigen Bodens in
Taurien 99
Bessarabien 93
Ekaterinoslaw 74
Cherson 58
Dongebiet 45

Es wäre ein grosser Irrtum anzunehmen, dass dieser ziemlich hohe
Prozentsatz des Viehes in Bezug auf die Bodenfläche ein Beweis für das
Bestehen eines intensiven Betriebssystems des neurussischen Ackerbaues
sei. Das Vieh wird in den neurussischen Gouvernements vorwiegend
als Arbeitskraft gebraucht.

Die Industrialisierung des Ackerbaues ist in den neurussischen
Gouvernements unbedeutend entwickelt. Hier, wie in Russland grössten-
teils, bleiben viele Bodenprodukte unverarbeitet und dienen im besten
Falle nur als Ausfuhrgegenstand.

Auch die technischen Nebengewerbe sind in Neurussländ ganz un-
bedeutend entwickelt. Dem extensiven Wirtschaftssystem gemäss nützt
man die Bodenprodukte hier nicht hinreichend, weil man Ausgaben an
Kapital und Arbeit scheut. Der Boden wird nur als Ackerland benützt
und die Bodenprodukte werden insofern technisch bearbeitet, als sie für
        <pb n="20" />
        ﻿10

den Ackerbau unentbehrlich sind. Daher sind auch solche technische
Nebengewerfce wie Rübenzuckerproduktion, Branntweinbrennerei und Bier-
brauerei in sehr geringem Masse entwickelt. Von diesen Gewerbe-
zweigen ist die Rübenzuckerproduktion am bedeutendsten vorgeschritten.

Die Fläche der für die Rübenzuckerfabrikation benutzten Plantagen
betrug in ganz Neurussland etwa 4000 Dess. In Bezug auf dieses Ge-
werbe wie auch auf Branntweinbrennerei und Bierbrauerei spielen die
neurussischen Gouvernements für Russland eine ganz unbedeutende Rolle.

Von anderen Gewerben, die mit der Landwirtschaft eng verbunden
sind, sei hier die Tabakproduktion erwähnt. Die Krim, der südliche
und südöstliche Teil des Gouvernements Ekaterinoslaw bilden den Haupt-
sitz der Tabakproduktion. Es sind viele Flächen mit Tabakplantagen
vorhanden. Unter günstigen klimatischen. Bedingungen entwickelt sich
die Tabakproduktion in bedeutendem Masse. Es betrug die Fläche der
Tabakkultur im Jahre 1894 16 109 Dess., die Menge des hergestellten
Tabaks 1220 877 Pud, die Zahl der Fabriken 56 und die Zahl der
Arbeiter 5781. In den erwähnten Gouvernements spielt die Tabak-
produktion eine bedeutende Rolle. Die Grundbesitzer bebauen immer
grössere Flächen mit Tabakkulturen, die einheimische ländliche Bevölke-
rung, in mehreren Gegenden auch die Wanderarbeiter, finden auf den
Tabakpflanzungen ihre Beschäftigung. Die Arbeitslöhne stehen sehr
niedrig und die Arbeitsverhältnisse sind fast unerträglich. Es kommen sehr
oft viele Streitigkeiten zwischen den Plantagenbesitzern und den Arbeitern
vor. Auf den Plantagen wird eine grosse Menge von Frauen und
Kindern beschäftigt, die sehr schlecht behandelt werden. Den Haupt-
bestandteil dieser Arbeiter bilden die Tataren, die weniger bezahlt und
schlechter behandelt werden, als die russischen Arbeiter. Durch die
niedrigen Arbeitslöhne der tatarischen Arbeiter werden auch die Lohn-
sätze für alie übrigen Arbeiter heruntergedrückt und somit verschlimmern
sich in den Kreisen mit Tabakskultur auch die Arbeitsbedingungen in
der Landwirtschaft.

Im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen technischen Neben-
gewerben ist die städtische Industrie bedeutend entwickelt. An erster
Stelle steht hier der Bergbau. Auf diesem Gebiet kennen die neurussi-
schen Gouvernements noch keine Konkurrenten in Russland. Dank der
reichen Steinkohlen- und Eisenlager im Gouvernement Ekaterinoslaw und
im Dongebiet ist die neurussische Montanindustrie die grösste im ganzen
Europäischen Russland.

So betrug im Jahre 1889 die Zahl der Steinkohlengruben im Don-
gebiet 434 und im Gouvernement Ekaterinoslaw 897. Die Zahl der
        <pb n="21" />
        ﻿11

Arbeiter belief sich im Gouvernement Ekaterinoslaw auf 12 494 und im
Dongebiet auf 13 173. Die Zahl der Gruben bildete in diesen zwei
Gouvernements 91,5 Prozent der gesamten Zahl von Schächten in Russ-
land, die Menge der gewonnenen Steinkohlen 84,6 Prozent und die Zahl
der Arbeiter betrug 80,7 Prozent der gesamten in dieser Industrie be-
schäftigten Arbeiter in Russland.

Nach dem Steinkohlenbergbau ist die Eisenerzgewinnung mit der
Eisenindustrie von grösster Bedeutung. Abgesehen vom Gouvernement
Perm hält jetzt das Gouvernement Ekaterinoslaw die erste Stelle inne
nach der Menge des im Jahre 1889 gewonnenen Eisens. Im Ganzen be-
trug in diesem Jahre die Zahl der Eisenhütten 14, in denen 1838 Berg-
arbeiter beschäftigt waren, und 107 Hilfswerke. Im Jahre 1894 betrug
in Neurussland die Zahl der Bergarbeiter 37 625, was im Vergleich mit
der im Jahre 1889 eine Zunahme um 46,5 Prozent bildete. — Im
Jahre 1898 wurde im Gouvernement Ekaterinoslaw 52 Mill. Pud Guss-
eisen produziert. Noch in den neunziger Jahren nahm die erste Stelle
das Uralgebiet ein und schon jetzt steht Neurussland hinsichtlich der
Montanindustrie allen anderen Gouvernements Russlands voran.

Es sind grosse, mit moderner Technik eingerichtete, vollkommen
kapitalistisch bewirtschaftete Unternehmungen, die in der neurussischen
Montanindustrie mit solchem Erfolge sich entwickeln. In einer kurzen
Zeit weist der nordöstliche Teil im Gouvernement Ekaterinoslaw, der
nördlichste Teil des Gouvernements Cherson und die südliche Gegend
des Dongebietes riesige, industrielle Etablissements auf.

Die Montanindustrie ist in Südrussland von einer sehr grossen Be-
deutung für die Landwirtschaft. Indem sie grosse Arbeitermassen an sich
zieht, bewirkt sie eine Landflucht und die Umschichtung der ländlichen
Bevölkerung.

Bevor wir die Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den
neurussischen Gouvernements schliessen, möge hier noch die Fabrikation
der landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen erwähnt sein.

Durch eine fortwährende starke Zunahme der Getreideanbaufläche,
die «Leutenot» und die steigenden Arbeitslöhne werden die Landwirte
genötigt, die landwirtschaftlichen Maschinen mehr als bisher zu ver-
wenden. Schon am Ende der achtziger Jahre waren im Gouvernement
Ekaterinoslaw und Taurien die Sensen durch die Mähmaschinen ver-
drängt. Die niedrige Kulturstufe der südrussischen Landwirtschaft ver-
hinderte eine grössere Anwendung von vervollkommneten landwirtschaft-
lichen Maschinen und Geräten, in der letzten Zeit aber wächst der
Bedarf an landwirtschaftlichen Maschinen stark und neben der Einfuhr
        <pb n="22" />
        ﻿12

wuchs auch die einheimische Produktion. Jetzt bestellen hier eine grosse
Anzahl von bedeutenden Fabriken, von denen ganz gute, moderne und
technisch vervollkommnete Geräte und Maschinen produziert werden. Es
entstanden in Odessa, Nikolaeff, Elisabethgrad, Mariapolis, Berdjanks viele
grosse Maschinenfabriken, deren Absatzmarkt nicht nur neurussische, son-
dern auch viele nahe gelegene Gouvernements bilden. Es ist jetzt keine
mittlere, geschweige denn eine grosse, sowohl gutsherrliche wie bäuer-
liche Wirtschaft zu finden, wo nicht landwirtschaftliche Maschinen, ins-
besondere Dresch- und Mähmaschinen angewendet würden. Dadurch
werden die ausländischen Maschinen immer mehr durch die der ein-
heimischen Produktion verdrängt.

Wir wollen hier nur kurz auf die absolute und relative Höhe der
Produktion hinweisen, indem wir den Grad der Anwendung der Maschinen
und ihren Einfluss auf die ländliche Arbeiterfrage eingehender in zwei
anderen Kapiteln untersuchen.

Die Wertsuni nie	der produzierten	landwirtschaftlichen Geräte und
Maschinen betrug: (Tabelle IV)	in tausend	Prozentteil in der Gesamt-
	Kübeln	produktion Russlands
1876	280	12
1879	557	14,5
1890	2360	46,7
1894	6183	65,4

So tritt immer mehr und mehr eine industrielle kapitalistische Ent-
wicklung in Siidrussland in den Vordergrund und das wirtschaftliche
[.eben wird immer mehr unter den Einfluss der Industrie geraten. Die
grösseren Dörfer und kleineren Städtchen, die in den Gegenden von
Hütten und Bergwerken sich gruppieren, werden zu Städten mit wirklich
städtischem Leben und allen Begleiterscheinungen des Zuwachses der
Städte. Mit der Zunahme der städtischen Industrie und der Entwicklung
des städtischen Lebens nimmt auch die Landflucht zu, und ein immer
grösserer Teil der bäuerlichen Bevölkerung findet seine Erwerbsquellen
in der Stadt. Zwar bleibt die Zahl der in der Industrie beschäftigten
Arbeiter noch immer gering im Vergleich mit der in der Landwirtschaft,
doch erreicht sie eine bedeutende Höhe und nimmt mit jedem Zeit-
abschnitt immer mehr zu. So fiel von der Gesamtzahl der Arbeiter, die
in städtischen Gewerben ihren Verdienst fanden, in Prozenten in den
Jahren 1891 —1900 auf die Zahl der industriellen Arbeiter in Bessarabien
5 Prozent, in Taurien 10 Prozent, in Cherson 11 Prozent, im Dongebiet
17 Prozent und im Gouvernement Ekaterinoslaw 29 Prozent Die Zahl
        <pb n="23" />
        ﻿— 13 —

der industriellen Arbeiter betrug in dieser Zeitperiode 151 564 und die
neurussischen Gouvernements behaupteten die vierte Stelle unter allen
anderen Gebieten des Europäischen Russlands.

In allen Gouvernements betrug die Zahl der industriellen Arbeiter:

1861	-1870	23 087
1871	-1880	34 967
1881	-1890	75 936
1891	-1900	151 564

In der letzten Zehnjahresperiode nahm die Zahl der industriellen Ar-
beiter im Vergleich mit der in den Jahren 1881 -1890 um 99,5 Prozent zu.

Soviel über die Entwicklung der Industrie und ihre Bedeutung für
die einheimische ländliche Bevölkerung.

Für die Entwicklung der Landwirtschaft und für ländliche Arbeiter-
frage wird dieser Prozess sehr bedeutungsvoll.

Aus all dem oben Angeführten in Bezug auf die allgemeinen wirt-
schaftlichen Bedingungen in den südrussischen Gouvernements geht
deutlich eine starke und unaufhaltsame Entwicklung des gesamten wirt-
schaftlichen Lebens hervor.

Eines der wichtigen Unterschiedsmerkmale zwischen der gewerb-
lichen und landwirtschaftlichen Arbeiterfrage in Russland ist es, dass in
der Landwirtschaft ein grösserer Teil der Arbeiterschaft als in der Industrie
aus grundbesitzenden Lohnarbeitern besteht. In der Landwirtschaft geht
der Entwicklungsprozess der kapitalistischen Produktionsweise viel lang-
samer und weniger gleichmässig vor sich, als in der Industrie. Je mehr
sich die Industrie entwickelt, desto grösser wird die Masse der Be-
völkerung, die von ihren Produktionsmitteln getrennt wird, desto rascher
schreitet die Umschichtung und Proletarisierung der bäuerlichen Be-
völkerung fort.

Durch seine bedrängte, wirtschaftliche Lage, die sich vor allem
in dem Landmangel äussert, wird der Bauer genötigt, seine Geld-
einnahmen in den Nebenerwerbsquellen zu suchen. Je geringer die
städtische Industrie sich entwickelt, desto mehr wird der Bauer gezwungen,
seine Erwerbsquelle in der Landwirtschaft zu suchen. Und je schwächer
seine eigene Wirtschaft ist, desto grösser die Dringlichkeit des Bedürf-
nisses, Arbeit zu finden; desto stärker und länger werden die veralteten
vorkapitalistischen Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und dem Lohn-
arbeiter — Bauer bestehen. Von dem Masse der kapitalistischen
Verhältnisse in der Landwirtschaft hängt es ab, wie schnell und in
welchem Masse die Arbeitsverhältnisse verdrängt werden, die den Bauern
unselbständig und zu einem Leibeigenen machen und zu gleicher Zeit
        <pb n="24" />
        ﻿14

als Hemmnis für den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt in der
gutsherrlichen Wirtschaft dienen. «Je mehr die Ablösung der bäuerlichen
Lasten vollzogen ist, umso wichtiger wird für alle grossen und mittleren
Landwirte die Menge und Güte der landwirtschaftlichen Lohnarbeit.
Und zwar setzt sich im Wesentlichen auch hier noch immer dieselbe
Richtung fort, welche dort zur Abschaffung der an den Boden geknüpften
lebenslänglichen und erblichen Dienstverhältnisse geführt hat. Auch auf
dem platten Lande nimmt die Anzahl der Tage- und Stücklöhner, die
eine wenigstens proletarische Selbständigkeit gemessen, regelmässiger
zu als die des Hauptgesindes.»1)

Durch den Mangel an Land einerseits und durch die Gebunden-
heit an die Bauerngemeinde anderseits wird ein beträchtlicher Teil
dej Bevölkerung genötigt, seine Arbeit dem Arbeitgeber für Naturallohn
zu verkaufen. Dadurch wird auch die Ausbildung kapitalistischer Ver-
hältnisse in der südrussischen Landwirtschaft sehr stark gehemmt.

Eine starke Entwicklung des Ackerbaues bei dem extensiven Be-
triebssystem bedingt eine grosse Nachfrage nach Arbeitskräften in der
Landwirtschaft. Dieser grosse Bedarf an Arbeitskräften zieht den neu-
russischen Gouvernements eine Menge von Wanderarbeitern zu, die von
verschiedenen, manchmal ziemlich entfernten Gegenden Russlands herbei-
strömen. Indem sie in ihrer Heimat als Grundbesitzende gelten, werden
diese Bauern als Wanderarbeiter in den südrussischen Gouvernements
zu jenen Taglöhnern, von denen Roscher oben spricht und die hier für
eine grosse kapitalistische Wirtschaft unentbehrlich sind. Trotz eines
starken Zuströmens der Wanderarbeiter, die in den südrussischen Gouverne-
ments in der Lage echter Proletarier, die nichts ausser ihrer Arbeits-
kraft besitzen, sich befinden, leiden manchmal — früher war es noch
viel ärger — die südrussischen Landwirte unter dem Mangel an ländlichen
Arbeitern. Dieser wird entweder durch den Mangel der Regulierung
der Wanderung der Arbeiter hervorgerufen oder durch die ausser-
ordentlichen natürlichen Erscheinungen in der Landwirtschaft. In solchen
Zeiten werden die Arbeitgeber, auch diejenigen, welche eine vollständig
kapitalistische Wirtschaft führen, genötigt, die notwendigen Arbeiten durch
die einheimischen, grundbesitzenden Arbeiter zu verrichten, die sehr
leicht geneigt sind, das Entgelt in natura entweder durch pachtweise
Hergabe von Landstücken oder durch Deputate — zu bekommen. Den
günstigen Boden dafür schafft die bedrängte, wirtschaftliche Lage der
Bauern.

') W. Roscher, Nationalökonomik des Ackerbaues S. 416.
        <pb n="25" />
        ﻿— 15

Es zeigt sich also, dass der Arbeitslohn der Landarbeiter durch
eine ganze Reihe der miteinander zusammenhängenden wirtschaftlichen
und rechtlichen Verhältnisse bedingt wird, die einerseits in der all-
gemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, anderseits speziell in dem Ent-
wicklungsgrad der kapitalistischen Produktionsweise in der Landwirtschaft
und in der wirtschaftlichen und rechtlichen Lage der bäuerlichen Be-
völkerung liegen.

Dadurch wird auch die ganze Disposition unserer Untersuchung
bestimmt.

Um den Arbeitslohn der ländlichen Arbeiter in den südrussischen
Gouvernements richtig aufzufassen, hielten wir es für wünschenswert,
nicht nur mit den allgemeinen natürlichen und wirtschaftlichen Verhält-
nissen der betreffenden Gebiete bekannt zu machen, sondern auch die
kapitalistische Produktionsweise im Ackerbau und die wirtschaftliche
Lage der bäuerlichen Bevölkerung in Südrussland eingehender zu unter-
suchen. Nur dadurch werden wir die Grundlage gewinnen, die allein
zu einem richtigen Verständnis und Beurteilung der Eigentümlichkeiten
in den Arbeitsverhältnissen in der neurussischen Landwirtschaft mass-
gebend ist.
        <pb n="26" />
        ﻿16

Kapitel II.

Die heutigen Besitz- und Betriebsverhält-
nisse des Privatgrundbesitzes.^

Durch die historischen, sowie auch die wirtschaftlichen Verhält-
nisse wurde die Entwicklung des Privatgrundbesitzes in den neurussischen
Gouvernements sehr begünstigt. Da in diesem erst im XVIII. Jahrhundert
von Russland annektierten Gebiete die Leibeigenschaft eine verhältnis-
mässig sehr kurze Geschichte hinter sich hatte, so konnten dieselben
festen Hörigkeitsverhältnisse zwischen den Grundherren und den Bauern,
wie es z. B. in Nord- oder Zentralrussland der Fall gewesen ist, keinen
festen Fuss fassen. Die Einwohnerschaft Neurusslands bestand anfangs
aus Ausländern. Zu den Ansiedelungszwecken und auch aus kriegs-
politischen Gründen unternahm die Regierung eine grosse Kolonisierung
des Gebietes. Einerseits gab sie das Land den Adeligen in den Lehn-
besitz, anderseits ermöglichte sie es ihnen, unter höchst günstigen Be-
dingungen das Land als Allodialbesitz zu erwerben und ergriff zugleich
verschiedene Massnahmen, um die ausländischen Kolonisten, am meisten
Deutsche, und russische Kaufleute heranzulocken. Da grosse Flächen

■) Unter dem Ausdrucke «Privatgrundbesitz» wird sowohl in der russischen öko-
nomischen Literatur wie auch in den Regierungsschriiten ein Grundbesitz dem bäuerlichen
Gemeindebesitze einerseits und dem bäuerlichen Grundbesitze im allgemeinen anderseits
entgegengestellt. In diesem letzten Falle — und das ist die Regel — ist unter dem
Ausdruck «Privatgrundbesitz» nur der gutsherrliche Besitz gemeint. Das ist ein ver-
alteter, durch die historische Tradition überbrachter Ausdruck, der aus der Zeit der
Bauernleibeigenschaft, wo der «Privatgrundbesitz» nur gutsherrlicher Besitz, der bäuerliche
Grundbesitz nur Gemeindebesitz sein konnte, übergegangen ist. Umwandlungen im Wirt-
schaftsleben in Russland, insbesondere in den südrussischen Gouvernements, haben zu
den Gutsherren als Grundbesitzer auch die Vertreter aller anderen Stände, speziell die
der Bauernschaft hinzugefügt. Darum werden wir unter «Privatgrundbesitz» in dieser
Arbeit sowohl den gutsherrlichen, als auch den bäuerlichen Privatgrundbesitz verstehen.
        <pb n="27" />
        ﻿—	17 —

von freiem Grand und Boden vorhanden waren, wurde das Land sehr
niedrig geschätzt; so konnte die Regierung die grossen Grundstücke ent-
weder umsonst oder zu sehr niedrigen Bodenpreisen abgeben, indem sie
besonders den Ade! begünstigte. Wie verschwenderisch und mit welcher
Klassenpolitik seitens der Regierung damals das Land verteilt wurde,
zeigt folgendes Beispiel: ln 17 Jahren, von 1792—1808, wurden im Kreis
Odessa im Gouvernement Cherson von der Regierung an etliche Dutzende
von Gutsherren grosse Grundstücke von 1000— 25 000 Dess., im Ganzen
550 000 Dess., verteilt, während alle Gemeinden von «staatsherrlichen»
Bauern zusammen nur 50 000 Dess. bekamen.1) Ausser den Regierungs-
massnahmen waren es die Araktscheewschen Militäransiedelungen, welche
einerseits die besondere Zunahme der staatsherrlichen Bauern, ander-
seits die Bildung des zahlreichen Militärdienstadels begünstigten.

Soweit über die historischen Ursachen der starken Entwicklung
des Privatgrundbesitzes.

Was die wirtschaftliche Grundlage für diese Entwicklung anbetrifft,
so war sie für diese besonders günstig, und zwar bestand sie aus einer
rascher als in anderen Gebieten Russlands vor sich gehenden Entwick-
lung zur Geldwirtschaft. Wie wir im ersten Kapitel sahen, war es.
die geographische Lage, das Vorhandensein mehrerer grösserer Hafen-
städte, eine frühere Entwicklung des Handels und Verkehrs, welche die
Entwicklung des Kapitalismus hier begünstigten.

So wurde ein günstiger Boden für die Umschichtung der Bevölke-
rung, besonders für die Differenzierung der Bauernschaft, für die Bildung
der Klassen, aber vor allem für eine starke Entwicklung des Privat-
eigentums auf Grund und Boden geschaffen. Auf diese Weise nahm der
gutsherrliche Grundbesitz einerseits zu, anderseits verursachte die Um-
schichtung der Bauernschaft innerhalb der Gemeinde, insofern letztere
nicht durch künstliche fiskalische Regierungsmassnahmen gehemmt wurde,
eine starke Zunahme des bäuerlichen Privatgrundbesitzes.

Nach den westlichen Gouvernements, wo historische und wirt-
schaftliche Verhältnisse für die Entwicklung des Privatgrundbesitzes noch
günstiger waren, stehen die neurussischen Gouvernements unter allen
anderen Gouvernements Russlands in dieser Beziehung in erster Linie.

In den Jahren 1877—78 betrug die Fläche des Privatgrundbesitzes
in Neurussland (das Dongebiet nicht inbegriffen) 48,4 Prozent der ge-
samten Fläche des Grund und Bodens.

i) Materialien zum Bodenkataster im Gouvernement Cherson. Band 1. Kreis
Odessa. 1883.

2
        <pb n="28" />
        ﻿— 18 —

Was die Verteilung des Privatgrundbesitzes unter den verschiedenen
sozialen Gruppen anbetrifft, so geben folgende Zahlen hierüber eine klare
Vorstellung. Von den vier Hauptgruppen, die uns hier am meisten
interessieren, machten die Bauern 83,5 Prozent, die Adeligen 27,4 Pro-
zent, die Kleinbürger 11,9 Prozent und die Kaufleute 3,8 Prozent der
gesamten Zahl der Privatgrundbesitzer aus.

Vergleichen wir die Zahl der Grundherren aus den verschiedenen
Ständen mit der Menge des in ihrem Besitze sich befindlichen Grund
und Bodens, so treten die anormalen modernen Agrarverhältnisse krass
hervor. An erster Stelle stehen die Adeligen unter allen anderen Gruppen
in Bezug auf die Fläche des Grundbesitzes. Trotzdem ihre Zahl nur
27,4 Prozent betrug, besitzen sie 74,3 Prozent des gesamten Privatgrund-
eigentums. Dagegen besassen zur Zeit des Bodenkatasters in den siebenziger
Jahren die Bauern, die 83,5 Prozent der gesamten Zahl der Privatgrund-
besitzer ausmachen, etwa 1,8 Prozent der gesamten Fläche des Grund-
besitzes, was in absoluten Zahlen eine Fläche ausmacht, die vierzigmal
kleiner ist, als der Besitz der Adeligen. Von anderen Gruppen besassen
die Kaufleute 12,8 Prozent und die Bürger 2,8 Prozent des gesamten,
in Privateigentum sich befindenden Grund und Bodens. Was die Ver-
teilung des Privatgrundbesitzes in den einzelnen Gouvernements anbetrifft,
so ist sie überall ziemlich gleich. Ueberall in allen Gouvernements fällt
die grösste Quote des Privatgrundbesitzes auf die Adeligen und die ge-
ringste auf die Bauern.

So betrug die Fläche des adeligen Grundbesitzes im Gouvernement
Ekaterinoslaw 85,3 Prozent, in Cherson 76,4 Prozent, in Bessarabien
72,7 Prozent und in Taurien 60,4 Prozent des gesamten Privateigentums
auf Grund und Boden.

ln allen Gouvernements kommt die Gruppe der Kaufleute nach der
der Kleinbürger in Bezug auf die Flächen ihres Grundbesitzes an zweiter
Stelle. Dagegen ist der bäuerliche Besitz der kleinste der Fläche nach
und schwankt zwischen 0,7 Prozent im Gouvernement Cherson und 3,7
Prozent in Taurien.

So waren die Verhältnisse in den siebenziger Jahren. Der nach
jener Zeit folgende Umschwung im Wirtschaftsleben in den südrussischen
Gouvernements hat sich in der Tendenz zu einer grossen Umgestaltung
der Agrarverhältnisse geäussert. Dadurch sind die oben angeführten
Angaben ziemlich veraltet und entsprechen nicht mehr der heutigen
Grundbesitzverteilung. Seit den Jahren 1877—1878 wurde in Russland
seitens der Regierung kein Bodenkataster aufgenommen und es sind
also keine neueren Angaben vorhanden. Es ist also ziemlich schwer,
        <pb n="29" />
        ﻿die zweifellos eingetretene grosse Umgestaltung in der Grundeigentums-
Verteilung Südrusslands mit wünschenswerter Genauigkeit festzustellen.
Wollten wir sie doch, wenn auch auf Grund indirekter Angaben, unter-
suchen, so müssen wir uns an die Berichte über die Grundbewegung
wenden. — Es sind vor allem die offiziellen Angaben über den Grund-
besitzwechsel,1) ferner die Berichte der Hypothekenbanken und schliesslich
auch die wirtschaftsstatistischen Jahresübersichten der Semstwos, welche
uns die Möglichkeit geben, die Zahl der Käufe und Verkäufe von Grund
und Boden festzustellen. Die Ueberzeugung, die wir aus allen diesen
Quellen, Berichten, Angaben etc. gewinnen, ist die, dass der Grund-
besitz in den neurussischen Gouvernements immer mehr und mehr
seinen ständischen Charakter verliert, eine Tatsache, die für die Unter-
suchung der Agrarverhältnisse in Südrussland namentlich im Zusammen-
hang mit der Ausdehnung der Lohnarbeit und des Geldlohnes von
grosser Bedeutung ist. Sie bedeutet nämlich, dass der Ackerbau in
Südrussland von seiner früheren, durch die historischen Verhältnisse
bedingten Agrarverfassung losgelöst wird und seinen patriarchalischen
primitiven Charakter, der nur in einer Zeit der Naturalwirtschaft herrschen
konnte, verliert.

Der Grundbesitz bewegt sich gegenwärtig in derselben Richtung,
wie es auch das Kapital im Gebiete des Handels und der Industrie
durchmachte. Es stellte sich als unmöglich heraus, den Grund und
Boden durch verschiedene historische und politische Begünstigungen in
den Händen derjeniger zu erhalten, die für eine, in einer Zeit der
Geldwirtschaft erforderliche Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen
Betriebes ökonomisch nicht geeignet waren. Es ist hier nicht unsere
Aufgabe, die Ursachen dieser starken Mobilisierung des Bodens zu
untersuchen. Wir haben hier nur diese Tatsachen als eine der
wichtigsten Symptome der kapitalistischen Entwicklung in der süd-
russischen Landwirtschaft zu konstatieren. «Eine starke Ausdehnung
und Entwicklung des kaufmännischen und grossbäuerlichen Grundbesitzes
&gt;st ein wichtiges und keinem Zweifel unterliegendes Merkmal der Aus-
dehnung und der Stärkung der kapitalistischen Wirtschaft», sagt ein
russischer Schriftsteller Jonoff von der russischen Landwirtschaft.2) Der
Grundbesitz wandert in die Hände derjenigen, die ihn zu Unternehmungs-
zwecken bewirtschaften. Es sind jetzt schon nicht nur die neuen Menschen,

!) Die Bewegung des Grundeigentums bis zum Jahre 1893, im Aufträge des Finanz-
ministeriums von Reinbot veröffentlicht.

2) Vgl. W. Sombart: Der moderne Kapitalismus Bd. 11, auch «Die deutsche Volks-
wirtschaft im XIX. Jahrhundert», 1903 S. 380—387.
        <pb n="30" />
        ﻿20

die die Landwirtschaft treiben und in dem Ackerbau ihre Kapitalien
anlegen, sondern auch die alten adeligen Grundbesitzer, die sich an die
neuen Verhältnisse angepasst haben. Vom wirtschaftlichen Standpunkte
aus gesehen, ist unser Adel jetzt nicht mehr der edle Stand aus alter
Zeit, er treibt jetzt ein prosaisches Leben, er führt seine Wirtschaft,
Schweinezucht, Viehzucht u. dgl. Seinen wirtschaftlichen Interessen nach
steht er jetzt neben dem Grundbesitzer aus anderen Ständen.1)

Nach den offiziellen «Beiträgen zur Statistik der Grundbesitz-
bewegungen in Russland» verloren die Adeligen und die Staatsbeamten
im Jahre 1893 191 941 Dess., was 48,2 Prozent des gesamten in diesem
Jahre verkauften Grund und Bodens ausmachte, dagegen kauften diese
beiden Gruppen nur 91 507,9 Dess. oder 23 Prozent des gesamten
gekauften Grund und Bodens. Der Grundbesitz der Kaufleute ist fast
unverändert geblieben (verkauft wurden 37 772 Dess. oder 9,5 Prozent,
gekauft 38 127,2 Dess. oder 9,59 Prozent), dagegen zeigt der Grund-
besitz der Bauern und der Kleinbürger eine Zunahme, indem die erste
Gruppe 15 786,3 oder 3,9 Prozent verkauft und 41 188 oder 10,3 Prozent
erworben hat; die Kleinbürger verloren 22 969,4 Dess. oder 5,7 Prozent
und kauften 25 922,2 Dess. oder 6,5 Prozent des gesamten verkauften
resp. gekauften Grund und Bodens. Auch aus den Angaben der von
uns schon im ersten Kapitel öfters zitierten Regierungkommission ergibt
sich der Grundbesitzwechsel bei den verschiedenen Gruppen der Grund-
besitzer folgenderweise:

(Tabelle V)	bei den übrigen

bei den Bauern: Privatgrundbesitzern:

Zunahme:	Abnahme:

in den Jahren:	in taus. Dess.

1868-1877	172,1	942,7

1878—1887	1 1 17,4	1893,2

1888—1897	615,1	1030,7

Durch diese Angaben wird aber keine genaue Feststellung der Grund-
besitzbewegungen unter den verschiedenen Ständen gewonnen. Unter
der Rubrik der «übrigen Grundbesitzer» werden überhaupt alle nicht
bäuerlichen Grundbesitzer untergebracht. Eine solche Mischung ver-
schiedener ständiger Gruppen von Grundbesitzern muss als ein grosser
Fehler bezeichnet werden, da, indem der adelige Grundbesitz in einer
starken Verminderung begriffen ist, der Grundbesitz des Kaufmann-
standes und des Kleinbürgers in bedeutendem Masse zunimmt. Jedenfalls

') Jonoff: Ueber die Qrundbesitzbewegung, Zeitschrift Schisn 1900, S. 707, 709.
        <pb n="31" />
        ﻿wird auch die Zunahme des Grundbesitzes bei den Bauern durch diese
Zahlen ganz deutlich bewiesen. Was die geringere Zunahme in dem
Dezennium 1888 - 1897 betrifft, so fällt sie ausschliesslich auf das Gou-
vernement Ekaterinoslaw und das Dongebiet und zwar auf ersteres
infolge einer Konzentrierung des Grund und Bodens in den Händen von
Kaufleuten und verschiedenen Unternehmern. Infolge der Ungenauigkeit
der von uns oben angeführten Angaben müssen wir uns zu den anderen
indirekten Zahlen wenden. Als solche können uns die von derselben
Kommission veröffentlichten Angaben über die Veränderung im besteuerten
Areale des bäuerlichen resp. des adeligen Grundbesitzes dienen. So
betrug die Fläche des besteuerten Landes im Verhältnis zur gesamten
besteuerten Fläche in Prozent ausgedrückt:

(Tabelle V!) bei den Bauern:	bei den Adeligen:

1875	7,9 Prozent	77,7 Prozent

57,7

44,9

1887	15,6

1900	24,2

Es ergeben sich aus diesen Zahlen eine starke Abnahme des
Grundbesitzes bei den Adeligen, dagegen eine starke Zunahme des bäuer-
lichen Grundbesitzes. Dieselbe Erscheinung, wenn auch mit grossen
Schwankungen, aber immer in derselben Richtung, wird in den Aende-
rungen des Privatgrundbesitzes auch in den einzelnen Gouvernements
beobachtet. Noch grössere Zunahme des Grundbesitzes findet statt bei
den Kaufleuten und Kleinbürgern, die das Land nur zu Unternehmungs-
zwecken erwerben. — So z. B. erwarben die Kaufleute und «Ehren-
bürger» im Gouvernement Cherson im Jahre 1895 bis zum Jahre 1900
145 335,22 Dess. und die Kleinbürger 132302,19 Dess. von Grund
und Boden. So schiebt die Grundmobilisierung den ständischen Charakter
des. Grundbesitzes in den neurussischen Gouvernements ab. Ehemalige
Grundbesitzer, die es nur durch ihre Angehörigkeit zum privilegierten
Stande geworden sind, werden jetzt durch andere soziale Gruppen,
überhaupt durch einen Jeden, der es vorteilhaft findet, sein Kapital im
Ackerbau anzulegen, verdrängt. Wie Masloff sich ausdrückt, gehen der
Adel und die Klasse der Grundbesitzer, die früher identisch waren,
immer mehr auseinander.1)

Untersuchen wir die Grösse der durch den Kauf resp. Verkauf er-
worbenen Grundstücke und die Fläche der einzelnen auf die Angehörigen
verschiedener ständischer Gruppen fallenden Grundstücke, so tritt
der kapitalistische Charakter des Grundbesitzwechsels noch deutlicher

') Masloff, die Agrarfrage in Russland II. Aufl. St. Petersburg 1905, S. 225,
        <pb n="32" />
        ﻿__	99_____

hervor. Bevor wir aber das untersuchen, wollen wir zunächst die Grund-
besitzverteilung nach den Grössenklassen betrachten. Infolge des exten-
siven Wirtschaftssystems wird in den südrussischen Gouvernements der
Grundbesitz in folgende Grössenklassen geteilt: bis 100 Dess. Klein-
grundbesitz, von 100—1000 Dess. Mittelgrundbesitz und über 1000 Dess.
Grossgrundbesitz. ’)

Wenden wir eine solche Einteilung des Grundbesitzes in Grössen-
ldassen an in Bezug auf die Angaben über die Jahre 1877—1878, so
sehen wir, dass die Zahl der Kleingrundbesitzer 75 Prozent, die der Mittel-
grundbesitzer 23,5 Prozent und der Grossgrundbesitzer circa 1,5 Prozent
der gesamten Zahl der Grundbesitzer betrugen. Die Verteilung nach
der Fläche beweist eine grosse Konzentration des ländlichen Grund-
eigentums. So befand sich zum mindesten drei Viertel der Gesamtfläche
in der Hand der Grossgrundbesitzer, dagegen besassen die Mittelgrund-
besitzer 21,6 Prozent und die Kleinbesitzer 2,8 Prozent der Gesamtfläche.
Der Prozentsatz der Kleingrundbesitzer ist ein bedeutender in allen neu-
russischen Gouvernements, indem er zwischen 39,9 Prozent im Gouver-
nement Ekaterinoslaw und 86,5 Prozent in Taurien schwankt. Dagegen
beträgt die Fläche des sich in ihrer Hand befindenden Grundeigentums
von 2,1 Prozent im Gouvernement Ekaterinoslaw bis 3,6 Prozent im
Gouvernement Cherson. Auch die Zahl der Mittelgrundbesitzer verteilt
sich in den einzelnen Gouvernements ziemlich ungleichmässig. In Taurien
beträgt sie 8,8 Prozent, dagegen im Gouvernement Ekaterinoslaw
42,8 Prozent der gesamten Zahl der Grundbesitzer. Der Fläche nach
verteilt sich der Mitteigrundbesitz viel gleichmässiger und schwankt
zwischen 14 Prozent in Taurien und 25,8 Prozent im Gouvernement
Cherson.

Endlich gehen wir auf den Grossgrundbesitz über. Die grösste
Konzentration des ländlichen Grundeigentums besteht im Gouvernement
Taurien. Der Zahl der Grossgrundbesitzer nach steht Taurien an letzter
Stelle, dagegen an erster Stelle der Fläche des in der Hand der Grund-
herren sich befindenden ländlichen Grundeigentums nach. Die Zahl der
ersten betrug 4,7 Prozent der gesamten Zahl der Grundbesitzer, die
Fläche des Grossgrundbesitzes dagegen 82,7 Prozent des gesamten Grund-
eigentums. In den übrigen Gouvernements beträgt die Zahl der Gross-
grundbesitzer nicht mehr als ein Sechstel der gesamten Zahl der Grund-
besitzer, dagegen die Fläche des Grossgrundbesitzes etwa drei Viertel
der gesamten Fläche des Grundeigentums.

') Siehe: Karischew, Die Arbeit, ihre Bedeutung und Anwendungsbedingungen in der
Produktion. S. 135, — Fortunatow, Die Statistik des Grundbesitzes in Russland.
        <pb n="33" />
        ﻿23

Soweit über die Grundbesitzverteilung nach den Grössenklassen,
wie sie in den siebenziger Jahren bestand. Wie diese Konzentration des
ländlichen Grundeigentums sich weiter gestaltete, können wir aus dem
Material über die Grundbewegungen bis zum Jahre 1893 ersehen.1) Was
sich vor allem aus diesem Material ergibt, ist eine ziemlich starke
Konzentration des Grundbesitzes bei den Bauern. Indem die Zahl der
bäuerlichen Käufer im Vergleich mit der der bäuerlichen Verkäufer um
59 Prozent grösser war, ist die Fläche des von Bauern gekauften Landes
um 160,9 Prozent mehr als die des verkauften. Es stellt sich also
heraus, dass die durchschnittliche Grösse des gekauften Landes die
Grenze des mittleren Grundbesilzes mit 86 Dess. fast erreicht. Von den
übrigen Gruppen der Käufer resp. Verkäufer sind es die Adeligen, die
von Interesse sind. Die durchschnittliche Grösse des von den Adeligen
verkauften Landes sind 243,3 Dess. und die des von denselben gekauften
Landes 262,5 Dess. und unterscheiden sich also'in sehr geringem Masse.
Dies erklärt sich dadurch, dass sich die Fläche des von den Adeligen
gekauften Landes im Vergleich zu der des verkauften Landes auf
52,3 Prozent verminderte, indem die Zahl der adeligen Käufer im Ver-
gleich mit der der Verkäufer auf 48,5 Prozent abgenommen hat.

Ueber die Bewegung des Kleingrundbesitzes stehen uns zu lücken-
hafte und unzuverlässige Angaben zur Verfügung, um daraus irgend
einen Schluss ziehen zu können. Eines nur geht aus den meisten der
Berichte über den Kleingrundbesitz hervor, — das ist die Bildung von
Genossenschaften aus Kleingrundbesitzern, die sich nicht zum Zwecke der
gemeinschaftlichen Produktion, sondern nur zum Zwecke des Ankaufes
bilden. — Soweit über die Grundbesitzverteilung und Grundbesitzbewegung
in den neurussischen Gouvernements.

So lückenhaft und unsystematisch auch diese Angaben sind, so
beweisen sie doch ziemlich anschaulich die überaus charakteristischen
Agrarverhältnisse in Neurussland. Eine grosse Ausdehnung des Privat-
grundbesitzes, weite Latifundien, eine starke Grundmobilisierung, wobei
eine Konzentrierung des ländlichen Eigentums sich äussert, speziell die
Entstehung und Befestigung der bäuerlichen Mittelgrundbesitze, — all
das bedeutet für den neurussichen Ackerbau eine unverkennbare Ent-
wicklung der kapitalistischen Wirtschaft.

Dieser kapitalistische Charakter des neurussischen Ackerbaues tritt
noch viel deutlicher hervor in der Körnerwirtschaft, die die frühere

&gt;) Die Bewegungen des Grundeigentums bis zum Jahre 1893, im Aufträge des
Finanzministeriums von Reinbot veröffentlicht.
        <pb n="34" />
        ﻿24

Viehwirtschaft ersetzt hatte. Mit dem Aufhören der Viehwirtschaft sind
die neurussischen Landwirte zur Körnerwirtschaft übergegangen. Ab-
gesehen von allen äusseren, natürlichen Verhältnissen, die sich in den
grossen Flächen unbebauten Landes, in der reichen Fruchtbarkeit des
Bodens, im Bestehen der extensiven Wirtschaft darstellen, ist es zunächst
das Streben nach einer Produktion für den Markt, das zur Körner-
wirtschaft geführt hat. Durch dieses Streben nach Marktproduktion
werden auch die Flächen des Ackerfeldes und Saatfeldes, der Umfang
des Absatzes von Bodenprodukten und überhaupt die ganze Richtung
der gutsherrlichen Wirtschaft bedingt. Betrachten wir die gutsherrliche
Wirtschaft als eine für den Markt produzierende und durch kaufmännisches
Streben geleitete Wirtschaft, so tritt jener «reinrationalistische Geist», von
dem wir schon gesprochen haben, noch viel deutlicher hervor.1) Es ist
die fortwährend steigende Zunahme des Ackerfeldes und auf diesem die
des Saatfeldes, die das charakteristische Merkmal der neurussischen
Gutswirtschaft ausmachen. Die neurussischen Gouvernements dienen
als «Kornkammer», die das Getreide in grossem Masse für industrielle
und dichtbevölkerte Gouvernements hersteilen. Es ist die grosse Produk-
tivität der Arbeit und die geringen Produktionskosten, welche die Folgen
der extensiven Wirtschaft sind, die den neurussischen Ackerbau besonders
günstig beeinflussen, indem sie den Gutsherrn die hohen Bodenrenten
ermöglichen. Dazu kommt zunächst eine besonders günstige geographische
Lage und die in Neurussland bestehenden, sehr günstigen Eisenbahn-
tarife. Es ist also ganz klar, dass unter solchen höchst günstigen Ver-
hältnissen das ganze Bestreben der gutsherrlichen Wirtschaft sich auf
Erzielung des grösstmöglichsten Absatzes von Produkten richtet. Es
erklärt sich also ganz von selbst, dass der Markt und alles, was auf
dem Markte vorgeht, für die Richtung der Getreideproduktion in der
gutsherrlichen Wirtschaft für die Betriebsverhältnisse in der südrussischen
Landwirtschaft überhaupt massgebend sind.

Wenden wir uns jetzt der Verteilung des Ackers in der guts-
herrlichen Wirtschaft zu. — Im Jahre 1881 betrug die Fläche des Acker-
feldes in der gutsherrlichen Wirtschaft 6 709 130 Dess. oder 42,1 Prozent
des gesamten kulturfähigen Bodens. Im Jahre 1901 stieg diese Fläche
auf 8 556 993 Dess., was im Vergleich mit der im Jahre 1881 eine
Zunahme um 33,5 Prozent bedeutet. Besteht schon dank einer solch
grossen Fläche des Ackerfeldes eine grosse Nachfrage nach Arbeits-
kräften, so wird diese Nachfrage noch viel grösser, da das Saatfeld

0 Vgl. Settegast, Die Landwirtschaft und ihr Betrieb, S. 86,
        <pb n="35" />
        ﻿einen so grossen Umfang gewinnt, dass die Feldarbeiten eine grosse
Masse von Arbeitskräften erfordern. Da diese grosse Fläche des Saat-
feldes im engsten Zusammenhang mit dem Ackerbausystem in der süd-
russischen Gutswirtschaft steht, so wollen wir zunächst dieses etwas
eingehender berühren.

Die extensive Wirtschaft, der Raubbau, wird in der gutsherrlichen
Wirtschaft ziemlich oft von einer primitiven, ganz veralteten Ackerbau-
technik begleitet. Zwar berichten uns in der letzten Zeit die Land-
wirtschaftskomitees, die südrussische Landwirtschaft befände sich in
einem Uebergangsstadium; das alte Ackerbausystem werde durch ein
besseres, zweck massigeres, weniger auf Raubbau beruhendes System
ersetzt. Doch sind diese Fälle immer noch sehr selten und der Zahl
nach unbedeutend, ln den meisten Fällen steht das Ackerbausystem in
der gutsherrlichen Wirtschaft in den südrussischen Gouvernements noch
immer auf einer sehr niedrigen Kulturstufe. In seinem Streben, eine
möglichst grosse Anbaufläche mit Korn zu bebauen, kümmert sich hier
der Landwirt gar nicht um die unumgänglichen Folgen einer solchen
Bodenverschwendung, — um die Erschöpfung der Bodenkräfte.1) Die
Initiative für die Anwendung der Bodenverbesserungen, für den Ueber-
gang zu den anderen Ackerbausystemen ist sehr gering; auch die wenigen
Fortschritte, die hie und da sich bemerkbar machen, sind nicht durch
ein zielbewusstes Streben nach Verminderung der Bodenerschöpfung,
sondern durch das Bestreben, die Produktionskosten — namentlich die
durch die Arbeitslöhne verursachten — zu vermindern, zu erklären.
Die neueren Berichte weisen aber auf verschiedene Fortschrittser-
scheinungen in der neurussischen Ackerbautechnik hin. «Der ganze Acker-
bau» — sagt in seiner Denkschrift der Gouverneur vom. Gouvernement
Cherson, Herr Lewaschow — «hält noch fest an der Feldgraswirtschaft,
die ohne jegliche Düngermittel geleitet wird, indem man als Ziel einen
möglichst grossen Ertrag an Getreideprodukten, speziell der am leichtesten
verkäuflichen Produkte verfolgt . . . Die ganze Wirtschaft wird routine-
massig in der veralteten Weise geführt; überall herrscht nur eine einzige
Richtung — das Bestreben, möglichst viel Land als Saatfeld zu bestellen
und möglichst gangbare Getreidearten auszubauen. Die Bodenverbesserung,
überhaupt eine rationellere Bodenbenützung wird von unseren russischen
Landwirten als wenig wichtig betrachtet. Das Ernteergebnis in unseren
Gouvernements hängt nicht so viel von der rationellen Ackerbestellung,
als von der Witterung ab.»2)

*) Vgl. Settegast, Landwirtschaft und ihr Betrieb, S. 86 ff.

2) Schriften des Landwirtschaftskomitee vom Gouvernement Cherson und Bessarabien.
        <pb n="36" />
        ﻿26

Dasselbe wird aus Bessarabien berichtet. Auch hier herrscht eine
extensive Wirtschaft und die Bodenbestellung wird sehr schlecht aus-
geführt. Bei der bei uns herrschenden Zweifelderwirtschaft, wobei
75 Prozent der gesamten Fläche des Saatfeldes mit Mais besät wird,
werden 50 Prozent desselben jährlich ungedüngt auf dem einen und
demselben Feldstück gesäet.1)

Auch die Berichte aus dem Gouvernement Ekaterinoslaw und aus
dem Dongebiet lauten ähnlich. Sowohl bei den Bauern, wie auch bei
den Gutsherren in Bessarabien, im Dongebiet, in einigen Kreisen der
Gouvernements Cherson und Taurien findet keine Verwendung von
Düngemitteln statt.2)

Es ist aber ohne Zweifel, dass die kapitalistische Wirtschaft die
Gutsherren verschiedene Massnahmen zu Bodenmeliorationen und zur
Erniedrigung der Produktionskosten durch die Verbesserung der land-
wirtschaftlichen Technik zu ergreifen zwingt. Zwar ist die Zahl der
Gutswirtschaften, die zu den zweckmässigen Ackerbausystemen über-
gehen, noch ziemlich gering, aber sie wächst doch allmählich.

Von den in der Adelsbank in den neunziger Jahren auf Hypothek
liegenden Gutswirtschaften bildeten die Gutswirtschaften, in denen die
Verwendung von Dünger stattfand, in den Gouvernements Taurien
92,3 Prozent, Ekaterinoslaw 80,9 Prozent, Bessarabien 53,3 Prozent
und Cherson 14,8 Prozent. Am meisten also in den Gouvernements
Taurien und Ekaterinoslaw, die sich von den übrigen neurussischen
Gouvernements durch die intensivste Wirtschaft auszeichnen.

Bei solcher primitiven Technik beträgt die Ausdehnung des Saat-
feldes eine beträchtliche und immer zunehmende Grösse. So betrug die
Fläche des Saatfeldes in der gutsherrlichen Wirtschaft im Durchschnitt
in taus. Dess. in den Jahren:

1861—1870
1871 — 1880
1881—1890
1891—1900

1,356

1.894.1
3,358,6

4.853.2

Man sieht aus diesen Zahlen, dass in den Jahren 1871—1880 die
Fläche des Saatfeldes im Vergleich mit der in den Jahren 1861—1871

') Die Land- und Forstwirtschaft in Russland. Die offizielle Schrift der russischen
Regierung für die Ausstellung in Chicago, S. 101. — Vgl. Artikel von Ancnsky und
Kablukow in der Sammlung von Prof. Tschuprow und Postnikow.

2) Schriften des Landwirtschaftskomitees Bessarabiens, Kreis Kjschinew, Vortrug
des Herrn Sorokin.
        <pb n="37" />
        ﻿lim 39,6 Prozent zugenommen hat, dagegen um 77,3 Prozent im dritten
Dezennium und im letzten Dezennium um 44,5 Prozent.

Betrachten wir jetzt die Arten der in der gutsherrlichen Wirtschaft
gebauten Getreideflächen. Es ist das Korngetreide, speziell Weizen, der
den Hauptgegenstand der Getreideproduktion und des Absatzes bildet.
In der offiziellen Beschreibung der südrussischen Landwirtschaft im Anfang
der achtziger Jahre lesen wir, dass die Gouvernements Cherson und
Ekaterinoslaw das Gebiet der Korngetreidekultur bei der wilden Feld-
graswirtschaft bilden. Dasselbe gilt auch von der Gegenwart. Die Aus-
dehnung des mit Korngetreide besäten Saatfeldes wird durch die Ab-
nahme der Fläche des mit Futterpflanzen bebauten Bodens bewiesen,
auf Kosten dessen sich diese Ausdehnung eben vollzieht. So betrug im
Jahre 1881 die Fläche des Kornfeldes 1 915 596 Dess. oder 47,8 Prozent
des gesamten Saatfeldes, dagegen im Jahre 1901 6 247 600 Dess. oder
81 Prozent des gesamten Saatfeldes. Im Jahre 1881 kamen auf je
10 000 Dess. 188 Dess. der mit Futterpflanzen bebauten Fläche, dagegen
sank diese Fläche im Jahre 1901 bis auf 67 Dess.

Fs sind die Aenderungen in den Flächen verschiedener Pflanzen-
kulturen im Zusammenhang mit den Bewegungen und Schwankungen der
Getreidepreise von Bedeutung. Es ist charakteristisch, dass eben in den
südrussischen Gouvernements, die am nächsten zum Aussenmarkt liegen,
die extensive Wirtschaft mit primitivem Ackerbausystem besteht. Be-
trachtet man aber die Ausdehnung des Ackerfeldes in den einzelnen
Gouvernements, so tritt ganz deutlich hervor, im Einklang mit lnünens
Theorie, die Wirkung des Marktes auf die Intensivizierung des Acker-
baues. In den einzelnen Gouvernements des südrussischen Gebietes
zeichnen sich durch die intensive Wirtschaft eben die südlichen Kreise
aus, die den Hafenstädten am nächsten liegen. Hier wird der Prozent-
teil der Fläche des Saatfeldes in Bezug auf das ganze Ackerfeld viel
grösser als in den nördlichen Kreisen.

Die Gutsherren in den nördlichen Kreisen des Gouvernements
Cherson, in den Kreisen Alexandria, Elisabethgrad und Ananjew
bestellten als Ackerfeld einen kleineren Teil ihres Landes als die
Gutsherren in dem südlichen Teil des Gouvernements. Auch ist bei
den ersten das Verhältnis zwischen Ackerland, Weideland und Brache
viel gleichmässiger als bei den letzten. Ebenso verhält es sich mit den
Getreidepreisen.

Das charakteristische in der Bewirtschaftungsweise der grossen
Gutswirtschaften in den neurussischen Gouvernements ist das Bestehen
eines starken Absentismus. «Wo die sachlichen Bedingungen kapitalisti-
        <pb n="38" />
        ﻿28

scher Landwirtschaft erfüllt sind, finden wir den Pächter.»1) Diese Worte
Sombarts passen vollständig auf die neurussischen Gouvernements. Die
grossen Gutswirtschaften einerseits und der Umstand, dass meistens nicht
Lust und Fähigkeit, eine Gutswirtschaft zu führen, sondern entweder ein
Standesvorrecht oder überhaupt eine Zufälligkeit den Grossgrundbesitzer
diesen Beruf ergreifen lassen, machen die Entstehung des Pachtsystems
unumgänglich.2) In den neurussischen Gouvernements finden wir daher
eine starke Entwicklung des Pachtsystems.

Die Bewirtschaftung der Gutswirtschaft kommt in Neurussland in
dreierlei Form vor: in der Form der Selbstbewirtschaftung (zu dieser
Form gehört auch die Bewirtschaftung durch die Administration), in der
Form einer Pacht, langfristiger oder einjähriger, in Neurussland kurz
«Uebernahme» genannt. Die letzte Form der Pacht geschieht in der
Regel pro 1 Dess. und kommt nur für die Kleingrundbesitzer in Betracht.

Es sind mehr die Bedürfnisse seitens der Pächter als die seitens
der Gutsherren, die diese Form der Bewirtschaftung des Landes hervor-
rufen. Die Pächter sind unter den Bauern gewöhnlich die Kleinbesitzer,
am meisten diejenigen, deren Besitz schon an der Grenze der Besitz-
losigkeit steht. Eine grosse Not an Land und an Geld und Unsicherheit
der gesamten Lage ihrer Wirtschaft gestattet ihnen, das Land nur auf
ein Jahr zu übernehmen; ausserdem will auch der Gutsherr das Risiko
der Verpachtung nur auf ein Jahr übernehmen. Eine solche Pacht wird
zu einer «Nährpacht», da der das Land übernehmende bäuerliche Klein-
besitzer durch die Zupachtung sein Ackerland nur zum Zwecke des eigenen
Unterhaltes vergrössern will. Je mehr es in einer Gegend besitzlose
Bauern gibt, desto dringender wird die Nachfrage nach einer solchen
«Landübernahme» (Sjemka). Durch eine starke Nachfrage werden die
Bodenpreise bis zum Aeussersten erhöht, so dass der Pachtschilling auch
den Arbeitslohn der Bauern verschlingt. In der russischen Literatur
wird eine solche einjährige Kleinpacht «Hungerpacht» genannt. Die
Form der Verpachtung hat in Neurussland ihre Geschichte. Durch die
Aufhebung der Leibeigenschaft, die in ganz Russland den Gutsbesitzern
die unentgeltlichen Arbeitskräfte entzog, haben die Gutswirtschaften in
den südrussischen Gouvernements viel weniger als in den übrigen Gou-
vernements Russlands gelitten. Es erklärt sich dadurch, dass in den
neurussischen Gouvernements die Gutsbesitzer durch die grossen Um-
fänge ihrer Wirtschaften genötigt waren, auch vor der Aufhebung der

b Sombart: Die deutsche Volkswirtschaft im XIX. Jahrhundert, S. 386.

2) Vgl v. d. Goltz: Landwirtschaft, I. Teil, in Schönbergs Handbuch der politischen
Oekonomie, II. Ausg. Bd. II. S. 108.
        <pb n="39" />
        ﻿— Z9 —

Leibeigenschaft Lohnarbeiter zu verwenden. Die Krisis, die die meisten
Gouvernements bald nach der Aufhebung der Leibeigenschaft ergriff, hat
aber auch auf die neurussischen Gouvernements ihren Einfluss geübt in
der Form, dass sie eine starke, immer zunehmende Verschuldung der
Gutsbesitzer und Mangel an Arbeitskräften hervorrief. Dazu kam der
Mangel an Kapital und an wirtschaftlichen Kenntnissen. Was diese
letzten zwei Ursachen anbetrifft, so spielen sie zur Zeit keine so grosse
Rolle wie früher. Das Land der Gutsbesitzer wird in den neurussischen
Gouvernements in der Regel mit dem gutsherrlichen Inventar bestellt.
Ein Kapitalmangel macht sich nicht mehr wie früher bemerkbar. Es ist
die grössere Rentabilität der Verpachtung auf ein Jahr, die unter dem
Einfluss der enormen Pachtpreise die Gutsbesitzer bewegt, ihr Land auf
solche Weise zu verwerten. Der Gutsbesitzer wird nur von den Ge-
sichtspunkten des kapitalistischen Unternehmers geleitet. Es wird in
Neurussland auf dem Lande, Dank der grossen Umfänge der Gutswirt-
schaften, so spekuliert, wie es die Unternehmer mit ihren Waren tun.
Das Land in den Händen unserer südlichen Landlords ist nichts als eine
Aktie, die man sehr leicht auf den Markt bringen kann, und mit welcher
es überhaupt leicht ist, alle Kunststücke der Börsenequiiibristik zu machen,
je nachdem sich die Verhältnisse im wirtschaftlichen Leben oder auf
den Getreidemärkten ändern.1)

Was den Mangel an Arbeitskräften anbetrifft, so wirkt jetzt diese
Ursache in viel geringerem Masse als früher, was wir in einem späteren
Kapitel zu betrachten haben. Da wo die bäuerliche Bevölkerung etwas
wohlhabender ist und wo die Arbeitsmärkte etwas entfernter sind, wird
ein gewisser Mangel an Arbeitskräften empfunden. In diesen Gegenden
versehen sich die Gutsbesitzer mit Arbeitskräften dadurch, dass sie
kleine Grundstücke unter die Landarbeiter verteilen und diese durch
verschiedene Massnahmen an ihr Gut zu fesseln sich bemühen. Indem
wir der Betrachtung über den Naturallohn, der in grossem Masse bei
solcher Landverteilung gezahlt wird, ein spezielles Kapitel widmen, wollen
wir hier eine solche Landgutverteilung insoferne erörtern, als es für
che Untersuchung des Pachtsystems in Neurussland nötig ist. Eine solche
Landzuteilung — die der Teilpacht entspricht — unterscheidet sich von
der einjährigen Pacht durch den Bauern erstens dadurch, dass der
Pachtschilling nicht in Geld, sondern in natura bezahlt wird, und zweitens
dadurch, dass der Teilpächter (russisch: Skopschtschik) tatsächlich, wenn
auch nicht rechtlich mehr ein Arbeiter, als ein Pächter ist. Der Grund-

«Ueber die Agrarfrage». — «Ruskija Wjedomosti» 1906 Nr. 69.
        <pb n="40" />
        ﻿30

besitzer stellt einheimischen Bauern sowie auch Wanderarbeitern eine
kleine Hütte mit einem kleinen Grundstück zur Verfügung. Das Land
wird vom Teilpächter bestellt, der sich verpflichtet, dem Grundbesitzer
den grössten Teil - meistens drei Fünftel der Ernte abzugeben. Für die
Hütte und Ländereien, die dem persönlichen Bedarf des Teilpächters
dienen, wird dem Gutsbesitzer Pachtgeld bezahlt. Zu einer solchen
Teilpacht greift der Gutsbesitzer nicht so sehr wegen des Mangels an
Arbeitskräften als infolge seines Strebens, möglichst viel Land als Acker-
land und als Saatfeld zu benützen.

Die Teilpacht wird gegenwärtig in Neurussland unumgängliche
Bedingung, ohne welche keine Bewirtschaftung der gutsherrlichen Wirt-
schaft möglich ist, da es dem Gutsbesitzer ermöglicht wird, mit den
geringsten Produktionskosten das ganze ihm gehörende, kulturfähige
Land zu nutzen. Die Steppen bilden jetzt ein Meer von Weizen, Gerste,
Hafer; als kleine grüne Inseln treten Mais und Flachs hervor, hie und
da tauchen gleich gelben Flecken die von der Sonne halb verbrannten
Gemüsefelder auf. Erwähnen wir noch die ausgezeichneten Wasser-
transportverhältnisse, so wird uns das stychienrnässige, manchmal als
wahnsinnig erscheinende Streben der meisten der Gutsbesitzer nach
Vermehrung der Anbaufläche auf Kosten der Weiden, Wiese und Brache
vollständig erklärlich, in der Praxis wird diese Tendenz durch die Teil-
pacht mit einem grossen Erfolge verwirklicht.1)

Trotz der starken Verbreitung ist die einjährige Kleinpacht und
die Skopschtschina, .bei der Bezahlung des Pachtschillings nicht in Geld,
sondern in natura erfolgt, nicht die vorherrschende Pachtform in Süd-
russland. Dank der günstigen wirtschaftlichen und natürlichen Vor-
bedingungen hat sich hier kapitalistisches Pachtsystem entwickelt. Neben
einer starken Nachfrage nach einer Nährpacht seitens der besitzlosen
Bauern und Kleinbesitzer besteht in den neurussischen Gouvernements
die Pacht, zu der die wohlhabenden, bäuerlichen Grundbesitzer nicht zu
Unterhaltszwecken, sondern zu Unternehmungszwecken greifen.

Die neurussischen Gouvernements stehen an erster Stelle nach der

’) Russkija Wjedomosti a. a. D. Wie rentabel für die Gutsbesitzer diese Form
der Bewirtschaftung ist, wird durch die folgende Berechnung gezeigt. Nehmen wir an,
dass die Ernte 50 Pud pro Dess. beträgt, so erhält der Gutsherr 30 Pud pro I Dess.
Bei dem Getreidepreis zu 75 Kopeken pro Pud macht es 22 Rubel 50 Kopeken aus. Da
ein Drittel des Landes meistens unbestellt bleibt, so gibt die Ernte dem Gutsherrn
gewöhnlich nicht mehr als 15 Rubel. Wenn der Gutsherr auch nur drei Zehntel der
Ernte erhielte, so würde sein Teil nicht weniger als 7 Rubel 50 Kopeken betragen,
während der Pachtpreis im Durchschnitt 6--7 Rubel beträgt.
        <pb n="41" />
        ﻿31

Fläche des von den Grundbesitzern verpachteten Landes und der Ent-
wicklung der kapitalistischen, mehr oder weniger langfristiger und mehr
oder weniger grossen Pacht.

Eine solche Pacht wird naturgemäss keine Teilpacht, sondern eine
Geldpacht. Ausserdem darf sie zwar in Anbetracht des extensiven
Wirtschaftssystems in Neurussland nicht als eine Grosspacht gelten,
doch sind die gepachteten Grundstücke so gross, dass sie die Verwendung
von Lohnarbeitern erheischen. Wie verbreitet dieses Pachtsystem ist,
wird durch folgende Angaben bewiesen. Es wurden von der gesamten
Zahl der in den Jahren 1886—1900 in Staats- und Adelsbanken hypo-
thesierten Güter bewirtschaftet von den Gutsbesitzern selbst (oder durch
die Administration) 24,1 Prozent, durch die Verpachtung 60 Prozent
und gemischt 15,6 Prozent.

Das Pachtsystem und der damit in Zusammenhang stehende Ab-
sentismus der neurussischen Grossgrundbesitzer ist nicht nur sehr gross,
sondern nimmt mit der Zeit immer mehr zu. Es wurden bewirtschaftet
in ganz Neurussland:

(Tabelle VI1)	In Prozent

im Durchschnitt in der Fünfjahrperiode

	1886-1890	1891	1895	1896—1900
vom Gutsherrn selbst	24,1	22,1	13,9
durch die Verpachtung	60,1	67,2	75,8
Gemischt	15,6	10,5	10,1

In den einzelnen Gouvernements äussert sich die Ausdehnung des
Absentismus noch bedeutender. So z. B. vermehrte sich in den Jahren
1896— 1900 im Vergleich mit den Jahren 1886—1S90 der Prozentsatz
der durch die Verpachtung bewirtschafteten Güter zweimal in Taurien.
Dagegen verminderte sich der Prozentsatz der vom Gutsherrn selbst
bewirtschafteten Güter im Gouvernement Ekaterinoslaw sogar um vier-
mal. Soviel über die Bewirtschaftung des Grossgrundbesitzes.

Was die Flächen des von dem Gutsherrn verpachteten Landes
anbetrifft, so betragen sie in Bessarabien 5,6 Prozent und im Gouvernement
Cherson 36 Prozent des Privatgrundbesitzes. Im Durchschnitt aber
macht die Fläche des von den Bauern in Pacht übernommenen Landes
e‘ Privatgrundbesitzer ein Drittel des gesamten Privatgrundbesitzes aus.

