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        <title>Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft</title>
        <author>
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            <forname>Simon</forname>
            <surname>Sagorsky</surname>
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        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>875732070</idno>
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        ■HRI
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        Die  Arbeiterfrage  in  der
Südrussischen  Landwirtschaft
von
Simbn  Sagarsky

Doktor  der  Slncitstuirtschnfi.

münebcn  1908.
fcrnst  Rciah'i.rJt,  VcrLgsbuchlanJIung,  Jacgerstrasse  17.
        <pb n="3" />
        Die  Arbeiterfrage  in  der  =
Südrussischen  Landwirtschaft

von
5iman  ßagacsky
Doktor  der  Staatsiuirtschaft.

tnüitcben  1908.
Ernst  Reinhardt,  Verlagsbuchhandlung,  Jaegerslrasse  17.
        <pb n="4" />
        Meinen  lieben  Eltern!
        <pb n="5" />
        Meinem  hochverehrten  Münchener  Lehrer  Herrn
Professor  LüJO  BRF.NTANO  sowie  auch  Herrn  Professor
A.  J.  TSCHUPROFF  der  Moskauer  Universität,  die  mir
während  des  Entstehens  dieser  Studie  mit  Belehrung,  Rat
und  Kritik  stets  zur  Seite  standen,  sei  an  dieser  Stelle
mein  tiefgefühlter  Dank  ausgesprochen.  Ausserdem  fühle
ich  mich  noch  dem  Herrn  Professor  LOTZ  verpflichtet
für  die  Liebenswürdigkeit,  mit  der  er  mir  das  Material
zu  verschaffen  geholfen  hat.

MOSKAU,  Oktober  1907.
        <pb n="6" />
        «Celui  qui  veut  etre  servi  par  des  esclaves
  et  des  esclaves  miserables,  doit  savoir,
qu’il  place  sa  propriete  et  sa  vie  dans  une
Position  tout  autre  que  celui,  qui  prefere  le
Service  d’hommes  libres  et  heureux;  celui
dont  les  festins  se  donnent  au  bruit  des
gemissements  ne  doit  pas  se  plaindre  si  au
moment  de  l’insurrection,  ses  filles  lui  sont
ravies  et  ses  fils  massacres
Quand  i!  arrive  de  tels  desastres,  c’est
plutöt  ä  la  tyrannie  du  maitre,  qu’ä  la  cruaute
des  serviteurs  qu’il  les  faut  attribuer  »
Arthur  Young,  Voyages  en  France,  II.
Paris  1882  p.  432.
        <pb n="7" />
        Inhalt.

Seite
Kapitel  1.  Einleitung.  Die  natürlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  in  Neurussland  1
Kapitel  11.  Die  heutigen  Besitz-  und  Betriebsverhältnisse  des  Privatgrundbesitzes.  16
Kapitel  III.  Die  wirtschaftliche  Lage  der  Bauernschaft  37
Kapitel  IV.  Nachfrage  und  Angebot  von  Arbeitskräften  64
Kapitel  V.  Lohnverhältnisse  78
§  I.  Naturallohn  78
§  2.  Geldlohn.  —  Die  Arten  von  Arbeitskräften  und  Arbeitslöhnen  ...  103
§  3.  Lohnhöhe  und  Lohnschwankungen  110
§  4.  Bewegungen  der  Löhne  141
§  5.  Die  Bewegungen  der  Reallöhne  144
§  6.  Nahrungszustände  151
§  7.  Wohnungsverhältnisse  .  .  ,  155
§  8.  Die  Arbeitszeit  159
§  9.  Unfälle  und  Berufskrankheiten  der  Arbeiter  161
Kapitel  VI.  Bestimmungsgründe  der  Landarbeiterlöhne  164
Kapitel  VII.  Arbeitsvertrag.  Die  Beziehungen  zwischen  Arbeitgeber  und  Lohnarbeiter  175
Anhang  184
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        Literaturübersichi 1 )

I.  Als  Hauptquellen  —  statistisches  offizielles  Material:
1.  Die  Landwirtschaft  in  den  Jahren  1881  —1904.  Die  jährlichen  Mitteilungen  der  Grundbesitzer, ­
  herausgegeben  vom  Ackerbauministerium.
2.  Die  Materialien  der  Regierungskommission  vom  16,  November  1901  zum  Zwecke
der  Untersuchung  des  wirtschaftlichen  Zustandes  der  russischen  Bauernschaft  vom
Jahre  1860  bis  zum  Jahre  1901.  St.  Petersburg,  Bd.  I  und  11.
3.  Sammlung  von  Materialien  bezüglich  des  wirtschaftlichen  Zustandes  der  bäuerlichen
Bevölkerung  im  Europäischen  Russland.  St.  Petersburg,  1894.  Herausgegeben
vom  Ministerkomitee.
4.  Schriften  der  Landwirtschaftskomitees  vom  Jahre  1902.  (Die  Agrarenqudte  vom
Jahre  1902.)
5.  Die  Materialien  der  Agrarenquete  vom  Jahre  1902:
a)  Die  Pacht.
b)  Der  Grundbesitz.
c)  Agrarverhältnisse.
d)  Nebengewerbe  der  Bauern.
6.  Jährliche  wirtschaftsstatistische  Uebersichten  vom  Gouv.  Cherson  für  die  Jahre
1893—1902.
7.  Die  landwirtschaftliche  Chronik  des  Gouv.  Cherson  in  den  Jahren  1887  —1902.
8.  Materialien  zum  Bodenkataster  im  Gouv.  Cherson  Bd.  i  —  VI,  1886  -1890  und
Bd.  I  -V,  1903—  1905.
9.  Statistische  Tabellen  vom  Gouv.  Ekaterinoslaw,  Bd.  1  und  II.
10.  Sammlung  der  statistischen  Materialien  für  das  Gouv.  Ekaterinoslaw.  —  Bd.  1,
Kreis  Lugansk  und  Bd.  11,  K,reis  Bachmut  1887.
11.  Sammlung  von  statistischen  Materialien  für  Taurien  1887  —  1888,  Bd.  1  Kreis
Dnjepr,  Bd.  II  Kreis  Meiitopol.
12.  Sammlung  von  statistischen  Materialien  für  Bessarabien,  Kreis  Chotin  1886.
13.  Sammlung  von  statistischen  Materialien  für  das  Dongebiet,  Kreis  Rostow  a.  D.,  1886.
14.  Wirtschaftsstatistische  Uebersicht  des  Kreises  Elisabethgrad  (Gouv.  Cherson),  1898
bis  1903.
15.  Sammlung  von  Materialien  zur  russischen  Volkswirtschaft  im  Jahre  1896,  herausgegeben ­
  vom  Statistischen  Centralkomitee  in  St.  Petersburg.
16.  Die  Land-  und  Volkswirtschaft  in  Russland,  1894.
17.  Materialien  der  ersten  russischen  Volkszählung,  1905,  herausgegeben  vom  Statistischen
Centralkomitee  in  St.  Petersburg.
J )  Als  Quellen  sind  hier  nur  die  Werke  der  russischen  Literatur  angeführt.  Dass  ich
mich  auch  auf  deutsche  und  andere  ausländische  Werke  über  die  Agrarfrage,  sowie  auch
auf  solche  speciell  über  die  Landarbeiterfrage  gestützt  habe,  versieht  sich  von  selbst.
Einige  von  diesen  werden  im  Text  erwähnt.
        <pb n="9" />
        H.
18.  Die  Wirkungen  der  Oelreideernten  und  Getreidepreise  auf  die  russische  Volkswirtschaft. ­
  Handbuch,  herausgegeben  von  A.  Tschuprow  und  W.  Postnikow,
Bd.  1  und  11,  1896.
19.  S.  Korolenko,  Die  Lohnarbeit  in  der  Gutswirtschaft,  1892.
20.  Karischew,  Die  Bauernpacht,  Dorpat  1892.
21.  W.  W.,  Die  Dorfgemeinde,  St.  Petersburg  1891.
22.  Katschorowsky,  Die  Dorfgemeinde,  1902.
23.  A.  Tschuprow,  Feldgemeinschaft,  Strassburg  1902.
24.  Kablukow,  Ueber  die  Vorbedingungen  für  die  Entwickelung  der  Bauernwirtschaft,  1899.
25.  Maslow,  Die  Agrarfrage  in  Russland,  II.  Ausgabe,  1905.
26.  llyn,  Die  kapitalistische  Entwickelung  Russlands,  1900.
27.  Chodsky,  Land  und  Landbesitzer,  Bd.  1  und  11,  1891.
28.  Studien  über  die  Bauernfrage,  Bd.  1  und  II,  1904,  herausgegeben  von  A.  A.  Manuilow.
29.  Die  Nöten  auf  dem  platten  Lande,  Bd.  I  und  II,  1905.
30.  Die  Agrarfrage  in  Russland,  Sammlung  verschiedener  Artikel  von  Manuilow,
Petrunkewitsch,  Dolgoruky  u.  a.  m.,  Bd.  I,  1905.
31.  W.  Postnikow,  Die  südrussische  Bauernwirtschaft,  1891.
32.  Die  Bauernverhaltnisse,  Sammlung  von  verschiedenen  Artikeln  von  Semewsky
Kornilow  u.  a.  m„  Bd.  1,  1905.
33.  Gwodsjew,  Das  Wuchertum,  1899.
34.  Wassiltschikow,  Ackerbau  und  Grundbesitz,  1881.
35.  Skwortzow,  Die  Grundsätze  der  Oekonomik  des  Ackerbaues,  Bd.  1—111.
36.  Engelgardt.  Briefe  vom  Lande.
37.  Struwe,  Kritische  Betrachtungen  über  die  wirtschaftliche  Entwickelung  Russlands,  1898.
38.  Struwe,  Aus  der  Sommerfrische,  Mir  Boschy  1900  N.  10.
39.  Nikolai-on,  Die  russische  Volkswirtschaft  nach  der  Reform  vom  19.  Februar  1861.
40.  Peschechonow,  Der  Bauer  und  der  Arbeiter  in  ihren  gegenseitigen  Beziehungen,  1905.
4L  Schachowsky,  Die  Wanderarbeiter  in  der  Landwirtschaft,  1896.
42.  Kudrjawtzew,  Die  landwirtschaftlichen  Wanderarbeiter  in  Kachowka  (Taurien),  1905.
43.  Warb,  Die  Landarbeiter  im  Leben  und  in  der  Gesetzgebung,  1899.
44.  W.  Chischnjakow,  Die  Wanderarbeiter  im  Gouv.  Cherson,  „Schisn“  1901,  N.  9—11.
45.  Die  Handels-  und  Wirtschaftszeitung  für  das  Jahr  1905.
46.  Karischew,  Studien  über  russische  Volkswirtschaft,  Russkoje  Bogatstwo,  1893,
N.  3,  1895,  N.  7  und  8.
47.  Lipsky,  Das  Dingen  von  Arbeitskräften  im  Winter  in  der  russischen  Landwirtschaft, ­
  1902.
48.  Tchernenkow,  Zur  Charakteristik  der  Bauernwirtschaft,  Bd.  1,  1906.
49.  Sasonow,  Tätigkeit  der  Semstwos  in  Bezug  auf  Landwirtschaft,  Bd.  1——111.
50.  Schriften  der  Moskauer  Landwirtschaftsgesellschaft.
51.  Schriften  des  Kongresses  der  russischen  Landwirte.
52.  Die  Produktionskräfte  Russlands,  1896.
53.  Russland  am  Ende  des  XIX,  Jahrhunderts.
54.  Jermolow,  Memoire  sur  la  production  agricole  de  la  Russie,  1878.
55.  Encyklopaedie  von  Brockhaus,  Russland,  Bd.  1  und  11.
        <pb n="10" />
        1

Kapitel  I.

Einleitung.
Die  natürlichen  und  wirtschaftlichen
Verhältnisse  Meurussiands.

Die  neurussischen  Gouvernements  bilden  fast  den  ganzen  südlichen
Teil  des  Russischen  Reiches  vom  Flusse  Pruth  bis  zum  Gouvernement
Astrachan.  Dieses  Gebiet  besteht  aus  fünf  Gouvernements  —  Bessarabien,
  Cherson,  Taurien,  Ekaterinoslaw  und  dem  Dongebiet.  Mit  Ausnahme ­
  des  südwestlichen  Teiles  Bessarabiens,  des  südlichsten  Teiles  von
Taurien  —  die  Krim  genannt  —  und  des  südöstlichen  Teiles  des  Dongebietes
  besitzen  alle  Gouvernements  des  von  uns  zu  behandelnden  Gebietes ­
  ähnliches  Klima,  ähnliches  Quantum  von  Niederschlägen  und  Ähnlichkeit ­
  in  allen  anderen  natürlichen  Verhältnissen.
Was  die  von  uns  genannten  Teile  Bessarabiens  und  Tauriens  anbetrifft, ­
  so  erfreuen  sich  diese  Gegenden  eines  sehr  milden  Klimas,  einer
reichen  und  ausgesprochen  südlichen  Vegetation;  auch  finden  sich  dort
viele  Hügel  und  höhere  Berge;  dagegen  kennzeichnet  sich  der  südöstliche
Teil  des  Dongebietes  durch  Sandboden,  trockenes  Klima  und  eine  sehr
arme  Vegetation  und  schliesst  sich  seinem  Charakter  nach  mehr  den  benachbarten ­
  Gegenden  der  östlichen  Gouvernements  an.
Die  Lage  der  neurussischen  Gouvernements  macht  sie  zu  einem
Transitgebiete,  das  für  den  Warentransport  nach  dem  Kaukasus,  nach
den  im  Südosten  Europas  und  im  Westen  Asiens  liegenden  Staaten  eine
grosse  Rolle  spielt.  Die  Nachbarschaft  der  dichtbevölkerten  Gouvernements, ­
  wie  Poltawa,  Podolien,  ist  für  das  neurussische  Gebiet  von  grossem
Vorteil,  da  diese  Gouvernements  einerseits  als  Quelle  der  Arbeitskräfte,
        <pb n="11" />
        —  i  —
die  früher  der  neurussischen  Landwirtschaft  so  mangelten,  und  anderseits ­
  als  Absatzmarkt  für  Getreideprodukte  der  südlichen  Gouvernements
dienen.  Vor  allem  wird  der  wirtschaftliche  Zustand  Neurusslands  durch
seine  Lage  am  Schwarzen  Meer  bedingt,  da  letzteres  einen  grossen  Einfluss ­
  auf  die  Entwicklung  des  Kapitalismus  ausübt.
Mit  Ausnahme  der  von  uns  schon  erwähnten  Gegenden  gemessen
die  neurussischen  Gouvernements  ein  trockenes,  massiges,  kontinentales
Klima.  Ungleichmässige  Niederschläge,  trockene  Winde,  die  die  südrussischen
  Gouvernements,  besonders  den  Süden  des  Gouvernements
Ekaterinoslaw,  das  Gouvernement  Cherson  und  den  Osten  des  Dongebietes
  umwehen,  verursachen  eine  ganz  bedeutende  Trockenheit.  Bei
dem  in  Neurussland  herrschenden  extensiven  Wirtschaftssystem  ist  hier
das  Klima  von  besonders  grosser  Bedeutung  für  den  Zustand  des  Ackerbaus. ­
  Die  grösste  Eigentümlichkeit  und  das  grösste  Übel  des  Klimas  in
Neurussland  sind  ein  rasches  Wechseln  und  eine  sehr  grosse  Ungleichmässigkeit.
  Nicht  nur  in  den  verschiedenen  Jahreszeiten  ist  das  Klima
sehr  verschieden,  sondern  auch  in  ein  und  demselben  Monat  schwankt
die  Temperatur  sehr  stark.  Die  Evaporation  des  Bodens  ist  sehr  stark
und  wechselt  so  rasch  und  ungleichmässig,  dass  man  sehr  schwer  den
für  die  Feldarbeiten  nötigen  Bodenzustand  voraussehen  kann.  Infolgedessen ­
  gestalten  sich  die  Zeiten  der  Feldarbeiten  sehr  unregelmässig.
Manchmal  dauern  sie  bis  zum  Januar,  manchmal  nicht  später  als  bis
Anfang  Oktober.  Dadurch  entstehen  viele  und  grosse  Schwierigkeiten
für  den  Ackerbau  und  für  die  Beschaffung  der  Arbeitskräfte.  Man  ist
vollständig  von  den  Klimaverhältnissen  abhängig,  die  die  Regulierung  der
Erntezustände  ausschliesslich  beherrschen.  »Es  ist  nicht  der  Boden,
sondern  das  Jahr,  das  die  Ernte  bringt,«  —  sagt  die  einheimische  Bevölkerung. ­

Neurussland  ist  das  Gebiet  der  Schwarzerde.  Es  besitzt  einen
sehr  fruchtbaren,  in  vielen  Gegenden  fast  noch  gar  nicht  angegriffenen
Boden.  Im  Gouvernement  Cherson  ist  diese  Schwarzerde  etwa  3'/o  Puss
tief,  im  Dongebiet  fordert  der  fruchtbare  Boden  keine  Verbesserung  und,
trotz  des  hier  herrschenden  Raubbaues,  bringt  er  noch  immer  sehr  gute
Getreideernten  hervor.  Der  Boden  ist  nicht  überall  gleich.  Die  Schwarzerde ­
  wechselt  mit  Sandboden  und  Ton,  reiche  Bodenschätze  mit  sehr
grosser  Unfruchtbarkeit  des  Bodens.  Auch  ist  die  Schwarzerde  nicht
überall  gleich.  Je  näher  zum  Norden,  desto  tiefer  und  fruchtbarer  ist
die  Schwarzerde;  im  Süden  aber,  wo  ausserdem  noch  die  Trockenheit
des  Klimas  stärker  wird  und  die  Steppen  ein  grösseres  Gebiet  umfassen,
ist  die  Schwarzerde  weniger  fruchtbar  wie  in  den  mittleren  und  nörd-
        <pb n="12" />
        3

1

liehen  Gegenden  Neurusslands.  Trotz  des  ungünstigen  Klimas  ist  aber
die  Fruchtbarkeit  des  Bodens  so  gross,  dass  er  bei  günstigen  Witterungsverhältnissen, ­
  ungeachtet  der  nachlässigen  Bestellung,  noch  immer  grosse
Ernten  bringt.  Die  reichen  Gaben  der  Natur,  das  Fehlen  jeder  Verbesserung ­
  des  Bodens  und  jeder  Massnahme,  um  die  Ernte  zu  erhöhen,
bilden  die  Charakterzüge  des  Ackerbaues.
Die  Oberfläche  bildet  eine  riesige  Ebene.  Hie  und  da  kommt  in
Bessarabien  Hügelland  vor,  und  die  Krim  ist  ihrer  schönen  und  grossen
Berge  wegen  bekannt.  Das  übrige  Land  besteht  aus  unendlichen,  monotonen ­
  Steppen.
«Weit  und  breit  seid  Ihr,  Steppen,
Bis  an  das  Schwarze  Meer  hinan»
singt  das  Volk  in  dieser  Gegend  und  gibt  durch  Wort  und  Melodie  des  Liedes
dem  eintönigen  und  zugleich  fesselnden  Charakter  der  Gegend  Ausdruck.
Hunderte  von  Wersten  lang  dehnt  sich  hier  das  Feld  aus.  Eine  gelbe,  von
der  Sonne  verbrannte  Steppe  wird  durch  kleine,  seltene  Wälder  unterbrochen,
die  als  Oasen  hie  und  da  aus  dem  riesigen  Getreidemeere  auftauchen.
Die  Einwohnerzahl  beträgt  auf  Grund  der  Angaben  der  ersten  allrussischen ­
  Volkszählung  im  Jahre  1897  10794  726  Seelen.  In  den  Städten
wohnen  17,8  Prozent  der  gesamten  Bevölkerung,  von  ihnen  beträgt  die
Stadtbevölkerung  in  Bessarabien  15,2  Prozent,  im  Gouvernement  Cherson
28,8  Prozent,  in  Taurien  19,9  Prozent,  im  Gouvernement  Ekaterinoslavv
11.4  Prozent  und  im  Dongebiet  12,4  Prozent  der  ganzen  Bevölkerung.
Die  Dichtigkeit  der  Bevölkerung  bleibt  noch  immer  gering,  wenn
sie  auch  fortwährend  stark  zunimmt.  So  fielen  im  Jahre  1892  auf  eine
Quadratwerst  im  Durchschnitt  in  Neurussland  (ohne  das  Dongebiet)  etwa
33.5  Einwohner.  Dagegen  belief  sich  die  Einwohnerzahl  auf  einer
Quadratwerst  im  Jahre  1897  schon  auf  40,1.  Die  Landwirtschaft  bildet
die  vorherrschende  Beschäftigung  der  Bevölkerung.
So  waren  beschäftigt  im  Jahre  1897:
(Tabelle  I)  in  der  Landwirtschaft  in  der  Industrie
in  Prozent

Bessarabien

64,73

6,21

Cherson

64,84

8,87

Taurien

65,35

7,71

Ekaterinoslaw

73,33

8,03

Dongebiet

73,31

6,84

Man  sieht  also  aus  diesen  Angaben,  dass  die  Landwirtschaft  und
die  ländliche  Bevölkerung  die  ausschlaggebende  Rolle  im  wirtschaftlichen
Leben  der  neurussischen  Gouvernements  spielt.
        <pb n="13" />
        4

Der  Grund  und  Boden  besteht  grösstenteils  ans  kulturfähigem  Land.
89—95  Prozent  des  gesamten  Areals  sind  in  den  einzelnen  Gouvernements ­
  zum  Ackerbau  geeignet.
Was  die  Verteilung  des  Baulandes  auf  die  verschiedenen  Gruppen
von  Besitzern  anbetrifft,  so  war  sie  im  Jahre  1892  folgende:  Auf  den
Privatgrundbesitz  fiel  40,4  Prozent  des  gesamten  kulturfähigen  Bodens,
auf  den  bäuerlichen  Besitz  47,8  Prozent  und  auf  den  fiskalischen  Besitz
11,8  Prozent.  Mit  Ausnahme  des  Dongebietes,  wo  besondere  historische
Ereignisse  dem  Fiskus  relativ  viel  Land  in  Besitz  gegeben  haben,  besitzt
der  Fiskus  in  ganz  Neurussland  einen  ziemlich  geringen  Teil  des  gesamten
Baulandes.  Einen  relativ  grösseren  Teil  bildet  das  dem  Fiskus  und  der
Krone  gehörige  Land  auch  im  Gouvernement  Cherson  und  in  Taurien,
wo  die  Mitglieder  der  Dynastie  grössere  Güter  besitzen.
Was  das  dem  Bauernstände  gehörende  Land  betrifft,  so  beträgt  es
den  grössten  Teil  des  Grundeigentums.  In  einigen  Gouvernements,  wie
z.  B.  Cherson  und  Taurien,  weicht  das  Gemeindeland  dem  Privatgrundbesitze.
  In  den  anderen  aber  beträgt  es  mehr  als  die  Hälfte  des  gesamten
kulturfähigen  Landes.
Durch  die  starke  Ausdehnung  des  Privatgrundbesitzes  werden  in
den  neurussischen  Gouvernements  zum  Teil  die  Grösse  und  Systeme  der
Betriebe  und  die  Art  der  Bodenbenützung,  namentlich  die  Produktion  für
den  Absatz  bedingt.  So  fällt  bei  einer  Klassifizierung  der  Gesamtflächen
des  Bodens  je  nach  der  Art  der  Bodenbenutzung  ein  grosser  Prozentteil ­
  auf  das  Ackerland  und  ein  relativ  kleiner  Teil  auf  Weide-  und
Wiesenland.
Die  verhältnismässig  hohen  Getreidepreise  bewegen  die  Grundherren
zur  fortwährenden  Vergrösserung  des  Ackerlandes,  da  dieses  bei  den
günstigen  Absatzgelegenheiten  beim  Getreide  die  besten  Kenten  bringt.
Das  charakteristische  Merkmal  der  neurussischen  Landwirtschaft
ist  die  primitive  Technik  des  Ackerbaues.  Reiche  Fruchtbarkeit  des
Bodens,  dünne  Bevölkerung,  grosse  unbevölkerte  Flächen  des  unbebauten
Bodens,  günstige  Absatz-  und  Verkehrsverhältnisse  —  dies  alles  war  es,
was  der  Konservierung  einer  primitiven  Ackerbautechnik  den  günstigen
Boden  gab.  Nur  dort,  wo  es  eine-  kapitalistische  Wirtschaft  gibt,  wo  der
Landwirt  nicht  nur  einen  möglichst  grossen  Ertrag,  sondern  auch  die
Schonung  der  Bodenschätze  anstrebt,  entschliesst  man  sich  zur  Anwendung ­
  von  verschiedenen  Verbesserungen  der  Ackerbausysteme.  Bis  zur
letzten  Zeit  herrschte  in  den  südrussischen  Gouvernements  wilde  Feldgraswirtschaft, ­
  jetzt  ist  sie  durch  die  Drei-,  höchstens  Vierfelderwirtschaft
ersetzt.  Bis  zum  Ende  der  sechziger  Jahre  waren  die  südrussischen
        <pb n="14" />
        5