Die Geldpacht bildet die vorherrschende Form des Pachtsystems
und zwar 79,6 Prozent von der gesamten Zahl der Pachtfälle. In den
einzelnen Gouvernements beträgt der Prozentteil der Geldpacht 97,2 in
        <pb n="42" />
        ﻿32

Taurien, 95,5 im Gouvernement Cherson, 90,1 im Gouvernement Ekateri-
noslaw. Als Pächter treten in den neurussischen Gouvernements Gemeinden,
Genossenschaften und einzelne Bauernwirte auf. Es versteht sich von
selbst, dass die Gemeinde bei der Pacht keine Unternehmungszwecke
verfolgt. Das durch die Gemeinde in Pacht übernommene Land dient
für die Beseitigung resp. Verminderung des Landhungers einzelner Ge-
meindegenossen.

Was die Pacht durch die Genossenschaften anbetrifft, so ist hier
zu bemerken, dass die Genossenschaften der russischen Bauern, die zum
Zwecke der Pacht gebildet werden, nicht Produktivgenossenschaften sind,
sondern Genossenschaften, die nur zum Zwecke des Kaufes resp. der
Pacht gebildet werden. Das in Pacht übernommene Land dient also
keiner korporativen Unternehmung, sondern ausschliesslich den persön-
lichen Bedürfnissen jedes einzelnen Genossen. Die Kleinbesitzer nehmen
an einer solchen Genossenschaft teil, um das knappe Budget ihrer Wirt-
schaft durch die gepachteten Grundstücke zu verbessern, die wohlhabenden
Bauern — zu Unternehmungszwecken. Da der Geldanteil jedes Genossen
ziemlich hoch ist und da der Vorteil von solcher genossenschaftlichen
Pachtung für verschiedene Gruppen der Wirtschaften verschieden äst, so
bilden sich die Genossenschaften solcher Art am häufigsten im Mittel-
grundbesitze, wo aber die Bevölkerung differenziert ist und Grossbauer
und Kleinbauer sich gegenüberstehen, kommt diese genossenschaftliche
Pachtform sehr selten vor. Es ergibt sich also, dass da, wo die kapita-
listischen Verhältnisse auf dem platten Lande am weitesten entwickelt
sind, und wo eine bedeutende Zahl grösserer Bauernwirtschaften besteht,
die nach Gesichtspunkten der Unternehmung geleitet werden, die genossen-
schaftliche Pacht am wenigsten entwickelt ist. Und umgekehrt kann
man aus der geringen Ausdehnung der kapitalistischen Pacht schliessen.
Unter den verschiedenen Kategorien von Pächtern — Gemeinden, Genossen-
schaften und einzelnen Bauernwirten — sind die letzten als die vor-
herrschenden zu bezeichnen.1) So macht von der gesamten Zahl der
Pachtfälle im Jahre 1900 die Zahl der Pachtfälle von den einzelnen
Bauernwirten 87,7 Prozent aus.

Was den Charakter dieser Pacht seitens einzelner Bauernwirte
anbetrifft, so ist sie eine Geldpacht — • in ganz Neurussland macht sie
78,2 Prozent von allen Arten von Pacht aus. Dass die neurussischen
Pächter Unternehmungszwecke verfolgen, wird auch durch die Grösse

*) Vgl. Manuilow, Die Bauernpacht. Studien über die Agrarfrage. Bd. II. Schullze-
Qävernitz. Volkswirtschaft!. Studien aus Russland. Kap. Agraria.
        <pb n="43" />
        ﻿33

der gepachteten Grundstücke bewiesen. Die durchschnittliche Grösse
derselben beträgt in ganz Neurussland 37,9 Dess. ln den einzelnen
Gouvernements ist sie viel höher, indem sie im Gouv. Cherson sogar
über 250 Dess. beträgt.

Als ein charakteristischer Zug der Bauernpacht in Südrussland sei
hier noch eine starke Ausdehnung der langjährigen Pacht (in Russland
gilt die über drei Jahre dauernde Bauernpacht als langjährige) erwähnt,
ln Bezug auf Ausdehnung der langfristigen Pacht stehen die neurussischen
Gouvernements an erster Stelle unter allen Gouvernements des Euro-
päischen Russlands. Die Zahl der Bauern, die das Land für eine Frist
von mehr als drei Jahre übernehmen, betrug im Jahre 1900 36,9% der
gesamten Zahl der Bauernpächter, ln den einzelnen Gouvernements ist
der Prozentsatz der Fälle der langfristigen Pacht noch höher, indem er
im Gouv. Cherson 69,7% und im Dongebiet sogar 85% beträgt.

Durch die vorangehende Erörterung über die Bauernpacht haben
wir eine bemerkenswerte Begleiterscheinung derkapitalistischen Entwicklung
in der neurussischen Landwirtschaft festgestellt. Zwar haben tvir nur
die Bauernpacht untersucht, da die Angaben, welche die Pacht von
Kaufleuten und Kleinbürgern betreffen, zu lückenhaft sind, und doch
könnte eine Betrachtung über eine solche den kapitalistischen Charakter
des in den neurussischen Gouvernements herrschenden Pachtsystems
nur bestätigen.

Es ergibt sich also, dass die gutsherrliche Wirtschaft, die
schon in den meisten Fällen den Unternehmungscharakter trägt, auf
den Absatz produziert und sich nach kapitalistischen Berechnungen
richtet, am meisten auch ihren Charakter auch in dem Falle behält,
wenn sie nicht vom Gutsherrn oder durch die Administration, sondern
durch Verpachtung bewirtschaftet wird. Davon spricht auch der Gross-
grundbesitzer aus dem Gouv. Cherson, Graf Stembock-Fermor. Indem
er die Vorteile der Verpachtung für die Gutsherrn darlegt, schliesst er
seine Bemerkungen darüber folgendermassen: «. . . . Die direkte Geld-
rente in der Form eines immer steigenden Pachtschillings übertrifft die
Rente, die der Gutsherr durch die eigene Bewirtschaftung bezieht, was
sich durch die teuere Administration und die hohen Arbeitslöhne erklärt.»1)
Wird die Sorge für die Beschäftigung von Lohnarbeitern seitens der
Gutsbesitzer durch die Verpachtung ihres Landes umgangen, so schliesst

&gt;) Lieber die gegenwärtige Lage und die Aufgaben des Grossgrundbesitzes in
den südrussischen Gouvernements. Die Schriften der «Kais. Freien Volkswirtschaft!.
Gesellschaft» 1898, Bd. XI—XII, S. 291.

3
        <pb n="44" />
        ﻿34

das doch die Verwendung der Lohnarbeiter im südrussischen Ackerbau
noch nicht aus. Die Betrachtung über das in Russland bestehende Pacht-
system hat gezeigt, dass auch dadurch die Nachfrage nach Arbeits-
kräften so unbedeutend vermindert wird, dass diese Verminderung gar
nicht in Betracht kommt. Der grösste Teil des bestellten Bodens wird
immer von den Lohnarbeitern bestellt.

Um eine völligere Charakteristik der Betriebsverhältnisse des Privat-
grundbesitzes, zu geben, wollen wir noch die Frage der Anwendung der
landwirtschaftlichen Maschinen berühren. Die meisten sowohl Guts-
wirtschaften als auch Bauernwirtschaften in den neurussischen Gouver-
nements zeichnen sich durch häufige Verwendung der landwirtschaftlichen
Maschinen und des toten Inventars überhaupt aus.

Wie gross diese Anwendung des eigenen, toten Inventars in den
grossen adeligen Wirtschaften in den Jahren 1886-1893 war, zeigen
folgende Zahlen: Von 1094 adeligen Grossgütern in den vier (ohne das
Dongebiet) Gouvernements besassen 46,3% oder 508 eigenes Inventar.
Von den einzelnen Gouvernements besassen 48,3 % im Gouv. Ekaterinos-
law und in Taurien schon damals sämtliche Wirtschaften eigenes totes
Inventar. Von 1105 Gutswirtschaften besassen 67,5% oder 716 Guts-
wirtschaften eigene Gebäude und ein Drittel waren ohne dieselben. Was
die Art des toten Inventars anbetrifft, so bestand es grösstenteils aus
Maschinen. Von 500 im Besitze eigenen toten Inventars sich befindenden
Gutswirtschaften haben 314 oder 61,6% landwirtschaftliche Maschinen
gehabt. Die grosse Nachfrage nach Arbeitskräften ist es, die eine starke
Verwendung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten in den
neurussischen Gouvernements hervorrief. In den siebenziuer Jahren

o

zählte man im Gouv. Cherson etwa 314 in der Landwirtschaft ver-
wendete Lokomobilen; im Jahre 1881 waren es schon 500. In den
Jahren 1884—1886 in den drei (von sechs) Kreisen desselben Gouverne-
ments waren schon 435 Dampfdreschmaschinen beschäftigt. Im Jahre
1895 hat sich diese Zahl verdoppelt. Und im Jahre 1897 zählte man
schon in den drei Kreisen 1150 Dampfdreschmaschinen.

«Ueberall auf dem Lande» — berichtet das Landwirtschaftskomitee
vom Gouv. Cherson — «sind jetzt die Mähmaschinen und die Göppel-
dreschmaschinen, sogar auch die Säemaschine zu treffen. Als Werkzeug
für die Bodenbestellung dient in den meisten Fällen der Pflug. Das
Hauptbestreben der Grossbauern äussert sich in der Verminderung der
Ausgaben für Arbeitslöhne, darum erwirbt der Bauer häufig Mäh- und
Säemaschinen.»
        <pb n="45" />
        ﻿35

Nach dem Bericht der Seinstwoverwaltung im Gouv. Ekaterinoslaw
dehnt sich die Verwendung der landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen
sehr stark aus. So zählte man z. B. im Kreis Oberdnjepr an Pflügen
und anderen Ackergeräten:

(Tabelle VIII)

im	Jahre	1894	bei	den	Gutsherren	5 220
			«	«	Bauern	27271
«	«	1895	«	«	Gutsherren	6 752
			«	«	Bauern	30 112
von den	Dreschmaschinen mit Pferdebetrieb:					
im	Jahre	1894	bei	den	Gutsherren	131
			«	«	Bauern	671
«	«	1895	«	«	Gutsherren	290
			«	«	Bauern	838

Dasselbe wird auch aus dem Dongebiet berichtet. So wurden dort
innerhalb des Gouvernements verkauft:

Von den amerikanischen Getreidemähmaschinen in den Jahren:

	1900	1901
von den Grasmähmaschinen	2500	2500
«	« Garbenbindern	25	100

Bei dem extensiven Wirtschaftssystem in den neurussischen Gou-
vernements ermöglicht die Verwendung der landwirtschaftlichen Maschinen,
die wegen der grossen Anbauflächen ganz unentbehrlich sind, die Hand-
arbeit zu vermindern, die .Produktivität der Arbeit zu erhöhen, die Pro-
duktionskosten für jedes einzelne Produkt herabzusetzen und dadurch die
Rente stark zu erhöhen. Das wird von den Gutsbesitzern selbst zu-
gegeben:

«Die Mehrzahl von Gutsbesitzern» — sagt Herr Jaroschko —, «die
die Landwirtschaft für eine Industrie halten, die durch die Produktion
der Vegetabilien und tierischen Produkte einen Gewinn zu erzielen hat,
bemühen sich, die Produktionskosten der Bodenprodukte durch die Ver-
wendung von Maschinen möglichst zu vermindern.» Die selbstwirtschaf-
tenden Gutsbesitzer tun es, um eine möglichst grosse Rente zu erzielen,
die Pächter wegen der hohen, immer steigenden Pachtpreise.1)

*) Vortrag in der Moskauer Landwirtschaftlichen Gesellschaft.

3*
        <pb n="46" />
        ﻿36

Dieselbe Meinung hat neulich in dem Landwirtschaftskomitee auch
der Grossgrundbesitzer des Gouvernements Taurien H. Faltz-Fein ge-
äussert. Indem er die Förderung der Maschinenproduktion in den süd-
russischen Gouvernements befürwortete, sagte er u. a.: «Die Verbreitung
unserer, von den südrussischen Fabrikanten erfundenen Mähmaschinen
hat in die Kasse der Privatgrundbesitzer den ganzen Ueberschuss an
Arbeitslöhnen eingebracht, die sie bis vor kurzem noch zu zahlen hatten.»
        <pb n="47" />
        ﻿Kapitel III.

Die wirtschaftliche Lage der Bauernschaft.

Die neurussischen Gouvernements gehörten aus historischen, wirt-
schaftlichen und natürlichen Ursachen während einer langen Zeit zu den
Gouvernements, wo die bäuerliche Bevölkerung sich in einer relativ
besseren und erträglicheren Lage befand. Aber die so mächtig fort-
schreitende kapitalistische Entwicklung mit einer Reihe anderer Faktoren
verbunden, ruft bei der Bauernschaft auch in diesem «seligen Süden»
die Vergrösserung und die Verschärfung der Bauernnot hervor. Auch hier
werden die Lebensbedingungen der Bauernschaft immer unerträglicher.
Dies wirkt wiederum auf die Umgestaltungen ein, die sich im Privat-
grundbesitz vollziehen. Bei der grossen Rolle, die für den Privatgrund-
besitz in den neurussischen Gouvernements die Arbeiterfrage spielt, sind
die Aenderungen in der wirtschaftlichen Lage der neurussischen Bauern-
schaft von grosser Wichtigkeit. Will man also die Aenderungen, die
sich in der letzten Zeit sowohl in der Nachfrage nach und im Angebot
von Arbeitskräften in den neurussischen Gouvernements vollziehen,
richtig beurteilen, so ist vor allem die Frage zu beantworten: Welche
ist die wirtschaftliche Lage der einheimischen Bauernschaft?

Die bäuerliche Bevölkerung in den neurussischen Gouvernements
nimmt fortwährend bedeutend zu. Im Jahre 1860 betrug sie in Neu-
russland 3 668 937 Seelen. In 36 Jahren, bis zum Jahre 1897, wirdein
Zuwachs von 4 442 422 Einwohnern bemerkt, was im Durchschnitt pro
Jahr 123 400 Menschen ausmacht. Im Jahre 1897 betrug also die
bäuerliche Bevölkerung 8 719 692 Menschen. In den vier Jahren von 1897
bis 1900 nahm die Bevölkerung um 890 036 zu und so betrug die Be-
völkerung im Jahre 1900 9 577 817 Menschen. Wie gross in den einzelnen
Gouvernements die relative Verminderung der bäuerlichen Bevölkerung
war, wird durch folgende Zahlen gezeigt.

So betrug der Prozentsatz der bäuerlichen Bevölkerung in Bezug
auf die gesamte Bevölkerung in den Gouvernements:
        <pb n="48" />
        ﻿38



(Tabelle IX)	im Jahre 1892	im Jahre 1897
Bessarabien	68,0	70,4
Cherson	66,8	60,4
Taurien	71,3	70,9
Ekaterinoslaw	82,7	80,3
Dongebiet	47,2	42,7
Indem der relative	Prozentteil der bäuerlichen Bevölkerung sich	
vermindert, nimmt ihre absolute Zahl immer zu. Bevölkerung absolut zu im Jahre 1900:		So nahm die bäuerliche
(Tabelle X)	in Bezug auf die Bevölkerung im Jahre 1892	im Jahre 1800	
Bessarabien	um 3,5 Prozent	33,7 Prozent
Cherson	« 2,2 €	50,1	«
Taurien	«	3,3	«	50,3 c
Ekaterinoslaw	«	2,3	«	51,2
Dongebiet	«	2,4	«	56,2

Mit einer so starken Zunahme der bäuerlichen Bevölkerung hielt die
Vergrösserung des Bauernlandes nicht Schritt. Zwar nahm die absolute
Menge des den Bauern gehörenden Landes zu, aber bei eingehender
Betrachtung ergibt es sich, dass diese Zunahme nicht alle Kategorien
der neurussischen Bauernschaft trifft und dass es für die Mehrheit der
Bauern sogar eine Abnahme des Landes bedeutete.

Folgende Tabelle (XI) zeigt diese absolute Zunahme des den
Bauern gehörenden Landes.

	Es betrug das Land	— in taus. Dess.		— in den	Jahren
		1870	1880	1890	1900
	in den Gouvernements				
	Bessarabien	1 587	1 605	1 639	1 738
	Cherson	2 280	2 380	2 636	3 079
	Taurien	2 153	2 173	2 437	2 589
	Ekaterinoslaw	2714	2 736	3187	3 338
	Dongebiet	7 502	7 634	8061	8 632
	in Neurussland	16 536	16 528	18160	18 376
r	Während jedoch die	absolute	Grösse	des Bauernlandes zunahm,	
	hat die auf je einen Kopf fallende Parzelle			seit dem Jahre 1861 fast auf	

den dritten Teil abgenommen.

So betrug das zugeteilte Land (Nadjel) auf je eine männliche Seele
im Durchschnitt in den Gouvernements;
        <pb n="49" />
        ﻿39

(Tabelle	XII)		in	Dess.		
	1880		1890			1900
	Durch-	Schwan-	Durch-	Schwan-	Durch- Schwan-	
	schnitt	kungen	schnitt	kungen	schnitt kungen	
Bessarabien	6,2	3,7—8,7	4,1	2,5—5,8	2,4	1,2-3,7
Cherson	5,1	3,8—6,9	3,4	2,5—4,7	2,2	1,5-2,9
Taurien	10,1	5‘5—15,7	6,5	2,1-7,8	3,6	1,1-4,7
Ekaterinoslaw	5,6	3,7—11,0	3,6	2,4—7,1	2,3	1,5—4,7
Dongebiet	3,3	2,7-4,6	2,0	1,3—2,8	1,4	0,8—1,9
Es versteht sich		von selbst,	dass eine	so geringe und		sich immer
vermindernde	Scholle	unzureichend wird, besonders			für eine extensive	
Wirtschaft. Dadurch		werden die	Bauern	genötigt,	ihren	Grundbesitz

entweder mittels Pacht oder mittels Kauf zu erweitern.

So kommt von dem gesamten den Bauern gehörenden Land pro
Kopf im Jahre 1892 in Dess., darunter:

(Tabelle XIII)	das gesamte Land	zugeteiltes  Land	gekauftes  Land	gepachtetes  Land
Bessarabien	6,7	3,1	0,11	0,4
Cherson	9,1	3,1	0,26	0,7
Taurien	10,3	4,7	0,95	0,9
Ekaterinoslaw	8,2	3,5	0,5	0,5
Dongebiet	18,5	10,5	0,09	—

Es ergibt sich also, dass unter dem gesamten Bauernlande pro
Kopf im Durchschnitt das zugeteilte Land zwischen 33°/o für Qouv.
Cherson und 56,7% im Dongebiet beträgt.

Die oben angeführten Zahlen geben aber von der'Verteilung des
sich im Besitze der Bauern befindenden Landes keine richtige Vorstellung,
da bei den verschiedenen Qruppen von Bauern der Umfang des sich in
ihrem Besitze befindenden Landes verschieden ist.

Es ist in der russischen Literatur schon allgemeine Ansicht geworden,
dass der Kauf durch die Bauernbank bis zur letzten Zeit nur für die
reicheren Bauern zugänglich war, da die Vorschüsse, welche die Bank
gab, für die Kleinbesitzer, geschweige denn für die besitzlosen Bauern,
zu gering waren. Da die Vorschüsse unbedeutend waren, hatte man
den Rest der Kaufsumme in Ratenzahlungen während mehrerer Jahre
zu leisten. Dadurch wurden alle möglichen Geldabgaben, die die
russischen Bauern nach der Aufhebung der Leibeigenschaft in grossem
Masse zu zahlen hatten, noch vermehrt. Infolgedessen hat die Bauern-
bank ihrer ursprünglichen Bestimmung nicht entsprochen und das von
        <pb n="50" />
        ﻿40

den Bauern mit Hilfe der Bauernbank gekaufte Land macht nur einen
unbedeutenden Teil des gesamten von den Bauern gekauften Landes aus.
Es wurden von den Bauern mittels Bauernbank gekauft in taus. Dess.:

(Tabelle XIV)

1883—1885	1886—1890	1891 — 1895

1,7	5,4

26.3	13,0	1,9

11.3	2,4	1,0

127,7	44,9	7,1

12.4	43,4	2,2

1896—1900

68,0

59.8
45,5

72.8
109,6

Trotz einer starken Steigerung der Menge des durch die Bauern-
bank in den Jahren 1896—1900 unter günstigen Bedingungen gekauften
Landes, macht das durch die Bauernbank gekaufte Land noch immer
einen geringen Prozentsatz in Bezug auf das gesamte von den Bauern
gekaufte Land aus. So z. B. wurde von den Bauern in den Jahren 1895
bis 1900 237 009,19 Dess. gekauft, unter diesen aber durch die Bauern-
bank 59 872 Dess., was nicht mehr als 25,2% ausmacht.

im Qouv. Ekaterinoslaw beträgt im Jahre 1890 die Menge des von
den Bauern durch die Bauernbank gekauften Landes 1,3%, im Jahre
1891 1,1%, im Jahre 1892 1% und im Jahre 1893 3,2% des gesamten
von den Bauern durch Kauf erworbenen Landes.

Von denen, die die Bauernbank benützten, machten die Besitzer
der kleinen Schollen eine starke A4inderheit aus.

Auf Qrund der offiziellen Berichte der Bauernbank, als auch anderer
Quellen — sagt Chodsky —, ist mit Sicherheit zu sagen, dass die Bauern-
Bodenbank, indem sie den Weg der nominellen Herabdrückung des Kauf-
bodenpreises und der Vermehrung der Zuschüsse verfolgt, — im besten
Falle diejenigen unterstützt, die auch ohne ihre Hilfe das Land erwerben
konnten, gewöhnlich aber kam ihre Tätigkeit den Landwucherern wie
gerufen. ’)

Das durch Vermittlung der Bauernbank von den Bauern gekaufte
Land betrug im Jahre 1892, d. h. nach neunjähriger Tätigkeit der Bank
in Bessarabien, 5,3%, in Cherson 23,7%, in Taurien 3,7%, in Ekate-
rinoslaw 83% und im Dongebiet 100% des gesamten von Bauern ge-
kauften Landes. Während aber die Menge des ohne Hilfe der Bauern-
bank gekauften Landes in Bessarabien 57,117 Dess., in Cherson 174,08
Dess., in Taurien 373,206 Dess. und in Ekaterinoslaw 134,148 Dess.
betrug, machte das Land, das die im Besitze einer Scholle unter 3 Dess.

') L. Chodsky, Land und Landbesitzer, Bd. II, S, 269,
        <pb n="51" />
        ﻿41

befindlichen Bauern kauften, nur einen unbedeutenden Bruchteil aus.
In Bessarabien waren es 4,3%, in Cherson 7,9%, in Taurien 2%
und in Ekaterinoslaw 22,4%. Es ergibt sich also, dass der grösste
Teil von den Bauern gekauft wird, die im Besitze der Schollen über
3 Dess. waren, d. h. der Minimalscholle, die die Reform vom 19. Februar
1861 bestimmt hat. Die Zahl der Bauern, die weniger als den nor-
malen Bodenanteil besitzt, betrug im Jahre 1892 in Bessarabien
21,5%, im Qouv. Cherson 25,9%, in Taurien 30,3% und im Gouv.
Ekaterinoslaw 29,7 % der gesamten männlichen Bauernbevölkerung.
Es ergibt sich also aus all dem Erörterten: Trotz der Abnahme der
Landanteile auch bei den Bauern, denen im Jahre 1861 die höchsten
Anteile zugewiesen waren, und trotz einer starken Zunahme derjenigen
Bauern, die überhaupt sehr ungenügende Landanteile besitzen, ist die
Menge des Landes, das die Bauern, die nicht einmal eine Maximalscholle
besitzen, mittels der Bauernbank kauften, unbedeutend.^

Vergleicht man die Menge des durch Kaufverträge ohne Hilfe der
Bauernbank gekauften Landes mit derjenigen, die mit ihrer Hilfe gekauft
wurde, so ergibt sich, dass die letzte durch die erste bedeutend über-
troffen wird. So wurde von den Bauern gekauft in den Jahren 1888
bis 1897 in taus. Dess. in Bessarabien 58,7, im Gouv. Cherson 180,7,
in Taurien 95,2, im Gouv. Ekaterinoslaw 160,1, im Dongebiet 120,4.

Die geringe Rolle, die die Bauernbank für die Beseitigung des
Landhungers gespielt hat, wurde neulich von einem Sachkundigen, wie
Herrn Kutler, dem gewesenen Minister der Landwirtschaft, der eine
Zeit lang an der Spitze der Verwaltung der Bauernbank stand, besprochen.
«Die Hauptoperationen der Bauernbank haben zu einer Steigerung der
Bodenpreise geführt, wegen der Konkurrenz unter den verschiedenen
Schichten der bäuerlichen Bevölkerung, — unter den Klein- und Mittel-
besitzern, den besitzlosen und den wohlhabenden. In diesem Kampfe
siegten naturgemäss die Stärkeren. Die Versuche der Bauernbank, sich
auf die Seite der mehr unter dem Landhunger Leidenden zu stellen,
führten nicht zu dem gewünschten Ergebnisse. Schliesslich erwarben
die Klein- und Parzellenbesitzer nur ausnahmsweise Land, viel öfter
wurden die für sie notwendigen Grundstücke von anderen Elementen
der bäuerlichen Bevölkerung gekauft und die Lage der Kleinbesitzer
wurde nur verschlimmert.»

So hat der Erwerb des Landes sowohl mittels der Bauernbank, wie
auch durch Kaufverträge die Umschichtung verstärkt und den mittleren
bäuerlichen Besitz vermehrt, dagegen die Besitzlosigkeit der Bauern in
.sehr geringem Masse beseitigt,
        <pb n="52" />
        ﻿42

Was die Landpacht durch Bauern anbetrifft, so hat auch dieses
dritte Mittel den Landhunger der Besitzlosen und Piirzellenbesitzer nur
in sehr geringem Masse gestillt. Der Menge des von den Bauern ge-
pachteten Landes nach steht Neurussland an erster Stelle. So betrug
die Menge des von Bauern im Jahre 1900 gepachteten Landes in ganz
Neurussland 3 649,3 taus. Dess., was 18,7% des gesamten im Europä-
ischen Russland von Bauern gepachteten Landes ausmacht. Im Verhältnis
zum Anteilsland der Bauern betrug das von diesen gepachtete Land in
Neurussland 22,7% und in den einzelnen Gouvernements zwischen 19,8%
in Bessarabien und 161,1% im Dongebiet.

Dass die Menge des von Bauern gepachteten Landes immer zu-
nimmt, zeigt der Vergleich dieser Zahlen aus dem Jahre 1900 mit denen
im Jahre 1892. Im Jahre 1892 betrug das gepachtete Land zwischen
272,1 taus. Dess. in Bessarabien und 622,29 taus. Dess. im Gouv. Cherson.
In Bezug auf Anteilsland machte das gepachtete Land zwischen 11,5%
in Bessarabien und 28% in Cherson.1)

Zur Bauernpacht in den neurussischen Gouvernements greifen
grösstenteils diejenigen Bauerngruppen, die zu den wohlhabenden ge-
rechnet werden, da die Pacht unmöglich ist ohne genügende Menge
toten und lebenden Inventars.

Zweifellos ist die Bauernpacht im Ganzen durch Landhunger der Bauern
entstanden. Mittels der Pachtung will der Kleinbesitzer resp. der besitz-
lose Bauer das für ihn zu kleine Land durch Pachtung ergänzen. Unter
solchen Umständen entspricht die Menge des gepachteten Landes den
den Bauern zugewiesenen Anteilen in umgekehrter Weise: je kleiner die
Bauernscholle, desto grösser wird das von dem Bauer gepachtete Grund-
stück. Das gilt aber nur bis zu gewissen Grenzen, die durch die Menge
des Kapitals, des toten und lebenden Inventars und durch den Umfang
des der betreffenden Bauernwirtschaft gehörigen Landes bestimmt werden.
Sind diese Grenzen überschritten, so wird das umgekehrte Verhältnis
zwischen dem Umfang der Scholle und dem des gepachteten Landes
durch das direkte Verhältnis ersetzt. Je grösser die Bauernwirtschaft,
desto grösser das Pachtland.

Stellt man den Umfang der Landanteile neben den des gepachteten
Landes, so sieht man, dass von einer gewissen Grenze an zwischen
diesen Faktoren ein direktes Verhältnis besteht.2)

') Für das Dongebiet fehlen die Angaben.

2) Vgl. Manuilow. Die Bauernpacht. Eine Denkschrift an den besonderen Ausschuss
für die Beratung über die Nöte der russischen Landwirtschaft im Jahre 1902, S. 19—20,
        <pb n="53" />
        ﻿43

Davon berichten auch die Landwirtschaftskomitees. So schreibt
ein solches Komitee vom Kreis Benderi (Bessarabien): «Das Anteilsland
der zur Pachtung greifenden Wirtschaft beträgt im Durchschnitt 12 Dess.
Obwohl unsere bäuerliche Bevölkerung verhältnismässig mit mehr Land
versehen ist, hat sie doch weiteren Bedarf daran und sucht immer Land
zur Pachtübernahme. Nicht nur Kleinbesitzer, sondern auch diejenigen,
die nicht weniger als 12 Dess. besitzen, übernehmen das Land in grossem
Masse in Pacht.1)

Vergleicht man den Umfang des in Pacht übernommenen Landes
mit dem des Saatfeldes, so tritt der direkte Zusammenhang zwischen
der Grösse der Wirtschaft und der Menge des gepachteten Landes be-
sonders deutlich hervor.2) So wurde in Taurien von verschiedenen
Gruppen der bäuerlichen Bevölkerung je nach dem Umfange des zu-
geteilten Saatfeldes gepachtet in den Kreisen:

(Tabelle XV) die Gruppen:		Berdjanks	Melitopol in Dess.	Dnejpr
I. Saatfeld unter	10 Dess.	8 120	12 424	7 838
11. « 10-	-25	«	38 970	61 858	48 397
III.	«	über	25	«	70 596	146485	81 646

Der direkte Zusammenhang zwischen dem Umfang des Pachtlandes,
des Schollenbodens und des Saatfeldes je in den verschiedenen Bauern-
gruppen wird durch die folgenden Zahlen bewiesen:

(Tabelle XVI) Berdjanks	Melitopol	Dnejpr

Fläche des Saatfeldes:	Prozent  der	Acker-  land	Prozent  der	Acker-  land	Prozent  der	Acker-  land
(Eigentums- und Pachtland)	pachtenden  Höfe	pro  ein Hof	pachtenden  Höfe	pro  ein Hof	pachtenden  Höfe	pro  ein Hof
unter 5 Dess.	18,7	2,1	14,4	3,0	25,0	2,4
5—10 Dess.	33,6	3,2	34,8	4,1	42,0	3,9
10—25 Dess.	57,0	7,0	59,3	7,5	69,0	8,5
25—50 Dess.	60,0	16,1	80,5	16,9	88,0	20,0
über 50 Dess.	78,5	62,0	88,8	47,6	91,0	48,6

.*) Dasselbe wird auch aus den Qouv. Ekaterinoslaw und Taurien berichtet.

2) Die Angaben betreffen die achtziger Jahre auf Grund der offiziellen Zählung
der nicht zur Bauerngemeinde gehörigen einzelnen Bauernhöfe in Taurien und in Cherson.
Teils sind diese Angaben dem Buche Postnikows: «Die südrussische Bauernwirtschaft»
entnommen, teils von uns aufs Neue auf Grund desselben und des Materials aus den
neunziger Jahren bearbeitet.
        <pb n="54" />
        ﻿44

Man sieht aus dieser Tabelle, dass die Bauernwirtschaften, je
grösser sie sind, desto mehr Ackerland besitzen und mehr Land als
Saatfeld benützen. Zu gleicher Zeit mit Postnikow, der einen solchen
Zusammenhang zwischen dem Zustand der Wirtschaft und dem Umfang
des gepachteten Landes bewiesen hat, ist auch Karischew zu denselben
Ergebnissen in seiner Untersuchung über die Bauernpacht gekommen.
«Die Pacht nimmt zu resp. ab mit der Zu- resp. Abnahme der Bauern-
schollen», sagt Karischew. «Der nivellierende Einfluss der Benützung
des fremden Landes geht auf solche Weise verloren. Unter gleichen
Bedingungen nimmt derjenige mehr Land in Pacht, der auch im Besitze
eines grösseren Kapitals ist und umgekehrt.»1)

Das wird auch durch die neueren Angaben der Semstwoberichte
vollständig bestätigt.

So z. B. betrugen in den neunziger Jahren im Kreise Rostow im

Dongebiet:  bei den Bauern, denen zugewiesen wurde pro ein Hof	das	Schollenland pro Kopf	(Tabelle XVII)  das Pachtland in Dess.	pro Kopf	
unter 3 Dess.  die Maximalscholle von mehr als 3 Dess. a) bei den guts-		0,41	17 395	2,4
herrlichen Bauern:		1,51	27 179	3,8
b) bei den staats-				
herrlichen Bauern:		2,07	52 433	1,7
Auch im Gouv. Cherson		richtet sich das	Pachtland	nach dem Um-

fange des Saatfeldes (1895—1900):

(Tabelle XVIII) im Kreise Elisabethgrad:

die Dorfbezirke	pro ein Hof in Dess.

(Wolostj)	Saatfeld:	Pachtland
Antonowka	9,09	8,5
Sch. Balka	8,7	8,0
Anikejewka	5,8	7,6
Anastasjewka	5,6	5,1
Kasnibolot	5,0	0,5
Pontschewo	4,0	0,7
Kanisch	3,9	0,18
Browkowo	2,8	0,11

') Die Bauernpacht. 1892, S. 122,
        <pb n="55" />
        ﻿45

Ein solcher direkter Zusammenhang zwischen dem Umfang des ge
pachteten Landes und der Grosse der Wirtschaft besteht auch in Bezug
auf andere Merkmale des Wohlzustandes der Wirtschaft. Je grösser das
Saatfeld desto grösser wird in der Regel auch der Viehbestand und die
Zahl der menschlichen Arbeitskräfte sein. Nur die Wirtschaften, die über
einen genügenden Viehbestand und eine genügende Zahl von Arbeits-
kräften verfügen, können Land in Pacht übernehmen.

(Tabelle XIX)

die Höfe:

ohne Arbeiter:
mit 1	«

«2	«

« 3	«

Prozent der pachtenden
Höfe:

25,5

49.3

56.4
76,2

das gepachtete Land
pro 1 Hof:

2,1

4,4

8,2

12,6

Derselbe Zusammenhang wird auch in Bezug auf den Zugvieh-
bestand bemerkt:

(Tabelle XX)

,.	..... Prozent der pachtenden

die Hofe:	... fr

Hofe:

mit 1 Zugtier	11,2

mit 2—3 Zugtieren	48,8

über 4 Zugtiere	80,0

das gepachtete Land
pro 1 Hof:

0,4

2,7

10,4

Im Gouv. Cherson finden wir das nämliche:

Die Gruppen
der Wirtschaften mit
dem Anteilsland
in den

Dorfgemeinden:

Anastasjewka

Anikejewka

Browkowo	6

Sajowka
Sch. Balka
Antonowka

Die Zahl
der Viehstücke
pro Hof:

unter

Dess.

«	1,1

c	2,06

7 Dess.	1,0

«	1,11

«	2,2

&lt;	2,5

Das gepachtete Land
in Dess. pro 1 Hof:

5.5

7.6

0,11

1.5
8,3

8.5

Die Möglichkeit zu pachten und der Umfang des Pachtlandes wird
durch die Lage der Bauernwirtschaften in Bezug auf das zur Verpachtung-
verfügbare Land beeinflusst. So z. B. befinden sich die staatsherrlichen
        <pb n="56" />
        ﻿46

Bauern im Vergleich mit den gutsherrlichen in dieser Beziehung in
einer viel günstigeren Lage, da sie neben den Krongütern gelegen sind.
Indem für die ersteren ein grösserer Fond von verhältnismässig billigem
Pachtland besteht, müssen die ehemaligen gutsherrlichen Bauern, da
das an sie zu verpachtende Land nicht in so grossem Masse vorhanden
ist, unter besonders schweren Bedingungen das Land in Pacht nehmen.

Soweit über den Landerwerb der Bauern mittels Pachtung.

Es war unser Ziel zu zeigen, dass auch die Pachtung mehr den
Mittel- und Qrossbesitzer als den besitzlosen Bauern und überhaupt denen,
die am meisten unter Landmangel leiden, zu statten kommt.

Es ergibt sich also, dass die bis jetzt bestehenden Mittel, den Land-
hunger der Bauern zu beseitigen, ihr Ziel nicht nur nicht erreicht, sondern
— was noch wichtiger ist — die Umschichtung der bäuerlichen Bevölke-
rung in Neurussland nur noch mehr begünstigt haben. Die Differenzierung
der Bauernschaft geht noch vor sich, indem der Landhunger der
bäuerlichen Bevölkerung noch grösser wird und die Gruppe der besitz-
losen Bauern, die nur dem Recht nach als Bauern gelten, tatsächlich
aber eher zu den besitzlosen Proletariern gehören, immer zunimmt. Es
ist jetzt die Zunahme des allgemeinen Landhungers der Bauern und die
unvermeidliche Folge desselben, die Proletarisierung der Bauernmassen
in den neurussischen Gouvernements zu betrachten; denn diese wirkt
in starkem Masse auf die Vermehrung des Angebotes von einheimischen
Landarbeitern hin.

Es war schon die Reform vom Jahre 1861, die den Grundstein
zur wirtschaftlichen Ungleichheit der neurussischen Bauernschaft und
zur Entstehung einer Masse von besitzlosen Bauern gelegt hat.

Je nach dem Grundherrn, an den die Bauern vor dem Jahre 1861
gebunden waren, werden staatsherrliche, gutsherrliche und Apanagen-
bauern unterschieden. Es stellte sich heraus, dass die verschiedenen
Bauernkategorien nach Aufhebung der Leibeigenschaft sich in einer
ganz verschiedenen wirtschaftlichen Lage befanden. Zwar hat die Reform
vom 19. Februar 1861 die gutsherrlichen Bauern von ihrer persönlichen
Gebundenheit an den Gutsherrn befreit, aber sie hat den Gutsherren
das Recht auf die zum Hofe gehörigen Ländereien gelassen. Da die guts-
herrlichen Bauern diese Ländereien nicht entbehren konnten, so waren sie
gezwungen zu kaufen. Und da die Bauern Geldmittel nur in sehr unbedeutendem
Masse besassen, so gerieten sie dadurch in eine starke Abhängigkeit von dem
Gutsherrn. Die Ablösungszahlungen der ehemaligen gutsherrlichen Bauern
übertrafen die der staatsherrlichen und die der Apanagen-Bauern. So
betrug nach der Reform die Ablösungszahlung pro 1 Dess. in Rubeln:
        <pb n="57" />
        ﻿47

(Tabelle XXI)	bei	den ehemaligen	bei	den staatsherrlichen
gutsherrlichen Bauern		Bauern
Cherson	1,46	0,77
Taürien	0,85	0,61
Ekaterinoslaw	1,53	0,81
Dongebiet	1,34	1,02
Diese Ungleichheit macht sich auch bis zur		letzten Zeit fühlbar.
So betrugen in den Jahren 1890—1895 die Rückstände an Ablösungs-		
Zahlungen in Rubel pro 1	Dess.:	
(Tabelle XXII)	bei	den 'gutsherrlichen bei	den staatsherrlichen
	Bauern	Bauern
Bessarabien	17	4
Cherson	13	23
Taurien	10	3
Ekaterinoslaw	70	41
Dongebiet	79	2

Und noch mehr als durch die ungleichen Ablösungszahlungen wurde
die wirtschaftliche Differenzierung der verschiedenen Bauernkategorien
durch die ungleiche Landaufteilung bei der Aufhebung der Leib-
eigenschaft verursacht. Die Apanagen- und staatsherrlichen Bauern
wurden bald nach der Reform vom Jahre 1861 zu Eigentümern der ihnen
zugewiesenen Anteile erklärt. Da die Zahl der Apanagen- und staats-
herrlichen Bauern nicht zu gross war im Verhältnis zur Fläche der
Apanagen- und Krongüter, so konnten diese Bauernkategorien mit ver-
hältnismässig grösseren Landanteilen bedacht werden. Die loszukaufenden
Bauernschollen bestanden nur aus dem Baulande; das Unland kam bei
der Berechnung der Ablösungszahlungen nicht in Betracht. Ausserdem
wurden für die Apanagenbauern keine Beschränkungen bezüglich des
Austrittes aus der Bauerngemeinschaft und des Uebertrittes in andere
politische Gemeinden bestimmt. Und schliesslich wurden die Artikel
des Gesetzes vom 19. Februar 1861 über sog. abgeschnittene Landstücke
auf die Apanagenbauern nicht ausgedehnt.

Die staatsherrlichen und Apanagenbauern erhielten sich meistens
in dem Besitze der Landstücke, die ihnen vor Aufhebung der Leib-
eigenschaft gehört hatten. Was die gutsherrlichen Bauern anbetrifft, so
waren die ihnen zugewiesenen Landanteile in drei Gruppen geteilt: die
durchschnittlichen (normale genannt), die Maximal- und Minimalschollen.
Da, wo durch die Reform den Gutsherren weniger als ’/a des gesamten
        <pb n="58" />
        ﻿48

kulturfähigen Landes bleiben sollte, hatte der Gutsherr das Recht, die
Landstücke bei den Bauern «abzuschneiden» mit der Bedingung aber,
dass diesen nicht weniger als die Hälfte des minimalen Anteiles bleiben
sollte. Von allen diesen Beschränkungen blieben die übrigen Bauern-
kategorien befreit.

Durch die Reform vom Jahre 1861 wurde auch eine Bauernkategorie
gebildet, aus der sich die ganze Zeit nach der Reform das ländliche
Proletariat rekrutierte. Dies waren die sog. «Darstweniki» (Schenkungs-
bauern). Die Bedingungen für die Bildung dieser Bauernkategorie waren
folgende: Dem Gutsherrn war das Recht gegeben, den Bauern ein
gewisses Stück Land ohne irgend welche «Ablösungszahlung» zu
«schenken». Nach dem Gesetz vom 19. Februar 1861 sollte dieses
geschenkte Landstück nicht weniger als 1/i des höchsten Anteiles betragen.
Der Gutsherr gab gern solche «geschenkte», oder wie man sie später
nannte «Bettellandstücke» her, da er sich dadurch von der Pflicht, den
Bauern einen normalen Anteil zu geben, befreite. Die Bauern hatten
das Recht, auf solche Landstücke zu verzichten, doch nur während der
ersten neun Jahre nach der Reform. Mit dem Ablauf dieser Frist nur
unter bestimmten Voraussetzungen. Es stellte sich heraus, dass dadurch
ein gewisser Teil von gutsherrlichen Bauern vollständig an ihre Boden-
schollen gefesselt war. Der Gutsherr bekam dadurch ihm stets zur
Verfügung stehende einheimische Arbeitskräfte.

Die durchschnittliche Scholle pro Hof und pro Kopf betrug auf
Grund des Gesetzes vom Jahre 1861 in Dess.

(Tabelle XXIII)

bei den gutsherrlichen	bei den Apanagen- und

Bauern:	staatsherrlichen Bauern :

	pro 1 Hof	pro Kopf der männlichen	pro 1 Hof	pro Kopf der männlichen
Bessarabien		Bevölkerung	15,7	Bevölkerung  8,8
Cherson	7,1	3,5	14,0	7,0
Taurien	11,4	5,1	21,4	8,9
Ekaterinoslaw	5,5	2,7	16,0	6,9
Was die	verschiedenen	Schollengrössen	anbetrifft, so	wird die von

Anfang an bestehende Ungleichheit durch die folgenden Zahlen bewiesen.
Die Zahl der Bauern aller Kategorien (in Prozenten), die Land zugeteilt
bekommen hatten, wird von der damaligen Regierungskommission unter
folgende Kategorien geteilt:
        <pb n="59" />
        ﻿49

(Tabelle XXIV)

	Prozent	Durch-	Prozent	Durch-	Prozent	Durch-
	der	schnitt-	der	schnitt-	der	schnitt-
	bäuerl.	liche	bäuerl.	liche	bäuerl.	liche
	Bevölk.:	Scholle:	Bevölk.:	Scholle:	Bevölk.:	Scholle:
Bessarabien	46,6	8	—	—	53,4	8
Cherson	32,6	7	51,4	2&gt;/a—7	16,0	2Vs
Taurien	40,5	9	46,0	5—9	13,5	5
Ekaterinoslaw	28,0	7	51,0	3 Vs—7	21,0	37«

Bei den gutsherrlichen Bauern allein betrug der Prozentteil der-
jenigen, denen ungenügende Schollen zugewiesen waren, im Qouv. Ekate-
rinoslaw 46,9, in Taurien 43,7 und im Qouv. Cherson 50,8. Seit den
sechziger Jahren hat sich der gesamte Umfang des den verschiedenen
Gruppen gehörenden Landes in ungleichem Masse geändert. In ungleichem
Masse änderte sich auch die Bevölkerungsquote, der verschiedenen Bauern-
gruppen, wodurch die Ungleichheit im Grundbesitz noch verschärft wurde.

So betrug	z. B. das Land in	taus. Dess.		(Tabelle XXV)
	bei den staatsherrlichen		bei den gutsherrlichen	
in den	Bauern:		Bauern:	
Gouvernements:	in den Jahi	ren	in den	Jahren
	1877—1878	1900	1877—1878	1900
Bessarabien	111,3	533,0	—	842
Cherson	1,328	1,888	451,0	414
Taurien	1,399	1,769	83,2	70
Ekaterinoslaw	1,756.5	2,152	334,6	320
Dongebiet	—	195	—	334

So hat das Land der staatsherrlichen Bauern erheblich zugenommen,
während das der gutsherrlichen Bauern durchweg abgenommen hat.

Wie verschieden verschiedene Bauerngruppen auch in einer und
derselben Bauernkategorie mit Landanteilen versehen wurden und wie
stark der Landmangel bei allen Bauern überhaupt ist, ergibt sich aus
folgender Zusammenstellung für das Jahr 1902, die wir den Ausgaben
des Landwirtschaftskomitees vom Gouv. Cherson bezüglich der guts-
herrlichen Bauern entnehmen: 60000 Wirtschaften besitzen 356000
Dess., also im Durchschnitt auf je 1 Hof 5,9 Dess., 150000 Wirtschaften,
die verminderte Anteile erhalten hatten, besitzen 44123 Dess. oder
0,29 Dess. auf 1 Hof. Von denen, die mit «Bettelschollen» bedacht
waren, besitzen 1 1 500 Wirtschaften 20986 Dess. oder 1,8 Dess. pro
1 Hof. Und schliesslich 30000 Wirtschaften der «Zehenter» hatten keine

4
        <pb n="60" />
        ﻿50 —

Landanteile. Berechnet man eine Minimalscholle pro Hof auf 12 Dess.,
wie es auf Grund der Reform vom 19. Februar 1861 bestimmt wurde,
so ergibt sich ein Mangel von 977000 Dess.

Die durch die Reform vom Jahre 1861 geschaffene wirtschaftliche
Differenzierung der neurussischen Bauernschaft nimmt in neuerer Zeit
immer mehr zu, indem die Zahl derjenigen Bauern, die zu den besitz-
losen gerechnet werden und die zur Ergänzung ihres Butgets andere
Erwerbsquellen als Ackerbau suchen müssen, immer mehr wächst. Seit
der Reform vom Jahre 1861 bis zu den Jahren 1877—1878 vermehrte
sich die Zahl der Bauern, die nicht mehr als die Normalscholle besassen,
in Bsessarabien um 35,7 %, in Ekaterinoslaw um 45,6 °/o, in Cherson
um 38,5 °/o und in Taurien um 27,3 °/o. Seit diesen Jahren bis zu dem
Jahre 1892 hat sich diese Zahl wieder vergrössert in Bessarabien um
19,6 °/o, in Ekaterinoslaw um 22,2 °/o, in Cherson um 49,8 °/o und ,
in Taurien um 63,3 %. Im Verhältnis zu der gesamten männlichen
bäuerlichen Bevölkerung betrug die Zahl der Bauern, die nur eine Nor-
malscholle besassen, in Bessarabien 21,5 %, in Ekaterinoslaw 30,3 %,
in Cherson 25,9 % und in Taurien 29,7 °/o. Die durchschnittliche Grösse
der Scholle bei dieser Kategorie der Bauern betrug (pro 1 Kopf der männ-
lichen Bevölkerung) in Bessarabien 1,4 Dess., in den Gouvernements
Cherson 1,4 Dess., in Ekaterinoslaw 1,5 und in Taurien 2,6 Dess.

Der Mangel an Land wird auch von einer Abnahme des Vieh-
bestandes und Fehlen des nötigen toten Inventars begleitet. Der land-
arme Bauer wird gezwungen, das Vieh und tote Inventar zu mieten;
entweder bezahlt der Bauer das Mietgeld und wird dadurch auch der
letzten Geldmittel beraubt, oder er bezahlt dafür mit seiner Arbeit und
wird dadurch aus einem «Besitzenden» ein Lohnarbeiter.

Die von den Semstwos unternommenen Bauernzählungen haben
bewiesen, in welch engem Zusammenhang der Mangel an Land mit
dem an Vieh steht.

So z. B. fiel in Taurien auf jeden Hof im Durchnitt bei den ver-
schiedenen Bauerngruppen:

(Tabelle XXVI)

in den Bauernwirtschaften:		Arbeitsvieh:	ganzer Viehbestand
ohne Saatfeld		0,3	U
mit Saatfeld unter 5	Dess.	1,0	2,4
5—10	«	K9	4,2
10—25		2,2	7,3
25—50		5,8	13,9
über 50	«	10,5	30,0
        <pb n="61" />
        ﻿51

Es bildet sich immer mehr unter den neurussischen Bauern die
Kategorie der Hofwirte aus, die zu den gespannlosen Bauern oder zu
denjenigen, die nur ein Stück Vieh, meistens ein Pferd, besitzen,
gerechnet werden.

Solche gespann- und inventarlose Bauern zerfallen wieder in ver-
schiedene Gruppen, die das gemeinsame haben, dass sie ihr Land an
andere Dorfgenossen verpachten. Solche Bauern verpachten zu einem
Teile ihr Land, indem sie sich zu den verschiedenen Gewerben —• Dorf-
handwerk, Hausindustrie u. s. w. — wenden. Andere verpachten nur
einen grösseren Teil ihres Landes, indem sie den kleineren Teil selbst
als Ackerland benützen. Und eine dritte Gruppe verpachtet schliesslich
ihr ganzes Land und verdingt sich als Lohnarbeiter.!)

Die Zahl der Bauern, die eigene Wirtschaft haben, betrug in Prozent
im Verhältnis zu den sämtlichen Bauern nach der Bauernzählung der
Semstwos in den achtziger Jahren:

(Tabelle XXVI1)

in Taurien in den Kreisen:

Berdjanks	37,0
Melitopol	32,7
Dnjepr	43,0
im Gouv. Cherson:	
Alexandria	20,1
Ananjew	23,3
im Gouv. Ekaterinoslaw:	
Bachmut	16,3
Mariapol	20,7

Wie stark die Abnahme des Viehbestandes bei den neurussischen
Bauern ist, wird durch den Vergleich des Viehstandes im Jahre 1900
mit dem im Jahre 1870 bewiesen.

So betrug die Zahl des Viehbestandes auf 1000 in den Gouvernements:
(Tabelle XXVIII)

1870	1900

	Menschen	Höfe	Menschen	Höfe
Bessarabien	3,055	14,655	1,580	6,291
Cherson	1,624	8,930	772	4,215
Taurien	5,183	35,800	1,401	9,667
Ekaterinoslaw	2,206	14,130	998	6,426
Dongebiet	3,756	21,058	1,948	10,824

*) Vgl. W. Postnikoff, Die Südrussische Bauernwirtschaft.

*4
        <pb n="62" />
        ﻿52

Die Zahl des Viehbestandes verminderte sich auf je 1000 Höfe in
Bessarabien um 57%, im Gouv. Cherson um 52,7%, in Taurien um
73%, im Gouv. Ekaterinoslaw um 54,4% und im Dongebiete um 48,5%.
Schon in den achtziger Jahren betrug der Prozentteil der Höfe, die keinen
Viehbestand hatten, in Bessarabien 10,9%, in Cherson 14,7%, in Taurien
95%, in Ekaterinoslaw 10,8%. Die Zahl des Hornviehes nimmt ab auf
Kosten des Pferdebestandes.

Die Zahl der pferdelosen Wirtschaften im Verhältnis zu der
gesamten Zahl der Pferdewirtschaften betrug pro 100 in den Jahren

(Tabelle XXIX)	1882	1891

Bessarabien	41,4	46,1

Cherson	44,7	38,6

Taurien	23,3	26,1

Ekaterinoslaw	40,9	41,4

Dongebiet	—	42,3

Es ist nur das Gouv. Cherson, dass sich durch Abnahme der Zahl
der pferdelosen Wirtschaften auszeichnet, aber auch hier ergibt sich nicht
nur keine Abnahme, sondern überhaupt eine sehr beträchtliche prozentuale
Steigerung. So betrug die Zahl der pferdelosen Bauernhöfe im Jahre 1891
in den Kreisen Alexandria 65,1%, Elisabethgrad 41,7%, Ananjew 17%,
Tiraspol 23,9%, Cherson 25,5% und Odessa 23,4%.

Ein solch grosser Prozentteil der gespannlosen Bauernhöfe hat
seine Ursachen in der grossen Zerstückelung des bäuerlichen Grund-
besitzes. Unter einer gewissen Minimalgrösse kann die Scholle keine
eigene Wirtschaft mehr unterhalten. Je geringer die Fläche des mit
Futtergewächsen bebauten Landes ist, desto kleiner wird der Viehbestand.
Wenn das Futterland auch unter dieses Minimum sinkt, verschwindet
überhaupt die Möglichkeit, Vieh zu ernähren. Es ist für die neurussische
Bauernschaft höchst charakteristisch, dass, obgleich die Anbaufläche
steigt, die Fläche des Saatfeldes pro 1 Hof und pro 1 Kopf bedeutend
abnimmt.

So betrug das Ackerland in Prozenten im Verhältnis zum kultur-
fähigen Lande in den Jahren:

XXX)	1892	1900
Bessarabien	54,5	70,5
Cherson	67,9	83,1
Taurien	65,2	75,1
Ekaterinoslaw	63,7	77,8
Dongebiet	46,0	46,0
        <pb n="63" />
        ﻿53

Die Fläche des Saatfeldes	betrug aber im	Verhältnis zum Acker-
land in den Jahren:		
(Tabelle XXXI)	1881	18921)
Bessarabien	93,7	94,8
Cherson	87,1	96,8
Taurien	86,0	108,7
Ekaterinoslaw	79,5	97,3
Dongebiet	55,9	63,3
Dagegen betrug die Anbaufläche pro 1		Hof in Dess. in den
Jahren:		
(Tabelle XXXII)	1892	1900
Bessarabien	3,9	3,4
Cherson	6,1	3,6
Taurien	12,6	7,6
Ekaterinoslaw	7,2	3,8
Dongebiet	9,9	5,4
Während aber der Familienstand auf den		Höfen fast unverändert

geblieben ist, nahmen die einzelnen Flächen des Saatfeldes pro 1 Kopf
der männlichen Bevölkerung bedeutend ab, sodass sie in Dess. in den
folgenden Jahren Folgendes betrugen:

(Tabelle XXXIII) 1892	1900

pro 1 Kopf Zahl der Hof- pro 1 Kopf Zahl der Hof-

	in Dess.	milglieder	in Dess.	mitglieder
Bessarabien	0,82	. 4,7	0,7	4,8
Cherson	1,08	5,6	0,65	5,5
Taurien	1,7	7,2	1,1	6,9
Ekaterinoslaw	U	6,5	0,59	6,4
Dongebiet	1,7	5,6	0,96	5,6
Die Abnahme	des Saatfeldes gilt als		Zeichen für	den Verfall der

ganzen Bauernwirtschaft. Solche Parzellenbesitzer werden genötigt, ihre
Scholle entweder mit gemietetem Inventar oder genossenschaftsweise zu
bestellen.

Trotz des bis zur letzten Zeit bestandenen Verbotes der Veräusse-
rung der Landanteile werden diese doch unter den verschiedensten
Formen verpachtet oder verkauft. So betrug in den achtziger Jahren
die Zahl der Bauern, die ihr Land verpachtet hatten, in Prozenten in
zwei Kreisen Tauriens:

') Im prozentualen Verhältnis zum Ackerland vom Jahre 1881.
        <pb n="64" />
        ﻿— 54

(Tabelle XXXIV)

Bei den Bauern-

wirtschaften	Berdjanks	Dnjepr
ohne Saatfeld	73	80
mit unter 5 Dess.	65	30
«	5—10	«	40	23
«	10—25	«	21,5	16
«	25—50	«	9	7
über	50	«	12	7

in letzter Zeit nahm die Fläche des verpachteten Landes besonders
zu. So betrug sie nach den Angaben der Semstwos im Jahre 1899 im
Gouv. Ekaterinoslaw 87,95 taus. Dess. und im Gouv. Cherson 10,60 taus.
Dess. Mit der Verpachtung des Schollenlandes auf eine längere Frist
wird der erste Schritt zum Uebergang zur Lohnarbeit getan. Es kommt
aber selten vor, dass die Bauern, die ihre Scholle verlassen oder
wegen Mangel an Land oder an Inventar und aller anderen Mittel
verpachtet haben, wieder zur Selbstbewirtschaftung ihres Landes zurück-
kehrten. Zuerst greifen sie zur Verpachtung, dann aber verkaufen sie
das Inventar und schliesslich auch das Land.1)

Dies sind die indirekten Merkmale, die uns die Möglichkeit geben,
die Masse der sich als Lohnarbeiter verdingenden Bauern festzustellen.
Wir haben keine Angaben für eine genaue Berechnung der Zahl der ein-
heimischen Bauern, die ihre Arbeitskraft in der Landwirtschaft zu verkaufen
suchen. Wir können nur die Merkmale derjenigen Bauerngruppen, die dem
Zustande ihrer Wirtschaft nach gezwungen sind, sich als Lohnarbeiter zu
verdingen, anführen. Durch die vorangehenden Angaben wurde festgestellt,
erstens, dass die Bauernschaft in den neurussischen Gouvernements sich im
Zustande einer starken Differenzierung befindet und zweitens, dass diese
Differenzierung der bäuerlichen Bevölkerung in den neurussischen Gou-
vernements sich in der Zunahme der Zahl der Gespannlosen, Besitzlosen
und ähnlicher im Verfall begriffener Bauerngruppen äussert. Wir können
mit Sicherheit behaupten, dass eben diese Bauerngruppen, der ihr Land
nicht mehr Bewirtschaftenden, Besitzlosen, Gespannlosen u. dgl., die
Massen der Landarbeiter liefern müssen.

Es besteht in den neurussischen Gouvernements noch eine Kategorie
von Bauern, die nicht zu den Besitzlosen gerechnet werden kann,
die aber immer am Rande des völligen Verfalles steht. Diese sind die
Bauern, die die sogenannten Bettel- oder Schenkungsiinteile erhalten

’) Vgl. Postnikow a. a. D. S. 140 ff.
        <pb n="65" />
        ﻿55

haben. Das ihnen gehörige Land ist ungenügend für den Unterhalt und
anstatt ihre Besitzer zu ernähren, bietet es ihnen nichts als beständige
Armut und Hunger. Die Zahl der Wirtschaften und der zu ihnen ge-
hörenden Bevölkerung betrug in den achtziger Jahren in den Kreisen,
von denen wir Angaben haben

(Tabelle XXXV)	die Zahl	der	die Zahl der	
	Höfe		Familienmitglieder	
Gouvernement Ekaterinoslaw	Absolut in	Prozent	Absolut	in Prozent
in den Kreisen:				
Lugansk	1 288	7,6	7 650	7,4
Bachmut	2 606	10,2	12 895	9,9
im Gouvernement Taurien				
in den Kreisen:				
Simferopol	116	1,3	779	1,7
Theodosia	129	1,15	831	1,4
Eupatorien	103	2,2	606	2,2
Dnjepr	414	2,0	2 503	2,0
Melitopol	1 297	3,7	8 187	3,4
Berdjanks	326	1,13	1 962	1,0

Wie verhältnismässig gering die absolute und relative Zahl dieser
Kategorie der bäuerlichen Bevölkerung war, so gering war das ihnen
gehörende Land.

Sie besassen in Dess.

(Tabelle XXXVI)

in den Kreisen verschiedener Gouvernements	das gesamte Bauland	pro 1 Kopf der männlichen Bevölkerung
Bachmut	2768	0,7
Lugansk	6175	0,8
Simferopol	178	0,5
Theodosia	158	0,3
Eupatorien	306	0,9
Dnjepr	625	0,5
Melitopol	■ 4125	1,0
Berdjansk	765	0,7
        <pb n="66" />
        ﻿56

Wir haben keine Angaben darüber, wie sich das den «Schenkungs-
bauern» gehörende Land auf die einzelnen Kulturarten verteilt. Es ist
aber leicht zu sehen, wie ungenügend vor allem Weide- und Wiesenland
sein müssen. Entweder bewirtschaften diese Bauern ihr Land genossen-
schaftsweise, wozu aber, wenn auch nur minimales Inventar nötig ist,
oder was am meisten der Fall ist, sie betreiben ihre Wirtschaft in mini-
malstem Masse und verdingen sich in der Regel als Lohnarbeiter. Es
steht ihnen fortwährend die Wahl vor Augen — entweder ihr Landstück
ganz zu verlassen, es jemanden von ihren Dorfgenossen zu übergeben
und zu einer anderen Beschäftigung — am meisten der freien Lohnarbeit
— zu greifen, oder ihr Land trotz alledem doch zu bewirtschaften und
als Nebenerwerb die Lohnarbeit zu ergreifen. Im letzten Falle bekommen
sie von ihrem Gutsherrn oder von ihren Dorfgenossen — irgend einem
reicheren Bauern — verschiedene Vergünstigungen, die für die Erhaltung
ihrer Wirtschaft unentbehrlich sind. Da sie aber immer unter dem
Mangel an Geldmitteln leiden, so müssen sie statt mit barem Geld mit
ihrer Arbeit für alle diese Vergünstigungen bezahlen. Je bedrängter die
Lage eines solchen «Schenkungsbauern» wird, desto mehr wird ihre
Arbeit unterschätzt, desto schwieriger wird die Lage ihrer eigenen
Wirtschaft, desto mehr gehören sie ihrer sozialen Stellung nach zu den
Lohnarbeitern. Dies sind die Bauern, die die einheimischen Lohnarbeiter
liefern und zwar für Naturallohn und die unter den ungünstigsten Be-
dingungen arbeiten müssen.

Alle bis jetzt besprochenen Bauernkategorien gehören mehr oder
weniger zu den besitzenden Bauern. Bevor wir zur Betrachtung der-
jenigen Bauern übergehen, die zu den vollständig besitzlosen gerechnet
werden müssen, ist es hier am Platz, die Frage aufzuwerfen, ob die
eigene Wirtschaft bei diesen Bauernkategorien ihre einzige Erwerbsquelle
bildet und inwieweit sie eventuell zu anderen Erwerbsquellen greifen
müssen.

Um diese Frage zu beantworten, untersuchen wir hier das Budget
der bäuerlichen Wirtschaft. Das Haushaltungsbudget einer bäuerlichen
Wirtschaft eines ähnlichen Wohlzustandes gestaltet sich im Gouv. Cherson
folgendermassen:1)

') Die Semstwostatistik hat bis jetzt bezüglich der neurussischen Qouvernements
Budgets der bäuerlichen Wirtschaften fast ausschliesslich im Qouv. Cherson unter-
sucht. Die oben angeführten Angaben wurden durch die Semstwoverwaltung in den
Jahren 1880 und 1900 auf Grund der Untersuchung von 26 Bauernhöfen mit 823 Menschen
zusammengestellt. Die Angaben sind in den Materialien der Regierungskommission vom
Jahre 1901 veröffentlicht.
        <pb n="67" />
        ﻿57

Tabelle XXXVII)

Einnahmen in Rubel		Ausgaben in Rubel	
Aus dem Ackerbau .	.	.	336	Nahrung 		172
		Kleider (auch Schuhe und	
« der Viehzucht, Molkerei,		Bettwäsche) ....	111
Geflügel und Fischerei.	45	Wohnung		12
		Wirtschaftliche (für Vieh und	
« Gewerbe (Lohnarbeit,		Geflügel, Saat, Pacht-	
eventuell auch Wander-		Schilling für Weideland	
gewerbe)		48	u. a. dgl.)		153
		Geldabgaben und Steuern .	16
		Uebrige (Tabak; geistige und	
		religiöse Bedürfnisse,	
		Arzneien u. dgl.) .	.	16
Summe Rubel	429	Summe Rubel	480

Man sieht aus diesem durchschnittlichen Haushaltungsbudget mitt-
lerer Bauernhöfe, dass die Ausgaben die Einnahmen etwa um 50 Rubel,
d. h. um 10,4% des Budgets übertreten. Unter den Ausgaben sind viel-
leicht die Ausgaben für Kleider etwas zu hoch berechnet. Aber hält man
diese Ausgaben für nicht ganz nötig, so ergibt es sich doch, dass, wenn wirk-
lich kein Defizit in dem Haushaltungsbudget besteht, dies nur durch
ihren gewerblichen Nebenverdienst ermöglicht wird. In dem oben an-
geführten Haushaltungsbudget betragen die Einnahmen aus dem Gewerbe
nur 11,3 Prozent der gesamten Einnahmen. Dies trifft aber nur für ein
durchschnittliches mittelbäuerliches Budget zu. Betrachten wir aber ver-
schiedene Budgets der minder wohlhabenden Bauernwirtschaften, so er-
gibt sich für die Mitglieder einer solchen Wirtschaft eine unumgängliche
Notwendigkeit, sich als Lohnarbeiter zu verdingen.