Gouvernements  das  Gebiet  der  Viehzucht.  Dazu  waren  die  grossen,  unbevölkerten ­
  Steppen  in  hohem  Masse  geeignet  und  die  Viehzucht  war
von  grossem  Einfluss  auf  das  ganze  wirtschaftliche  Leben  Neurusslands.
Allmählich  nahmen  die  grossen  Steppen  an  Ausdehnung  ab.  Einerseits
entstand  dies  durch  die  Verminderung  des  Weide-  und  Wiesenlandes  bei
den  Bauern  nach  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft.
Aber  in  noch  höherem  Masse  trat  die  Viehzucht  zurück,  als  die
Bedeutung  der  Hafenstädte  zunahm,  die  Eisenbahnen  den  Transport  erleichterten ­
  und  infolgedessen  die  Getreidepreise  in  den  siebziger  Jahren
um  ein  Bedeutendes  stiegen.  Die  wilde  Feldgraswirtschaft,  die  den  ganzen
landwirtschaftlichen  Betrieb  beherrschte,  äusserte  sich  darin,  dass  von
der  gesamten  Fläche  des  Baulandes  ein  bedeutendes  Stück  Feld  nur  als
Ackerland  benützt  wurde.  Nach  Ablauf  einer  gewissen  Anzahl  von
Jahren  liess  man  dieses  Feldstück  als  Weideland  liegen,  indem  man  eine
andere  Parzelle  als  Ackerland  bebaute  und  die  Anbaufläche  immer  auf
Kosten  des  übrigen  Landes  vergrösserte.  Bei  der  zu  unserer  Zeit
herrschenden  Dreifelderwirtschaft  wird  der  Boden  in  drei  Fluren  eingeteilt. ­
  Jedes  Jahr  liegt  eine  dieser  Fluren  brach,  die  zweite  wird  mit
Winterkorn,  die  dritte  mit  Sommerkorn  bestellt.  Vom  Brachlande  wird
jedoch  nur  ein  kleiner  Teil  des  Bodens  unbestellt  gelassen,  der  grösste
Teil  desselben  wird  als  Saatfeld  bebaut.
So  betrugen  im  Jahre  1881  in  ganz  Neurussland  35,9  Prozent  des
gesamten  Ackerlandes  Brachland.  Im  Jahre  1901  ist  die  Fläche  des
Ackerlandes  im  Vergleiche  mit  der  des  Jahres  1881  um  14,41  Prozent,
das  Saatfeld  um  37  Prozent  gestiegen,  dagegen  hat  das  Brachland  sehr
stark  abgenommen  und  zwar  im  Jahre  1901  auf  22,3  Prozent  und  im
Jahre  1903  auf  nur  16,9  Prozent  der  gesamten  Fläche  des  Ackerlandes.
Infolge  eines  solchen  primitiven  Ackerbausystems  werden  die  Ernten
ausschliesslich  durch  die  Fruchtbarkeit  des  Bodens  und  die  Naturkräfte
bedingt.  Dadurch  werden  auch  die  grossen  Schwankungen  in  den  Ernten
verursacht.  (Wie  gross  die  Ernte  und  die  Schwankungen  derselben  sind,
wird  aus  den  Tabellen  und  Diagrammen  im  Anhänge  ersichtlich.)
In  Bezug  auf  die  Flöhe  der  Ernteerträge  stehen  die  südrussischen
Steppen-Gouvernements  allen  anderen  im  Europäischen  Russland  voran,
aber  auch  in  Bezug  auf  Schwankungen  derselben.  Sind  überhaupt  im
ganzen  Schwarzerdegebiet  grosse  Schwankungen  als  übliche  Erscheinungen
zu  bezeichnen,  so  übertreffen  darin  die  neurussischen  alle  anderen  Gouvernements ­
  um  ein  Bedeutendes.  Sie  werden  hier  durch  die  grosse
Häufigkeit  der  Trockenperioden  und  durch  die  Nichtanwendung  der
Düngermittel  verursacht.  Durch  diese  starken  Schwankungen  der  Ernte
        <pb n="15" />
        6

gerat  die  südrussische  Landwirtschaft  in  eine  prekäre  Lage  der  Unsicherheit, ­
  und  das  ganze  wirtschaftliche  Leben  Neurusslands  wird  dem  Zufall
und  den  von  dem  Willen  des  Menschen  unabhängigen  Naturerscheinungen
preisgegeben,  deren  schädlichste  Wirkung  sich  durch  höhere  Kultur  der
Bevölkerung  leicht  abschwächen  liesse.  Eine  Missernte  wechselt  fortwährend ­
  mit  einer  guten  Ernte,  aber  da  jede  Missernte  eine  völlige  Zerstörung ­
  des  wirtschaftlichen  Lebens  der  ländlichen  Bevölkerung  mit  sich
bringt,  so  ist,  um  die  zerstörten  Wirtschaften  wieder  herzustellen,  eine
längere  Anzahl  von  Jahren  mit  guten  Ernten  erforderlich.

In  den  vierzig  Jahren

von  1861—

1900  betrug  im

Durchschnitt  die

Zahl  der  Ernten:

mittlere:

höhere:

niedrige:

bei  den  Gutsherren

12

10

17

„  ,,  Bauern

8

12

19

Man  sieht,  dass  im  Durchschnitt  das  ganze  Ciebiet  alle  2—3  Jahre
von  einer  Missernte  betroffen  wird.

Hinsichtlich  der  Getreideproduktion  nehmen  die  neurussischen  Gouvernements ­
  den  ersten  Platz  unter  anderen  Gouvernements  des  Europäischen
Russlands  ein.  Im  Dezennium  vom  Jahre  1891  bis  zum  Jahre  1900  betrug
der  Rohertrag  des  Getreides  469  688  taus.  Puds.  Trotz  der  öfters  wiederkehrenden ­
  Missernten  nimmt  der  Rohertrag  des  Getreides  fortwährend  zu.
Nach  den  Angaben  der  Regierungskommission  vom  Jahre  1901
belief  sich  die  Getreideproduktion  (in  taus.  Pud)  in  der  Zeitperiode

1.  1861  —  1870  140093
2.  1871—1880  169320
3.  1881  —  1890  306494
4.  1891  —  1900  469  688

Im  zweiten  Dezennium  nahm  der  Rohertrag  um  20,8  Prozent  zu,
im  dritten  Dezennium  im  Vergleich  mit  dem  ersten  um  81  Prozent  und
in  der  Zeitperiode  1891  —1900  im  Vergleich  mit  dem  vorhergehenden
Dezennium  um  53,2  Prozent.  Mit  der  Zunahme  des  Rohertrages  nimmt
auch  der  Ertrag  pro  1  Dess.  sowohl  im  Durchschnitt  in  ganz  Neurussland, ­
  wie  auch  in  den  einzelnen  Gouvernements  zu.
Das  zeigt  folgende  Tabelle  (II):
Es  kamen  auf  1  Dess.  für  das  ganze  Gebiet:
bei  den  Grundherren:  bei  den  Bauern:

1861--1870



19,8

1871—1880

21,8

1881--1890



28

1891--1900



43,4

25,2
27,8
37,6
34,4
        <pb n="16" />
        7

Vergleichen  wir  die  Zunahme  der  Fläche  des  Saatfeldes  mit  der  des
Rohertrages,  so  sehen  wir,  dass  letzterer  stärker  zunimmt,  als  ersteres.
So  haben  zugenommen  (in  Prozent):
(Tabelle  111)  die  Fläche  des  Saatfeldes  Rohertrag  in  Getreide
1871—1880  1  1,8  20,8
1881—1890  37,4  81
1891—1900  22,8  53,2
Das  erklärt  die  starke  und  fortwährende  Zunahme  des  auf  1  Dess.
fallenden  Ertrages.
Nach  der  Entwicklung  des  Eisenbahnnetzes  sind  die  neurussischen
Gouvernements  eine  Kornkammer  aller  übrigen  Gouvernements  des
Europäischen  Russlands  geworden  und  stehen  jetzt  nach  der  Getreideausfuhr ­
  allen  anderen  Gouvernements  Russlands  voran.
Die  jährliche  Menge  des  exportierten  Getreides  betrug  in  Mill.  Pud
und  im  Durchschnitt
1867—1871  1885—1889
an  der  Schwarzen  Meergrenze  35,1  129,4
an  der  Asowschen  Meergrenze  52,8  83,6
Durch  die  billigen  Eisenbahntarife  und  die  günstige  Richtung  der
Wasserwege  befinden  sich  die  neurussischen  Gouvernements  in  einer  besonders ­
  günstigen  Lage  für  die  Durchfuhr  des  Getreides  aus  anderen
Gouvernements  zu  den  Meeresgrenzen.  Und  doch  kommt  der  grösste
I'ei!  des  exportierten  Getreides  auf  das  in  den  neurussischen  Gouvernements ­
  selbst  produzierte  Getreide.  So  kommen  von  12,6  Mill.  Pud,  die
im  Jahre  1895  aus  allen  neurussischen  Hafenstädten  per  südwestliche
Eisenbahnstrecke  exportiert  wurden,  10,5  Mill.  Pud  auf  das  in  Neurussland ­
  produzierte  Getreide.  Die  Menge  des  aus  dem  Gouvernement  Cherson ­
  exportierten  Getreides  betrug  im  Jahre  1901  etwa  42  120  taus.  Pud  im
Durchschnitt,  in  den  Jahren  1886—1899  betrug  sie  etwa  34  736  taus.  Pud.
Bei  der  starken  Entwicklung  der  Getreideausfuhr  in  den  neurussischen ­
  Gouvernements  müssen  hier  die  Getreidepreise  eine  sehr  grosse
Rolle  für  das  ganze  Wirtschaftsleben  spielen.  Für  die  Gutsherren  wirkt
diese  Bedeutung  der  Getreidepreise  infolge  der  kapitalistischen  Betriebsart ­
  ihrer  Wirtschaften  ausschlaggebend.  Durch  die  Getreidepreise  werden
die  Grössen  des  Saatfeldes  und  des  Betriebskapitals  bestimmt.  Was  die
bäuerliche  Bevölkerung  anbetrifft,  so  üben  auch  für  sie  die  Getreidepreise
ihren  Einfluss  aus,  aber  aus  ganz  anderen  Gründen,  da  die  Bauern  ja
nicht  einen  ihnen  bleibenden  absoluten  Getreideüberschuss  auf  den
Markt  bringen.  Denn  der  Bauer  bringt  das  Getreide  auf  Kosten  seiner
eigenen  Konsumtion  auf  den  Markt.  Von  den  Getreidepreisen  hängt  e  s
        <pb n="17" />
        §

ab,  ob  der  Bauer  alle  auf  ihm  liegenden  Lasten  und  alle  Ausgaben  für
die  eigene  Wirtschaft  durch  den  Getreideverkauf  allein  oder  ausserdem
auch  noch  mittels  Lohnarbeit  zu  bestreiten  hat.
Was  die  Höhe  der  Getreidepreise  überhaupt  und  ihre  Bewegung
insbesondere  anbetrifft,  so  ist  ein  starkes  Sinken  der  Getreidepreise  zu  bemerken. ­
  So  betrug  der  Weizenpreis  pro  Pud  im  Durchschnitt  im  ganzen
Gebiet  (ohne  das  Dongebiet)  in  den  Jahren
1871—75  1876—80  1881—85  1886—90  1891  -95  1896—1900
100  121  104  89  75  84
In  allen  diesen  von  uns  angeführten  Erscheinungen,  in  einer  grossen
Getreideproduktion,  in  der  fortwährenden  Zunahme  der  Fläche  des  Saatfeldes ­
  und  des  gesamten  Ackerlandes,  in  einer  starken  Zunahme  des  Rohertrages ­
  drückt  sich  die  kapitalistische  Entwicklung  des  südrussischen
Ackerbaues  aus.  Diese  Entwicklung  im  Zusammenhang  mit  der  günstigen
Lage  in  Bezug  auf  den  Aussenmarkt  wirkt  ihrerseits  auf  eine  andere
ökonomische  Erscheinung,  die  für  den  Prozess  der  kapitalistischen  Entwicklung ­
  von  sehr  grosser  Bedeutung  ist.  Wir  verstehen  darunter  eine
starke  Steigerung  der  Bodenpreise  in  Neurussland.
Durch  den  grossen  Bedarf  an  Grund  und  Boden  bei  den  Bauern
einerseits  und  durch  den  starken,  unter  dem  Einfluss  der  Entwicklung
der  kapitalistischen  Produktionsweise  in  der  südrussischen  Landwirtschaft
sich  vollziehenden  Grundbesitzwechsel  anderseits  wird  in  den  neurussischen
Gouvernements  eine  so  grosse  Steigerung  der  Bodenpreise  hervorgerufen,
wie  in  keiner  anderen  Gegend  Russlands.  So  betrugen  die  Bodenpreise
pro  1  Dess.  im  Durchschnitt  in  den  Jahren:
1863—67  1868—72  1873—77  1878—82  1883—87  1888—92  1893  97
15,5  21,3  28,7  30,3  46,3  68,7  95,9
In  den  einzelnen  Gouvernements  sind  die  Bodenpreise  überall  bedeutend ­
  gestiegen.
Am  meisten  sind  die  Bodenpreise  in  den  neunziger  Jahren  in
Taurien  gestiegen  —  um  657  Prozent  —  also  haben  sie  sich  mehr  als
versechsfacht;  am  wenigsten  im  Dongebiete  —  um  192,8  Prozent.
Soviel  über  den  allgemeinen  Charakter  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  in  der  südrussischen  Landwirtschaft.  Fassen  wir  das  ganze,
hier  im  Vorstehenden  Angeführte  zusammen,  so  stellt  sich  die  Entwicklung ­
  der  Landwirtschaft  in  Neurussland  in  einer  sehr  starken  Zunahme
des  Ackerbaues  dar.  Die  Getreideproduktion  nimmt  fortwährend  zu,
indem  die  Flächen  des  Saatfeldes  und  des  Kornfeldes  sich  stark  vergrössern
  und  die  Roh-  und  Reinerträge  des  Getreides  und  die  Bodenpreise
        <pb n="18" />
        9  —
steigen,  dagegen  aber  die  Getreidepreise  fallen.  Infolge  dieser  ins  Gewicht ­
  fallenden  Bedeutung  des  Ackerbaues  treten  alle  anderen  Zweige
der  Landwirtschaft  zurück.
Es  ist  schon  oben  dargelegt,  aus  welchen  Gründen  die  Viehzucht
als  Hauptbeschäftigung  und  als  Haupterwerbsquelle  der  Bevölkerung  allmählich
  verschwand  und  dem  Ackerbau  Platz  machte.  Trotzdem  aber
behalten  bis  jetzt  die  südrussischen  Gouvernements  im  Europäischen
Russland  die  erste  Stelle  der  Menge  des  hier  gehaltenen  Viehes  nach,
das  aber  nicht  zu  Absatzzwecken,  sondern  am  meisten  für  die  eigene
Wirtschaft  als  Zugkraft  für  die  Feldarbeiten  gehalten  wird.  Die  günstigen
Klimaverhältnisse  in  den  südrussischen  Gouvernements  machen  es  möglich, ­
  das  Vieh  eine  lange  Zeit  (etwa  acht  Monate  lang)  auf  dem  Weideland ­
  zu  halten,  wodurch  an  Stall-  und  Fütterungsausgaben  sehr  viel
erspart  wird.  Als  Arbeitskraft  wird  das  Vieh  in  ziemlich  grosser  Menge
gezüchtet,  aber  die  Abnahme  des  Wiesen-  und  Weidelandes  äussert  sich
dadurch,  dass  sich  das  Vieh  entweder  der  Zahl  nach  vermindert,  oder
eine  Viehart  durch  eine  andere  ersetzt  wird.
Auch  der  Menge  der  auf  je  100  Dess.  kommenden  Anzahl  der
Tiere  nach  behalten  die  neurussischen  Gouvernements  die  erste  Stelle
unter  allen  Gouvernements  des  Europäischen  Russlands.
So  kommen  auf  je  100  Dess.  des  kulturfähigen  Bodens  in
Taurien  99
Bessarabien  93
Ekaterinoslaw  74
Cherson  58
Dongebiet  45
Es  wäre  ein  grosser  Irrtum  anzunehmen,  dass  dieser  ziemlich  hohe
Prozentsatz  des  Viehes  in  Bezug  auf  die  Bodenfläche  ein  Beweis  für  das
Bestehen  eines  intensiven  Betriebssystems  des  neurussischen  Ackerbaues
sei.  Das  Vieh  wird  in  den  neurussischen  Gouvernements  vorwiegend
als  Arbeitskraft  gebraucht.
Die  Industrialisierung  des  Ackerbaues  ist  in  den  neurussischen
Gouvernements  unbedeutend  entwickelt.  Hier,  wie  in  Russland  grösstenteils, ­
  bleiben  viele  Bodenprodukte  unverarbeitet  und  dienen  im  besten
Falle  nur  als  Ausfuhrgegenstand.
Auch  die  technischen  Nebengewerbe  sind  in  Neurussländ  ganz  unbedeutend ­
  entwickelt.  Dem  extensiven  Wirtschaftssystem  gemäss  nützt
man  die  Bodenprodukte  hier  nicht  hinreichend,  weil  man  Ausgaben  an
Kapital  und  Arbeit  scheut.  Der  Boden  wird  nur  als  Ackerland  benützt
und  die  Bodenprodukte  werden  insofern  technisch  bearbeitet,  als  sie  für
        <pb n="19" />
        10

den  Ackerbau  unentbehrlich  sind.  Daher  sind  auch  solche  technische
Nebengewerfce  wie  Rübenzuckerproduktion,  Branntweinbrennerei  und  Bierbrauerei ­
  in  sehr  geringem  Masse  entwickelt.  Von  diesen  Gewerbezweigen ­
  ist  die  Rübenzuckerproduktion  am  bedeutendsten  vorgeschritten.
Die  Fläche  der  für  die  Rübenzuckerfabrikation  benutzten  Plantagen
betrug  in  ganz  Neurussland  etwa  4000  Dess.  In  Bezug  auf  dieses  Gewerbe ­
  wie  auch  auf  Branntweinbrennerei  und  Bierbrauerei  spielen  die
neurussischen  Gouvernements  für  Russland  eine  ganz  unbedeutende  Rolle.
Von  anderen  Gewerben,  die  mit  der  Landwirtschaft  eng  verbunden
sind,  sei  hier  die  Tabakproduktion  erwähnt.  Die  Krim,  der  südliche
und  südöstliche  Teil  des  Gouvernements  Ekaterinoslaw  bilden  den  Hauptsitz ­
  der  Tabakproduktion.  Es  sind  viele  Flächen  mit  Tabakplantagen
vorhanden.  Unter  günstigen  klimatischen.  Bedingungen  entwickelt  sich
die  Tabakproduktion  in  bedeutendem  Masse.  Es  betrug  die  Fläche  der
Tabakkultur  im  Jahre  1894  16  109  Dess.,  die  Menge  des  hergestellten
Tabaks  1220  877  Pud,  die  Zahl  der  Fabriken  56  und  die  Zahl  der
Arbeiter  5781.  In  den  erwähnten  Gouvernements  spielt  die  Tabakproduktion ­
  eine  bedeutende  Rolle.  Die  Grundbesitzer  bebauen  immer
grössere  Flächen  mit  Tabakkulturen,  die  einheimische  ländliche  Bevölkerung, ­
  in  mehreren  Gegenden  auch  die  Wanderarbeiter,  finden  auf  den
Tabakpflanzungen  ihre  Beschäftigung.  Die  Arbeitslöhne  stehen  sehr
niedrig  und  die  Arbeitsverhältnisse  sind  fast  unerträglich.  Es  kommen  sehr
oft  viele  Streitigkeiten  zwischen  den  Plantagenbesitzern  und  den  Arbeitern
vor.  Auf  den  Plantagen  wird  eine  grosse  Menge  von  Frauen  und
Kindern  beschäftigt,  die  sehr  schlecht  behandelt  werden.  Den  Hauptbestandteil ­
  dieser  Arbeiter  bilden  die  Tataren,  die  weniger  bezahlt  und
schlechter  behandelt  werden,  als  die  russischen  Arbeiter.  Durch  die
niedrigen  Arbeitslöhne  der  tatarischen  Arbeiter  werden  auch  die  Lohnsätze ­
  für  alie  übrigen  Arbeiter  heruntergedrückt  und  somit  verschlimmern
sich  in  den  Kreisen  mit  Tabakskultur  auch  die  Arbeitsbedingungen  in
der  Landwirtschaft.
Im  Gegensatz  zu  den  landwirtschaftlichen  technischen  Nebengewerben ­
  ist  die  städtische  Industrie  bedeutend  entwickelt.  An  erster
Stelle  steht  hier  der  Bergbau.  Auf  diesem  Gebiet  kennen  die  neurussischen ­
  Gouvernements  noch  keine  Konkurrenten  in  Russland.  Dank  der
reichen  Steinkohlen-  und  Eisenlager  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw  und
im  Dongebiet  ist  die  neurussische  Montanindustrie  die  grösste  im  ganzen
Europäischen  Russland.
So  betrug  im  Jahre  1889  die  Zahl  der  Steinkohlengruben  im  Dongebiet ­
  434  und  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw  897.  Die  Zahl  der
        <pb n="20" />
        11

Arbeiter  belief  sich  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw  auf  12  494  und  im
Dongebiet  auf  13  173.  Die  Zahl  der  Gruben  bildete  in  diesen  zwei
Gouvernements  91,5  Prozent  der  gesamten  Zahl  von  Schächten  in  Russland, ­
  die  Menge  der  gewonnenen  Steinkohlen  84,6  Prozent  und  die  Zahl
der  Arbeiter  betrug  80,7  Prozent  der  gesamten  in  dieser  Industrie  beschäftigten ­
  Arbeiter  in  Russland.
Nach  dem  Steinkohlenbergbau  ist  die  Eisenerzgewinnung  mit  der
Eisenindustrie  von  grösster  Bedeutung.  Abgesehen  vom  Gouvernement
Perm  hält  jetzt  das  Gouvernement  Ekaterinoslaw  die  erste  Stelle  inne
nach  der  Menge  des  im  Jahre  1889  gewonnenen  Eisens.  Im  Ganzen  betrug ­
  in  diesem  Jahre  die  Zahl  der  Eisenhütten  14,  in  denen  1838  Bergarbeiter ­
  beschäftigt  waren,  und  107  Hilfswerke.  Im  Jahre  1894  betrug
in  Neurussland  die  Zahl  der  Bergarbeiter  37  625,  was  im  Vergleich  mit
der  im  Jahre  1889  eine  Zunahme  um  46,5  Prozent  bildete.  —  Im
Jahre  1898  wurde  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw  52  Mill.  Pud  Gusseisen ­
  produziert.  Noch  in  den  neunziger  Jahren  nahm  die  erste  Stelle
das  Uralgebiet  ein  und  schon  jetzt  steht  Neurussland  hinsichtlich  der
Montanindustrie  allen  anderen  Gouvernements  Russlands  voran.
Es  sind  grosse,  mit  moderner  Technik  eingerichtete,  vollkommen
kapitalistisch  bewirtschaftete  Unternehmungen,  die  in  der  neurussischen
Montanindustrie  mit  solchem  Erfolge  sich  entwickeln.  In  einer  kurzen
Zeit  weist  der  nordöstliche  Teil  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw,  der
nördlichste  Teil  des  Gouvernements  Cherson  und  die  südliche  Gegend
des  Dongebietes  riesige,  industrielle  Etablissements  auf.
Die  Montanindustrie  ist  in  Südrussland  von  einer  sehr  grossen  Bedeutung ­
  für  die  Landwirtschaft.  Indem  sie  grosse  Arbeitermassen  an  sich
zieht,  bewirkt  sie  eine  Landflucht  und  die  Umschichtung  der  ländlichen
Bevölkerung.
Bevor  wir  die  Betrachtung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  in  den
neurussischen  Gouvernements  schliessen,  möge  hier  noch  die  Fabrikation
der  landwirtschaftlichen  Geräte  und  Maschinen  erwähnt  sein.
Durch  eine  fortwährende  starke  Zunahme  der  Getreideanbaufläche,
die  «Leutenot»  und  die  steigenden  Arbeitslöhne  werden  die  Landwirte
genötigt,  die  landwirtschaftlichen  Maschinen  mehr  als  bisher  zu  verwenden. ­
  Schon  am  Ende  der  achtziger  Jahre  waren  im  Gouvernement
Ekaterinoslaw  und  Taurien  die  Sensen  durch  die  Mähmaschinen  verdrängt. ­
  Die  niedrige  Kulturstufe  der  südrussischen  Landwirtschaft  verhinderte ­
  eine  grössere  Anwendung  von  vervollkommneten  landwirtschaftlichen ­
  Maschinen  und  Geräten,  in  der  letzten  Zeit  aber  wächst  der
Bedarf  an  landwirtschaftlichen  Maschinen  stark  und  neben  der  Einfuhr
        <pb n="21" />
        12

wuchs  auch  die  einheimische  Produktion.  Jetzt  bestellen  hier  eine  grosse
Anzahl  von  bedeutenden  Fabriken,  von  denen  ganz  gute,  moderne  und
technisch  vervollkommnete  Geräte  und  Maschinen  produziert  werden.  Es
entstanden  in  Odessa,  Nikolaeff,  Elisabethgrad,  Mariapolis,  Berdjanks  viele
grosse  Maschinenfabriken,  deren  Absatzmarkt  nicht  nur  neurussische,  sondern ­
  auch  viele  nahe  gelegene  Gouvernements  bilden.  Es  ist  jetzt  keine
mittlere,  geschweige  denn  eine  grosse,  sowohl  gutsherrliche  wie  bäuerliche ­
  Wirtschaft  zu  finden,  wo  nicht  landwirtschaftliche  Maschinen,  insbesondere ­
  Dresch-  und  Mähmaschinen  angewendet  würden.  Dadurch
werden  die  ausländischen  Maschinen  immer  mehr  durch  die  der  einheimischen ­
  Produktion  verdrängt.
Wir  wollen  hier  nur  kurz  auf  die  absolute  und  relative  Höhe  der
Produktion  hinweisen,  indem  wir  den  Grad  der  Anwendung  der  Maschinen
und  ihren  Einfluss  auf  die  ländliche  Arbeiterfrage  eingehender  in  zwei
anderen  Kapiteln  untersuchen.

Die  Wertsuni  nie

der  produzierten

landwirtschaftlichen  Geräte  und

Maschinen  betrug:
(Tabelle  IV)

in  tausend

Prozentteil  in  der  GesamtKübeln ­



produktion  Russlands

1876

280

12

1879

557

14,5

1890

2360

46,7

1894

6183

65,4

So  tritt  immer  mehr  und  mehr  eine  industrielle  kapitalistische  Entwicklung ­
  in  Siidrussland  in  den  Vordergrund  und  das  wirtschaftliche
[.eben  wird  immer  mehr  unter  den  Einfluss  der  Industrie  geraten.  Die
grösseren  Dörfer  und  kleineren  Städtchen,  die  in  den  Gegenden  von
Hütten  und  Bergwerken  sich  gruppieren,  werden  zu  Städten  mit  wirklich
städtischem  Leben  und  allen  Begleiterscheinungen  des  Zuwachses  der
Städte.  Mit  der  Zunahme  der  städtischen  Industrie  und  der  Entwicklung
des  städtischen  Lebens  nimmt  auch  die  Landflucht  zu,  und  ein  immer
grösserer  Teil  der  bäuerlichen  Bevölkerung  findet  seine  Erwerbsquellen
in  der  Stadt.  Zwar  bleibt  die  Zahl  der  in  der  Industrie  beschäftigten
Arbeiter  noch  immer  gering  im  Vergleich  mit  der  in  der  Landwirtschaft,
doch  erreicht  sie  eine  bedeutende  Höhe  und  nimmt  mit  jedem  Zeitabschnitt ­
  immer  mehr  zu.  So  fiel  von  der  Gesamtzahl  der  Arbeiter,  die
in  städtischen  Gewerben  ihren  Verdienst  fanden,  in  Prozenten  in  den
Jahren  1891  —1900  auf  die  Zahl  der  industriellen  Arbeiter  in  Bessarabien
5  Prozent,  in  Taurien  10  Prozent,  in  Cherson  11  Prozent,  im  Dongebiet
17  Prozent  und  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw  29  Prozent  Die  Zahl
        <pb n="22" />
        —  13  —
der  industriellen  Arbeiter  betrug  in  dieser  Zeitperiode  151  564  und  die
neurussischen  Gouvernements  behaupteten  die  vierte  Stelle  unter  allen
anderen  Gebieten  des  Europäischen  Russlands.
In  allen  Gouvernements  betrug  die  Zahl  der  industriellen  Arbeiter:

1861

-1870

23  087

1871

-1880

34  967

1881

-1890

75  936

1891

-1900

151  564

In  der  letzten  Zehnjahresperiode  nahm  die  Zahl  der  industriellen  Arbeiter ­
  im  Vergleich  mit  der  in  den  Jahren  1881  -1890  um  99,5  Prozent  zu.
Soviel  über  die  Entwicklung  der  Industrie  und  ihre  Bedeutung  für
die  einheimische  ländliche  Bevölkerung.
Für  die  Entwicklung  der  Landwirtschaft  und  für  ländliche  Arbeiterfrage ­
  wird  dieser  Prozess  sehr  bedeutungsvoll.
Aus  all  dem  oben  Angeführten  in  Bezug  auf  die  allgemeinen  wirtschaftlichen ­
  Bedingungen  in  den  südrussischen  Gouvernements  geht
deutlich  eine  starke  und  unaufhaltsame  Entwicklung  des  gesamten  wirtschaftlichen ­
  Lebens  hervor.
Eines  der  wichtigen  Unterschiedsmerkmale  zwischen  der  gewerblichen ­
  und  landwirtschaftlichen  Arbeiterfrage  in  Russland  ist  es,  dass  in
der  Landwirtschaft  ein  grösserer  Teil  der  Arbeiterschaft  als  in  der  Industrie
aus  grundbesitzenden  Lohnarbeitern  besteht.  In  der  Landwirtschaft  geht
der  Entwicklungsprozess  der  kapitalistischen  Produktionsweise  viel  langsamer ­
  und  weniger  gleichmässig  vor  sich,  als  in  der  Industrie.  Je  mehr
sich  die  Industrie  entwickelt,  desto  grösser  wird  die  Masse  der  Bevölkerung, ­
  die  von  ihren  Produktionsmitteln  getrennt  wird,  desto  rascher
schreitet  die  Umschichtung  und  Proletarisierung  der  bäuerlichen  Bevölkerung ­
  fort.
Durch  seine  bedrängte,  wirtschaftliche  Lage,  die  sich  vor  allem
in  dem  Landmangel  äussert,  wird  der  Bauer  genötigt,  seine  Geldeinnahmen ­
  in  den  Nebenerwerbsquellen  zu  suchen.  Je  geringer  die
städtische  Industrie  sich  entwickelt,  desto  mehr  wird  der  Bauer  gezwungen,
seine  Erwerbsquelle  in  der  Landwirtschaft  zu  suchen.  Und  je  schwächer
seine  eigene  Wirtschaft  ist,  desto  grösser  die  Dringlichkeit  des  Bedürfnisses, ­
  Arbeit  zu  finden;  desto  stärker  und  länger  werden  die  veralteten
vorkapitalistischen  Verhältnisse  zwischen  Arbeitgeber  und  dem  Lohnarbeiter ­
  —  Bauer  bestehen.  Von  dem  Masse  der  kapitalistischen
Verhältnisse  in  der  Landwirtschaft  hängt  es  ab,  wie  schnell  und  in
welchem  Masse  die  Arbeitsverhältnisse  verdrängt  werden,  die  den  Bauern
unselbständig  und  zu  einem  Leibeigenen  machen  und  zu  gleicher  Zeit
        <pb n="23" />
        14

als  Hemmnis  für  den  technischen  und  wirtschaftlichen  Fortschritt  in  der
gutsherrlichen  Wirtschaft  dienen.  «Je  mehr  die  Ablösung  der  bäuerlichen
Lasten  vollzogen  ist,  umso  wichtiger  wird  für  alle  grossen  und  mittleren
Landwirte  die  Menge  und  Güte  der  landwirtschaftlichen  Lohnarbeit.
Und  zwar  setzt  sich  im  Wesentlichen  auch  hier  noch  immer  dieselbe
Richtung  fort,  welche  dort  zur  Abschaffung  der  an  den  Boden  geknüpften
lebenslänglichen  und  erblichen  Dienstverhältnisse  geführt  hat.  Auch  auf
dem  platten  Lande  nimmt  die  Anzahl  der  Tage-  und  Stücklöhner,  die
eine  wenigstens  proletarische  Selbständigkeit  gemessen,  regelmässiger
zu  als  die  des  Hauptgesindes.» 1 )
Durch  den  Mangel  an  Land  einerseits  und  durch  die  Gebundenheit ­
  an  die  Bauerngemeinde  anderseits  wird  ein  beträchtlicher  Teil
dej  Bevölkerung  genötigt,  seine  Arbeit  dem  Arbeitgeber  für  Naturallohn
zu  verkaufen.  Dadurch  wird  auch  die  Ausbildung  kapitalistischer  Verhältnisse ­
  in  der  südrussischen  Landwirtschaft  sehr  stark  gehemmt.
Eine  starke  Entwicklung  des  Ackerbaues  bei  dem  extensiven  Betriebssystem ­
  bedingt  eine  grosse  Nachfrage  nach  Arbeitskräften  in  der
Landwirtschaft.  Dieser  grosse  Bedarf  an  Arbeitskräften  zieht  den  neurussischen
  Gouvernements  eine  Menge  von  Wanderarbeitern  zu,  die  von
verschiedenen,  manchmal  ziemlich  entfernten  Gegenden  Russlands  herbeiströmen. ­
  Indem  sie  in  ihrer  Heimat  als  Grundbesitzende  gelten,  werden
diese  Bauern  als  Wanderarbeiter  in  den  südrussischen  Gouvernements
zu  jenen  Taglöhnern,  von  denen  Roscher  oben  spricht  und  die  hier  für
eine  grosse  kapitalistische  Wirtschaft  unentbehrlich  sind.  Trotz  eines
starken  Zuströmens  der  Wanderarbeiter,  die  in  den  südrussischen  Gouvernements ­
  in  der  Lage  echter  Proletarier,  die  nichts  ausser  ihrer  Arbeitskraft ­
  besitzen,  sich  befinden,  leiden  manchmal  —  früher  war  es  noch
viel  ärger  —  die  südrussischen  Landwirte  unter  dem  Mangel  an  ländlichen
Arbeitern.  Dieser  wird  entweder  durch  den  Mangel  der  Regulierung
der  Wanderung  der  Arbeiter  hervorgerufen  oder  durch  die  ausserordentlichen ­
  natürlichen  Erscheinungen  in  der  Landwirtschaft.  In  solchen
Zeiten  werden  die  Arbeitgeber,  auch  diejenigen,  welche  eine  vollständig
kapitalistische  Wirtschaft  führen,  genötigt,  die  notwendigen  Arbeiten  durch
die  einheimischen,  grundbesitzenden  Arbeiter  zu  verrichten,  die  sehr
leicht  geneigt  sind,  das  Entgelt  in  natura  entweder  durch  pachtweise
Hergabe  von  Landstücken  oder  durch  Deputate  —  zu  bekommen.  Den
günstigen  Boden  dafür  schafft  die  bedrängte,  wirtschaftliche  Lage  der
Bauern.

')  W.  Roscher,  Nationalökonomik  des  Ackerbaues  S.  416.
        <pb n="24" />
        —  15

Es  zeigt  sich  also,  dass  der  Arbeitslohn  der  Landarbeiter  durch
eine  ganze  Reihe  der  miteinander  zusammenhängenden  wirtschaftlichen
und  rechtlichen  Verhältnisse  bedingt  wird,  die  einerseits  in  der  allgemeinen ­
  wirtschaftlichen  Entwicklung,  anderseits  speziell  in  dem  Entwicklungsgrad ­
  der  kapitalistischen  Produktionsweise  in  der  Landwirtschaft
und  in  der  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Lage  der  bäuerlichen  Bevölkerung ­
  liegen.
Dadurch  wird  auch  die  ganze  Disposition  unserer  Untersuchung
bestimmt.
Um  den  Arbeitslohn  der  ländlichen  Arbeiter  in  den  südrussischen
Gouvernements  richtig  aufzufassen,  hielten  wir  es  für  wünschenswert,
nicht  nur  mit  den  allgemeinen  natürlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnissen ­
  der  betreffenden  Gebiete  bekannt  zu  machen,  sondern  auch  die
kapitalistische  Produktionsweise  im  Ackerbau  und  die  wirtschaftliche
Lage  der  bäuerlichen  Bevölkerung  in  Südrussland  eingehender  zu  untersuchen. ­
  Nur  dadurch  werden  wir  die  Grundlage  gewinnen,  die  allein
zu  einem  richtigen  Verständnis  und  Beurteilung  der  Eigentümlichkeiten
in  den  Arbeitsverhältnissen  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  massgebend ­
  ist.
        <pb n="25" />
        16

Kapitel  II.
Die  heutigen  Besitz-  und  Betriebsverhältnisse ­
  des  Privatgrundbesitzes.^

Durch  die  historischen,  sowie  auch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  wurde  die  Entwicklung  des  Privatgrundbesitzes  in  den  neurussischen
Gouvernements  sehr  begünstigt.  Da  in  diesem  erst  im  XVIII.  Jahrhundert
von  Russland  annektierten  Gebiete  die  Leibeigenschaft  eine  verhältnismässig ­
  sehr  kurze  Geschichte  hinter  sich  hatte,  so  konnten  dieselben
festen  Hörigkeitsverhältnisse  zwischen  den  Grundherren  und  den  Bauern,
wie  es  z.  B.  in  Nord-  oder  Zentralrussland  der  Fall  gewesen  ist,  keinen
festen  Fuss  fassen.  Die  Einwohnerschaft  Neurusslands  bestand  anfangs
aus  Ausländern.  Zu  den  Ansiedelungszwecken  und  auch  aus  kriegspolitischen ­
  Gründen  unternahm  die  Regierung  eine  grosse  Kolonisierung
des  Gebietes.  Einerseits  gab  sie  das  Land  den  Adeligen  in  den  Lehnbesitz, ­
  anderseits  ermöglichte  sie  es  ihnen,  unter  höchst  günstigen  Bedingungen ­
  das  Land  als  Allodialbesitz  zu  erwerben  und  ergriff  zugleich
verschiedene  Massnahmen,  um  die  ausländischen  Kolonisten,  am  meisten
Deutsche,  und  russische  Kaufleute  heranzulocken.  Da  grosse  Flächen
■)  Unter  dem  Ausdrucke  «Privatgrundbesitz»  wird  sowohl  in  der  russischen  ökonomischen ­
  Literatur  wie  auch  in  den  Regierungsschriiten  ein  Grundbesitz  dem  bäuerlichen
Gemeindebesitze  einerseits  und  dem  bäuerlichen  Grundbesitze  im  allgemeinen  anderseits
entgegengestellt.  In  diesem  letzten  Falle  —  und  das  ist  die  Regel  —  ist  unter  dem
Ausdruck  «Privatgrundbesitz»  nur  der  gutsherrliche  Besitz  gemeint.  Das  ist  ein  veralteter, ­
  durch  die  historische  Tradition  überbrachter  Ausdruck,  der  aus  der  Zeit  der
Bauernleibeigenschaft,  wo  der  «Privatgrundbesitz»  nur  gutsherrlicher  Besitz,  der  bäuerliche
Grundbesitz  nur  Gemeindebesitz  sein  konnte,  übergegangen  ist.  Umwandlungen  im  Wirtschaftsleben ­
  in  Russland,  insbesondere  in  den  südrussischen  Gouvernements,  haben  zu
den  Gutsherren  als  Grundbesitzer  auch  die  Vertreter  aller  anderen  Stände,  speziell  die
der  Bauernschaft  hinzugefügt.  Darum  werden  wir  unter  «Privatgrundbesitz»  in  dieser
Arbeit  sowohl  den  gutsherrlichen,  als  auch  den  bäuerlichen  Privatgrundbesitz  verstehen.
        <pb n="26" />
        —  17  —

2

von  freiem  Grand  und  Boden  vorhanden  waren,  wurde  das  Land  sehr
niedrig  geschätzt;  so  konnte  die  Regierung  die  grossen  Grundstücke  entweder ­
  umsonst  oder  zu  sehr  niedrigen  Bodenpreisen  abgeben,  indem  sie
besonders  den  Ade!  begünstigte.  Wie  verschwenderisch  und  mit  welcher
Klassenpolitik  seitens  der  Regierung  damals  das  Land  verteilt  wurde,
zeigt  folgendes  Beispiel:  ln  17  Jahren,  von  1792—1808,  wurden  im  Kreis
Odessa  im  Gouvernement  Cherson  von  der  Regierung  an  etliche  Dutzende
von  Gutsherren  grosse  Grundstücke  von  1000—  25  000  Dess.,  im  Ganzen
550  000  Dess.,  verteilt,  während  alle  Gemeinden  von  «staatsherrlichen»
Bauern  zusammen  nur  50  000  Dess.  bekamen. 1 )  Ausser  den  Regierungsmassnahmen ­
  waren  es  die  Araktscheewschen  Militäransiedelungen,  welche
einerseits  die  besondere  Zunahme  der  staatsherrlichen  Bauern,  anderseits ­
  die  Bildung  des  zahlreichen  Militärdienstadels  begünstigten.
Soweit  über  die  historischen  Ursachen  der  starken  Entwicklung
des  Privatgrundbesitzes.
Was  die  wirtschaftliche  Grundlage  für  diese  Entwicklung  anbetrifft,
so  war  sie  für  diese  besonders  günstig,  und  zwar  bestand  sie  aus  einer
rascher  als  in  anderen  Gebieten  Russlands  vor  sich  gehenden  Entwicklung ­
  zur  Geldwirtschaft.  Wie  wir  im  ersten  Kapitel  sahen,  war  es.
die  geographische  Lage,  das  Vorhandensein  mehrerer  grösserer  Hafenstädte, ­
  eine  frühere  Entwicklung  des  Handels  und  Verkehrs,  welche  die
Entwicklung  des  Kapitalismus  hier  begünstigten.
So  wurde  ein  günstiger  Boden  für  die  Umschichtung  der  Bevölkerung, ­
  besonders  für  die  Differenzierung  der  Bauernschaft,  für  die  Bildung
der  Klassen,  aber  vor  allem  für  eine  starke  Entwicklung  des  Privateigentums ­
  auf  Grund  und  Boden  geschaffen.  Auf  diese  Weise  nahm  der
gutsherrliche  Grundbesitz  einerseits  zu,  anderseits  verursachte  die  Umschichtung ­
  der  Bauernschaft  innerhalb  der  Gemeinde,  insofern  letztere
nicht  durch  künstliche  fiskalische  Regierungsmassnahmen  gehemmt  wurde,
eine  starke  Zunahme  des  bäuerlichen  Privatgrundbesitzes.
Nach  den  westlichen  Gouvernements,  wo  historische  und  wirtschaftliche ­
  Verhältnisse  für  die  Entwicklung  des  Privatgrundbesitzes  noch
günstiger  waren,  stehen  die  neurussischen  Gouvernements  unter  allen
anderen  Gouvernements  Russlands  in  dieser  Beziehung  in  erster  Linie.
In  den  Jahren  1877—78  betrug  die  Fläche  des  Privatgrundbesitzes
in  Neurussland  (das  Dongebiet  nicht  inbegriffen)  48,4  Prozent  der  gesamten ­
  Fläche  des  Grund  und  Bodens.