Zu den minder wohlhabenden Bauernwirtschaften gehört im
Gouv. Cherson1) in der Regel diejenige zwischen einem Anteil von
8 Dess. und U/4 Anteil, höchstens 10—12 Dess.' Das Land wird nur
als Ackerland benutzt. Für das Weideland muss man entweder ein
Landstück in Pacht übernehmen, oder das Vieh auf die Hutweide des
Gutsherrn oder eines Dorfgenossen jagen. Das Vieh besteht aus einem
Paar billiger Ochsen oder Pferden, einer Kuh und wenig Kleinvieh. Das
tote Inventar ist sehr unbedeutend. Unter solchen Umständen beträgt
bei einem primitiven Eeldsystem, bei der fortwährenden ununterbrochenen

*) Diese Angaben sind der Semstwoschen statistischen Beschreibung verschiedener
Gegenden des Gouv, Cherson entnommen.
        <pb n="68" />
        ﻿58

Benützung des Landes ausschliesslich als Acker eine mittlere Getreide-
ernte etwa 38 Pud Roggen, 38 Pud Weizen, 52,5 Pud Gerste und 40 Pud
Kartoffeln.

Der normale Bedarf an Nahrungsmitteln einer aus 6 Mitgliedern
bestehenden Bauernwirtschaft macht bei normaler Nahrung eines Jeden
18 Pud 30 Pf. nicht weniger als 112,5 Pud Getreide und Kartoffeln aus;
für Saat werden 42 Pud gebraucht, was im Ganzen einen Bedarf von
154,5 Pud Getreide und Kartoffeln darstellt. Es ergibt sich ein Ueber-
schuss von 14 Pud Getreide. Dieser Ueberschuss erhöht sich noch
etwas, da die Gerste nicht ganz für die Nahrung verbraucht wird.
Gewöhnlich bleiben noch etwa 25 Pud Gerste, was im Ganzen einen
Ueberschuss von 39 Pud ausmacht. Dies ist aber die einzige Einnahme
aus der Wirtschaft. Verkauft man dieses Quantum Gerste, so gewinnt
man beim Gerstenpreis von 45 Kop. pro Pud 17 Rubel 55 Kop.

Was die jährlichen Ausgaben anbetrifft, so werden sie folgender-
weise berechnet:

(Tabelle XXXVIII)

die Abgaben und Steuern................

Teilpacht..............................

Hutweide für 5 Schafe..................

Lohn eines Hirten......................

Zündhölzer und Petroleum...............

Kleiderausflicken und neue Geräte .	.

Reparatur von landwirtschaftl. Geräten

und Pferdegeschirr..................

für Hausgeräte.........................

Kohlen, Oel, Fische u. a...............

für Kirchenabgaben, Gottesdienste .	.

Summa

10 Rubel 50 Kop
3	«

2	«	50	«

3	«

2	«	50	«

15	«

8	&lt;

3	«

5	«

2	*	50	«

55 Rubel

Es ergibt sich also ein Defizit von 37 Rubeln 45 Kop. Man deckt
es vor allem durch den Verkauf des Kleinviehes, was im besten Falle
etwa 18 Rubeln einbringt. Es bleibt also immer noch ein Defizit von
19 Rubel 45 Kop. zu decken, die nur durch Lohnarbeit gewonnen
werden können.

Da selbst die Mitglieder einer Bauernwirtschaft, die sich im Besitze
eines ganzen Anteiles d. h. doch nicht weniger als 8 Dess. — befindet,
gezwungen sind, sich für Lohnarbeit zu verdingen, so versieht sich von
selbst, dass es diejenigen Bauernkategorien in noch grösserem Masse
tun müssen, die einen kleineren Besitz haben. Das Haushaltungsbudget
        <pb n="69" />
        ﻿59

einer Bauernwirtschaft, die z. B. nicht mehr als 4 Dess. besitzt, und
wie es oben gezeigt wurde, machen solche Bauernwirtschaften in den
neurussischen Gouvernements einen beträchtlichen Prozentteil aus, setzt
sich folgendermassen zusammen. Die Zahl der Erwachsenen beträgt
gewöhnlich in einer solchen Bauernfamilie nicht mehr als zwei Menschen.
Da, wo erwachsene Kinder vorhanden sind, wohnen sie ausserhalb der
Pamilie als Lohnarbeiter auf dem Gutshofe. Der Viehbestand besteht
aus einem Pferd und etwas Kleinvieh, einigen Gänsen, Enten und
Schweinen. Von den 4 Dess. werden 3 mit Weizen, Gerste und Roggen
bebaut, 1 Dess. wird als Weideland benützt. Bei einer mittleren Ernte
ergibt sich doch ein Defizit an Getreide, das nur durch Getreide- und
Kartoffelkauf ersetzt werden kann. Zu den gewöhnlichen, notwendigsten
Ausgaben für die Haushaltung kommt nun eine neue Ausgabe, nämlich
für Getreide und Kartoffeln. Im Ganzen betragen die Ausgaben etwa
68 Rubel, was nur durch Verkauf von Vieh und von Geräten und durch
Lohnarbeit gedeckt werden kann. Die Gewinnung von Geldmitteln durch
Lohnarbeit oder Steinbrüchen oder andere Gelegenheitsarbeit bildet eine
regelmässige und gewöhnliche Erscheinung bei solchen Bauernfamilien.
Der Hausherr verdingt sich immer zur Lohnarbeit, auch die Frau und
die Kinder müssen irgendwie entweder bares Geld verdienen oder irgendwo
ihre Existenz suchen. Als Nahrungsmittel dient in der Regel Schwarz-
brot und Kartoffel. Besonders kläglich wird die Lage der Kinder, die in
Abwesenheit der Eltern auf Lohnarbeit irgendwo Unterkommen suchen
und zu gewöhnlichen heimatlosen Landstreichern werden.1)

Obwohl sie nicht für wirkliche besitzlose Landarbeiter gehalten
werden können, befinden sich die «Schenkungsbauern» in einer vielleicht
schlimmeren Lage, als die vollständig Besitzlosen. Der ganze Unterschied
zwischen ihnen und diesen besteht darin, dass die besitzlosen Arbeiter,
für die die Lohnarbeit ein Beruf geworden ist, ununterbrochen als Lohn-
arbeiter dienen, während die quasi Besitzenden sich zur Lohnarbeit nur
periodisch verdingen müssen.

Unter der neurussischen Bauernschaft besteht noch eine Gruppe
von Bauern, die in einigen Beziehungen sich in einer weit schlimmeren
Lage befindet, als die «Schenkungsbauern.» Dies sind die «Zehenter.»
Die meisten von den «Zehentern» sind im Gouv. Cherson zu treffen. Der
«Zehenter» existiert schon seit Jahrhunderten und hat einen wirtschafts-
geschichtlichen Ursprung.

') Vergl. Osadtschy Eugenie-Schtscherbanoff-Dorf,
        <pb n="70" />
        ﻿60

Nach der neuesten Untersuchung der Semstwos haben sich die
Zehenter aus den flüchtenden Leibeigenen, Landstreichern, aus den in
die Militäransiedelungen Verbannten u. dergl. gebildet. Viele, die vor
der Rekrutierung oder vor den Fesseln der Leibeigenschaft flohen oder
nur von der Lust getrieben wurden, ein freies Leben in den weiten
ukrainischen Steppen zu führen, kamen nach Neurussland. Hier waren
sie von den Behörden nicht ausfindig zu machen; sie wurden entweder
Lohnarbeiter in den gutsherrlichen Wirtschaften oder selbständige Grund-
besitzer. Meistens aber mieteten sie beim Gutsherrn eine Hütte und
bestellten dafür sein Ackerland, indem sie dem Gutsherrn ein Zehntel
des Rohertrages abzugeben hatten. In verschiedenen Epochen war die
Stellung der Gesetzgebung zu diesen «Zehentern» verschieden. Bald
wurden sie den Kleinbürgern zugeschrieben, bald als Leibeigene der
Gutsherren ausgegeben. Kurz vor der Reform vom 19. Februar 1861
überschrieben sie die Gutsherren, die Kenntnis davon hatten, dass die
Hofleute keinen Anteil bekommen mussten, in die Kategorie der Hofleute.
So stellte sich nach der Aufhebung der Leibeigenschaft heraus, dass
verschiedene Gruppen der Zehenter in verschiedener rechtlicher wie
wirtschaftlicher Lage sich befanden. Ein Teil von ihnen wurde zu den
Kleinbürgern gerechnet, während sie ihrer wirtschaftlichen Lage nach
zur Bauernschaft gehörten; andere dagegen, obgleich sie in der Wirtschaft
des Gutsherrn wohnten und keinen Grundbesitz hatten, den Bauern zu-
geschrieben wurden. Da sie zur Zeit der Reform keine Anteile erhielten
und keine Ewerbsquelle hatten, suchten die «Zehenter» bei fremden Guts-
besitzern unterzukommen. Die Gutsherren verstanden es, sie auf die
verschiedene Weise auf ihre Wirtschaften zu locken, da sie sich dadurch
mit den ihnen so nötigen Arbeitskräften versahen. Durch ihre bedrängte
Lage wurden die «Zehenter» gezwungen, ihre Arbeitskraft den Guts-
herren unter meistens sehr ungünstigen Bedingungen zur Verfügung zu
stellen. So sind sie in eine vollständige Abhängigkeit von den Guts-
herren und in eine höchst schwierige Lage geraten, die sich mit der Zeit
noch verschlimmert hat. Auf Grund der von dem Semstwo des Gouv.
Cherson unternommenen Untersuchung über die Lage der neurussischen
Bauernschaft können wir folgendes Bild von den Lebensverhältnissen der
Zehenter entwerfen.

Auf den ersten Blick ist ein Dorf der Zehenter von einem Bauern-
dorfe zu unterscheiden. Das Fehlen einer eigenen Hütte und der fort-
währende Uebergang von einem Gutsherrn zu dem andern, die Un-
bestimmtheit der Existenz, hat dem ganzen Leben der Zehenter ein
trauriges Gepräge aufgedrückt. Da der Zehenter nicht weiss, wie lange
        <pb n="71" />
        ﻿61

er auf dem Grundstücke bleiben wird, so hat er sich kein Haus zu
bauen, kein Gebäude zu errichten, keine Hunde und kein Vieh an-
zuschaffen getraut. Die meisten von den Hütten, in denen er seine
kümmerlichen Tage verbringt, sind aus Erde erbaut; diese Hütten sind
halbgedeckt, die Türe und die Fenster sind schief, die Löcher mit Thon
verschmiert, die Wände aus Erde, gemischt mit Mist, errichtet. Auf dem
Dache wächst das Steppengras, oft findet man dort zum Schutze gegen
den Wind auch Bestandteile eines alten Fuhrwerkes, eines Pfluges u. dergl.
In der Hütte reicht ein mittelgrosser Mensch bis zur Decke und kann
sich kaum gerade stellen. Die Decke dient zugleich oft als Dach. Die
Türen sind so klein, dass man fast häneinkriechen muss. Die Fenster
sind sehr klein, oft mit Papier zugeklebt, die Löcher in den Fenstern mit
lauter Lappen zugestopft, ln mehreren Hütten sind die Sitzbänke wie
der Boden aus Erde aufgeschüttet. In der Stube macht sich immer
Feuchtigkeit fühlbar, es herrscht nur Zwielicht, die Luft ist voll von
Miasmen und üblen Gerüchen. Skorbut und Typhus nehmen kein Ende;
die Kindersterblichkeit erreicht eine beträchtliche Höhe. Der Mensch,
der dies Leben nicht gewohnt ist, kann es kaum eine kurze Zeit in einer
solchen Hütte aushalten. Es erfasst ihn sofort Schwindel nach dem
Eintritt in eine solche Höhle.

Die Zahl der Zehenter und ihre
aus folgenden Angaben:

Zahl der Zehenter

Kreise des
Gouvernements
Cherson:

Menschen

Wirt-

schaften

wirtschaftliche Lage ergibt sich
(Tabelle XXXIX)
Darunter hatten (in Prozent):
keine

Hütte:

kein Ar-
beitsvieh :

kein Vieh
überhaupt:

Alexandria	4 220	799	41,2	41,1	13,3
Ananjew	30 673	6219	81,3	21,0	0,5
Elisabethgrad	12314	2 578	54,7	32,5	—

Seit den achtziger Jahren, als diese Untersuchung seitens der Semstwos
unternommen wurde, haben sich die Verhältnisse bei den Zehentern noch
verschlimmert. So betrug im Jahre 1901 im Gouv. Cherson die Zahl:
(Tabelle XL)

der Wirtschaften:

in den Kreisen

Alexandria

Elisabethgrad

Ananjew

Tiraspol

Odessa

Cherson

der Bevölkerung
beiderlei Geschlechter
11304	5	235

3	235	16	175

8 376	41	880

14 560	57	530

11590	57	950

4	083	20	415
        <pb n="72" />
        ﻿62

Es ergibt sich also, dass die Zahl der Wirtschaften in den Kreisen
Alexandria sich um 31%, Ananjew um 33,7% und Elisabethgrad um
35,6% vermehrt hat; auch die Zunahme der zu diesen Wirtschaften
gehörigen Bevölkerung war nicht geringer und zwar in den Kreisen
Alexandria 24%, Ananjew 36,5% und Elisabethgrad 30,5%.1)

Trotz ihres vollständig proletarischen Charakters wurden die Zehenter
zu den besitzenden Bauern gezählt. Dass ihre Lage weit schlimmer ist,
als die Lage des besitzlosen Gesindes, geschweige denn der besitzlosen
Landarbeiter, ist kaum zu bezweifeln nach all dem, was von ihren wirt-
schaftlichen und rechtlichen Zuständen bekannt ist. Obwohl sie zu den
besitzenden Bauern gezählt werden, bilden sie doch die Massen der ein-
heimischen ländlichen Lohnarbeiter, die den Grundbesitzern immer zur
Verfügung stehen.

Bilden die Zehenter sozusagen eine Uebergangsgruppe zu den voll-
ständigen Proletariern, die es auch dem Namen nach sind, so haben
wir in den besitzlosen Bauern schon eine Gruppe von Bauern, die nichts
als ihre Arbeitskraft besitzen und die, um eine Unterkunft zu finden, ihre
Arbeit ständig verkaufen müssen.

Schon in den achtziger Jahren bildete die Gruppe der besitzlosen
Bauern einen beträchtlichen Prozentteil der sämtlichen Bauern. So be-
trug dieselbe z. B. in den Kreisen:

(Tabelle XLI)

Lugansk (Gouv. Ekaterinoslaw)	10,6
Bachmut	12,6
Chotin (Bessarabien)	22,9
Elisabethgrad (Cherson)	25,5
Simferopol (Taurien)	44,7
Perekop	«	67,3
Eupatorien	«	70,4

Die absolute Zahl der Besitzlosen betrug aber von 7030 Menschen
im Kreise Lugansk bis 31169 im Kreise Chotin. Liefern schon die Ge-
spannlosen, Hoflosen und ihre Anteile verpachtenden Bauern, wie es
eben bewiesen wurde, ein beträchtliches Kontingent zur Landarbeiter-
masse, so versteht es sich von selbst, dass die besitzlosen Bauern zu
derselben Arbeiterklasse, wie in den Städten, gehören. Es ist ihnen nichts

') Die Materialien des Bodenkataslers im Gouvernement Cherson B. I. Kreis
Odessa S. 50 u. ff., herausgegeben vom Semstwo des Gouvernements Cherson. Für das
Jahr 1901: Die Schriften des Landwirtschaftskomitees des Gouv. Cherson im Jahre 1902.
        <pb n="73" />
        ﻿— 63

bäuerliches als ihr Name und ihre rechtliche Stellung geblieben, während
sie tatsächlich nicht zu den Bauernwirten, sondern zu den Landarbeitern
gehören.1)

*) Nach der in den achtziger Jahren von den Semstwos unternommenen Volks-
zählung besitzen wir zur Zeit fast gar keine anderen Angaben über die Entwicklung des
ländlichen Proletariats. Ein einziger Versuch, das ländliche Proletariat statistisch zu be-
stimmen, bildet das neulich erschienene Buch von P. Lochtin: Das besitzlose Proletariat
in Russland. Aber auch diese Arbeit bringt nicht viel Licht in diese Präge, da sie 1. sich
fast ausschliesslich mit der bäuerlichen Bevölkerung von Zentralrussland beschäftigt, 2. ein
sehr lückenhaftes Material liefert.
        <pb n="74" />
        ﻿64

Kapitel IV.

Nachfrage und Angebot von Arbeits-
kräften,

(Landarbeiternot oder Uaberschuss an Arbeitskräften?)

Wie wir im Kap. 111 zu zeigen versucht haben, werden verschiedene
Kategorien der neurussischen Bauernschaft durch den kläglichen Zustand
ihrer Wirtschaft gezwungen, nach Erwerbsquellen ausserhalb ihrer eigenen
Wirtschaft zu suchen. Die Wandlungen in den wirtschaftlichen Ver-
hältnissen der Bauernschaft müssen also auch auf die Arbeiterfrage in
der südrussischen Landwirtschaft ihren Einfluss üben und zwar in doppelter
Richtung: Werden Massen der neurussischen Bauern durch ihre bedrängte
Lage zu Lohnarbeitern, die sich mittels des freien Arbeitsvertrages ver-
dingen, so führt die Wandlung in der wirtschaftlichen Lage der neu-
russischen Bauernschaft auch dahin, dass viele Bauern, ohne Landarbeiter
zu werden, sich doch für Naturallohn und zwar unter ungünstigen Arbeits-
bedingungen verdingen.

Diese beiden Erscheinungen fallen aber in ihrer Bedeutung für die
Arbeiterfrage in der neurussischen Landwirtschaft zusammen. — Sowohl
im ersten wie auch im zweiten Falle führt die bedrängte Lage der neu-
russischen Bauernwirtschaft zur Vermehrung des Angebotes von Arbeits-
kräften und zur Verminderung des Bedarfes an Wanderarbeitern.

Die Zahl der einheimischen grundbesitzenden wie besitzlosen Bauern,
die sich als Landarbeiter verdingen, nimmt immer zu. Die früheren
Klagen über den stetigen Mangel an Arbeitskräften werden immer seltener
und trotz des immer noch grossen Bedarfes an Arbeitskräften der fort-
währenden grossen Erweiterung der Anbaufläche wegen, wird doch der
Bedarf an Wanderarbeitern immer geringer.

!m Jahre 1892 hat S. Korolenko in seiner Schrift über «Die Lohn-
arbeit in der gutsherrlichen Wirtschaft» die Klagen der Gutsherren über
den Mangel an Arbeitskräften gerechtfertigt, indem er den zu jener Zeit
        <pb n="75" />
        ﻿65

tatsächlich herrschenden Mangel an Arbeitskräften erörtert und bewiesen
hat. Seit dem Ende der achtziger Jahre, auf die sich die Arbeit Koro-
lenkos bezieht, sind etwa 15 Jahre verflossen; die Klagen über den
Mangel an Arbeitskräften sind noch immer nicht verstummt, während
die wirtschaftlichen Verhältnisse sich vollständig verändert haben.

Die Frage, ob ein Mangel an Arbeitskräften in der neurussischen
Landwirtschaft zu unserer Zeit wirklich besteht, oder nicht, das zu unter-
suchen, bildet den Gegenstand dieses Kapitels.

Betrachtet man die Zahl der Arbeitskräfte und die Flächengrösse
der den Bauern zugewiesenen Anteile, so ergibt sich folgendes Bild.
Bei der extensiven Wirtschaft in der neurussischen Landwirtschaft ist
die Zahl der für die Erntearbeiten nötigen Arbeitstage sehr gross. Sie
beträgt in allen Gouvernements mit Ausnahme des Dongebiets 45; in
dem letzteren aber etwa 39.') Dagegen ist die Zahl der für Ernte-
arbeiten pro 1 Dess. nötigen Arbeitstage gering und beträgt im Durch-
schnitt vier Tage. Es ergibt sich also, dass die Fläche des Ackerlandes,
die ein Arbeiter zur Zeit der Ernte einzubringen im Stande ist, ziemlich
gross ist. So beträgt sie in Bessarabien in Dess. 11,3, im Gouv.
Cherson 11,3, in Taurien 12,5, im Gouv. Ekaterinoslaw 11 und im Don-
gebiete 9,3. Dies zur Zeit der Erntearbeiten. Während des übrigen Jahres
wird die der Arbeitskraft eines Arbeiters entsprechende Fläche des ge-
samten Landes und insbesondere des Ackerlandes für alle nötigen Feld-
arbeiten noch grösser.

Es beträgt die einer Arbeitskraft entsprechende Fläche in Dess.

(Tabelle XLI!)

in den

Gouvernements:

Bessarabien

Cherson

Taurien

Ekaterinoslaw

Dongebiet

des gesamten
Baulandes

19.3

18.3
20,0
21,2
32,0

darunter des
Ackerlandes

13.6
15,2
15,0
16,5

14.7

Vergleichen wir die Fläche, die der Arbeitskraft eines Arbeiters
unter den klimatischen und wirtschaftlichen Verhältnissen Neurusslands
entspricht, mit dem Landanteil, der auf je eine Arbeitskraft tatsäch-
lich kommt, so ergibt es sich, dass die erste die letzte übertrifft.

■) Diese und nachfolgende Angaben sind den «Materialien der Regicrungskommission
vom 16. November 1901», dem «Handbuch des Landwirtes» von J. Batalin und den
«Materialien über die Landwirtschaft» vom Ackerbauministerium entnommen.

5
        <pb n="76" />
        ﻿66

(Tabelle XLIII)

die Fläche des einem Arbeiter beiderlei

in	Prozent um:	Geschlechtes im Jahre 1861 zu
		gewiesenen Anteiles in Dess.
in Bessarabien	85,5	2,8
« Cherson	86,9	2,4
« Taurien	80,0	4,0
« Ekaterinoslaw	87,3	2,7
« Dongebiet	76,5	6,9

Es ergibt sich also, dass die den Bauern gehörenden Landanteile
den Arbeitskräften jedes Hofes nicht entsprechen. Die Anteile sind zu
klein, um die Arbeitskräfte eines Hofes vollständig in Anspruch zu nehmen.
Das ruft einen grossen Ueberschuss an Arbeitskräften hervor, die in der
eigenen Wirtschaft keine Verwendung finden können. Rechnet man aber
auch die Fläche des von den Bauern gepachteteten Landes hinzu, so
tritt doch noch immer sehr deutlich hervor, dass die Fläche, die eine
bäuerliche Arbeitskraft technisch bearbeiten könnte, bedeutend grösser
als die ihm rechtlich zugewiesene Fläche ist. Infolgedessen ist der Ueber-
schuss der im Arbeitsalter stehenden aber auf eigenem Grund und Boden
keine Beschäftigung findenden Bevölkerung sehr gross. Das ist aus der
nachstehenden Tabelle XLIV zu ersehen. Es betrugen:

in den  Gouvernements:	die Flache des gesamten, im Besitze der Bauern sich be- findenden kultur- fähigen Landes:  in taus. Dess.	Orösse des auf je einen Arbeiter kommenden kultur- fähigen Landes:  in Dess.	die tatsächliche Grosse des Besitzes je eines Arbeiters ist weniger als die der Arbeitskraft entspre- chenden Fläche um  in Prozent
Bessarabien	1 738	2,9	84,9
Cherson	3 079	3,1	82,9
Taurien	2 589	5,6	72,0
Ekaterinoslaw	3 338	3,6	82,5
Dongebiet	8 632	7,0	75,0	-

Die gesamte Zahl der tatsächlichen, sich im arbeitsfähigen Alter
befindenden Bevölkerung betrug im Jahre 1900 in Tausenden:

in	Bessarabien	583,8
«	Cherson	967,2
	Taurien	461,5
	Ekaterinoslaw	905,5
	Dongebiet	1228,5
        <pb n="77" />
        ﻿67

Vergleicht man die Zahl der tatsächlichen arbeitsfähigen Bevölke-
rung mit der, die sein sollte, wenn der Grundbesitz jedes Bauern der
Arbeitskraft desselben entspräche, so ergibt es sich, dass die tatsäch-
liche Zahl der arbeitsfähigen Bevölkerung grösser ist, als die, welche
unter den erwähnten Umständen sein sollte, und zwar in Bessarabien
um 493,2 taus., im Gouv. Cherson um 799 taus., in Taurien um 232,
im Gouv. Ekaterinoslaw um 752,8 und im Dongebiete um 958,8. Man
sieht also, dass die klägliche Grösse der bäuerlichen Landanteile eine
grosse Zahl von Arbeitskräften frei macht und die Bauern also zwingt,
ihre Arbeitskräfte irgendwo ausserhalb ihrer eigenen Wirtschaft zu ver-
wenden.

Die wegen Mangels an Land überflüssig gewordenen Arbeitskräfte
finden ihre Verwendung sowohl in der Landwirtschaft, wie auch in ver-
schiedenen anderen Beschäftigungen. Um die Zahl der ihre Verwendung
in der Landwirtschaft und zwar in den neurussischen Gouvernements
findenden Arbeitskräfte festzustellen, ist die Zahl derjenigen, die ausser-
halb der Landwirtschaft beschäftigt werden, von dem von uns erhaltenen
absoluten Ueberschuss an Arbeitskräften abzuziehen. Die Zahl der
Fabrikarbeiter, Handwerker u. a., die ausserhalb der Landwirtschaft ihre
Beschäftigung fanden, betrug im Jahre 1900

in Bessarabien	62 739
« Cherson	98 822
« Taurien	60 091
« Ekaterinoslaw	208 863
« Dongebiet	110 798

Eine beträchtliche Summe kommt auch auf die Wanderarbeiter, die
aus den neurussischen Gouvernements in andere Gegenden auswandern.
Die meisten von den Wanderarbeitern finden ihre Beschäftigung in der
Landwirtschaft in Neurussland selbst. Es sind die relativ hohen Arbeits-
löhne und der grosse Bedarf an Arbeitskräften in den gutsherrlichen
Wirtschaften, die die Mehrzahl der Wanderarbeiter innerhalb der neu-
russischen Gouvernements festhält. Die Zahl der Wanderarbeiter, die
sich ausserhalb der Landwirtschaft in Neurussland und ausserhalb Neu-
russlands selbst zur Lohnarbeit verdingen, könnte im Durchschnitt höchstens
25°|0 betragen.1) Es ergibt sich also: Die Zahl der arbeitsfähigen Be-

') Siehe: Warb a. a. D. — S. Korolenko a. a. 1). — Die Materialien der
ersten russischen Volkszählung im Jahre 1897, auch die Materialien der Regierungskom-
mission vom Jahre 1901.
        <pb n="78" />
        ﻿6$

völkerung, die Verwendung ihrer Arbeitskräfte in der neurussischen Land-
wirtschaft finden muss, beträgt:

in Tausenden:

Bessarabien	426,3
Cherson	694,4
Taurien	167,8
Ekaterinoslaw	535,8
Dongebiet	839,5

Haben wir bisher den Umfang des Angebotes von Arbeitskräften
zu umgrenzen gesucht, so wenden wir uns nun der Erörterung der
Nachfrage nach Arbeitskräften zu. Um die Frage zu beantworten, ob
die neurussischen Gouvernements an einem Mangel oder Ueberschuss
an Arbeitskräften für die Landwirtschaft leiden, müssen wir die Grösse
des Bedarfes an Arbeitskräften in der neurussischen Landwirtschaft fest-
stellen. Dividiert man die Fläche des bäuerlichen sowie des gutsherrlichen
Saatfeldes') mit der Grösse des Saatfeldes, die ein Arbeiter technisch
bestellen kann, so ergibt es sich, dass die Zahl der nötigen Arbeitskräfte
im Jahre 1900 in Tausenden betrug:

in	Bessarabien	310
«	Cherson	693
«	Taurien	342
«	Ekaterinoslaw	355
«	Dongebiet	241

Man sieht, dass der Ueberschuss an Arbeitskräften in ganz Neu-
russland etwa 712,8 Tausend beträgt. Vergleicht man aber die Zahl der
nötigen Arbeitskräfte mit der Zahl der sich zur Lohnarbeit, nach Ver-
sorgung der eigenen Wirtschaft, drängenden Bauern in den einzelnen
Gouvernements, so ergibt sich, dass, während in einigen Gouvernements
ein grosser Ueberschuss vorhanden ist, in anderen Gouvernements
sogar ein Mangel an Arbeitskräften zu verzeichnen ist. So z. B. be-
trägt der Ueberschuss an Arbeitskräften in Bessarabien etwa 116 taus.,
im Gouv. Ekaterinoslaw' 160,8 taus. und im Dongebiete sogar 799 taus.;

') Hier ist nur die Grösse der mit Getreide angebauten Fläche angegeben. Die
Fläche der anderen Kulturarten, die übrigens einen unbedeutenden Prozentteil beträgt,
wird nicht in Betracht gezogen. Ausserdem wird der Bedarf an Arbeitskräften nur für
Erntearbeiten festgestcllt, da zu dieser Zeit der Bedarf am grössten ist und die Wander-
arbeiter meistens nur zu dieser Zeit zur Stelle sind. Aus der Fläche des gutsherrlichen
Landes wird die Fläche des von den Bauern gepachteten Landes abgezogen.
        <pb n="79" />
        ﻿69

dagegen besteht im Qouv. Cherson ein Gleichgewicht und in Taurien
sogar ein Mange! von 174 taus.

Unsere Berechnung kann nur als eine annähernde betrachtet werden.
Verschiedene Kategorien der ländlichen Bevölkerung, die aus verschiedenen
Gründen sich der landwirtschaftlichen Beschäftigung zuwenden, werden
in unserer Berechnung nicht in Betracht gezogen, da sie entweder
nicht genau festzustellen waren oder keine beträchtliche Grösse bildeten.
Andererseits aber ist auch der Bedarf an Arbeitskräften viel grösser.
Die Bewirtschaftungsweise in der neurussischen Landwirtschaft und
die klimatischen Verhältnisse Neurusslands rufen ein grosses Chaos
in dem Bedarf an Arbeitskräften hervor. Dringlichkeit des Bedürfnisses
nach Arbeitskräften ist am grössten zur Zeit der Erntearbeiten; manch-
mal ist sie sowohl wegen der Reichlichkeit der Ernte wie auch der
Witterungsbedingungen so gross, dass ein bedeutender Mangel an Arbeits-
kräften hervorgerufen wird. Auch durch die ungleiche Verteilung der
ländlichen Bevölkerung, die in einigen Gegenden ziemlich dicht, in anderen
dagegen sehr dünn ist, wird vieles dazu beigetragen. Am meisten verursacht
einen strichweisen Mangel an Arbeitskräften der chaotische Zustand der
Wanderung der Wanderarbeiter. Es sind keine Arbeitsnachweise vor-
handen, die den Bedarf an Arbeitskräften der Oeffentlichkeit mitteilen
und so die Zuströmung der Wanderarbeiter regulieren könnten.

Die Zahl der nach Neurussland kommenden Wanderarbeiter beträgt
im Durchschnitt etwa 5 Millionen Menschen. Die unerträglichen Lebens-
verhältnisse in Zentral-, Südwest- und Kleinrussland jagen eine grosse
Masse von Bauern aus ihren Heimstätten in die neurussischen Gouverne-
ments. Landhunger, Wachstum der Rückstände, zahlreiche hohe Abgaben
und Steuern, Mangel an Arbeitsgelegenheit, niedrige Arbeitslöhne, hohe
Kauf- und Pachtpreise des Bodens, Gebundenheit an die Scholle — dies
sind die Zustände in der Bauernschaft des grössten Teiles der russischen
Gouvernements, wodurch eine Masse von Bauern gezwungen wird, als
Wanderarbeiter nach Neurussland zu wandern, trotz der verschiedenen
Verbote und Hindernisse, die ihnen bereitet werden, trotz der kläglichen
Zustände in ihrem Wanderleben und der Ungewissheit über die Verdienste
in den Gegenden, wohin sie wandern. Die Zustände in Zentral-, Süd-
west- und Westrussland verschlimmern sich mit jedem Jahre und die
Zahl der nach Neurussland kommenden Wanderarbeiter wird immer
grösser. Dagegen nimmt auch fortwährend die Zahl derjenigen Wander-
arbeiter zu, die in Neurussland keine Arbeit finden. Wie wir es zu
beweisen versucht haben — wenn auch nur annähernd — ist der Mangel
an Arbeitskräften in der neurussischen Landwirtschaft in keinem Falle
        <pb n="80" />
        ﻿70

so gross, wie man ihn zu schildern gewohnt ist, ja, er ist in einigen
Gouvernements zu einem Ueberschuss geworden. Wie stark sich der
Mangel an Arbeitskräften vermindert, beweist die Gegenüberstellung der
Angaben über den Mangel an Arbeitskräften in Neurussland in den
verschiedenen Zeitperioden sehr deutlich. Es war schon Schachowsky,
der in seiner Schrift über die Wanderarbeiter in der Landwirtschaft die
Angaben S. Korolenkos als etwas übertrieben erklärt hat. Die späteren
Angaben zeigten eine stetige Verminderung des Mangels an Arbeits-
kräften in der neurussischen Landwirtschaft.

Folgende Tabelle XLV gibt zum Vergleiche die Angaben über den
Mangel resp. Ueberschuss an Arbeitskräften in den verschiedenen Zeit-
perioden wieder.

Mangel resp. Ueberschuss an Arbeitskräften nach den Angaben:

(Tabelle XLV)

.	,,	am linde d. acht		- vom Minister-	von Scha-		von mir auf-
	ziger Jahre n.	Komitee	chowsky	genommen für
	Korolenko:	1894:	1896:	1900:
Bessarabien	— 253 769	— 92627	-	- 45 000	-f 116 300
Cherson	— 514843	— 146654	-	- 125 000	-f 1 300
Taurien	- 268 445	— 79 395	- 100 000	— 174400
Ekaterinoslaw	— 107 695	— 22812	- 63 000	-f 180 800
Dongebiet	- 708 204	— 204702	- 200 000	-f 598 500
in Neurussland -	- 1 852 956	— 546 190	-	- 523 000	-f 722 600
Eine starke	Zunahme	der einheimischen	ländlichen	Bevölkerung
zusammen mit dem Wachstum		des Landmangels und anderen		Faktoren, die

die wirtschaftliche Lage der einheimischen Bauernschaft verschlimmerten,
haben den Mangel an einheimischen Arbeitskräften in einen Ueber-
schuss verwandelt.

Das hat auch schon Schachowsky vorausgesehen, indem er die
Zukunft der Wanderung charakterisierte. «Es äst nicht zu zweifeln,»
sagte er schon im Jahre 1896, «dass die Zeit sehr nahe ist, wo die
beiden Faktoren sich entgegengesetzt verhalten werden, d. h. die Be-
völkerung Zentralrusslands wird immer zunehmen und eine immer
grössere Zahl von Wanderarbeitern aussenden, während das Steppen-
gebiet in Südrussland dank der Zunahme seiner eigenen Bevölkerung
und der Vervollkommnung der Ackerbestellung immer weniger unter
Mangel an Arbeitskräften leiden und der fremden Arbeiter immer weniger
bedürfen wird.»1)

') A. a. D. S. 159. Im Anhang I. Zu diesem Kapitel haben wir die Mitteilungen
der Grundbesitzer selbst über den Mangel resp. Ueberschuss an Arbeitskräften angeführt.
        <pb n="81" />
        ﻿71

Und in der Tat. Es ist jetzt die einheimische bäuerliche Bevölkerung,
die, durch ihre schwierige Lage gezwungen, die Wanderarbeiter immer
mehr verdrängt. Die Zahl der einheimischen Bauern, die ihre Dorf-
gemeinden verlassen und zu Lohnarbeitern werden, die sich nicht nur
ausserhalb ihrer eigenen Wirtschaft, sondern auch ausserhalb ihres
Dorfes, des Kreises und sogar ausserhalb des Gouvernements verdingen,
ist gegenwärtig sehr gross geworden. Dies äussert sich vor allem
in der Zahl der bei den Dorfbezirksverwaltungen (Wolostverwaltung)
genommenen Pässe und Heimatsausweisen. So betrug die Zahl der aus-
gestellten Pässe im Durchschnitt in dem Jahrzehnt 1891 —1900 in Tausenden
in den Gouvernements:

Bessarabien	429,9
Cherson	948,6
Taurien	489,5
Ekaterinoslaw	744,6
Dongebiet	527,3

Im Vergleiche mit der Zahl der in dem vorangehenden Jahrzehnt
genommenen Pässe bedeutet diese Zahl von den Jahren 1891 —1900 eine
Zunahme in % in Bessarabien um 42,4, in Cherson um 43,6, in Taurien
um 33,7, in Ekaterinoslaw um 87,3 und im Dongebiet um 162,7.
Betrachtet man aber die Verteilung der Pässe nach der Frist, für die
sie ausgestellt sind, so ergibt sich erstens, dass die Zahl kurzfristiger —
etwa dreimonatlichen — Pässe, d. h. derjenigen, die am meisten von den
Landarbeitern genommen werden, eine bedeutende Grösse erreicht und
zweitens, dass die Zahl der im letzten Jahrzehnt genommenen kurz-
fristiger Pässe sich im Vergleich mit der in den Jahren 1881—1890
vermindert hat, während die Zahl der langfristigen Pässe bedeutend
gestiegen ist.

Dies wird aus der folgenden Tabelle XLVI ersichtlich. Die Zahl
der Pässe betrug in den Jahren:

		1881 —	1890			1891 —	1900	
in den	f. 1—3	Monate	für 1	Jahr	für 3 Monate		für 1	Jahr
Gouvernements:	taus.	in Proz.	taus.	in Proz.	taus.	in Proz.	taus.	in Proz.
Bessarabien	98,2	32,5	145,7	48,2	93,9	21,1	255,8	39,0
Cherson	341,1	51,7	175,9	26,7	304,3	32,1	487,8	51,0
Taurien	161,2	50,6	96,0	32,0	132,4	28,8	244,7	53,0
Ekaterinoslaw	282,6	50,2	140,9	25,1	206,3	27,7	411,3	55,0
Dongebiet	118,0	58,8	44,1	22,0	182,8	34,6	269,3	51,0

Wie man aus diesen Mitteilungen sieht, war auch bis zum Jahre 1896 ein Mangel an
Arbeitskräften sehr selten vorhanden.
        <pb n="82" />
        ﻿72

Man sieht also, dass die Zahl der einheimischen Bauern, die zu
Wanderarbeitern geworden sind, erheblich zugenommen hat. Wenn man
diejenigen, die den Pass für eine längere Zeit als für drei Monate nehmen,
ausser Acht lässt, so ergibt es sich doch, dass die Zahl der einheimischen
Bauern, die sich in der Landwirtschaft als Lohnarbeiter verdingen, drei-
viertel Millionen übersteigt.

Auch die Semstwostatistik beweist einen grösseren Prozentsatz der
einheimischen Bauern unter den landwirtschaftlichen Lohnarbeitern. So
z. B. wurde auf der vom Semstwo vom Gouv. Cherson veranstalteten
Naturalpflegungsstation für die Wanderarbeiter von den Arbeitern aus
dem Gouv. Cherson registriert in den Jahren:

1897	10,9% der gesamten		Zahl	der Wanderarbeiter
1898	6,1 « «	«	«	« « |
1899	19,4 «	«	«	«	« «
1900	14,0 «	«	«	«	« «
1901	18,3 «	«	«	, «	« «
1902	10,8 « *	«	«	« «

In den verschiedenen Kreisen des Gouv. Cherson ist die Zahl der
einheimischen Bauern, die zu Wanderarbeitern werden, sehr verschieden.
Am meisten gehen die Wanderarbeiter aus den nördlichen Kreisen
(Alexandria, Elisabethgrad), wo die Bevölkerung am dichtesten ist, am
wenigsten aber aus den südlichen Kreisen, wie Odessa und Cherson, wo
die Häfen und das stark entwickelte Leben eine reichliche Arbeits-
gelegenheit ausserhalb der Landwirtschaft bieten. Diese südlichen Kreise
bilden das Ziel der Wanderung. Hier ist die Landwirtschaft intensiver,
die Arbeitslöhne stehen höher. Zwar wird auch hier eine Zunahme der
auswandernden Landarbeiter bemerkbar, doch ist sie nicht so gross wie
in den nördlichen Kreisen.

So betrug die Zahl der Wanderarbeiter im Gouv. Cherson in den
einzelnen Kreisen in den Jahren:

(Tabelle. XLVI1)

1894	1896	1898

	Abs.	in %	Abs.	in %	Abs.	in °/o
Alexandria	204,3	61,1	2770	71,8	3404	68,2
Elisabethgrad	597	16,4	773	20,9	1119	22,4
Ananjew	152	4,6	189	4,9	139	2,8
Cherson	45	1,4	78	2,1	121	2,4
Odessa	87	2,6	45	1,2	189	3,8
Tiraspol	466	14,0	11	0,3	16	—,
        <pb n="83" />
        ﻿

— 73 —

Die Zahl der einheimischen Bauern, die sich als Wanderarbeiter
verdingen, ist nicht immer die gleiche. Sie hängt von dem Zustande
der eigenen Wirtschaft des Bauern ab; diese letzte aber von dem Ausfall
der Ernte. Es ist der immer schwankende Zustand der Bauernwirtschaft,
der auch die minder an Landmangel leidenden Bauern zwingt, in den
Jahren der Missernte sich zur Lohnarbeit zu verdingen. Das Kontingent
der einheimischen Bauern, die ihre Wirtschaft verlassen und sich irgend-
wo ausserhalb derselben als Lohnarbeiter verdingen, setzt sich also in
grossem Masse aus zufälligen Lohnarbeitern zusammen, d. h. aus den
Bauern, die nur durch eine vorübergehende bedrängte Lage gezwungen
waren, sich zur Lohnarbeit zu verdingen. Neben diesen aber nimmt
auch die Zahl derjenigen zu, die in der Lohnarbeit ihre Haupterwerbs-
quelle finden. Von Jahr zu Jahr verlassen solche Bauern im Sommer
ihre eigene Wirtschaft und werden zu gewöhnlichen Lohnarbeitern. So
betrugen im Gouv. Cherson in °/o die Zahl der

(Tabelle XLVIII)	1894	1896	1898
zum erstenmal Ausgewanderten der nicht zum erstenmal Aus-	39,9	25,2	22,6
gewanderten		60,1	74,2	77,4

Die aus der Ferne kommenden Wanderarbeiter treffen demnach
überall die Konkurrenz in Gestalt von einheimischen Bauern. Neben
diesen beiden Kategorien treten mehr und mehr neue Konkurrenten in
den Vordergrund in Gestalt der landwirtschaftlichen Maschinen. Dank
dem extensiven Ackerbausystem können die Maschinen in grossem Masse
die Handarbeit ersetzen. Wie gross die Fabrikation und die Verbreitung
der landwirtschaftlichen Maschinen ist, haben wir in dem ersten und
zweiten Kapitel gesehen. Jetzt wollen wir nur ihre Wirkung auf die
«Ueberzähligmachung» von Arbeitskräften untersuchen.

«Die Verwendung von landwirtschaftlichen Maschinen» — sagt der
Grossgrundbesitzer Jaroschko — «hat die Nachfrage nach fremden Frist-
arbeitern bedeutend vermindert, obwohl das Ackerland immer zunimmt.
Mit Hilfe einer Maschine ist der Bauer mit seiner Familie sehr leicht
imstande, das Getreide von 40—50 Dess. einzubringen, manchmal
auch von 100 Dess., während man früher diese Arbeit nur mittels der
Handarbeit von Taglöhnern ausführen konnte.»1) Aehnliches findet sich
auch in den Semstwoberichten. «Jetzt mit der Entstehung der billigen
Produktion von landwirtschaftlichen Maschinen in mehreren Städten Neu-
russlands fangen nicht nur die Grossgrundbesitzer, sondern auch mehr oder

0 Jaroschko. Vortrag u. s, w.
        <pb n="84" />
        ﻿74

minder wohlhabende Bauern an, die Mähmaschinen zu verwenden. Da-
mit nimmt auch der Bedarf an Arbeitskräften ab.......... Wir werden

uns nicht täuschen, wenn wir sagen, dass z. Zt. die Mähmaschinen die
frühere grosse Bedeutung der Wanderarbeiter für unser Gouvernement
vermindert haben.»1)

Die Maschine hat die Arbeitskraft des Bauernhofes verdoppelt, was
für die Don’schen Bauern, unter denen sich auch solche befinden, die
hunderte von Dessjatinen eigenen und gepachteten Landes besitzen, von
grösster Bedeutung ist.2) Besonders hat überall die Nachfrage nach
Mähern infolge der starken Verwendung von Mähmaschinen abgenommen.
Geschweige schon von den Pflügen, Mähmaschinen, Dreschmaschinen
und Säemaschinen werden jetzt in der neurussischen Landwirtschaft die
Maschinen auch für ganz unbedeutende Arbeiten verwendet. Es ist jetzt
in Neurussland eine Mähmaschine mit dem Garbenbinder vereinigt, die
in der Wirtschaft eine grosse Bedeutung gewonnen hat. Zur Zeit der Ernte
verrichtet diese Maschine alle Feldarbeiten — sie mäht, rafft und bindet,
sodass dem Arbeiter nur übrig bleibt, die Garben in Haufen aufzusetzen.

Die Verwendung der landwirtschaftlichen Maschinen hat den früheren
Mangel an Arbeitskräften auch dadurch beseitigt, dass sie die Zusammen-
setzung der Landarbeiter geändert hat. Neben den männlichen Arbeitern
sind Frauen und Kindern als Arbeitskräfte mehr als bisher aufgetreten.

Dies hat die Zahl der einheimischen Lohnarbeiter noch bedeutend
vermehrt, zur selben Zeit, als auch die Zahl der Wanderarbeiter und
die «Ueberzähligmachung von Arbeitskräften» in der neurussischen Land-
wirtschaft zunahm. Ueberall findet man jetzt grosse Massen von Frauen,
auch kleinen Kindern, geschweige schon von erwachsenen Kindern, die
viele Feldarbeit verrichten. Die Prozentzahl der Arbeiter und Arbeiterinnen
betrug im Gouv. Cherson8) in den Jahren:

(Tabelle XL1X)	1894	1895	1898
die Gesamtzahl der Arbeiter			
in abs. Zahlen ....	56 464	64 434	81 941
unter ihnen in Prozent			
Männer		81,8	77,9	76,1
Frauen 		18,2	22,8	23,9

') Wirtschaftsstatistische Uebersicht des Kreises Odessa (Gouv. Cherson) für das
Jahr 1890.

2) Vgl. Puasowsky Kraj 1898 N. 228. — Warb. a. a. D.

8) Die Angaben betreffen nur diejenigen Arbeiter, die auf den Naturalpflegungs-
stationen eingetragen waren,
        <pb n="85" />
        ﻿— 75 —

Auf dem grössten Arbeitermarkte in Kachowka (Taurien) betrug
im Jahre 1895 die Prozentzahl der männlichen Arbeiter 72,7 und die
der Frauen 27,2 der gesamten Zahl der Wanderarbeiter.

Die Hauptwirkung der landwirtschaftlichen Maschinen — sagt der
Aufsichtsarzt auf der Naturalpflegungsstation in Kachowka — äussert
sich in der immer steigenden Zunahme der Nachfrage nach Kinderarbeit.
Früher, bevor die Verwendung der landwirtschaftlichen Maschinen so
zugenommen hatte und der Vollarbeiter sehr wertvoll war, wurden die
Frauen in sehr geringem Masse und nur als Gesinde, die Burschen nur
als Hirten aufgenommen. — Jetzt beträgt die Zahl der Halbarbeiter, der
Frauen und Kinder von 13 Jahren an fast überall in Neurussland nicht
weniger als 50 % der gesamten Zahl der Arbeiter, in manchen Gegenden
auch 75 und sogar mehr.1) ln Kachowka beträgt die Prozentzahl der
eingetragenen Frauen und Burschen manchmal tatsächlich nicht weniger
als 69,4. Auf dem Arbeitermarkt in Wosnessenk (Gouv. Cherson), wo
gewöhnlich nicht weniger als 10 000 Arbeiter eingetragen werden, betrug
die Prozentzahl der Frauen im Jahre 1896 13,2, im Jahre 1897 15,8
und im Jahre 1898 27,5.

Im ganzen Gouv. Cherson verteilten sich die Arbeiter dem Aller
nach in Prozenten in den Jahren:

(Tabelle L)	1897  Männer	Frauen		Männer	1898  Frauen
bis 15 Jahre	1,2	5,9	1,5	6,3
16—25	«	44,7	74,0	47,7	74,2
DO  O  I  O''  o	49,9	15,4	46,5	15,4
über 60	«	0,6—3,6	0,1 -4,5	0,6—3,6	0,2—3,8
Es wird aus	dieser Tabelle	ersichtlich,	wie gross	die Prozentzahl

der Arbeiter und Arbeiterinnen unter 25 Jahren ist. «Der Betätigungs-
kreis der Frauenarbeit» wird durch die Maschinenanwendung nicht ver-
ringert, wie es David in seinem Buche «Sozialismus und Landwirtschaft»
behauptet, sondern vielmehr erweitert. Es findet keine «Abstossung
ständiger weiblicher Arbeitskräfte» statt, im Gegenteil, — neben der
Männerarbeit wird immer mehr die Frauenarbeit verwendet, besonders
bei der Dreschmaschine. Man soll nur die Massen der Wanderarbeiter
auf den Naturalpflegungsstationen, auf den Arbeitermärkten, auf den
Gutswirtschaften ansehen, um sich von der grossen Verwendung von
weiblichen Arbeitskräften in der neurussischen Landwirtschaft, die eben

0 Kudrjawzew: Die Wanderarbeiter in Kachowka,
        <pb n="86" />
        ﻿76

einen «extensiven, aber maschinell gut entwickelten Ackerbau»') bildet,
zu überzeugen.

«Bevor wir zu der Maschinerieanwendung griffen, bestand das
Kontingent der Arbeiter auschliesslich aus Männern, sog. Vollarbeitern»,
sagt St. Jaroschko. «Jetzt aber sind von 30 Fristarbeitern, die wir immer
für die Zeit vom 9. Mai bis 1. Oktober dingen, nur 4 Vollarbeiter,
während die übrigen, d. h. etwa 70%, nur Halbarbeiter, Frauen und
Burschen sind. Mit dieser Zahl der Arbeiter werden alle Sommer-
arbeiten, ausser der Heuabmähung, verrichtet.»

Diese Arbeiten sind:

1.	Erste und zweite Stürzen des Brachfeldes für Winterweizen
(etwa 100 Dess.).

2.	Aufsetzen des Heues in Haufen von etwa 300 Dess. des Neu-
schlages.

3.	Einbringen des gesamten Getreides von etwa 500 Dess.

4.	Ausdreschen von Getreide und Aussaat von Winterkorn, eine
Arbeit, von welcher bis zum Oktober etwa &gt;j2, manchmal auch
% verrichtet wird.

Klagen der Arbeiter, selbst darüber, dass sie von den Maschinen
und den Frauen verdrängt werden, kommen sehr oft vor.

«Bevor Mähmaschinen verwendet wurden, waren wir, die Mäher,
die ersten und die teuersten Arbeiter, jetzt können wir uns auch für die
Hälfte des früheren Lohnes nicht verdingen! Wer nur diese Mäh-
maschinen erfunden hat! Wenn man sie nur alle zerschlagen könnte —
sie sind schuld daran, dass die Leute an Hunger sterben!» So beklagten
sich die Arbeiter auf einer Naturalpflegungsstation. Oft geht die Sache
nicht allein mit Klagen ab, es kommt auch zu wirklichen Vernichtungen
der Maschinen, des Getreides und zu Schlägereien unter den Arbeitern.

Die Arbeitsmärkte, die Dörfer und die Wege in den neurussischen
Gouvernements bilden zur Zeit der Ernte ein jämmerliches Bild. Es
sind die Scharen der Arbeiter, die von einem Ort zum anderen wandern,
keine Arbeit finden und verzweifelt nicht nur ohne neuen Verdienst, sondern
überhaupt ohne Geld, krank, hungernd, der letzten Mittel entblösst,
zurückkehren, wo sie von den vollständig verarmten Familienmitgliedern
mit Sehnsucht erwartet werden. So wurden z. B. von den 138 Arbeitern,
die ihre Arbeitskraft in Birsula (Gouv. Cherson) anboten, nur 4 Arbeiter
gedungen. «Jeden Markttag trifft man die bekannten Arbeiter. Es sind
einige, die zum fünften oder sechsten Male kommen, die überall schon

’) Vgl. Ed. David a. a. D. S. 269—273,
        <pb n="87" />
        ﻿77

waren und wieder auf unseren Markt zurückgekehrt sind.» Es kommt
oft vor, dass die Arbeiter, die schon im Sommer ihr Haus verlassen
haben, noch immer auf Suche nach Arbeit herumziehen. Sie wandern
nach Kachowka, aber da sie auf diesem grössten Arbeitermarkt keine
Arbeit finden, wandern sie weiter und streifen manchmal auf 9—10
Arbeitermärkten vom Gouv. Cherson bis Bessarabien umher. «Ueber-
all», sagte ein Arbeiter, «eine Menge Arbeit, aber noch mehr Arbeiter;
die Nachfrage ist gering; wenn man nur Einen dingt, bieten sich Hunderte
von Arbeitern an.»1)

So haben die wirtschaftlichen Verhältnisse Neurusslands zu einem
Ueberschuss an Arbeitskräften an vielen Orten geführt. Die früheren
Klagen der Gutsbesitzer über den Mangel an Arbeitskräften sind zu
einem Anachronismus geworden. Die schönen Zeiten der grossen Nach-
frage nach Massen von Arbeitskräften, der hohen Löhne, die Zeiten, in
denen die Wanderarbeiter eine grosse Rolle spielten, sind längst vorbei.
Das geben jetzt auch einige von den Gutsbesitzern selbst zu. «Mit der
Zunahme der Bevölkerung, besonders unter dem Einfluss der starken
Ausdehnung der Mähmaschinen» — sagte im Jahre 1898 der Adels-
marschall vom Gouv. Ekaterinoslaw — «ruft die Arbeiterfrage jetzt keine
Schwierigkeiten mehr hervor.» «Es sind nicht mehr die Grundbesitzer,
die von den Arbeitern abhängig sjnd, sondern nur diese letzten, die von
den Gutsherren vollständig abhängen» — sagte Fürst Schtscherbakow
auf einem Kongress der Landwirte in Moskau. «Grosse Massen von
Arbeitern finden keine Arbeit.» Im Gouv. Cherson und in der Krim
scheint dem Fürsten Schtscherbakow die Arbeiterfrage im Sinne der
Nachfrage nach Arbeitern in der Landwirtschaft schon gelöst zu sein.

') Die Chronik der Naturalpflegungsstation im Gouv. Cherson 1895 N. 12.
        <pb n="88" />
        ﻿73

Kapitel V.

Lohnverhältnisse.

§ 1. Naturallohn.

ln den neurussischen Gouvernements wird der Arbeitslohn der
Landarbeiter in natura und in barem Gelde bezahlt.

Der Geldlohn bildet die vorherrschende, aber noch immer nicht
die einzige Form des Arbeitslohnes.

Das Eindringen der Geldwirtschaft und die Entstehung der grossen
kapitalistischen Wirtschaften, in denen eine grosse Verwendung von
Wanderarbeitern und landwirtschaftlichen Maschinen stattfindet, hat die
Verdrängung der verschiedenen Formen der alten Fronwirtschaft in
grossem Masse befördert. Die Entwickelung der kapitalistischen Ver-
hältnisse fand günstigen Boden in den natürlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen Neurusslands. Infolge des damaligen grossen Mangels an
einheimischen Arbeitskräften war die neurussische Landwirtschaft zum
grössten Teile auf Wanderarbeiter angewiesen, ln dieser Zeit bildeten
sich in der neurussischen Landwirtschaft vorwiegend die Geldverhältnisse
zwischen Kapital und Arbeit aus. Die Wanderarbeiter, mögen sie ihre
Anteile in ihren Heimatsortschaften besitzen oder nicht, befinden sich in
den neurussischen Gouvernements in der Lage besitzloser Proletarier.
Durch grosse Not aus ihrer Heimat gejagt, wo eine starke Zunahme der
Bevölkerung beim zunehmenden Landhunger, die Last der wachsenden
Rückstände, Staat-, Gemeinde- und Semstwosteuern, Mangel an Erwerbs-
quellen, die niedrigen Arbeitslöhne das Leben ganz unerträglich machen,
kommen diese «weder Dach noch Fach ihr eigen nennenden» Arbeiter
in das einst «gelobte Land» Neurussland, nicht um Weideland für das
Vieh oder Saatgetreide zu gewinnen, sondern nur, um bares Geld zu
verdienen, welches von ihnen in den meisten Fällen ausschliesslich für
die Bezahlung der Abgaben und Steuern und Rückstände gewünscht wird.
        <pb n="89" />
        ﻿79

Dieser Umstand war von Anfang an in den neurussischen Gouverne-
ments für die Ausdehnung des Geldlohnes ausschlaggebend. Doch
konnte der Geldlohn nur unter der Bedingung vorherrschen, dass die
Wirtschaften, die Lohnarbeiter in grossem Masse verwenden, genügendes
Kapital besitzen. Dort, wo die Wirtschaften vollständig den Charakter
einer kapitalistischen Unternehmung haben, wird die routinemässige
Bewirtschaftung durch die moderne verdrängt. Die frühere Fronarbeit
wird durch Arbeitsverträge mit rechtlich freien Lohnarbeitern ersetzt.
Neben solchen modern geführten Gutswirtschaften bestehen aber auch
solche, die durch Mangel an Kapital gezwungen sind, noch immer die
alten Arbeitsbedingungen beizubehalten.

Der hohe Pachtzins und die hohen Bodenpreise nach der Auf-
hebung der Leibeigenschaft haben für längere Zeit die Bewirtschaftungs-
weise bestimmt. «Keine rationelle Wechselwirtschaft konnte solche hohe
Renten tragen, w'ie die bestehenden hohen Pachtpreise brachten.» Hierzu
war ein grosses Kapital nicht nötig; in den Wirtschaften aber, wo kein
grosses, eigenes Inventar vorhanden war und daher erst zu schaffen war,
war es etwas schwer, bares Geld für Lohnarbeiter auszugeben. So
wurde vor allem das Land als Arbeitslohn verwendet.1) Einen günstigen
Boden fand solche Bewirtschaftungsweise in der bedrängten Lage eines
bedeutenden Teiles von Bauern, die durch die Konkurrenz die Boden-
preise in die Höhe trieben und den Arbeitslohn in der Form von Land-
stücken oder Weiderechten anzunehmen gezwungen waren. «Die erste
einzig mögliche Bewirtschaftungsweise, sofort nach der Aufhebung der
Leibeigenschaft war der Teilbau; er bestand darin, dass die Bauern
mit den Teilen des Rohertrages belohnt wurden und ihrerseits das guts-
herrliche Land in Teilpacht übernahmen.»2)

Es entstanden also zwei sehr verbreitete Formen des Naturallohnes
— das Deputat und die Arbeitspacht.

Aber nicht nur die Gründe, welche auf der Seite der Gutsherren
lagen, bestimmten das Bestehen dieser Form des Arbeitslohnes; es
sind auch solche auf Seiten der Bauern, welche das Beibehalten so-
wohl des Deputates, als auch der Arbeitspacht trotz der starken Aus-
dehnung der kapitalistischen Verhältnisse in der neurussischen Land-
wirtschaft erklären. Diese Gründe sind nur Reste der geschichtlichen
Entwickelung der Agrarverhältnisse bei den Bauern, die durch die Reform

&gt;) Vgl. Wirtschaftsstatistische Uebersicht 1886. — Qwosdjew. Das Wucherturn,
1896. — Statistische Beschreibung vom Kreise Bachmut (Qouv. Ekaterinoslaw) vom
Jahre 1886 S. 18—19. Vergl. auch die Materialien zum Bodenkataster des Gouv. Cherson.

2) Wirtschaftsstatistische Uebersicht. Dasselbe berichten auch die Semstwomaterialien.
        <pb n="90" />
        ﻿so

vom 19. Februar 1861 geschaffen wurden. Um die Ursache des Bei-
behaltens dieser Formen des Arbeitslohnes nach der Aufhebung der
Leibeigenschaft richtig zu verstehen, ist die geschichtliche Entstehung
dieser Arbeitsverfassung zu untersuchen.

Wie wir schon im vorangegangenen Kapitel zu zeigen versuchten, ist
es vor allem der Landhunger, der die neurussischen Bauern in die bedrängte
Lage treibt. Die Aufhebung der Leibeigenschaft war mehr den Gutsherren
als den Bauern zum Nutzen gewesen. Die Reform vom 19. Februar 1861
hat zwar den neurussischen Bauern von den rechtlichen Ketten, die ihn
zum Sklaven machten, befreit, hat aber für ihn solche wirtschaftliche Bedin-
gungen geschaffen, dass seine Abhängigkeit vom Gutsherrn fortbestand.

Zunächst war es das Kaiserliche Rescript selbst, das bestimmte,
dass «die Bauern für die ihnen zuzuweisenden Anteile entweder ein
«Obrok» zu bezahlen, oder sich durch Arbeit von dem Gutsherrn los-
zukaufen hatten». Enthielt schon das Kaiserliche Rescript die Be-
stimmungen, welche ermöglichten, die Bauern in Abhängigkeit von den
Gutsherren zu erhalten, so haben es die Gouvernementskomitees und die
Redaktionskommission, in welcher der Schwerpunkt der ganzen Reform
lag und wo zwei Parteien, die Anhänger der Leibeigenschaft und die
der Reform gegeneinander kämpften, verstanden, die Worte des Rescriptes
in einem für die Gutsherren möglichst günstigen Sinne auszulegen. Die
Mehrzahl der Gutsherren, der Mitglieder des Gouvernementskomitees
waren prinzipiell für die Bauernbefreiung. Schon längst war die Leib-
eigenschaft ein Hemmnis für den Fortschritt der Landwirtschaft geworden.
Die Bodenpreise gingen stark in die Höhe und unter dem Einfluss von
hohen Getreidepreisen fingen die Gutsbesitzer an, das Ackerland möglichst
zu erweitern. Es begann eine fieberhafte Jagd nach Boden, und die auf
den Grundstücken wohnenden Bauern wurden nur als eine bequeme Last
betrachtet. Es ging in den letzten Jahren vor der Reform vom Jahre 1861
eine Art von «Enclosures» vor sich, — entweder man gab den Bauern
aus eigener Initiative die Freiheit, d. h. man gab sie dem Schicksal preis,
oder man vertrieb sie aus den Höfen unter den verschiedensten Vor-
wänden. So kam die Reform den schon reif gewordenen neuen Agrar-
verhältnissen entgegen.1)

In der prinzipiellen Meinung über die Notwendigkeit der Bauern-
befreiung war die überwiegende Mehrheit der Gutsherren, der Mitglieder

J) «Mögen Sie die Bauern nicht befreien wollen, befreien Sie aber uns von den
Bauern!» — rief ein Mitglied des Gouvernementskomitees der Regierung zu. — Vgl.
Manuilow, Studien über die Bauernfrage, Bd. 1; auch P. Maslow, Agrarfrage in Russland,
11. A. 1905 S. 392.
        <pb n="91" />
        ﻿8 (

von Gouvernementskomitees, einig; scharf gingen aber die Meinungen
auseinander über die Mittel, die Aufhebung der Leibeigenschaft mit den
Vergünstigungen den Gutsherren gegenüber zu vereinbaren. Von ihren
Klasseninteressen geleitet, suchte die Mehrzahl der Gutsherren die Bauern
zu befreien und zur selben Zeit für sie solche Verhältnisse zu schaffen,
welche sie in Abhängigkeit von den Gutsherren bringen könnten. Durch
diese Abhängigkeit der Bauern beabsichtigten die Gutsherren, sich die ihnen
so nötigen Arbeitskräfte zu verschaffen. Daraus folgte, dass die Land-
anteile, welche den Bauern zugewiesen werden sollten, weder zu gross,
damit der Bauer nicht seine ganze Zeit seiner eigenen Wirtschaft widmen
sollte, noch zu klein sein sollten, damit nicht dadurch eine Aus-
wanderung der Bauern entstehen möchte, wodurch die Gutsherren ohne
stets verfügbare Arbeitskräfte geblieben wären. Die Landanteile sollten
genau so gross sein, dass sie den* Lebensunterhalt verschaffen könnten,
teils durch die eigene Bewirtschaftung, teils aber durch den Verkauf
ihrer Arbeit an den Gutsherrn.1) Dies sprachen auch die Gutsherren
selbst ganz aufrichtig aus. «Je grösser die Vorteile, die aus der Auf-
hebung der Frondienste für die Bauern erwachsen könnten», sagten
einige Deputierte im Zentralkomitee in Petersburg, «desto weniger werden
die Bauern bereit sein, eine neue Erwerbsquelle zu benützen, d. h. sich
als Lohnarbeiter bei den Gutsherren zu verdingen und desto weniger
werden die Wirtschaften dieser letzten im Stande sein, zu bestehen.
Daher hiesse das Bestehen von Landanteilen von derselben Grösse, wie
jetzt, nach der Aufhebung der Leibeigenschaft den Gutsherren nicht den Teil
ihrer Ländereien, sondern selbst die Möglichkeit zu existieren, nehmen.»2)

Einige Artikel des Kaiserlichen Rescriptes sprachen davon, dass
der den Bauern zugewiesene Landanteil nur als eine der Erwerbsquellen
dienen sollte. Dies wurde von mehreren Gutsherren so ausgelegt, als
ob der den Bauern zuzuweisende Teil ein minimaler sein sollte. «Für
die Gutsherren ist es gefährlich, den Bauern Anteile zuzuweisen, die
ihre ganze Arbeitskraft in Anspruch nehmen würden, im Gegenteil ist
es viel vorteilhafter, die Bauern der Lohnarbeit zuzuführen, indem man
ihnen einen knappen Anteil anweist und dafür einige Leistungen auf-
erlegt. Daraus folgt die Notwendigkeit, den Anteilen eine solche Grösse
zu geben, dass sie die Bauern genügend unabhängig ... für die Lohn-
arbeit machen könnten.» Es entstand also der Gedanke, den Bauern

') Vg!. Iwanjukovv, Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Russland, S. 153; auch
«Die Bauernverhältnisse», eine Sammlung von verschiedenen Artikeln, B. I. St.-Pet. 1905,
Der Artikel von Kornilow, Die Reform vom 19. Februar 1861, S. 304—329.

2) A. a. D.

6
        <pb n="92" />
        ﻿82

Ablösungszahlungen nicht nur in Qeld, sondern auch in der Form von
Arbeitsverpflichtung aufzuerlegen. Wie sich Iwanjukovv in seiner Arbeit
über die «Aufhebung der Leibeigenschaft» ausdrückt, «waren alle Hin-
weise auf das Kaiserliche Rescript und sogar auf die angeblichen Vorteile
für die Bauern nichts, als von der Gewinnsucht angegebene Forderungen
der Adeligen, politische Kurzsichtigkeit, Sophismen und lügenhafte Be-
hauptungen derselben».1) So haben die Gutsherren als Mitglieder
verschiedener Komitees das Grundziel der Reform ausgesprochen. Die
Folgen haben alle Erwartungen übertroffen. Die Redaktionskommission
hat durch zahlreiche Bestimmungen über die Minimal-, Maximal- und
Normalanteile der konservativen Partei nachgegeben; in dem Reglement
vom 19. Februar 1861 wurden die Bestimmungen der Redaktionskommission
noch zu Gunsten des Adels geändert. Schiesslich haben die unter dem
Einfluss dieser Rechtssätze entstandenen wirtschaftlichen Verhältnisse
tatsächlich die Bauern in Abhängigkeit von den Gutsherren gebracht.

Die Zuteilung von möglichst geringen Anteilen war aber nicht die
einzige Ursache dieser Abhängigkeit. Die Komitees sind zu dem Schluss
gekommen, dass die Leistungen, von denen das Rescript sprach, dem
Werte des Anteiles entsprechen sollten. Bei dem Mangel eines Boden-
katasters konnte man aber einen beliebigen Wert zu Grunde legen. So
kam es dann, dass die Komitees «Obroks* bestimmt haben, welche die
zur Zeit der Leibeigenschaft bestehenden «Obroks» übertrafen.2) Die
Redaktionskommission hat diese Bestimmungen noch verschlimmert, in-
dem sie eine Abstufung von Leistungen bestimmt hat, was, wie es schon
Jansson gezeigt hat, eine der Hauptursachen der Entstehung des länd-
lichen Proletariats gewesen ist.

So hat die Reform vom 19. Februar 1861 einerseits den Mangel
an Land bei den Bauern herbeigerufen und sie gezwungen, die eigent-
lichen Erwerbsquellen von Anfang an ausserhalb ihrer eigenen Wirtschaft
zu suchen, andererseits hat sie auch diese Nebenerwerbsquellen noch
dadurch vermindert, dass sie den Bauern als eine besondere Art von
Ablösungszahlungen auferlegt hat, für den Gutsherrn unentgeltlich Arbeit
zu leisten. Es ergibt sich also, dass durch die Reform vom 19. Februar
1861 die gegenwärtige, bedrängte Lage der neurussischen Bauernschaft
und insbesondere die jetzt noch immer in grösserem Masse verwendete
Arbeitspacht ihre geschichtliche Erklärung findet.

Im dritten Kapitel haben wir zu zeigen versucht, wie der durch
die Reform vom Jahre 1861 entstandene Mangel an Land sich mit der

1)	A. a. D. S. 277.

2)	Vgl. Semewsky, Die Bauernfrage in Russland; Kornilow, Bauernverhältnisse, a. a. D.
        <pb n="93" />
        ﻿83

Zeit infolge der Zunahme der Bevölkerung noch bedeutend vergrössert
hat. Da nicht nur der Anteil, sondern auch das gepachtete Land nicht
reicht, um selbst eine kleinere Bauernfamilie zu ernähren, so benützen
die sogar mit normalen Anteilen bedachten Bauernwirtschaften ihre
Grundstücke ausschliesslich als Ackerland. Leiden die neurussischen
Bauern an Mangel an Ackerland, so bedürfen sie noch in viel höherem
Masse der Weide- und Wiesenländereien. Das hat neulich die Unter-
suchung der Landwirtschaftskomitees vom Jahre 1902 wieder bestätigt.
«Schon bei der Landzuteilung an die Bauern hatte die für Futter-
gewächse bestimmte Fläche eine unbedeutende Grösse. Infolge der Zu-
nahme der Bevölkerung» — berichtet das Komitee von Bessarabien —
«entstand eine starke Ausdehnung des Ackerlandes und die Umwandlung
der Heuschläge und des Weidelandes in Ackerland. Zu gleicher Zeit
aber verhindern es die stetig steigenden Frachtpreise für Heuschläge und
Weideländereien den Mangel daran durch Pachtung zu beseitigen.»

Im Jahre 1893 betrug die Fläche der Heuschläge pro 1 Hof in
Bessarabien 0,43 Dess., in Ekaterinoslaw 0,3 Dess., in Taurien 0,2 Dess.
und in Cherson 0,48 Dess. In diesem letzten Gouvernement verteilten
sich die Ländereien pro 1 Hof folgenderweise: Ackerland 8,4 Dess.,
Heuschlag 0,48 Dess., Weideland 1,3 Dess. Gegen 1900 betrug der
Heuschlag im Durchschnitt 0,9% des gesamten Landes. In Ekaterinos-
law in den Jahren 1898—99 2,1 °/o.

In Taurien ist der Heuschlag als selbständige Länderei in der Regel
nicht vorhanden; das Heu wird unter günstigen Umständen auf dem
Ackerlande geerntet. Nach der Semstwostatistik betrug die Zahl der
Bauernwirtschaften ohne Heu im Jahre 1899:

1.	wegen Nichtvorhandenseins der Heuschläge überhaupt aus 73 Mit-
teilungen in 54,1%.

2.	wegen Missernte — aus den 62 Mitteilungen in 45,9 °/o.

Dass ganze Gemeinden keinen selbständigen Heuschlag besitzen,
kommt nicht selten vor. So z. B. im Kreise Bachmut (Gouv. Ekaterinos-
law) haben von den 257 Bauerngemeinden nur 38 einen selbständigen
Heuschlag, im Kreise Rostow (Dongebiet) von 112 Gemeinden nur 14.
Ein Dorf, Dolinka, im Kreise Perelcop (Taurien), das aus 299 Seelen
beiderlei Geschlechtes besteht und 754,25 Dess. Land besitzt, hat keine
Heuschläge. Nicht nur die bäuerlichen Privatgrundbesitzer müssen
irgendwo Weideland pachten, — es kommt oft vor, dass es auch die
einzelnen Gemeindegenossen tun müssen. Bei der Verlosung von Heu-
schlägen besteht in vielen Feldgemeinschaften die Bestimmung, dass nur
eine bestimmte Zahl von Vieh auf das Weideland getrieben werden darf.

6*
        <pb n="94" />
        ﻿84

Die Wirte, die eine diese Zahl übertreffende Menge von Vieh besitzen,
sollen entweder das Weideland der gespannlosen Qemeindegenossen
benützen oder irgendwo ausserhalb der Gemeinde Weideland in Pacht
übernehmen.')

Dem Mangel an bestimmten Ländereien, die zur Hütung von Vieh
unentbehrlich sind, kommt noch die Gemengelage der bäuerlichen Anteile
und die den Bauern zustehenden Servituten, die jedoch von ihnen nicht
immer ausgenützt werden können. Bei der Aufhebung der Leibeigenschaft
erhielten die Bauern die Anteile in derselben Lage, wie es zur Zeit vor
der Reform war. Die schon damals bestehende Gemengelage wurde
noch vergrössert durch das Recht der Gutsherren auf sog. «abgeschnittene»
Grundstücke. Bekanntlich durfte der Gutsherr unter bestimmten Um-
ständen von den Anteilen der Bauern Landstücke abschneiden, und ihrer-
seits hatten die Bauern das Recht, von den gutsherrlichen Ländereien
zu ihren Gunsten ein Landstück abzuschneiden in dem Falle, wenn die
ihnen zugewiesenen Anteile unter dem normalen Anteil standen. Von
diesem Recht machten die Bauern sehr selten Gebrauch, dagegen kam
die Wegnahme bäuerlicher Grundstücke seitens der Gutsherren viel öfter
vor, da in vielen Fällen die Grösse der Grundstücke, die im Besitze der
Bauern vor der Reform waren, die ihnen zugewiesenen Anteile über-
trafen. Jedenfalls hat dieses Recht des «Abschneidens» die völlige Ver-
wickelung der Agrarverhältnisse zwischen den Gutsherren und Bauern
herbeigeführt und gilt als Ursache des Bestehens verschiedener Servitute,
der häufigen Missverständnisse zwischen Gutsherren und Bauern, des
beiderseitigen Abweidenlassens und widerrechtlichen Sichaneignens von
Grundstücken nnd der schweren Strafen, die in solchen Fällen den Bauern
auferlegt werden. Die von den bäuerlichen Anteilen abgeschnittenen
Landstrecken sind meistens so gelegen, dass sie für die Bauern ganz
unentbehrlich sind: entweder drängen sie sich in die bäuerlichen Anteile
hinein, oder sie befinden sich ganz inmitten derselben. «Die Bauern
müssen die von ihrem Anteil einst abgeschnittenen Landstücke in Pacht
übernehmen, nur um das unter solchen Umständen unumgängliche Ab-
weidenlassen von fremden Ländereien zu vermeiden, und um sich nicht
der Bestrafung dafür auszusetzen, oder um vom Wassertränken, vom
Wege, ja sogar vom eigenen Grundstück nicht abgeschnitten zu sein.* 2)

Trotzdem sie verschiedene Servitute so nötig haben, verzichten die
Bauern doch oft auf die unentgeltliche Nutzniessung von Weiderechten

’) Siehe W. W., Die Bauerngemeinde; A. Tschuproff, Die Feldgemeinschaft.

2) Manuilow, Agrarfrage in Russland, Moskau 1905, S. 41.
        <pb n="95" />
        ﻿

— 85 —

wegen der damit verbundenen schweren Bedingungen; sie ziehen es
vielmehr vor, mit eigener Arbeit den Gutsherrn für die ihnen zu-
gewiesenen Vergünstigungen zu bezahlen. Und umgekehrt belohnt der
Gutsherr die Bauern für ihre auf seiner Wirtschaft verrichtete Arbeit
mit dem Weiderechte.5) So erklärt es sich, dass die Ueberbleibsel der
alten Frondienste in anderer Form fortbestehen.

Nachdem wir die historische Grundlage für das Bestehen ver-
schiedener Formen des Naturallohnes dargelegt haben, wollen wir jetzt
zur Betrachtung der Arten des Naturallohnes selber, ihrer Vorteile und
Nachteile übergehen.

Der Naturallohn kann in zwei Grundarten zerlegt werden:

1.	Entlohnung mit Fleu oder Getreide,

2.	in die Entlohnung mit Nutzniessung von Weideland.

Wenden wir uns zunächst zur ersten Form des Naturallohnes.

Für seine Arbeit erhält der Arbeiter einen im voraus bestimmten
Teil des Rohertrages, ln den neurussischen Gouvernements wird solcher
Lohn für die Getreideerntearbeiter, am meisten aber für die Heuernte
i	bezahlt. Dies erklärt sich durch den Mangel an Heuschlägen bei den

einheimischen Kleinbauern.

Die Arbeit, die der Arbeiter zu verrichten hat, besteht gewöhnlich
im Mähen, seltener im Einbringen von Heu. Die «Materialien zum Boden-
kataster» bringen bestimmtere und reichlichere Angaben über Entlohnung
mit einem Teil des Rohertrages. Diese betreffen aber nur die achtziger
und den Anfang der neunziger Jahre. Für die spätere Zeit haben wrir
in Bezug auf die Entlohnung mit einem Teil des Rohertrages für die
Getreideerntearbeiten fast gar keine Angaben gefunden, was sich da-

') Als krasses Beispiel für eine solche Nötigung der Bauern, die ihnen zugewiesene
Vergünstigung mit Arbeit zu bezahlen, diene folgender Fall: ln einem Dorfe des Kreises
Eüsabethgrad (Qouv. Cherson) ist das Bauernland von einer Seite von dem Fluss mit
steilen Ufern, von allen übrigen Seiten aber vom gutsherrlichn Lande umringt. Der Dorf-
weg führt über das Weideland des Gutsherrn, der den Bauern das Vieh auf diesem Wege
zu treiben verboten hat, wegen der Gefahr des Abweidenlassens. Den Bauern steht also
frei, entweder sich mit dem Gutsherrn jedesmal zu streiten, oder das Vieh auf dem
Lande des Gutsherrn weiden zu lassen. Sie ziehen naturgemäss das Letzte vor. Durch
den Mangel an Geld werden sie gezwungen, für das ihnen zugewiesene Weiderecht
verschiedene Arbeiten auf der Gutswirtschaft zu leisten. Der Gutsherr aber nützt die
bedrängte Lage der Bauern aus und fordert unverhältnismässig grosse Arbeitsleistungen.
So z. B. beträgt bei anderen Gutsherren der Entgelt für Hutweide bei einem 5 Rubel,
bei dem anderen das Einbringen des Getreides von Ufo Dess. Dieser Gutsherr fordert
aber das Einbringen des Getreides von 2 Dess. und einen Tag lang Heu auf Haufen zu
setzen. (Siehe die Materialien des Bodenkatasters im Gouv. Cherson, Kr. Elisabethgrad, B.V.)

I
        <pb n="96" />
        ﻿86

durch erklärt, dass diese Art des Naturallohnes innerhalb gewissen, sich
sehr wenig verändernden Grenzen schwankt. Ausserdem wird der Natural-
lohn für Getreideerntearbeiten immer weniger verwendet; daher die
Lückenhaftigkeit der Angaben.

Betrachten wir zunächst verschiedene durch das Herkommen fest-
gestellte Formen der Entlohnung mit einem Teil des Rohertrages für
Getreideerntearbeiten.

!m Kreise Alexandria (Gouv. Cherson) verrichten die ärmeren Bauern
bei ihren reicheren Dorfgenossen das Einbringen des Getreides vom Felde
gewöhnlich für den Lohn «der vierten Garbe», d. h. 1/5 von der Gesamt-
zahl der Garben. Für das Dreschen von Getreide wird gewöhnlich als
Entgelt die sog. Schachtel1) gegeben. Im Kreise Elisabethgrad (Gouv.
Cherson) war früher auch die Sitte vorhanden, mit Garben den Arbeiter
zu entlohnen, mit der Zeit aber ist dieses Herkommen immer mehr ver-
schwunden infolge des Sinkens der Getreideernte und des Verschwindens
der alten «patriarchalischen» Verhältnisse zwischen dem Gutsherrn und
den Bauern. Zu Ende der achtziger Jahre wurde die Garbe zu «einer
Wohltat».

Die Entlohnung für das Einbringen des Getreides vom Felde mit
der Garbe hat sich am häufigsten nur bei den Bauern erhalten. Aber
auch unter diesen wird schon neben der «vierten Garbe» auch «die
siebente» (d. h. Vs) gegeben. Bei den Gutsherren wird nur oder 7u
des Rohertrages bewilligt, je nach der Qualität des Getreides, der Höhe
der Ernte und je nach dem Wunsche des Gutsherrn, dem Bauern zu
Flilfe zu kommen. Später wird an diese Entlohnung eine Bedingung
geknüpft. Da das Stroh als Futtermittel für das Vieh wegen des Mangels
an Futtergewächsen an Wert bedeutend gewinnt, so wird der mit der
Garbe zu entlohnende Arbeiter verpflichtet, nach dem Dreschen des
Getreides das Stroh dem Gutsherrn zurückzubringen. Auch die Ent-
lohnung mit gedroschenem Getreide wird verwendet. Das kommt aber
nur da vor, wo das Dreschen nicht in primitiver Form ausgeführt wird,
z. B. nicht mit dem alten Dreschflegel, sondern mit der Dresch-
maschine.

In dem Masse, wie die Verwendung von landwirtschaftlichen
Maschinen sich ausdehnt, wird der Naturallohn in Form der Schobern
durch das gedroschene Getreide ersetzt. Die Entlohnung für Dresch-
arbeiten ändert sich je nach der Art des Getreides und je nachdem es
schüttet, z. B. für das Dreschen von Winterroggen oder Weizen wird

') Die «Schachtel» gleicht dem Kornertrage einer gedroschenen Garbe; diese wiegt
durchschnittlich 1 Pud,
        <pb n="97" />
        ﻿87

!/io—*/ii&gt; dagegen für das Dreschen von Sommergetreide i/e, V7 oder
Vs des Gedroschenen gegeben. Ausserdem schwankt diese Form des
Naturallohnes je nach der Ernte oder nach der Dringlichkeit der zu ver-
richtenden Arbeit.

Die Entlohnung für die Heuarbeiten geschieht fast in sämtlichen
Gouvernements in Schobern. Besonders ist diese Form der Entlohnung
im Gouv. Cherson verbreitet. Die Heuschläge werden meistens an ganze
Artjels von Arbeitern vergeben, die das Heu abzumähen und in Haufen
aufzusetzen haben. Dafür erhalten die Arbeiter je nach dem Ernteausfall
und der Qualität des Heues */4—Vs des Rohertrages. Die meisten von
mittleren und grösseren Grundbesitzern entlohnen die Arbeiter in der
Heuernte hauptsächlich aus dem Grunde mit Schobern, weil die Heu-
arbeiter, wenn sie in natura bezahlt werden, ihre Arbeit besser ver-
richten, sodass der als Lohn dienende Teil gewöhnlich aus dem Ueber-
schuss bezahlt wird, der sich durch die bessere Arbeitsleistung ergibt.

Nach den lückenhaften und ungenügenden Angaben des Ackerbau-
ministeriums können wir die Naturallohnsätze für die Heuernte in folgen-
der Tabelle LI zusammenstellen.

in den Kreisen u.	in den Jahren

Gouvernements:	1882	1885	1886	1888	1893

Cherson	V4— Vs	Vs—Vs

Kreis Elisabethgrad

Alexandria	V2	7»

Tiraspol	3U

Gouv. Ekaterinoslaw	V3—V*	V3

Bessarabien	2/s—V2

Da die Angaben des Ackerbauministeriums zu ungenügend sind, um
irgend welche Schlüsse daraus zu ziehen, so wollen wir uns ,auf die
Angaben der Semstwostatistik im Gouv. Cherson für eine zwölfjährige
Zeitperiode vom Jahre 1893 bis zum Jahre 1904 stützen.

Die Naturallohnsätze bei der Entlohnung mit der Heuernte betrugen
in den Jahren:

(Tabelle LI1)

1893	'ho—V3	1899	Ve-	-74
1894	Vt-Vs	1900	7*-	-V2
1895	1/4—V2	1901	Vs-Vb	
1896	V 8 V 2	1902	Vs-7*	
1897	V4-V3	1903	Vs-Vb	
1898	V4-V2	1904	V 8—V 2
        <pb n="98" />
        ﻿Man sieht aus dieser Tabelle, dass die Naturallohnsätze zwischen
1 10 und ’/a des Rohertrages schwanken. Auch innerhalbdieserSchwankungen
ist aber eine Tendenz zu Aenderungen mit der Zeit kaum zu verspüren.

Aus welchen Elementen setzen sich nun die Arbeiter, die mit Heu-
ernteanteilen entlohnt werden, zusammen? Welche Bauernkategorien sich
unter solchen Bedingungen für Getreide- und Heuerntearbeiten verdingen,
darauf geben die uns zur Verfügung stehenden Angaben keine statistisch
zu belegende Antwort. Nach unseren Ausführungen über die wirtschaft-
liche Grundlage des Beibehaltens der Naturallöhne tritt aber hervor,
dass es nicht die Wanderarbeiter sind, die Entlohnung mit Heuernte-
anteilen erhalten, da sie dafür keine Verwendung haben. Unter den
einheimischen Arbeitern überwiegen die grundbesitzenden Bauern, deren
Wirtschaft unter dem Mangel an Wiese- und Weideland leidet. Je grösser
dieser Mangel ist, desto mehr sind sie geneigt, die Entlohnung in der
Form der Heuernteanteile anzunehmen.

Dass der Naturallohn in Form eines Teiles des Rohertrages am meisten
für Heuschläge verwendet wird, erklärt sich eben aus Folgendem. Die Getreide-
erntearbeiten fordern eine bedeutend grössere Zahl Arbeiter, als die Heu-
ernte. Für diese kann man sich mit den einheimischen Arbeitern begnügen,
dagegen für die ersteren sind schon die Wanderarbeiter und andere freiere
Arbeiter, wie die einheimischen grundbesitzenden Bauern unentbehrlich.

Die Entlohnung mit Ernteanteilen bringt einige Vorteile sowohl
für den Gutsherrn wie auch für den einheimischen grundbesitzenden
Landarbeiter mit sich. Für den ersten besteht der Vorteil darin, dass
die Entlohnung mit Ernteanteilen es dem Gutsherrn beim Mangel an
Geldmitteln ermöglicht, die Arbeiter ohne grosse Ausgaben zu entlohnen.
Einen grossen Vorteil hat diese Form des Naturallohnes darin, dass
der Anteil aus dem Roherträge, den der Arbeiter erhält, viel weniger
als die Geldlöhne schwankt, was bei den starken Schwankungen der
Ernte in den neurussischen Gouvernements den Vorteil noch vergrössert.

Wie gut oder schlecht aber die Ernte sein mag, der Gutsherr
verliert im Grunde genommen gar nichts. «Unter keinen Erntezuständen
oder Getreide- resp. Heupreisen kann der Gutsherr eine Einbussc er-
leiden; nur bei vollständiger Missernte reduziert sich sein Gewinn auf
Null. Aber auch in diesem Falle bildet die Ausgabe für den Arbeits-
lohn für den Gutsherrn keinen Verlust.»1)

■) Annensky, Die Produktionskosten vom Getreide in den gutsherrlichen Wirt-
schaften. Die Wirkung der Getreideernte und Getreidepreise auf die Volkswirtschaft in
Russland. Sammlung herausgegeben von A. Tschuprow u. W. Postnikow.
        <pb n="99" />
        ﻿Um den Vorteil, den die Entlohnung mit Ernteanteilen dem Arbeiter
bringt, zu untersuchen, wollen wir den Naturallohn in Geld umrechnen
und dann den Geldwert mit dem Preis der Arbeit vergleichen, den der
Arbeiter erhalten hätte, falls in Geld gezahlt worden wäre.

Es betrugen im Durchschnitt in den Jahren 1883—1893:

(Tabelle LII1)	Weizen -		der dem		Geldwert des	
in den		Weizen-	Arbeiter	Weizenanteil des	vom Arbeiter	
Gouverne-	ernte in	preis	gegebene	Arbeiters in	erhaltenen	
ments:	Pud pro  1 Dess.:	pro Pud.:	Ernte- anteil :	Pud:	Weizenanteiles in Rubel:	
Bessarabien	45,2	86	*/»—»/•	18,00—27,5	15,48—24,05	
Cherson	35,3	94	Vs—»:*	4,87—26,25	4,10-	-24,67
Ekaterinoslaw	41,0	92	1 *2  Io	1	13,6 —20,5	12,51-	-18,86

der Qeldakkordiohn
für dieselbe Arbeit
(das Einbringen von
Getreide):

3,30—13,85
2,50—10
1,90—10,50

Die in den beiden obenstehenden Tabellen angeführten Angaben
gestatten nicht bestimmte Schlüsse zu ziehen. Doch ist kaum zu zweifeln,
dass der Naturallohn in der Form von Ernteanteilen für den Arbeiter
einen grösseren Wert, als der Geldlohn darstellt.1)

Vom Standpunkt der Ergänzung des mangelhaften Budgets einer
minder wohlhabenden Bauernwirtschaft bringt zweifellos die Entlohnung
in Ernteanteilen einen Vorteil, indem sie dem grundbesitzenden Bauern
ermöglicht, ohne Kapital auszugeben und zur Pachtung zu greifen, den
Mangel an Getreide resp. Futter für das Vieh auszugleichen. Indem die
Entlohnung mit Ernteanteilen durch den Mangel an Land des grund-
besitzenden Bauern entsteht, wird sie also zu einer Aufhebung dieses
Mangels. Andererseits aber wird die Arbeit bei der Entlohnung in Ernte-
anteilen unterschätzt und ihr Preis fällt. Während die Menge der zu
verrichtenden Arbeit, soweit nicht neue Maschinen sie erleichtern,
unbedeutende Aenderungen erlitt, verminderte sich der Teil, den der
Arbeiter erhält. Frühere höhere Anteilsquoten sind, wie schon oben
betont wurde, zu einer «Wohltat» geworden. Indem ferner für den Guts-
herrn die Entlohnung in Ernteanteilen den Vorteil bringt, dass sie in
keinem Falle für ihn einen Verlust bedeutet, hängt der Lohn und damit
der Zustand seiner eigenen Wirtschaft von den Erntezuständen und den
Getreide-, resp. Heupreisen ab. Im Falle der Missernte leidet der Bauer

(Tabelle L1V)

in den

Gouvernements:

Bessarabien

Cherson

Ekaterinoslaw

der Geldwert des
vom Arbeiter
erhaltenen Weizen-
anteiles :

15,48—24,05
4,10—24,67
12,51 — 18,86

t) Vgl. Annensky a. a. D,; Karischew, Die Bauernpacht. Dorpat. 1892.
        <pb n="100" />
        ﻿90

in doppelter Weise, indem seine eigene Wirtschaft einerseits in bedrängte
Lage gerät, andererseits aber seine Arbeitskraft unterschätzt wird und
mit niedrigeren Ernteanteilen entlohnt wird. Es wäre ein Irrtum, zu
meinen, der Naturallohn — in der Form der Ernteanteile —• werde
infolge der guten patriarchalischen Beziehungen zwischen dem Gutsherrn
und dem Bauern beibehalten. Die Zeit solcher Verhältnisse ist schon
längst vorbei. Der Gutsherr ist zu einem gewöhnlichen Arbeitgeber
geworden, und beite Seiten werden in ihren Beziehungen nur von ein-
fachen, egoistischen Motiven, von dem Streben nach möglichst grossem
Gewinn geleitet. Der Naturallohn besteht jetzt nicht infolge der an-
geblichen patriarchalischen Verhältnisse zwischen den Gutsherren und
den Bauern, sondern trotz des Aufhörens derselben.

Dadurch erhalten die Beziehungen zwischen Gutsherren und Arbeitern
einen unangenehmen, manchmal abstossenden Charakter. Jede der beiden
Seiten sucht möglichst mehr als das Festgesetzte zu erhalten. Da die
Entlohnung sofort nach der Beendigung der Arbeit in Schobern oder in
Garben auf dem Felde selbst geschieht, so sucht jede Partei diese
Garben resp. Schober für sich möglichst vorteilhaft zu gestalten. So z. B.
beim Aufsetzen auf Haufen stellt der Arbeiter die grösseren Garben nach
oben, die kleineren nach unten, sodass, da der Arbeitgeber die oberen
Garben dem Arbeiter abgibt, der Arbeiter die besseren Garben bekommt.
Manchmal aber kommt es auch vor, dass der Arbeitgeber in der Ab-
wesenheit des Bauern die schwereren Garben unter die leichteren stellt.
Es kommt daher sehr oft zu grossen Streitigkeiten und Missverständnissen.

Es ist nur der Landhunger des neurussischen, grundbesitzenden
Bauern und die routinemässige Bewirtschaftung der gutsherrlichen Wirt-
schaft, die das Bestehen des Naturallohnes in Form von Ernteanteilen
trotz des Eindringens der Geldwirtschaft ermöglichen. Weder der bäuerliche
Gross- oder Mittelgrundbesitzer, noch .der besitzlose Proletarier hat es
nötig, sich für Naturallohn zu verdingen. Es sind nur die Klein-
besitzer, die ihre Wirtschaft zu unterstützen haben, die mit Ernte-
anteilen entlohnt werden. Aber auch der Naturallohn macht den stetig
schwankenden Zustand ihrer Wirtschaft unter den gegenwärtigen Ver-
hältnissen in Neurussland nicht sicherer und besser. —

II.

Die zweite Form des Naturallohnes besteht in der Fiergabe von
Land. Entweder gibt man den einheimischen Bauern ein Landstück
zur Ackerbestellung, oder man überlässt ihnen das Recht, ihr Vieh auf
den Ländereien des Gutsherrn zu weiden,
        <pb n="101" />
        ﻿91

Durch den Mangel an Ackerland und an Mitteln für die Cield-
pachtung übernimmt der Bauer das Land in Arbeitspacht. Der Bauer
verpflichtet sich, eine bestimmte Arbeit zu leisten, wofür er vom Guts-
herrn mit der Nutzniessung eines Ackerstückes entlohnt wird. Dasselbe
geschieht auch bei Abtretung des Weiderechtes an den Bauern.

Die typischen Arten von Arbeitsleistungen, für welche die Nutz-
niessung einer Dess. als Entgelt gewährt wird, sind folgende:

1.	Einbringen d. h. Abmähen und Aufstellen in Haufen, D a Dess.

Weizen oder 2 Dess. Hafer.

2.	Ausser diesen Arbeiten auch die Bestellung einer Dessjatine.

3.	Dieselben Arbeiten wie unter der ersten Rubrik, und ausserdem das

Hinausschaffen von Mist oderdas Hauen und Einschaffen von Rüben u. dgl.

Dies ist die sog. reine Arbeitspacht.

Neben ihr ist auch die sog. gemischte Arbeitspacht vorhanden,
die darin besteht, dass der Bauer ausser seiner Arbeitsleistung noch
entweder einen Teil vom Roherträge der Ernte, oder wenn es sich um
das Weiderecht handelt, als Zuschlag auch Geld abzugeben hat.

Diese drei Bestandteile — Arbeitsleistung, Teil des Rohertrages
und Geld — werden so verschiedenartig kombiniert, dass die Arbeits-
pacht eine sehr mannigfaltige ist. Eben wegen dieser grossen Mannig-
faltigkeit sind alle Formen der Arbeitspacht und besonders der Geldwert

derselben nicht immer genau festzustellen.			
Der Grad der	Ausdehnung dieser Form des Naturallohnes wird		
durch die folgenden Angaben, die die achtziger Jahre			betreffen, gezeigt:
(Tabelle LV)	es betrug		von 100 Arbeits-	Prozentteil des in
in den	in den	verträgen waren Fälle der	Arbeiispacht  übernommenen
Gouvernements	:	Kreisen:	Arbeitspacht:	Landes:
Cherson	Alexandria	12,3	—
	Elisabethgrad	8,63	—
	Tiraspol	23,04	—
	Cherson	8,61	—
Ekaterinoslaw	Lugansk	33,5	25,2
	Bachmut	—	0,7
Taurien	Dnjepr	0,09	0,09
	Melitopolis	4,6	15,05
Dongebiet	Rostow a. D.	—	8,7

Im Jahre 1901 zeigen schon die Angaben über die Arbeitspacht
eine Abnahme dieser Form des Naturallohnes. Wir haben für dieses
Jahr nur drei Gouvernements betreffende Angaben. Manchmal ist nur
ein einziger Fall angegeben, sodass wir keine sicheren Schlüsse über
        <pb n="102" />
        ﻿92

die Verminderung resp. Vergrösserung der Ausdehnung ziehen dürfen.
Die Zahl der Fälle der Arbeitspacht betrug in % im Gouv. Ekaterinos-
law 0,4, in Taurien 0,02 und im Dongebiete 0,01. Dagegen betrug die
Quote des in Arbeitspacht übernommenen Landes im Gouv. Ekaterinos-
law 400 Dess. oder 0,12°/o, in Taurien 20 Dess. oder 0,07 °/o und im
Dor.gebiet 360 Dess. oder 0,06%. Diese Angaben betreffen die nicht
von den einzelnen Wirten, sondern nur von den Gemeinden unternommene
Arbeitspacht.

Bedeutend häufiger kommt es vor, dass, als Entgelt für Arbeits-
leistung, Weiderechte gewährt werden, was sich durch den grossen Mangel
an Weideland bei den einheimischen grundbesitzenden Arbeitern erklärt.

Wie häufig die Bezahlung von Arbeitsleistungen mit Gewährung
von Weiderechten ist, zeigen folgende Zahlen. Von 100 Arbeitsleistungen
machten diese Fälle aus im Gouv. Cherson in den achtziger Jahren in
den Kreisen

Alexandria	32,3	Odessa	5,18
Elisabethgrad	39,6	Cherson	6,06
Tiraspol	10,1		

Vergleichen wir die Grössen des Weidelandes und des Landanteiles
pro eine männliche Seele mit dem Grad der Verbreitung dieser Lohn-
zahlungsform, so sehen wir, dass zwischen diesen Faktoren meistens ein
entgegengesetzter Zusammenhang besteht. Da, wo der Mangel an Land
überhaupt und an Weideland insbesondere grösser ist, werden auch die
Arbeitsverträge, die ein Weiderecht einräumen, häufiger und je bedeutender
umgekehrt die Grösse des Weidelandes wird, desto weniger verbreitet sind
Arbeitsleistungen, die durch Gewährung von Weiderecht entlohnt werden.

(Tabelle LVI)		Es betrug		
	v. 100 Arbeits-	die Grosse	die Grösse	die Zahl des
	leistungen ge-	des Land-	des Weide-	Vichstandes
	währten	anteiles pro	landes pro	pro 1 Dess.
im Gouv. Cherson:	Weiderecht	1 männliche	1 männliche	des zugetciltcn
	als Lohn:	Seele:	Seele:	Landes:
Kreis Odessa	5,18	3,9	0,92	?
Cherson	6,06	4,6	1,02	0,2
Tiraspol	10,1	3,1	0,72	0,5
Alexandria	32,3	2,6	0,29	0,6
Elisabethgrad 39,6		2,6	0,22	?
Gouv. Ekaterinoslaw:				
Kreis Lugansk	33,5	3,1	0,16	0,7
Gouv. Taurien:				
Kreis Melitopol	4,6	6,6	1,08	0,3
Dnjepr	0,09	7,8	?	0,4
        <pb n="103" />
        ﻿93 -

Besonders deutlich tritt dieser Zusammenhang zwischen den
Grossen des Anteiles an Weideland und dem Grad der Gewährung von
Weiderecht für Arbeitsleistungen bei den verschiedenen Kategorien von
Bauern hervor.

Wie man aus der Tabelle LV11 sieht, sind bei den gutsherrlichen
und «Schenkungsbauern» die Landanteile und Weiderechte kleiner und
die Zahl des Viehstandes auf je 1 Dess. grösser als bei den «staats-
herrlichen» Bauern; deswegen sind bei ihnen mit Weiderechten bezahlte
Arbeitleistungen bedeutend verbreiteter.

(Tabelle LV1I)

	Von 100 Höfen		
d. Grösse des Landanteiles pro 1 männl. Seele in Dess.	haben sich zu Arbeits- leistungen gegen Einräu- mung von Weiderecht	die Grösse des Weidelandes pro 1 männl. Seele in Dess.:	die Zahl des  Viehstandes pro 1 Dess. d. kulluriähig. Landes:
	verpfl.:		
b. d. staatsherrlichen 6,4	2,8	Kl	0,03
b. d. gutsherrlichen	3,6	16,5	0,59	0,58
b. d.Schenkungsbauern 1,02	13,4	0,43	2,1
Die Bauernwirtschaften, die	an einem	so grossen Mangel an Land	

leiden, dass ihr Landanteil für sie nur als Nebenerwerbsquelle dient,
haben einen verhältnismässig geringen Bedarf an Weideland. Da sie
auch manchmal keine eigenen Landanteile und kein Vieh besitzen, so
versteht es sich von selbst, dass auch das Weideland und folglich das
Weiderecht für sie von geringer Bedeutung ist. Unter solchen Umständen
werden sie auch nicht gezwungen, sich für ihre Arbeit mit Gewährung
von Weiderechten entlohnen zu lassen. Sie werden zu gewöhnlichen
Lohnarbeitern, die, obwohl sie eine kleine Wirtschaft haben, ihre Haupt-
ervverbsquelle in ihrer Lohnarbeit finden. Zwischen ihnen und dem
Gutsherrn bestehen meistens auf Geld gestellte Arbeitsverträge. Je
grösser die Zahl solcher einzelnen Wirte in einem Dorfe ist, desto
weniger ist diese Form des Naturallohnes verbreitet. Ls sind meistens
entweder ganze Feldgemeinschaften, die sich zu Arbeitsleistungen gegen
Weiderecht verpflichten, oder einzelne Kleinbesitzer, die ihre Wirtschaft
zu unterstützen haben.

Welches sind die Vorteile resp. die Nachteile der Arbeitspacht und
der Entlohnung mittels Ueberlassung von Weiderechten sowohl für den
Gutsherren wie auch für die Bauern?
        <pb n="104" />
        ﻿94

Um diese Frage zu beantworten, wenden wir uns zunächst zu den
sog. gemischten Arbeitsleistungen d. h. zu der Arbeitspacht, bei welcher
für Landhergabe nicht nur mit Arbeit, sondern auch mit Anteilen am
Rohertrag oder mit einer — gewöhnlich geringen - Geldsumme als
Zusatz bezahlt wird. Es ist schwer, die Billigkeit resp. Kostspieligkeit
einer solchen gemischten Arbeitspacht festzustellen, da die Zahlungs-
zuschläge an Getreide oder Geld erstens sehr mannigfaltig und zweitens
im Vertrage sehr selten bestimmt sind.

Der Gutsherr strebt, vom Bauern möglichst viel unentgeltliche
Arbeitsleistungen zu erhalten, daher wird eine gewisse Zahl von Arbeits-
leistungen meistens ausser den vorausbestimmten verrichtet. Die typischen
Fälle der Arbeitspacht sind in der Tab. LV111 im Anhang angegeben.
Hier sei nur auf die Tatsache hingewiesen, dass die gemischte Arbeits-
pacht eine doppelte Ausbeutung der Arbeit des Bauern seitens des Guts-
herrn darstellt. Einerseits bildet die Entlohnung mit Land, wie wir es
gleich sehen werden, einen niedrigeren Lohn, als wenn er in Geld
bezahlt würde. Andererseits ermöglicht die Verbindung von Arbeits-
leistungen mit Abgabe einer Quote des Rohertrages dem Gutsherrn, die
Zahl der von dem Bauern zu verrichtenden Arbeit zu vermehren. Die
Vermehrung geschieht weniger bemerkbar, als die Erhöhung der ab-
zugebenden Quote des Rohertrages. Die Mannigfaltigkeit und Unbestimmt-
heit der von dem Bauern zu verrichtenden Arbeit, auch die Unmöglichkeit,
manchmal eine Arbeit von der anderen abzugrenzen, machen die Ver-
mehrung der zu verrichtenden Arbeitsleistungen des Bauern viel leichter
als die Erhöhung des Teiles des Rohertrages. Bei jedem Steigen der
Getreidepreise wird die Erhöhung des von den Bauern abzugebenden
Teiles des Rohertrages verspürt. Bei den hohen Bodenpreisen und dem
starken Bedarf an Land, das gepachtet werden müsste, ist der Bauer
eher bereit, mehr Arbeit zu verrichten, als entweder einen grösseren
Teil des Rohertrages abzugeben oder mehr Geld zu zahlen. Nachdem
aber die Zahl der von dem Bauern zu verrichtenden Arbeitsleistungen
erhöht ist, wird der frühere geringere Teil des Rohertrages durch einen
höheren ersetzt, wie z. B Ri durch Rs. Der neue Teil des Rohertrages
wird leicht zum gewohnheitsrechtlichen, nachdem er aber beständig
geworden ist, werden die dafür zu verrichtenden Arbeitsleistungen wieder
erhöht u. s. w. «Die Arbeitspacht sowie die von den Bauern zu ver-
richtenden Arbeitsleistungen beim Teilbau bilden das beste Mittel zur
Erhöhung des Pachtpreises, indem sie sehr mannigfaltig, schwer in Geld
auszurechnen sind und vom Teilpächter nicht Zuschlag von Geld —
woran es ihm immer mangelt — erheischen, sondern nur seine, von ihm
        <pb n="105" />
        ﻿95

selbst unterschätzte Arbeit», sagt Karischew .... «Durch eine stufen-
weise und plamnässige Erhöhung der Arbeitsleistungen ohne Vermehrung
des dem Verpächter abzugebenden Teiles des Rohertrages wird das Ziel
leichter erreicht. Für den Verpächter erhöht dies Mittel die Rentabilität
des Bodens und versieht ihn mit den ihm so nötigen Arbeitskräften. Vom
Bauern aber werden keine für ihn so wertvolle Geldmittel gefordert... »*)
So viel über die mit dem Teilbau verbundene Arbeitspacht.

Was die eigentliche Arbeitspacht betrifft, bei welcher als Entgelt
die Nutzniessung des Ackerstückes oder Weiderecht gegeben wird, so
bildet diese Form des Naturallohnes wirkliche Ueberbleibsel von den
alten Frondiensten, die zur Zeit der Leibeigenschaft geherrscht hatten.
Zur Charakteristik des Wesens dieser Form des Naturallohnes wollen
wir hier einen solchen Vertrag zwischen dem Gutsherrn und einer sich
verpflichtenden Bauerngemeinschaft wiedergeben.

Der Vertrag ist schriftlich abgeschlossen und lautet folgendermassen:

1.	Vertrag, abgeschlossen zwischen der Dorfgemeinde der ehemaligen
gutsherrlichen Bauern und dem Gutsherrn in dem Bezirk 8 des
Wolostj (Dorfbezirk) Rossianowska im Kreise Tiraspol des Gouv.
Cherson.

2.	Im Jahre 1886 haben die Unterzeichneten folgenden Vertrag ab-
geschlossen :

3.	Für das von uns gepachtete Ackerland für Sommer- und Winter-
korn der Ernte vom Jahre 1886 sind wir verpflichtet, so und so
viel Getreide mit unseren Fuhrwerken auf den Gutshof einzufahren
und dort in üblicher Weise in Haufen aufzusetzen.

4.	Wir, die Bauern verpflichten uns auf x[a Dess. vom gutsherrlichen
Felde das Getreide in Schobern mit unseren Geräten, bei unserer
Verköstigung kostenfrei zusammen in Haufen aufzusetzen und mit
Forken die von den Fuhrwerken gefallenen Aehren wieder auf-
zuladen.

5.	Ausserdem ist jeder von uns verpflichtet, zur Zeit des Getreide-
einfahrens dieses mit unseren Fuhrwerken auf je 15 Schobern pro
Wagen auf die Gutswirtschaft zu schaffen und es dort kostenfrei
abzustaken.

6.	Wir verpflichten uns, aus den gutsherrlichen Speichern das Korn-
getreide auf jedem Fuhrwerk je einen Sack Korn von jeder Dess.
bis zur Eisenbahnstation kostenfrei zu transportieren.

i) Karischew. Die Pacht. Wirkungen der Getreideernte und der Getreidepreise
auf die Volkswirtschaft in Russland. Sammlung herausgegeben von A. Tschuprow und
W. Postnikow.
        <pb n="106" />
        ﻿96

t

7.	Jeder von uns verpflichtet sich, zur Zeit des Behäufelns des Mais
auf dem gutsherrlichen Felde oder die Gartengemüse einen Tag
von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang bei unserer Beköstigung
mit unseren Geräten kostenfrei zu behäufeln.

8.	Jeder verpflichtet sich, mit seinem Fuhrwerk das im Teiche gehauene
Eis in den Eiskellern des Gutsherrn G . . . während eines Tages
einzufahren.

Wie man aus dem Wortlaut dieses Vertrages sieht, verpflichten sich
die Bauern für das von ihnen gepachtete Land eine ganze Reihe von
Arbeiten auszuführen, fast sämtliche, die für eine gutsherrliche Wirt-
schaft nötig sind. Der von uns oben angeführte Vertrag stellt den Fall
dar, dass der Gutsherr zu einer solchen Arbeitspacht wegen Mangel an
eigenem Inventar greift. Die Bauern verpflichten sich, fast alle Arbeiten
mit eigenen Geräten und eigenen Fuhrwerken zu verrichten. Diese Fälle
kommen in den neurussischen Gouvernements jetzt immer seltener vor.
Es ist leicht zu sehen, dass die solche Arbeitsverträge eingehenden Bauern
zu den grundbesitzenden Bauern gehören, die auch ein lebendes und
totes Inventar besitzen. In diesem Falle haben wir es also nicht mit
besitzlosen Landarbeitern zu tun, sondern mit einer Gemeinschaft von
Klein- und Mittelbesitzern, die wegen Mangel an Land zur Unterstützung
der eigenen Wirtschaft zu solcher Arbeitspacht greifen müssen.

Ganz anders steht es in den Fällen, in denen sich die Bauern zu
Arbeitsleistungen gegen die Ueberlassung von Weiderechten verpflichten.

Stellt sich der angeführte Vertrag mehr als Facht, denn als ein
Arbeitsvertrag dar, so entsteht bei der Ueberlassung des Weiderechtes
ein Arbeitsvertrag eventuell ein Werkvertrag, da keine Pacht von
Land vereinbart wird, sondern auf der einen Seite die Bauern sich zur
Lohnarbeit verdingen, auf der anderen Seite der Gutsherr sich verpflichtet,
ihr Vieh auf seinem Weideland weiden zu lassen. Dies ist der am
meisten typische Vertrag, der die alten Frondienste wieder ins Leben
ruft. Wir wollen auch einen solchen Vertrag hier wiedergeben. Lin
uns vorliegender Kontrakt lautet folgendermassen:

«Am 26. März 1892 haben wir, die Bauern des Dorfes A. im
Kreise Alexandria (Gouv. Cherson) für Ueberlassung des Rechtes,
unser Vieh auf dem gutsherrlichen Weidelande in bestirtunten
Grenzen zu weiden uns zu Folgendem verpflichtet:

1.	a) für je 1 Paar Ochsen das Einfahren des Getreides von 1 L/a Dess.,
l) für je 1 Kuh das Einbringen von Getreide von 1 Dess.,
c) für je 1 Pferd das Einbringen von Flachs von 1 '/s Dess.
        <pb n="107" />
        ﻿97 —

2.	Die Gutswirtschaft gibt uns das Recht für den Fall, wenn jemand
von uns für das Abweidenlassen diese Arbeit nicht leistet, das
Gras von 1'/2 Dess. für 1 Rub. 50 Kop. abzumähen und einzu-
bringen und das übrige Geld, 1 Rub. 50 Kop. in bar zu bezahlen.

3.	Das Geld für Viehweidung verpflichten wir uns mit Solidarhaftung
nicht später als bis zum 29. August zu bezahlen. Im Falle der
Nichtbezahlung bis zu der bestimmten Frist hat Gutsherr das Recht,
unser alles Vieh entweder in seine Stallung einzujagen und dort
als Pfand zu behalten, bis wir das Geld bezahlen, oder das Vieh
ganz von der Weide fort zu jagen.

4.	Das Einbringen von Getreide, Heu oder Flachs sollen wir bei der
ersten Aufforderung des Gutsherrn sofort ausführen; das Abmähen
von Getreide soll gut ausgeführt werden, das abgemähte Getreide
soll in mittelgrossen Haufen gut aufgesetzt werden, sodass es vom
Regen nicht verdorben wird, ln dem Falle, dass der Gutsherr unsere
Arbeit als den Forderungen der Gutswirtschaft nicht entsprechend
findet, hat er das Recht, von uns eine Geldstrafe von 25 Rub. für
jede schlecht eingebrachte Dessjatine vom Getreide, 30 Rub. für
die von Flachs und 10 Rub. für die von Gras einzuziehen.

5.	Das Einfahren von Getreide soll ebenfalls bei der ersten Auf-
forderung des Gutsherrn, da, wohin und woher er bestimmt, aus-
geführt werden. . . .

9.	Im Falle — Gott behüte! — einer Missernte sollen wir die noch
nicht ausgeführten Arbeitsleistungen im folgenden Jahre unentgeltlich
ausführen.»

Das sind die idyllischen Arbeitsbedingungen des grundbesitzenden
Bauern in Neurussland! Wie man sieht, es ist nichts, als eine vollständige
Abhängigkeit der bäuerlichen Wirtschaft von der Gutswirtschaft, die den
Bauern zu unserer Zeit ebenso zum Hörigen macht, wie vor 45 Jahren.1)

') Man vergleiche nur diese Arbeitsbedingungen mit denen, die zur Zeit der Leib-
eigenschaft herrschten: «Die gutsherrlichen Bauern waren verpflichtet, für das ihnen zur
Nutzniessung überlassene Landstück für ihre Gutsherren drei Tage in der Woche Fron-
dienste zu leisten, sodass jeder Bauer — der Mann wie die Frau — in einem Jahre
nicht weniger als 156 Tage auf dem Gut zu arbeiten hatte. Nicht in allen Gutswirt-
schaften war es übrigens üblich, dass die Zahl der Frontage nicht mehr als drei sein
sollte. War die zu verrichtende Arbeit, wie z. B. zur Zeit der Getreideernte, dringlich,
so kam es oft vor, dass man die Bauern nicht nur drei, sondern vier und fünf, ja so-
gar sechs Tage lang auf die Frondienste trieb, indem man den sechsten Tag für die
nächste Woche rechnete u.s. w.» (Vgl. Osadtschy: Der bäuerliche Grundbesitz im Gouv.
Cherson 1894 S. 48.)

7
        <pb n="108" />
        ﻿98

Die Arbeit des Bauern steht dem Gutsherrn und zwar unter solch
schweren Arbeitsbedingungen zur Verfügung, wie sie der besitzlose, freie
Lohnarbeiter gar nicht kennt. Nach dem soeben erwähnten Vertrage
sind die Bauern verpflichtet, einerseits zu einer Reihe von Arbeiten,
anderseits zur Ausführung derselben auf die erste Aufforderung des
Gutsherrn; sie sind daher gezwungen, ihre Arbeitszeit und Kraft in
grossem Masse dem Gutsherrn auf Kosten ihrer eigenen Wirtschaft zur
Verfügung zu stellen.

In allen Quellen, privaten wie offiziellen, treffen wir fortwährend
bittere Klagen darüber, dass dieser Artikel des Vertrages — die For-
derung, die Arbeiten bei der ersten Aufforderung des Gutsherrn zu ver-
richten — eine der schwersten Bestimmungen bilden, die den eigenen
Wirtschaften der Bauern den grössten Schaden bringt. Der Bauer wird
gezwungen, die Feldarbeiten in seiner Wirtschaft zu verlassen und die
Arbeiten in der Gutswirtschaft zu verrichten. Das Getreide fällt aus
und verfault und das auch ohnedies sehr knappe Haushaltungsbudget
des Bauern wird noch knapper wegen der Missernte, die als Folge der
unzeitgemässen und vernachlässigten Feldarbeiten entsteht. «Es kommt
sehr oft vor, dass der Bauer gezwungen wird, fremdes Ackerland zu
bestellen, obwohl sein eigenes — nach dem treffenden Ausdruck des
Kleinrussen — nach ihm schreit.»1) Besonders deutlich tritt die Aus-
beutung der bäuerlichen Arbeit bei der Arbeitspacht hervor, wenn wir
den Geldwert der vom Bauern zu verrichtenden Arbeiten mit dem Pacht-
preise für Ackerland oder dem Entgelt für Weidenutzung vergleichen.

Da diese Arbeitsleistungen in Geld berechnet werden können, so
wird dem Bauern gewöhnlich freie Wahl gelassen, abzumähen, aufzu-
ackern oder eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Uebrigens kommt
das nicht sehr oft vor, da durch die vom Bauer verrichteten Arbeiten
der Gutsherr mehr gewinnt, als wenn er den Pachtpreis in Geld bekäme,
ln dem Jahre einer guten Ernte, wenn Mangel an Arbeitskräften zu be-
fürchten ist und die Arbeitslöhne in die Höhe gehen, ist es für den
Gutsherrn sehr vorteilhaft, für bestimmte Arbeiten die Arbeitskräfte zur
sofortigen Verfügung zu haben. Es dürfen darum bestimmte Arbeiten,
wie Abmähen und Fahren von Getreide, nie durch Zahlung einer Geld-
summe abgelöst werden, — sie sind in jedem Arbeitsvertrage erwähnt.2)
Vergleichen wir den Geldwert der Arbeitsleistungen, die von den Bauern
gegen Ueberlassung des Weiderechtes sowie bei der Arbeitspacht zu

Ü Warb. Die Landarbeiter im Leben und in der Gesetzgebung. S. 13. — Karischew.
Die Bauernpacht. Dorpat. 1892. S. 263.

2) Vgl. Materialien zum Bodenkataster im Gouv. Cherson Bd. I—VI.
        <pb n="109" />
        ﻿99

verrichten sind mit den üblichen Arbeitslöhnen für dieselbe Arbeit, so
tritt die grosse Differenz zwischen diesen beiden Formen der Entlohnung
ganz deutlich hervor. Dieser Vergleich kann aber nicht exakt durch-
geführt werden, da der ganze Zyklus der von dem Bauern verrichteten
Arbeitsleistungen sehr schwer festzustellen ist und diese Arbeitsleistungen
nur annähernd in Geld ausgedrückt werden können. Sind schon die
reinen Arbeitsleistungen schwer festzustellen, so gilt das noch mehr von
den Arbeitsleistungen, die als Zusatz beim Teilbau auferlegt werden.
Wir wollen darum den Vergleich nur bezüglich der reinen Arbeits-
leistungen ziehen. Wie man aus der Tabelle LV11 sieht, entspricht der
Geldwert der Arbeitsleistungen, die der Bauer bei der Arbeitspacht oder
für das Weiderecht zu verrichten hat, nicht dem Pachtpreis oder dem
Preise für Hutweide; diese letzten stehen gewöhnlich bedeutend niedriger,
als der Geldwert der Summe der vom Bauern zu verrichtenden Arbeits-
leistungen. Die Differenz beträgt bei der Arbeitspacht zwischen 33°/o
und 200 °/o und bei Arbeitsverpflichtung gegen Ueberlassung des Weide-
rechtes zwischen 12% und 300%.

Es sei noch kurz ein typischer Fall der Entlohnung des Arbeiters
mit Ueberlassung von Weiderecht angeführt. Der Geldwert der Arbeits-
leistungen war in diesem Falle schwer festzustellen, der Fall bringt aber
manches Interessante, da darin einerseits der ganze Zyklus der vom Bauern
zu verrichtenden Arbeit sehr anschaulich hervortritt, anderseits auch eine
für die Entlohnung mit Land ganz charakteristische Bedingung gestellt
ist, nämlich die Verpflichtung des Arbeiters, ausser den von ihm zu ver-
richtenden Arbeiten noch zu gewissen Arbeiten dem Gutsherrn seine
Arbeitskräfte zu herabgesetzten Preisen zur Verfügung zu stellen.

Der Kontrakt setzt fest: Für das Weiderecht wird der Bauer ver-
pflichtet, entweder in barem Gelde 4 Rubel 50 Kop. zu bezahlen oder

1.	für jedes Stück Vieh 1 Dess. Getreide einzubringen;

2.	2% Schobern auszuführen;

3.	einen Haufen Schilfrohr abzumähen und auf den Hof des Guts-
herrn hinzuschaffen und einen Tag auf der Gutswirtschaft zu arbeiten;

4.	dem Gutsherrn zur Zeit des Scherens der Schafe einen Schaf-
scherer und während der Getreideernte einen Binder zur Ver-
fügung zu stellen zu folgenden Löhnen: dem Schafscherer 2 Kop.
für jedes Schaf, dem Binder 7—10 Kop. pro Tag.

Wie man sieht, ist die Entlohnung des Arbeiters mit Land oder
mit Ueberlassung des Weiderechtes für den Gutsherrn besonders vorteil-
haft (russisch wird die Arbeitspacht vom Volksmund auch «Vorteil» —
Wygoda - genannt). Wie zur Zeit der Leibeigenschaft müssen die Bauern

7*
        <pb n="110" />
        ﻿ioo —

dem Gutsherrn ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Wenn nicht dem
Rechte nach, so jedenfalls tatsächlich zerfällt die Arbeitszeit des Bauern
in die Arbeitszeit in seiner eigenen Wirtschaft und in die auf dem Gute
des Gutsherrn. Nur die Zahl der Arbeitstage, die der Bauer früher auf
dem Gute des Gutsherrn zu verbringen hatte, hat sich vermindert; von
den üblichen drei Tagen der Frondienste ist gewöhnlich nur ein Tag
geblieben, in allen anderen Beziehungen aber bleibt noch immer die alte
Gutsuntertänigkeit des Bauern tatsächlich bestehen.

Das Beibehalten der Arbeitspacht und der Arbeitsleistungen für
Weiderecht bildet also keinen Fortschritt in der Landwirtschaft und keinen
Vorteil für den Bauern. Es ist nur die bedrängte Lage des neurussischen
Bauern, seine Rechtlosigkeit und wirtschaftliche Abhängigkeit, die hohen
Kauf- und Pachtpreise des Bodens, welche die Entlohnung der bäuer-
lichen Arbeit mit dem Ueberlassen von Landstücken oder Weiderechten
konservieren.

Zum Kapitel V.

(Tabelle LV1II)

Vergleich des Geldwertes der Entlohnung mit einem Landstück resp.
mit der Ueberlassung des Weiderechtes mit dem Pachtzins und Preis
für Hutweide im Gouv. Cherson.1)

		der übliche		Geldwert
	die Fmtiohnung	Pachtzins resp.	die von Bauern	der Arbeits-
in	mit Land-	Preis für die	zu verrichtenden	leistungen nach
den Kreisen	stücken resp. Weiderechte:	Hutweide in Rubeln:	Arbeitsleistungen:	den üblichen Akkordsätzen:
Alexandria	1 Dess. Ackerland	6	Einbringen von  1 Dess. Acker- land	CO
	30 Dess. Weideland	O  OO  o ln	Abmähen und Aufsetzen auf Haufen von 40 Dess. Getreide	200
	1 Dess. Weideland	5	Einbringen des Getreides von P/2 Dess. und Transport zur Bahn	52)

•) Für diesen Vergleich haben wir folgende Berechnung zusammengestellt: Der
Pachtzins und der Preis für Hutweide sind auf Grund der entsprechenden Verträge an-
gegeben, der Geldlohn für die Arbeitsleistung des Bauern ist auf Grund der üblichen
Akkord- resp. Tagelohnsätze berechnet.

2) Für Transport von Getreide fehlen die Angaben.
        <pb n="111" />
        ﻿101

in	die Entlohnung	der übliche  Pachtzins resp. die von Bauern
	mit Land-	Preis für die	zu verrichtenden
den Kreisen	stücken resp.	Hutweide	Arbeitsleistungen:
	Weidcrcchte:	in Rubeln:
Alexandria	1 Dess.	2	Einbringen des
	Weideland	Getreides von
	1 Dess.	D/a Dess.  4,50	Einbringen des
	Weideland	Getreides von
	u. Ackerland	1 r/a Dess.
	40 Dess.	160—240 Einbringen des
	Ackerland	Getreides von
	Weidehütung: 1 Kuh	60 Dess.  6	Einbringen des
	1 Paar	Getreides von  2 Dess.  10.5	Pflügen von
	Ochsen	1 Dess.
	1 Ochse	für Brache Einbringen d. Ge- treides 1 Dess.  Einfahren von 45 Schobern1)  3	Einbringen des
	1 Ochse	Getreides von P/a Dess.  4—5	Pflügen von
	1 Kuh	1 '/2 Dess. Einbringen des Getreides von P/a Dess.  3 Tage Getreide- dreschen  7,5	Einbringen des
		Getreides von  3 Dess.

J) Für Einfahren von Schobern fehlen die Angaben.

L

Geldwert der
Arbeits-
leistungen nach
den üblichen
Akkordsätzen:

4,50—6

6

180-240

8

4 7

6

,5—2

,5-2

U,5-5,5

9—12
        <pb n="112" />
        ﻿102

der übliche	Geldwert

die Entlohnung Pachtzins resp. die von Bauern der Arbeits-

Preis für die zu verrichtenden leistungen nach

den Kreisen	stücken resp. Weiderechte:	Hutweide in Rubeln:	Arbeitsleistungen:		  den üblichen Akkordsätzen	
Alexandria	1 Schaf	0,75	Einbringen d. Ge- treides v. 3, 4 Dess.	2,25—	-3
Elisabethgrad	1 Kuh	5,6	Einbringen d. Ge- treides von l’/ä	6 !  \	6,40
			Dess. und 1 Tag lang Unkraut jäten	0,40 )	
	2 Ochsen	16	Aufackern von 2	18	
			Dess.		
	1 Kuh	4,75	Einbringen d. Ge- treides v. 1 Dess.	4,5	'	. 5-
			Einbringen von 0,50-0,60		
			5 Schobern		
	2 Ochsen	5,25	Einfahren von 70	7—8,4	
			Schobern1)		
Odessa	1 Paar Ar-	4	Aufackern von	5	
	beitsvieh		1 Dess.		
Cherson	1 Kuh	3	Einbringen d. Ge-	3—3,5	
			treides v. 1 Dess.		
	1 Stück Vieh	4,5	«	5,5	
	«	3	«	) f	
	«	2,5	«		
Tiraspol	1 Kuh	5	«	y&gt;	

ln den Semstwomaterialien zum Bodenkataster finden wir folgende
Berechnung der Differenz zwischen dem Preis für Hutweide und dem
Geldwert der von den Bauern zu verrichtenden Arbeitsleistungen, ln
dem von uns schon oben angefiirten Falle im Kreise Elisabethgrad (Gouv.
Cherson) im Dorfe Elenowka werden die Bauern wegen ihrer bedrängten
Lage und des Weidemangels von dem Gutsherrn gezwungen, ihr Vieh
unter folgenden Bedingungen auf der Weide des Gutsherrn weiden zu
lassen: Der Gutsherr verlangt für das Weiderecht — Einbringen von

') Berechnet für den Fall, dass das Einfahren von Getreide pro Haufe und 1 Werst
10—12 K,op. und wenn die Entfernung nicht mehr als 1 Werst beträgt.
        <pb n="113" />
        ﻿103

Getreide von 2 Dess. und 1 Tag Aufsetzen von Heu auf Haufen. Be-
rechnet man diese Arbeitsleistungen in Geld, so beträgt der Geldlohn
für diese im Durchschnitt 9,5 Rub., höchstens aber 18 Rub. Jedenfalls
nicht weniger als 7 Rub. In Erwägung, dass als Hutweide für eine Kuh
nur '/2 Dess. Weide überlassen wird, und dass der Lohn des Hirten etwa
75 Kop., höchstens 1 Rub. beträgt, so ergibt es sich, dass die Rentabilität
einer ganzen Dessjatine von Weideland im Preis von 13—35 Rub., im
Durchschnitt etwa 18 Rub. beträgt.

§ 2. Geldlohn.

Die Arten der Arbeitskräfte und der Arbeitslöhne.

1.	Bei der Betrachtung über den Naturallohn hielten wir es nicht für
nötisr, die Arten von Arbeitsverrichtungen und Löhne und die einzelnen
Arbeiterkategorien zu untersuchen. Dies erklärt sich dadurch, dass der
Naturallohn bei der grossen Mannigfaltigkeit der Arbeiten, die der Bauer
zu verrichten hat, ein Akkordlohn ist. Die Entlohnung geschieht oft mit
Gegenständen, deren Wert nicht genau zu berechnen ist. Auch bei
solchen Arbeitsverträgen, in welchen der Bauer sich zu einer bestimmten
Zahl von Arbeitstagen verpflichtet, ist es ziemlich schwer, den Lohn zu
dieser Zeitdauer in ein Verhältnis zu setzen, da diese selten genau fest-
gestellt und eingehalten wird. Ausserdem reglementiert der Gutsherr in
einer möglichst detaillierten Weise die Arbeit des sich verpflichtenden
Arbeiters, dagegen nicht den Lohn. Ein solcher auf Naturallohn ab-
geschlossener Arbeitsvertrag stellt im Grunde nur die Zählung der Pflichten
des Bauern und der Strafen dar, die dieser eventuell zu leisten hat.