i)  Materialien  zum  Bodenkataster  im  Gouvernement  Cherson.  Band  1.  Kreis
Odessa.  1883.
        <pb n="27" />
        —  18  —
Was  die  Verteilung  des  Privatgrundbesitzes  unter  den  verschiedenen
sozialen  Gruppen  anbetrifft,  so  geben  folgende  Zahlen  hierüber  eine  klare
Vorstellung.  Von  den  vier  Hauptgruppen,  die  uns  hier  am  meisten
interessieren,  machten  die  Bauern  83,5  Prozent,  die  Adeligen  27,4  Prozent, ­
  die  Kleinbürger  11,9  Prozent  und  die  Kaufleute  3,8  Prozent  der
gesamten  Zahl  der  Privatgrundbesitzer  aus.
Vergleichen  wir  die  Zahl  der  Grundherren  aus  den  verschiedenen
Ständen  mit  der  Menge  des  in  ihrem  Besitze  sich  befindlichen  Grund
und  Bodens,  so  treten  die  anormalen  modernen  Agrarverhältnisse  krass
hervor.  An  erster  Stelle  stehen  die  Adeligen  unter  allen  anderen  Gruppen
in  Bezug  auf  die  Fläche  des  Grundbesitzes.  Trotzdem  ihre  Zahl  nur
27,4  Prozent  betrug,  besitzen  sie  74,3  Prozent  des  gesamten  Privatgrundeigentums. ­
  Dagegen  besassen  zur  Zeit  des  Bodenkatasters  in  den  siebenziger
Jahren  die  Bauern,  die  83,5  Prozent  der  gesamten  Zahl  der  Privatgrundbesitzer ­
  ausmachen,  etwa  1,8  Prozent  der  gesamten  Fläche  des  Grundbesitzes, ­
  was  in  absoluten  Zahlen  eine  Fläche  ausmacht,  die  vierzigmal
kleiner  ist,  als  der  Besitz  der  Adeligen.  Von  anderen  Gruppen  besassen
die  Kaufleute  12,8  Prozent  und  die  Bürger  2,8  Prozent  des  gesamten,
in  Privateigentum  sich  befindenden  Grund  und  Bodens.  Was  die  Verteilung ­
  des  Privatgrundbesitzes  in  den  einzelnen  Gouvernements  anbetrifft,
so  ist  sie  überall  ziemlich  gleich.  Ueberall  in  allen  Gouvernements  fällt
die  grösste  Quote  des  Privatgrundbesitzes  auf  die  Adeligen  und  die  geringste ­
  auf  die  Bauern.
So  betrug  die  Fläche  des  adeligen  Grundbesitzes  im  Gouvernement
Ekaterinoslaw  85,3  Prozent,  in  Cherson  76,4  Prozent,  in  Bessarabien
72,7  Prozent  und  in  Taurien  60,4  Prozent  des  gesamten  Privateigentums
auf  Grund  und  Boden.
ln  allen  Gouvernements  kommt  die  Gruppe  der  Kaufleute  nach  der
der  Kleinbürger  in  Bezug  auf  die  Flächen  ihres  Grundbesitzes  an  zweiter
Stelle.  Dagegen  ist  der  bäuerliche  Besitz  der  kleinste  der  Fläche  nach
und  schwankt  zwischen  0,7  Prozent  im  Gouvernement  Cherson  und  3,7
Prozent  in  Taurien.
So  waren  die  Verhältnisse  in  den  siebenziger  Jahren.  Der  nach
jener  Zeit  folgende  Umschwung  im  Wirtschaftsleben  in  den  südrussischen
Gouvernements  hat  sich  in  der  Tendenz  zu  einer  grossen  Umgestaltung
der  Agrarverhältnisse  geäussert.  Dadurch  sind  die  oben  angeführten
Angaben  ziemlich  veraltet  und  entsprechen  nicht  mehr  der  heutigen
Grundbesitzverteilung.  Seit  den  Jahren  1877—1878  wurde  in  Russland
seitens  der  Regierung  kein  Bodenkataster  aufgenommen  und  es  sind
also  keine  neueren  Angaben  vorhanden.  Es  ist  also  ziemlich  schwer,
        <pb n="28" />
        die  zweifellos  eingetretene  grosse  Umgestaltung  in  der  Grundeigentums-Verteilung
  Südrusslands  mit  wünschenswerter  Genauigkeit  festzustellen.
Wollten  wir  sie  doch,  wenn  auch  auf  Grund  indirekter  Angaben,  untersuchen, ­
  so  müssen  wir  uns  an  die  Berichte  über  die  Grundbewegung
wenden.  —  Es  sind  vor  allem  die  offiziellen  Angaben  über  den  Grundbesitzwechsel, ­
 1 )  ferner  die  Berichte  der  Hypothekenbanken  und  schliesslich
auch  die  wirtschaftsstatistischen  Jahresübersichten  der  Semstwos,  welche
uns  die  Möglichkeit  geben,  die  Zahl  der  Käufe  und  Verkäufe  von  Grund
und  Boden  festzustellen.  Die  Ueberzeugung,  die  wir  aus  allen  diesen
Quellen,  Berichten,  Angaben  etc.  gewinnen,  ist  die,  dass  der  Grundbesitz ­
  in  den  neurussischen  Gouvernements  immer  mehr  und  mehr
seinen  ständischen  Charakter  verliert,  eine  Tatsache,  die  für  die  Untersuchung ­
  der  Agrarverhältnisse  in  Südrussland  namentlich  im  Zusammenhang ­
  mit  der  Ausdehnung  der  Lohnarbeit  und  des  Geldlohnes  von
grosser  Bedeutung  ist.  Sie  bedeutet  nämlich,  dass  der  Ackerbau  in
Südrussland  von  seiner  früheren,  durch  die  historischen  Verhältnisse
bedingten  Agrarverfassung  losgelöst  wird  und  seinen  patriarchalischen
primitiven  Charakter,  der  nur  in  einer  Zeit  der  Naturalwirtschaft  herrschen
konnte,  verliert.
Der  Grundbesitz  bewegt  sich  gegenwärtig  in  derselben  Richtung,
wie  es  auch  das  Kapital  im  Gebiete  des  Handels  und  der  Industrie
durchmachte.  Es  stellte  sich  als  unmöglich  heraus,  den  Grund  und
Boden  durch  verschiedene  historische  und  politische  Begünstigungen  in
den  Händen  derjeniger  zu  erhalten,  die  für  eine,  in  einer  Zeit  der
Geldwirtschaft  erforderliche  Bewirtschaftung  des  landwirtschaftlichen
Betriebes  ökonomisch  nicht  geeignet  waren.  Es  ist  hier  nicht  unsere
Aufgabe,  die  Ursachen  dieser  starken  Mobilisierung  des  Bodens  zu
untersuchen.  Wir  haben  hier  nur  diese  Tatsachen  als  eine  der
wichtigsten  Symptome  der  kapitalistischen  Entwicklung  in  der  südrussischen ­
  Landwirtschaft  zu  konstatieren.  «Eine  starke  Ausdehnung
und  Entwicklung  des  kaufmännischen  und  grossbäuerlichen  Grundbesitzes
&amp;gt;st  ein  wichtiges  und  keinem  Zweifel  unterliegendes  Merkmal  der  Ausdehnung ­
  und  der  Stärkung  der  kapitalistischen  Wirtschaft»,  sagt  ein
russischer  Schriftsteller  Jonoff  von  der  russischen  Landwirtschaft. 2 )  Der
Grundbesitz  wandert  in  die  Hände  derjenigen,  die  ihn  zu  Unternehmungszwecken ­
  bewirtschaften.  Es  sind  jetzt  schon  nicht  nur  die  neuen  Menschen,
! )  Die  Bewegung  des  Grundeigentums  bis  zum  Jahre  1893,  im  Aufträge  des  Finanzministeriums ­
  von  Reinbot  veröffentlicht.
2 )  Vgl.  W.  Sombart:  Der  moderne  Kapitalismus  Bd.  11,  auch  «Die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  im  XIX.  Jahrhundert»,  1903  S.  380—387.
        <pb n="29" />
        20

die  die  Landwirtschaft  treiben  und  in  dem  Ackerbau  ihre  Kapitalien
anlegen,  sondern  auch  die  alten  adeligen  Grundbesitzer,  die  sich  an  die
neuen  Verhältnisse  angepasst  haben.  Vom  wirtschaftlichen  Standpunkte
aus  gesehen,  ist  unser  Adel  jetzt  nicht  mehr  der  edle  Stand  aus  alter
Zeit,  er  treibt  jetzt  ein  prosaisches  Leben,  er  führt  seine  Wirtschaft,
Schweinezucht,  Viehzucht  u.  dgl.  Seinen  wirtschaftlichen  Interessen  nach
steht  er  jetzt  neben  dem  Grundbesitzer  aus  anderen  Ständen. 1 )
Nach  den  offiziellen  «Beiträgen  zur  Statistik  der  Grundbesitzbewegungen ­
  in  Russland»  verloren  die  Adeligen  und  die  Staatsbeamten
im  Jahre  1893  191  941  Dess.,  was  48,2  Prozent  des  gesamten  in  diesem
Jahre  verkauften  Grund  und  Bodens  ausmachte,  dagegen  kauften  diese
beiden  Gruppen  nur  91  507,9  Dess.  oder  23  Prozent  des  gesamten
gekauften  Grund  und  Bodens.  Der  Grundbesitz  der  Kaufleute  ist  fast
unverändert  geblieben  (verkauft  wurden  37  772  Dess.  oder  9,5  Prozent,
gekauft  38  127,2  Dess.  oder  9,59  Prozent),  dagegen  zeigt  der  Grundbesitz ­
  der  Bauern  und  der  Kleinbürger  eine  Zunahme,  indem  die  erste
Gruppe  15  786,3  oder  3,9  Prozent  verkauft  und  41  188  oder  10,3  Prozent
erworben  hat;  die  Kleinbürger  verloren  22  969,4  Dess.  oder  5,7  Prozent
und  kauften  25  922,2  Dess.  oder  6,5  Prozent  des  gesamten  verkauften
resp.  gekauften  Grund  und  Bodens.  Auch  aus  den  Angaben  der  von
uns  schon  im  ersten  Kapitel  öfters  zitierten  Regierungkommission  ergibt
sich  der  Grundbesitzwechsel  bei  den  verschiedenen  Gruppen  der  Grundbesitzer ­
  folgenderweise:
(Tabelle  V)  bei  den  übrigen
bei  den  Bauern:  Privatgrundbesitzern:
Zunahme:  Abnahme:
in  den  Jahren:  in  taus.  Dess.
1868-1877  172,1  942,7
1878—1887  1  1  17,4  1893,2
1888—1897  615,1  1030,7

Durch  diese  Angaben  wird  aber  keine  genaue  Feststellung  der  Grundbesitzbewegungen ­
  unter  den  verschiedenen  Ständen  gewonnen.  Unter
der  Rubrik  der  «übrigen  Grundbesitzer»  werden  überhaupt  alle  nicht
bäuerlichen  Grundbesitzer  untergebracht.  Eine  solche  Mischung  verschiedener ­
  ständiger  Gruppen  von  Grundbesitzern  muss  als  ein  grosser
Fehler  bezeichnet  werden,  da,  indem  der  adelige  Grundbesitz  in  einer
starken  Verminderung  begriffen  ist,  der  Grundbesitz  des  Kaufmannstandes ­
  und  des  Kleinbürgers  in  bedeutendem  Masse  zunimmt.  Jedenfalls

')  Jonoff:  Ueber  die  Qrundbesitzbewegung,  Zeitschrift  Schisn  1900,  S.  707,  709.
        <pb n="30" />
        wird  auch  die  Zunahme  des  Grundbesitzes  bei  den  Bauern  durch  diese
Zahlen  ganz  deutlich  bewiesen.  Was  die  geringere  Zunahme  in  dem
Dezennium  1888  -  1897  betrifft,  so  fällt  sie  ausschliesslich  auf  das  Gouvernement ­
  Ekaterinoslaw  und  das  Dongebiet  und  zwar  auf  ersteres
infolge  einer  Konzentrierung  des  Grund  und  Bodens  in  den  Händen  von
Kaufleuten  und  verschiedenen  Unternehmern.  Infolge  der  Ungenauigkeit
der  von  uns  oben  angeführten  Angaben  müssen  wir  uns  zu  den  anderen
indirekten  Zahlen  wenden.  Als  solche  können  uns  die  von  derselben
Kommission  veröffentlichten  Angaben  über  die  Veränderung  im  besteuerten
Areale  des  bäuerlichen  resp.  des  adeligen  Grundbesitzes  dienen.  So
betrug  die  Fläche  des  besteuerten  Landes  im  Verhältnis  zur  gesamten
besteuerten  Fläche  in  Prozent  ausgedrückt:
(Tabelle  V!)  bei  den  Bauern:  bei  den  Adeligen:
1875  7,9  Prozent  77,7  Prozent

57,7
44,9

1887  15,6
1900  24,2

Es  ergeben  sich  aus  diesen  Zahlen  eine  starke  Abnahme  des
Grundbesitzes  bei  den  Adeligen,  dagegen  eine  starke  Zunahme  des  bäuerlichen ­
  Grundbesitzes.  Dieselbe  Erscheinung,  wenn  auch  mit  grossen
Schwankungen,  aber  immer  in  derselben  Richtung,  wird  in  den  Aenderungen
  des  Privatgrundbesitzes  auch  in  den  einzelnen  Gouvernements
beobachtet.  Noch  grössere  Zunahme  des  Grundbesitzes  findet  statt  bei
den  Kaufleuten  und  Kleinbürgern,  die  das  Land  nur  zu  Unternehmungszwecken ­
  erwerben.  —  So  z.  B.  erwarben  die  Kaufleute  und  «Ehrenbürger» ­
  im  Gouvernement  Cherson  im  Jahre  1895  bis  zum  Jahre  1900
145  335,22  Dess.  und  die  Kleinbürger  132302,19  Dess.  von  Grund
und  Boden.  So  schiebt  die  Grundmobilisierung  den  ständischen  Charakter
des.  Grundbesitzes  in  den  neurussischen  Gouvernements  ab.  Ehemalige
Grundbesitzer,  die  es  nur  durch  ihre  Angehörigkeit  zum  privilegierten
Stande  geworden  sind,  werden  jetzt  durch  andere  soziale  Gruppen,
überhaupt  durch  einen  Jeden,  der  es  vorteilhaft  findet,  sein  Kapital  im
Ackerbau  anzulegen,  verdrängt.  Wie  Masloff  sich  ausdrückt,  gehen  der
Adel  und  die  Klasse  der  Grundbesitzer,  die  früher  identisch  waren,
immer  mehr  auseinander. 1 )
Untersuchen  wir  die  Grösse  der  durch  den  Kauf  resp.  Verkauf  erworbenen ­
  Grundstücke  und  die  Fläche  der  einzelnen  auf  die  Angehörigen
verschiedener  ständischer  Gruppen  fallenden  Grundstücke,  so  tritt
der  kapitalistische  Charakter  des  Grundbesitzwechsels  noch  deutlicher

')  Masloff,  die  Agrarfrage  in  Russland  II.  Aufl.  St.  Petersburg  1905,  S.  225,
        <pb n="31" />
        99

hervor.  Bevor  wir  aber  das  untersuchen,  wollen  wir  zunächst  die  Grundbesitzverteilung ­
  nach  den  Grössenklassen  betrachten.  Infolge  des  extensiven ­
  Wirtschaftssystems  wird  in  den  südrussischen  Gouvernements  der
Grundbesitz  in  folgende  Grössenklassen  geteilt:  bis  100  Dess.  Kleingrundbesitz, ­
  von  100—1000  Dess.  Mittelgrundbesitz  und  über  1000  Dess.
Grossgrundbesitz.  ’)
Wenden  wir  eine  solche  Einteilung  des  Grundbesitzes  in  Grössenldassen
  an  in  Bezug  auf  die  Angaben  über  die  Jahre  1877—1878,  so
sehen  wir,  dass  die  Zahl  der  Kleingrundbesitzer  75  Prozent,  die  der  Mittelgrundbesitzer ­
  23,5  Prozent  und  der  Grossgrundbesitzer  circa  1,5  Prozent
der  gesamten  Zahl  der  Grundbesitzer  betrugen.  Die  Verteilung  nach
der  Fläche  beweist  eine  grosse  Konzentration  des  ländlichen  Grundeigentums. ­
  So  befand  sich  zum  mindesten  drei  Viertel  der  Gesamtfläche
in  der  Hand  der  Grossgrundbesitzer,  dagegen  besassen  die  Mittelgrundbesitzer ­
  21,6  Prozent  und  die  Kleinbesitzer  2,8  Prozent  der  Gesamtfläche.
Der  Prozentsatz  der  Kleingrundbesitzer  ist  ein  bedeutender  in  allen  neurussischen ­
  Gouvernements,  indem  er  zwischen  39,9  Prozent  im  Gouvernement ­
  Ekaterinoslaw  und  86,5  Prozent  in  Taurien  schwankt.  Dagegen
beträgt  die  Fläche  des  sich  in  ihrer  Hand  befindenden  Grundeigentums
von  2,1  Prozent  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw  bis  3,6  Prozent  im
Gouvernement  Cherson.  Auch  die  Zahl  der  Mittelgrundbesitzer  verteilt
sich  in  den  einzelnen  Gouvernements  ziemlich  ungleichmässig.  In  Taurien
beträgt  sie  8,8  Prozent,  dagegen  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw
42,8  Prozent  der  gesamten  Zahl  der  Grundbesitzer.  Der  Fläche  nach
verteilt  sich  der  Mitteigrundbesitz  viel  gleichmässiger  und  schwankt
zwischen  14  Prozent  in  Taurien  und  25,8  Prozent  im  Gouvernement
Cherson.
Endlich  gehen  wir  auf  den  Grossgrundbesitz  über.  Die  grösste
Konzentration  des  ländlichen  Grundeigentums  besteht  im  Gouvernement
Taurien.  Der  Zahl  der  Grossgrundbesitzer  nach  steht  Taurien  an  letzter
Stelle,  dagegen  an  erster  Stelle  der  Fläche  des  in  der  Hand  der  Grundherren ­
  sich  befindenden  ländlichen  Grundeigentums  nach.  Die  Zahl  der
ersten  betrug  4,7  Prozent  der  gesamten  Zahl  der  Grundbesitzer,  die
Fläche  des  Grossgrundbesitzes  dagegen  82,7  Prozent  des  gesamten  Grundeigentums. ­
  In  den  übrigen  Gouvernements  beträgt  die  Zahl  der  Grossgrundbesitzer ­
  nicht  mehr  als  ein  Sechstel  der  gesamten  Zahl  der  Grundbesitzer, ­
  dagegen  die  Fläche  des  Grossgrundbesitzes  etwa  drei  Viertel
der  gesamten  Fläche  des  Grundeigentums.
')  Siehe:  Karischew,  Die  Arbeit,  ihre  Bedeutung  und  Anwendungsbedingungen  in  der
Produktion.  S.  135,  —  Fortunatow,  Die  Statistik  des  Grundbesitzes  in  Russland.
        <pb n="32" />
        23

Soweit  über  die  Grundbesitzverteilung  nach  den  Grössenklassen,
wie  sie  in  den  siebenziger  Jahren  bestand.  Wie  diese  Konzentration  des
ländlichen  Grundeigentums  sich  weiter  gestaltete,  können  wir  aus  dem
Material  über  die  Grundbewegungen  bis  zum  Jahre  1893  ersehen. 1 )  Was
sich  vor  allem  aus  diesem  Material  ergibt,  ist  eine  ziemlich  starke
Konzentration  des  Grundbesitzes  bei  den  Bauern.  Indem  die  Zahl  der
bäuerlichen  Käufer  im  Vergleich  mit  der  der  bäuerlichen  Verkäufer  um
59  Prozent  grösser  war,  ist  die  Fläche  des  von  Bauern  gekauften  Landes
um  160,9  Prozent  mehr  als  die  des  verkauften.  Es  stellt  sich  also
heraus,  dass  die  durchschnittliche  Grösse  des  gekauften  Landes  die
Grenze  des  mittleren  Grundbesilzes  mit  86  Dess.  fast  erreicht.  Von  den
übrigen  Gruppen  der  Käufer  resp.  Verkäufer  sind  es  die  Adeligen,  die
von  Interesse  sind.  Die  durchschnittliche  Grösse  des  von  den  Adeligen
verkauften  Landes  sind  243,3  Dess.  und  die  des  von  denselben  gekauften
Landes  262,5  Dess.  und  unterscheiden  sich  also'in  sehr  geringem  Masse.
Dies  erklärt  sich  dadurch,  dass  sich  die  Fläche  des  von  den  Adeligen
gekauften  Landes  im  Vergleich  zu  der  des  verkauften  Landes  auf
52,3  Prozent  verminderte,  indem  die  Zahl  der  adeligen  Käufer  im  Vergleich ­
  mit  der  der  Verkäufer  auf  48,5  Prozent  abgenommen  hat.
Ueber  die  Bewegung  des  Kleingrundbesitzes  stehen  uns  zu  lückenhafte ­
  und  unzuverlässige  Angaben  zur  Verfügung,  um  daraus  irgend
einen  Schluss  ziehen  zu  können.  Eines  nur  geht  aus  den  meisten  der
Berichte  über  den  Kleingrundbesitz  hervor,  —  das  ist  die  Bildung  von
Genossenschaften  aus  Kleingrundbesitzern,  die  sich  nicht  zum  Zwecke  der
gemeinschaftlichen  Produktion,  sondern  nur  zum  Zwecke  des  Ankaufes
bilden.  —  Soweit  über  die  Grundbesitzverteilung  und  Grundbesitzbewegung
in  den  neurussischen  Gouvernements.
So  lückenhaft  und  unsystematisch  auch  diese  Angaben  sind,  so
beweisen  sie  doch  ziemlich  anschaulich  die  überaus  charakteristischen
Agrarverhältnisse  in  Neurussland.  Eine  grosse  Ausdehnung  des  Privatgrundbesitzes, ­
  weite  Latifundien,  eine  starke  Grundmobilisierung,  wobei
eine  Konzentrierung  des  ländlichen  Eigentums  sich  äussert,  speziell  die
Entstehung  und  Befestigung  der  bäuerlichen  Mittelgrundbesitze,  —  all
das  bedeutet  für  den  neurussichen  Ackerbau  eine  unverkennbare  Entwicklung ­
  der  kapitalistischen  Wirtschaft.
Dieser  kapitalistische  Charakter  des  neurussischen  Ackerbaues  tritt
noch  viel  deutlicher  hervor  in  der  Körnerwirtschaft,  die  die  frühere
&amp;gt;)  Die  Bewegungen  des  Grundeigentums  bis  zum  Jahre  1893,  im  Aufträge  des
Finanzministeriums  von  Reinbot  veröffentlicht.
        <pb n="33" />
        24

Viehwirtschaft  ersetzt  hatte.  Mit  dem  Aufhören  der  Viehwirtschaft  sind
die  neurussischen  Landwirte  zur  Körnerwirtschaft  übergegangen.  Abgesehen ­
  von  allen  äusseren,  natürlichen  Verhältnissen,  die  sich  in  den
grossen  Flächen  unbebauten  Landes,  in  der  reichen  Fruchtbarkeit  des
Bodens,  im  Bestehen  der  extensiven  Wirtschaft  darstellen,  ist  es  zunächst
das  Streben  nach  einer  Produktion  für  den  Markt,  das  zur  Körnerwirtschaft ­
  geführt  hat.  Durch  dieses  Streben  nach  Marktproduktion
werden  auch  die  Flächen  des  Ackerfeldes  und  Saatfeldes,  der  Umfang
des  Absatzes  von  Bodenprodukten  und  überhaupt  die  ganze  Richtung
der  gutsherrlichen  Wirtschaft  bedingt.  Betrachten  wir  die  gutsherrliche
Wirtschaft  als  eine  für  den  Markt  produzierende  und  durch  kaufmännisches
Streben  geleitete  Wirtschaft,  so  tritt  jener  «reinrationalistische  Geist»,  von
dem  wir  schon  gesprochen  haben,  noch  viel  deutlicher  hervor. 1 )  Es  ist
die  fortwährend  steigende  Zunahme  des  Ackerfeldes  und  auf  diesem  die
des  Saatfeldes,  die  das  charakteristische  Merkmal  der  neurussischen
Gutswirtschaft  ausmachen.  Die  neurussischen  Gouvernements  dienen
als  «Kornkammer»,  die  das  Getreide  in  grossem  Masse  für  industrielle
und  dichtbevölkerte  Gouvernements  hersteilen.  Es  ist  die  grosse  Produktivität ­
  der  Arbeit  und  die  geringen  Produktionskosten,  welche  die  Folgen
der  extensiven  Wirtschaft  sind,  die  den  neurussischen  Ackerbau  besonders
günstig  beeinflussen,  indem  sie  den  Gutsherrn  die  hohen  Bodenrenten
ermöglichen.  Dazu  kommt  zunächst  eine  besonders  günstige  geographische
Lage  und  die  in  Neurussland  bestehenden,  sehr  günstigen  Eisenbahntarife. ­
  Es  ist  also  ganz  klar,  dass  unter  solchen  höchst  günstigen  Verhältnissen ­
  das  ganze  Bestreben  der  gutsherrlichen  Wirtschaft  sich  auf
Erzielung  des  grösstmöglichsten  Absatzes  von  Produkten  richtet.  Es
erklärt  sich  also  ganz  von  selbst,  dass  der  Markt  und  alles,  was  auf
dem  Markte  vorgeht,  für  die  Richtung  der  Getreideproduktion  in  der
gutsherrlichen  Wirtschaft  für  die  Betriebsverhältnisse  in  der  südrussischen
Landwirtschaft  überhaupt  massgebend  sind.
Wenden  wir  uns  jetzt  der  Verteilung  des  Ackers  in  der  gutsherrlichen ­
  Wirtschaft  zu.  —  Im  Jahre  1881  betrug  die  Fläche  des  Ackerfeldes ­
  in  der  gutsherrlichen  Wirtschaft  6  709  130  Dess.  oder  42,1  Prozent
des  gesamten  kulturfähigen  Bodens.  Im  Jahre  1901  stieg  diese  Fläche
auf  8  556  993  Dess.,  was  im  Vergleich  mit  der  im  Jahre  1881  eine
Zunahme  um  33,5  Prozent  bedeutet.  Besteht  schon  dank  einer  solch
grossen  Fläche  des  Ackerfeldes  eine  grosse  Nachfrage  nach  Arbeitskräften, ­
  so  wird  diese  Nachfrage  noch  viel  grösser,  da  das  Saatfeld