Anders der auf Geldlohn abgeschlossene Arbeitsvertrag. Mag dieser
nun ein schriftlicher oder ein mündlicher sein, immer findet sich darin
nicht nur die Feststellung und Zählung der Arbeitsleistungen, sondern
auch die detaillierte Bestimmung des Arbeitslohnes. Das wird im Inte-
resse sowohl des Arbeitgebers, wie auch des Arbeiters festgesetzt. Mit
der Entstehung des «rein rationalistischen Geistes» in der Gutswirtschaft
wird der Geldlohn zur geeignetsten Form des Arbeitslohnes. Mit dem
Eindringen der Geldwirtschaft treten die Beziehungen zwischen dem
Gutsherrn und den als Arbeiter sich verdingenden Bauern in ihrer un-
verschleierten Form hervor. Freilich wird dieser freie Arbeitsvertrag
durch die modernen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der
russischen Bauernschaft nur ein einseitiger, doch wird er durch die Ver-
wendung des Geldlohnes von aller Unbestimmtheit und Schrankenlosig-
        <pb n="114" />
        ﻿104

keit der Verpflichtungen der Bauern, die im alten Vertrage nur zu Gunsten
des Gutsherrn bestehen, befreit.

Die Anwendung des Geldlohnes bringt im Arbeitsvertrag eine
grössere Mannigfaltigkeit der Arbeitsleistungen und Arbeitslöhne und eine
grössere Differenzierung der Arbeiter mit sich. Vor allem weicht der
Akkordlohn dem Tagelohn.

Gegenwärtig bestehen in den neurussischen Gouvernements folgende
Arten des Geldlohnes:

1.	der Taglohn,

2.	der Akkordlohn,

3.	der Fristlohn,

4.	der Monatslohn,

5.	der Jahreslohn.

Die ersten beiden Arten zerfallen in zwei Unterarten: 1. mit Ver-
köstigung und 2. ohne Verköstigung.

Für die Frist-, Monats- und Jahreslöhne verdingen sich Arbeiter
gewöhnlich nur mit Verköstigung. Der Tagelohn bildet die vorherrschende
Form des Arbeitslohnes. Er ist die unter den kapitalistischen Verhältnissen
typische Form des Arbeitslohnes. Als Taglöhner tritt der Bauer dem
Gutsherrn nur als ein freier Verkäufer seiner Arbeit gegenüber und
gewöhnlich ist er kein Angehöriger der Hauswirtschaft des Gutsherrn.
Als Taglöhner verdingen sich entweder Wanderarbeiter, oder von den
einheimischen Lohnarbeitern am meisten die besitzlosen, die «Zehenter»
und «Schenkungsbauern». Auch die grundbesitzenden Bauern verdingen
sich unter Umständen als Taglöhner da, wo ihre Wirtschaft ihnen freie
Zeit lässt. Die Gutsherren ziehen die Taglöhner vor, mit denen sie nicht
so eng verbunden sind, wie mit den Lohnarbeitern, die auf einen Monat,
besonders für eine bestimmte Frist verdungen werden. — Unter den
Taglöhnern werden die Wanderarbeiter vorgezogen.

Diese Bevorzugung der Taglöhner vor allen anderen Lohnarbeitern
lässt sich aus den Ernteschwankungen in den neurussischen Gouverne-
ments erklären. Bei der vollständigen Abhängigkeit der neurussischen
Landwirtschaft von der Witterung ist der Gutsherr gar nicht im Stande,
Eintritt und Ausfall der Ernte und die Grösse des Bedarfes an Arbeits-
kräften vorauszubestimmen. Es kommt sehr oft vor, dass Regen oder
andere Witterungserscheinungen die voraus gemachten Berechnungen
als falsch erweisen und somit eine bedeutende Zahl der Arbeiter über-
flüssig oder auch dringend gebraucht wird.
        <pb n="115" />
        ﻿105

Die Arbeiter haben bei unvorhergesehenem ungünstigem Wetter
keine Arbeit zu verrichten und dem Gutsherrn bleibt nichts übrig, als
sie zu entlassen, selbst unter Kontraktbruch. Abgesehen von den vielen
Streitigkeiten, die unter solchen Umständen entstehen, wirkt eine solche
falsche Berechnung sehr schädlich, sowohl für den Gutsherrn, als auch
für die Arbeiter, die wieder genötigt sind, das ganz unberechenbare
Suchen nach Arbeit aufzunehmen. Dadurch erklärt es sich, warum die
Arbeitgeber wie auch die Arbeiter das Gedinge auf Tagelohn vorziehen,
welches beide Seiten nur für kürzere Zeit bindet.1) Der Tagelohn wird
gewöhnlich jede Woche am Samstag ausgezahlt und auf solche Weise
wird es ermöglicht, die Zahl der nötigen Arbeitskräfte nach Bedarf zu
regulieren. Von diesen Gründen abgesehen, erklärt sich die Ausdehnung
des Tagelohnes auch durch den technischen Fortschritt der neurussischen
Landwirtschaft. Mit der Zunahme der Verwendung der landwirtschaft-
lichen Maschinen, besonders der Dreschmaschine, dehnt sich das Gebiet
der Verwendung des Tagelohnes bedeutend aus. In dem Masse, wie die
Verwendung der landwirtschaftlichen Maschinen die ansässigen Land-
arbeiter in Saisonarbeiter verwandelt, nimmt auch die Verwendung der
Tagelöhner immer zu.2)

Die Tagelöhne für verschiedene Arbeiterkategorien sind sehr mannig-
faltig. Vergleicht man die früheren Quellen mit den neueren, so ergibt
es sich, dass die Mannigfaltigkeit der Arbeitsarten, die Spezifizierung und
Individualisierung der Arbeit zugenommen hat. Jede Arbeitsart wird in-
dividuell bewertet.

Den Jahreszeiten nach werden folgende Tagelöhne entrichtet:

1.	Für die Winterarbeiten. Da diese Arbeiten am meisten vom
Gesinde verrichtet werden, so besteht in Bezug auf Winterarbeiten keine
Bestimmtheit und eingehendere Spezialisierung der Arbeiten. Von Tage-
löhnern werden Winterarbeiten meistens nur unter besonderen Umständen
ausgeführt. Von den landwirtschaftlichen Arbeiten seien hier nur das
Dreschen von Mais, der Holzschlag u. dgl. erwähnt.

Die anderen Arbeiten und Arbeiterkategorien werden nicht mehr
nach den Jahreszeiten, sondern nach den Feldarbeitsperioden und Arbeits-
arten eingeteilt.

2.	Die zweite Kategorie von Arbeitern bilden die Arbeiter für die
Bestellungsarbeiten und zwar im Frühjahr für Sommerkorn und im Herbst
für Winterkorn. Für die Bestellarbeiten werden folgende Arbeiterkatego-

') Vgl. Jaroschko a. a. D. Schachowsky a. a. D. S. 103.

2) Vgl. Ed. David: Sozialismus und Landwirtschaft S. 316.
        <pb n="116" />
        ﻿106

rien verwandt: 1. Pflüger, 2. Treiber, 3. Säemann, manchmal auch
4. Häufler zum Behäufeln von Kartoffeln, Mais, Rüben u. s. w.

3.	Die dritte Kategorie bilden die Arbeiter, die für Erntearbeiten
und zwar a) Heuernte und b) Getreideerntearbeiten gedungen werden.
Sie zerfällt wieder in folgende Kategorien: 1. Mäher, 2. Harker, 3. Binder.

4.	Die vierte Gruppe setzt sich aus den Arbeitern zusammen, die
für die Drescharbeiten gemietet werden und zwar 1. aus dem Einleger
und 2. den Arbeitern, die nach ihren Körperkräften und nach dem Ge-
schlecht unterschieden werden.

II.	Nach den Tagelöhnern werden die Akkordarbeiter am meisten
gedungen. Der Akkordlohn wird überwiegend pro 1 Dessjatine bezahlt.
In einigen Gegenden wird der Acker in grosse Streifen, etwa 10 000
Quadrat-Saschen geteilt, und der Akkordlohn wird für solche Streifen
bezahlt. Die Akkordarbeiter sind in zwei Hauptarten zu teilen: sie um-
fassen entweder 1. alle Bestellarbeiten oder 2. einzelne Arbeiten bei der
Bodenbestellung, die verschiedenartig mit einander kombiniert werden
können. Unter «allen Bestellarbeiten» versteht man den ganzen
Zyklus der für die Bodenbestellung, das Einbringen des Getreides resp.
Heues vom Felde bis zum Einfahren nötigen Arbeitsleistungen.

Diese Arbeiten bestehen also aus:

n) 2—3maligem Aufackern des Bodens,

b)	Eggen,

c)	Säen,

d)	Mähen,

e)	Aufsetzen in Schobern,

/) Zusammenbringen auf dem Felde

g) Fahren auf die Dreschtenne.

Von den einzelnen Arbeiten werden am meisten in Akkord ver-
richtet:

1.	Bei der Bodenbestellung:

«) Aufackerung,

b)	Eggen und Säen;

2.	bei den Erntearbeiten:

«) Mähen oder

b) Mähen und Abfahren vom Felde.

So. detailliert werden die Akkordarbeiten meistens da, wo Hand-
arbeiten auszuführen sind. Bei Verwendung von Maschinenarbeit da-
gegen wird am meisten Mähen, Einbringen und Dreschen zusammen
in Akkord vergeben,
        <pb n="117" />
        ﻿Zwar findet die Verwendung des Akkordlohnes noch immer häufig
statt, doch weist seine Entwickelung in der letzten Zeit zwei charakte-
ristische Erscheinungen auf: 1. dass die Verwendung des Akkordlohnes
in verschiedenen Gegenden ungleichmässig ist und 2. dass sie in der
letzten Zeit abgenommen hat zu Gunsten des Tagelohnes. In der Form,
wie der Akkordlohn in den neurussischen Gouvernements verwendet wird,
unterscheidet er sich von den Akkordlohnverträgen in zentralrussischen
Gouvernements, in deren Arbeitsverfassung sie die vorherrschende Form
des Arbeitslohnes bildet. Dort werden die Akkordarbeiten mit dem
bäuerlichen Inventar verrichtet und somit fällt der Akkordvertrag mit
der einjährigen Pacht zusammen; hier aber, infolge der Verwendung
einer grossen Zahl von Wanderarbeitern, die sich für Geldlohn ver-
dingen, werden die Akkordarbeiten fast ausnahmslos mit dem gutsherr-
lichen Inventar ausgeführt. Bei Entlohnung in Geld bringt der Akkord-
lohn den Gutsherren nicht mehr solche Vorteile, wie in Zentralrussland.

III.	Sehr häufig werden auch Fristlöhne verwendet. Früher über-
traf die Zahl der Fristarbeiter die der Taglöhner; so betrug sie in zwei
Kreisen des Gouv. Cherson in den 90er Jahren 45,3 °/o, dagegen die der
Taglöhner 31,5% der gesamten Zahl der Landarbeiter. Jetzt hat sich
dieses prozentuale Verhältnis bedeutend vermindert und die Angaben
über die Lohnsätze der Fristarbeiter werden immer lückenhafter und un-
bestimmter. Trotz alledem ist die Verbreitung der für längere Fristen
geschlossenen Arbeitsverträge noch bedeutend und wird vor allem durch
die klimatischen Verhältnisse in der neurussischen Landwirtschaft ge-
fördert. Die Feldarbeiten dauern eine lange Zeit, im Allgemeinen nicht
weniger als 219 Tage im Jahre.

Die dringlichsten Arbeiten fallen aber nur in die Zeit der Getreide-
ernte. In dieser Zeit war früher der Bedarf von Arbeitskräften so gross,
dass die Gutsherren vor 10—12 Jahren verschiedene Massnahmen er-
greifen mussten, um sich mit Arbeitskräften zu versehen. Es wurden
oft Agenten in andere Gouvernements geschickt, um dort Arbeiter für
die neurussischen Gutswirtschaften zu werben. Eine der Bedingungen
für den Abschluss des Arbeitsvertrages war die Abgabe eines Vor-
schusses. Manchmal entsprach dieser Vorschuss genau dem bedungenen
Arbeitslöhne und somit blieb , dem Arbeiter, sobald er auf dem Arbeits-
orte angekommen war, nichts übrig, als die ihm bestimmte Arbeit zu
verrichten. Es versteht sich von selbst, dass unter solchen Umständen
die geeignetste Form des Arbeitslohnes der Fristlohn war. Jetzt aber
vermindert sich, mit dem Aufhören der Gewohnheit, Arbeitskräfte durch
        <pb n="118" />
        ﻿108

Agenten zu werben, auch die Verwendung der Fristlöhne. Bleibt noch
immer der Fristlohn in mehr oder weniger grossem Masse bestehen, so
ist dies nur auf die Vorteile, die er dem Gutsherrn bringt, zurückzu-
führen. ln den Gegenden, wo es für die Gutswirtschaften noch immer
sehr schwer ist, sich mit Arbeitskräften zu versehen, ist der Fristlohn
noch sehr üblich. Die Gutsherren greifen zu ihm, um sich mit den
nötigen Arbeitskräften für alle Feldarbeiten zu versehen; die Arbeiter,—
um einen sicheren Verdienst zu haben. Weder für die ersten noch für
die letzten wird aber dieses Ziel erreicht. Bei unvorhergesehenen
Witterungsumschlägen werden die Arbeitsverträge von den Arbeitern
resp. von den Gutsherren oft genug gebrochen. Beide Seiten sind immer
bestrebt, den Fristlohn durch den Tagelohn zu ersetzen.

Die Fristarbeiter können in zwei Kategorien geteilt werden, in Frist-
arbeiter für den Winter und für den Sommer. Von grösserem Interesse
sind hier die Fristarbeiter für den Sommer. Der Endtermin bei den
Sommerfristlöhnen bleibt stabil, er fällt entweder auf den 1. Oktober oder
auf den 14. November. Meistens werden die Arbeiter bis zum 1. Oktober
(sog. Pokrow-Feiertag) gedungen, zu welcher Zeit die Hauptfeldarbeiten
fertig zu sein pflegen. Was den Anfangstermin anbetrifft, so ist er sehr
mannigfaltig. Hauptsächlich werden die Fristarbeiter in der 1. oder
II. Hälfte des März oder im April, Mai und Juni gedungen.

Die Mannigfaltigkeit und Veränderlichkeit der Anfangstermine hängt
vor allem von der Witterung ab. Je eher das Frühjahr anfängt, desto
zeitiger können die Bestellarbeiten begonnen werden und desto früher
entsteht der Bedarf an Arbeitskräften. Was die Fristarbeiter für den
Winter anbetrifft, so werden sie nicht nur für Feldarbeiten, sondern auch
für Hofdienste gedungen. Als typische Winterarbeiten mögen hier er-
wähnt sein:

«) Dreschen von Mais;

b)	Fahren von Getreide zu den Absatzorten;

c)	Steinbrechen;

d)	Holzschlag und Holzzerkleinern u. dgl.

Den Hauptbestand der Fristarbeiter im Winter bilden die einheimi-
schen Bauern. Manchmal aber werden auch Wanderarbeiter gedungen.
Bei schlechtem Verdienst während des Sommers bleiben die Wander-
arbeiter auch im Winter in den neurussischen Gouvernements und ver-
dingen sich als Lohnarbeiter. Der Arbeitsvertrag wird dann gewöhnlich
auf die Zeit vom 1. Oktober bis Mitte Mai abgeschlossen. Dadurch
wollen die Gutsherren sich mit Arbeitskräften, wenn auch nur für den
Anfang des Frühjahrs, voraus versehen.
        <pb n="119" />
        ﻿109

IV.	u. V. Die beiden letzten Arbeiterkategorien, die Monats- und
die Jahresarbeiter, werden seltener und nicht so sehr für Feldarbeiten,
als für verschiedene Dienste auf dem Gutshofe gedungen. Diese Kate-
gorien — besonders die Jahresarbeiter -— bilden das Gesinde. Sie werden
gewöhnlich im Herbst gedungen, da nach dem Schluss der Feldarbeiten
der Landarbeiter wenig Aussicht auf einen anderen Verdienst auf dem
platten Lande hat. Im Frühjahr und im Sommer verdingen sich die
Arbeiter auf einen Monat sehr ungern, da sie als Taglöhner viel mehr
verdienen können. Zur Zeit des besonderen Bedarfes an Arbeitskräften
wird das Hausgesinde auch für Feldarbeiten verwendet.

Auf Monate und auf ein Jahr verdingen sich entweder Wander-
arbeiter, wenn sie im Sommer wenig verdient haben, oder einheimische
Arbeiter, gewöhnlich die «Zehenter&gt;; in den Jahren der Missernte oder
anderer unglücklicher Zufälle in ihrer Wirtschaft tun es auch die grund-
besitzenden Bauern.

Die Zehenter werden gewöhnlich mit einer Hütte unfeinem kleinen
Landstück versehen; manchmal werden ihnen Naturalien geliefert, manch-
mal ausser diesen auch eine geringe Geldsumme. Dafür verpflichten sich
die Zehenter zu einer Reihe von Arbeitsleistungen in der Gutswirtschaft.
Werden die Hütten von den Zehentern selbst gebaut, so geschieht es
unter der Bedingung, dass das Holz vom Grundherrn geliefert, dagegen
die Arbeit und das Steinebrechen von den Zehentern geleistet werden,
wofür der Zehenter die Hütte unentgeltlich benutzt. Unter Umständen,
wenn der Grundherr das Landstück und die Hütte anderweitig braucht
oder der Grundbesitz in andere Hände übergeht, werden die Zehenter,
manchmal auch ganze Dörfer derselben, von ihren Ansiedelungen ver-
trieben.1)

Ausser der Einteilung der Arbeiterkategorien nach den verschie-
denen Vertragsarten werden die Taglöhner, Akkord- und Fristarbeiter
auch in verschiedene Gruppen eingeteilt nach der Körperkraft und nach
dem Geschlecht. Diese bilden: 1. Vollarbeiter — so wird der in
voller Kraft stehende und zu allen Feldarbeiten fähige Mann genannt;
2. Dreiviertelarbeiter oder nach dem Ausdruck der Arbeiter selbst
— Eindrittelarbeiter. Ein solcher ist ein etwas weniger kräftiger
Vollarbeiter. Während der Vollarbeiter sich für alle Feldarbeiten ver-
dingt, kann der «Eindrittelarbeiter» besonders beim Mähen nicht so viel
leisten. 3. Halbarbeiter ■—• d. h. ein Mann, unter 23 und über 50 Jahre
alt. Diese Kategorie von Arbeitern wird meistens für die nebensäch-

9 Siehe Materialien zum Bodenkataster im Oouv. Cherson, Bd. I, S. 50.
        <pb n="120" />
        ﻿i 10

liehen Arbeiten gedungen. 4. Die Frau. Meistens wird sie dem
Halbarbeiter gleich gewertet. 5. Zu der letzten Kategorie gehören
schliesslich die Kinder — im Alter von 8—14 Jahren. Vor der Zeit
der starken Ausdehnung der landwirtschaftlichen Maschinen wurden die
Kinder in diesem Alter hauptsächlich als Schweine-, Kuhhirten oder zum
Ausjäten von Unkraut gedungen. Jetzt aber werden von Kindern viele
Feldarbeiten und besonders Hilfsarbeiten bei den Maschinen verrichtet.

§ 3. Lohnhöhe und Lohnschwankungen.

1. Quellenübersicht.

Es ist ziemlich schwer, die absolute, durchschnittliche Lohnhöhe in
den neurussischen Gouvernements festzustellen. Dies erklärt sich einer-
seits durch die grosse Mangelhaftigkeit des Materials, anderseits durch
die enorm grossen Schwankungen der ländlichen Arbeitslöhne in den
verschiedenen Jahren.

Wenden wir uns zunächst zu der ersten Ursache, um das Material,
das uns zur Verfügung steht, anzuführen.

Die in Russland vorhandenen statistischen Materialien über die
Arbeitslöhne der Landarbeiter bestehen aus folgenden Hauptquellen:

1.	Die Angaben, die in den jährlichen «Alleruntertänigsten Berichten
der Gouverneure» seit dem Jahre 1871 veröffentlicht werden.

2.	Die jährlich veröffentlichten Berichte des Ackerbauministeriums
auf Grund der Mitteilungen der Landwirte für die Zeitperiode vom Jahre
1885 bis zum Jahre 1904.

3.	Die jährlichen wirtschaftsstatistischen Uebersichten des Gouv.
Cherson, veröffentlicht vom Sernstwo dieses Gouvernements.

Was die Qualität all dieser Quellen anbetrifft, so ist hier folgendes
zu bemerken. Die in den Berichten der Gouverneure veröffentlichten
Angaben unterscheiden sich in grossem Masse von allen anderen, besonders
in den siebenziger und achtziger Jahren, sodass, wie verschiedene Ver-
gleichungen gezeigt haben, diese Quellen sehr unzuverlässig sind.
Ausserdem sind diese Angaben von der Regierungskommission vom
16. November 1901 nur in durchschnittlichen Lohnsätzen für Jahr-
zehnte veröffentlicht, was sie nur für die Untersuchung der Lohn-
bewegung geeignet macht, während doch die Schwankungen der Lohn-
sätze nach den einzelnen Jahren zur Charakteristik der neurussischen
Lohnverhältnisse am wichtigsten sind.1)

’) Diese Angaben wurden ausführlich von der Regierungskommission vom Jahre
1901 kritisiert.
        <pb n="121" />
        ﻿Geeigneter für unsere Aufgabe sind die Angaben des Äckerbau-
ministeriums, da sie nicht nur für die einzelnen Jahre, sondern auch für
die verschiedenen Feldarbeitsperioden und für die verschiedenen Arbeiter-
kategorien spezialisiert sind. Ausserdem betreffen diese Berichte die
durchschnittlichen Lohnsätze nicht nur für die Gouvernements im All-
gemeinen, sondern auch für alle Kreise jedes Gouvernements im besonderen.

Neben diesen Vorzügen haben die Angaben des Äckerbauministeriums
einen wichtigen Mangel; sie sind nämlich auf Grund der Mitteilungen
der Landwirte zusammengestellt. Es versteht sich von selbst, dass
Angaben dieser Art nicht als völlig objektiv gelten können, besonders
wenn man sich die fortwährenden Klagen der Grundbesitzer über die
hohen Arbeitslöhne und den Mangel an Arbeitskräften vor Augen hält.
Ein anderer grosser Mangel dieser Berichte besteht darin, dass die Mit-
teilungen oft nur aus einigen Kreisen und in diesen manchmal nur aus
wenigen Ortschaften stammen. Bei den bedeutenden Schwankungen der
Arbeitslöhne nicht nur in ein und demselben - Gouvernement, sondern
auch innerhalb ein und desselben Kreises können die Mitteilungen aus
wenigen Ortschaften nicht als charakteristisch für das ganze Gouvernement
gelten. Alle diese Mängel verschwinden aber bei der Benützung dieser
Angaben für die Untersuchungen der Bewegungen der Löhne. Auch
Mangel an Objektivität an den Mitteilungen der Grundbesitzer spielt bei
dieser Verwertung keine bedeutende Rolle, da, wenn die Grundbesitzer
in den achtziger Jahren nicht ganz objektive Angaben machten, es gar
nicht zu bezweifeln ist, dass sie dasselbe auch in den neunziger Jahren
getan haben.

Was die Semstwomateriaiien anbetrifft, so zeichnen sie sich durch
eine viel grössere Genauigkeit aus, als alle von uns erwähnten Quellen.
Auch eine grössere Ausführlichkeit ist diesen Materialien eigen, da darin
nicht nur die Lohnsätze für verschiedene Arbeiterkategorien, sondern
auch für verschiedene Arbeitsleistungen enthalten sind. Unter allen
Semstwostatistiken sind die wirtschaftlichen Uebersichten des Gouv.
Cherson die ausführlichsten.

Von den Schriften, die das Thema der Landarbeiterlöhne behandeln,
sind folgende statistischen Arbeiten zu erwähnen: Das von uns schon
oftmals genannte Buch von S. Korolenko1) und zwei Artikel von N. F.
Annensky in der von A. Tschuprow und W. Postnikow herausgegebenen
Sammlung.2)

&gt;) Die Lohnarbeit in der Gutswirtschaft 1892.

2) «Die Produktionskosten in der Gutswirtschaft» und «Die Wirkungen der Ernte
und Getreidepreise auf die Lohnschwankungen».
        <pb n="122" />
        ﻿— 112

Was das Buch von S. Korolenko anbetrifft, so wurde es schon oft
in der russischen Literatur einer eingehenden Kritik unterzogen. Sein
Hauptmangel besteht darin, dass der Verfasser ausschliesslich Mitteilungen
der Grundbesitzer benutzt. Es ist also nicht zu verwundern, dass die Aus-
führungen S. Korolenkos an derselben Einseitigkeit wie seine Quellen leiden.

Ganz anders sind die Schriften N. F. Annenskys. Obwohl auch
N. F. Annensky seine Artikel auf Grund der Angaben des Ackerbau-
ministeriums geschrieben hat, so konnte er doch dank der von Tschuprow
empfohlenen Methode verschiedene Fehler vermeiden und die richtige
Vorstellung über die Lohnsätze der Landarbeiter geben. Die beiden
Arbeiten — sowohl das Buch Korolenkos, wie auch die Artikel N. F.
Annenskys — stellen eine Bearbeitung der Materialien bis zum Jahre 1892
dar und umfassen eine zehn- bis elfjährige Zeitperiode.

In unserer Arbeit sind wir den Methoden A. J. Tschuprows und
Annenskys gefolgt. Wir erachteten es für möglich, die Taglohn-
sätze am ausführlichsten zu untersuchen, da in Bezug auf diese
die Angaben am wenigsten mangelhaft und am bestimmtesten sind. Bei
der Erörterung der Lohnsätze für die nach der Körperschaft unterschie-
denen Arbeiterkategorien haben wir die Angaben des Ackerbauministeriums
für die zwanzigjährige Zeitperiode 1885—1904 benützt.

Angaben über die Akkordlohnsätze werden in den Jahresberichten
des Ackerbauministeriums ausführlich nur bis zum Jahre 1895 gemacht.
Da sie sich aber nicht auf bestimmte Arbeiterkategorien beziehen, so
fanden wir es zweckmässig, die Akkordlohnsätze ausserdem noch auf
Grund der ausführlichsten und interessanten Semstwostatistik zu unter-
suchen. Am lückenhaftesten sind die Angaben über Frist-, Monats- und
Jahreslohnsätze. Diese Lückenhaftigkeit erklärt sich dadurch, dass die
Schwankungen der Frist-, Monats- und Jahreslöhne viel unbedeutender,
als die der Akkord- und Taglöhne sind, weswegen nur wenige Mitteilungen
vorliegen. Für die Untersuchung dieser Arten von Arbeitslöhnen haben
wir in erster Linie die Semstwomaterialien benützt.

Zur völligen Charakteristik der von uns benützten Quellen sei hier
noch hingewiesen auf die Art, wie die Angaben des Ackerbauministeriums
über die durchschnittlichen Lohnsätze zu Stande gekommen sind. Die
durchschnittlichen Lohnsätze für die Kreise werden auf Grund der Mit-
teilungen der Grundbesitzer, welche diese an das Ackerbauministerium
machen, festgesetzt. Die Zahl der Grundbesitzer, die jährlich die Mit-
teilung machten, betrug bis zum Jahre 1894 im Durchschnitt in Bess-
arabien 106, im Gouv. Cherson 177, in Taurien 123, im Gouv. Ekate-
rinoslaw 200 und im Dongebiete 100. Nach dem Jahre 1894 wurde die
        <pb n="123" />
        ﻿Zahl der Mitteilungen der Grundbesitzer viel grösser und zwar beträgt
sie im Durchschnitt über 300. Die Durchschnittslohnsätze für die
Gouvernements werden aus den Durchschnittslohnsätzen der Kreise
ausgeführt.

2. Taglöhne.

Wie es schon bei der Quellenübersicht erwähnt wurde, sind die
durchschnittlichen Tagelohnsätze für eine längere Zeitperiode sehr schwer
festzustellen. Liegt eine der Ursachen dieser Schwierigkeit in der Mangel-
haftigkeit der Materialien, so sind die Eigentümlichkeiten der neurussischen
Landwirtschaft, speziell die der Lohnverhältnisse, von viel grösserer Be-
deutung. in der Tabelle LiX sind die durchschnittlichen, absoluten Tage-
lohnsätze für die Jahre 1885—1904 angegeben. Wie aus dieser Tabelle
ersichtlich wird, unterscheiden sich die Tagelohnsätze je nach verschie-
denen Feldarbeitsperioden, je nach Arbeiterkategorien und je nach Gou-
vernements.

Was das erste Merkmal der Unterscheidung anbetrifft, so ist aus
dieser Tabelle leicht zu sehen, dass für alle Arbeiterkategorien und in
allen Gouvernements die Tagelöhne am niedrigsten für die Frühjahrs-
arbeiten oder in der ersten Periode der Feldarbeiten, etwas höher für
die Heuerntearbeiten (2. Periode) und am höchsten zur Zeit der Getreide-
ernte (3. Periode) stehen. Es ergibt sich also, dass innerhalb sechs
Monaten der Tagelohn bedeutend schwankt. Wie stark diese Schwan-
kungen je nach den Arbeitsperioden sind, wird durch die Tabelle LX
gezeigt.

Die Verschiedenheit der Tagelohnsätze in den einzelnen Arbeits-
perioden werden vor allem durch die Verschiedenheit der Arbeiten in
den einzelnen Jahreszeiten erklärt: Die Bodenbestellung für Sommerkorn
stellt eine leichtere Arbeit im Vergleich mit den Heuerntearbeiien dar,
welche ihrerseits wiederum leichter sind, als die Verrichtungen zur Zeit
der Getreideernte, ln dieser letzten Arbeitsperiode werden die mühe-
vollsten, schwersten und dringlichsten Arbeiten ausgeführt. Dies ist die
erste Grundlage für Schwankungen in den Tagelohnsätzen. Was andere
Bestimmungsgründe der Tagelöhne anbetrifft, so wollen wir sie gemein-
sam mit denen der anderen Art von Arbeitslöhnen erörtern.

Betrachtet man die Verschiedenheit der Tagelohnsätze je nach den
Arbeiterkategorien, so sieht man, dass am höchsten die Löhne des
Arbeiters mit Pferd, am niedrigsten dagegen die der Arbeiterin stehen.
Die Tagelöhne des Arbeiters (ohne Pferd) stehen höher, als die der
Arbeiterin. Und schliesslich die Löhne ohne Verköstigung stehen höher

8
        <pb n="124" />
        ﻿114

(Tabelle LIX)

Durchschnittliche Tacjelöiino in Neurussland in den Jahren 1885 1904.

Arbeiter-  kategorien	Feldarbeiten-  perioden	Bessarabien	Cherson	Taurien	Ekaterinoslaw	Dongebiet	ln Neurussland
Pferdearbeiter	1	1.35	1.36	1.83		1,36	1.38	1.45  ;
	11	1.38	1.35	1.95	1.46	—	
	HI	1.49	—	2.19	1.80	1.86	—
Arbeiter  ohne  Verköstigung	1	48	42	56	45	49	48
	II	67	61	85	68	45	65
	III	68	98	1.09	1.14	1.12	1.02
Arbeiter  bei  Verköstigung	I	38	33	42	33	38	36
	II	53	49	66	53	55  .	55
	III	56	87	89	94	90	83
Arbeiterin  ohne  Verköstigung	I	35	31	39	30	33	33
	II	45	39	52	41	45	44
	III	47	66	69	14	71	55
Arbeiterin  bei  Verköstigung	1	27	24	28	22	24	21
	11	35	31	39	31	34	34
	III	36	56	56	57	55	52
        <pb n="125" />
        ﻿115

(Tabelle LX)

Die Schwankungen der Tagelöhne während verschiedener Feldarbeitenperioden in den

Jahren 1885-1904.

Arbeiter-  kategorien	Schwankungen	s  4-  Ctf  V)  Ul  QJ  CO	;  Cherson	Taurien	j Ekaterinoslaw  		Dongebiet
Pferde-  arbeiter	Schwankungen der Tage- löhne	1.35—1,49	—	1.83—2.19	1.36—1.80	1.38—1.86
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	14	—	36	44	48
	Differenz in °;0 im Vergleich zum niedrigsten Lohn	10	—	19	32	34
Arbeiter  ohne  Ver-  köstigung	Schwankungen der Tage- löhne	48-68	42-98	56-1.09	45-1.14	49-1.12
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	20	56	53	69	63 -
	Differenz in °(0 im Vergleich zum niedrigsten Lohn	41	133	94	153	128
Arbeiter  bei  Ver-  köstigung	Schwankungen der Tage- löhne	38—56	33-87	42—89	33—94	38-90
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	18	54	47	01	52
	Differenz in °|0 im Vergleich zum niedrigsten Lohn	47	163	m	185	137
Arbeiterin  ohne  Ver-  köstigung	Schwankungen der Tage- löhne	35-47	31-66	39 09	30—74	83-71
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	12	35	30	44	38
	Differenz in °/o im Vergleich zum niedrigsten Lohn	34	113	77	146	115
Arbeiterin  bei  Ver-	Schwankungen der Tage- löhne	27-36	24--56	28-56	22-57	24—55
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	9	32	28	35	31
köstigung	Differenz in ' /„ im Vergleich zum niedrigsten Lohn	33	183	100	160	

8
        <pb n="126" />
        ﻿116

Schwankungen der Tageiönne nach verschiedenen Arbeiterkattgorien

(Tabelle LX1)	in den Jahren 1885 —1304.

Differenz zwischen den Tagelöhnern:	j Feldarbeiten- I j Perioden	| Bessarabien	s	e  o  V)  U  &lt;d  ö	Taurien	jj	£  173  o  c  'C  CD  "cd  Üj	'&lt;3J  IS  CD  G  O  Q
Des Pferdearbeiters und des Ar- beiters (ohne Pferd) ohne Verköstigung	I	87	94	1.27		91	89
	11	71	„	—	78	—
	III	81		1.00	66	74
	I	13	9	17	15	16*
Des Arbeiters ohne Verköstigung und der Arbeiterin ohne Ver-	11	22	22	33	27	30
köstigung	III	21	32	40	40	51
Des Arbeiters bei Verköstigung und der Arbeiterin bei Ver- köstigung	I	11	9	14	11	14
	11	18	18	27	22	21
	III	20	31	33	37	35
Des Arbeiters ohne Verköstigung und des Arbeiters bei Ver- köstigung	1	10	9	6	12	ii
	II	14	12	19	15	20
	III	12	11	20	20	22
Der Arbeiterin ohne Verkösti- gung und der Arbeiterin bei Verköstigung	I	8	7	ii	8	9
	11	10	8	13	10	11
	III	11	10	13	17	16
        <pb n="127" />
        ﻿117

Schwankungen der Tagelöhne nach verschiedenen Gouvernements

(Tabelle LXU)	in den Jahren 1885	1904.

Arbeiter-  kategorien	Feldarbeiten- j  Perioden	Die durch- schnittlichen Tageslohn- sätze in ganz Neurussland	Schwankungen I  der Tagelöhne 1  nach verschied.  Gouvernements	Differenz zwisch. den höchsten u. niedrigsten Löhnen	Differenz in °/o im Verhältnis z. niedrigst. Lohn
Pferde-  arbeiter	I	^-"'147\^.	135-183  2&gt;Q36-183  ,-'•'"135-183'^-^.	48	35
	II	153	135—195	60	44
	III	183	149-219	70	46
Arbeiter bei Ver- köstigung	1	30	33—42	9	27
	II	55	49 06	17	34
	III	83	56 94	38	67
Arbeiter ohne Ver- köstigung	l	33	30 39	9	30
	11	44	39—62	13	33
	III	65	47—74	27	57
Arbeiterin bei Ver- köstigung	I	25	22 28	6	27
	II	40	31-39	8	26
	III	52	36—57	21	58
Arbeiterin ohne Ver- köstigung	1	48	42—96	14	33
	II	71	61—85	24	39
	III	100	68—114	46	67
        <pb n="128" />
        ﻿118

als die mit Verköstigung.	Wie	hoch diese Unterschiede zwischen	den

Tagelöhnen verschiedener Arbeiterkategorien sind, sieht man aus der
Tabelle LX.

Betrachten wir jetzt	die	Schwankungen der	Tagelöhne in	den

verschiedenen Gouvernements.

Vergleicht man die durchschnittlichen Taglohnsätze für ganz Neu-
russland mit den durchschnittlichen Lohnsätzen in den einzelnen Gou-
vernements, und die höchsten	und die niedrigsten	Lohnsätze in	ver-
schiedenen Gouvernements	mit	einander, so treten	die Schwankungen

der Tagelohnsätze sehr deutlich hervor. Wie die Tabelle LXI beweist,
sind diese Schwankungen sehr bedeutend und zwar für alle Arbeiter-
kategorien und in allen Peldarbeitenperioden.

Ausserdem wird aus dieser Tabelle ersichtlich, dass am meisten
je nach den verschiedenen Gouvernements der Tagelohn des Pferde-
arbeiters schwankt; die Tagelöhne des Mannes schwanken bedeutender
als die der Frau; die Lohnsätze ohne Verköstigung schwanken mehr,
als die mit Verköstigung. Da auch der Tagelohn des Mannes ohne
Pferd zwar bedeutend aber doch weniger schwankt, so ergibt sich daraus,
dass auf die höheren Schwankungen der Tagelöhne des Pferdearbeiters
vor allem der Mangel oder Ueberschuss an Zugvieh und die Pferde-
und Heupreise wirken. Das am meisten variierende Moment in diesen
Lohnschwankungen ist also die Miete für das Zugvieh. Ausserdem
beweist die Tabelle LXI, dass die Aenderungen in den Tagelöhnen je nach
den verschiedenen Gouvernements in der dritten Feldarbeitenperiode
am grössten sind und zwar bei allen Arbeiterkategorien.

Vergleichen wir jetzt die Schwankungen der Tageslohnsätze in den
einzelnen Gouvernements in Bezug auf die durchschnittlichen Lohnsätze
für ganz Neurussland. Wenn wir die durchschnittlichen Lohnsätze für ganz
Neurussland als 100 annehmen und die Lohnsätze in den einzelnen Gouver-
nements dazu in ein prozentuales Verhältnis setzen, so lassen sich die
regionalen Schwankungen am deutlichsten erkennen. (Siehe Tabelle LXU.)

Wie man aus der Tabelle LXI! sieht, steht der Tageslohn des
Pferdearbeiters am höchsten in Taurien in allen Arbeitsabschnitten, am
niedrigsten in der 1. und 3. Feldarbeitsperiode in Bessarabien und in der
2. Feldarbeitsperiode im Gouv. Cherson.

Was andere Arbeiterkategorien anbetrifft, so wird bei den Tages-
lohnsätzen dieser Kategorien folgende gemeinsame Erscheinung bemerk-
bar: In der 1. und 3. Periode steht der Tageslohn für alle Arbeiterkate-
gorien in Taurien am höchsten, am niedrigsten dagegen in der
1. Periode für den Arbeiter im Gouv. Cherson und für die Arbeiterin
        <pb n="129" />
        ﻿119

(Tabelle LXIII)

Schwankunyen der Tagelöhne nach verschiedenen Gouvernements in °/o,
wenn der Durchschnittsiohn in ganz Neurussland gleich 100 gesetzt wird

Arbeiter-  kategorien	Eeldarbeiten- |  Perioden	Durchschnitts- j  löhne in Neu-!  russland	Bessarabien j	Cherson	1	Taurien	Ekaterinoslaw	Dongebiet
Pferde-  arbeiter	•	145	93		94	126	94	95
	II	153	90			Hl	127	95	—
	hi	183	81		119	98	101
Arbeiter	i	48	100	87	116	93	102
ohne  Ver-  köstigung	u	7t	94	85	119	99	105
	II!	100 08		98	109	114	112
Arbeiter  bei  Ver-  köstigung	i	36	105		91	116	91	105
	II	55	103	89	120	96	100
	in	83	67	104	107	113	108
Arbeiterin  ohne  Ver-	I jj 33		106	93	118		90	100
	1!	44	102	88	118	93		102
köstigung	III	65	78	101	106 j 113		109
Arbeiterin	I	25	108	96	112	88	”
bei  Ver-  köstigung	11	40		87	77	97	77	85	
	111	52	69	107	107	109	105
        <pb n="130" />
        ﻿— 120 —

Schwankungen der Tagelöhne

(Tabelle LXIV)	Zeitporiode

Arbeiter-  kategorien	Schwankungen	Bessarabien		
		I  i ; ii		HI
Pferdearbeiter	Schwankungen der Tagelöhne in 20 Jahren	100—185	100—205	100-215
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	85	105	115
	Differenz in % im Verhältnis zum niedrigsten Lohn	85	105	115 i
Arbeiter  ohne  Verköstigung	Schwankungen der Tagelöhne in 20 Jahren	40—65	50—05  45	45—120  75
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	25		
	Differenz in % im Verhältnis zum niedrigsten Lohn	62	90	166
Arbeiter  bei  Verköstigung	Schwankungen der Tagelöhne in 20 Jahren	30—50	45—70	35—90
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	20	25	45
	Differenz in % im Verhältnis zum niedrigsten Lohn	66	56	125
Arbeiterin  ohne  Verköstigung	Schwankungen der Tagelöh ne in 20 Jahren	25—50	30—60	30—70
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	25  100	30	40
	Differenz in °/o im Verhältnis zum niedrigsten Lohn		160	133
Arbeiterin  bei  Verköstigung	Schwankungen der Tagelöhne in 20 Jahren	20-40	30—50	25-55
	Differenz zwischen den höchsten und niedrigsten Löhnen	20  100	20	30
	Differenz in % im Verhältnis zum niedrigsten Lohn		66	120
        <pb n="131" />
        ﻿— 121 —

nach den Jahren in der
1885—1901

Cherson			Tanrien			Ekaterinoslaw			Dongebiet		
I	il	III	I	II	III	I	II	III	I	II	III
05—190	75—225	112- 285	100 “200	115-275	125—375	100-215	97—190	110-310	105—185	100-223	120-370
95	150	173	160	160	250	115	93	230	80	123	250
100	200	154	160	139	200	115	95	209	76	123	208
35—55	45—90	55-250	10-75	55—185	75—275	30—GO	33-150	60—280	35—70	55—115	65—290
20	45	195	35	130	200	30	117	220	35	60	225
57	100	oo4	87	236	266	100	354	366	100	109	346
25—40	35—75	50—200	30—GO	40—125	GO—195	20—45	10—80	55—215	25—50	10—90	55—190
15	40	150	30	85	135	25	40	160	25	50	135
60	114	300	160	212	225	125	100	290	100	125	245
25 —45	27—55	38—130	32—50	35—90	50—170	20—40	30—60	35—175	25—15	30-70	37—180
21	28	92	18	55	120	20	30	140	20	40	143
87	103	244	56	157	240	100	100	400	80	133	386
17—30	20—45	35—100	20—10	30—65	10—120	13—30	23—15	30-115	17—35	25—50	35—120
13	25	65	20	35	80	17	22	85	18	25	85
76	125	185	100	116	200	130	95	208	105	100	242 !
        <pb n="132" />
        ﻿122



im Gouv. Ekaterinoslaw; in der 2. Periode steht der Tagelohn für
alle Arbeiterkategorien im Gouv. Cherson am niedrigsten.

Was den 3. Arbeitsabschnitt anbetrifft, so steht der Tagelohn bei
allen Arbeiterkategorien im Gouv. Ekaterinosl aw am höchsten, da-
gegen in Bessarabien am niedrigsten.

Die Feststellung der Schwankungen der Lohnsätze nach verschie-
denen Gouvernements ist von grosser Bedeutung für die Erkenntnis der
Lohnverhältnisse in Neurussland. Wenn auch in den verschiedenen Ge-
genden Neurusslands die allgemeinen natürlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse ähnlich liegen, so wirkt doch die Verschiedenheit der in-
dustriellen Entwicklung der Dichtigkeit der Bevölkerung, der Entfaltung
des Kapitalismus in der Landwirtschaft u. dgl. in den verschiedenen Gou-
vernements verschiedenartig auf die Lohnverhältnisse ein.

Betrachteten wir bis jetzt nur die durchschnittlichen Tageslohnsätze für
die 20jährige Periode 1885 -1904, so konnten wir noch immer keine
richtige Vorstellung über die Eigentümlichkeiten der Gestaltung der länd-
lichen Arbeitslöhne gewinnen. Die erste und am meisten charakteristische
Eigentümlichkeit der Tagelöhne besteht in den grossen Schwankungen
derselben je nach den verschiedenen Jahren, ln Neurussland sind diese
Schwankungen grösser, als in allen übrigen Gegenden des Europäischen
Russlands.

Die Weite dieser Schwankungen wird durch die Tabelle • LXIII
bewiesen.

Was auf den ersten Blick in die Augen fällt, ist die Tatsache, dass
in allen Feldarbeitsperioden bei allen Arbeiterkategorien und in allen Gou-
vernements die Schwankungen der Tagelöhne je nach den einzelnen Jahren
auffallend gross sind. Nirgends sind diese Schwankungen geringer als 56 °/o
in Bezug auf den durchschnittlichen Lohnsatz, in einigen Fällen beträgt
die Schwankung etwa 400 %. Wie aus dem Diagramm ersichtlich wird,
steht der Tageslohn sehr selten zwei Jahre nacheinander auf demselben
Niveau, indem er fortwährend wellenförmig schwankt.

Vergleicht man die Schwankungen je nach den einzelnen Jahren in
verschiedenen Arbeitsabschnitten, so ergibt sich, dass die höchsten Schwan-
kungen auf die 3. Periode, die niedrigsten dagegen auf die 2. Periode fallen.

Am wenigsten schwanken in der 3. Periode die Tagelöhne des
Pferdearbeiters; die Tagelöhne des Mannes schwanken bedeutend mehr
als die der Frau. Ausserdem schwanken die Tagelöhne mit Verköstigung
weniger, als ohne dieselbe. Zur Zeit der Heuernte dagegen schwanken
die Tagelöhne der Arbeiterin bedeutender, als die des Arbeiters.
        <pb n="133" />
        ﻿') Für die Jahre 1898—1903.

2) Für die Jahre 1895—1903.

r

zur Zeit der Getreideernte										zur Zeit der Heuernte		zur Zeit der Besteilarbeiten			&gt;“G £ F /  -4-	er —- /  oTö'2.‘r / cu F /  o o ~	/  r3 1 / ö c	/  ct&gt; = /  73 CU /  S /h ^r  1 /	§.-	§•  /	3	(3  /	-*	CO	In den Kreisen
bei der Dampf-  dreschmaschine			3?a-S  ja ® - P * 2 P.®		des Mähers			des Binders	des Getreide-  raffers1)	cu j  c »	D.  e.-r 1	$		des Säeinannes	des Lenkers	des Pflügers		
Cp  *1  C/5 Q.  £L o  CO  n  3 . to	^des Fron-  arbciters	des Voll-  j arbeiters	er  00 *—  öS  o  w	lb  5§co r w	B cu^	~  Bol	9»P|  *	®. £*1 o4 g  » s sr ! 2. i  o.p!2 f1 ?®  s?v		.Handarbtr.			-rg  s *■  3-2  2 c. v&gt; 2  C/3	s  Sa»  er  o  —5  CO					
M^  QO	ro  CD	4*  G»	03  to	03  OS	03  &lt;]	“vl  CO	03  OO	Gx  CO	OS  GO	to  4-	OS  03	OS  to	1—»  03	to  cc	Frühjahr	Alexandria
												4^  O	to  o	OS  Gx	Herbst	
ro  4-	OS  o	4-  G»	03  4^	03  oo	OO  CD	CD 1—1	8	•&lt;1  00	F  31	31	to  03	OS  GO	OS  GO  4^  CO	CO  o  to  4-	OS  o  OS  &lt;1	Frühjahr  Herbst	Elisabeth-  grad
IO  o»	OS  ro	4^  -vj	&lt;J  G«	&lt;1  4*	CD	CD  CD	M- O 1—^	03  CD		to  CD	4-  -G	OS  CD	V-*  GO	CO  CD	Frühjahr	Ananjew
												4“  GO	to  OS	OS  CD	Herbst	
OS  o	4~  CD	ÜX  4-	CO	oo  oo	CD  4*	l—*  O  LO	CD  «G	03  CD	O»  OS	OS  4-	G&lt;  CD	4-  OS	IO  o	OS  4-	Frühjahr	Tiraspol
												4  -G	ro  03	4*  OS	Herbst	
oo  1—k	4^  O	O*  4*	oo • 00	0=  OS	CD  03	O	t—‘  o  OS	&lt;3  4-	03  CO	OS  ^3	03  to	G»  to	to  OS	OS  CD	Frühjahr	Odessa
												Gx  4-	to  G»	4*  to	Herbst	
ro  GO	4*  o	03  o	! oc  1—	oo  03	&lt;1  oo	OO  CO	CD  )—	&lt;1  OS	Ü'  to	OS  to	4»*  CD	4-  «G	to  G»	4  O	Frühjahr	Cherson
												4  CD	OS  to	G»  CO	Herbst	
ro  03	os  03	GX  o	&lt;1  03	-v]	oo  03	CD  t-*	OS	03  CD	4*  4^	OS  o	4^  CD	4=*  LO	to  o	OS  05	Frühjahr	Im Gouv. Cherson
												4  -G	CO  G»	4  &gt;-*	Herbst	

Die durchschnittlichen Tag?löhne im Gouv Cherson
(Tabelle LXV)	in den Jahren 1893—1903.
        <pb n="134" />
        ﻿124

Beim Vergleich der Schwankungen der Tagelöhne für alle Arbeiter-
kategorien in verschiedenen Gouvernements wird eine Regelmässigkeit
schwerlich bemerkt. Man kann nur feststellen, dass mit den geringsten
Ausnahmen die niedrigsten Schwankungen in der 2. und 3. Periode auf
Bessarabien und die höchsten in den meisten Fällen auf das Gouv.
Ekaterinoslaw kommen.

IV. Einer der grossen Mängel der Angaben des Äckerbauministe-
riums, auf welche wir uns bis jetzt stützten, ist der, dass die Lohne nur
nach den Körperkräften resp. dem Geschlecht der Arbeiter und nicht nach
der Art der verrichteten Arbeiten unterschieden werden. Die Löhne
werden ganz einfach nur ais Tagelöhne bezeichnet, während sie doch
für verschiedene Arbeiten verschieden hoch sind. Aus diesen Gründen
haben wir es für zweckmässig befunden, ausser den allgemeinen Angaben
des Ackerbauministeriums auch die Angaben über die Arbeitslöhne bei-
zufügen, die wir auf Grund der jährlichen landwirtschaftlichen Semstwo-
Chronik des Gouv. Cherson zusammengestellt haben. In vorstehender
Tabelle LXV sind durchschnittliche Tagelöhne für das Jahrzehnt 1893
bis 1903 für alle sechs Kreise des Gouv. Cherson berechnet.1)

Wie aus dieser Tabelle ersichtlich wird, sind die Löhne nicht nur
für verschiedene Perioden der Feldarbeiten verschieden, sondern sie
unterscheiden sich in einer und derselben Arbeitsperiode nach der Art
der Arbeit. So sind zunächst die Tagelöhne nach der Art der Arbeiten
bei der Bestellung zu unterscheiden, dies sind die Löhne für den Pflüger,
den Ochsentreiber resp. Pferdelenker und den Säemann. Und jede dieser
Löhne sind wiederum ungleich, je nachdem sie im Frühjahr oder im
Herbst zu verdienen sind. Am höchsten steht der Tagelohn des Säe-
mannes, am niedrigsten der des Treibers. Die Grösse dieser Unter-
schiede wird in Prozenten folgenderweise dargestellt:

(Tabelle LXVI)

Der Unter-
schied zwischen
der Höhe des
Tagelohnes

zwischen den
Löhnen des
Säemannes und
des Pflügers:

zwischen den
Tagelöhnen des
Säemannes und
des Treibers:

Alexandria: Elisabethgrad:			Ananjew:		Tiraspol:
‘ÜT	co  j:	P*	co	jET	CO	.-V	CO  if
«3	J-h	7"n	s	*3	V-i  tu	v-  2 ^
tu	x	tu	X	tu	X	tu	x:
14	14	26	13	34	23	26	9

100 100	90	73	100 108 1 13	80

t) Für das Jahr 1896 fehlen die Angaben.
        <pb n="135" />
        ﻿—	125

Cherson

im Durchschnitt im Qouv.
Cherson

Odessa

in

u.

X

zwischen den
Löhnen des

Der Unter	Säemannes und	J'

schied zwischen des Pflügers:
der Höhe des

i agelohnes	zwischen den

'n	Tagelöhnen	des

Säemannes und
des Treibers:

28	17	5	27	14

1 16	88	53	110	88

Man sieht aus dieser Tabelle, dass der Unterschied zwischen den
Tagelöhnen des Säemannes und des Pflügers einerseits und des Treibers
anderseits mit Ausnahme des Kreises Ananjew itn Frühjahr grösser ist
als itn Herbst. Im Herbst, wenn die Tagelöhne überhaupt um 11—25%
höher stehen als im Frühjahr, schwanken sie viel weniger als im
Frühjahr.

Auch bei den Heuerntearbeiten unterscheiden sich die Löhne je
nach der Art der verrichteten Arbeit und zwar beträgt der Tagelohn
eines Mähers in der Regel bedeutend mehr als der des Heuwenders und
Heuhackers; im Durchschnitt im Qouv. Cherson (in % itn Verhältnis zum
niedrigsten Lohn) etwa 63 %.

In der 3. Periode werden die Tagelöhne unterschieden 1. für
den Mäher und zwar a) für die Handarbeit und b) Maschinenarbeit,
2. für den öetreideraffer, 3. für den Binder. Ausserdem werden noch
die Arbeiter bei der Dreschmaschinenarbeit der physischen Kraft nach
eingeteilt in a) den Einleger an der Dreschtrommel, b) den Vollarbeiter,
c) den Halbarbeiter, dem die Frau gleichsteht, und d) die grösseren
Kinder.

Was uns hier zunächst interessiert, ist der Unterschied in den
Tagesverdiensten des Mähers bei der Handarbeit und bei der Mäh-

o

rnaschine. Der qualifiziertere Arbeiter des Maschinenmähers wird im
Durchschnitt im Gouvernement geringer bezahlt, als der Sensenmäher.

Was wir noch aus der Tabelle LXV1 ersehen, sind die bedeutenden
Schwankungen der Tagelöhne in den verschiedenen Kreisen innerhalb
eines und desselben Gouvernements. Wie gross diese Schwankungen
sind, zeigt folgende Zusammenstellung:
        <pb n="136" />
        ﻿126 —

Tabelle LXVII

Im Frühjahr	Schwankungen

—i--n—rrz—	■ &gt;	,	Unterschied zwischen den höchsten und

Im Herbst	in den einzelnen

bei den Tagelöhnern	Kreisen:	den niedrigsten Löhnen:  in °/o im Verhältnis	
		Z\DS.	zu den niedrigsten:
des Pflügers	28—40	12	42
	35—52	17	48
des Treibers	16—25	9	56
	20—32	14	70
des Säemannes	30—52	20	62
	40—54	14	35
bei der Heuernte: des Mähers	36—62	26	72
des Heuwenders	24—37	13	54
bei der Getreideernte:			
des Getreidewenders	31—62	31	100
des Binders des Mähers	52—78	26	50
a) bei der Hand-			
arbeit	68- 103	35	41
b) bei der Dampf-			
dreschmaschine	67—95	28	41
bei der Dampfdresch-			
maschine:  «.) bei der Trommel	63 88	25	39
b) des Vollarbeiters	45—60	15	33
c)	der Frau  d)	der erwachsenen	29—49	20	68
Kinder	18—31	13	72
Man sieht also,	dass innerhalb	ein und	desselben Gouvernements

der Unterschied zwischen den Taglöhnen in verschiedenen Kreisen 33 bis
100°/o beträgt. Bei den Bestellarbeiten sind die Schwankungen im
Herbst grösser als im Frühjahre. Bei der Getreideernte sind sie grösser
als zur Zeit der Heuernte; dasselbe haben wir schon in der Tabelle bei der
Betrachtung der Schwankungen der Tagelöhne in den verschiedenen
Gouvernements gesehen.

Mit geringen Ausnahmen stehen die Löhne am niedrigsten im
Kreise Alexandria, am höchsten im Kreise Odessa. Wir werden später
bei der Untersuchung der Bestimmungsgründe der Arbeitslöhne sehen,
        <pb n="137" />
        ﻿127

welche Faktoren die Differenz in der Lohnhöhe je nach den verschiedenen
Gouvernements resp. verschiedenen Kreisen im Gouv. Cherson hervor-
rufen. Jetzt verlassen wir vorläufig die Erörterung über Tagelöhne, um
zu den anderen Arten der Arbeitslöhne und zwar zunächst zum Akkord-
lohn überzugehen.

III. Akkordlohn.

Die Angaben, die den Akkordlohn betreffen, zeichnen sich durch
entschieden grössere Lückenhaftigkeit aus, als die über den Tagelohn.

Am ausführlichsten sind die Angaben der Gouverneurberichte. Wir
erachteten es aber für unmöglich, uns dieser Angaben zu bedienen;
1. stellen sie sich nur als Durchschnittsangaben dar und 2. sind sie
ebenso unzuverlässig wie jene des Ackerbauministeriums, da sie Durch-
schnittslohnsätze für verschiedene Arbeiten, verschiedene Arbeiterkatego-
rien und verschiedene Jahreszeiten berechnen. Dies ist aber bezüglich
des Akkordlohnes noch weniger statthaft, als bezüglich des Tagelohnes.
Die Akkordarbeiten sind so differenziert und mannigfaltig, dass eine Durch-
schnittsberechnung nichts beweisen kann. Die Angaben des Ackerbau-
ministeriums sind überaus lückenhaft und manchmal ganz unbestimmt
gehalten. Ausführlicher sind die Akkordlohnsätze für die II. und III. Ar-
beitsperiode gehalten, während die für die I. vollständig fehlen. Vereinzelte
Mitteilungen für die I. Periode beziehen sich auf die 80er Jahre und auf
das Jahr 1895. Aus den Angaben bezüglich der anderen Feldarbeiten
waren wir in der Lage, die Durchschnittssätze nur für die Heumahd und
das Einbringen des Heues und das des Getreides zu bestimmen. Eine
solche Lückenhaftigkeit und Ungenauigkeit der Quellen über die Akkord-
lohnsätze lässt sich aus dein Wesen des Akkordlohnes in Neurussland
erklären. Die Entlohnung für Heuerntearbeiten findet sowohl in den 80er
Jahren als auch in vielen Fällen noch heute mit Anteilen am Heuernte-
ertrage statt. Ausserdem werden in den 80er Jahren als Zuschlag
Naturalien geliefert, wie z. B. Mehl, Fische u. dgl.

Gegenwärtig bedient man sich des Akkordlohnes während der Ge-
treideerntearbeiten, infolge zunehmender Verwendung landwirtschaftlicher
Maschinen, bedeutend weniger als vor 20—25 Jahren. Der Akkordlohn
bleibt also hauptsächlich für die Heumahd und die Bestellarbeiten und
damit lässt sich der Umstand erklären, dass systematische und mehr
oder weniger ausführliche Angaben über den Akkordlohn für Getreide-
erntearbeiten nur bis zum Jahre 1895 vorliegen. In Anbetracht dessen
haben wir es für zweckmässig erachtet, Angaben für alle sechs Kreise
des Gouv. Cherson für die Zeitperiode von 1893—1903 anzuführen.
        <pb n="138" />
        ﻿128

Nach diesen kurzen Vorbemerkungen über unsere Quellen wollen wir
jetzt zu der Betrachtung der Akkordlohnsätze selbst übergehen und zu-
nächst die Akkordlohnsätze für Bestellarbeiten erörtern.

(Tabelle LXV11I)

Akkordlöhne bei Selbstbeköstigung des Arbeiters (in Rubeln)
zur Zeit der Bestellarbeiten (I. Periode) pro 1 Dess.
im Jahre 1885/86	im Jahre 1905

in den

&lt; gP

b/3

bß

CD

CO

o X

J=5

&lt; t/:

bß

bß

Ü-3

CO

„ -P

Gouvernements:	u a	v-	u	• 2 CO	«3		
Bessarabien	5	1	12	3,25	0,85	0,40	4,25
Cherson	4	1,75	1,25	2,10	0,95	0,25	4,30
Taurien	3,75		3,50	1	0,50	4,30
Ekaterinoslaw	4	0,85	2,50	3	1	0,30	4,25
Dongebiet	5,10	2	3,40	1,90	0,50	5,75
Man sieht aus		dieser Tabelle,	dass die Schwankungen		der Akkord-	

löhne bei den Bestellarbeiten nach den verschiedenen Gouvernements eine
beträchtliche Höhe erreichen, wenn auch eine geringere, als die Schwankungen
der Tagelöhne.

Am höchsten stehen die Akkordlohnsätze für den ganzen Cyklus
der Bestellarbeiten. Rechnen wir aber die Löhne für die einzelnen
Arbeitsverrichtungen bei der Bestellung, so ist leicht zu sehen, dass der
Akkordlohnsatz für alle Bestellarbeiten viel niedriger steht, als die Summe
der für die einzelnen Arbeiten gezahlten Löhne.

Betrachten wir die Akkordlöhne bei der Heuernte (II. Periode), so stellt
es sich heraus, dass die Schwankungen den verschiedenen Gouvernements
nach eine beträchtliche Höhe erreichen. So schwankten die Löhne im
Jahre 1895 für Abmähen zwischen 1,25 in Taurien und 2,05 in Bess-
arabien und im Dongebiet, was eine Differenz von 64 % macht, dagegen
schwankten die Löhne für Abmähen incl. Zusammenharken und Auf-
setzen in Schobern zwischen 1,80 in Taurien und 3,30 in Bessarabien
und im Dongebiete, was eine Differenz von 83,3% ausmacht. Auch
betrugen die Schwankungen in den einzelnen Jahren nicht weniger als
275% für Abmähen und 133% für Abmähen, Harken und Zusammen-
bringen in Schobern (für Gouv. Ekaterinoslaw). Vergleichen wir die
Schwankungen der Akkordlohnsätze mit denen der Tagelöhne, so ergibt
sich, dass die ersten viel niedriger sind, als die letzten.
        <pb n="139" />
        ﻿129

Am höchsten stehen und am meisten schwanken die Akkordlöhne
bei der Getreideernte. So betrugen die durchschnittlichen Löhne für die
Neunjahrsperiode 1885—1893 in Rubeln in Bessarabien 6,22, im Gouv.
Cherson 4,77, Ekaterinoslaw 4,70 und im Dongebiet 5,93.

Folgende Tabelle LX1X zeigt die Schwankungen der Akkordlöhne
nach den einzelnen Jahren zwischen den Jahren 1885 und dem Jahre
1893. Wie aus dieser Tabelle hervorgeht, beträgt der Grad dieser
Schwankungen in Prozenten: in Bessarabien 310, im Gouv. Cherson 300,
in Ekaterinoslaw 452 und im Dongebiet 432.

(Tabelle LXIX)

	niedrigster Lohn:	höchster Lohn:	Unterschied
Bessarabien	3,30	13,85	10,55
Cherson	2,50	10	7,50
Taurien		—	—
Ekaterinoslaw	1,90	10,50	8,50
Dongebiet	2,50	13,20	10,80

In der Tabelle LXX (im Anhang) sind die Akkordlohnsätze für ein
Jahrzehnt 1893—1903') angegeben und zwar auf Grund der Semstwo-
Statistik des Gouv. Cherson. Wie man aus dieser Tabelle sieht, stehen
die Akkordlöhne nicht zur Zeit der Getreideernte, wie es bei den Tage-
löhnen der Fall ist, sondern in der ersten Periode der Feldarbeiten zur
Zeit der Bestellung am höchsten.

Die Akkordlöhne für die Arbeiten, die mit dem Pfluge ausgeführt
werden, stehen höher, als die, welche mit dem Bukker* 2) ausgeführt
werden, und zwar bei allen Arten der Bestellarbeiten etwa um 90 Kop.3)

Ausserdem wird aus dieser Tabelle ersichtlich, dass die Löhne für
die Bestellarbeiten im Flerbst mit geringen Ausnahmen niedriger stehen,
als die im Frühjahr. Betrachten wir die Akkordlöhne zur Zeit der Fieu-
ernte und die zur Zeit der Getreideernte, so sehen wir wieder die
beachtenswerte Tatsache, dass sowohl bei den ersten, als bei den letzten
die Löhne für Maschinenarbeit niedriger stehen, als für Handarbeit und
zwar im Durchschnitt zur Zeit der Heuernte um 22 °/0, zur Zeit der Ge-
treideernte — vom Wintergetreide — um 38 °/o und vom Sommergetreide
um 17 %-

1)	Fiir das Jahr 1896 fehlen die Angaben.

2)	Eine Art Pflug. Die Konstruktion ist sehr mangelhaft, infolgedessen wird er
hauptsächlich für Saatfurche verwendet. Im Vergleich mit der bekannten «Socha» bildet
er schon einen Fortschritt fiir die Ackerbautechnik der Bauernwirtschaft.

8) Hier vergleichen wir die Löhne für die Zeitperiode 1900—1903.

9
        <pb n="140" />
        ﻿130

Zur Zeit der Getreideernte stehen die Akkordlöhne für Winter-
getreide unbedeutend höher, als die für Sommergetreide und zwar für
Handarbeit um 11 Kop-&gt; für Maschinenarbeit um 8 Kop.

Suchen wir jetzt die Schwankungen der Akkordlöhne im Gouv.
Cherson je nach den verschiedenen Kreisen festzustellen, so können wir
folgende Tabelle aufstellen:

(Tabelle LXXI)

Für Aufackerung:	für sämtliche Bestellarbeiten:

mit dem Pflug: mit dem Bukker: mit dem Pflug: mit dem Bukker:
die	Frühj. Herbst Friihj. Herbst Frühj. Herbst Friihj. Herbst

Schwankungen: 2,70-3,45 2,61—3,96 1,70—2,24 1,80-2,68 3,42-4,72 3,48-4,72 2,14-3,01 2,42—3,36

der Unterschied
zwischen dem
höchsten und
niedrigsten Lohn

in °/o im Ver-
gleich zum
niedrigsten Lohn

0,69	1,35	0,48	0,82	1,30	1,03	0,77	0,94
25	51	21	44	38	31	27	39
Zur	Zeit der		Zur	Zeit der	Getreideernte:		

Heuernte:	Abmähen, Binden und Schobern:

Winterkorn	Sommerkorn

die

der Unterschied
zwischen dem
höchsten und
niedrigsten Lohn

in °|0 im Ver-
gleich zum
niedrigsten Lohn

Hand-	Maschinen-	Hand-	Maschinen-	Hand-	Maschinen-
arbeit	arbeit	arbeit	arbeit	arbeit	arbeit
26-2,05	1,16-1,47	2,78-4,54 2,46-3,74		2,61-4,17	2,21-3,36
0,79	0,31	1,76	1,28	1,56	1,15
62	26	63	51	59	52

Vergleichen wir die Schwankungen der Akkordlöhne mit denen der
Tagelöhne, so sehen wir, dass das Auf und Ab dieser letzten viel grösser
ist als das der ersten.

Noch eine Frage bezüglich der Akkordlöhne haben wir zu beant-
worten: Steht der Akkordlohn höher oder niedriger als der Tagelohn für
dieselben Arbeiten? Dazu ist folgende Berechnung zu machen:

Wie wir im Kapitel IV gesehen haben, nehmen alle Handarbeiten
zur Zeit der Getreideernte in Anspruch pro 1 Dess.:
        <pb n="141" />
        ﻿131

im	Gouv.	Bessarabien	4	Tage

»	»	Cherson	4	»

»	»	Taurien	3,6	»

»	»	Ekaterinoslaw	4,1	»

im	Dongebiet	4,2	&gt;

Vergleichen wir die Summe der Tagelöhne, die für alle Getreide-
erntearbeiten (nur bei Handarbeit und ohne Dreschen) auf einer Dessjatine
in den zwei Jahren 1892 und 1893 bezahlt werden, von denen das erste
Jahr Durchschnittssätze, dagegen das zweite höhere Löhne aufwies, mit
den Akkordlöhnen in denselben Jahren für dieselben Arbeiten, so be-
kommen wir folgende Tabelle (LXX1I):
die Zahl

der Tage,	die Tagelöhne:	Akkordlohnsätze:

die alle

Arbeiten 1892	1893	1892	1893

in

	Anspruch	pro	pro	pro	pro	pro	pro
	nehmen:	Tag	1 Dess.	Tag	1 Dess.	I Dess.	1 Dess.
Bessarabien	4	0,45	1,80	0,90	3,60	3,30	13,85
Cherson	4	0,70	2,80	1,90	7,60	2,80	10
Taurien	3,1	1,25	3,87	1,55	4,80	6,10	—
Ekaterinoslaw	4,1	1,55	6,35	2,15	8,81	3,60	10
Dongebiet	4,2	0,95	3,99	2,15	9,03	5,60	11,20

Da die Angaben des Ackerbauministeriums, die auf Grund der Be-
richte der Grossgrundbesitzer aufgestellt werden, nicht ganz zuverlässig
sein dürften, so wollen wir dieselbe Berechnung auf Grund der Semstwo-
angaben für das Gouv. Cherson machen. Wenn wir auf Grund der
Tabellen LXV und LXX diese Berechnung für die Lohnsätze bei der
Dampfdreschmaschine im Durchschnitt in den Jahren 1900—1903 an-
stellen, so ergibt sich folgendes Resultat:

bei Tagelohn 2 Rubel,

bei Akkordlohn 2 Rubel 64 Kop.

Es geht daraus hervor, dass der Akkordlohn sich etwas höher be-
läuft als der Tagelohn.

Bei Akkord schafft der Arbeiter mit einem grösseren Eifer und
leistet daher mehr als bei Tagelohn, ln vielen Fällen kommt jedoch
dieser Vorteil des grösseren Verdienstes für den Lohnarbeiter, am meisten
für den Wanderarbeiter, auf Kosten seiner Nahrung und seiner physischen
Kraft zu Stande. Da der Akkordarbeiter sich auf eigene Kost verdingt,
so sucht er den Geldverdienst auf Kosten seiner Nahrung zu vergrössern.

9*
        <pb n="142" />
        ﻿132

Weiss man, wie kläglich es mit der Nahrung des Feldarbeiters steht, so
ist es leicht zu sehen, dass der Gewinn, den der Arbeiter aus dem
Akkordlohn bezieht, auf Kosten seiner physischen Kräfte und seines
Nahrungszustandes entsteht. Die Akkordlohnsätze werden durch die
jeweilige Höhe der Tagelöhne bestimmt. Ueberall werden zuerst Tage-
löhner gesucht und überall bieten sich sowohl einheimische, wie Wander-
arbeiter zunächst als Tagelöhner ein. Die Gründe dafür haben wir schon
am Anfang dieses Kapitels erörtert. Erst nach den Tagelöhnern werden
auch die Akkordarbeiter gedungen. Aber in den Gegenden und in den
Jahren, in denen ein Mangel an Arbeitskräften besteht, werden die
Akkordlöhne häufiger angewandt, als die Tageiöhne.

Auch da, wo nicht einzelne Arbeiter, sondern Artjels gemietet
werden, wird meistens Akkordlohn bezahlt. Sowohl die Artjels, als auch
die einzelnen Arbeiter mietet man in der Regel auf Verlangen der Arbeiter
nur auf je zwei Wochen, sodass sie in zweiwöchentlichen Perioden aus-
gelohnt werden.

4. Der Verdienst der Fristarbeiter.

Die Quellen über die Löhne der Fristarbeiter sind noch lücken-
hafter und mangelhafter, als es bei den Tagelöhnen und den Akkord-
löhnen der Fall war.

Die vom Ackerbauministerium jährlich veröffentlichten Mitteilungen
der Grundbesitzer konnten wir aus den genannten Gründen nicht benützen.

Auch von den Gouverneurberichten konnten wir wenig Gebrauch
machen, da zu ihren sonstigen Mängeln noch der Fehler kommt, dass
sie im Durchschnitt für verschiedene Perioden berechnet sind. Die
Löhne für den Saisonarbeiter zeichnen sich durch eine so charakteristische
Eigentümlichkeit aus, die wir im Nachfolgenden zu erörtern haben, dass
eine Durchschnittsberechnung nichts beweisen kann. Es bleibt uns also
von allen Quellen, die wir über die Fristlöhne besitzen, nur die Angaben
der Semstwo-Berichte des Gouv. Cherson. Zwar beziehen sich diese
nur auf ein Gouvernement, doch sind sie trotzdem von hohem Interesse.
Das Gouv. Cherson ist nämlich das am meisten charakteristische für das
ganze neurussische Gebiet. Ferner sind die Schwankungen der Fristlöhne
in den verschiedenen Gouvernements sogering, dass man wohl sagen kann,
dass wir eine vollständige Vorstellung von den Fristlöhnen auch in den
übrigen Gouvernements besitzen, nachdem wir diejenigen des Gouv. Cher-
son kennen gelernt haben. Schliesslich sind in den Semstwoberichten des
Gouv. Cherson alle Lohnsätze für die verschiedenen Arbeiterkategorien
und für die verschiedenen Zeiträume am besten und ausführlichsten
        <pb n="143" />
        ﻿133

angegeben. Indem wir die Fristlohnsätze für der physischen Kraft nach
verschiedenen Arbeiterkategorien und für verschiedene Zeiträume in Ta-
belle LXXI11 im Anhang zusammen gestellt haben, wollen wir hier die
Schlüsse, die aus jener Tabelle zu ziehen sind, kurz anführen.

Wir unterscheiden die Arbeiter in Vollarbeiter, Halbarbeiter oder
Frauen und Burschen. Die Zeiträume, für welche die Arbeiter sich
meistens verdingen, sind:

vom 1. März bis zum 1. Oktober
»	1.	April	»	»1.	&gt;

»	1.	Mai	»	» 1.	»

»	1.	Juni	»	»1.	»

Der Endtermin wird öfters auch auf den 1. September oder auf
den 14. November festgesetzt.

Um die Lohnsätze für den Vollarbeiter mit denen für Halbarbeiter
und den Burschen zu vergleichen, ziehen wir die Lohnsätze für den
Zeitraum 1899	1903 in Betracht.

Die durchschnittlichen (in Rubeln) Fristlohnsätze für alle Arten von
Arbeitskräften für die Saisonarbeit vom 1. Mai bis 1. Oktober:

(Tabelle LXXIV)

ln den Kreisen:	Vollarbeiter:	Halbarbeiter:	Burschen
Alexandria	51,—	34,-	22,40
Elisabethgrad	47,40	31,60	23,20
Ananjew	48,80	34,80	23,60
Tiraspol	51,90	38,60	26,80
Cherson	56,-	35,80	25,-

Wie man aus dieser Tabelle sieht, ist der Fristlohn für den Voll-
arbeiter um 34—56% höher, als für den Halbarbeiter, dagegen ist der
Unterschied zwischen dem Fristlohn des Halbarbeiters resp. der Frau
und dem Burschen etwa 42—78 °/o.

Vergleichen wir die Fristlohnsätze für die verschiedenen Zeiträume
in ein und derselben Saison eines und desselben Jahres, so tritt eine
Eigentümlichkeit, die für die Lohnverhältnisse in den neurussischen
Gouvernements höchst charakteristisch ist, deutlich hervor. Zum Beweise
dieser merkwürdigen Tatsache stellen wir die Fristlohnsätze für das
Jahr 1903 für alle Arten der Arbeitskräfte in drei Tabellen zusammen
(Tabelle LXXV). Wie man daraus sieht, kommt es im Gouv. Cherson —
und das ist auch in allen anderen neurussischen Gouvernements der Fall —
sehr oft vor, dass die Fristarbeiter, die z. B. im Mai oder Juni gemietet
werden, einen höheren Lohn erhalten, als diejenigen, die sich vom l.März
resp. 1. April, d. h. für eine um 2 Monate längere Zeit verdungen haben.



H-

14]



K
        <pb n="144" />
        ﻿134

[Tabelle LXXV)

Die Fristlohnsätze für das Jahr 1903 für den Zeitraum bis zum
1. Oktober

a) für den Vollarbeiter

vom	März	April	Mai	Juni
Alexandria	54	50	60	50
Elisabethgrad	—	55	55	52
Ananjew	60	80	40	—
Tiraspol	—	63	55	63
Odessa	73	—-	80	65
Cherson	60	—	50	58
b) für den Halbarbeiter (oder Frau)				
vom	März	April	Mai	Juni
Alexandria	37	34	38	35
Elisabethgrad	—	36	36	37
Ananjew	40	45	25	—
Tiraspol	—	42	40	45
Odessa	48	—	50	37
Cherson	30  c) für den	Burschen	40	38
vom	März	April	Mai	Juni
Alexandria	26	23	26	30
Elisabethgrad	—■	24	24	26
Ananjew	30	25	15	—
Tiraspol	—	27	30	41
Odessa	35	—	35	23
Cherson	20	—	25	26

Es ist also offenkundig, dass der Arbeiter, der sich später verdingt,
der aber zur Zeit der dringenden Arbeit kommt, wenn die Arbeitskräfte
am gesuchtesten sind, einen höheren Lohn erhält, als derjenige, der zur
Zeit der weniger pressanten Arbeit kommt.

Was die Schwankungen der Lohnsätze für die Fristarbeiter in den
verschiedenen Jahrgängen anbetrifft, so sind sie ziemlich gross und für
die Arbeiter, die sich vom 1. März resp. 1. April verdingen, erreichen sie
eine beträchtlichere Höhe als für diejenigen Arbeiter, die vom 1. Mai
resp. 1. Juni gedungen werden.

5. Monats- und Jahreslöhne.

Die Fristlöhne werden für die Feldarbeiten bezahlt, die Jahreslöhne
dagegen vorwiegend für die Arbeiten am Hofe des Gutsherrn, d. h. an
        <pb n="145" />
        ﻿135

diejenige Kategorie von Lohnarbeitern, die als Clesinde bezeichnet wird.
Zwar werden manchmal auch die Monats- und Jahresarbeiter in den
Fällen eines grossen Bedarfes an Arbeitskräften für die Feldarbeiten ver-
wendet, doch ist das nicht ihre spezielle Bestimmung.

Manchmal werden Arbeiter von Anfang an auf einen Monat für
die Feldarbeit gedungen, doch kam dies schon früher in den neurussischen
Gouvernements immer selten vor. Wie wir schon oftmals betont haben,
verdrängen die Taglöhner für Feldarbeiten alle anderen Kategorien
von Arbeitern. Bevor wir zur Betrachtung über die Höhe und die
Schwankungen der Monats- und Jahresarbeitslöhne übergehen, müssen
wir zuerst einige Bemerkungen über unsere Quellen machen. Die
jährlichen Sammlungen des Ackerbauministeriums geben fast keine Angaben
über diese Art von Arbeitslöhnen. Was die Gouverneurberichte anbetrifft,
so haben sie zu allen übrigen noch den Mangel, dass ihre Angaben
zwar für die verschiedenen Jahreszeiten, aber nicht für die einzelnen
Monate berechnet werden und somit sehr leicht eine falsche Vorstellung
geben können. Indem wir also diese Quelle zum Vergleich benützen,
haben wir die Monats- und Jahresarbeitslöhne fast ausschliesslich auf
Grund der in den Semstwoberichten für das Gouv. Cherson mitgeteilten
Materialien zusammengestellt und untersucht.

Sowohl Monatsarbeiter, als auch Jahresarbeiter werden in drei
Kategorien geteilt: Vollarbeiter, Frauen und Burschen, ln den letzten
Jahren finden wir Halbarbeiter und Frauen von einander getrennt, aber
die Differenz zwischen ihren Löhnen ist so gering, das sie noch immer
als eine und dieselbe Gruppe betrachtet werden können.

Die Monats- und Jahresarbeiter werden immer bei Verköstigung
durch den Arbeitgeber gemietet.

ln der Tabelle LXXV1 (im Anhang) findet man die durchschnittlichen
Lohnsätze für die Zehnjahrsperiode 1893—1903 für alle Monate und für
alle Arten von Arbeitern in allen sechs Kreisen des Gouv. Cherson.
Wie aus dieser Tabelle leicht zu sehen ist, unterscheiden sich
die Monatslohnsätze aller Arbeiterkategorien erheblich. Verfolgt man
diese Bewegungen von einem Monat zum anderen von den Wintermonaten
angefangen, so sieht man, dass die Löhne am niedrigsten in den Winter-
monaten stehen und dann immer mehr und mehr steigen, je näher der
Sommer rückt; im Juni resp. Juli erreichen sie dann ihren höchsten
Punkt und werden von da ab immer niedriger, je mehr sich die Winter-
monate nähern. Den Jahreszeitenwechsel änlich, bilden auch die Monats-
lohnsätze einen in sich geschlossenen Kreis.
        <pb n="146" />
        ﻿136

Vergleicht man die Monatslohnsätze im Herbst mit denen im Früh-
jahr, so ergibt sich, dass die ersten höher stehen. Wie gross die
Schwankungen der Lohnsätze den verschiedenen Monaten nach sind,
wird durch folgende Tabelle bewiesen, in der wir die niedrigsten Lohn-
sätze für die Wintermonate und die höchsten für Juli angeben. Die
Differenz wird in Prozenten ausgedrückt.

(Tabelle LXXV1I)

Die Schwankungen der durchschnittlichen Monatslöhne für alle
Arten von Arbeitern in sämtlichen Kreisen des Gouv. Cherson in den
Jahren 1893-1903 betrugen

für den Vollarbeiter	Frauen	Burschen

	abs.		in °/o		abs.	in °/c	i	abs.		in o/o
Alexandria	5,20-	-11,90	128	3,67	- 7,88	114	2,34-	-4,70	100
Elisabethgrad	5,13-	-12,37	141	3,33	- 9,12	173	2,37—	-5,74	142
Ananjew	5,27-	-15,07	185	3,44	- 8,28	140	2,34—	-6,09	160
Tiraspol	5,46-	-14,75	170	3,71	- 8,96	128	2,51 —	-6,01	139
Odessa	6,76-	-19,39	172	4,86	-11,10	128	2,92-	7,08	142
Cherson	6,86-	-16,73	143	4,21-	-10,19	142	2,61	5,96	128
Wie man	aus	dieser	Tabelle sieht, sind			die	Schwankunge		n der

Monatslöhne in allen Kreisen sehr gross. Dem grössten Wechsel ist
der Lohn des Vollarbeiters unterworfen, dem kleinsten der des Burschen.

Im Gegensatz zu den Schwankungen der Tagelöhne unterscheiden
sich die der Monatslöhne je nach den verschiedenen Kreisen sehr
unbedeutend. Das ersieht man aus folgender Tabelle LXXVlIi, in der
wir das Steigen und Sinken der Monatslöhne für den Vollarbeiter
angeben, da die Schwankungen der Monatslöhne anderer Kategorien
denen der Löhne des Vollarbeiters ganz ähnlich sind.

(Tabelle LXXVIII)

Die Schwankungen der durchschnittlichen Monatslöhne des Vollarbei ters

je nach den verschiedenen	Kreisen	des Gouv.	Cherson	in den	Jahren
	1893-	-1903			
	im Winter März		April	Mai	Juni
niedrigster Lohnsatz in einem	5,13	5,88	6,24	6,88	9,55
höchster	der Kreise  Die Differenz zwischen den	6,86	8,52	8,42	10,26	18,08
niedrigsten und höchsten Lohnsätzen in % .	.	.	37	45	34	49	89
        <pb n="147" />
        ﻿137

	Juli	August	Sept.	Okt.	Nov.
niedrigster Lohnsatz in einem	11,90	9,64	8,35	6,78	5,65
höchster	der Kreise  Die Differenz zwischen den	20,39	17,70	11,83	9,43	7,44
niedrigsten und höchsten Lohnsätzen in 0 0 .	.	.	70	73	42	38	31

Es ist also aus dieser Tabelle ersichtlich, dass die Schwankungen
der Monatslöhne je nach den verschiedenen Kreisen, obwohl sie nicht
so bedeutend sind, wie die der Tagelöhne, doch eine beträchtliche Höhe
erreichen. Am höchsten stehen die Monatslöhne im südlichen Kreise
Odessa und einige Male auch im Kreise Cherson, am niedrigsten in den
nördlichen Kreisen Alexandria und Elisabethgrad.

Aber noch eines ist aus der Tabelle LXXVill festzustellen, nämlich,
dass die grössten Schwankungen in den Sommermonaten, dagegen die
niedrigsten in den Wintermonaten Vorkommen. .

Betrachten wir jetzt die Schwankungen der Monatslöhne im Gouv.
Cherson den verschiedenen Jahrgängen nach in der Zeitperiode 1893—1903.
Stellen wir auf Grund der im Anhang gegebenen Tabelle die Monats-
löhne in den verschiedenen Jahren fest, so ergibt sich über die Schwan-
kungen jener Folgendes:

(Tabelle LXX1X)

Schwankungen der durchschnittlichen Monatslöhne in allen Monaten für
aile Arten von Arbeitern in den Jahren 1893—1903 (in Rubeln)
des Vollarbeiters	der Frau	des Burschen

	niedrigste und V  höchste Löhne g  in einem Jahr- ^  zehnt	iS  O	im Verh. zun niedrigst.Loh	niedrigste und höchste Löhne in einem Jahr- zehnt		Differenz in0	im Verh. zun niedrigst.Loh	niedrigste und höchste Löhne in einem Jahr- zehnt	Differenz in 0 im Verh. zun niedrigst.Loh
Wintermonate	4,57— 6,95	52	3,13—	4,51		44	2,30—3,21	39
März	6,40— 8,13	27	3,49—	5,13		47	2,58—3,53	36
April	6,32— 8,10	28	3,76—	5,53		45	2,6 —3,8	46
Mai	7,19— 9,50	32	4,06—	7,18		79	2,5 —3,93	53
Juni	10,70—16,99	58	4,40—	12,55		185	2,8 —7,52	165
Juli	8,03—20,49	155	4,76—	13,09		196	2,9 —8	175
August	7,73—16,57	114	4,24—	9,91		133	2,85—7,37	158
September	6,32—16	153	3,98—	10,40		161	2,98—7,30	198
Oktober	5,32— 8,90	67	3,83—	5,20		36	2,28—4,34	40
November	5,07— 7,14	40	3,14—	4,40		40	2,18—2,95	35
        <pb n="148" />
        ﻿Vergleich der Monalslohnsätze mit den Fristiohcsäizen in den Jahren 1899 und 1903 im Gouvernement Cherson

(Tabelle LXXX)	für die Voliarbeiter. (in Rubeln.)

Bis z. 1. Gkt.	Vom 1. März				Vom 1. April				Vom 1. Mai				Vom 1. Juni			
in den  Jahren	1899		1903		1899		1903		1899		1903		1899		1903	
Xv	Die  'v Lohn-  In denXsätze Kreisen 'v	!  j Fristlöhne	Monatslöhne i	Fristlöhne	Monatslöhne	O  c  O  5/1  tu	Monatslöhne	Fristlöhne	1  Monatslöhne j	Fristlöhne	•  Monatslöhne	O  o  _C/3  'C  tu	Monatslöhne j	CI  O  tu	Monatslöhne	Fristlöhne	Monatslöhne |
Alexandria	57	49	54	76,3	54	42,3 ;	50	69,3	47	35,8	54	62,5	45	29,7	50	o3,o
Elisabethgrad	54	47,5			66,5	—	40	55	58,9	41	33	55	50,9	34	27,5	52	42,2
Ananjew	67	50,8 |	60	75,04	52	43,4	80	67,2	43	36,5	40	60,15	39	29,9		50,1
Tiraspoi	62	4S,9		82,29	53	41,2	63	76,7	40	34	55 | 68,79		—	28	63	57,8
i Odessa	76	50	73	97,5	—	40	—	88,3	—	31	80	79,3	30	23 5 i	65	66,3
Cherson	66	55,9	60	95,1	—	45,9	— ■	85,7	60	36,8	50	86,7	—	30,3	58	76,2
        <pb n="149" />
        ﻿139

Die niedrigsten Monatslohnsätze fallen in den meisten Fällen auf
das Jahr 1899, die Löhne des Vollarbeiters auch auf das Jahr 1893,
dagegen fallen die höchsten Monatslohnsätze für alle Kategorien der
Arbeiter mit Ausnahme von zwei Monaten auf das Jahr 1903. Vergleicht
man die Schwankungen der Monatslöhne je nach den verschiedenen
Jahren mit denen der Tagelöhne, so ergibt sich, dass die ersten weit
hinter den Schwankungen der Tagelöhne zurückstehen. Um eine volle
Charakteristik der Monatslöhne zu geben, ist diese hier noch mit den
Fristlöhnen zu vergleichen. Zu diesem Zwecke rechnen wir die Summe
der für die betreffende Frist bezahlten Monatslöhne zusammen und ver-
gleichen diese mit den Fristlohnsätzen für die betreffenden Zeiträume auf
Grund der Tabellen LXXIII und LXX1V.

Da wir nicht im Stande sind, die durchschnittlichen Fristlöhne für
das Jahrzehnt 1893—1903 anzugeben, so wollen wir diese mit den
Monatslöhnen in zwei einzelnen Jahren 1899 und 1903 vergleichen, von
denen das Jahr 1899 durch eine ungeheure Missernte, dagegen das
Jahr 1903 durch eine gute Ernte sich kennzeichneten. Vor allem ergibt
sich aus der Tabelle LXXX, dass im Jahre 1899, d. i. im Jahre der
Missernte, die Fristlöhne bedeutend höher stehen, als die Summe der für
denselben Zeitraum bezahlten Monatslöhne. Dagegen werden die Frist-
löhne im Jahre 1903 von den Summen der Monatslohnsätze für die be-
treffenden Zeiträume bedeutend übertroffen. Es versteht sich von selbst,
dass die Fristlöhne in einem normalen Erntejahr niedriger stehen sollten,
als die Summe der für denselben Zeitraum bezahlten Monatslöhne. Dass
diese letzteren aber im Jahr einer Missernte niedriger stehen als die
Fristlöhne, bedeutet nur, dass die Monatslöhne in den Misserntejahren
so bedeutend fallen, dass sie sogar niedriger als die Fristlöhne stehen,
die also weniger als die Monatslöhne schwanken. Dasselbe Verhältnis
zwischen den Fristlöhnen und Monatslöhnen wird auch durch die An-
gabe der Gouverneurberichte bestätigt.

6. Der Verdienst der Jahresarbeiter.

ln der Tabelle LXXX ist die absolute Höhe der Jahreslöhne aller
Kategorien der Arbeiter angegeben. Wie aus dieser Tabelle hervorgeht,
unterscheiden sich die Jahreslöhne vor allem je nach den Arten von
Arbeitern. So stehen im Durchschnitt im Gouv. Cherson die Löhne des
Vollarbeiters um 71 °/o höher als die der Frau, und die Löhne der Frau
um 64 o/o höher als die des Burschen.

Was die Schwankungen der Jahreslöhne nach den verschiedenen
Kreisen des Gouv. Cherson anbetrifft, so beträgt die Differenz zwischen
        <pb n="150" />
        ﻿140

den niedrigsten und den höchsten Löhnen in % im Verhältnis zu den
niedrigsten Löhnen:

für den Vollarbeiter 51
für die Frau	43

für den Burschen 73

Die höchsten Jahreslöhne für alle Arten von Arbeitern fallen auf
den Kreis Odessa, dagegen die niedrigsten für den Vollarbeiter und die
Frau auf den Kreis Elisabethgrad und für den Burschen auf den Kreis
Alexandria. Betrachten wir die in den Gouverneurberichten angegebenen
durchschnittlichen Jahreslöhne des Vollarbeiters für die Jahre 1891
bis 1900 (siehe Tabelle LXXX), so sehen wir, dass die Schwankungen
der Jahreslöhne je nach den verschiedenen Gouvernements 47°/0 be-
tragen. Die niedrigsten Jahreslohnsätze sind für Ekaterinoslaw, dagegen
die höchsten für Taurien angegeben. Es erhellt daraus, dass die Schwan-
kungen der Jahreslöhne nach den verschiedenen Kreisen, wie auch nach
den verschiedenen Gouvernements weit hinter den Schwankungen anderer
Kategorien von Arbeitslöhnen zurückstehen. Betrachten wir nun die
Schwankungen der Jahreslöhne je nach den verschiedenen Jahren, so
ergibt es sich, dass sie nicht sehr bedeutend sind und zwar beträgt die
Differenz zwischen den niedrigsten und den höchsten Jahreslöhnen für
den Vollarbeiter 28,3%, die Frau 21,3% und den Burschen 52%.

Vergleichen wir die Jahreslöhne mit den in einem Jahr bezahlten
Monatslöhnen, so ergibt sich, dass im Durchschnitt im Gouv. Cherson
in der Zeitperiode von 1893—1903 die ersten bedeutend niedriger stehen
als die letzten, und zwar für den Vollarbeiter um 8,3 %, für die Frau
um 13% und für den Burschen um 23%.

Es ist aber eine nicht ganz richtige Vorstellung, die wir durch die
Betrachtung der durchschnittlichen Löhne eines Jahrzehntes gewinnen.
Vergleichen wir die Jahreslöhne mit den Summen der in demselben Jahre
bezahlten Monatslöhne in zwei verschiedenen Jahren, wie wir es bei dem
Vergleich der Monatslöhne mit den Fristlöhnen getan haben, so ergibt
sich genau dieselbe Erscheinung, wie wir damals konstatiert haben.

Es ergibt sich dann folgende Tabelle LXXXI:

1899	1903

	Jahres-  löhne:	Summe der	Jahres- löhne :	Summe der
		Monats-  löhne:		Monats- löhne :
Vollarbeiter	84,3	80,8	84,13	116,30
Frau	52,83	50,2	52,63	77,25
Burschen	32,3	32,32	32,79	49,58
        <pb n="151" />
        ﻿Hier sei dasselbe wiederholt, was wir schon bezüglich der Monats-
löhne gesagt haben, da die Ursachen dieser auf den ersten Blick eigen-
tümlichen Erscheinung dieselben sind. Im Jahre 1899, dem Jahre einer
grossen Missernte, stehen die Monatslöhne so niedrig, dass ihre Summe
für das ganze Jahr die Höhe der bedungenen Jahreslöhne nicht er-
reicht haben.

§ IV. Bewegungen der Löhne.

1.

Wegen der schon oftmals erwähnten Unvollständigkeit der die
Akkord-, Monats-, Frist- und Jahreslöhne betreffenden Angaben des Acker-
bauministeriums konnten wir die Angaben für die Lohnbewegungen aus
dieser Quelle nur bezüglich der Tagelöhne benützen. Was die anderen
Arten von Arbeitslöhnen anbetrifft, so haben wir für die Erörterung der
Bewegungen der Löhne in verschiedenen Zeitabschnitten die Angaben
der Gouverneurberichte benützt. — Wie schon oben betont wurde, sind
diese Angaben für Betrachtungen über die Lohnbewegungen geeigneter
als für die Betrachtung über die absolute Lohnhöhe.

Die Weizenpreise sind bei der Untersuchung der Bewegung der
Tagelöhne auf Grund der jährlichen Mitteilungen des Ackerbauministeriums,
dagegen bezüglich aller anderen Arten von Arbeitslöhnen auf Grund der
Materialien der Regierungskommission vom Jahre 1901 angegeben.

2. Die Bewegungen der Tagelöhne.

Vergleicht man die in der Tabelle LXXXIi zusammengestellten
Angaben über die Bewegungen der Tagelöhne im Durchschnitt der zwei
Jahrzehnte 1885—1894 und 1895—1904, so sieht man, dass für alle
Arbeiterkategorien die Löhne in der 1. und 11. Periode d. h. zur Zeit der
Bestellarbeiten und zur Zeit der Heuernte in dem Jahrzehnt 1895 - 1904
höher, als in den Jahren 1885—1894 stehen.

Was die Bewegungen der Tagelöhne in der 111. Periode d. h. zur
Zeit der Getreideernte anbetrifft, so ergibt sich aus derselben Tabelle
ein bedeutendes Sinken der Tagelöhne.

Die durchschnittlichen Angaben für ganz Neurussland geben aber
eine nicht ganz genaue Vorstellung von der wirklichen Bewegung der
Tagelöhne in den einzelnen Gouvernements.

Es sind noch immer in einzelnen Gouvernements verschiedene
Faktoren, die die Lohnbewegungen verschiedenartig beeinflussen. Das
        <pb n="152" />
        ﻿142

(Tabelle LXXX1I)

Durchschnittliche Tageslohnsätze in Naurussland nach den Jahrzehnten.

Arbeiter-  kategorien	Pferde-  arbeiter			Arbeiter  ohne  Verköstigung			Arbeiter  bei  Verköstigung j			Arbeiterin  ohne  Verköstigung			Arbeiterin  bei  Verköstigung		
Feld-  arbeiten-  perioden	1	11	111	I	11	111	1	11	III	I	II	III	I	11	III
—F  ON  GO  T  LO  oo  CO	141	—		44	70	111	34	55	90	31	42	68	22	32	53
Tf  o  o  rH  1  IO  o  OO	149	—	—	52	77	89	39	56	76	36	46	62	27	35	51  ..

bewirkt, dass die Löhne nicht für alle neurussischen Gouvernements
sich gleichartig bewegen. Betrachten wir zunächst die Bewegungen der
Tagelöhne zur Zeit der Bestellarbeiten und zwar nach Fünfjahrperioden.

Wie aus der Tabelle LXXXIil (im Anhang) ersichtlich wird, stehen
die Tagelöhne für alle Arbeiterkategorien in den Jahren 1900—1904
höher, als in den Jahren 1885—1889. Betrachtet man aber die Höhe
der Löhne aus den dazwischen liegenden Fünfjahrperioden, so ergibt
sich, dass dieses Steigen nicht ganz regelmässig und ununterbrochen ist.
Die Löhne für alle Ärbeiterkategorien in allen Gouvernements mit Aus-
nahme des Gouv. Ekaterinoslaw standen in den Jahren 1890—1894
nicht nur niedriger als in den Jahren 1900—1904, sondern auch als in
der Fünfjahrperiode 1885 —1899.

Vielmehr weichen die Bewegungen der Tagelöhne in den einzelnen
Gouvernements von den Durchschnittslöhnen für ganz Neurussland zur
Zeit der Heuernte ab. Hier müssen wir vor allem die Tagelöhne für
den Pferdearbeiter von den übrigen absondern. Bei den ersten wird
ein Steigen in den Jahren 1900—1904 nicht nur im Vergleich mit den
Löhnen in der ersten Fünfjahrperiode, sondern auch im Vergleich mit
allen vorangehenden Fünfjahrperioden bemerkbar. Was die Löhne für
edle übrigen Arbeiterkategorien anbetrifft, so müssen wir in Bezug darauf
die Gouvernements in zwei Gruppen einteilen:
        <pb n="153" />
        ﻿143

1.	Die Gouvernements Taurien und Bessarabien. — Hier sind die
Löhne in den Jahren 1900—1904, obwohl sie im Vergleich mit denen
in der vorletzten Fünfjahrperiode stiegen, doch gefallen im Vergleich mit
den Löhnen in den Jahren 1885—1889.

2.	Die Gouvernements Cherson, Ekaterinoslaw und das Don-
gebiet, die sich durch absolutes, fast regelmässiges Steigen der Löhne
auszeichnen.

Nunmehr gehen wir zur Betrachtung der Bewegungen der Tage-
löhne für die Getreideerntearbeiten über. Auch hier müssen wir
die Tagelöhne für den Pferdearbeiter und die Arbeiterin bei Verköstigung
von allen übrigen absondern. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass
sie in den Jahren 1890—1894 und 1895—1899 niedriger als in den Jahren
1885—1889, dagegen in den Jahren 1900—1904 höher waren.

Bei allen übrigen Arten von Tagelöhnen sieht man, dass sie fast
in allen Gouvernements in der letzten Fünfjahrperiode im Vergleich zur
ersten vor 20 Jahren gefallen sind. Es ergibt sich also, dass bei den
Bewegungen der Tagelöhne nach den Fünfjahrperioden keine durch-
greifende Gesetzmässigkeit sich feststellen lässt. Bei Vergleichung nach
Fünfjahrperioden schwanken die Löhne so stark, dass es sehr schwer
ist, für diese kurzen Zeiträume irgend eine Erscheinung als gesetzmässige
zu bezeichnen. Wir bekommen daher eine richtigere Vorstellung von
den Bewegungen der Tagelöhne, wenn wir sie nach den Jahrzehnten
zusammenfassen. (Siehe Tabelle XCV1I! im Anhang.)

Es ergibt sich aus dieser Tabelle, dass die Löhne für die Bestell-
arbeiten in den meisten Gouvernements und für die meisten Arbeits-
kategorien gestiegen sind; dagegen sind die Löhne zur Zeit der Heuernte
in einigen Gouvernements gestiegen, in einigen gefallen.

Zu denselben Ergebnissen führt uns auch die Zusammenstellung
der Angaben aus den Gouverneurberichten. Betrachtet man die in
der Tabelle LXXX1V angegebenen Tagelöhne des Mannes ohne Ver-
köstigung zur Zeit der Bestellarbeiten (im Frühjahr) nach den Jahrzehnten
von 1871 —1900, so sieht man, dass im letzten Jahrzehnt die Tagelöhne
im Gouv. Ekaterinoslaw' und in Taurien im Vergleich mit den Jahren
1871 —1880 gestiegen, dagegen im Gouv. Cherson, Bessarabien und im
Dongebiet gefallen sind. Im Sommer aber, d. h. zur Zeit der Ernte, sind die
Löhne im letzten Jahrzehnt in allen Gouvernements mit Ausnahme vom
Dongebiet bedeutend gefallen und zwar im Vergleich mit den Löhnen
sowohl in den 70er wie auch in den 80er Jahren.

Für die Bewegungen der Akkordlöhne zeigen die die 80er und
90er Jahre betreffenden Angaben der Gouverneurberichte eine Steigung
        <pb n="154" />
        ﻿144

in den Qouv. Cherson und Ekaterinoslaw, dagegen ein Sinken in Taurien,
Bessarabien und dem Dongebiete.

Die Bewegungen der Fristlöhne für Frühjahrs- und Sommer-
arbeiten zeigen in den 90er Jahren eine Erhöhung im Vergleich mit den
70er Jahren und ein Sinken im Vergleich mit den 80er Jahren in den
Qouv. Cherson und Ekaterinoslaw. Dagegen wird in Bessarabien,
Taurien und im Dongebiet ein regelmässiges und ununterbrochenes
Steigen bemerkt.

Im Qouv. Ekaterinoslaw sind die Jahreslöhne in den Jahren
1891 —1900 im Vergleich sowohl mit dem ersten, wie auch mit dem
zweiten Jahrzehnt gefallen. Sm Dongebiet und Bessarabien wird dagegen
ein regelmässiges Steigen bemerkt. In Taurien und im Qouv. Cherson
sind die Löhne im letzten Jahrzehnt im Vergleich mit denen in den
Jahren 1871—80 gestiegen, dagegen im Vergleich mit den Löhnen im
Jahrzehnt 1881—1890 unbedeutend gefallen.

§ V. Die Bewegungen der Reallöhne.

Bei der Untersuchung der Reallöhne der Landarbeiter in den neu-
russischen Gouvernements stösst man auf viele Schwierigkeiten. Es ist
vor allem die beständige starke Zuströmung von Wanderarbeitern in die
neurussischen Gouvernements, die die Feststellung der Reallöhne ziemlich
kompliziert macht.

Nimmt man als Masstab für die Reaüöhne den Getreidepreis, so
versteht es sich von selbst, dass für die Wanderarbeiter, die 6—7
Monate in den südrussischen Gouvernements und die übrige Zeit zu
ELiuse in ihrer Heimat verbringen, nicht nur die Getreidepreise in den
neurussischen Gouvernements von Bedeutung sind, sondern auch die in
den Ortschaften, wohin sie nach halbjähriger Wanderung zurückkehren
und wo ihre eigene Wirtschaft liegt.

Ziehen wir in Betracht, dass nach Neurussland Wanderarbeiter aus
vierundzwanzig Gouvernements Zuströmen, also aus einem Gebiet, das
etwas weniger als die Hälfte des Europäischen Russlands umfasst, so
ist es leicht zu sehen, dass die Getreidepreise in Neurussland bei den
grossen Unterschieden zwischen den neurussischen und allen übrigen
Gouvernements und zwischen diesen vierundzwanzig Gouvernements
untereinander keine massgebende Bedeutung haben können.

Ausserdem gehen die meisten Bauern aus dem Nordwest- und
Zentralrussland als Wanderarbeiter in die neurussischen Gouvernements,
um durch Verwertung ihrer Arbeitskräfte in den Stand gesetzt zu werden,
die auf ihnen mehr und mehr lastenden Rückstände an Äblösungs-
        <pb n="155" />
        ﻿145

Zahlungen, Staats-, Gemeinde- und Semstwo-Abgaben abzuzahlen. Was
können dem Bauern aus Zentralrussland, der meistens nicht für den
Markt produziert, auch nicht als Getreidekäufer auftritt und der nur
bares Geld nötig hat, ein Sinken der Getreidepreise nützen oder schaden,
wenn seine Rückstände wachsen? Um die Aenderungen in dem Standard
of life der Landarbeiter in Neurussland — sowohl der einheimischen,
als auch insbesondere der Wanderarbeiter —- festzustellen, sind also
nicht nur die Aenderungen in den Getreidepreisen, sondern auch die in
den Rückständen in Betracht zu ziehen. Ausserdem sind bei der Unter-
suchung des Reallohnes zu unterscheiden die Arbeitslöhne ohne und
dieselben mit Verköstigung. Im letzten Falle nämlich kommen die Ge-
treidepreise als Bestimmungsmoment des Reallohnes nicht in Betracht;
umso wichtiger sind die Rückstände an Geldabgaben. Um die Be-
wegungen der Reallöhne zu verfolgen, müssen wir also die Bewegungen
sowohl der Getreidepreise als auch der Rückstände untersuchen.

ln nachstehender Tabelle LXXX11! wird das Steigen resp. Sinken
der Tagelöhne, der Weizenpreise, der Abgaben und Steuern pro 1 Dess.
und der Rückstände pro 1 Dess. in °/o angegeben. Die Tagelöhne und
Weizenpreise1) sind auf Grund der Angaben des Ackerbauministeriums
zusammengestellt und betreffen das Jahrzehnt 1895 - 1904 im Vergleich
mit dem vorangehenden Jahrzehnt (Tabelle LXXXIV). Die Abgaben und
Steuern und die Rückstände je pro 1 Dess. sind auf Grund der Angaben
der Regierungskommission vom J. 1901 zusammengestellt und betreffen
im allgemeinen die 90er Jahre im Vergleich mit den 80er Jahren.

Wie man aus dieser Tabelle sieht, haben sich die Lohnverhältnisse
im Dongebiet und im Gouv. Ekaterinoslaw in allen Beziehungen gebessert.
Zwar sind auch hier die Tagelöhne zur Zeit der Getreideernte gefallen,
doch ist das Steigen der Tagelöhne in den zwei vorangehenden Arbeits-
perioden und Sinken der Weizenpreise, der Abgaben und der Rückstände
je pro 1 Dess. so bedeutend, dass das Sinken der ersten damit mehr
als aufgewogen wird. Am schlechtesten stehen die Lohnverhältnisse in
Taurien und Bessarabien. Zwar sind auch hier die Weizenpreise ge-
fallen, doch sind die Tagelöhne nur für die Bestellarbeiten gestiegen;

') Der Weizen bildet bei den einheimischen Lohnarbeitern d. h. bei den neurusSischen
Bauern das Hauptnahrungsmitte!. Von den 21,22 Pud Getreide, die im Durchschnitt pro
Kopf in den neurussischen Gouvernements konsumiert werden, kommen 9,76 Pud auf
Weizen. Dagegen dient für alle Bauern in allen anderen Gebieten Russlands der Roggen
als Hauptnahrungsmitte!, indem er von 18,34 Pud, die im Durchschnitt in Russland pro
Kopf konsumiert werden, 8,57 Pud in Anspruch nimmt.

10
        <pb n="156" />
        ﻿(Tabelle LXXXIII)	I. Auf Grund der Angaben des Ackerbauministeriums.

Steigen resp. Sinken der Tagelöhne des Arbeiters, der Weizenpreise, der Abgaben und Steuern und Rückstände

in °/o.

Steigen resp. Sinken		Bessarabien		Cherson		Taurien		Ekaterinoslaw		Dongebiet	
der  Tagelöhne	\&amp; **  %  &gt; \  •jj •P \  %V\	des Mannes	I  ö-  u	des Mannes	|  £  -S  °	des Mannes	der Frau	des Mannes	der Frau	| des Mannes  !  . 			i der Frau
	I	- 2	+ o,8	+ 12,5	+ 17,2	+13	+ 8,1	+ 2,5	+ 25,9	+ 35,7	+ 27,5
	II	— 10	— 8,5	+ 3,3	+ 32,4	— 6,8	— 5,5	+ 7,5	+ 21,6	+ 14,2	+ 30
	III	— 22	- 10,2	- 14,1	+ 1,5	— 24,1	— 17,1	- 17,6	— 5,2	-19,3	- 9,3
Weizenpreise		- 2,7		+ 4,3		— 4,4		— 4		— 6,2	
Abgaben und Steuern pro 1 Dess.		+ 0,7		unverändert		+ 13,6		+ 1		— 17,5	
Rückstände pro  1 Dess.		+ 133		+ 280		+ 316		— 93		— 80
        <pb n="157" />
        ﻿!!. Auf Grund der Gouverneurberichte.

(Tabelle LXXXSV)

Steigen resp. Sinken		Bessarabien		Cherson		Taurien		Ekaterinoslaw		Dongebiet	
in den Jahren		1871—18S0	1SS1—1890	1871—1880	1881—1890	1871—18S0	1881—1890	1871—1880	1881—1890	1871—1880	1881—1S90
der  Tagelöhne	!		— 18		+ 2,4		+ 24		+ 21		+ 12
	Hu. III		— 23		— 9,6		-23		— 10		+ 17 l
Weizenpreise			— 12,7		— 20,2		-15		— 19,5		- 11,9
Abgaben und Steuern pro 1 Dess.			+ 0,7				+ 13,6		+ 1		— 17,5
Rückstände pro  1 Dess.			+ 133		+ 280		+ 316		— 93		— 80
Fristlöhne		-f 37	+ 3,3	+ 2,1	— 5,8	+ 8,3	+ 3,8	+ 5,6	— 7,7	+ 17,6	+ 2,5
Akkordlöhne			— 2,7		+ 1*8		- 1,9		+ 1,5		- 0,7
Jahreslöhne		+ 36	+ 4	+ 11	+ 0,9	+ 27	— 10	— 4,1	— 16	+ 18	+ 2
        <pb n="158" />
        ﻿148

dagegen sind die Tagelöhne zur Zeit der Heu- und Getreideernte sehr
stark gefallen, die Abgaben und Steuern und insbesondere die Rückstände
pro 1 Dess. noch bedeutender gestiegen. Auch im Gouv. Cherson stehen
die Lohnverhältnisse in dem letzten Jahrzehnt schlechter als in den
Jahren 1885—1894. Die Tagelöhne für die Bestell- und Heuerntearbeiten
haben zugenommen, aber auch die Weizenpreise sind gestiegen, wenn
auch weniger als die Löhne. Dagegen haben sich die Rückstände be-
deutend erhöht und die Abgaben und die Steuern pro 1 Dess. sind die-
selben geblieben.

Fasst man also diese Ergebnisse der Bewegungen der realen Tage-
löhne zusammen, so sieht man, dass überall, mit Ausnahme des Gouv.
Cherson, die Weizenpreise gefallen sind. Zu gleicher Zeit aber sind die
Tagelöhne in allen Gouvernements für die Getreideerntearbeiten, in
einigen Gouvernements auch für die Heuerntearbeiten noch bedeutender
gefallen.

In der Tabelle LXXXHI haben wir den Vergleich der Bewegungen
der Tagelöhne mit den Bewegungen der Weizenpreise auch auf Grund
der Angaben der Gouverneurberichte angestellt. Auch auf Grund dieser
kommt man zu denselben Schlüssen. Die Weizenpreise sind in den
90er Jahren im Vergleich mit denen in den 80er Jahren bedeutend ge-
fallen. Mit Ausnahme Bessarabiens sind die Tagelöhne für die Bestell-
arbeiten gestiegen, in Bessarabien aber bedeutend gefallen und zwar
noch mehr, als die Weizenpreise. Zur Zeit der Getreideernte aber sind
die Tagelöhne überall mit Ausnahme des Dongebietes bedeutend gefallen
und zwar in Bessarabien und Taurien noch mehr als die Weizenpreise.

Man sieht also auf Grund dieser Quellen, dass die Lohnverhält-
nisse am günstigsten im Dongebiete stehen, dagegen am ungünstigsten
in Bessarabien und Taurien, wo trotz des Sinkens der Weizenpreise die
Reallöhne sich verschlechtert haben. Für alle übrigen Arten von Ar-
beitslöhnen konnten wir den Vergleich des Steigens resp. Sinkens von
Löhnen mit denen der Weizenpreise und der Rückstände nur auf Grund
der Angaben der Gouverneurberichte durchführen, da die Angaben der
Semstwo und des Ackerbauministeriums einen zu kurzen Zeitabschnitt
betreffen und zu lückenhaft sind.

Um den Realwert der Akkordlöhne festzustellen, müssen noch die
Getreidepreise in Betracht gezogen werden. Aus der Tabelle LXXXIV
ergibt es sich, dass bei den Akkordlöhnen sich die Reallöhne in allen
Gouvernements mit Ausnahme Tauriens etwas gebessert haben. In
diesem letzten Gouvernement sind die Löhne gefallen und zwar viel
tiefer als die Weizenpreise. In allen übrigen Gouvernements sind die
        <pb n="159" />
        ﻿149

Löhne entweder gestiegen, oder, wenn auch gefallen, doch weniger als
die Weizenpreise.

Was die Frist-, Jahres- und Tagelöhne bei Verköstigung anbetrifft,
so ist hier das Sinken resp. Steigen der Weizenpreise von viel geringerer
Bedeutung. Hier kommen bei Bestimmung des Reallohnes vor allem die
Wohnungs- und Nahrungszustände in Betracht.

Vergleicht man das Steigen resp. Sinken der Fristlöhne mit denen
der Rückstände, so sieht man, dass die Lebenshaltung sich am meisten
im Dongebiet verbessert hat, wo die Löhne gestiegen und die Rückstände
bedeutend gefallen sind; etwas weniger günstig steht es damit im Gouv.
Ekaterinoslaw, wo die Rückstände tiefer als die Fristlöhne gefallen sind.
Dagegen haben in allen übrigen Gouvernements die gestiegenen Frist-
löhne keine Besserung der wirtschaftlichen Lage bewirkt, da die Rück-
stände noch mehr gestiegen sind.

Genau dasselbe gilt auch von den Jahreslöhnen. Nur stehen be-
züglich dieser die Lohnverhältnisse in Taurien am ungünstigsten, da die
Jahreslöhne bedeutend gefallen, dagegen die Rückstände bedeutend ge-
stiegen sind.

Auch bei den Tagelöhnen bei Verköstigung ist keine allgemeine
Besserung des Standard of life der Lohnarbeiter zu verzeichnen. Am
günstigsten stehen die Reallöhne im Dongebiet. Die Rückstände sind
bedeutend gefallen, die Tagelöhne der Frau gestiegen, des Mannes in
den zwei ersten Arbeitsperioden bedeutend gestiegen, zur Zeit der Ge-
treideernte zwar etwas gefallen, doch verhältnismässig weniger, als die
Rückstände. Auch im Gouv. Ekaterinoslaw stehen die Lohnverhältnisse
günstig, da auch hier die Rückstände bedeutend gefallen sind, ln Bess-
arabien und Taurien haben sich die Lohnverhältnisse erheblich ver-
schlechtert, da die Tagelöhne zur Zeit der Heu- und der Getreideernte
beträchtlich gefallen, dagegen die Rückstände noch bedeutender ge-
stiegen sind.

Es ergibt sich aus der vorangehenden Erörterung, dass die Lohn-
verhältnisse — wenigstens, was die Tagelöhne betrifft —- in den ver-
schiedenen Feldarbeitsperioden sich verschiedenartig geändert haben.
Nun fragt es sich, wie haben sich diese Lohnverhältnisse geändert, wenn
man sich vorstellt, dass derselbe Tagelöhner für alle drei Arbeitsperioden
sich als Lohnarbeiter verdingt? Die Frage ist leicht zu beantworten.
Wie aus der Tabelle LXXX111 zu sehen ist, sind die Reallöhne für einen
solchen Tagelöhner im Gouv. Ekaterinoslaw und im Dongebiet viel
günstiger geworden.
        <pb n="160" />
        ﻿150

Dagegen haben sich in den übrigen Gouvernements die Lohnver-
hältnisse sowohl in Bezug auf die Weizenpreise, als auch in Bezug auf
die Rückstände bedeutend verschlechtert. Ueberall in diesen drei Gou-
vernements ist das Sinken der Tagelöhne zur Zeit der Heu- und Ge-
treideernte bedeutender als das Steigen derselben zur Zeit der Bestell-
arbeiten. Es ergibt sich also, dass im ganzen die Tagelöhne in
diesen Gouvernements bedeutender gefallen, als die Weizen-
preise, während die Rückstände erheblich gestiegen sind.

Bis jetzt hatten wir es nur mit den Lohnverhältnissen der ein-
heimischen Arbeiter zu tun, da wir das Steigen resp. Sinken der Rück-
stände und der Weizenpreise nur in den neu russischen Gouvernements
in Betracht gezogen haben. Wie steht es aber mit den Reallöhnen der
Wanderarbeiter, die nach der Rückkehr in ihre Heimat mit allen auf ihren
Wirtschaften lastenden Nöten zu rechnen haben? Hier können wir für
die 24 Gouvernements, aus welchen Wanderarbeiter nach Neurussland
Zuströmen, nur eine allgemeine Antwort geben. Zu diesem Zweck sind
hier einige durchschnittliche Angaben bezüglich der Bewegungen der Ge-
treidepreise und der Rückstände in den Gouvernements, aus denen die,
Arbeiter nach Südrussland wandern, anzuführen.

ln der Tabelle CI im Anhang sind sowohl die Rückstände
pro 1 Dess., wie auch die Roggenpreise in 20 Gouvernements für zwei
Jahrzehnte 1881—1890 und 1891—1900 enthalten. Auf Grund dieser
Zahlen ergibt sich, dass im Durchschnitt die Roggenpreise in den Jahren
1891 —1900 im Vergleich mit denen in den Jahren 1881 —1890 um
8,5 °/o gefallen sind, ln den einzelnen Gouvernements schwankt dieses
Sinken zwischen Stabilität in den Gouvernements Tambow, Woronesch
und Charkow und dem Sinken um 17 °/o im Gouv. Kowno. Was die
Aenderungen der Rückstände anbetrifft, so sind diese ungeheuer gestiegen.
Im Durchschnitt haben sie von 30,6 Kop. pro 1 Dess. auf 105,3 Rop.
pro 1 Dess., d. h. um etwa 244 °/o zugenommen. Von 20 in Betracht
kommenden Gouvernements sind die Rückstände nur in sechs Gouver-
nements, teils in Westrussland, teils in Kleinrussland unbedeutend ge-
fallen. In allen übrigen sind sie enorm gestiegen, so z. B. im Gouv.
Kursk sind sie über 40mal, im Gouv. Tula über 18mal, im Gouv
Pleskau und Woronesch über 6 — 7 mal gestiegen. Vergleicht man
damit also die Aenderungen in den durchschnittlichen Tages-, Akkord-
und Fristlöhnen in Neurussland, für die die Wanderarbeiter sich am
meisten verdingen, so ergibt sich, dass in Bezug auf Roggenpreise
sich der Realwert der Akkord- und Fristlöhne verbessert hat. Zwar sind
        <pb n="161" />
        ﻿151

sowohl die Akkordlöhne als auch die Fristlöhne gefallen, doch ist
dieses Sinken ganz unbedeutend im Vergleich mit dem Sinken der
Roggenpreise.

Was die Reallöhne der Tagelöhner anbetrifft, so haben sich diese
nur verschlechtert. Zwar sind die Tagelöhne für die Bestellarbeiten ge-
stiegen — um 6,8 °/o — doch kommen die Tagelöhne für Bestellarbeiter
für die Wanderarbeiter fast gar nicht in Betracht, da die Zuwanderung
derselben Wanderarbeiter in der Regel erst im Mai einsetzt. Zur Zeit
der Heu- und Getreideernte aber sind die Tagelöhne bedeutend gefallen
— um 11,8 % — und zwar viel erheblicher als die Roggenpreise.

Vergleichen wir die Aenderungen in den Lohnsätzen mit denen der
Rückstände, so ist leicht einzusehen, dass bei dem von uns schon oben
betonten enormen Wachsen der Rückstände die Lebensverhältnisse für
alle Arbeiterkategorien ungünstiger geworden sind. Aus denjenigen
wenigen Gouvernements, wo die Rückstände sich unbedeutend vermindert
haben, kommen die wenigsten Wanderarbeiter nach Neurussland.

Fassen wir die Ergebnisse unserer Untersuchung der Aenderungen
der Reallöhne der Wanderarbeiter zusammen, so ergibt sich, dass sie
überall bedeutend ungünstiger geworden sind. Die Geldlöhne sind ge-
fallen und trotz des Sinkens der Getreidepreise sind daher die Lohn-
verhältnisse bei den Tagelöhnern ungünstiger geworden. Die Rückstände
haben aber so sehr zugenornmen, dass sowohl für die Tagelöhner, wie
auch für alle übrigen Arbeiterkategorien sich die Lebensverhältnisse be-
deutend verschlechtert haben.

Weder die niedrigen Getreidepreise, noch die manchmal gestiegenen
Geldlöhne haben die Lage der Landarbeiter in Südrussland gebessert,
da es immer die Rückstände sind, die wie eine mit zunehmender Schwere
drückende Last auf die Bauern in den meisten russischen Gouvernements
liegt und jede Besserung ihrer Lage bei dem gegenwärtigen Zustand der
Agrarverhältnisse in Russland unmöglich macht.

S VI. Nahrungszustände.

1. Nahrungszustände der Wanderarbeiter.

Da die Wanderarbeiter sich nur mit grosser Mühe und Not zum
Wandern ausrüsten können, indem sie oft auch ihre letzten Wirtschafts-
gegenstände verkaufen oder verpfänden, so ist es leicht zu verstehen,
dass ihr Reisegeld ungemein knapp ist.

Dieser Knappheit an Geldmitteln wegen rüsten sie sich so zu ihrer
Wanderung aus, dass sie kein bares Geld für die Nahrung zu veraus-
gaben gezwungen sind. Sie nehmen sich von zu Hause soviel Nahrungs-
        <pb n="162" />
        ﻿152

mittel mit, dass ihnen diese Nahrung nicht nur für den ganzen Weg
bis zu den Arbeitsorten, sondern im Notfälle auch für die Heimreise
ausreicht.

Die Nahrung besteht also aus Zwieback, aus Mehl für Mehlklöss-
chen, aus Grütze und Fett. Dies ist die Nahrung, mit der sich die
Bauern aus den nächsten kleinrussischen Gouvernements (Ukraiaa)
versehen.

Noch dürftiger ist die Nahrung der aus Zentralrussland kommenden
Arbeiter, die nur Weizengrütze, Brot oder Zwieback mitführen.

Auf der Wanderschaft essen die Wanderarbeiter dreimal: in der
Frühe, bevor sie sich auf den Weg machen, dann um die Mittagszeit
— 12 Uhr — und das letztemal abends. Jedesmal werden zur Abwechs-
lung entweder Brei oder Mehlklösschen gemacht.

Zu jeder Mahlzeit gibt jeder den gleichen Anteil her. Mit Mehl,
Fett und Grütze wird sehr ökonomisch verfahren, da sie als teure Pro-
dukte gelten. Am meisten werden Zwiebacke konsumiert. Sie bilden
das Hauptnahrungsmittel der Wanderarbeiter. Man füllt die Säcke voll
Zwieback, sodass oft die Hälfte des Sackes nicht aufgegessen wird; auch
Tee wird getrunken. Die Arbeiter tragen in ihren Rucksäcken Blech-
teekannen, die sie auf den Eisenbahnstationen mit heissem Wasser füllen,
um sich Tee zu bereiten. Das kommt aber nicht sehr oft vor, da viele
Arbeiter entfernt von der Eisenbahnlinie wandern oder auf eine Eisen-
bahnstation kommen, wo kein Buffet vorhanden ist. Dann müssen sie
sich mit Zwieback und Brei begnügen. Das Wasser finden sie in den
Dörfern, wo aber die Dörfer ziemlich weit von einander entfernt liegen,
trinken die Wanderarbeiter das Wasser aus den Flüssen, oft auch aus
sehr unreinen Wasserbrunnen.

So ernähren sich die Wanderarbeiter während ihres Wanderns. Aber
auch nicht alle. Manche müssen als Bettler wandern. —- So hatten von
den 8516 auf einer Naturalverpflegungsstation im Jahre 1905 eingetragenen
Arbeitern als Nahrungsmittel bei sich: Brot 7,41 %, Brot und Fett 8,29 °/o,
Brot und Zuspeise 5,32 °/o. «Im Namen Jesu Christi», d. h. als Bettler,
ernährten sich 2,36%, keine Nahrungsmittel hatten 19,34% (von 59,75 %
fehlen die Angaben). Bei den Wanderarbeitern aus einzelnen Gouverne-
ments werden diese Zahlen noch grösser. So z. B. hatten keine Nahrungs-
mittel von den Arbeitern aus dem Gouv. Orel 42,94 %, von denen aus
dem Gouv. Kursk 51,35 °/o, aus Tschernigow 50,56%. Als Bettler wan-
derten von den Arbeitern aus dem Gouv. Orel 14,79 °/o, aus Tschernigow
14,59%.
        <pb n="163" />
        ﻿153

Erst in den neurussischen Gouvernements treffen die Wanderarbeiter
auf die Naturalverpflegungsstationen. Hier finden sie eine Volksküche
mit Speisehalle, einen Arzt mit mehreren Studenten als Assistenten und
ein kleines Ambulatorium. Hier werden die Wanderarbeiter von den
Aerzten untersucht und im Krankheitsfalle behandelt. Die Hauptsache
aber bildet die Volksküche, wo die Wanderarbeiter zum ersten AAale nach
mehreren Wochen des Wanderns warmes Essen erhalten. Aber nicht
alle können die Volksküche benützen. Es werden zwar viele Speisen
gratis gegeben, dennoch müssen sich viele der Kosten halber entweder
nur mit dem Tee begnügen oder überhaupt an diesen Stationen Vorbei-
gehen. So bekamen auf den Naturalverpflegungsstationen im Gouv.

Cherson kostenfreie Mittage:		
(Tabelle LXXXV) im Jahre: in %:		Zahl der überhaupt beköstigten Wanderarbeiter:
1895	5,5	95 059
1897	5,4	26 729
1898	4,3	19 177
1899	9,3	7 542
1900	17,76	19 231
1901	12,5	14 748
1902	13,4	15 323

Aber auch von denjenigen, die in den Volksküchen essen, nehmen
die meisten entweder billigere Mittagsportionen ä 2 Kop. oder ein Mittag-
essen auf je zwei oder drei Personen. So kamen z. B. im Jahre 1900
auf eine Person im Durchschnitt 0,85 einer Mittagsportion. Das ganze
Menu zu 3 Kop. besteht aus Beetensuppe,1) Brei und Brot. Von allen
verköstigten Wanderarbeitern nahmen ein solches ganzes Menu im
Jahre 1900 34 °/0, im Jahre 1901 31,1 °/0 und im Jahre 1902 36,9 (&gt;/o-
Die meisten trinken nur Tee. So haben von allen eingetragenen Arbeitern
Tee getrunken: im Jahre 1895 41 °/0, im Jahre 1899 62,3 °/o, 1900
79,1 °/o, 1901 77,8 °/o und 1902 92,3 %- Man soll nicht vergessen, dass
diese Angaben nur diejenigen Wanderarbeiter betreffen, die auf den
Natural Verpflegungsstationen eingetragen wurden. Viele aber kommen
überhaupt nicht auf diese Stationen oder benützen sie nicht.

Zu solcher schlechten Nahrung kommen noch Krankheiten dazu,
die meistens nur als Folge dieser kläglichen Nahrungszustände anzusehen

9 D. h. eine aus gesäuerten Beeten, etwas Fleisch und Schweinfett gekochte Suppe
(russisch: Borstsch).
        <pb n="164" />
        ﻿154

sind. So wurden im Jahre 1899 von allen auf den Naturalverpflegungs-
stationen im Gouv. Cherson eingetragenen Wanderarbeitern in den Am-
bulatorien 9,5% aufgeschrieben. Von diesen fallen aber 11,8 c/0 auf
Krankheiten der Verdauungsorgane, 1,4 % auf Dysenteria, 10,9% auf
Erkrankungen der Sehorgane und 2,9 °/o auf Typhus.

2. Die Nahrungszustände der Arbeiter auf dem Gute.

Auf dem Gute steht es um die Nahrungszustände der Arbeiter nicht
viel besser, als bei den Wanderarbeitern.

Es ist hier ein Unterschied zwischen der Nahrung der Arbeiter,
die durch geschriebene Arbeitsverträge, und derjenigen, die ohne solche
gedungen werden. Die ersten bekommen eine bessere Verköstigung.
Sie besteht pro Monat und Kopf aus folgenden Nahrungsmitteln: Koggen-
mehl von 38 Pfund bis 1 Pud 30 Pfund, Weizenmehl 6—16 Pfund,

Grütze 3,4—15 Pfund, Kartoffeln 31....37 Pfund, rote Rüben 6—18 Stück,

Gemüse (Kohl, Möhren u. dgl.) 7— 11 Stück, Speck 3—5 Pfund, Oel
2,6—3 Pfund, Salz 2—4 Pfund. Im Ganzen stellt die Verköstigung des
Arbeiters pro Monat im Durchschnitt sich auf 3 Rubel 40 Kop. bis 5 Rubel,
im Jahre auf 46 Rubel 25 Kop. bis 60 Rubel.')