0  Vgl.  Settegast,  Die  Landwirtschaft  und  ihr  Betrieb,  S.  86,
        <pb n="34" />
        einen  so  grossen  Umfang  gewinnt,  dass  die  Feldarbeiten  eine  grosse
Masse  von  Arbeitskräften  erfordern.  Da  diese  grosse  Fläche  des  Saatfeldes ­
  im  engsten  Zusammenhang  mit  dem  Ackerbausystem  in  der  südrussischen ­
  Gutswirtschaft  steht,  so  wollen  wir  zunächst  dieses  etwas
eingehender  berühren.
Die  extensive  Wirtschaft,  der  Raubbau,  wird  in  der  gutsherrlichen
Wirtschaft  ziemlich  oft  von  einer  primitiven,  ganz  veralteten  Ackerbautechnik ­
  begleitet.  Zwar  berichten  uns  in  der  letzten  Zeit  die  Landwirtschaftskomitees, ­
  die  südrussische  Landwirtschaft  befände  sich  in
einem  Uebergangsstadium;  das  alte  Ackerbausystem  werde  durch  ein
besseres,  zweck  massigeres,  weniger  auf  Raubbau  beruhendes  System
ersetzt.  Doch  sind  diese  Fälle  immer  noch  sehr  selten  und  der  Zahl
nach  unbedeutend,  ln  den  meisten  Fällen  steht  das  Ackerbausystem  in
der  gutsherrlichen  Wirtschaft  in  den  südrussischen  Gouvernements  noch
immer  auf  einer  sehr  niedrigen  Kulturstufe.  In  seinem  Streben,  eine
möglichst  grosse  Anbaufläche  mit  Korn  zu  bebauen,  kümmert  sich  hier
der  Landwirt  gar  nicht  um  die  unumgänglichen  Folgen  einer  solchen
Bodenverschwendung,  —  um  die  Erschöpfung  der  Bodenkräfte. 1 )  Die
Initiative  für  die  Anwendung  der  Bodenverbesserungen,  für  den  Uebergang
  zu  den  anderen  Ackerbausystemen  ist  sehr  gering;  auch  die  wenigen
Fortschritte,  die  hie  und  da  sich  bemerkbar  machen,  sind  nicht  durch
ein  zielbewusstes  Streben  nach  Verminderung  der  Bodenerschöpfung,
sondern  durch  das  Bestreben,  die  Produktionskosten  —  namentlich  die
durch  die  Arbeitslöhne  verursachten  —  zu  vermindern,  zu  erklären.
Die  neueren  Berichte  weisen  aber  auf  verschiedene  Fortschrittserscheinungen
  in  der  neurussischen  Ackerbautechnik  hin.  «Der  ganze  Ackerbau» ­
  —  sagt  in  seiner  Denkschrift  der  Gouverneur  vom.  Gouvernement
Cherson,  Herr  Lewaschow  —  «hält  noch  fest  an  der  Feldgraswirtschaft,
die  ohne  jegliche  Düngermittel  geleitet  wird,  indem  man  als  Ziel  einen
möglichst  grossen  Ertrag  an  Getreideprodukten,  speziell  der  am  leichtesten
verkäuflichen  Produkte  verfolgt  .  .  .  Die  ganze  Wirtschaft  wird  routinemassig
  in  der  veralteten  Weise  geführt;  überall  herrscht  nur  eine  einzige
Richtung  —  das  Bestreben,  möglichst  viel  Land  als  Saatfeld  zu  bestellen
und  möglichst  gangbare  Getreidearten  auszubauen.  Die  Bodenverbesserung,
überhaupt  eine  rationellere  Bodenbenützung  wird  von  unseren  russischen
Landwirten  als  wenig  wichtig  betrachtet.  Das  Ernteergebnis  in  unseren
Gouvernements  hängt  nicht  so  viel  von  der  rationellen  Ackerbestellung,
als  von  der  Witterung  ab.» 2 )
*)  Vgl.  Settegast,  Landwirtschaft  und  ihr  Betrieb,  S.  86  ff.
2 )  Schriften  des  Landwirtschaftskomitee  vom  Gouvernement  Cherson  und  Bessarabien.
        <pb n="35" />
        26

Dasselbe  wird  aus  Bessarabien  berichtet.  Auch  hier  herrscht  eine
extensive  Wirtschaft  und  die  Bodenbestellung  wird  sehr  schlecht  ausgeführt. ­
  Bei  der  bei  uns  herrschenden  Zweifelderwirtschaft,  wobei
75  Prozent  der  gesamten  Fläche  des  Saatfeldes  mit  Mais  besät  wird,
werden  50  Prozent  desselben  jährlich  ungedüngt  auf  dem  einen  und
demselben  Feldstück  gesäet. 1 )
Auch  die  Berichte  aus  dem  Gouvernement  Ekaterinoslaw  und  aus
dem  Dongebiet  lauten  ähnlich.  Sowohl  bei  den  Bauern,  wie  auch  bei
den  Gutsherren  in  Bessarabien,  im  Dongebiet,  in  einigen  Kreisen  der
Gouvernements  Cherson  und  Taurien  findet  keine  Verwendung  von
Düngemitteln  statt. 2 )
Es  ist  aber  ohne  Zweifel,  dass  die  kapitalistische  Wirtschaft  die
Gutsherren  verschiedene  Massnahmen  zu  Bodenmeliorationen  und  zur
Erniedrigung  der  Produktionskosten  durch  die  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen ­
  Technik  zu  ergreifen  zwingt.  Zwar  ist  die  Zahl  der
Gutswirtschaften,  die  zu  den  zweckmässigen  Ackerbausystemen  übergehen, ­
  noch  ziemlich  gering,  aber  sie  wächst  doch  allmählich.
Von  den  in  der  Adelsbank  in  den  neunziger  Jahren  auf  Hypothek
liegenden  Gutswirtschaften  bildeten  die  Gutswirtschaften,  in  denen  die
Verwendung  von  Dünger  stattfand,  in  den  Gouvernements  Taurien
92,3  Prozent,  Ekaterinoslaw  80,9  Prozent,  Bessarabien  53,3  Prozent
und  Cherson  14,8  Prozent.  Am  meisten  also  in  den  Gouvernements
Taurien  und  Ekaterinoslaw,  die  sich  von  den  übrigen  neurussischen
Gouvernements  durch  die  intensivste  Wirtschaft  auszeichnen.
Bei  solcher  primitiven  Technik  beträgt  die  Ausdehnung  des  Saatfeldes ­
  eine  beträchtliche  und  immer  zunehmende  Grösse.  So  betrug  die
Fläche  des  Saatfeldes  in  der  gutsherrlichen  Wirtschaft  im  Durchschnitt
in  taus.  Dess.  in  den  Jahren:

1861—1870
1871  —  1880
1881—1890
1891—1900

1,356
1.894.1
3,358,6
4.853.2

Man  sieht  aus  diesen  Zahlen,  dass  in  den  Jahren  1871—1880  die
Fläche  des  Saatfeldes  im  Vergleich  mit  der  in  den  Jahren  1861—1871
')  Die  Land-  und  Forstwirtschaft  in  Russland.  Die  offizielle  Schrift  der  russischen
Regierung  für  die  Ausstellung  in  Chicago,  S.  101.  —  Vgl.  Artikel  von  Ancnsky  und
Kablukow  in  der  Sammlung  von  Prof.  Tschuprow  und  Postnikow.
2 )  Schriften  des  Landwirtschaftskomitees  Bessarabiens,  Kreis  Kjschinew,  Vortrug
des  Herrn  Sorokin.
        <pb n="36" />
        lim  39,6  Prozent  zugenommen  hat,  dagegen  um  77,3  Prozent  im  dritten
Dezennium  und  im  letzten  Dezennium  um  44,5  Prozent.
Betrachten  wir  jetzt  die  Arten  der  in  der  gutsherrlichen  Wirtschaft
gebauten  Getreideflächen.  Es  ist  das  Korngetreide,  speziell  Weizen,  der
den  Hauptgegenstand  der  Getreideproduktion  und  des  Absatzes  bildet.
In  der  offiziellen  Beschreibung  der  südrussischen  Landwirtschaft  im  Anfang
der  achtziger  Jahre  lesen  wir,  dass  die  Gouvernements  Cherson  und
Ekaterinoslaw  das  Gebiet  der  Korngetreidekultur  bei  der  wilden  Feldgraswirtschaft ­
  bilden.  Dasselbe  gilt  auch  von  der  Gegenwart.  Die  Ausdehnung ­
  des  mit  Korngetreide  besäten  Saatfeldes  wird  durch  die  Abnahme ­
  der  Fläche  des  mit  Futterpflanzen  bebauten  Bodens  bewiesen,
auf  Kosten  dessen  sich  diese  Ausdehnung  eben  vollzieht.  So  betrug  im
Jahre  1881  die  Fläche  des  Kornfeldes  1  915  596  Dess.  oder  47,8  Prozent
des  gesamten  Saatfeldes,  dagegen  im  Jahre  1901  6  247  600  Dess.  oder
81  Prozent  des  gesamten  Saatfeldes.  Im  Jahre  1881  kamen  auf  je
10  000  Dess.  188  Dess.  der  mit  Futterpflanzen  bebauten  Fläche,  dagegen
sank  diese  Fläche  im  Jahre  1901  bis  auf  67  Dess.
Fs  sind  die  Aenderungen  in  den  Flächen  verschiedener  Pflanzenkulturen ­
  im  Zusammenhang  mit  den  Bewegungen  und  Schwankungen  der
Getreidepreise  von  Bedeutung.  Es  ist  charakteristisch,  dass  eben  in  den
südrussischen  Gouvernements,  die  am  nächsten  zum  Aussenmarkt  liegen,
die  extensive  Wirtschaft  mit  primitivem  Ackerbausystem  besteht.  Betrachtet ­
  man  aber  die  Ausdehnung  des  Ackerfeldes  in  den  einzelnen
Gouvernements,  so  tritt  ganz  deutlich  hervor,  im  Einklang  mit  lnünens
Theorie,  die  Wirkung  des  Marktes  auf  die  Intensivizierung  des  Ackerbaues. ­
  In  den  einzelnen  Gouvernements  des  südrussischen  Gebietes
zeichnen  sich  durch  die  intensive  Wirtschaft  eben  die  südlichen  Kreise
aus,  die  den  Hafenstädten  am  nächsten  liegen.  Hier  wird  der  Prozentteil ­
  der  Fläche  des  Saatfeldes  in  Bezug  auf  das  ganze  Ackerfeld  viel
grösser  als  in  den  nördlichen  Kreisen.
Die  Gutsherren  in  den  nördlichen  Kreisen  des  Gouvernements
Cherson,  in  den  Kreisen  Alexandria,  Elisabethgrad  und  Ananjew
bestellten  als  Ackerfeld  einen  kleineren  Teil  ihres  Landes  als  die
Gutsherren  in  dem  südlichen  Teil  des  Gouvernements.  Auch  ist  bei
den  ersten  das  Verhältnis  zwischen  Ackerland,  Weideland  und  Brache
viel  gleichmässiger  als  bei  den  letzten.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  den
Getreidepreisen.
Das  charakteristische  in  der  Bewirtschaftungsweise  der  grossen
Gutswirtschaften  in  den  neurussischen  Gouvernements  ist  das  Bestehen
eines  starken  Absentismus.  «Wo  die  sachlichen  Bedingungen  kapitalisti-
        <pb n="37" />
        28

scher  Landwirtschaft  erfüllt  sind,  finden  wir  den  Pächter.» 1 )  Diese  Worte
Sombarts  passen  vollständig  auf  die  neurussischen  Gouvernements.  Die
grossen  Gutswirtschaften  einerseits  und  der  Umstand,  dass  meistens  nicht
Lust  und  Fähigkeit,  eine  Gutswirtschaft  zu  führen,  sondern  entweder  ein
Standesvorrecht  oder  überhaupt  eine  Zufälligkeit  den  Grossgrundbesitzer
diesen  Beruf  ergreifen  lassen,  machen  die  Entstehung  des  Pachtsystems
unumgänglich. 2 )  In  den  neurussischen  Gouvernements  finden  wir  daher
eine  starke  Entwicklung  des  Pachtsystems.
Die  Bewirtschaftung  der  Gutswirtschaft  kommt  in  Neurussland  in
dreierlei  Form  vor:  in  der  Form  der  Selbstbewirtschaftung  (zu  dieser
Form  gehört  auch  die  Bewirtschaftung  durch  die  Administration),  in  der
Form  einer  Pacht,  langfristiger  oder  einjähriger,  in  Neurussland  kurz
«Uebernahme»  genannt.  Die  letzte  Form  der  Pacht  geschieht  in  der
Regel  pro  1  Dess.  und  kommt  nur  für  die  Kleingrundbesitzer  in  Betracht.
Es  sind  mehr  die  Bedürfnisse  seitens  der  Pächter  als  die  seitens
der  Gutsherren,  die  diese  Form  der  Bewirtschaftung  des  Landes  hervorrufen.
  Die  Pächter  sind  unter  den  Bauern  gewöhnlich  die  Kleinbesitzer,
am  meisten  diejenigen,  deren  Besitz  schon  an  der  Grenze  der  Besitzlosigkeit ­
  steht.  Eine  grosse  Not  an  Land  und  an  Geld  und  Unsicherheit
der  gesamten  Lage  ihrer  Wirtschaft  gestattet  ihnen,  das  Land  nur  auf
ein  Jahr  zu  übernehmen;  ausserdem  will  auch  der  Gutsherr  das  Risiko
der  Verpachtung  nur  auf  ein  Jahr  übernehmen.  Eine  solche  Pacht  wird
zu  einer  «Nährpacht»,  da  der  das  Land  übernehmende  bäuerliche  Kleinbesitzer ­
  durch  die  Zupachtung  sein  Ackerland  nur  zum  Zwecke  des  eigenen
Unterhaltes  vergrössern  will.  Je  mehr  es  in  einer  Gegend  besitzlose
Bauern  gibt,  desto  dringender  wird  die  Nachfrage  nach  einer  solchen
«Landübernahme»  (Sjemka).  Durch  eine  starke  Nachfrage  werden  die
Bodenpreise  bis  zum  Aeussersten  erhöht,  so  dass  der  Pachtschilling  auch
den  Arbeitslohn  der  Bauern  verschlingt.  In  der  russischen  Literatur
wird  eine  solche  einjährige  Kleinpacht  «Hungerpacht»  genannt.  Die
Form  der  Verpachtung  hat  in  Neurussland  ihre  Geschichte.  Durch  die
Aufhebung  der  Leibeigenschaft,  die  in  ganz  Russland  den  Gutsbesitzern
die  unentgeltlichen  Arbeitskräfte  entzog,  haben  die  Gutswirtschaften  in
den  südrussischen  Gouvernements  viel  weniger  als  in  den  übrigen  Gouvernements ­
  Russlands  gelitten.  Es  erklärt  sich  dadurch,  dass  in  den
neurussischen  Gouvernements  die  Gutsbesitzer  durch  die  grossen  Umfänge ­
  ihrer  Wirtschaften  genötigt  waren,  auch  vor  der  Aufhebung  der
b  Sombart:  Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  XIX.  Jahrhundert,  S.  386.
2 )  Vgl  v.  d.  Goltz:  Landwirtschaft,  I.  Teil,  in  Schönbergs  Handbuch  der  politischen
Oekonomie,  II.  Ausg.  Bd.  II.  S.  108.
        <pb n="38" />
        —  Z9  —
Leibeigenschaft  Lohnarbeiter  zu  verwenden.  Die  Krisis,  die  die  meisten
Gouvernements  bald  nach  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  ergriff,  hat
aber  auch  auf  die  neurussischen  Gouvernements  ihren  Einfluss  geübt  in
der  Form,  dass  sie  eine  starke,  immer  zunehmende  Verschuldung  der
Gutsbesitzer  und  Mangel  an  Arbeitskräften  hervorrief.  Dazu  kam  der
Mangel  an  Kapital  und  an  wirtschaftlichen  Kenntnissen.  Was  diese
letzten  zwei  Ursachen  anbetrifft,  so  spielen  sie  zur  Zeit  keine  so  grosse
Rolle  wie  früher.  Das  Land  der  Gutsbesitzer  wird  in  den  neurussischen
Gouvernements  in  der  Regel  mit  dem  gutsherrlichen  Inventar  bestellt.
Ein  Kapitalmangel  macht  sich  nicht  mehr  wie  früher  bemerkbar.  Es  ist
die  grössere  Rentabilität  der  Verpachtung  auf  ein  Jahr,  die  unter  dem
Einfluss  der  enormen  Pachtpreise  die  Gutsbesitzer  bewegt,  ihr  Land  auf
solche  Weise  zu  verwerten.  Der  Gutsbesitzer  wird  nur  von  den  Gesichtspunkten ­
  des  kapitalistischen  Unternehmers  geleitet.  Es  wird  in
Neurussland  auf  dem  Lande,  Dank  der  grossen  Umfänge  der  Gutswirtschaften, ­
  so  spekuliert,  wie  es  die  Unternehmer  mit  ihren  Waren  tun.
Das  Land  in  den  Händen  unserer  südlichen  Landlords  ist  nichts  als  eine
Aktie,  die  man  sehr  leicht  auf  den  Markt  bringen  kann,  und  mit  welcher
es  überhaupt  leicht  ist,  alle  Kunststücke  der  Börsenequiiibristik  zu  machen,
je  nachdem  sich  die  Verhältnisse  im  wirtschaftlichen  Leben  oder  auf
den  Getreidemärkten  ändern. 1 )
Was  den  Mangel  an  Arbeitskräften  anbetrifft,  so  wirkt  jetzt  diese
Ursache  in  viel  geringerem  Masse  als  früher,  was  wir  in  einem  späteren
Kapitel  zu  betrachten  haben.  Da  wo  die  bäuerliche  Bevölkerung  etwas
wohlhabender  ist  und  wo  die  Arbeitsmärkte  etwas  entfernter  sind,  wird
ein  gewisser  Mangel  an  Arbeitskräften  empfunden.  In  diesen  Gegenden
versehen  sich  die  Gutsbesitzer  mit  Arbeitskräften  dadurch,  dass  sie
kleine  Grundstücke  unter  die  Landarbeiter  verteilen  und  diese  durch
verschiedene  Massnahmen  an  ihr  Gut  zu  fesseln  sich  bemühen.  Indem
wir  der  Betrachtung  über  den  Naturallohn,  der  in  grossem  Masse  bei
solcher  Landverteilung  gezahlt  wird,  ein  spezielles  Kapitel  widmen,  wollen
wir  hier  eine  solche  Landgutverteilung  insoferne  erörtern,  als  es  für
che  Untersuchung  des  Pachtsystems  in  Neurussland  nötig  ist.  Eine  solche
Landzuteilung  —  die  der  Teilpacht  entspricht  —  unterscheidet  sich  von
der  einjährigen  Pacht  durch  den  Bauern  erstens  dadurch,  dass  der
Pachtschilling  nicht  in  Geld,  sondern  in  natura  bezahlt  wird,  und  zweitens
dadurch,  dass  der  Teilpächter  (russisch:  Skopschtschik)  tatsächlich,  wenn
auch  nicht  rechtlich  mehr  ein  Arbeiter,  als  ein  Pächter  ist.  Der  Grund-«Ueber

  die  Agrarfrage».  —  «Ruskija  Wjedomosti»  1906  Nr.  69.
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        30

besitzer  stellt  einheimischen  Bauern  sowie  auch  Wanderarbeitern  eine
kleine  Hütte  mit  einem  kleinen  Grundstück  zur  Verfügung.  Das  Land
wird  vom  Teilpächter  bestellt,  der  sich  verpflichtet,  dem  Grundbesitzer
den  grössten  Teil  -  meistens  drei  Fünftel  der  Ernte  abzugeben.  Für  die
Hütte  und  Ländereien,  die  dem  persönlichen  Bedarf  des  Teilpächters
dienen,  wird  dem  Gutsbesitzer  Pachtgeld  bezahlt.  Zu  einer  solchen
Teilpacht  greift  der  Gutsbesitzer  nicht  so  sehr  wegen  des  Mangels  an
Arbeitskräften  als  infolge  seines  Strebens,  möglichst  viel  Land  als  Ackerland ­
  und  als  Saatfeld  zu  benützen.
Die  Teilpacht  wird  gegenwärtig  in  Neurussland  unumgängliche
Bedingung,  ohne  welche  keine  Bewirtschaftung  der  gutsherrlichen  Wirtschaft ­
  möglich  ist,  da  es  dem  Gutsbesitzer  ermöglicht  wird,  mit  den
geringsten  Produktionskosten  das  ganze  ihm  gehörende,  kulturfähige
Land  zu  nutzen.  Die  Steppen  bilden  jetzt  ein  Meer  von  Weizen,  Gerste,
Hafer;  als  kleine  grüne  Inseln  treten  Mais  und  Flachs  hervor,  hie  und
da  tauchen  gleich  gelben  Flecken  die  von  der  Sonne  halb  verbrannten
Gemüsefelder  auf.  Erwähnen  wir  noch  die  ausgezeichneten  Wassertransportverhältnisse, ­
  so  wird  uns  das  stychienrnässige,  manchmal  als
wahnsinnig  erscheinende  Streben  der  meisten  der  Gutsbesitzer  nach
Vermehrung  der  Anbaufläche  auf  Kosten  der  Weiden,  Wiese  und  Brache
vollständig  erklärlich,  in  der  Praxis  wird  diese  Tendenz  durch  die  Teilpacht ­
  mit  einem  grossen  Erfolge  verwirklicht. 1 )
Trotz  der  starken  Verbreitung  ist  die  einjährige  Kleinpacht  und
die  Skopschtschina,  .bei  der  Bezahlung  des  Pachtschillings  nicht  in  Geld,
sondern  in  natura  erfolgt,  nicht  die  vorherrschende  Pachtform  in  Südrussland. ­
  Dank  der  günstigen  wirtschaftlichen  und  natürlichen  Vorbedingungen ­
  hat  sich  hier  kapitalistisches  Pachtsystem  entwickelt.  Neben
einer  starken  Nachfrage  nach  einer  Nährpacht  seitens  der  besitzlosen
Bauern  und  Kleinbesitzer  besteht  in  den  neurussischen  Gouvernements
die  Pacht,  zu  der  die  wohlhabenden,  bäuerlichen  Grundbesitzer  nicht  zu
Unterhaltszwecken,  sondern  zu  Unternehmungszwecken  greifen.
Die  neurussischen  Gouvernements  stehen  an  erster  Stelle  nach  der