Eine solche Nahrung ist aber nicht sehr häufig, da schriftliche
Arbeitsverträge ziemlich selten Vorkommen, ln der Regel wird den Ar-
beitern eine schlechtere Nahrung gegeben. Es dienen gewöhnlich als
Nahrungsmittel: Beetensuppe, Grützsuppen, Mehlklösschen, Brei; dazu
kommen manchmal noch Fett und Oel.

Aus dem Kreise Melitopol (Taurien) wird von einem Arzt auf einer
Naturalverpflegungsstation über die Nahrungszustände der Arbeiter fol-
gendes berichtet: «ln der Frühe beim Morgengrauen jagt man die Arbeiter
ohne Essen auf die Arbeit; zum erstenmal bekommen sie eine Speise
um 10 Uhr und zwar besteht diese aus einem sog. «Kander», einem
dünnen Weizengrützbrei mit Hirse gemischt. Das Brot ist schlecht und
bitter. Um 1 Uhr bekommen die Arbeiter ein Mittagessen; es besteht
aus einer Beetensuppe ohne Knochen und Gemüse, aus faulen Kartoffeln,
dazu etwas Fett; in den Fasten aber verabreicht man weder Oel noch
Fett. Um 6 Uhr abends wird Brot allein gegessen und um 9 Uhr
das Abendessen, das aus Mehlklösschen besteht. Das Essen ist schlecht
zubereitet und die Arbeiter leiden an Magenkrankheiten. Fleisch be-
kommen sie sehr selten, meistens nur an grossen Feiertagen. In der
Regel ist das Fleisch, sowie auch der Fisch verdorben. Sie stinken und

') Nach den Angaben in der landwirtschaftlichen Chronik des Gouv. Cherson in
den Jahren 1902—1903.
        <pb n="165" />
        ﻿155

sind voll Würmer.') Die Arbeitgeber kaufen entweder angefaultes Fleisch
oder sie verbrauchen die kranken, notgeschlachteten Schafe oder Schweine
als Nahrungsmittel für die Arbeiter. Das Brot, das von den Arbeitern
«Mist» genannt wird, ist «schwärzer als Erde» und vertrocknet. Es wird
aus Kleien oder aus Mehl von Getreiderückständen gefertigt, die beim
Schwängen des Getreides von der Putzmaschine ausgeschüttet werden.
Küchenschaben und andere Insekten bilden keine seltene Zugabe! Kar-
toffeln werden mit den Schalen gekocht. Alles wird sehr unrein in alten
Gefässen und Kochtöpfen zubereitet, die mehrere Wochen nicht geputzt
werden.»2) Am scheusslichsten ist das Wasser, das die Arbeiter trinken
müssen. Da, wo Wasserquellen sind, wird das Wasser aus diesen
Quellen in unreinen Töpfen den Arbeitern auf das Feld gebracht. In den
südlichen Steppen sind aber die Wasserquellen sehr selten. Da errichten
die Arbeitgeber einen künstlichen Wasserbehälter, indem sie ein mittel-
grosses Bassin im Boden ausgraben. Das Bassin wird mit Ziegel und
Zement gepflastert. Man bringt das Wasser aus entfernteren Wasser-
quellen herbei und giesst es in ein solches Bassin hinein. Das Wasser
dient einige Wochen, «ln den heissen Tagen» — schreibt der Arzt —
«stinkt das Wasser so stark, dass es unmöglich ist, es zu trinken, oder
auch nur als Waschwasser zu gebrauchen.»

Dank solchen Nahrungszuständen finden sich auch unter den ein-
heimischen, besonders unter den ständigen Arbeitern viele Kranke. So
berichtet man aus dem Gouv. Ekaterinoslaw, dass im Kreise Alexandrowsk
die Zahl der an Skorbut leidenden Arbeiter die Zahl der überhaupt an
dieser Krankheit Leidenden in den drei benachbarten Gouvernements
übertrifft. Zur Zeit der Arbeit werden manchmal mehr Arbeiter krank,
als beim Wandern. Es kommt zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sehr
häufig zum Streit der schlechten Nahrungsmittel wegen.

§ VII. Wohnungsverhältnisse.

1. Wohnungsverhältnisse der Wanderarbeiter.

Es ist etwas schwer, von den Wohnungen der Wanderarbeiter
zu sprechen, da sie auf der Wanderung fast gar keine Wohnungen
haben.

Vor der Auswanderung aus ihren Heimatdörfern müssen die Bauern,
besonders in den zentralrussischen Gouvernements, — um die Geldmittel

q «Nascha Scliisn» 1906 N. 241: Die Landarbeiter in Südrussland.

2) a, a. D.
        <pb n="166" />
        ﻿156

für die Wanderung zu erhalten, entweder ihre Habe verkaufen resp. ver-
pfänden oder bei Verwandten oder guten Bekannten Geld leihen. Ihre
Geldmittel sind daher so beschränkt, dass sie fast gar keine Möglichkeit
haben, den ganzen Weg per Eisenbahn oder mit dein Schiff zurückzu-
lcgen. Die meisten gehen zu Fuss oder fahren nur teilweise. Erst in
der letzten Zeit, seitdem die Eisenbahnverwaltung besondere Arbeiterzüge
verkehren Hess und der Eisenbahntarif für Arbeiter etwas ermässigt
wurde, nahm die Zahl der mit der Eisenbahn Fahrenden zu. Noch immer
aber bilden diese Letzteren eine Minderheit. So betrug die Zahl der mit
der Eisenbahn nach Südrussland Gekommenen im Jahre 1898 71 183,
1899 45 444, 1900 79 225, 1901 103 51 1 und 1902 206 618. Die Mehr-
zahl aber kommt nach Neurussland zu Fuss, z. B. im Jahre 1895 sind
zu der Naturalverpflegungsstation Kachowka aus 24 Gouvernements ge-
kommen: zu Fuss 33,5 °/o, mit dem Ruderboot 40,36 °/0, mit Eisenbahn
und Dampfer 2,69 °/o, teilweise zu Fuss und teilweise mit der Eisenbahn
oder dem Dampfboot 23,45 °/o-

Die Wanderarbeiter, die per Eisenbahn fahren, haben nicht die
ganze Reise hindurch ihre «Wohnung» in den Waggons. Da sie in der
IV. Klasse fahren, so müssen die Arbeiter mehrere Nächte auf den Eisen-
bahnstationen verbringen. Aber da diejenigen, die mit Zügen oder
Schiffen fahren, überhaupt eine Minderheit bilden, so kommen sie sehr
wenig in Betracht. Die meisten gehen zu Fuss oder fahren mit ge-
mieteten Ruderkähnen, sog. Jollen (russisch: Duby) und müssen also die
Nächte auf dem Felde unter freiem Himmel oder in den städtischen
Herbergen zubringen. Das letzte können nur die Arbeiter tun, welche
einzeln oder in kleinen Gruppen wandern. Da sie aber meistens in
Artjels wandern, so dienen ihnen die grossen weiten Steppen als Nacht-
quartiere. Neben den Feldwegen schlafen sie alle zusammen am Boden.

ln den neurussischen Gouvernements dienen die Arbeitermärkte den
Wanderarbeitern als Aufenthaltsplätze. Aber auch hier steht es mit den
Wohnungsverhältnissen nicht viel besser. Auf einigen Arbeitermärkten
sind von den Semstwoverwaltungen mehr oder weniger grosse Baracken,
Schuppen oder dgl. errichtet. Sie sind aus Holz gezimmert und etwa
70—120 Fuss lang und 15—48 Fuss breit. Viele Baracken sind noch
kleiner. Sie können nur 20—30 Menschen aufnehmen, tatsächlich aber
verbringen 200—300 Menschen dort die Nacht. In Rostow a. D. hat die
Stadtverwaltung in der letzten Zeit etwas bessere Asyle für die Wander-
arbeiter errichtet. Es sind jetzt dort für 500 Menschen eingerichtete
Baracken mit Wandbetten zum Schlafen vorhanden. In der Nacht sind
sie beleuchtet, was in anderen Baracken sehr selten vorkommt. Die
        <pb n="167" />
        ﻿157

Benutzung ist frei. Solche Asyle wie in Rostow a. D. bilden aber eine
Ausnahme. Auch die gewöhnlichen hölzernen Wetterdächer trifft man
nur auf wenigen Arbeitermärkten, sodass Wanderarbeiter kein Unter-
dach haben. Sie gehen geradenwegs von den Strassen auf den Markt
und besetzen alle freien Plätze am Boden. Sie liegen in Gruppen auf
der Erde und sind der Hitze wie dem Regen preisgegeben. Den ganzen
Tag ziehen sie auf dem Marktplatz umher und von einer Trinkstube zu
der anderen, in der Nacht aber schlafen sie auf dem Boden, auf den
Strassen, vor den Läden u. dgh, alle schlafen zusammen —• Männer,
Weiber und Rinder. Neben ihnen findet man die Reste ihrer Nah: ng,
Gemüse, Hering. Alles ist den Sonnenstrahlen ausgesetzt und verbreitet
einen unerträglichen Geruch. Die Luft wird verpestet und häufig brechen
epidemische Krankheiten aus.

2. Die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter auf dem Gute.

Das Gesetz vom Jahre 1886 über die Arbeitsbedingungen der Land-
arbeiter legt den Arbeitgebern keine Verpflichtungen auf, für die Woh-
nungsverhältnisse ihrer Arbeiter zu sorgen. Hier herrscht nur die eigen-
mächtige Willkür des Arbeitgebers. Es versteht sich von selbst, dass
die Wohnungsverhältnisse der Landarbeiter auf dem Gute aus diesem
Grunde nicht viel besser sind, als die der Wanderarbeiter auf den Markt-
plätzen. Das milde Klima in Südrussland gestattet den Arbeitern, Tag
und Nacht auf dem Felde zu bleiben. Die Arbeiter schlagen ein Lager
auf, einem solchen der Zigeuner ähnlich. Hier stehen die Karren, Fuhr-
werke, zwischen welchen eine grobe Decke gezogen ist und als Schutz
gegen die Hitze dient. Dort wird eine Küche improvisiert, in welcher
das Essen bereitet wird. Der Gutshof ist in den grösseren Gutswirt-
schaften ziemlich weit entfernt, und es kommt oft vor, dass die Arbeiter
nur einmal in der Woche — am Zahlungstage — hinkommen. Die
ganze übrige Zeit bleiben sie auf dem Felde.

Auch die Nacht wird auf solche Weise verbracht. Man errichtet
aus Matten und einigen hölzernen Stützen mehrere Zelte, um darin die
Nacht zu verbringen; alle schlafen auf dem Boden. Auch Stroh wird
von den Arbeitgebern nicht verabfolgt, da sie es vorziehen, das Vieh
damit zu füttern und zu streuen. Zur Zeit des Mähens ist der Boden
aber zu stachlich, um als Schlafstätte zu dienen. Es ist fast unmöglich,
ohne jede Unterlage darauf zu liegen. Wir haben öfters gesehen, wie
die Arbeiter sich auf die Heu- oder Getreidehaufen legten, um dort,
wenn auch während einiger Stunden, trotz des bestehenden Verbotes,
auszuschlafen.
        <pb n="168" />
        ﻿158

Im Mai und September sind aber die Nächte ziemlich kühl und das
Schlafen auf dem Boden bringt nach den Berichten der Aerzte ver-
schiedene Krankheiten zum Ausbruch. «Sehr seiten sind in den Steppen
Bessarabiens Hütten für die Arbeiter zu treffen. Die Arbeiter ruhen
während der Nacht unter freiem Himmel, bei Regen und Kälte und
Nässe. Viele erkälten sich; einige sterben noch während der Arbeit,
die meisten der Kranken aber bald nach der Rückkehr in ihre Heimat.»1)
Trotz all dieser ungünstigen Zustände, unter denen die Arbeiter leiden,
kann man mit Sicherheit behaupten, dass die «Wohnungs»verhältnisse
auf dem Felde viel besser sind, als in den wirklichen Wohnungen, da,
wo solche überhaupt vorhanden sind.

Es sind sogenannte Arbeiterkasernen, die als Wohnungen für Wander-
arbeiter, wie auch für das Gesinde und einheimische Arbeiter dienen.

Ais solche Kasernen werden am meisten alte, grosse Küchen,
Scheunen, überhaupt alte, halb verfallene Gebäude benutzt. Eine Kaserne,
von der uns ein Arzt berichtet, war etwa 38 Buss lang, 7 Fuss hoch
und 17 Fuss breit. Das Gebäude hatte 5—6 Fenster, je 3 Spannen
breit und 25 Spannen hoch. Den Boden bildete die Erde. Auf der einen
Seite der Kaserne sind Wandbretter als Lagerstätten eingerichtet. Die
Kaserne ist schmutzig und ohne Ventilation. In einer Ecke steht der
eiserne Ofen, der als Koch- und Waschofen dient. Beim Kochen ver-
breitet sich der Dampf in der Kaserne und schlägt auf die Wände nieder.
Die Kaserne ist daher immer feucht und nass; dazu kommt noch, dass
die nassen Kleider und Wäschestücke der Arbeiter auf den Balken unter
der Zimmerdecke und auf den Wandbrettern zum Trocknen aufgehängt
werden. Auf den schmutzigen, feuchten Boden, auf das nasse Stroh
legen sich die von der Tagesarbeit ermüdeten Arbeiter zur Nachtruhe.
Männer, Weiber und Kinder schlafen hier nebeneinander.

Dies ist eine der wenigen Wohnungen, wie sie für die Arbeiter nur
in den grösseren, musterhaft geleiteten Wirtschaften errichtet werden.
Auf vielen anderen Gutswirtschaften steht es mit den Arbeiterwohnungen
viel schlimmer. Es ist fast unglaublich, was man in jeder Gutswirtschaft
sehen kann und was uns die Aerzte, die auf den Naturalverpflegungs-
stationen angestellt sind, darüber mitteilen. So berichtet ein Arzt in
Odessa von den Wohnungszuständen auf den Latifundien im Süden des
Gouv. Cherson folgendes: Die Arbeiter werden in den aus Schilfrohr
und Ton gefertigten Hüttchen oder auch in Scheunen untergebracht.

') Brschosniowsky: Ein Vortrag über die Wanderarbeiter, gehalten in dem Land-
wirtschaftskomitee im Qouv. Podoiien im Jahre 1902.
        <pb n="169" />
        ﻿159

Oft stehen diese Arbeiterwohnungen dicht neben den Stallungen. In den
Ecken solcher Wohnungen liegen grosse Haufen von Mist, der von dem
Gärtner sehr geschätzt und für die Gewächshäuser verbraucht wird.
Der Mist zersetzt sich und dadurch entsteht eine so stinkende, erstickende
Atmosphäre, dass man die Frage aufwerfen möchte, ob ein Arbeitgeber,
der den Arbeitern in Bezug auf die Wahl ihrer Schlafstätten volle Frei-
heit gibt und sie unter freiem Himmel schlafen lässt, nicht humaner
handelt. . . . Unweit solcher Kasernen befinden sich die Schuttablagerungs-
plätze. Aborte fehlen vollständig.1)

Das Gesinde ausser den persönlichen Dienstboten des Herrn wird
in der Regel entweder in den Stallungen oder in den neben den Stal-
lungen eingerichteten kleinen Kämmerchen untergebracht. Diese sind
aber viel schlimmer beschaffen als die Stallungen. Während diese letzten
beleuchtet sind und viel Stroh am Boden haben, sind die Schlafstellen
des Gesindes dunkel, ohne Lüftung, feucht und mit sehr wenig Stroh für
Lager versehen. — «Wenn die Arbeiter nicht unter freiem Himmel
schlafen, so werden sie in solchen Löchern untergebracht, in denen ein
guter Wirt auch sein Schwein nicht untergebracht hätte,» so schreibt
ein Aufsichtsarzt auf einer Naturalverpflegungsstation. «Oft habe ich
auf den Wirtschaften reicher Gutsherren (so z. B. im Gouv. Ekaterinoslaw
im Distrikt Kommissarow) schöne, mit elektrischem Licht beleuchtete
Stallungen gesehen, während die Arbeiter die Nächte auf schmutzigem
Boden in den dunklen Schweineställen verbringen mussten.»2)

Als Folge dieser Wohnungsverhältnisse treten natürlich die ver-
schiedensten Krankheiten auf. So wurden im Jahre 1900 auf der Na-
turalverpflegungsstation in Golta folgende Krankheitsfälle aufgezeichnet:
Tuberkulose 30 Fälle, Syphilis 36, Hautkrankheiten 26, Parasiten 17 u.
dgl. Sehr verbreitet ist auch das Fieber. So kamen im Jahre 1899
von allen auf den Naturalverpflegungsstalionen des Gouv. Cherson als
krank eingetragenen Arbeitern 10,4 °/0 auf die an der Malaria Leidenden.

§ VIU. Die Arbeitszeit.

Es gibt keine bestimmte Arbeitszeit, die im südrussischen Ackerbau
eingehalten wird. Man arbeitet am Tage, soviel es nötig ist und so
viel, wie es die physischen Kräfte des Arbeiters gestatten.

Die Arbeit beginnt noch vor Sonnenaufgang und dauert bis in den
späten Abend, manchmal auch in die Nacht hinein. Frühstück, Mittag-

9 Dr. Freifeld : Die Sanitätsverhältnisse der Landarbeiter im Kreise Odessa.

2) Pissnjatschewsky: Das neue Gesetz über die Landarbeiter. «Nascha Sehisn»
N. 423, 1906.
        <pb n="170" />
        ﻿160

und Vesperbrot und eine oder zwei Ruhepausen nehmen im Ganzen
nicht mehr als 2'k Stunden in Anspruch.

Auf mehreren Latifundien dauert der Arbeitstag 18—20 Stunden,
zwei Stunden für Essen und Ruhepausen inbegriffen.

Der Mäher z. B. fängt seine Arbeit vor Sonnenaufgang an und
hört eine Stunde nach Sonnenuntergang auf. Wenn man auch zwei
Stunden auf Mittagessen mit Ruhepause, 1 x]% Stunden auf Frühstück und
Abendbrot, noch 20—30 Minuten auf verschiedene Unterbrechungen der
Arbeit rechnet, so stellt sich heraus, dass der Mäher nicht weniger als
13 Stunden arbeitet. Der Tag des Mähers wird folgendermassen ein-
geteilt: Die Arbeit nimmt 13 Stunden in Anspruch, eine Stunde braucht der
Arbeiter für etwa acht Gänge vom Arbeitsplatz bis zum Lager der Arbeiter,
21/2 Stunden für viermal Essen, J/2 Stunde für verschiedene Ruhepausen,
xl2 Stunde für Schlafen am Nachmittage, i/i Stunde für Schleifen und
Ausklopfen der Sense, 5U Stunden, um sein Lager zum Schlafen zu be-
reiten und sein Nachtgebet zu verrichten — so bleiben ihm für den
Schlaf selbst nicht mehr als fünf Stunden. Einige Aerzte berich-
ten, dass auf mehreren Latifundien die Arbeit zur Zeit der Getreideernte
um 3 Uhr in der Früh beginnt und um 1, manchmal um 2 Uhr nachts
beendet wird. &gt;)

Beim Dreschen mit der Dampfdreschmaschine wird, wenn diese für
eine bestimmte Zeit gemietet ist, auch in der Nacht bei Fackeln oder
bei elektrischer Beleuchtung gearbeitet.2)

Am schwersten und am längsten ist die Arbeit derjenigen Arbeiter-
kategorien, die zu gleicher Zeit als Gesinde und als Feldarbeiter dienen.
Hier müssen die Arbeiter zwei Arten von Arbeiten hintereinander verrichten
und so wird der Arbeitstag solcher Arbeiter und Arbeiterinnen noch
länger. So z. B. arbeiten die Tagelöhnerinnen im Gouv. Cherson gleich-
zeitig als Dienstboten auf dem Hofe, auf dem Felde und in den Gemüse-
gärten. Die Arbeit dieser Arbeiterinnen beginnt um 4 Uhr in der Früh,
manchmal auch noch früher, und dauert bis 10 Uhr, auch nicht selten
bis 12 Uhr nachts. Es werden keine Ruhepausen gemacht, nur jede
Mahlzeit nimmt eine halbe Stunde in Anspruch. Nach der Arbeit auf
dem Felde und in den Gärten schafft die Arbeiterin noch auf dem Guts-
hofe. Es sind bei solcher Arbeit Aufseher vorhanden, welche die
Arbeiterinnen, sobald sie vom Schlafe überfallen werden, zu wecken haben.3)

J) Pissnjatschewsky a. a. D.
-) Maslow a. a. D. S. 415.

8) Dr. Freifeld a. a. D.
        <pb n="171" />
        ﻿161

So sind die Arbeiter in der Regel so überarbeitet, ermüdet, abge-
spannt, dass sie zum Schluss des Sommers sich ganz erschöpft fühlen,
ln der Erntezeit werden keine Feiertage gefeiert. Manchmal wird auch
an Sonntagen gearbeitet.

Infolge einer so übermässigen Arbeit leiden viele Arbeiter an
Erschöpfung des Nervensystems; auch die spezifischen Krankheiten z. B.
die des Mähers und die des Einlegers an der Dreschtrommel sind sehr
verbreitet.

§ IX. Unfälle und Berufskrankheiten der Arbeiter.

Es sind die schweren Arbeitsbedingungen im südrussischen Acker-
bau, die ausser schlechter Nahrung, unhygienischer Wohnungsverhältnisse
und übermässiger Arbeitszeit eine ungewöhnlich grosse Zahl von Unfällen
und Berufskrankheiten hervorrufen.

Das Gesetz vom Jahre 1886 über die Arbeitsbedingungen der
Landarbeiter setzt der Willkür der Arbeitgeber keine Schranken. Es
sind keine Regeln bezüglich der Kinderarbeit, Frauenarbeit, bezüglich
der Schutzvorrichtungen bei den landwirtschaftlichen Maschinen u. dgi.
vorhanden. Und da der Arbeitgeber oder Gutsverwalter sich sehr wenig
um vorsichtige Behandlung der Maschinen seitens der Arbeiter kümmert,
so kommen Unfälle während der Arbeit sehr häufig vor. Es sind die Be-
richte der auf den Naturalverpflegungsstationen dienenden Aerzte, die uns
als einzige Quelle über die Unfälle und Berufskrankheiten der Landarbeiter
dienen.

Die Naturalverpflegungsstationen sind nicht nur zum Zwecke der
Ernährung und des Arbeitsnachweises, sondern auch in noch grösserem
Masse als Sanitätswache, als Krankenpflegestationen errichtet. Während
der Getreideernte, überhaupt zur Zeit der angespannten Arbeit stellen
die Naturalverpfiegungsstationen ein «Kriegslazaret» dar, wo die im
Kampf Verwundeten liegen. Die Räume einer solchen Station sind voll
Kranker, Verwundeter, von einem Unfall Betroffener. Die Zahl der
Unfälle wächst jedes Jahr.

So wurde im Jahre 1895 nach den Eintragungen bei allen Natural-
verpflegungsstationen im Kreise Cherson von allen beschäftigten Arbeitern
3,41 °/o von Unfällen betroffen, im Jahre 1899 dagegen 5%. Es ist
vor allem die starke Verwendung der Kinderarbeit, die eine grosse Zahl
von Unfällen bei den Kindern zur Folge hat. Die Kinder unter 15 Jahren
werden entweder von Arbeitgebern gedungen, oder freiwillig von ihren
Eltern als Hilfskräfte für verschiedene Arbeiten verwendet. Besonders
viel werden die Kinder bei den Maschinen beschäftigt. Oft kommt es

11
        <pb n="172" />
        ﻿162

Vor, dass die ganze Familie mit allen ihren Kindern bei einer Maschine
arbeitet. Die Kinder unter sieben Jahren werden als Kutscher bei der
Pferdedreschmaschine verwendet. Da die Maschinen jetzt immer kompli-
zierter werden, so werden sowohl Kinder, als auch überhaupt viele
ungelernte Arbeiter von Unfällen in sehr grossem Masse betroffen. So
betrug die Zahl der Kinderunfälle im Gouv. Cherson im Jahre 1895
über 25 % der gesamten Zahl der Unfälle. Unter den von Unfällen
betroffenen Kindern kamen auf Kinder von 3	10 Jahre 8,1 °/0. Der

Arzt Onutschkow berichtet, dass die Zahl der Unfälle, die den Kindern
nach seinen Erfahrungen zustiessen, sogar 36,8 % beträgt. Unter diesen
aber kommen auf Unfälle von Kindern unter zehn Jahren bei den
einheimischen Arbeitern 70 °/0, bei den Wanderarbeitern 6%, bei den
Kindern von 11 — 15 Jahren bei den einheimischen Arbeitern etwa 30o/°,
bei den Wanderarbeitern 23°/o. Auch die Zahl der Unfälle von Frauen
beträgt nicht weniger als % der gesamten Zahl der Unfälle. Diese
lassen, nebenbei bemerkt, auf das prozentuale Verhältnis schliessen, in
welchem Frauen und Kinder in der neurussischen Landwirtschaft beschäf-
tigt werden. Nach den Angaben von Onutschkow betragen von der ge-
samten Zahl der Unfälle solche mit tötlichem Ausgange 37°/0, mit völligem
Verlust der Arbeitsfähigkeit 5,5 °/&lt;&gt;, dauerndem partiellen Verlust der
Arbeitsfähigkeit 22% und mit temporärem Verlust der Arbeitsfähigkeit
68%. Da die Arbeit oft am Abend und — da die Zeit noch als «Däm-
merung» gilt ohne Beleuchtung ausgeführt wird, so vermehrt dies noch
mehr die Zahl der Unfälle.

Ziemlich stark, nicht weniger häufig als die Unfälle sind auch die
specifischen Berufskrankheiten verbreitet. So wird z. B. eine eigentümliche
Krankheit bei den Mähern häufig angetroffen. Von der übermässigen
Mäharbeit entsteht bei dem Arbeiter eine Daumengelenkentzündung. In
der Naturalverpflegungsstation in Golta wurden von einem Arzte mehrere
Fälle dieser Krankheit konstatiert. Bei richtiger Behandlung und
genügender Ruhe wird der Arbeiter bald gesund. Bei Vernachlässigung
aber wird die Krankheit stärker und der Mäher verliert für längere Zeit
seine Arbeitsfähigkeit. Diesen Ausgang nimmt die Krankheit sehr häufig,
da die Naturalverpflegungsstationen ziemlich weit von einander entfernt
liegen, und der Arbeiter nicht immer die nötige medizinische Hilfe
bekommt. Eine andere, stark verbreitete, specifische Krankheit der
Landarbeiter ist ein Augenkatarrh (Conjunctivitis). Diese Krankheit
kommt bei den Einlegern an der Dreschtrommel vor und zwar als
Folge des Fehlens von Schutzvorrichtungen bei der Dreschmaschine.
Der Staub, den die Dreschmaschine entwickelt und die durch die Gewalt
        <pb n="173" />
        ﻿163 —

der rotierenden Dreschtrommel losgeschlagenen Qetreidekörner fallen in die
Augen des Einlegers und des Zureichers. Der Staub ist so heftig und
dicht, dass er die Leute, ihre Kleider, das Gesicht wie mit einem weissen
Schleier zudeckt. Besonders leiden die Augen darunter. Tragen die Ar-
beiter grosse Netzbrillen, so sehen sie schlecht und riskieren durch Un-
vorsichtigkeit von einem Unfälle betroffen zu werden, besonders mit den
Gliedmassen in die Trommel zu geraten. Wie verbreitet diese Augen-
krankheit — Conjunctivitis — ist, zeigen folgende Zahlen. Es wurden im
Jahre 1895 im Kreise Cherson von der Gesamtzahl der Kranken 15,08%
an der Conjunctivitis Leidende behandelt. Im Jahre 1900 hatte der Arzt
auf der Naturalverpflegungsstation in Golta 138 Fälle von Conjunctivitis zu
behandeln, was der Gesamtzahl der Kranken nach 18 °/o ausmachte.

Nicht selten sind die Unfälle bei den Mähern, die nicht mit Mäh-
maschinen, sondern mit Sensen arbeiten. Es ist fast Regel bei den
Mähern, dass der beste Mäher — bei den Bauern und deutschen
Kolonisten aber der Arbeitgeber selbst — als erster geht, ihm nach gehen
einer hinter dem anderen die übrigen Mäher, die nach seinem Mähtempo
arbeiten. Die Mäher halten eine solche Ordnung als eine für sie viel
leichtere und für den Arbeitgeber viel vorteilhaftere. Der «Leader»
(Vorhäuer) führt alle anderen Arbeiter und nötigt sie, sein Tempo
einzuhalten. Mehrere Arbeitgeber stellen aber den besten Mäher nicht
vor sondern nach allen anderen Arbeitern, damit er mit seinen Sensen-
schwingungen alle übrigen Mäher zur schnelleren Arbeit antreibe. Da
aber vor ihm die Arbeiter von minderer Körperkraft gehen, so kommt
es oft vor, dass bei den starken Sensenhieben des letzten, besseren
Mähers der vor ihm gehende Arbeiter tiefe Stiche in die Fiisse bekommt.
Der Artikel 46 des Gesetzes vom 12. Juni 1886 legt dem Arbeitgeber
die Pflicht auf, den Arbeiter, der des Arbeitgebers wegen seine Gesund-
heit geschädigt hat, zu entschädigen. Aber der Arbeiter hat kein Recht
auf Entschädigung, wenn der Unfall «als Folge seiner Nachlässigkeit,
Sorglosigkeit oder als Zufall» überhaupt geschehen ist. Wie leicht ist
es aber, die von uns oben geschilderten Unfälle der Mäher oder der
Kinder dem Zufall zuzuschreiben! So sind keine Bestimmungen für
Kinder- und Frauenarbeit, über den Arbeitstag und über Maschinen-
arbeit vorhanden. Der Arbeitgeber wird der Gesetzgeber, und da die
Landarbeiterin Russland zu den unwissenden und vollständig unorganisierten,
unterdrückten Arbeiterschichten gehören, so haben sie bis zu den letzten
4—5 Jahren dem Arbeitgeber unbedingt Folge geleistet.

-----------------

11
        <pb n="174" />
        ﻿164

Kapitel VI.

Bestimmungsgründe der Land-
arbeiterlöhne.

Es ist leicht zu sehen nach dem, was im Vorangehenden erörtert
wurde, dass in den neurussischen Gouvernements, in denen die aus
etwa 24 Gouvernements zuströmenden Wanderarbeiter eine noch immer
überwiegende Mehrzahl der Landarbeiter bilden, wohin also die Arbeiter
aus verschiedenen Gebieten resp. aus verschiedenen Gründen kommen und
wo insbesondere die Landwirtschaft wegen der fortwährend schwankenden
Ernteergebnisse sich im steten Schwanken befindet, unter solchen Umständen
es viele und sehr verschiedene Faktoren sind, die die Höhe der Arbeits-
löhne beeinflussen. Alle diese Faktoren zu untersuchen, hiesse die
allgemeine wirtschaftliche Entwickelung von allen 20 Gouvernements bis
ins Detail durchgehen, was wir aber teils aus Mangel an Material,
teils als nicht zu unserer Aufgabe gehörig unterlassen müssen. Wir
wollen hier nur diejenigen Faktoren untersuchen, die den neurussischen
Gouvernements besonders eigentümlich sind und die hier, wenn wir
alle anderen Nebenfaktoren abstrahieren, als vorherrschende und mass-
gebende bezeichnet werden können.

Schon im ersten Kapitel wurde betont, dass es der Ausfall der
Getreideernte ist, der in den neurussischen Gouvernements, man kann
sagen, fast für das ganze wirtschaftliche Leben massgebend ist. ln
keiner anderen Erscheinung in der Landwirtschaft kommt sein Einfluss
vielleicht so krass und deutlich zum Ausdruck wie in Bezug auf die
Arbeitslöhne. Um die Wirkungen des Ernteausfalles zu untersuchen,
müssen wir die Arbeitslöhne in jeder Arbeitsperiode einzeln betrachten,
ln den Tabellen LXXXVlil -XC, wo die Arbeitslohnsätze für 20 Jahre,
1885—1904, auf Grund der Materialien des Ackerbauministeriums an-
gegeben sind, sind auch die Schwankungen der Erntezustände zu
finden. Indem wir aus den jährlichen Ernteresultaten eine durchschnittliche
        <pb n="175" />
        ﻿165

Höhe für alle 20 Jahre berechnet und diese letzte als 100 angenommen
haben, werden durch die in diesen Tabellen angegebenen Zahlen — die
Ernteschwankungen — gezeigt in ihren Abweichungen von der durch-
schnittlichen Höhe für 20 Jahre.

Für die erste und dritte Arbeitsperiode sind es die Angaben be-
züglich der Getreideernteschwankungen; für die zweite Feldarbeitsperiode
dagegen die Schwankungen der Heuernte. Betrachtet man zunächst die
Schwankungen der Tagelöhne für die Bestellarbeiten im Frühjahr
(erster Feldarbeitsabschnitt), so sieht man aus der Tabelle LXXXVIII, dass
einem Jahr der höheren Löhne ein Jahr der höheren Ernte vorangeht,
einem Jahr der Missernte dagegen niedrigere Löhne folgen. Wollen wir
den Zusammenhang zwischen der Ernte und den Tagelöhnen für Bestell-
arbeiten in einem Diagramm darstellen, so müssen wir in den betreffen-
den Jahren die Kurven, die Ernteschwankungen darstellen, nicht für die-
selben Jahre, sondern für die vorangehenden angeben.

Als eine Eigentümlichkeit in dem Zusammenhänge zwischen den
Tagelöhnen und der Ernte des vorangehenden Jahres ist es zu bezeichnen,
dass nach einem guten Jahre in Bezug auf die Ernte oft die Tagelöhne
für Bestellarbeiten nicht nur in dem der guten Ernte nachfolgenden
Jahre, sondern auch im zweiten Jahre höher stehen. Und umgekehrt
—- nach dem Jahre einer starken Missernte fallen oft die Tagelöhne
für Bestellarbeiten nicht nur für ein Jahr, sondern auch für zwei oder
mehrere Jahre. Dieser Zusammenhang zwischen den Erntezuständen
der vorangehenden Jahre und den Tagelöhnen für Bestellarbeiten ist
sehr leicht zu erklären. Die Bestellarbeiten sowohl im Frühjahr, wie
auch im Herbst werden nicht von Wanderarbeitern, sondern fast aus-
schliesslich von den einheimischen Arbeitern ausgeführt. Im Früh-
jahr werden die Feldarbeiten gewöhnlich vor der Zuströmung der
Wanderarbeiter, im Herbst aber nach dem Abzug derselben ausgeführt.
Es sind meistens die einheimischen grundbesitzenden und besitzlosen
Bauern, die sich zu den Bestellarbeiten verdingen. Die Zahl der sich
für Lohnarbeit vermietenden Bauern aber hängt in der Kegel von dem
Zustande ihrer eigenen Wirtschaft ab.

Je besser der Ernteausfall ist, desto weniger hat es der Bauer
nötig, sich als Lohnarbeiter zu verdingen. Je schlechter aber die Ernte,
je grösser die Missernte, desto dringender wird die Notwendigkeit für den
Bauern, Arbeit zu suchen, denn er steht vor dem Verfall seiner Wirtschaft,
wenn er sich nicht die für ihn nötigen Geldmittel durch den Verkauf seiner
Arbeitskraft verschaffen kann. Es ist immer der schwankende Zustand
der kleineren bäuerlichen Wirtschaft, wodurch jede mehr oder weniger
        <pb n="176" />
        ﻿166

starke Missernte sie auf eine längere Zeit in eine schwierige Lage setzt.
Darum ist ein solcher Bauer gezwungen, nicht nur für ein, sondern für
zwei, mitunter drei Jahre sich zur Lohnarbeit zu verdingen, ln allen uns
über die bäuerliche Wirtschaft berichtenden Quellen, sowohl in den Semstwo-
materialien, wie auch in den Mitteilungen der Gutsherren an das Acker-
bauministerium, finden wir solche Schilderungen der bedrängten Lage
der Bauern in dem einer Missernte folgenden Jahre. Zuerst wird das
Nutzvieh verkauft, um die Abgaben und Steuern zu entrichten und den
Mangel an Getreideprodukten in der eigenen Wirtschaft zu beseitigen.
Da dies aber nicht reicht, so verdingt sich der Bauer als Lohnarbeiter,
um Geld zu verdienen, oder sogar auch, um nur die Beköstigung zu
erhalten. Manchmal werden auch Geräte verkauft, und da unter solchen
Umständen der Bettler nicht so leicht wieder seine in Verfall geratene
Wirtschaft in einen guten Zustand bringen kann, so wird er gezwungen,
auch im folgenden Jahre als Lohnarbeiter auf dem Felde des Gutsherrn
zu arbeiten, jetzt aber, um' mittels des erworbenen Geldes die Geräte
und das Vieh wieder zu kaufen.

Was die Tagelöhne für die Bestellarbeiten im Herbst anbetrifft,
so werden sie auch durch den Ernteausfall, aber nur den desselben
Jahres, bestimmt. Auch in diesem Falle gilt es: je grösser die Missernte
ist, desto mehr Bauern sind genötigt, ihre Arbeitskraft zu verkaufen,
desto niedriger steht der Arbeitslohn; und umgekehrt: in den Jahren der
guten Ernte stehen die Tagelöhne im Herbst ziemlich hoch, da es weniger
freie Arbeitskräfte gibt. Die wohlhabenden Bauern, die eine grössere
Wirtschaft besitzen, verdingen nach einer reichen Ernte weder sich noch
ihre Familienangehörigen als Lohnarbeiter, sondern dingen bei Erweiterung
ihrer Anbaufläche noch fremde Arbeiter dazu.

In der Regel stehen die Tagelöhne für Besteliarbeiten im Herbst
höher als im Frühjahr, da die Arbeit schwerer ist. ln den Jahren der
Missernte aber können die Herbstlöhne niedriger als die Löhne im Früh-
jahr stehen. So war es z. B. der Fall bei den starken Missernten in
den Jahren 1893 und 1899 im Gouv. Cherson.

Mit der Heuernte beginnt die Zeit des Zuströmens der Wander-
arbeiter in die südrussischen Gouvernements. In grossen Scharen kommen
die Massen der Arbeiter nach Neurussland. Zum 9. Mai, zur Zeit der
grossen Messe in Kachowka (Taurien), beeilen sich die Arbeiter, zu
diesem grössten Arbeitermarkte des Südens zeitig anwesend zu sein. Von
Anfang Mai werden also schon die Erntearbeiten mit Zuziehung der
Wanderarbeiter ausgeführt. Zur Zeit der Heu- und Getreideernte richten
sich die Löhne nach dem Bedarf seitens der Arbeitgeber an Arbeits-
        <pb n="177" />
        ﻿«WKJ——

— 167 —

kräften. In der Tabelle LXXXIX sind die Tagelöhne für Heuernfearbeiten
und die Schwankungen der Heuernte in den Jahren 1885—1904 an-
gegeben.

Noch interessanter sind die Bewegungen der Tagelöhne zur Zeit
der Qetreideerntearbeiten im Verhältnis zu den Schwankungen der Ge-
treideernte. Wie man aus der Tabelle XC und Diagramm sieht, laufen
die Schwankungen der Tagelöhne und der Getreideernte vollständig
parallel. Die höchsten Tagelöhne kommen auf die Jahre der reichlich-
sten Getreideernten, die niedrigsten Tagelöhne auf die Jahre der grössten
Missernten. Die Zeit der Getreideernte ist die Zeitperiode, wo die Ar-
beitskräfte am notwendigsten, wo die Arbeiten am schwersten und am
dringlichsten sind. Jede Minute des Versäumens kann sehr leicht grossen
Schaden verursachen. Zu dieser Zeit wird ein Mangel an Arbeitskräften
am stärksten empfunden, die Gutsbesitzer sind geneigt, grössere Löhne
zu bezahlen, nur um sich die nötigen Arbeitskräfte zu verschaffen. Zur
Zeit der grossen Ernte werden die Arbeiter am dringendsten gesucht,
und mögen noch so viele Massen hinströmen, Sie können alle Arbeit
finden. In den Jahren der Missernte werden die Arbeiter überzählig;
man verrichtet die Mehrzahl der Arbeiten teils mit Hilfe der einheimischen
Arbeiter oder des Gesindes, teils mit Hinzuziehung von Monats- und
Jahresarbeitern. Diese völlige, ausgeprägte Abhängigkeit der Arbeits-
löhne zur Zeit der Heu- und insbesondere der Getreideernte von den
Zuständen der Ernte resp. Missernte in demselben Jahr äussert sich auch
in den Schwankungen der Frist- und Monatslöhne.

Wie wir schon aus der Betrachtung der Fristlöhne gesehen haben,
schwanken diese bedeutend. Da die Fristarbeiter am meisten für die
Heu- und Getreideernten gedungen werden, so spielt in der Feststellung
der Höhe der Fristlöhne der Zustand der Heu- resp. Getreideernte die
wichtigste Rolle. Auch auf die Frist- und Monatslöhne (in den Fällen,
wenn diese letzten nicht für Dienstboten, sondern für Feldarbeiter bezahlt
werden) wirkt der Bedarf der Gutsbesitzer an Arbeitskräften. Dadurch
ist die Eigentümlichkeit in den Schwankungen der Fristlöhne zu erklären,
die wir bei ihrer Betrachtung gesehen haben. Wie schon oben gezeigt,
stehen manchmal die Fristlöhne für einen kürzeren Zeitraum höher, als
die für einen längeren. So z. B. werden oft die Arbeiter, die sich vom
Mai oder sogar vom Juni bis zum 1. Oktober verdingen, besser bezahlt,
als die Arbeiter, die sich schon im März oder April verdungen haben.
Dies erklärt sich daraus, dass im März oder April die Ernteaussichten
und der Bedarf an Arbeitskräften noch ungewiss sind. Da die Arbeiter
sich fürchten, die Arbeitsgelegenheit zu versäumen, sind sie bereit, sich
        <pb n="178" />
        ﻿168

auch für niedrigere Löhne zu verdingen. Im Mai aber werden die
Ernteaussichten bestimmter, auch der voraussichtliche Bedarf an Arbeits-
kräften kann festgestellt werden, das Bedürfnis an Arbeitskräften wird
deshalb so gross und dringend, dass die Löhne zu dieser Zeit sogar
eine bedeutendere Höhe, als die für die Frist vom März resp. April bis
1. Oktober erreichen. Betrachtet man die Monatslöhne im Zusammen-
hang mit den Erntezuständen und zwar vom Standpunkte der Dringlich-
keit der Nachfrage nach Arbeitskräften, so sieht man, wie die Bewegungen
der Monatslöhne von eben diesem Bedarf abhängig sind.

Auch bei der Bestimmung der Akkordlöhne spielt der Ernteausfall
eine wichtige Rolle, wenn auch im Zusammenwirken mit anderen Fak-
toren. Es ist in den neurussischen Gouvernements die Regel, dass die
Arbeiter, die nicht auf den Arbeitermärkten, sondern auf dem Gut ge-
dungen werden, vor Abschluss des Kontraktes das Feld besichtigen und
dem Erntezustande entsprechende Akkordlöhne verlangen. Auch werden
die Akkordlöhne durch die Bodenbonität, die Arten und Mittel der Flur-
bestellung bestimmt.

Alle Arten von Arbeitslöhnen, die zur Zeit der Heu- und Getreide-
ernten gedungen werden, richten sich nach den Tagelöhnen. Die
Arbeiter ziehen es vor, sich als Tagelöhner zu verdingen, da die Tage-
löhne am höchsten stehen und da sie als Tagelöhner dem Arbeitgeber
gegenüber sich am freiesten fühlen. Es kommt sehr oft vor, dass während
die Arbeitgeber Akkord- oder Fristarbeiter suchen und eine beträchtliche
Summe für solche Arbeiter anbieten, sich die Arbeiter als solche nicht
verdingen und auf die Zeit der höchsten Tagelöhne — die Zeit der
Getreideernte — warten.

Wenn aber die Tagelöhne von Anfang an sich hoch stellen, weil
die gute Ernte in Aussicht steht, verdingen sich die Arbeiter auch als
Akkord- oder Frist- oder Monatsarbeiter; denn diese richten sich nach
den Tagelöhnern und folgen der Aufwärtsbewegung derselben.

Unter den Bestimmungsgründen der Arbeitslöhne im neurussischen
Ackerbau ist auch die Möglichkeit eines anderweitigen Er-
werbes in Betracht zu ziehen. Da, wo die Industrie am höchsten ent-
wickelt ist, stehen auch die Löhne der Landarbeiter höher als da, wo
noch immer der Ackerbau fast einzig als Erwerbsmittel der Bevölkerung
dient. Bei der noch immer in territorialer Beziehung geringen Entwicke-
lung der Industrie in den neurussischen Gouvernements sind die Ort-
schaften, wo die industrielle Erwerbsmöglichkeit des Bauern ihren Einfluss
auch auf seinen Lohn auf dem platten Lande übt, so zerstreut und wenig
zahlreich, dass die Höhe der durchschnittlichen Arbeitslöhne für das
        <pb n="179" />
        ﻿169

ganze Gouvernement diesen Einfluss nicht deutlich genug zeigt. Und
doch sieht man auch aus den durchschnittlichen Lohnsätzen, dass in der
dritten Feldarbeitsperiode die Löhne im Gouv. Ekaterinoslaw am höchsten
stehen, welches sich durch eine starke Entwickelung der Steinkohlen-
und Eisenproduktion auszeichnet. Dagegen stehen die Löhne in Bess-
arabien viel niedriger, wo fast keine grosse Industrie vorhanden ist.
Besonders ersichtlich tritt dieser Faktor beim Vergleich der Löhne in
den verschiedenen Kreisen eines und desselben Gouvernements hervor.
So haben wir bei Betrachtung der Löhne im Gouv. Cherson gesehen,
dass in den nördlichen Kreisen, wie Alexandria, Elisabethgrad, die Löhne
bedeutend niedriger stehen, als in den südlichen Kreisen Odessa und
Cherson. In den ersten Kreisen, wie auch in Bessarabien ist das
städtische Leben und die Industrie sehr wenig entwickelt. Hier ist die
wirtschaftliche Lage der bäuerlichen Bevölkerung am schlechtesten und
für diese Gegend, besonders für den Kreis Alexandria ist eine grosse
Auswanderung der Arbeiter nach den südlichen Teilen Bessarabiens,
Tauriens (Krim) und dem Süden des Gouv. Cherson bezeichnend.
Bedeutend höher als in den nördlichen Kreisen stehen die Löhne der
Landarbeiter in den südlichen Kreisen Odessa und Cherson, wo die
grossen Städte, wie Odessa und Nikolaew mit bedeutend entwickelter
Industrie und städtischem Leben ihren Einfluss auf die Löhne ausüben.

Hier sind die Anbauflächen grösser wie im Norden, die Wirtschaften
viel intensiver und der Bedarf an Arbeitskräften viel grösser als in den
übrigen Kreisen. Hier finden auch Massen von Arbeitern eine Saison-
arbeit während des Sommers im grossen Hafen von Odessa. Es hat
sich sogar eine besondere Kategorie von Wanderarbeitern gebildet —
die sog. Kadetten, die im Sommer meistens im Hafen, dann im Spät-
sommer auf den Limanen bei den Salzwerken beschäftigt sind, und
sobald diese Arbeitsgelegenheit im späten Herbst aufhört, sich auf
irgend einem Gut als Landarbeiter verdingen.

Während sie im Sommer, so lange sie ihren Haupterwerb nicht
in der Landwirtschaft finden, in der Regel einen höheren Lohn fordern,
sind sie im Flerbst oder im Winter bereit, für den ersten besten Verdienst
zu arbeiten. Es sind Landstreicher, die aus verschiedenen Gesellschafts-
klassen stammen und im Leben Schiffbruch gelitten haben. Ohne eigenes
Heim, ohne Kleidung und Aussichten auf einen bestimmten Erwerb
ziehen sie in den Vororten der Städte umher, meistens in ganzen
Gruppen, Artjels, da bei ihnen der korporative Geist, die Genossen-
schaftssolidarität bedeutend entwickelt ist. Es sind die echten Gorki-
Typen, aus denen sich diese Arbeiterkategorie in den Hafenstädten
        <pb n="180" />
        ﻿170

Odessa, Simferopol, Sewastopol, Rostow, Mariapol u. dgl. zusammensetzt.
Sie verdingen sich öfters auch nur für Kost, um nur im Winter
irgendwo und irgendwie unterzukommen. , Der Gutsherr mietet für sie
eine Herberge im Dorf, und dafür stehen ihm den ganzen Winter über
und zu Anfang des Frühjahrs freie Arbeitskräfte zur Verfügung. Da die
Arbeiter meistens eine Winterkleidung nicht besitzen, können sie nicht
alle Winterarbeiten verrichten.

Auch durch das Herkommen werden Arbeitslöhne im südrussischen
Ackerbau bestimmt. Am meisten wirkt die Tradition auf die Höhe des
Lohnes beim Natural- oder Akkordlohn. Aber es kommt noch immer in
einigen Gegenden, die von den grösseren Arbeitsmärkten bedeutend ent-
fernt liegen, vor, dass auch die Geldlöhne durch Ueberlieferung und Her-
kommen bestimmt werden. Am meisten gilt dies fiir die einheimischen
Lohnarbeiter. Aber die von den Arbeitermärkten entfernt liegenden
Gegenden werden immer seltener.

Es sind die Vorgänge auf den Arbeitsmärkten, die die
wesentlichen Bestimmungsgründe der Arbeitslöhne in der neu-
russischen Landwirtschaft bilden. Bei der Betrachtung der Schwankungen
der Tagelöhne im Zusammenhang mit den Ernteerscheinungen haben wir
schon auf die Bedeutung der Arbeitsmärkte hingewiesen. Wegen der
besonderen, ganz eigentümlichen Charakterzüge, die die Arbeitsmärkte
in Südrussland aufweisen, wollen wir diese etwas eingehender schildern.

Die Zuwanderung der Arbeitermassen nach den neurussischen
Gouvernements geht völlig ungeregelt und chaotisch vor sich. Alle
offiziellen Berichte, die ganze Literatur über die Wanderarbeiter ist voll
von Klagen über diesen ungeordneten Charakter der Zuwanderung.
Noch im Jahre 1876 berichtete die Landschaft vom Gouv. Ekaterinoslaw:
«Mit seltenen Ausnahmen wandern in der Regel die Arbeiter aus ver-
schiedenen Gegenden Russlands nach den südrussischen Gouvernements,
ohne irgendwelche Erkundigungen bei den Arbeitgebern eingezogen zu
haben, ohne sich um die Berichte über den Saatenstand zu kümmern,
sondern ausschliesslich einem günstigen Zufall vertrauend, ln den Jahren
einer grossen Zuwanderung übertrifft das Angebot an Arbeitskräften die
Nachfrage nach diesen, und der Arbeitslohn fällt so stark, dass die
Meisten als Bettler nach Hause zurückkehren. Durch eine solche Er-
fahrung gewarnt, bleiben die Arbeiter in den folgenden Jahren zu Hause,
oder wandern nur in geringer Zahl fort; nun kommt es aber sehr oft
vor, dass gerade in diesen Jahren der Erntezustand günstig ist, ein
Arbeitermangel eintritt und die Löhne enorm in die Höhe schnellen.»
Was die Setnstwo von Ekaterinoslaw im Jahre 1876 berichtete, musste
        <pb n="181" />
        ﻿17!

sie auch im Jahre 1902 bei der Beratung über die Nöte der russischen
Landwirtschaft wiederholen. So sagt sie: «Die Zuwanderung geschieht
ganz chaotisch und zum Schaden sowohl der Arbeitgeber als auch der
Arbeiter. Diese verteilen sich in den verschiedenen Gegenden so un-
gleichmässig, dass dadurch Mängel oder Ueberschuss an Arbeitskräften
und die Lohnsätze nie im voraus zu sagen sind.» Dasselbe berichtet
auch die Semstwo vom Gouv. Cherson.

Mit Beginn des Frühjahrs fängt die grosse Wanderung der russi-
schen Bauern an. Die meisten werden durch ihre wirtschaftlichen Nöten
gezwungen, sich als Wanderarbeiter in die entferntesten Gebiete zu be-
geben. Viele werden aber auch durch den Wunsch, «die grosse, weisse
Welt» zu sehen, geleitet. Da die Wanderarbeiter nach der Rückkehr in
die Heimat durch ihre Erzählungen die jüngeren Bauern zu interessieren
suchen, so werden viele bewogen, sich auch dem «wandernden Russland»
anzuschliessen. Mit den Steppen und ihrer früheren Weite verbinden sich
viele Schätze, und romantische Träume und Abenteuerlust verflechten sich
mit dem Wunsch, Geld zu verdienen. Schon zu Ende der Winterszeit
laufen in allen diesen Gouvernements, woher die Wanderarbeiter kommen,
Gerüchte über die ausgezeichneten Ernteaussichten in Südrussland herum.
Manchmal werden diese Gerüchte von den Arbeitgebern selbst verbreitet,
um durch die Zuströmung grosser Massen reichliche und billige Arbeits-
kräfte zu bekommen.1) Aber in vielen Fällen sind es ganz unbestimmte,
man weiss nicht woher kommende Gerüchte, die die grossen Massen von
Arbeitern nach den südrussischen Gouvernements heranziehen. So z. B.
war im Herbst des Jahres 1899 im Gouv. Kiew unter den Bauern ein
Gerücht verbreitet von einer besonders grossen Nachfrage seitens der
Arbeitgeber nach Arbeitskräften. Es begann schon eine starke Ab-
wanderung; als aber der Generalgouverneur von Kiew den General-
gouverneur von Taurien darüber um Auskunft fragte, stellte es sich heraus,
dass es gar keinen Bedarf an Wanderarbeitern gäbe. Mit grosser Mühe
konnte man die wanderlustigen Arbeiter zu Hause festhalten.2) Einige
Jahre später lief wieder durch Zentralrussland ein Gerücht von angeb-
lichen Arbeiten zum Bau des Perekopkanals in der Krim. Es begann
eine grosse Abwanderung. Viele verliessen ihre Wirtschaften und zogen
mit verschiedenen Werkzeugen nach Taurien. Alle Vorschläge, die ihnen
unterwegs auf verschiedenen Gütern gemacht wurden, lehnten sie ab,
da sie beim Durchbruch der Landenge von Perekop höhere Löhne zu

') Vgl. Worb: Die Landarbeiter im Leben und in der Gesetzgebung, 1899.

2) Schachowsky : Die Wanderarbeiter in der Landwirtschaft S. 32—33.
        <pb n="182" />
        ﻿172

bekommen hofften. Desto grösser war die Enttäuschung, als sich heraus-
stellte, dass dieses Jahr von solchen Arbeiten überhaupt keine Rede war.
Viele mussten zurückkehren, aber noch viel mehr konnten es nicht,
da sie keine Mittel mehr dazu hatten. Sie mussten sich zu Feld-
arbeiten verdingen, und so wurden die Arbeitermärkte überfüllt. Die
Arbeitslöhne fielen bedeutend und die Wanderarbeiter kehrten mit sehr
geringem Verdienst nach Hause zurück. ')

Die Bauern sind in den Gegenden, wo sie keine Aussicht auf guten
Verdienst haben, sehr leichtgläubig und verlassen sich auf jedes un-
kontrollierbare Gerücht. «Das übliche Misstrauen des Bauern fällt weg,»
sagt Schachowsky, «wenn er zufällig hört, dass in irgend einer Gegend
im Süden eine grosse Nachfrage nach Arbeitern entstanden ist und dass
die Löhne enorm hoch stehen. Ganze Dörfer rüsten sich zum Wandern
und schenken widersprechenden Mitteilungen kein Vertrauen.»-)

ln den Jahren der Missernte stellt sich ein grosser Ueberschuss an
Arbeitskräften heraus und die Wanderarbeiter sind bereit, sich auch nur
gegen Kost zu verdingen. In den Jahren einer guten Ernte dagegen
stehen die Löhne zuerst ziemlich hoch, da aber immer neue Gruppen
von Wanderarbeitern Zuströmen und auch das städtische Gesinde sich
zu Feldarbeiten verdingt, auch Knechte, Köchinnen, Handlanger —■ wer
nur immer seine frühere Stelle verlassen kann —, so fallen die Löhne
oft auch in günstigen Jahren. Oft kommt es vor, dass die Löhne aus
irgend welchen Gründen etwas niedrig stehen. Auf einmal wird das Ge-
rücht verbreitet, dass in einigen Nachbargegenden eine grosse Nachfrage
nach Arbeitskräften vorhanden ist, und die Arbeiter beeilen sich, dorthin
zu kommen. Das Gerücht aber war falsch, und in der Gegend, von
der die Arbeiter fortzogen, entsteht ihrer Abwanderung wegen ein Mangel
an Arbeitskräften, und die Löhne steigen.

So schwankend und unsicher ist die Lage der "Wanderarbeiter in
den neurussischen Gouvernements. Mehrere Wochen liegen sie auf den
Marktplätzen in der Hoffnung, Arbeit unter günstigen Bedingungen zu
finden. Oft aber kommt es vor, dass sie die richtige Zeit verpassen.
Es ist leicht zu sehen, dass unter solchen Umständen bei den Arbeitern
Niedergeschlagenheit, Verzweiflung und der Wunsch, unter allen Um-
ständen sich Arbeit zu verschaffen, keimt. Jeder neue Konkurrent wird
sehr unfreundlich aufgenommen, und oft kommt es vor, dass zwischen den
neu angekommenen und den früher gekommenen arbeitslosen Arbeitern

') Ibid S. 32.
2) Ibid S. 32.
        <pb n="183" />
        ﻿173

Streitigkeiten und auch Schlägereien entstehen. Die neuangekom-
menen Arbeiter werden auf die AAärkte nicht zugelassen und müssen
weiterwandern. Ohne Arbeit und ohne Aussicht auf eine solche in
nächster Zukunft, ohne Verköstigung, da sie den vom Hause mitgenom-
menen Proviant verzehrt haben, ohne Geldmittel und ohne Wohnungen,
wochenlang unter freiem Himmel hausend, geraten die Arbeiter oft in
eine so verzweifelte Stimmung, dass sie ihre Unzufriedenheit jeden Tag
lauter ausdriicken, bis sie sich schliesslich zu offenen Revolten ent-
schliessen. ln letzter Zeit, besonders bei den fortwährenden politischen
Gährungen, nehmen solche Arbeitslose teil an verschiedenen Unruhen,
Demonstrationen u. dgl. Aber auch in den früheren, ruhigeren Zeiten kam
es ziemlich oft zu Aufständen. Sehr oft brechen diese auf den Eisenbahn-
stationen aus, wo die Arbeiter mehrere Tage auf dem Perron liegen
und weder eine Arbeit finden, noch wegen Mangel an Geld nach Hause
abreisen können. Da die Behörden die Arbeitslosen als unruhiges und
politisch unerwünschtes Element betrachten, werden sie oft auf Staats-
kosten in ihre Heimat zurückgeschickt.

Auf solche Weise gehen durch die Ungeregeltheit der Wanderung
viele Kräfte, viel Zeit und grosse Geldmittel verloren. Nach einigen
Berechnungen soll der Geldwert des Zeitverlustes der vergebens wandernden
Arbeiter — angenommen, dass der Tagelohn im Durchschnitt 25 Kop.
beträgt — nicht weniger als vier Millionen Rubel erreichen. Trotz aller
dieser ungeheuerlichen Zustände sowohl auf der Wanderung wie auch
auf den Arbeitermärkten, trotz des Schadens, denn dieses Chaos den
Arbeitgebern verursacht, haben weder die letzten noch die Regierung
Massnahmen ergriffen, um die Wanderung der Hunderttausende zu
regulieren. Es sind keine Arbeitsnachweise, keine Arbeitsbureaus vorhanden,
auch fehlt es überhaupt an zuverlässigen und zeitigen Nachrichten über
die Ernteaussichten. Zwar diskutiert man über verschiedene Massnahmen
sehr viel auf allen Kongressen der Landwirte, in allen Semstwos, aber
es ist bis jetzt entweder zu unzweckmässigen oder zu gar keinen Mass-
nahmen gekommen. Das Wenige, das für die Regulierung und Ver-
besserung des ländlichen Arbeitsmarktes geschehen ist, hat man den
Semstwos zu danken. Sie waren es — die Semstwos vom Gouv. Cherson
und Samara allen voran —, die die sog. Naturalverpflegungsstationen
errichtet haben. Von diesen Anstalten haben wir schon gesprochen.
Hier sei nur bemerkt, dass auch diese das Bedürfnis nach einer
Regulierung der Wanderungen sowohl aus anderen Gouvernements,
als auch innerhalb Neurusslands nicht befriedigen und auch nicht be-
friedigen können.

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—■	174 —

Sie sind Veranstaltungen, die nur für die hygienische, sanitäre
Hilfeleistung und für Verköstigung der Wanderarbeiter zu sorgen haben,
wenn diese an Ort und Stelle sind. Die wandernden Hunderttausende
von Arbeitern zu Hause noch über die Nachfrage nach Arbeitern auf
dem Laufenden zu erhalten und auf solche Weise die Wanderung zu
regulieren, ist nicht die Aufgabe solcher Naturalverpflegungsstationen.
Und wenn sie auch dazu bestimmt würden, könnten sie nicht viel leisten,
da sie meist nur in den neurussischen Gouvernements vorhanden sind
und bei der politischen Unselbständigkeit und Beargwöhnung jeder
privaten — selbst auch der von den Semstwos ausgehenden — initiative,
wären sie nicht im Stande, sich mit den entfernteren Gouvernements in
Verbindung zu setzen.

So bleibt das dringende Bedürfnis nach Publizität des Arbeits-
marktes und nach Arbeitsnachweisen noch immer unbefriedigt, und die
chaotischen Zustände in der Wanderung der Landarbeiter nach Neu-
russland dauern fort.
        <pb n="185" />
        ﻿175

Kapitel VII.

Der Arbeitsvertrag.

Die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Lohnarbeiter.

!m engen Zusammenhänge mit dem chaotischen Zustande des
Arbeitsmarktes in den neurussischen Gouvernements stehen auch die
meistens sehr unfreundlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und
den Arbeitern und viele Eigentümlichkeiten des Arbeitsvertrages.

Jetzt wird der Arbeitsvertrag in der Regel, einige entferntere
Gegenden ausgenommen, auf dem Arbeitermarkte selbst abgeschlossen.
Dagegen wurden früher von dem Arbeitgeber andere Mittel angewandt,
um sich Arbeitskräfte möglichst sicher und billig zu verschaffen.

Vor 10	15 Jahren war es bei den neurussischen Gutsherren

üblich, die Arbeiter im Winter durch Agenten anzuwerben. Die Agenten
kamen in der Zeit, wenn die Lage der Bauern in den südwestlichen
oder Zentral-Gouvernements am schwierigsten war. Im Herbst, wenn
die Bauern alle Abgaben und Steuern und die Rückstände von den
Ablösungszahlungen zu zahlen haben, brauchen sie am dringendsten
Geldmittel. Sie verkaufen entweder das Getreide zu billigeren Preisen
oder verdingen sich als Lohnarbeiter, nur um bares Geld zu gewinnen.
Da waren die Agenten aus den neurussischen Gouvernements sehr will-
kommen. Sie gaben immer eine gewisse Summe bares Geld als Vor-
schuss und verstanden die Bauern als Lohnarbeiter für die südrussischen
Güter durch verschiedene Kontrakte zu binden. Es versteht sich von
selbst, dass die Bauern' in solchen Fällen eine niedrigere Summe be-
kamen, als wenn sie. sich im Sommer am Arbeitsorte hätten verdingen
können. Die Löhne kamen auf solche Weise dem Gutsherrn anderthalb-
mal billiger.

Die grossen Gutswirtschaften schickten ihre Agenten in verschiedene
Gouvernements (Kiew, Polfawa, Tschernigow, Podolien, Minsk u. a. m.),
um mit Hilfe der Altmänner und Gemeindeschreiber Arbeiter anzuwerben.
Dies geschah folgenderweise: Vor allem bekamen die Altmänner und
Gemeindeschreiber Essen und Trinken, dann riefen sie die Bauern zu-
sammen, die viel Rückstände schuldig waren. Es wurde ihnen vorge-
schlagen, sich an die und die Gutswirtschaften in den südrussischen
        <pb n="186" />
        ﻿176

Gouvernements zu verdingen. Die Arbeiter erhielten einen Vorschuss,
gewöhnlich nicht mehr als 20 Rubel. Die Altmänner und Gemeinde-
schreiber aber erhielten je 5—10 Rubel für ihre Dienste vom Agenten
und 30 Kopeken von jedem sich verdingenden Arbeiter. Die Agenten
zogen es immer vor, die Arbeiter mit Hilfe der Dorfbehörde zu werben,
da sie dadurch der Arbeiter sicher waren. Gesetzt den Fall, dass diese
ihren Pflichten nicht nachgekommen wären, wären sie durch die Dorf-
behörde so gedrängt worden, dass sie es vorgezogen hätten, selbst unter
schweren Bedingungen in den Gutswirtschaften zu arbeiten. Diese
Werbung von Arbeitern durch wandernde Agenten hat sich noch hier
und da z. B. in Bessarabien in sehr geringem Masse erhalten. So finden
wir in den Schriften des Komitees für die Beratung über die Nöte der
Landwirtschaft in Bessarabieir im Jahre 1902 genau dieselbe Beschrei-
bung von solcher Werbung von Arbeitskräften, wie sie vor 15—20 Jahren
überall in Südrussland üblich war. Auch jetzt werden noch immer in
Podolien die Arbeiter schon im Januar für die Gutswirtschaften in Bess-
arabien gedungen. Die Agenten erhalten eine unbeschränkte Vollmacht
von dem Gutsherrn. Sie mieten die Arbeiter für niedrigeren Lohn, ja
sie geben nicht mehr als die Hälfte des vom Gutsherrn bestimmten
Lohnes. Für Nichtausführung der befohlenen Arbeiten hat der Arbeiter
nach dem Vertrage das Doppelte des Vorschusses dem Gutsherrn zu-
rückzuerstatten. Da es aber wieder Sache des Agenten ist, dieses Straf-
geld von dem Arbeiter einzuziehen, so nötigt der Agent den Arbeiter,
sich wieder für das nächste Jahr zu verdingen, da dies das einzige Mittel
ist, um von der Bezahlung des Strafgeldes befreit zu werden. Mit der
Zeit ist diese Methode, sich Arbeitskräfte zu verschaffen, vollständig un-
zulänglich geworden. Es kommen öfters Vertragsbrüche seitens der Ar-
beiter vor, die in den Jahren der höheren Löhne gar nicht zu dem Arbeit-
geber kamen, dem sie sich verpflichtet hatten. Es begannen unaufhör-
lich Klagen über Kontraktbrüche seitens der Arbeiter. Mit der Zunahme
der Abwanderung und mit dem Steigen der Löhne begannen auch die
Arbeiter, auf solche Notverpflichtungen zu verzichten. Je grösser einer-
seits das Angebot von Arbeitskräften seitens der einheimischen bäuerlichen
Bevölkerung und anderseits die Zuströmung der Wanderarbeiter wurde,
und je mehr die Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen zunahm,
desto mehr nahmen die Arbeitgeber von solchen Werbungen Abstand.

Auch beim Verdingen der Arbeiter auf den Arbeitsmärkten sind
verschiedene Ueberbleibsel der alten Zeit immer noch vorhanden. Von
den Agenten, die auf den Märkten Arbeiter suchen, werden diese mit
Essen und Trinken reichlich traktiert und oft kommt es vor, dass die
        <pb n="187" />
        ﻿—	177 —

hungrigen und von dem langen Warten auf Arbeit ermüdeten Arbeiter
für einmal gutes Essen und viel Schnaps sich für niedrige Löhne ver-
dingen. In einigen Fällen werden den Arbeitern ihre Joppen genommen als
Unterpfand, dass sie in die Gutswirtschaft kommen. Am häufigsten aber
werden ihnen die Pässe genommen. Einige Agenten machen sich einen
Beruf aus der Werbung der Arbeiter auf den Märkten, manche verstehen
noch einen guten Verdienst herauszuschlagen. Sie dingen die Arbeiter
zuerst für einen höheren Lohn und ziehen sich dafür von allen Arbeitern
einige Rubel ein, dann übergeben sie diese Arbeiter einem anderen Ar-
beitgeber, um von diesem auch belohnt zu werden. So vollzieht sich
ein Handel mit Menschen, wie zur Zeit der Leibeigenschaft.

Aber auch diese Methoden werden immer mehr durch die gewöhn-
lichen Vertragsabschlüsse verdrängt. Ein steigendes Verständnis für ihre
Interessen ermöglicht den Bauern, sich gegen die verschiedenen Prak-
tiken der Ausbeutung und Uebervorteilung seitens der Arbeitgeber zu
wehren.

Sind die Arbeiter gedungen und auf die Gutswirtschaft gebracht,
so beginnt für sie jetzt eine reine Leidenszeit. Wie die Nahrungszustände
und Wohnungsverhältnisse sind und wie es mit der Arbeitszeit auf den
Latifundien steht, haben wir schon im vorangehenden Kapitel gesehen.
Jetzt haben wir nur die rechtliche Stellung des Landarbeiters zu er-
örtern.

Es gibt zweierlei Arbeitsverträge, schriftliche und mündliche. Die
ersten kommen seltener vor. Die meisten Arbeiter sind Analphabeten.
Aber da die Arbeitgeber die schriftlichen Verträge immer nur zu ihren
Gunsten auszulegen verstehen, so verzichten auch die des Schreibens
kundigen Arbeiter auf die schriftlichen Arbeitsverträge. Dazu kommt
noch, dass das Gesetz vom 12. Juni 1886 keine bestimmte Vorschrift
darüber festsetzt.

Die schriftlichen Verträge werden am meisten nur mit den ge-
lernten oder mit den Jahresarbeitern, auch mit dem Gesinde, abge-
schlosen. (Im Anhang wird ein solcher Vertrag als Beispiel aufgeführt.)
Beim Verdingen der Arbeiter auf den Arbeitsmärkten ist es sogar un-
möglich, schriftliche Verträge mit mehreren Dutzenden, oft auch mit Hun-
derten von Arbeitern abzuschliessen. Die Tagelöhner werden meistens
nur für 1—2 Wochen gedungen, sodass die Abfassung schriftlicher Ver-
träge als Zeitverlust betrachtet wird.

Folgendes Bild wird uns über das Verdingen der Arbeiter ent-
worfen: «Eine Masse von Arbeitern umringt den Agenten und über die
Köpfe hinüber übergibt einer nach dem andern seinen Pass. Die Pässe

12
        <pb n="188" />
        ﻿178

sind rasch gezählt und zusammengelegt und damit ist der Kontrakt ab-
geschlossen. Die Arbeiter setzen sich auf die Fuhrwerke und werden,
von dem Verwalter begleitet, auf das Gut geführt. Es ist keine Zeit,
sich mit schriftlichen Kontrakten abzugeben.»

Die mündlichen Verträge werden oft zu Ungunsten der Arbeiter
ausgelegt. — Das Gesetz vom Jahre 1886 gibt keine obligatorischen
Bestimmungen über die Schriftlichkeit der Verträge. Es überlässt sie
dem Belieben beider Parteien. Es gestattet auch dem Arbeitgeber, die
Verträge mit den Arbeitern auch in der Form der sog. «Vertragsschriften»
abzuschliessen. Die spezifische Eigentümlichkeit solcher Vertragsschrift
ist die, dass der Arbeitgeber darin solche Bedingungen aufnehmen kann,
die durch das Gesetz verboten sind. Wie man aus der im Anhang an-
geführten Verlragsschrift sieht, sind darin keine Bestimmungen über die
Nahrungs- und Wohnungsverhältnisse enthalten; auch die Arbeitszeit
und die Feiertage setzt tatsächlich nur der Arbeitgeber fest. Der Ar-
beiter aber wird nur verpflichtet, sich nicht zu weigern, jede vom Arbeit-
geber aufgetragene Arbeit auszuführen. Auch enthält das Gesetz vom
Jahre 1886 keine Bestimmungen über die Nahrungs- und Wohnungs-
zustände. Zwar lautet der Art. 32, dass die Nahrung —• wenn der Ar-
beiter bei Verköstigung gedungen wird — befriedigend sein muss und
«der Nahrung entsprechen soll, an die der Arbeiter gewöhnt ist», doch
da das Gesetz dem Arbeitgeber keine Strafe bei Nichterfüllung dieser
Bestimmung androht, so kommt dieser Artikel niemals zur Anwendung.
Das Gesetz verbietet einen Vertrag für längere Zeit als auf ein Jahr.
Keine Strafe erhält der Arbeitgeber für Nichtbezahlung des Lohnes an
den Arbeiter; er ist nur verpflichtet, diesem in einer bestimmten Frist
ho Kop. für jeden nichtbezahlten Rubel und für jeden nichtbezahlten
Tag auszuzahlen (Art. 45).

Dagegen kann der Arbeitgeber den Arbeiter bei eigenmächtigem
Verlassen durch die Polizei festnehmen und mit einem Monat Haft be-
strafen lassen. Die Arbeiter verlassen trotz dieser Strafandrohung den
Arbeitgeber sehr häufig. Es sind ewige Klagen der Arbeitgeber, dass
die Arbeiter ihren Verpflichtungen nicht immer nachkommen. Manchmal
sind diese Klagen auch nicht ungerechtfertigt. Es kommt sehr oft vor,
dass die Arbeiter, die am Anfang der Saison sich zu einem niedrigen
Lohne verdungen haben, zur Zeit der Getreideernte, wenn die Löhne in
die Höhe gehen, ihren Arbeitgeber verlassen und sich auf einem anderen
Gute gegen höheren Lohn verdingen. Das geschieht so oft und so regel-
mässig, dass kein Strafmittel, auch die Verhaftung, die Arbeiter davon
abhalten kann. Die Haft wird von den Arbeitern nur als eine Ver-
        <pb n="189" />
        ﻿179

besserung ihrer Lage betrachtet, da Wohnung und Nahrung, auch die
Behandlung besser als bei den Gutsbesitzern sind.

Der Arbeiter, der seinen Arbeitgeber vor Ablaut der bestimmten
Frist willkürlich verlassen will, macht sich ganz unerträglich. Er arbeitet
so schlecht und nachlässig, dass jeder Tag dem Arbeitgeber grossen
Verlust bringt, bis dieser vorzieht, den Arbeiter zu entlassen und einen
neuen zu dingen. Dieses Verlassen der Arbeitgeber seitens der Arbeiter
wäre aber leicht zu vermeiden, wenn die Gutsherren den Arbeitern, die
von ihnen, bevor die Aussichten auf eine gute Ernte feststanden, ge-
dungen wurden, die Löhne bis zur üblichen Höhe erhöhen würden.
Diese freiwillige, angemessene Erhöhung der Löhne wird in letzter Zeit
in einigen grösseren Gutswirtschaften eingeführt, und es wird von den
Gutsherren selbst zugegeben, dass man damit sehr vieles erzielen kann.
«Die Massnahmen, die Arbeiter dadurch zu halten, dass man ihnen im
Falle einer guten Ernte die Löhne erhöht, hat zu ganz schönen Resul-
taten geführt. Die Arbeiter sind daran schon so gewöhnt, dass bei uns
alles ruhig ist, während auf den Nachbargütern die Arbeiter fortwährend
ab- und zuwandern. Durch diese Massnahme haben wir auch das er-
zielt, dass jedes Jahr zu uns dieselben Arbeiter wieder kommen. Die frei-
willigen Lohnerhöhungen schwanken zwischen 3 und 10 Rubeln, je nach
Ausfall der Ernte und den individuellen Eigenschaften der Arbeiter . . .
Vom Standpunkte der Wirtschaftlichkeit aus sind diese Zuschüsse für
das Budget gar nicht so schwerwiegend, da sie im Durchschnitt 10 °/o
der bezahlten Löhne nicht überschreiten. Und für diese 10 °/o werden
wir erstens durch ein intensiveres Arbeiten, zweitens — was vielleicht
noch wichtiger ist -— durch verhältnismässig gute Beziehungen zu den
Arbeitern entschädigt.»1)

Dasselbe wird auch von einer der grössten Gutswirtschaften, von
der von Faltz-Fein, berichtet.

Viel öfter als der niedrigen Löhne wegen verlassen die Arbeiter
den Arbeitgeber der unerträglichen Nahrung und Wohnung halber. Von
den bei den Landhauptmännern im Gouv. Cherson in den Jahren 1894—96
stattgefundenen 1695 Prozessen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern
werden als Ursachen bezeichnet: zu niedrige Löhne in 286 Fällen, in
248 übermässige Arbeit, in 174 zu schlechte Nahrung, in 52 Nichthalten
des Vertrages seitens der Arbeitgeber; hauptsächlich Nichtbezahlung des
Lohnes. (Für 25 Fälle sind keine Ursachen angegeben.) «Zur Schande

') Ein Vortrag von A. A. Jaroschko (ein Grossgrundbesilzer in Taurien) in der
landwirtschaftlichen Gesellschaft in Moskau.

12
        <pb n="190" />
        ﻿unserer Gutsbesitzer und der meisten Pächter in Bessarabien muss man
zugeben,» sagt der von uns schon zitierte Gutsbesitzer Brosschniowsky,
«dass sie geneigt sind, für einige Sommermonate den Arbeiter bis zum
äussersten auszunützen, indem sie diesen schlecht ernähren und über-
mässig arbeiten lassen, manchmal sogar schlagen. Viele kontraktlich
gebundene Arbeiter verlassen mit Fluchen ihre Arbeitgeber, manche
lassen auch ihre Pässe und verdientes Geld zurück, nur um möglichst
schnell zu fliehen. In letzter Zeit aber, durch bittere Erfahrung belehrt,
geben wenige Arbeiter den Gutsherren mehr ihre Pässe. So verlieren
sie beim eigenmächtigen Verlassen der Gutswirtschaft nur ihr Geld und
können sich noch anderweitig verdingen. Es gibt freilich auch moralisch
minderwertige Arbeiter, die ihre Arbeitgeber ohne genügenden Grund
im Stiche lassen, aber diese bilden nur eine geringe Zahl, nicht mehr
als 2—3 °/o von allen Arbeitern.»

Es kommt auch oft vor, dass die Arbeitgeber, die ihre Arbeiter
vor Ablauf der bestimmten Frist entlassen möchten, ihnen das Bleiben
in ihrer Stellung unmöglich machen. Eine gewisse Erklärung finden
diese nicht zu billigenden Massnahmen der Gutsherren in der Unmög-
lichkeit, den Bedarf an Arbeitskräften im Voraus festzustellen. Es kommt
oft vor, dass man im Frühjahr, sogar am Anfang des Sommers, den Saaten-
stand für befriedigend hält, kurz vor der Ernte aber findet, dass die
Zahl der gedungenen Arbeiter den Bedarf übersteigt. Da der Gutsherr
keine Lust hat, die Arbeiter umsonst zu halten, so beginnt er, sie durch
schlechte Nahrung, Wohnung, durch übermässige Arbeitszeit, durch Be-
strafung aus jedem unbedeutenden Anlass, ja sogar durch Prügelstrafen
zu reizen, ihn vor Ablauf der bestimmten Frist zu verlassen.

Für einen willkürlichen Feiertag wird der Arbeiter, dem Gesetz nach,
durch den Abzug des doppelten Tagelohnes von seinem Wochenverdienst
gestraft (Art. 50 u. 51). Auch der krank gewordene Fristarbeiter pflegt
einer Strafe unterworfen zu werden, indem der Arbeitgeber von dem
Fristlohn des Arbeiters für jeden Krankheitstag einen doppelten Tagelohn
in Abzug bringt. Der Tagelohn wird nicht dem Fristlohn gemäss, son-
dern nach der auf dem Arbeitermarkt zur Zeit der Krankheit herrschen-
den Lohnhöhe berechnet.

Dem Gesetz nach wird der Arbeiter für eine Unhöflichkeit dem
Arbeitgeber und den Mitgliedern seiner Familie gegenüber (siehe den
Anhang) wie auch für Ungehorsam dem Arbeitgeber oder dem Gutsver-
walter gegenüber mit einem Monat Haft bestraft (Art. 3 Absclin. III).
Dem Arbeitgeber wird aber ausserdem noch gestattet, jede Unhöflichkeit
seitens des Arbeiters ihm gegenüber durch den Abzug des doppelten
        <pb n="191" />
        ﻿181

Tagelohnes zu bestrafen (Art. 50 u. 51). Zwar spricht das Gesetz davon,
dass die Behandlung des Arbeiters eine gute sein soll, da aber dem
Arbeitgeber für den Fall des Zuwiderhandelns keine Strafe angedroht wird,
für den Arbeiter aber die Unhöflichkeit seitens des Arbeitgebers kein ge-
setzmässiger Grund für das Verlassen der Stellung ist, so wird der
Artikel, der dem Arbeitgeber gute Behandlung seiner Leute vorschreibt,
nur als eine Empfehlung betrachtet.

Das Gesetz gestattet dem Arbeiter, ohne Kündigung aus dem Dienste
zu gehen, falls er eine tätliche Beleidigung erlitten hat. Aber eine solche
gehört zu der gewöhnlichen Behandlung des Arbeiters durch den Guts-
verwalter. Auch die Prügelstrafe kommt nicht selten vor. Dem Gesetz
nach hat der Arbeiter das Recht, den Arbeitgeber für jede Ungesetz-
mässigkeit zu verklagen. Wenn aber die Klage des Arbeiters
nicht beachtenswert gefunden wird, so wird die Zeit, die das
Gerichtsverfahren in Anspruch genommen hat, so angesehen,
als hätte der Arbeiter eigenmächtig gefeiert (Art. 56). Für den
willkürlichen Feiertag aber wird, wie schon erwähnt wurde, der Arbeiter
durch Abzug des doppelten Tagelohnes von seinem Verdienst gestraft.

Durch dieses Gesetz ist also der Arbeitsvertrag einseitig zu Gunsten
der Arbeitgeber geordnet, während aber die Arbeiter vollständig schutz-
los gelassen werden. Dadurch, dass der Arbeitgeber in allen Fällen un-
bestraft bleibt, wird die auch ohnehin unerträgliche Lage des Arbeiters noch
verschlimmert. Der Arbeiter wird nicht als eine Person, sondern als eine
Sache, eine Ware, lediglich als Mittel zum Gelderwerb behandelt.

«Einem ist Gefängnis bestimmt, mir aber — der Gutshof», — sagt
ein geflügeltes Wort der Landarbeiter in Südrussland. Niemand gewährt
ihnen Schutz. Organisationen — gewerkschaftliche oder politische —
sind nicht vorhanden. Das Klassenbewusstsein ist nur gering entwickelt.
Erst in der letzten Zeit unter dem Einfluss der starken Propaganda
seitens der revolutionären Parteien nehmen die Landarbeiter Teil an der
russischen Agrarbewegung. Grosse Massen von Bauern und von Land-
arbeitern gehören zum Bauernbund, der, wie bekannt, über fünfzig seiner
Vertreter unter den Abgeordneten der Reichsduma zählte.1) Schon vor
8— 10 Jahren waren Landarbeiterrevolten sehr häufig. Sie trugen aber
immer einen planlosen, chaotischen Charakter, wie das ganze Leben der
Landarbeiter überhaupt. Erst in der letzten Zeit treten die Landarbeiter,

') Geschrieben zur Zeit der ersten Reichsduma. Seit dieser Zeit hat sich das
Klassenbewusstsein der Landarbeiter, wie die oppositionelle Stimmung unter der Bauern-
schaft überhaupt, sehr gesteigert.
        <pb n="192" />
        ﻿182

/

wenn auch nur vorübergehend, vereint und als ein Ganzes den Arbeit-
gebern gegenüber. Die letzten Jahre bilden in der südrussischen Land-
wirtschaft eine Periode der fortwährenden, planmässig organisierten Land-
arbeiterstreiks.

Das bewog die Arbeitgeber, auf eine beschleunigte Veröffentlichung
des neuen Gesetzes über die Landarbeiter zu dringen. Schon von An-
fang an waren die Gutsbesitzer mit dem Gesetz vom Jahre 1886 un-
zufrieden. Durch ihre Forderungen, Denkschriften und Resolutionen auf
allen landwirtschaftlichen Kongressen angetrieben, bemühte sich die Re-
gierung, ein neues Gesetz über die Landarbeiter auszuarbeiten und in
verschiedenen Kommissionen beraten zu lassen. Seit den 90er Jahren
war immer eine Kommission vorhanden, die sich mit dem Gesetz über
die Landarbeiter beschäftigte. Die Berichte dieser Kommissionen wurden
unter alle Semstwos, landwirtschaftliche Gesellschaften und private Lati-
fundienbesitzer verteilt, um deren Gutachten zu hören. Die Meinungen
gingen so schroff auseinander, dass der Gesetzentwurf nicht zum Ab-
schluss gebracht werden konnte.

Das alte Gesetz vom Jahre 1886 fanden die Gutsbesitzer besonders
deshalb unbefriedigend, da die den Arbeitern angedrohte Strafe für das
willkürliche Verlassen des Dienstes nur einen Monat Haft betrug. Ab-
gesehen von wenigen Ausnahmen, die die liberalen Semstwos bildeten,
war es fast die allgemeine Forderung, einige Artikel des Strafgesetzbuches
auf den 'Kontraktbruch der Arbeiter auszudehnen. Man wollte die Ver-
letzung des privatrechtlichen Vertrages durch das öffentlich-recht-
liche Strafgesetz bestrafen!

Und diese Bestrebungen der Gutsbesitzer sind jetzt erreicht. Am
15. April 1906 hat die Regierung ein neues Gesetz über die Landarbeiter
veröffentlicht, das offiziell «Massnahmen gegen die Streiks der Land-
arbeiter» genannt wird. Unter dem Einfluss der Agrarbewegungen erst
in der letzten Zeit in Eile ausgearbeitet, bezweckt das Gesetz einerseits
die Streiks der Landarbeiter zu unterdrücken, anderseits die Gutsbesitzer
in dem Kampfe, den die Bureaukratie mit dem russischen Volke führt,
an die Seite dieser zu locken.

Für das willkürliche Verlassen seines Arbeitgebers wird jetzt der
Arbeiter mit 13 Monaten Gefängnis bestraft. Jede Organisation der
Landarbeiter wird strengstens untersagt. Die Teilnehmer an einer Arbeiter-
koalition, die auch den Streik als Mittel für die Wahrung ihrer Interessen
bezweckt, werden mit Festung von 16 Monaten bis zu 4 Jahren, im
letzten Falle auch mit dem Verlust einiger besonderer Rechte bestraft.

/
        <pb n="193" />
        ﻿183

Für Beteiligung an Streiks werden die Arbeiter mit Gefängnis von
6 Monaten bis zu einem Jahre, oder mit 3 Monaten Haft bestraft. Auf
die Agitation zu einem Streik steht Gefängnishaft von 2 -8 Monaten, auf
die Boykottierung der Streikbrecher Gefängnis von 4—16 Monaten.

So führt das Gesetz vom 15. April 1906 nicht nur keine Verbesse-
rungen für die Landarbeiter ein, sondern verschlimmert sogar nur ihre
Lage, indem es sie jeder Möglichkeit, ihre Interessen zu schützen, beraubt.
Es ist nicht zu bezweifeln, dass das neue Gesetz, das von der Presse
schon «Zuchthausgesetz» genannt, die Streiks der Landarbeiter und die
Entwickelung der ländlichen Arbeiterbewegung nicht im Geringsten hemmen
kann. Die politische und geistige Entwickelung der Arbeiterklasse wird
alle Zuchthausverhältnisse der russischen Bauernschaft, wie des ganzen
Volkes überhaupt, hinwegfegen.
        <pb n="194" />
        ﻿184

Hnfiang zum fiap. IU,

(Tabelle LXXXVI)

Mangel resp. Ueberschuss von Arbeitskräften nach den Mitteilungen der
Grundbesitzer, veröffentlicht vom Ackerbauministerium.

1. Zur Zeit der Bestellarbeiten:

Jahre	Bessarabien	Cherson	Taurien	Ekaterinoslaw	Dongebiet
1885	Mangel nur in einem Kreise	Ueberschuss sowohl der Wanderarbeiter wie auch der einheimischen Lohnarbeiter	Ueberschuss; ein Teil der Arbeiter musste ohne Arbeit nach Hause zurückkehren	Ueberschuss;	kein Mangel  hie und da unbedeutender  Mangel
1886	genügend	hie und da Ueberschuss		Ueberschuss
1887		Ueberschuss; viele finden keine Arbeit	ein Drittel von den Arbeitern findet keine Arbeit	Ueberschuss;	kein Mangel  viele fanden keine Arbeit
1888	überall  genügend	genügend	hie und da Mangel	genügend	hie und da  Mangel
1889	hie und da Ueberschuss	Ueberschuss		genügend,	überall  hie und da	genügend  Ueberschuss
1890	kein Mangel	kein Mangel	kein Mangel	kein Mangel	hie und da  Ueberschuss; viele fanden keine Arbeit
1891	kein Mangel		grosser Ueber- schuss	kein Mangel; hie und da Ueberschuss
1892	ein Ueberschuss		kein Mangel	hie und da  Ueberschuss	
1893	Ueberschuss	kein Mangel	hie und da Ueberschuss	kein Mangel
1894	geringer  Mangel	genügend	genügend; hie und da Mangel	genügend, ob-	genügend  wohl wenig  Wanderarbeiter
1895	genügend; hie und da Ueberschuss	kein Mangel	Ueberschuss	keine Wanderarbeiter; kein Mangel
1896	genügend	mit wenig Aus- nahmen kein Mangel	Ueberschuss	kein Mangel;	fast überall  hie und da	genügend  Ueberschuss ; zwei Drittel von den Wan- derarbeitern aus dem Kreise  Ober-Dnjepr sind aus Qouv.  Cherson und  Taurien ohne  Arbeit zurück- gekommen
        <pb n="195" />
        ﻿185

(Tabelle LXXXVII)

2. Zur Zeit der Heu- und Getreideernte:

J all re	Bessarabien	Cherson	Taurien	Ekaterinoslaw	Dongebiet
1885	kein Mangel		grosser Ueber- schuss	Viele sind ohne Arbeit fort- gegangen	
1886		hie	und da Ueberschuss		
1887	Ueberschuss		kein Mangel	genügend; viele sind ohne Arbeit fortgegangen	hie und da Ueberschuss;  nur zum Schluss ein Mangel
1888	kleiner Mangel	Mange! in vier Kreisen	grosser  Mangel	grosser Mangel; wenig  Wanderarbeiter	unbedeutender  Mangel
1889		hie und da ein Ueberschuss			genügend
1890	genügend; hie und da Mange!	kein Mangel	viele finden keine Arbeit	hie und da Ueberschuss	Ueberschuss
1891	kein Mangel		ein Ueberschuss		
1892	viele finden keine Arbeit	kein Mangel	genügend	hie und da Ueberschuss	
1893	hie und da Ueberschuss, hie und da Mangel	Mangel bei Ein- bringen des Getreides vom Felde	hie und da Mangel, hie und da Ueberschuss		kein Mangel
1894	hie und da Mangel	genügend	genügend; hie und da Mangel	geringer  Mangel	kein Mangel
1895	kein Mangel; hie und da nur im Juni	mit geringen Ausnahmen kein Mangel	genügend; hie und da Ueberschuss	hie und da Ueberschuss; viele mussten ohne Arbeit zurückkehren	kein Mangel; keine  Wanderarbeiter
1896	grosser  Ueberschuss	Ueberschuss	genügend; hie und da Ueberschuss	hie und da Ueberschuss	mit geringen Ausnahmen kein Mangel
        <pb n="196" />
        ﻿Hnhang zum üap, UIL

Arbeitsvertrag,

abgeschlossen auf einem Gute im Kreise Odessa (Gouv. Cherson)
mit einem Jahresarbeiter.

Am.........habe ich, der Unterzeichnete, der Sohn eines Soldaten,

nach meinem eigenen Willen und mit der Genehmigung der Gemeinde
und meines Vaters den Kontrakt mit dem Herrn U. abgeschlossen, auf
Grund welchen Kontraktes ich mich zu Dienstleistungen für ein Jahr -
vom 15. März d. J. bis zum 15. März f. J. — bei eigener Kleidung gegen
Entlohnung mit einer Geldsumme von 28 Rubeln und mit 8 Schafledern
und einem Paar Basteln verdinge. Indem ich mich für alle Arbeiten
verdinge, die entweder von Herrn U. oder von seinem Gutsverwalter an-
geordnet werden, verpflichte ich mich:

Während meiner ganzen Dienstzeit immer ehrlich und nüchtern zu
sein und den Herrschaften selbst Folge zu leisten; in dem Falle aber,
wenn ich mich wider diesen Kontrakt betrinke, träge werde und meine
Pflichten vernachlässige, ohne Erlaubnis, wenn auch nur für eine Stunde,
fortgehe, nicht Folge leiste, oder eine Grobheit jemandem sage, kurz für
jede Schuld meinerseits hat Herr U. das Recht, von meinem Lohn oder
Vermögen eine Strafe abzuziehen — in dem Falle, wenn er mich nicht
zu Gericht ziehen will — von 1—5 Rubel je nach meiner Schuld; ich
habe nicht das Recht, etwas darauf zu erwidern. Ich verpflichte mich,
das mir anvertraute Vermögen vor Verlust und Verderben zu schützen
und für jede durch meine Nachlässigkeit verlorene oder verdorbene Sache
den Wert der verlorenen resp. verdorbenen Sache zu bezahlen. Vor dem
Ablauf der oben bestimmten Frist darf ich unter keinem Vor-
wand meine Stellung verlassen; Herr U. hat das Recht, mich
zu jeder Zeit zu entlassen. Für den Fall, dass ich Herrn U. ohne
        <pb n="197" />
        ﻿187

seine Erlaubnis verlasse, verpflichte ich mich, eine gesetzmässige Geld-
strafe zu bezahlen. Als Vorschuss habe ich zehn Rubel bekommen, die
übrigen werde ich mit der Zeit bekommen und ich darf sie nicht im
Voraus fordern. Ich darf nur diejenigen Feiertage feiern, die von der
Qouvernementsverwaltung bestätigt sind; doch auch an diesen Feiertagen
darf ich mich nicht weigern, die Hausarbeiten auszuführen oder in der
Nacht — nach den auf dem Gut geltenden Regeln — das Arbeitsvieh
zu hüten oder überhaupt alle anderen Arbeiten zu verrichten. Für den
durch das Abweiden oder Abfressen von Getreide verursachten Schaden
bin ich zu einer Entschädigung und zwar ohne Gerichtsverfahren ver-
pflichtet.
        <pb n="198" />
        ﻿1904

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						—	—	—	1											der Arbeiterin	
CO  o	CO  G«	4-  O	CO  o	IG	IG  G‘	O	IG  C»	IG  G&lt;	IG  G&lt;	CO  o	IG  O	IG  Gi	IG  Gi	IG	CO  ©	IG  Gi	IG  Gi	IG  -vJ	CO  ©	bei Verkösti- gung	
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																				des Arbeiters	
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																				der Arbeiterin	rD
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Dis durchschnittlichen Tagelohnsätze in den neurussischen Gou-

(Tabelle LXXXVI1I)	Zur Zeit der
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																				gung	



Die durchschnittlichen Tagelohnsätze in den neurussischen Gou-

(Tabelle LXXX1X)	Zur Zeit der
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        ﻿o&lt;  o	Ci  Ol	o»  o	4*-  o«	CI  g	4*  Ü»	Ol  Ol	Ol  o	Ol  G	Ci  Oi	d  G	G	4*  o*	X  Ü*	Ol  G	Ol	CO  G	4»  G	Oi  C»	Ol  G	der Arbeiterin ohne Verkösti- gung	rien
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Ci  o&lt;	o	Ci  o	4^*  o»	CI  o	Ol  Ol	a  o	Ol  g	Ol  Ü«	Ol  G	Ci  G	d  G	Ci  G	4-  G	4*  G	4-  G	X  G		4-  G	4*-  G	des Arbeiters bei Verkösti- gung	ml  ?r 1  JO
Ol  ü»	o  o	4—  O«	X  CI	4*  o	4-  o	4-*-  Ol	o«  o	X  Ol	4—  Oi	4=-  G	Oi  G	4-  G	X  G	X  Ci	X  G	O«  Oi	X  o«	X  IO	X  G	der Arbeiterin ohne Verkösti- gung	5’  o  C/3
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X  o«	115	X  c&lt;	&lt;]  o	X  Ol	&lt;1  Ol	X  o	Ci  o	&lt;1  c	“vl  X	-vl  Ol	X  o»	Ci  G	o«  Ol	Ci  G	100	X  G	-vl  G	Ol  ü«	Ci  G	des Arbeiters ohne Verkösti- gung	
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1	X  4*&gt;	b-L  to  -vl	cO  X	127 I	117	co  X	1	1—*•  CO  X	G  X	100 1  a	IO	147	1	X	4-  CO	CO  CO	G  4-	-vl  to	!	Ernte-  schwankungen	

vernements auf Grund der Angaben des Ackerbauministeriums

Heuernte.	(Anhang 4)
        <pb n="202" />
        ﻿T06I	11903	CO  io	11901	0061 j	1899	1898	11897	1896	t—4  X  CO  CG«	X  CO  4-	X  ©  X	X  ©  to	I—4 X © l—4	1890	1889	X  X  X	1887	1886	11885	Jahre		
																				des Arbeiters		
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																				der Arbeiterin		
X  o	CG*  cg«	4^  CG«	4^  O	CO  o	CO  o	CO  05	4^  O	ro  CG«	X  CG«	X  CG«	4«  CG«	IO  CG«	X  cg«	4=v  CG«	X  CG«	55	X  CG«	ro  Ü*	X  Ü«	bei Verkösti- gung		
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&lt;1  4^	158	h-4  t—4	153	cg«  GO	05  o	CG«  i—4	X	■vT  C5	IO  -vT	©  CO	ro  05	-vl  LO	©  ©	•vT	4^  X	X  ro	l—4  CG«	X  ro	X	Ernte-  schwankungen		
o  CG«	CO  o	CO  o	00  O	00  o	vl  CG«	t—4  o  H-4	CO  CG«	X  CG«	CO  CO	110	CG«  CG«	H*  ro  CG«	«vT  CG«	X  ©	h-4  ©	ro  -vl  CG«	X	to	HO	des Arbeiters ohne Verkösti- gung		CSJ  CO
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Die durchschnittlichen Tagelohnsätze in den neurussischen Gou-
        <pb n="203" />
        ﻿I

fr.rY'ffi&gt;O4O4CbCbCb0&lt;CbXX-C]Ü4	04	Cb*&lt;lO«00Ü4  i	§	g5	o	ü»	§4	o	CD	ü«	Ol	O	O	O«	ox	o	o«	o«	o	o	o	o	der Arbeiterin ohne Verkösti- gung
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36  136  52  152  73  65  84  123  192  134  86  110  86  150  j 68  i 66  84  ! 55  139  | 107	Ernte-  schwankungen
60  70  100  280  80  80 |  90  155  215  120  100  90  105  136  90  90  70  100  135  125	des Arbeiters  ohne Verkösti- gung
,	i__i	1—i	1—‘	to  rr	-t -rv i   rt~ -o x o Cb	t—11	*&gt;3 ob ci	t—^1	o ob o*  g ot g 8! ox o £ o © o o o&lt; o o&lt; ö&gt; O. O. o o Ol	des Arbeiters bei Verkösti- gung
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(—1  ,	,-»•»	ryi	r^x	«o	Qi	4—-	ül	Cib	O1	“CI	4-^	03	t""*	C *	03	03  o« S ©	“ o. o&lt; S o o&lt; o o&lt; o o c* o o&lt; ü&gt; O CH o	der Arbeiterin bei Verkösti- gung _
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^	i_a	&gt;—1	io	t—1	»—1	ro	m-  ‘OXOOOOCTb-G ot	cTi	©	©	G»	©	tO	04	LO	O»	04	ü»	O«	O»	O«	O	O	IO	04	O	des Arbeiters  ohne Verkösti- gung
tSxcdo'Oo&lt;ioKcd&lt;i	ooxco&lt;ic5	04  «g O S © o* 04	©	&lt;o» o» 04 o o o o&lt; O ü» O O* O 04	des Arbeiters bei Verkösti- gung
t—1	H-*  ~f-N	QTi	'{-■	Cb	04	00	►—*	04	O*	“CI	Cb	X	Cb	4“	03  Ü4	04	©	©	©	Cb.. Cb	O	04	o«	0.0	O	O	O	O	O	O	04	^1	der Arbeiterin ohne Verkösti- gung
t—1  		,	f^»	qu	cc	04	4“	Cb	X	4-*-	4—	Ol	04	LO	4—	4-*-	03  §	S	O	o&gt;	O'	O	o&gt;	o»	o&gt;	o&lt;	o	ü&lt;	o	°	°	°	o&lt;	o	Ol	der Arbeiterin bei Verkösti- gung
44  44  144  151  127  116  67  116  176  120  90  86  41  100  j 100  90  69  127  120  109  i	Ernte-  schwankungen

vernements auf Grund der Angaben des Ackerbauministeriums.

Getreideernte.	(Anhang 5)

rien	Ekaterinoslaw |	Dongebiet
        <pb n="204" />
        ﻿194

Dis durchschnittlichen Tagelöhne des Pferdearbeiters in den neurüssischeh
Gouvernements in den Jahren 1885 1904.

(labeile XCI)	(in Kopeken)	(Anhang 6)

in den Gou- vernements	Bessarabien			Cherson		Taurien			Ekaterinoslaw			Dongebiet 1		
\. Tn den Feld- ^varbeits-  x&gt;erio-  In den	\den  Jahren	I	11	III	1	1  II III	I	II	III	I	!11	III	I	II	III
1885	115	135	175	110	120 140	160	155	135	100	125	120	112	150	120
1886	140	125	165	110	122 ! 165	215	177	225	113	! 97	165	105	107	120
1887	120	160	128	120	115	145	125	160	100	150	165	120	175	160
1888	130	115	185	130	165 —	195	275	375	125	190	340	115	150	370
1889	170	105	155	125	110 ! 170	100	—	200	100	95	110	170	100	180
1890	140	175	145	135	140 | 190	175	150	125	140	140	170	130	150	160
1891	185	115	125	110	ICO 135	260	115	125	115	108	160	185	—	155 8
1892	135	100	100	95	135 135	190	235	235	135	115	145	140	140	1401
1893	115	205	205	120	180 180	175	255	345	165	215	215	140	180	345
1894	140	160	160	180	145 1145	260	230	230	215	150	150	150	185	185
1895	105	117	117	120	75 | 112	180	167	205	130	135	210	105	135	155
1890	130	115	110	130	95 130	185	200	195	125	137	170	135	125	190
1897	130	130	145	120	135 240	175	185	212	150	150	185	165	107	120
1898	135	155	150	140	110 1 214	175	210	222	155	140	236	140	140	185
1899	100	100	110	150	145 120	140	160	190	160	180	180	125	165	155
1900	115	105	120	130	145 150	195 j	195	190	150	160	195	183	140	210
1901	135	155	165	155	145 205	155 ■	190	220	150	135	165	140	135	160
1902	175	195	185	180	160 220	180 |	175	215	145	150	220	140	155	185
1903	155	190 '	215	190	225 i 285	185	258 (	320	185	185	250	150	223	240
1904	135	105	125	170	145 ■ 190	220 ■	260	248	165	170	250	180	175	200
        <pb n="205" />
        ﻿195



Akkordiohnsätze auf Grund der Angaben des Ackerbauministeriums.

(Tabelle XC1I)	(in Kopeken)	(Anhang 7)

1	Die													
	Gouverne-	1883 1884		1885	1886	1887	1888	1889	1890	1891	1892	1893	1894	1895
	ments													
	Bessarabien					300	325		375		140	320		205
C	Cherson					60	130			75		175		130
! ^														
:cd														
E  cd  P  CU  r	Taurien			150		143	195	225		175	175	125		125
	Ekaterinosluw			100	200	165	375	125	120	125	150	188		145
	Dongebiet			100		137	215	125	85			172		205
	Bessarabien			530	400	300	500	350	615	385	300	540		330
c  (U	Cherson			245	220	200	400	300	260	150		255		230
c														
! ü														
i	Taurien				175	310	540	300		125	210	193		180
1														
E	Ekatcrinoslaw			160	260	180	350	150	220	220	235	315		250
	Dongebiet			250	160	295	275	260	200			280		330
	Bessarabien			825	435	430	650	550	500	500	330	1385		
c														
&lt;U														
bjC  _P	Cherson			290	376	472	975	250	450	275	280	1000		
														
&lt;U	Taurien				400	550	1570	280	350	255	610			
&lt;u														
T3														jj
V-.	Ekaterinoslaw			190	350	440	T050	270	250	330	360	1000		ij
o	Dongebiet			350	250	388	,1320	| 570	475	335	| 560	1120		

13*
        <pb n="206" />
        ﻿Getreideernte		Heuernte	*T3	£5	/  o 3. TJ /  5' 2. E /  s- jf ■/  3	7/  / 5*  yC	cT  / Sr*	Zur Zeit der Bestellarbeiten							Feldarbeiten-  perioden
Abmähen mit Binden und Auf- setzen vom		in jjp &gt;  o k er  O*	3  O cd rC er 3 Ed  3 |S		3“ O  O £ ~ kk* rs o o —  D •		T,  OG  £55  O  £3	—s  rc  C/q  7q  O	o  S“ &gt; TJ "1 S-, EU  ‘Jo.		^ . / J&gt;	/  D	3-	/  7o 2.	/  2. o / o	7*	/	,  /	^	HL  /	o"	15  / -"	S	o  X	S s
Sommer-  getreide	Winter-  getreide			CO  c CU - ?r* o -j “ 2 kk rt&gt; “*	C2- -  D S  7q 3 ^			zo  CD-- ?r* cd —* ?T3  CP -*	12 CL - ~ro ä  'vq 5 ^		
362  346	oo oo  05 Oi  DO LO	S-4 S-4  05 05  oo o	Handarbeit	X  05  S—4	sk- sk^ ro o	X  O	k-4  X  sk-	to  sk-	X  X  »k-	Frühjahr	Alexandria
do ro  -O 05  C&lt; sk-	DO DO -Kl x cc sk-	oo  X	Maschinen-  arbeit	X  o  o	sk- 4^- X sk-  S-4 ÜT	X  Oi	s—1  O  to	CO  LO  Oi	X  CD	Herbst	
382  375	sk- oo to 00  O GC	&gt;—1• s—*- CO sk- 05 Oi	Handarbeit	X  o  CO	sk- sk- CO -Kl CD d	CO  CO	s—*  CD	to  o  CD	X  Ol	Frühjahr	Elisabethgrad
X CO  00 CD  H- C&lt;	OO OO  05 sk- 05	S-4	Maschinen-  arbeit	X  X  05	sk- sk- O X 05 sk-	CO  —Kl	O  O	to  o  -Kl	X  CD  05	Herbst	
S£- Sk* i-*- O0 -KJ s-4	sk- sk- Oi :4— sk- CO	CD X sk- X	Handarbeit	X  CO	sk- sk- O ^ X o	CO  ro	X  X	to  to  Sk-	X  sk-  o&lt;	Frühjahr	Ananjew
oo to  CO 00  G &lt; &lt;3	OO DO  CO GC  GO O	k-  ~v]	Maschinen-  arbeit	X  S—4 -3	OO X CD CO 05 X	CO  -vl	X  to	to  X  -Kl	X  o  CD	Herbst	
oo oo &lt;1 &lt;1  OO &lt;3	sk- 00  O 00  I-1 Ci	CO CO  O k-4  Ol 05	Handarbeit	CO  X  CD	sk- SF- CO CD	CO	k-4  Ol	S—1 &lt;3  05	to  -Kl  05	Frühjahr	Tiraspol
oo CO  00  OO CD	00 to  CO 05  CO GO	1--*  sk-  DO	Maschinen-  arbeit	CO  05  CO	X X CO Oi X CO	X  o	05  05	to  1—4	to  05  S-4	Herbst	
OO oo  O CO  sk- o	OO CO  CO sk- DO )—4	S—4 CO  Ci o  C&lt; k-4	Handarbeit	X  DO  CD	X sk-  Oi o  X X	to  -KI	X	to  LO	to  X  o	Frühjahr	Odessa
CO CO &lt;1 Ol  CO S-4-	OO CO  b“ o  CO GO	k-4  sk-  o	Maschinen-  arbeit	O  X	X sk-  o&lt; o  CO to	CO  ■&lt;1	X  X	to  05  X	CO  05  X	Herbst	
CO DO  05 &lt;1 ^ 4—	CO oo —-1 s-i  X oo	05 ©	Handarbeit	X  OO  X	sk- X 05 X  1— -KI  X X X X X 05	X  -Kl	X  -K]	to  k-4  o	X  o	Frühjahr	Cherson
CO S-4  to oc  S-4 -vl	OO 00 &lt;i -ki  CO o	S—4  to  to	Maschinen-  arbeit	CM)  sk-  to		X  X	05  X	S-4  X  05	X  S-4  o	Herbst	
359  346	oo oo &lt;1 -1 to o	k-4 I—4  05 x  05 Ci	Handarbeit	00  ro  o	sk- sk-  O sk-	CO  -Kl	X	to  o  CD	X  o  X	Frühjahr	Im Gouverne- ment
260  294	OO CO k-4 05  O X	k-4  x  05	Maschinen-  arbeit	CO  CD  rk-	X X  X CD  X X	to  CD	X  X	to  DO  to	X  o  CD	Herbst	

Akkordlohnsätze im Gouv. Cherson im Jahrzehnt 1893—1903 auf Grund der Semstwo-

Siatislik. 1900—1903

(i abeile LXX)	(in Kopeken)	(Anhang 8)
        <pb n="207" />
        ﻿198

Fristiohnsälze im Gouv. Cherson in den Jahren 1898 1903

(Tabelle LXXIII)

c  CJ  X  ’S	\ Arboiter-	des Vollarbeiters							des
	N.	In den								
c	"Nv Jahren							1898	1899
~o		1898	1899	1 900	1901	1902	1903		
c	Anfangs-								
*	termine	\								
c	1. Juli	41	45			41	50	30	32
’C	1. März	40	57	49	50	47	54	32	40
c									
X	1. April		54	40		45	50		36
&lt;									
	1. Mai		47	52	46	50	60		32
	1. Juni	44	34	38		56	52	32	24
C3									
bJD	1. März		54		46	43			36
_Q  C3  X	1. Mai		41	43	46	52	55		27
UJ	1. April			47		57	55		
	1. März	56	67		48	57	60	37	43
*	1. April	60	52	49	50	66	80	33	42
03									
&lt;	1. Mai	53	43	44	00	62	40	37	32
	1. Juni	51	39			55		34	32
	1. März	64	62	53	48			44	40
"5  CL.	1. April	55	53	63	50	60	63	40	32
in									
H	1. Mai	60	40	55	50	59	55	40	27
	1. Juni			56		58	63		
	1. März	73	76	80	73	78	73	42	48
s  X	1. April	66		69				46	
-o  O	1. Mai			38	59		80		
	1. Juni		30	44			65		22
	1. März	64	66	51	47	70	60	42	46
c  o  X	1. Mai	58	60	55	54	61	50	39	40
j «	1. Juni	48						33	
	l.Mai—l.Spt.	52						36
        <pb n="208" />
        ﻿199 —

(bis zum 1. Oktober) auf Grund der Semstwo - Statistik.

(Anhang 9)
        <pb n="209" />
        ﻿Die durchschnittlichen Monatsiöhne im Gouv. Cherson in den Jahren 1893—1903
auf Grund der Angaben der'Semstwo-Statistik.

(Tabelle XCIII)	(In Rubeln.)	(Anhang 10)

Die Jahreslohnsätze.

Jahre	Arbeiter-  Kategorien	Januar	Februar	März	Mai	Juni	Juli	August	September	Oktober	j	November	Die Summe der  Monatslöhne	Die Jahreslöhne  beim Verdingen g  auf 1 Jahr
	Vollarbeiter	4.57	6.40	6.32	7.19	12.16	18.28	16.57	14.53	9.55		95.87	83.55
1893	Frau	3.13	3.49	3.76	4.47	7.46 11.91		9.91	8.53	5.12		57.78	55.11
	Bursche	2.44	2.58	2.96	3.51	5.58	7.60	7.37	6.35	4.34		43.03	39.55
	Vollarbeiter	5.2	7.2	7.4	8.7	14.9	14.9	13.8	11.1	8.9	6.9	111.9	89
1894	Frau	3.6	4.4	4.6	5.2	8.9	9.0	8.6	6.7	4.8	3.8	67.8	51,3
	Bursche	2.5	3.3	3.4	3.9	5.8	6.3	6.0	4.3	3.4	2.6	47.1	38.7
	Vollarbeiter	5.4	6.8	6.5	7.3	10.7	13.25	11.4	8.75	7.3	6.4	95.7	79.1
1895	Frau	4.05	4.1	4.3	4.7	6.2	8.75	6.95	5.5	4.2	4.13	61,1	49.1
	Bursche	2.7	2.8	2.83	3.23	4.1	5.6	4.3	3.85	3.7	2.9	40.98	30
	Vollarbeiter	5.83	6.6	6,7	8.3	15.85	16.43	12.2	8.71	7.03	5.98	103.9	79.8
1897	Frau	3.85	4.08	4.35	5.1	10.13	9,93	7.8	5.3	4.25	4.03	66.08	48.6
	Bursche	2.45	2.18	3.8	3.23	6.05	6.28	4.6	3.4	3.2	2.6	42.4	28.9
        <pb n="210" />
        ﻿T

	Vollarbeiter	5.7	7.3	7.3	9.06	13.25	17.25	10.43	10.8	7.8	6.9	110.5	81,5
1898	Frau	3.9	4.6	4.5	5,23	7.96 10.75		8.3	6.6	4.83	4.4	68.88	50,41
	Bursche	2.56	3.33	3.05	3.41	4.83	6.46	5.26	4.12	3.23	2.85	44.9	29.8
	Vollarbeiter	6.45	8.13	7.61	6.36	7.7	8.03	8.54	6.7	6.2	5.3	80.8	84,3
1899	Frau	4.2	5.13	4.65	4.06	4.4	4.76	4.24	4.2	3.9	3.41	50.42	52.83
	Bursche	2.73	3.2	2.95	2.56	2.83	2.9	2.78	2.7	2.56	2.25	32.32	32.3
	Voilarbeiter	5.32	6.73	6.66	5.86	10.24] 10.15		7.73	6.32	5.32	5.07	70.89	70.86
1900	Frau	3.72	3.89	4.03	4.24	6.33	5.84	4.64	3.48	3.83	3.14	43.83	45.41
	Bursche	2.34	2.71	2.72	2.68	4.62	3.72	2.85	2.48	2.28	2.18	27.98	26.86
	Vollarbeiter	5,08	6.13	6.5	7.96	14.3	13.15	11.0	8.87	7.43	6.7	95.4	75.5
1901	Frau	3.3	3.96	4.0	4.84	8.96	8.81	6.42	5.51	3.94	4.16	59.68	45.9
	Bursche	2.3	2.58	2.6	3.11	5.11	4.54	4.23	3.39	2.97	2.67	39	26
	Vollarbeiter	6.16	7.07	7.01	9.5	16.54	17.07	13.04	10.47	7.94	6.81	114.3	79.7
1902	Frau	3.9	4,42	4.46	5.7	10.6	10.9	7.36	6.05	4.83	4.23	70.4	48.1
	Bursche	2,59	2.84	3.28	3.68	6.49	6.61	4.9	4.11	3.3	2.8	44.2	30.3
	Vollarbeiter	6.95	8.08	8.10	8.88	16.99 20.49		14.94	16.0	8.73	7.14	116.30	84.13
1903	Frau	4.51	4.68	5.53	7.28	12.55	13.09	9.68	10.04	5.20	4.33	77.25	52.63
	Bursche	3.21	3.53	3.20	3.93	7.52	8.0	6.37	7.3	3.57	2.95	49.58	32.19
        <pb n="211" />
        ﻿202

Die Monatslöhne im Gouv. Cherson in den Jahren

(Tabelle LXXVI)

	Alexandria			Elisabethgrad		
Arbeiter-Kategorien	U	u  &lt;u  V- .ti &lt;U  *o jd	CU	V-*	V-  CU  V-,  CU &lt;U T3 X)  O u	CU
					— 03	rG
	■ r-&lt;	rQ	CJ	. —«		o
In den Monaten			t/5	CU		
		ce J2	V-		o3 *2	V-
				t—*		
\	&lt;		CO	&lt;	fT , "	CQ
Im Winter	5.20	3.80	2.51	5.13	3.33	2.37
März	5.88	3.78	2.33	6.40	3.72	2.77
April	6.24	3.96	2.69	6.25	3.84	2.75
Mai	6.91	4.39	2.84	6.88	4.35	2.94
Juni	9.55	6.45	3.86	11.59	7.46	4.72
Juli	11.90	7.88	4.70	12.37	9.12	5.74
August	9.64	5.78	3.71	10.62	7.04	4.57
September	8.68	5.45	3.54	8.35	5.29	3.59
Oktober	6.78	4.39	2.95	6.82	4.19	2.27
November	5.65	3.67	2.35	5.65	3.58	2.47
Summe	76.43	49.55	31.54	80.08	51.92	34.89
Die Arbeitslöhne beim Ver-						
dingen auf 1 Jahr	67.83	43.63	22.18	66.35	42.83	28.65
        <pb n="212" />
        ﻿&gt;

03

3

7Q

1893—1903 auf Grund der Semsiwo-Statistik.
        <pb n="213" />
        ﻿204

(Tabelle XC1V)	(Anhang 12)

Lohnsätze auf Grund der Angaben der Gouverneurberichte.

Die Arten der  Lohnsätze	In den Jahreszeiten	Frühjahr			Sommer			Herbst		
	"^Ss'vs_	1 n den	O	0	o	O	O	©	O	o	
	Jahren  In den ^4.	00  |  yH  L-	1  r—H  00	7	X  !  T—&lt;  I&gt;	C5  1  r—1  X	7  rH	X  1  £	o  rH  s	o  ©  7
	Qouv.	00	X  r-H	CO  T—1	X  rH	X  r—1	co  i—1	X		5:
	Bessarabien	62	57	44	80	78	60	—	—	—
0)	Cherson	57	41	42	99	83	75	—	54	80
•6	Taurien	47	46	58	1 20	1 18	90				
bc	Ekaterinoslaw	40	88	46	l.ll	1.06	95	—	—	79
	Dongebiet	48	41	46	68	79	93	—	—	—
&lt;D	Bessarabien								7.6	7.5
c  o	Cherson	7.4	7.3	7.2	11.7	1.27	126	—	—	—
Tn	Taurien	15	—	—	12			—	—	—
c  q	Ekaterinoslaw	8.6	8.8	9.4	13.1	14.0	14.4	—	—	—
	Dongebiet							—	—	—

II.

'\vArten v. Lohn-										
■	,	Sätzen  In den	Fristlöhne			Jahreslöhne			Akkordlöhne			
Qouv.	\										
d. Jahres-										
Zeiten	Sommer						Sommer	Frühjahr			
In den N. Jahren  In den	O  CO	§  _l	©  ©  7	O  oo  x	o  1	1 -1000	! §	© j  1  1		.-1D00
Qouv.	X	co	CO	5	2	co	1 2	© I  a ü		©  CO  rH
Bessarabien	10.0	53.0	54.0	65	85	88.4	6.82	6.63 !'		3.07
Cherson	42.7	46.3	43.6	74.5	83.3	82.5	5.40	5.50 j		3.00
Taurien	51.8	54	56.1	81	104	102.9	' 5.40	4.33		3.00
Ekaterinoslaw	47.6	54.5	50.3	73	84	70	1 4.54	5-25		3.50
Dongebiet	52.2	60	61.5	77.5	90	91.8	1«	6.95		3.14
        <pb n="214" />
        ﻿Die durchschnittlichen Tagelohnsätze nach den Jahrzehnten 1885—1894

(Tabelle LXXXIII)	und 1895-1904.	(Anhang 13)

ln den  Feld-  Arbeiten-  Perioden:	Bess-  arabien		Cherson		Taurien		Ekaterinos-  law		Dongebiet	
	'rf  OO  I  CO  CO	O  ON  7  LO  CTv  OO	Os  OO  7  LO  OO  OO	o  7  LO  O  OO	ON  CO  7  LO  OO  CO	O  o  7  LO  O  OO	'*3*  ON  CO  7  LO  OO  OO	O  LO  o  OO	ON  OO  7  LO  OO  OO	7  LO  ON  CO
		1	Des	Pferdearbeiters.						
1	1.39	1.31	1.23	1.48	1.87	1.79	1.20	1.51	1.36	1.40
11	1.40	1.36	1.33	1.38	1.71	2.00	1.38	1.54	V	1.50
111	1.54	1.44	9	1.86	2.17	2.21	1.74	1.56	1.93	1.80
	2. Des Arbeiters ohne Verköstigung.									
I	49	48	40	45	53	60	40	50	42	57
11	70	63	60	62	88	82	66	71	70	80
III		60	1.06	91	1.24	94	1.25	1.04	1.24	1.00
	3.	Des	Arbeiters		bei Verköstigung.					
I	37	40	32	35	39	45	29	35	34	42
11	56	50	49	49	69	63	50	56	55	65
111	63	50	95	80	99	79	1.00	88	95	87
	4. Der Arbeiterin ohne Verköstigung.									
I	34	36	29	34	37	40	27	34	29	37
11	47	43	34	43	53	50	37	45	39	51
111	49	44	66	67	76	63	76	72	75	68
	5.	Der Arbeiterin			bei Verköstigung.					
I	26	31	22	26	26	29	19	25	21	28
II	36	35	28	33	39	38	28	83	30	38
11!	37	36	56	56	61	51	58	57	55	56
        <pb n="215" />
        ﻿206

Die Bewegungen der Tagelöiine in den neurussischen Gouvernemanfs
nach den Fünfjahrparioden.
        <pb n="216" />
        ﻿																					O-	
																						
NC	nC	SO	nC	nC	cc	oc	oc	oc	oc	OO	CO	OO	oc	oo	co	CO	oc	CO	co	oc		
o	o	o	o	©	nC	nC	nO	nO	nC	■O	vC	NO	nC	NO	oo	CO	co	Co	oo	oo	*-4	
4—	OJ	KJ		o	nC	CO	•^1	CN	cn	44	Oj	co		o	NC	OC	•4.1	Cn	cn	4^-	rp	
Oj	CC	cn	cn	Oj	KJ		Oj	OJ	C	cn	—	KJ	Cn	4-	KJ		4-~	KJ	OJ	KJ	Weizenernte	w3
Oj	o	CO	►—l	cn	©			4-	Cn			OJ	OJ		(NJ	o	O	O	KJ	1—1		&lt;T&gt;
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ON	*■—*	no	o	nC				KJ	nO	'—1			OJ	KJ	©	OJ	44	cn	KJ		in Kop.	
Co	CTN	44	©	KJ	KJ	CN	OJ	OJ	cn	4—	n©	OJ	OJ	OJ	KJ	cn	Cn		, ,	KJ	Weizenernte	
kj	oo	cc	©	cn	©	cn	cn	Oj	cn	CN	Oj	o		&gt;—	►—i	44	cn	4-	OJ			o
®	©	©	o	O	©	O	"oo	O	KJ	"co		oo	cn	oo	"kj	OJ	OJ	O	o	4^	in Pud	o
oo	^.1	CO	-vj	CO	co	O	oo	CN	cn	44		40	O	44	44	CO	44	nO			Weizenpreis	
KJ	44	o	cc	KJ	o	KJ	OJ			OJ	Oj	OJ		CN	OJ	KJ	NO	CN	°		in Kop.	
4-^	cn	KJ	Co	KJ	KJ	cn	OJ	44	OJ	cn		44	OJ	KJ	KJ	cn	KJ	Cn	, .	KJ	Weizenernte	
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CC		^1			cc	—	cc		cn	44	CN	OO	o	**-4	44	nO			co		Weizenpreis	2*
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	cn	©	K&gt;	Oj	Oj	cn	OJ	Oj	Oj	4—	CN	Cn	Ol	KJ	KJ	CN	CN	tNJ		OJ	Weizenernte	
	44	oo	Cn	oo	oo	oc	cn	Cn	4—	•—	CN	OJ	OJ	CN	OJ	KJ	—1	Oo	CO		in Pud	
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1 -4						O		Cn	4-	44	CN	co		^1	4j	oo	oo	nO	oo		Weizenpreis in Kop.	CP
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44	cn	cn	OJ	Oj	44	44			.	OJ	Oj	cm	*^1	cn	KJ	4-	cn	CN	cn					. .		Weizenernte	
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	^1			CO	cc	©		Cn	4—	44	-^1		O	44	44	nC	OC	oo	OC		Weizenpreis	rt  o;  rr."
! Cn		nC	nO	Oj	4—	cn	oc	cc	CN	Cn	OJ	CO	o	1	OO		nO	oo	cn		in Kop.	

(Tabelle C]_____ (Anhang 15)
        <pb n="217" />
        ﻿208

(Tabelle CI)	(Anhang 16)

Die Rückstände an staatlichen Abgaben  in den Gouvernements der Auswanderung der Landarbeiter nach den südrussischen Gouvernements			Die Rogganpreise  pro 1 Pud  in den Heimatsgouver- nements der nach Süd- russland auswandern- den Landarbeiter	
In den Gouver-	1881—1890	1891—1900	1881- 1890	1891—1900
nements	in Kopeken	pro 1 Dess.	in Kopeken	pro 1 Dess.
Pleskau	11	63	84	78
Kasan	245	483	59	55
Tombow	98	179	58	58
Woronesch	39	247	53	53
Charkow	57	72	52	52
Kursk	3.7	134	56	54
Orel	81	399	63	61
Tula	25	470	62	62
Kaluga	2.1	2.4	78	72
Smolensk	13	9.3	81	70
Mohilew	1	0.7	66	61
Minsk	1.8	0.3	73	65
Wilna	5.4	1.5	80	68
Kowno	10	25	88	73
Grodno	3.6	2.6	80	71
Wolhynien	3.1	3.3	66	60
Kiew	4	9.6	57	56
Podolien	6	11	67	57
Poltawa	1.2	1.9	55	50
Tschernigow	2.2	2	61	58
Im Durch- schnitt	30.6	105.3	66.9	61.2
        <pb n="218" />
        ﻿Llth.Hub. KöMer,Mthn.

'1904!
        <pb n="219" />
        ﻿jr

Verlag von ErnsfJJeinhardt

Lith.Hub. Köhler. Mchn.

119041
        <pb n="220" />
        ﻿Verlag von ErnsHjcinhar’dt

Liih. Hub ■ Köhler, Mchn.

'19041
        <pb n="221" />
        ﻿LUh.Hub. Köhler, Mchn.

'190+1
        <pb n="222" />
        ﻿Verlag von Ernst-Reinhardt
        <pb n="223" />
        ﻿Ernst Reinhardt, Verlagsbuchhandlung, München.

Bounfatian, Dr. 111., Studien zur Theorie und Geschichte der Wirt-
schaftskrisen. Bd. I. Wirtschaftskrisen und Ueberkapitali.-
sation. 1908. 200 S. gr.Preis M. 4. -

—	Dasselbe. Bd. II. Geschichte der Handelskrisen in England

im Zusammenhang mit der Entwicklung des englischen Wirtschafts-
lebens 1040 IS 10. 1908. 312 S. gr. 8°.	Preis M. 7. - .

Brentano, Rrof. Dr. lt., Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte.

Rektöratsrede, gehalten am 28. November 1301. 40 S. gr. 8".

Preis M. 1.	.

Wohnungszustande und Wohnungsreform in München. Mil 8 Ab-
bildungen. 1904. 28 S.	Preis M. 1.

Buff, Dr. $., Der gegenwärtige Stand und die Zukunft des Scheck-
verkehrs in Deutschland.	Preis M. 2.50.

Cobnstaedt, Dr. tU., Die Agrarfrage in der deutschen Sozial-
demokratie von Karl Marx bis zum Breslauer Parteitag. 1903-
gr. 8°. 240 S.	Preis M. 3.50.

Creuzbauer, Dr. flußtist, Die Versorgung Münchens mit Nahrungs-
mitteln.	Brosch. Preis M. 10. , Halbfranz geb. M. 12. .

3oioanoiüitscb, Dr. 111., Die serbische Landwirtschaft. 190b.

Preis M. 2.50.

liconbard, Dr. R., Kornhäuser und Getreidehandel. 1906.

Preis M. 4.-—.

iceontief, Dr. W., Die Lage der Baumwollarbeiter in St. Petersburg.

1907.	Preis M. 2.50.

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Landwirtschaft und Getreidehandel. Uebersetzt aus dem Russi-
schen von Maxim Blumenaiv. 19()L gr. 8". 72 S. Preis M. 1.50.

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von Prof. Dr. G. von fllayr. Heft 1: Dr. K. Danzer, Die

Fleischpreise Münchens am 5. März und 16. 'Juli 1904,
134 S. gr. 8". Mit vielen Tabellen.	Preis M. 4.- -.

Heft 2: Dr. R. Wassermann, Beruf, Konfession und Ver-
brechen. 1907.	Preis M. 5.- .

—	Heft 3: Dr. O. Werner, Die -Fragt"der Gleichm.ässigkeit der

Strafzumessung im Deutschen Reich. 19ü7. Preis M. 4. -
        <pb n="224" />
        ﻿
        <pb n="225" />
        ﻿PI

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Dong o cd

g:	1884	1885	1886	1887	1888	1889	1890	1891	1892	1893	1894	1895
€												
~	■			300	325		375		140	320		205
S												
				60	130			75		175		130
r.												
	“ |	150		143	195	225		175	175	125		125
£												
:	I	100	200	165	375	125	120	125	150	188		145
		100		137	215	125	85			172		205
r-												
		530	400	300	500	350	615	385	300	540		330
i												
		245	220	200	400	300	260	150		255		230
*			175	310	540	300		125	210	193		180
	T&gt;											
f		160	260	180	350	150	220	220	235	315		250
r	-	250	160	295	275	260	200			280		330
8												
	■	825	435	430	650	550	500	500	330	1385		
S		290	370	472	975	250	450	275	280	1000		
f			400	550	1570	280	350	255	610			
												
ä		190	350	440	10®0	270	250	330	360	:1000		
1  ■		350  [	250	388	1320	570	475	335	560	1120
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