’)  Russkija  Wjedomosti  a.  a.  D.  Wie  rentabel  für  die  Gutsbesitzer  diese  Form
der  Bewirtschaftung  ist,  wird  durch  die  folgende  Berechnung  gezeigt.  Nehmen  wir  an,
dass  die  Ernte  50  Pud  pro  Dess.  beträgt,  so  erhält  der  Gutsherr  30  Pud  pro  I  Dess.
Bei  dem  Getreidepreis  zu  75  Kopeken  pro  Pud  macht  es  22  Rubel  50  Kopeken  aus.  Da
ein  Drittel  des  Landes  meistens  unbestellt  bleibt,  so  gibt  die  Ernte  dem  Gutsherrn
gewöhnlich  nicht  mehr  als  15  Rubel.  Wenn  der  Gutsherr  auch  nur  drei  Zehntel  der
Ernte  erhielte,  so  würde  sein  Teil  nicht  weniger  als  7  Rubel  50  Kopeken  betragen,
während  der  Pachtpreis  im  Durchschnitt  6--7  Rubel  beträgt.
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        31

Fläche  des  von  den  Grundbesitzern  verpachteten  Landes  und  der  Entwicklung ­
  der  kapitalistischen,  mehr  oder  weniger  langfristiger  und  mehr
oder  weniger  grossen  Pacht.
Eine  solche  Pacht  wird  naturgemäss  keine  Teilpacht,  sondern  eine
Geldpacht.  Ausserdem  darf  sie  zwar  in  Anbetracht  des  extensiven
Wirtschaftssystems  in  Neurussland  nicht  als  eine  Grosspacht  gelten,
doch  sind  die  gepachteten  Grundstücke  so  gross,  dass  sie  die  Verwendung
von  Lohnarbeitern  erheischen.  Wie  verbreitet  dieses  Pachtsystem  ist,
wird  durch  folgende  Angaben  bewiesen.  Es  wurden  von  der  gesamten
Zahl  der  in  den  Jahren  1886—1900  in  Staats-  und  Adelsbanken  hypothesierten
  Güter  bewirtschaftet  von  den  Gutsbesitzern  selbst  (oder  durch
die  Administration)  24,1  Prozent,  durch  die  Verpachtung  60  Prozent
und  gemischt  15,6  Prozent.
Das  Pachtsystem  und  der  damit  in  Zusammenhang  stehende  Absentismus ­
  der  neurussischen  Grossgrundbesitzer  ist  nicht  nur  sehr  gross,
sondern  nimmt  mit  der  Zeit  immer  mehr  zu.  Es  wurden  bewirtschaftet
in  ganz  Neurussland:

(Tabelle  VI1)  In  Prozent
im  Durchschnitt  in  der  Fünfjahrperiode

1886-1890

1891  1895

1896—1900

vom  Gutsherrn  selbst

24,1

22,1

13,9

durch  die  Verpachtung

60,1

67,2

75,8

Gemischt

15,6

10,5

10,1

In  den  einzelnen  Gouvernements  äussert  sich  die  Ausdehnung  des
Absentismus  noch  bedeutender.  So  z.  B.  vermehrte  sich  in  den  Jahren
1896—  1900  im  Vergleich  mit  den  Jahren  1886—1S90  der  Prozentsatz
der  durch  die  Verpachtung  bewirtschafteten  Güter  zweimal  in  Taurien.
Dagegen  verminderte  sich  der  Prozentsatz  der  vom  Gutsherrn  selbst
bewirtschafteten  Güter  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw  sogar  um  viermal. ­
  Soviel  über  die  Bewirtschaftung  des  Grossgrundbesitzes.
Was  die  Flächen  des  von  dem  Gutsherrn  verpachteten  Landes
anbetrifft,  so  betragen  sie  in  Bessarabien  5,6  Prozent  und  im  Gouvernement
Cherson  36  Prozent  des  Privatgrundbesitzes.  Im  Durchschnitt  aber
macht  die  Fläche  des  von  den  Bauern  in  Pacht  übernommenen  Landes
e ‘  Privatgrundbesitzer  ein  Drittel  des  gesamten  Privatgrundbesitzes  aus.
Die  Geldpacht  bildet  die  vorherrschende  Form  des  Pachtsystems
und  zwar  79,6  Prozent  von  der  gesamten  Zahl  der  Pachtfälle.  In  den
einzelnen  Gouvernements  beträgt  der  Prozentteil  der  Geldpacht  97,2  in
        <pb n="41" />
        32

Taurien,  95,5  im  Gouvernement  Cherson,  90,1  im  Gouvernement  Ekaterinoslaw.
  Als  Pächter  treten  in  den  neurussischen  Gouvernements  Gemeinden,
Genossenschaften  und  einzelne  Bauernwirte  auf.  Es  versteht  sich  von
selbst,  dass  die  Gemeinde  bei  der  Pacht  keine  Unternehmungszwecke
verfolgt.  Das  durch  die  Gemeinde  in  Pacht  übernommene  Land  dient
für  die  Beseitigung  resp.  Verminderung  des  Landhungers  einzelner  Gemeindegenossen. ­

Was  die  Pacht  durch  die  Genossenschaften  anbetrifft,  so  ist  hier
zu  bemerken,  dass  die  Genossenschaften  der  russischen  Bauern,  die  zum
Zwecke  der  Pacht  gebildet  werden,  nicht  Produktivgenossenschaften  sind,
sondern  Genossenschaften,  die  nur  zum  Zwecke  des  Kaufes  resp.  der
Pacht  gebildet  werden.  Das  in  Pacht  übernommene  Land  dient  also
keiner  korporativen  Unternehmung,  sondern  ausschliesslich  den  persönlichen ­
  Bedürfnissen  jedes  einzelnen  Genossen.  Die  Kleinbesitzer  nehmen
an  einer  solchen  Genossenschaft  teil,  um  das  knappe  Budget  ihrer  Wirtschaft ­
  durch  die  gepachteten  Grundstücke  zu  verbessern,  die  wohlhabenden
Bauern  —  zu  Unternehmungszwecken.  Da  der  Geldanteil  jedes  Genossen
ziemlich  hoch  ist  und  da  der  Vorteil  von  solcher  genossenschaftlichen
Pachtung  für  verschiedene  Gruppen  der  Wirtschaften  verschieden  äst,  so
bilden  sich  die  Genossenschaften  solcher  Art  am  häufigsten  im  Mittelgrundbesitze, ­
  wo  aber  die  Bevölkerung  differenziert  ist  und  Grossbauer
und  Kleinbauer  sich  gegenüberstehen,  kommt  diese  genossenschaftliche
Pachtform  sehr  selten  vor.  Es  ergibt  sich  also,  dass  da,  wo  die  kapitalistischen ­
  Verhältnisse  auf  dem  platten  Lande  am  weitesten  entwickelt
sind,  und  wo  eine  bedeutende  Zahl  grösserer  Bauernwirtschaften  besteht,
die  nach  Gesichtspunkten  der  Unternehmung  geleitet  werden,  die  genossenschaftliche ­
  Pacht  am  wenigsten  entwickelt  ist.  Und  umgekehrt  kann
man  aus  der  geringen  Ausdehnung  der  kapitalistischen  Pacht  schliessen.
Unter  den  verschiedenen  Kategorien  von  Pächtern  —  Gemeinden,  Genossenschaften ­
  und  einzelnen  Bauernwirten  —  sind  die  letzten  als  die  vorherrschenden ­
  zu  bezeichnen. 1 )  So  macht  von  der  gesamten  Zahl  der
Pachtfälle  im  Jahre  1900  die  Zahl  der  Pachtfälle  von  den  einzelnen
Bauernwirten  87,7  Prozent  aus.
Was  den  Charakter  dieser  Pacht  seitens  einzelner  Bauernwirte
anbetrifft,  so  ist  sie  eine  Geldpacht  —  •  in  ganz  Neurussland  macht  sie
78,2  Prozent  von  allen  Arten  von  Pacht  aus.  Dass  die  neurussischen
Pächter  Unternehmungszwecke  verfolgen,  wird  auch  durch  die  Grösse
*)  Vgl.  Manuilow,  Die  Bauernpacht.  Studien  über  die  Agrarfrage.  Bd.  II.  Schullze-Qävernitz.
  Volkswirtschaft!.  Studien  aus  Russland.  Kap.  Agraria.
        <pb n="42" />
        33

der  gepachteten  Grundstücke  bewiesen.  Die  durchschnittliche  Grösse
derselben  beträgt  in  ganz  Neurussland  37,9  Dess.  ln  den  einzelnen
Gouvernements  ist  sie  viel  höher,  indem  sie  im  Gouv.  Cherson  sogar
über  250  Dess.  beträgt.
Als  ein  charakteristischer  Zug  der  Bauernpacht  in  Südrussland  sei
hier  noch  eine  starke  Ausdehnung  der  langjährigen  Pacht  (in  Russland
gilt  die  über  drei  Jahre  dauernde  Bauernpacht  als  langjährige)  erwähnt,
ln  Bezug  auf  Ausdehnung  der  langfristigen  Pacht  stehen  die  neurussischen
Gouvernements  an  erster  Stelle  unter  allen  Gouvernements  des  Europäischen ­
  Russlands.  Die  Zahl  der  Bauern,  die  das  Land  für  eine  Frist
von  mehr  als  drei  Jahre  übernehmen,  betrug  im  Jahre  1900  36,9%  der
gesamten  Zahl  der  Bauernpächter,  ln  den  einzelnen  Gouvernements  ist
der  Prozentsatz  der  Fälle  der  langfristigen  Pacht  noch  höher,  indem  er
im  Gouv.  Cherson  69,7%  und  im  Dongebiet  sogar  85%  beträgt.
Durch  die  vorangehende  Erörterung  über  die  Bauernpacht  haben
wir  eine  bemerkenswerte  Begleiterscheinung  derkapitalistischen  Entwicklung
in  der  neurussischen  Landwirtschaft  festgestellt.  Zwar  haben  tvir  nur
die  Bauernpacht  untersucht,  da  die  Angaben,  welche  die  Pacht  von
Kaufleuten  und  Kleinbürgern  betreffen,  zu  lückenhaft  sind,  und  doch
könnte  eine  Betrachtung  über  eine  solche  den  kapitalistischen  Charakter
des  in  den  neurussischen  Gouvernements  herrschenden  Pachtsystems
nur  bestätigen.
Es  ergibt  sich  also,  dass  die  gutsherrliche  Wirtschaft,  die
schon  in  den  meisten  Fällen  den  Unternehmungscharakter  trägt,  auf
den  Absatz  produziert  und  sich  nach  kapitalistischen  Berechnungen
richtet,  am  meisten  auch  ihren  Charakter  auch  in  dem  Falle  behält,
wenn  sie  nicht  vom  Gutsherrn  oder  durch  die  Administration,  sondern
durch  Verpachtung  bewirtschaftet  wird.  Davon  spricht  auch  der  Grossgrundbesitzer ­
  aus  dem  Gouv.  Cherson,  Graf  Stembock-Fermor.  Indem
er  die  Vorteile  der  Verpachtung  für  die  Gutsherrn  darlegt,  schliesst  er
seine  Bemerkungen  darüber  folgendermassen:  «.  .  .  .  Die  direkte  Geldrente ­
  in  der  Form  eines  immer  steigenden  Pachtschillings  übertrifft  die
Rente,  die  der  Gutsherr  durch  die  eigene  Bewirtschaftung  bezieht,  was
sich  durch  die  teuere  Administration  und  die  hohen  Arbeitslöhne  erklärt.» 1 )
Wird  die  Sorge  für  die  Beschäftigung  von  Lohnarbeitern  seitens  der
Gutsbesitzer  durch  die  Verpachtung  ihres  Landes  umgangen,  so  schliesst

&amp;gt;)  Lieber  die  gegenwärtige  Lage  und  die  Aufgaben  des  Grossgrundbesitzes  in
den  südrussischen  Gouvernements.  Die  Schriften  der  «Kais.  Freien  Volkswirtschaft!.
Gesellschaft»  1898,  Bd.  XI—XII,  S.  291.

3
        <pb n="43" />
        34

das  doch  die  Verwendung  der  Lohnarbeiter  im  südrussischen  Ackerbau
noch  nicht  aus.  Die  Betrachtung  über  das  in  Russland  bestehende  Pachtsystem ­
  hat  gezeigt,  dass  auch  dadurch  die  Nachfrage  nach  Arbeitskräften ­
  so  unbedeutend  vermindert  wird,  dass  diese  Verminderung  gar
nicht  in  Betracht  kommt.  Der  grösste  Teil  des  bestellten  Bodens  wird
immer  von  den  Lohnarbeitern  bestellt.
Um  eine  völligere  Charakteristik  der  Betriebsverhältnisse  des  Privatgrundbesitzes, ­
  zu  geben,  wollen  wir  noch  die  Frage  der  Anwendung  der
landwirtschaftlichen  Maschinen  berühren.  Die  meisten  sowohl  Gutswirtschaften ­
  als  auch  Bauernwirtschaften  in  den  neurussischen  Gouvernements ­
  zeichnen  sich  durch  häufige  Verwendung  der  landwirtschaftlichen
Maschinen  und  des  toten  Inventars  überhaupt  aus.
Wie  gross  diese  Anwendung  des  eigenen,  toten  Inventars  in  den
grossen  adeligen  Wirtschaften  in  den  Jahren  1886-1893  war,  zeigen
folgende  Zahlen:  Von  1094  adeligen  Grossgütern  in  den  vier  (ohne  das
Dongebiet)  Gouvernements  besassen  46,3%  oder  508  eigenes  Inventar.
Von  den  einzelnen  Gouvernements  besassen  48,3  %  im  Gouv.  Ekaterinoslaw
  und  in  Taurien  schon  damals  sämtliche  Wirtschaften  eigenes  totes
Inventar.  Von  1105  Gutswirtschaften  besassen  67,5%  oder  716  Gutswirtschaften ­
  eigene  Gebäude  und  ein  Drittel  waren  ohne  dieselben.  Was
die  Art  des  toten  Inventars  anbetrifft,  so  bestand  es  grösstenteils  aus
Maschinen.  Von  500  im  Besitze  eigenen  toten  Inventars  sich  befindenden
Gutswirtschaften  haben  314  oder  61,6%  landwirtschaftliche  Maschinen
gehabt.  Die  grosse  Nachfrage  nach  Arbeitskräften  ist  es,  die  eine  starke
Verwendung  von  landwirtschaftlichen  Maschinen  und  Geräten  in  den
neurussischen  Gouvernements  hervorrief.  In  den  siebenziuer  Jahren
o
zählte  man  im  Gouv.  Cherson  etwa  314  in  der  Landwirtschaft  verwendete ­
  Lokomobilen;  im  Jahre  1881  waren  es  schon  500.  In  den
Jahren  1884—1886  in  den  drei  (von  sechs)  Kreisen  desselben  Gouvernements ­
  waren  schon  435  Dampfdreschmaschinen  beschäftigt.  Im  Jahre
1895  hat  sich  diese  Zahl  verdoppelt.  Und  im  Jahre  1897  zählte  man
schon  in  den  drei  Kreisen  1150  Dampfdreschmaschinen.
«Ueberall  auf  dem  Lande»  —  berichtet  das  Landwirtschaftskomitee
vom  Gouv.  Cherson  —  «sind  jetzt  die  Mähmaschinen  und  die  Göppeldreschmaschinen,
  sogar  auch  die  Säemaschine  zu  treffen.  Als  Werkzeug
für  die  Bodenbestellung  dient  in  den  meisten  Fällen  der  Pflug.  Das
Hauptbestreben  der  Grossbauern  äussert  sich  in  der  Verminderung  der
Ausgaben  für  Arbeitslöhne,  darum  erwirbt  der  Bauer  häufig  Mäh-  und
Säemaschinen.»
        <pb n="44" />
        35

Nach  dem  Bericht  der  Seinstwoverwaltung  im  Gouv.  Ekaterinoslaw
dehnt  sich  die  Verwendung  der  landwirtschaftlichen  Geräte  und  Maschinen
sehr  stark  aus.  So  zählte  man  z.  B.  im  Kreis  Oberdnjepr  an  Pflügen
und  anderen  Ackergeräten:

(Tabelle  VIII)

im

Jahre

1894

bei

den

Gutsherren

5  220

«

«

Bauern

27271

«

«

1895

«

«

Gutsherren

6  752

«

«

Bauern

30  112

von  den

Dreschmaschinen  mit  Pferdebetrieb:

im

Jahre

1894

bei

den

Gutsherren

131

«

«

Bauern

671

«

«

1895

«

«

Gutsherren

290

«

«

Bauern

838

Dasselbe  wird  auch  aus  dem  Dongebiet  berichtet.  So  wurden  dort
innerhalb  des  Gouvernements  verkauft:
Von  den  amerikanischen  Getreidemähmaschinen  in  den  Jahren:

1900

1901

von  den  Grasmähmaschinen

2500

2500

«  «  Garbenbindern

25

100

Bei  dem  extensiven  Wirtschaftssystem  in  den  neurussischen  Gouvernements ­
  ermöglicht  die  Verwendung  der  landwirtschaftlichen  Maschinen,
die  wegen  der  grossen  Anbauflächen  ganz  unentbehrlich  sind,  die  Handarbeit ­
  zu  vermindern,  die  .Produktivität  der  Arbeit  zu  erhöhen,  die  Produktionskosten ­
  für  jedes  einzelne  Produkt  herabzusetzen  und  dadurch  die
Rente  stark  zu  erhöhen.  Das  wird  von  den  Gutsbesitzern  selbst  zugegeben: ­

«Die  Mehrzahl  von  Gutsbesitzern»  —  sagt  Herr  Jaroschko  —,  «die
die  Landwirtschaft  für  eine  Industrie  halten,  die  durch  die  Produktion
der  Vegetabilien  und  tierischen  Produkte  einen  Gewinn  zu  erzielen  hat,
bemühen  sich,  die  Produktionskosten  der  Bodenprodukte  durch  die  Verwendung ­
  von  Maschinen  möglichst  zu  vermindern.»  Die  selbstwirtschaftenden ­
  Gutsbesitzer  tun  es,  um  eine  möglichst  grosse  Rente  zu  erzielen,
die  Pächter  wegen  der  hohen,  immer  steigenden  Pachtpreise. 1 )
*)  Vortrag  in  der  Moskauer  Landwirtschaftlichen  Gesellschaft.
3*
        <pb n="45" />
        36

Dieselbe  Meinung  hat  neulich  in  dem  Landwirtschaftskomitee  auch
der  Grossgrundbesitzer  des  Gouvernements  Taurien  H.  Faltz-Fein  geäussert.
  Indem  er  die  Förderung  der  Maschinenproduktion  in  den  südrussischen ­
  Gouvernements  befürwortete,  sagte  er  u.  a.:  «Die  Verbreitung
unserer,  von  den  südrussischen  Fabrikanten  erfundenen  Mähmaschinen
hat  in  die  Kasse  der  Privatgrundbesitzer  den  ganzen  Ueberschuss  an
Arbeitslöhnen  eingebracht,  die  sie  bis  vor  kurzem  noch  zu  zahlen  hatten.»
        <pb n="46" />
        Kapitel  III.
Die  wirtschaftliche  Lage  der  Bauernschaft.

Die  neurussischen  Gouvernements  gehörten  aus  historischen,  wirtschaftlichen ­
  und  natürlichen  Ursachen  während  einer  langen  Zeit  zu  den
Gouvernements,  wo  die  bäuerliche  Bevölkerung  sich  in  einer  relativ
besseren  und  erträglicheren  Lage  befand.  Aber  die  so  mächtig  fortschreitende ­
  kapitalistische  Entwicklung  mit  einer  Reihe  anderer  Faktoren
verbunden,  ruft  bei  der  Bauernschaft  auch  in  diesem  «seligen  Süden»
die  Vergrösserung  und  die  Verschärfung  der  Bauernnot  hervor.  Auch  hier
werden  die  Lebensbedingungen  der  Bauernschaft  immer  unerträglicher.
Dies  wirkt  wiederum  auf  die  Umgestaltungen  ein,  die  sich  im  Privatgrundbesitz ­
  vollziehen.  Bei  der  grossen  Rolle,  die  für  den  Privatgrundbesitz ­
  in  den  neurussischen  Gouvernements  die  Arbeiterfrage  spielt,  sind
die  Aenderungen  in  der  wirtschaftlichen  Lage  der  neurussischen  Bauernschaft ­
  von  grosser  Wichtigkeit.  Will  man  also  die  Aenderungen,  die
sich  in  der  letzten  Zeit  sowohl  in  der  Nachfrage  nach  und  im  Angebot
von  Arbeitskräften  in  den  neurussischen  Gouvernements  vollziehen,
richtig  beurteilen,  so  ist  vor  allem  die  Frage  zu  beantworten:  Welche
ist  die  wirtschaftliche  Lage  der  einheimischen  Bauernschaft?
Die  bäuerliche  Bevölkerung  in  den  neurussischen  Gouvernements
nimmt  fortwährend  bedeutend  zu.  Im  Jahre  1860  betrug  sie  in  Neurussland ­
  3  668  937  Seelen.  In  36  Jahren,  bis  zum  Jahre  1897,  wirdein
Zuwachs  von  4  442  422  Einwohnern  bemerkt,  was  im  Durchschnitt  pro
Jahr  123  400  Menschen  ausmacht.  Im  Jahre  1897  betrug  also  die
bäuerliche  Bevölkerung  8  719  692  Menschen.  In  den  vier  Jahren  von  1897
bis  1900  nahm  die  Bevölkerung  um  890  036  zu  und  so  betrug  die  Bevölkerung ­
  im  Jahre  1900  9  577  817  Menschen.  Wie  gross  in  den  einzelnen
Gouvernements  die  relative  Verminderung  der  bäuerlichen  Bevölkerung
war,  wird  durch  folgende  Zahlen  gezeigt.
So  betrug  der  Prozentsatz  der  bäuerlichen  Bevölkerung  in  Bezug
auf  die  gesamte  Bevölkerung  in  den  Gouvernements:
        <pb n="47" />
        38

(Tabelle  IX)

im  Jahre  1892

im  Jahre  1897

Bessarabien

68,0

70,4

Cherson

66,8

60,4

Taurien

71,3

70,9

Ekaterinoslaw

82,7

80,3

Dongebiet

47,2

42,7

Indem  der  relative

Prozentteil  der  bäuerlichen  Bevölkerung  sich

vermindert,  nimmt  ihre  absolute  Zahl  immer  zu.
Bevölkerung  absolut  zu  im  Jahre  1900:

So  nahm  die  bäuerliche

(Tabelle  X)

in  Bezug  auf  die  Bevölkerung
im  Jahre  1892  im  Jahre  1800

Bessarabien

um  3,5  Prozent

33,7  Prozent

Cherson

«  2,2  €

50,1  «

Taurien

«  3,3  «

50,3  c

Ekaterinoslaw

«  2,3  «

51,2

Dongebiet

«  2,4  «

56,2

Mit  einer  so  starken  Zunahme  der  bäuerlichen  Bevölkerung  hielt  die
Vergrösserung  des  Bauernlandes  nicht  Schritt.  Zwar  nahm  die  absolute
Menge  des  den  Bauern  gehörenden  Landes  zu,  aber  bei  eingehender
Betrachtung  ergibt  es  sich,  dass  diese  Zunahme  nicht  alle  Kategorien
der  neurussischen  Bauernschaft  trifft  und  dass  es  für  die  Mehrheit  der
Bauern  sogar  eine  Abnahme  des  Landes  bedeutete.

Folgende  Tabelle  (XI)  zeigt  diese  absolute  Zunahme  des  den
Bauern  gehörenden  Landes.

Es  betrug  das  Land

—  in  taus.  Dess.

—  in  den

Jahren

1870

1880

1890

1900

in  den  Gouvernements

Bessarabien

1  587

1  605

1  639

1  738

Cherson

2  280

2  380

2  636

3  079

Taurien

2  153

2  173

2  437

2  589

Ekaterinoslaw

2714

2  736

3187

3  338

Dongebiet

7  502

7  634

8061

8  632

in  Neurussland

16  536

16  528

18160

18  376

r

Während  jedoch  die

absolute

Grösse

des  Bauernlandes  zunahm,

hat  die  auf  je  einen  Kopf  fallende  Parzelle

seit  dem  Jahre  1861  fast  auf

den  dritten  Teil  abgenommen.
So  betrug  das  zugeteilte  Land  (Nadjel)  auf  je  eine  männliche  Seele
im  Durchschnitt  in  den  Gouvernements;
        <pb n="48" />
        39

(Tabelle

XII)

in

Dess.

1880

1890

1900

DurchSchwan ­

 ­

 ­

 ­

  Schwanschnitt ­



kungen

schnitt

kungen

schnitt  kungen

Bessarabien

6,2

3,7—8,7

4,1

2,5—5,8

2,4

1,2-3,7

Cherson

5,1

3,8—6,9

3,4

2,5—4,7

2,2

1,5-2,9

Taurien

10,1

5‘5—15,7

6,5

2,1-7,8

3,6

1,1-4,7

Ekaterinoslaw

5,6

3,7—11,0

3,6

2,4—7,1

2,3

1,5—4,7

Dongebiet

3,3

2,7-4,6

2,0

1,3—2,8

1,4

0,8—1,9

Es  versteht  sich

von  selbst,

dass  eine

so  geringe  und

sich  immer

vermindernde

Scholle

unzureichend  wird,  besonders

für  eine  extensive

Wirtschaft.  Dadurch

werden  die

Bauern

genötigt,

ihren

Grundbesitz

entweder  mittels  Pacht  oder  mittels  Kauf  zu  erweitern.

So  kommt  von  dem  gesamten  den  Bauern  gehörenden  Land  pro
Kopf  im  Jahre  1892  in  Dess.,  darunter:

(Tabelle  XIII)

das  gesamte
Land

zugeteiltes
Land

gekauftes
Land

gepachtetes
Land

Bessarabien

6,7

3,1

0,11

0,4

Cherson

9,1

3,1

0,26

0,7

Taurien

10,3

4,7

0,95

0,9

Ekaterinoslaw

8,2

3,5

0,5

0,5

Dongebiet

18,5

10,5

0,09

—

Es  ergibt  sich  also,  dass  unter  dem  gesamten  Bauernlande  pro
Kopf  im  Durchschnitt  das  zugeteilte  Land  zwischen  33°/o  für  Qouv.
Cherson  und  56,7%  im  Dongebiet  beträgt.
Die  oben  angeführten  Zahlen  geben  aber  von  der'Verteilung  des
sich  im  Besitze  der  Bauern  befindenden  Landes  keine  richtige  Vorstellung,
da  bei  den  verschiedenen  Qruppen  von  Bauern  der  Umfang  des  sich  in
ihrem  Besitze  befindenden  Landes  verschieden  ist.
Es  ist  in  der  russischen  Literatur  schon  allgemeine  Ansicht  geworden,
dass  der  Kauf  durch  die  Bauernbank  bis  zur  letzten  Zeit  nur  für  die
reicheren  Bauern  zugänglich  war,  da  die  Vorschüsse,  welche  die  Bank
gab,  für  die  Kleinbesitzer,  geschweige  denn  für  die  besitzlosen  Bauern,
zu  gering  waren.  Da  die  Vorschüsse  unbedeutend  waren,  hatte  man
den  Rest  der  Kaufsumme  in  Ratenzahlungen  während  mehrerer  Jahre
zu  leisten.  Dadurch  wurden  alle  möglichen  Geldabgaben,  die  die
russischen  Bauern  nach  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  in  grossem
Masse  zu  zahlen  hatten,  noch  vermehrt.  Infolgedessen  hat  die  Bauernbank ­
  ihrer  ursprünglichen  Bestimmung  nicht  entsprochen  und  das  von
        <pb n="49" />
        40

den  Bauern  mit  Hilfe  der  Bauernbank  gekaufte  Land  macht  nur  einen
unbedeutenden  Teil  des  gesamten  von  den  Bauern  gekauften  Landes  aus.
Es  wurden  von  den  Bauern  mittels  Bauernbank  gekauft  in  taus.  Dess.:

(Tabelle  XIV)
1883—1885  1886—1890  1891  —  1895

1,7  5,4
26.3  13,0  1,9
11.3  2,4  1,0
127,7  44,9  7,1
12.4  43,4  2,2

1896—1900
68,0
59.8
45,5
72.8
109,6

Trotz  einer  starken  Steigerung  der  Menge  des  durch  die  Bauernbank ­
  in  den  Jahren  1896—1900  unter  günstigen  Bedingungen  gekauften
Landes,  macht  das  durch  die  Bauernbank  gekaufte  Land  noch  immer
einen  geringen  Prozentsatz  in  Bezug  auf  das  gesamte  von  den  Bauern
gekaufte  Land  aus.  So  z.  B.  wurde  von  den  Bauern  in  den  Jahren  1895
bis  1900  237  009,19  Dess.  gekauft,  unter  diesen  aber  durch  die  Bauernbank ­
  59  872  Dess.,  was  nicht  mehr  als  25,2%  ausmacht.
im  Qouv.  Ekaterinoslaw  beträgt  im  Jahre  1890  die  Menge  des  von
den  Bauern  durch  die  Bauernbank  gekauften  Landes  1,3%,  im  Jahre
1891  1,1%,  im  Jahre  1892  1%  und  im  Jahre  1893  3,2%  des  gesamten
von  den  Bauern  durch  Kauf  erworbenen  Landes.
Von  denen,  die  die  Bauernbank  benützten,  machten  die  Besitzer
der  kleinen  Schollen  eine  starke  A4inderheit  aus.
Auf  Qrund  der  offiziellen  Berichte  der  Bauernbank,  als  auch  anderer
Quellen  —  sagt  Chodsky  —,  ist  mit  Sicherheit  zu  sagen,  dass  die  Bauern-Bodenbank,
  indem  sie  den  Weg  der  nominellen  Herabdrückung  des  Kaufbodenpreises ­
  und  der  Vermehrung  der  Zuschüsse  verfolgt,  —  im  besten
Falle  diejenigen  unterstützt,  die  auch  ohne  ihre  Hilfe  das  Land  erwerben
konnten,  gewöhnlich  aber  kam  ihre  Tätigkeit  den  Landwucherern  wie
gerufen.  ’)
Das  durch  Vermittlung  der  Bauernbank  von  den  Bauern  gekaufte
Land  betrug  im  Jahre  1892,  d.  h.  nach  neunjähriger  Tätigkeit  der  Bank
in  Bessarabien,  5,3%,  in  Cherson  23,7%,  in  Taurien  3,7%,  in  Ekaterinoslaw ­
  83%  und  im  Dongebiet  100%  des  gesamten  von  Bauern  gekauften ­
  Landes.  Während  aber  die  Menge  des  ohne  Hilfe  der  Bauernbank ­
  gekauften  Landes  in  Bessarabien  57,117  Dess.,  in  Cherson  174,08
Dess.,  in  Taurien  373,206  Dess.  und  in  Ekaterinoslaw  134,148  Dess.
betrug,  machte  das  Land,  das  die  im  Besitze  einer  Scholle  unter  3  Dess.

')  L.  Chodsky,  Land  und  Landbesitzer,  Bd.  II,  S,  269,
        <pb n="50" />
        41

befindlichen  Bauern  kauften,  nur  einen  unbedeutenden  Bruchteil  aus.
In  Bessarabien  waren  es  4,3%,  in  Cherson  7,9%,  in  Taurien  2%
und  in  Ekaterinoslaw  22,4%.  Es  ergibt  sich  also,  dass  der  grösste
Teil  von  den  Bauern  gekauft  wird,  die  im  Besitze  der  Schollen  über
3  Dess.  waren,  d.  h.  der  Minimalscholle,  die  die  Reform  vom  19.  Februar
1861  bestimmt  hat.  Die  Zahl  der  Bauern,  die  weniger  als  den  normalen ­
  Bodenanteil  besitzt,  betrug  im  Jahre  1892  in  Bessarabien
21,5%,  im  Qouv.  Cherson  25,9%,  in  Taurien  30,3%  und  im  Gouv.
Ekaterinoslaw  29,7  %  der  gesamten  männlichen  Bauernbevölkerung.
Es  ergibt  sich  also  aus  all  dem  Erörterten:  Trotz  der  Abnahme  der
Landanteile  auch  bei  den  Bauern,  denen  im  Jahre  1861  die  höchsten
Anteile  zugewiesen  waren,  und  trotz  einer  starken  Zunahme  derjenigen
Bauern,  die  überhaupt  sehr  ungenügende  Landanteile  besitzen,  ist  die
Menge  des  Landes,  das  die  Bauern,  die  nicht  einmal  eine  Maximalscholle
besitzen,  mittels  der  Bauernbank  kauften,  unbedeutend.^
Vergleicht  man  die  Menge  des  durch  Kaufverträge  ohne  Hilfe  der
Bauernbank  gekauften  Landes  mit  derjenigen,  die  mit  ihrer  Hilfe  gekauft
wurde,  so  ergibt  sich,  dass  die  letzte  durch  die  erste  bedeutend  übertroffen ­
  wird.  So  wurde  von  den  Bauern  gekauft  in  den  Jahren  1888
bis  1897  in  taus.  Dess.  in  Bessarabien  58,7,  im  Gouv.  Cherson  180,7,
in  Taurien  95,2,  im  Gouv.  Ekaterinoslaw  160,1,  im  Dongebiet  120,4.
Die  geringe  Rolle,  die  die  Bauernbank  für  die  Beseitigung  des
Landhungers  gespielt  hat,  wurde  neulich  von  einem  Sachkundigen,  wie
Herrn  Kutler,  dem  gewesenen  Minister  der  Landwirtschaft,  der  eine
Zeit  lang  an  der  Spitze  der  Verwaltung  der  Bauernbank  stand,  besprochen.
«Die  Hauptoperationen  der  Bauernbank  haben  zu  einer  Steigerung  der
Bodenpreise  geführt,  wegen  der  Konkurrenz  unter  den  verschiedenen
Schichten  der  bäuerlichen  Bevölkerung,  —  unter  den  Klein-  und  Mittelbesitzern, ­
  den  besitzlosen  und  den  wohlhabenden.  In  diesem  Kampfe
siegten  naturgemäss  die  Stärkeren.  Die  Versuche  der  Bauernbank,  sich
auf  die  Seite  der  mehr  unter  dem  Landhunger  Leidenden  zu  stellen,
führten  nicht  zu  dem  gewünschten  Ergebnisse.  Schliesslich  erwarben
die  Klein-  und  Parzellenbesitzer  nur  ausnahmsweise  Land,  viel  öfter
wurden  die  für  sie  notwendigen  Grundstücke  von  anderen  Elementen
der  bäuerlichen  Bevölkerung  gekauft  und  die  Lage  der  Kleinbesitzer
wurde  nur  verschlimmert.»
So  hat  der  Erwerb  des  Landes  sowohl  mittels  der  Bauernbank,  wie
auch  durch  Kaufverträge  die  Umschichtung  verstärkt  und  den  mittleren
bäuerlichen  Besitz  vermehrt,  dagegen  die  Besitzlosigkeit  der  Bauern  in
.sehr  geringem  Masse  beseitigt,
        <pb n="51" />
        42

Was  die  Landpacht  durch  Bauern  anbetrifft,  so  hat  auch  dieses
dritte  Mittel  den  Landhunger  der  Besitzlosen  und  Piirzellenbesitzer  nur
in  sehr  geringem  Masse  gestillt.  Der  Menge  des  von  den  Bauern  gepachteten ­
  Landes  nach  steht  Neurussland  an  erster  Stelle.  So  betrug
die  Menge  des  von  Bauern  im  Jahre  1900  gepachteten  Landes  in  ganz
Neurussland  3  649,3  taus.  Dess.,  was  18,7%  des  gesamten  im  Europäischen ­
  Russland  von  Bauern  gepachteten  Landes  ausmacht.  Im  Verhältnis
zum  Anteilsland  der  Bauern  betrug  das  von  diesen  gepachtete  Land  in
Neurussland  22,7%  und  in  den  einzelnen  Gouvernements  zwischen  19,8%
in  Bessarabien  und  161,1%  im  Dongebiet.
Dass  die  Menge  des  von  Bauern  gepachteten  Landes  immer  zunimmt, ­
  zeigt  der  Vergleich  dieser  Zahlen  aus  dem  Jahre  1900  mit  denen
im  Jahre  1892.  Im  Jahre  1892  betrug  das  gepachtete  Land  zwischen
272,1  taus.  Dess.  in  Bessarabien  und  622,29  taus.  Dess.  im  Gouv.  Cherson.
In  Bezug  auf  Anteilsland  machte  das  gepachtete  Land  zwischen  11,5%
in  Bessarabien  und  28%  in  Cherson. 1 )
Zur  Bauernpacht  in  den  neurussischen  Gouvernements  greifen
grösstenteils  diejenigen  Bauerngruppen,  die  zu  den  wohlhabenden  gerechnet ­
  werden,  da  die  Pacht  unmöglich  ist  ohne  genügende  Menge
toten  und  lebenden  Inventars.
Zweifellos  ist  die  Bauernpacht  im  Ganzen  durch  Landhunger  der  Bauern
entstanden.  Mittels  der  Pachtung  will  der  Kleinbesitzer  resp.  der  besitzlose ­
  Bauer  das  für  ihn  zu  kleine  Land  durch  Pachtung  ergänzen.  Unter
solchen  Umständen  entspricht  die  Menge  des  gepachteten  Landes  den
den  Bauern  zugewiesenen  Anteilen  in  umgekehrter  Weise:  je  kleiner  die
Bauernscholle,  desto  grösser  wird  das  von  dem  Bauer  gepachtete  Grundstück. ­
  Das  gilt  aber  nur  bis  zu  gewissen  Grenzen,  die  durch  die  Menge
des  Kapitals,  des  toten  und  lebenden  Inventars  und  durch  den  Umfang
des  der  betreffenden  Bauernwirtschaft  gehörigen  Landes  bestimmt  werden.
Sind  diese  Grenzen  überschritten,  so  wird  das  umgekehrte  Verhältnis
zwischen  dem  Umfang  der  Scholle  und  dem  des  gepachteten  Landes
durch  das  direkte  Verhältnis  ersetzt.  Je  grösser  die  Bauernwirtschaft,
desto  grösser  das  Pachtland.
Stellt  man  den  Umfang  der  Landanteile  neben  den  des  gepachteten
Landes,  so  sieht  man,  dass  von  einer  gewissen  Grenze  an  zwischen
diesen  Faktoren  ein  direktes  Verhältnis  besteht. 2 )
')  Für  das  Dongebiet  fehlen  die  Angaben.
2 )  Vgl.  Manuilow.  Die  Bauernpacht.  Eine  Denkschrift  an  den  besonderen  Ausschuss
für  die  Beratung  über  die  Nöte  der  russischen  Landwirtschaft  im  Jahre  1902,  S.  19—20,
        <pb n="52" />
        43

Davon  berichten  auch  die  Landwirtschaftskomitees.  So  schreibt
ein  solches  Komitee  vom  Kreis  Benderi  (Bessarabien):  «Das  Anteilsland
der  zur  Pachtung  greifenden  Wirtschaft  beträgt  im  Durchschnitt  12  Dess.
Obwohl  unsere  bäuerliche  Bevölkerung  verhältnismässig  mit  mehr  Land
versehen  ist,  hat  sie  doch  weiteren  Bedarf  daran  und  sucht  immer  Land
zur  Pachtübernahme.  Nicht  nur  Kleinbesitzer,  sondern  auch  diejenigen,
die  nicht  weniger  als  12  Dess.  besitzen,  übernehmen  das  Land  in  grossem
Masse  in  Pacht. 1 )
Vergleicht  man  den  Umfang  des  in  Pacht  übernommenen  Landes
mit  dem  des  Saatfeldes,  so  tritt  der  direkte  Zusammenhang  zwischen
der  Grösse  der  Wirtschaft  und  der  Menge  des  gepachteten  Landes  besonders ­
  deutlich  hervor. 2 )  So  wurde  in  Taurien  von  verschiedenen
Gruppen  der  bäuerlichen  Bevölkerung  je  nach  dem  Umfange  des  zugeteilten ­
  Saatfeldes  gepachtet  in  den  Kreisen:

(Tabelle  XV)
die  Gruppen:

Berdjanks

Melitopol
in  Dess.

Dnejpr

I.  Saatfeld  unter

10  Dess.

8  120

12  424

7  838

11.  «  10--25

  «

38  970

61  858

48  397

III.  «  über

25  «

70  596

146485

81  646

Der  direkte  Zusammenhang  zwischen  dem  Umfang  des  Pachtlandes,
des  Schollenbodens  und  des  Saatfeldes  je  in  den  verschiedenen  Bauerngruppen ­
  wird  durch  die  folgenden  Zahlen  bewiesen:

(Tabelle  XVI)  Berdjanks  Melitopol  Dnejpr

Fläche  des
Saatfeldes:

Prozent
der

Ackerland ­


Prozent
der

Ackerland ­


Prozent
der

Ackerland ­


(Eigentumsund ­
  Pachtland)

pachtenden
Höfe

pro
ein  Hof

pachtenden
Höfe

pro
ein  Hof

pachtenden
Höfe

pro
ein  Hof

unter  5  Dess.

18,7

2,1

14,4

3,0

25,0

2,4

5—10  Dess.

33,6

3,2

34,8

4,1

42,0

3,9

10—25  Dess.

57,0

7,0

59,3

7,5

69,0

8,5

25—50  Dess.

60,0

16,1

80,5

16,9

88,0

20,0

über  50  Dess.

78,5

62,0

88,8

47,6

91,0

48,6

.*)  Dasselbe  wird  auch  aus  den  Qouv.  Ekaterinoslaw  und  Taurien  berichtet.
2 )  Die  Angaben  betreffen  die  achtziger  Jahre  auf  Grund  der  offiziellen  Zählung
der  nicht  zur  Bauerngemeinde  gehörigen  einzelnen  Bauernhöfe  in  Taurien  und  in  Cherson.
Teils  sind  diese  Angaben  dem  Buche  Postnikows:  «Die  südrussische  Bauernwirtschaft»
entnommen,  teils  von  uns  aufs  Neue  auf  Grund  desselben  und  des  Materials  aus  den
neunziger  Jahren  bearbeitet.
        <pb n="53" />
        44

Man  sieht  aus  dieser  Tabelle,  dass  die  Bauernwirtschaften,  je
grösser  sie  sind,  desto  mehr  Ackerland  besitzen  und  mehr  Land  als
Saatfeld  benützen.  Zu  gleicher  Zeit  mit  Postnikow,  der  einen  solchen
Zusammenhang  zwischen  dem  Zustand  der  Wirtschaft  und  dem  Umfang
des  gepachteten  Landes  bewiesen  hat,  ist  auch  Karischew  zu  denselben
Ergebnissen  in  seiner  Untersuchung  über  die  Bauernpacht  gekommen.
«Die  Pacht  nimmt  zu  resp.  ab  mit  der  Zu-  resp.  Abnahme  der  Bauernschollen», ­
  sagt  Karischew.  «Der  nivellierende  Einfluss  der  Benützung
des  fremden  Landes  geht  auf  solche  Weise  verloren.  Unter  gleichen
Bedingungen  nimmt  derjenige  mehr  Land  in  Pacht,  der  auch  im  Besitze
eines  grösseren  Kapitals  ist  und  umgekehrt.» 1 )
Das  wird  auch  durch  die  neueren  Angaben  der  Semstwoberichte
vollständig  bestätigt.
So  z.  B.  betrugen  in  den  neunziger  Jahren  im  Kreise  Rostow  im

Dongebiet:
bei  den  Bauern,  denen
zugewiesen  wurde
pro  ein  Hof

das

Schollenland
pro  Kopf

(Tabelle  XVII)
das  Pachtland
in  Dess.  pro  Kopf

unter  3  Dess.
die  Maximalscholle
von  mehr  als  3  Dess.
a)  bei  den  guts0,41 ­



17  395

2,4

herrlichen  Bauern:

1,51

27  179

3,8

b)  bei  den  staatsherrlichen ­

  Bauern:

2,07

52  433

1,7

Auch  im  Gouv.  Cherson

richtet  sich  das

Pachtland

nach  dem  Umfange

  des  Saatfeldes  (1895—1900):
(Tabelle  XVIII)  im  Kreise  Elisabethgrad:
die  Dorfbezirke  pro  ein  Hof  in  Dess.

(Wolostj)

Saatfeld:

Pachtland

Antonowka

9,09

8,5

Sch.  Balka

8,7

8,0

Anikejewka

5,8

7,6

Anastasjewka

5,6

5,1

Kasnibolot

5,0

0,5

Pontschewo

4,0

0,7

Kanisch

3,9

0,18

Browkowo

2,8

0,11

')  Die  Bauernpacht.  1892,  S.  122,
        <pb n="54" />
        45

Ein  solcher  direkter  Zusammenhang  zwischen  dem  Umfang  des  ge
pachteten  Landes  und  der  Grosse  der  Wirtschaft  besteht  auch  in  Bezug
auf  andere  Merkmale  des  Wohlzustandes  der  Wirtschaft.  Je  grösser  das
Saatfeld  desto  grösser  wird  in  der  Regel  auch  der  Viehbestand  und  die
Zahl  der  menschlichen  Arbeitskräfte  sein.  Nur  die  Wirtschaften,  die  über
einen  genügenden  Viehbestand  und  eine  genügende  Zahl  von  Arbeitskräften ­
  verfügen,  können  Land  in  Pacht  übernehmen.

(Tabelle  XIX)
die  Höfe:
ohne  Arbeiter:
mit  1  «
«2  «
«  3  «

Prozent  der  pachtenden
Höfe:
25,5
49.3
56.4
76,2

das  gepachtete  Land
pro  1  Hof:
2,1
4,4
8,2
12,6

Derselbe  Zusammenhang  wird  auch  in  Bezug  auf  den  Zugviehbestand ­
  bemerkt:

(Tabelle  XX)
,.  .....  Prozent  der  pachtenden
die  Hofe:  ...  f r
Hofe:
mit  1  Zugtier  11,2
mit  2—3  Zugtieren  48,8
über  4  Zugtiere  80,0

das  gepachtete  Land
pro  1  Hof:
0,4
2,7
10,4

Im  Gouv.  Cherson  finden  wir  das  nämliche:

Die  Gruppen
der  Wirtschaften  mit
dem  Anteilsland
in  den
Dorfgemeinden:
Anastasjewka
Anikejewka
Browkowo  6
Sajowka
Sch.  Balka
Antonowka

Die  Zahl
der  Viehstücke
pro  Hof:
unter
Dess.
«  1,1
c  2,06
7  Dess.  1,0
«  1,11
«  2,2
&amp;lt;  2,5

Das  gepachtete  Land
in  Dess.  pro  1  Hof:

5.5
7.6
0,11
1.5
8,3
8.5

Die  Möglichkeit  zu  pachten  und  der  Umfang  des  Pachtlandes  wird
durch  die  Lage  der  Bauernwirtschaften  in  Bezug  auf  das  zur  Verpachtungverfügbare
  Land  beeinflusst.  So  z.  B.  befinden  sich  die  staatsherrlichen
        <pb n="55" />
        46

Bauern  im  Vergleich  mit  den  gutsherrlichen  in  dieser  Beziehung  in
einer  viel  günstigeren  Lage,  da  sie  neben  den  Krongütern  gelegen  sind.
Indem  für  die  ersteren  ein  grösserer  Fond  von  verhältnismässig  billigem
Pachtland  besteht,  müssen  die  ehemaligen  gutsherrlichen  Bauern,  da
das  an  sie  zu  verpachtende  Land  nicht  in  so  grossem  Masse  vorhanden
ist,  unter  besonders  schweren  Bedingungen  das  Land  in  Pacht  nehmen.
Soweit  über  den  Landerwerb  der  Bauern  mittels  Pachtung.
Es  war  unser  Ziel  zu  zeigen,  dass  auch  die  Pachtung  mehr  den
Mittel-  und  Qrossbesitzer  als  den  besitzlosen  Bauern  und  überhaupt  denen,
die  am  meisten  unter  Landmangel  leiden,  zu  statten  kommt.
Es  ergibt  sich  also,  dass  die  bis  jetzt  bestehenden  Mittel,  den  Landhunger ­
  der  Bauern  zu  beseitigen,  ihr  Ziel  nicht  nur  nicht  erreicht,  sondern
—  was  noch  wichtiger  ist  —  die  Umschichtung  der  bäuerlichen  Bevölkerung ­
  in  Neurussland  nur  noch  mehr  begünstigt  haben.  Die  Differenzierung
der  Bauernschaft  geht  noch  vor  sich,  indem  der  Landhunger  der
bäuerlichen  Bevölkerung  noch  grösser  wird  und  die  Gruppe  der  besitzlosen ­
  Bauern,  die  nur  dem  Recht  nach  als  Bauern  gelten,  tatsächlich
aber  eher  zu  den  besitzlosen  Proletariern  gehören,  immer  zunimmt.  Es
ist  jetzt  die  Zunahme  des  allgemeinen  Landhungers  der  Bauern  und  die
unvermeidliche  Folge  desselben,  die  Proletarisierung  der  Bauernmassen
in  den  neurussischen  Gouvernements  zu  betrachten;  denn  diese  wirkt
in  starkem  Masse  auf  die  Vermehrung  des  Angebotes  von  einheimischen
Landarbeitern  hin.
Es  war  schon  die  Reform  vom  Jahre  1861,  die  den  Grundstein
zur  wirtschaftlichen  Ungleichheit  der  neurussischen  Bauernschaft  und
zur  Entstehung  einer  Masse  von  besitzlosen  Bauern  gelegt  hat.
Je  nach  dem  Grundherrn,  an  den  die  Bauern  vor  dem  Jahre  1861
gebunden  waren,  werden  staatsherrliche,  gutsherrliche  und  Apanagenbauern ­
  unterschieden.  Es  stellte  sich  heraus,  dass  die  verschiedenen
Bauernkategorien  nach  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  sich  in  einer
ganz  verschiedenen  wirtschaftlichen  Lage  befanden.  Zwar  hat  die  Reform
vom  19.  Februar  1861  die  gutsherrlichen  Bauern  von  ihrer  persönlichen
Gebundenheit  an  den  Gutsherrn  befreit,  aber  sie  hat  den  Gutsherren
das  Recht  auf  die  zum  Hofe  gehörigen  Ländereien  gelassen.  Da  die  gutsherrlichen ­
  Bauern  diese  Ländereien  nicht  entbehren  konnten,  so  waren  sie
gezwungen  zu  kaufen.  Und  da  die  Bauern  Geldmittel  nur  in  sehr  unbedeutendem
Masse  besassen,  so  gerieten  sie  dadurch  in  eine  starke  Abhängigkeit  von  dem
Gutsherrn.  Die  Ablösungszahlungen  der  ehemaligen  gutsherrlichen  Bauern
übertrafen  die  der  staatsherrlichen  und  die  der  Apanagen-Bauern.  So
betrug  nach  der  Reform  die  Ablösungszahlung  pro  1  Dess.  in  Rubeln:
        <pb n="56" />
        47

(Tabelle  XXI)  bei

den  ehemaligen  bei

den  staatsherrlichen

gutsherrlichen  Bauern

Bauern

Cherson

1,46

0,77

Taürien

0,85

0,61

Ekaterinoslaw

1,53

0,81

Dongebiet

1,34

1,02

Diese  Ungleichheit  macht  sich  auch  bis  zur

letzten  Zeit  fühlbar.

So  betrugen  in  den  Jahren  1890—1895  die  Rückstände  an  Ablösungs-Zahlungen

  in  Rubel  pro  1

Dess.:

(Tabelle  XXII)  bei

den  'gutsherrlichen  bei

den  staatsherrlichen

Bauern

Bauern

Bessarabien

17

4

Cherson

13

23

Taurien

10

3

Ekaterinoslaw

70

41

Dongebiet

79

2

Und  noch  mehr  als  durch  die  ungleichen  Ablösungszahlungen  wurde
die  wirtschaftliche  Differenzierung  der  verschiedenen  Bauernkategorien
durch  die  ungleiche  Landaufteilung  bei  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  verursacht.  Die  Apanagen-  und  staatsherrlichen  Bauern
wurden  bald  nach  der  Reform  vom  Jahre  1861  zu  Eigentümern  der  ihnen
zugewiesenen  Anteile  erklärt.  Da  die  Zahl  der  Apanagen-  und  staatsherrlichen ­
  Bauern  nicht  zu  gross  war  im  Verhältnis  zur  Fläche  der
Apanagen-  und  Krongüter,  so  konnten  diese  Bauernkategorien  mit  verhältnismässig ­
  grösseren  Landanteilen  bedacht  werden.  Die  loszukaufenden
Bauernschollen  bestanden  nur  aus  dem  Baulande;  das  Unland  kam  bei
der  Berechnung  der  Ablösungszahlungen  nicht  in  Betracht.  Ausserdem
wurden  für  die  Apanagenbauern  keine  Beschränkungen  bezüglich  des
Austrittes  aus  der  Bauerngemeinschaft  und  des  Uebertrittes  in  andere
politische  Gemeinden  bestimmt.  Und  schliesslich  wurden  die  Artikel
des  Gesetzes  vom  19.  Februar  1861  über  sog.  abgeschnittene  Landstücke
auf  die  Apanagenbauern  nicht  ausgedehnt.
Die  staatsherrlichen  und  Apanagenbauern  erhielten  sich  meistens
in  dem  Besitze  der  Landstücke,  die  ihnen  vor  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  gehört  hatten.  Was  die  gutsherrlichen  Bauern  anbetrifft,  so
waren  die  ihnen  zugewiesenen  Landanteile  in  drei  Gruppen  geteilt:  die
durchschnittlichen  (normale  genannt),  die  Maximal-  und  Minimalschollen.
Da,  wo  durch  die  Reform  den  Gutsherren  weniger  als  ’/a  des  gesamten
        <pb n="57" />
        48

kulturfähigen  Landes  bleiben  sollte,  hatte  der  Gutsherr  das  Recht,  die
Landstücke  bei  den  Bauern  «abzuschneiden»  mit  der  Bedingung  aber,
dass  diesen  nicht  weniger  als  die  Hälfte  des  minimalen  Anteiles  bleiben
sollte.  Von  allen  diesen  Beschränkungen  blieben  die  übrigen  Bauernkategorien ­
  befreit.
Durch  die  Reform  vom  Jahre  1861  wurde  auch  eine  Bauernkategorie
gebildet,  aus  der  sich  die  ganze  Zeit  nach  der  Reform  das  ländliche
Proletariat  rekrutierte.  Dies  waren  die  sog.  «Darstweniki»  (Schenkungsbauern). ­
  Die  Bedingungen  für  die  Bildung  dieser  Bauernkategorie  waren
folgende:  Dem  Gutsherrn  war  das  Recht  gegeben,  den  Bauern  ein
gewisses  Stück  Land  ohne  irgend  welche  «Ablösungszahlung»  zu
«schenken».  Nach  dem  Gesetz  vom  19.  Februar  1861  sollte  dieses
geschenkte  Landstück  nicht  weniger  als  1 / i  des  höchsten  Anteiles  betragen.
Der  Gutsherr  gab  gern  solche  «geschenkte»,  oder  wie  man  sie  später
nannte  «Bettellandstücke»  her,  da  er  sich  dadurch  von  der  Pflicht,  den
Bauern  einen  normalen  Anteil  zu  geben,  befreite.  Die  Bauern  hatten
das  Recht,  auf  solche  Landstücke  zu  verzichten,  doch  nur  während  der
ersten  neun  Jahre  nach  der  Reform.  Mit  dem  Ablauf  dieser  Frist  nur
unter  bestimmten  Voraussetzungen.  Es  stellte  sich  heraus,  dass  dadurch
ein  gewisser  Teil  von  gutsherrlichen  Bauern  vollständig  an  ihre  Bodenschollen ­
  gefesselt  war.  Der  Gutsherr  bekam  dadurch  ihm  stets  zur
Verfügung  stehende  einheimische  Arbeitskräfte.
Die  durchschnittliche  Scholle  pro  Hof  und  pro  Kopf  betrug  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  Jahre  1861  in  Dess.
(Tabelle  XXIII)
bei  den  gutsherrlichen  bei  den  Apanagen-  und
Bauern:  staatsherrlichen  Bauern  :

pro  1  Hof

pro  Kopf  der
männlichen

pro  1  Hof

pro  Kopf  der
männlichen

Bessarabien

Bevölkerung

15,7

Bevölkerung
8,8

Cherson

7,1

3,5

14,0

7,0

Taurien

11,4

5,1

21,4

8,9

Ekaterinoslaw

5,5

2,7

16,0

6,9

Was  die

verschiedenen

Schollengrössen

anbetrifft,  so

wird  die  von

Anfang  an  bestehende  Ungleichheit  durch  die  folgenden  Zahlen  bewiesen.
Die  Zahl  der  Bauern  aller  Kategorien  (in  Prozenten),  die  Land  zugeteilt
bekommen  hatten,  wird  von  der  damaligen  Regierungskommission  unter
folgende  Kategorien  geteilt:
        <pb n="58" />
        4

49

(Tabelle  XXIV)

Prozent

DurchProzent ­



DurchProzent ­



Durchder ­



schnittder ­



schnittder ­



schnittbäuerl. ­



liche

bäuerl.

liche

bäuerl.

liche

Bevölk.:

Scholle:

Bevölk.:

Scholle:

Bevölk.:

Scholle:

Bessarabien

46,6

8

—

—

53,4

8

Cherson

32,6

7

51,4

2&amp;gt;/a—7

16,0

2Vs

Taurien

40,5

9

46,0

5—9

13,5

5

Ekaterinoslaw

28,0

7

51,0

3  Vs—7

21,0

37«

Bei  den  gutsherrlichen  Bauern  allein  betrug  der  Prozentteil  derjenigen, ­
  denen  ungenügende  Schollen  zugewiesen  waren,  im  Qouv.  Ekaterinoslaw
  46,9,  in  Taurien  43,7  und  im  Qouv.  Cherson  50,8.  Seit  den
sechziger  Jahren  hat  sich  der  gesamte  Umfang  des  den  verschiedenen
Gruppen  gehörenden  Landes  in  ungleichem  Masse  geändert.  In  ungleichem
Masse  änderte  sich  auch  die  Bevölkerungsquote,  der  verschiedenen  Bauerngruppen, ­
  wodurch  die  Ungleichheit  im  Grundbesitz  noch  verschärft  wurde.

So  betrug

z.  B.  das  Land  in

taus.  Dess.

(Tabelle  XXV)

bei  den  staatsherrlichen

bei  den  gutsherrlichen

in  den

Bauern:

Bauern:

Gouvernements:

in  den  Jahi

ren

in  den

Jahren

1877—1878

1900

1877—1878

1900

Bessarabien

111,3

533,0

—

842

Cherson

1,328

1,888

451,0

414

Taurien

1,399

1,769

83,2

70

Ekaterinoslaw

1,756.5

2,152

334,6

320

Dongebiet

—

195

—

334

So  hat  das  Land  der  staatsherrlichen  Bauern  erheblich  zugenommen,
während  das  der  gutsherrlichen  Bauern  durchweg  abgenommen  hat.
Wie  verschieden  verschiedene  Bauerngruppen  auch  in  einer  und
derselben  Bauernkategorie  mit  Landanteilen  versehen  wurden  und  wie
stark  der  Landmangel  bei  allen  Bauern  überhaupt  ist,  ergibt  sich  aus
folgender  Zusammenstellung  für  das  Jahr  1902,  die  wir  den  Ausgaben
des  Landwirtschaftskomitees  vom  Gouv.  Cherson  bezüglich  der  gutsherrlichen ­
  Bauern  entnehmen:  60000  Wirtschaften  besitzen  356000
Dess.,  also  im  Durchschnitt  auf  je  1  Hof  5,9  Dess.,  150000  Wirtschaften,
die  verminderte  Anteile  erhalten  hatten,  besitzen  44123  Dess.  oder
0,29  Dess.  auf  1  Hof.  Von  denen,  die  mit  «Bettelschollen»  bedacht
waren,  besitzen  1  1  500  Wirtschaften  20986  Dess.  oder  1,8  Dess.  pro
1  Hof.  Und  schliesslich  30000  Wirtschaften  der  «Zehenter»  hatten  keine
        <pb n="59" />
        50  —

Landanteile.  Berechnet  man  eine  Minimalscholle  pro  Hof  auf  12  Dess.,
wie  es  auf  Grund  der  Reform  vom  19.  Februar  1861  bestimmt  wurde,
so  ergibt  sich  ein  Mangel  von  977000  Dess.
Die  durch  die  Reform  vom  Jahre  1861  geschaffene  wirtschaftliche
Differenzierung  der  neurussischen  Bauernschaft  nimmt  in  neuerer  Zeit
immer  mehr  zu,  indem  die  Zahl  derjenigen  Bauern,  die  zu  den  besitzlosen ­
  gerechnet  werden  und  die  zur  Ergänzung  ihres  Butgets  andere
Erwerbsquellen  als  Ackerbau  suchen  müssen,  immer  mehr  wächst.  Seit
der  Reform  vom  Jahre  1861  bis  zu  den  Jahren  1877—1878  vermehrte
sich  die  Zahl  der  Bauern,  die  nicht  mehr  als  die  Normalscholle  besassen,
in  Bsessarabien  um  35,7  %,  in  Ekaterinoslaw  um  45,6  °/o,  in  Cherson
um  38,5  °/o  und  in  Taurien  um  27,3  °/o.  Seit  diesen  Jahren  bis  zu  dem
Jahre  1892  hat  sich  diese  Zahl  wieder  vergrössert  in  Bessarabien  um
19,6  °/o,  in  Ekaterinoslaw  um  22,2  °/o,  in  Cherson  um  49,8  °/o  und  ,
in  Taurien  um  63,3  %.  Im  Verhältnis  zu  der  gesamten  männlichen
bäuerlichen  Bevölkerung  betrug  die  Zahl  der  Bauern,  die  nur  eine  Normalscholle ­
  besassen,  in  Bessarabien  21,5  %,  in  Ekaterinoslaw  30,3  %,
in  Cherson  25,9  %  und  in  Taurien  29,7  °/o.  Die  durchschnittliche  Grösse
der  Scholle  bei  dieser  Kategorie  der  Bauern  betrug  (pro  1  Kopf  der  männlichen ­
  Bevölkerung)  in  Bessarabien  1,4  Dess.,  in  den  Gouvernements
Cherson  1,4  Dess.,  in  Ekaterinoslaw  1,5  und  in  Taurien  2,6  Dess.
Der  Mangel  an  Land  wird  auch  von  einer  Abnahme  des  Viehbestandes ­
  und  Fehlen  des  nötigen  toten  Inventars  begleitet.  Der  landarme ­
  Bauer  wird  gezwungen,  das  Vieh  und  tote  Inventar  zu  mieten;
entweder  bezahlt  der  Bauer  das  Mietgeld  und  wird  dadurch  auch  der
letzten  Geldmittel  beraubt,  oder  er  bezahlt  dafür  mit  seiner  Arbeit  und
wird  dadurch  aus  einem  «Besitzenden»  ein  Lohnarbeiter.
Die  von  den  Semstwos  unternommenen  Bauernzählungen  haben
bewiesen,  in  welch  engem  Zusammenhang  der  Mangel  an  Land  mit
dem  an  Vieh  steht.
So  z.  B.  fiel  in  Taurien  auf  jeden  Hof  im  Durchnitt  bei  den  verschiedenen ­
  Bauerngruppen:
(Tabelle  XXVI)

in  den  Bauernwirtschaften:

Arbeitsvieh:

ganzer  Viehbestand

ohne  Saatfeld

0,3

U

mit  Saatfeld  unter  5

Dess.

1,0

2,4

5—10

«

K9

4,2

10—25

2,2

7,3

25—50

5,8

13,9

über  50

«

10,5

30,0
        <pb n="60" />
        *4

51

Es  bildet  sich  immer  mehr  unter  den  neurussischen  Bauern  die
Kategorie  der  Hofwirte  aus,  die  zu  den  gespannlosen  Bauern  oder  zu
denjenigen,  die  nur  ein  Stück  Vieh,  meistens  ein  Pferd,  besitzen,
gerechnet  werden.
Solche  gespann-  und  inventarlose  Bauern  zerfallen  wieder  in  verschiedene ­
  Gruppen,  die  das  gemeinsame  haben,  dass  sie  ihr  Land  an
andere  Dorfgenossen  verpachten.  Solche  Bauern  verpachten  zu  einem
Teile  ihr  Land,  indem  sie  sich  zu  den  verschiedenen  Gewerben  —•  Dorfhandwerk, ­
  Hausindustrie  u.  s.  w.  —  wenden.  Andere  verpachten  nur
einen  grösseren  Teil  ihres  Landes,  indem  sie  den  kleineren  Teil  selbst
als  Ackerland  benützen.  Und  eine  dritte  Gruppe  verpachtet  schliesslich
ihr  ganzes  Land  und  verdingt  sich  als  Lohnarbeiter.!)
Die  Zahl  der  Bauern,  die  eigene  Wirtschaft  haben,  betrug  in  Prozent
im  Verhältnis  zu  den  sämtlichen  Bauern  nach  der  Bauernzählung  der
Semstwos  in  den  achtziger  Jahren:
(Tabelle  XXVI1)
in  Taurien  in  den  Kreisen:

Berdjanks

37,0

Melitopol

32,7

Dnjepr

43,0

im  Gouv.  Cherson:

Alexandria

20,1

Ananjew

23,3

im  Gouv.  Ekaterinoslaw:

Bachmut

16,3

Mariapol

20,7

Wie  stark  die  Abnahme  des  Viehbestandes  bei  den  neurussischen
Bauern  ist,  wird  durch  den  Vergleich  des  Viehstandes  im  Jahre  1900
mit  dem  im  Jahre  1870  bewiesen.
So  betrug  die  Zahl  des  Viehbestandes  auf  1000  in  den  Gouvernements:
(Tabelle  XXVIII)
1870  1900

Menschen

Höfe

Menschen

Höfe

Bessarabien

3,055

14,655

1,580

6,291

Cherson

1,624

8,930

772

4,215

Taurien

5,183

35,800

1,401

9,667

Ekaterinoslaw

2,206

14,130

998

6,426

Dongebiet

3,756

21,058

1,948

10,824

*)  Vgl.  W.  Postnikoff,  Die  Südrussische  Bauernwirtschaft.
        <pb n="61" />
        52

Die  Zahl  des  Viehbestandes  verminderte  sich  auf  je  1000  Höfe  in
Bessarabien  um  57%,  im  Gouv.  Cherson  um  52,7%,  in  Taurien  um
73%,  im  Gouv.  Ekaterinoslaw  um  54,4%  und  im  Dongebiete  um  48,5%.
Schon  in  den  achtziger  Jahren  betrug  der  Prozentteil  der  Höfe,  die  keinen
Viehbestand  hatten,  in  Bessarabien  10,9%,  in  Cherson  14,7%,  in  Taurien
95%,  in  Ekaterinoslaw  10,8%.  Die  Zahl  des  Hornviehes  nimmt  ab  auf
Kosten  des  Pferdebestandes.
Die  Zahl  der  pferdelosen  Wirtschaften  im  Verhältnis  zu  der
gesamten  Zahl  der  Pferdewirtschaften  betrug  pro  100  in  den  Jahren

(Tabelle  XXIX)  1882  1891
Bessarabien  41,4  46,1
Cherson  44,7  38,6
Taurien  23,3  26,1
Ekaterinoslaw  40,9  41,4
Dongebiet  —  42,3

Es  ist  nur  das  Gouv.  Cherson,  dass  sich  durch  Abnahme  der  Zahl
der  pferdelosen  Wirtschaften  auszeichnet,  aber  auch  hier  ergibt  sich  nicht
nur  keine  Abnahme,  sondern  überhaupt  eine  sehr  beträchtliche  prozentuale
Steigerung.  So  betrug  die  Zahl  der  pferdelosen  Bauernhöfe  im  Jahre  1891
in  den  Kreisen  Alexandria  65,1%,  Elisabethgrad  41,7%,  Ananjew  17%,
Tiraspol  23,9%,  Cherson  25,5%  und  Odessa  23,4%.
Ein  solch  grosser  Prozentteil  der  gespannlosen  Bauernhöfe  hat
seine  Ursachen  in  der  grossen  Zerstückelung  des  bäuerlichen  Grundbesitzes. ­
  Unter  einer  gewissen  Minimalgrösse  kann  die  Scholle  keine
eigene  Wirtschaft  mehr  unterhalten.  Je  geringer  die  Fläche  des  mit
Futtergewächsen  bebauten  Landes  ist,  desto  kleiner  wird  der  Viehbestand.
Wenn  das  Futterland  auch  unter  dieses  Minimum  sinkt,  verschwindet
überhaupt  die  Möglichkeit,  Vieh  zu  ernähren.  Es  ist  für  die  neurussische
Bauernschaft  höchst  charakteristisch,  dass,  obgleich  die  Anbaufläche
steigt,  die  Fläche  des  Saatfeldes  pro  1  Hof  und  pro  1  Kopf  bedeutend
abnimmt.
So  betrug  das  Ackerland  in  Prozenten  im  Verhältnis  zum  kulturfähigen ­
  Lande  in  den  Jahren:

XXX)

1892

1900

Bessarabien

54,5

70,5

Cherson

67,9

83,1

Taurien

65,2

75,1

Ekaterinoslaw

63,7

77,8

Dongebiet

46,0

46,0
        <pb n="62" />
        53

Die  Fläche  des  Saatfeldes

betrug  aber  im

Verhältnis  zum  Ackerland

  in  den  Jahren:

(Tabelle  XXXI)

1881

1892 1 )

Bessarabien

93,7

94,8

Cherson

87,1

96,8

Taurien

86,0

108,7

Ekaterinoslaw

79,5

97,3

Dongebiet

55,9

63,3

Dagegen  betrug  die  Anbaufläche  pro  1

Hof  in  Dess.  in  den

Jahren:

(Tabelle  XXXII)

1892

1900

Bessarabien

3,9

3,4

Cherson

6,1

3,6

Taurien

12,6

7,6

Ekaterinoslaw

7,2

3,8

Dongebiet

9,9

5,4

Während  aber  der  Familienstand  auf  den

Höfen  fast  unverändert

geblieben  ist,  nahmen  die  einzelnen  Flächen  des  Saatfeldes  pro  1  Kopf
der  männlichen  Bevölkerung  bedeutend  ab,  sodass  sie  in  Dess.  in  den
folgenden  Jahren  Folgendes  betrugen:
(Tabelle  XXXIII)  1892  1900
pro  1  Kopf  Zahl  der  Hof-  pro  1  Kopf  Zahl  der  Hofin

  Dess.

milglieder

in  Dess.

mitglieder

Bessarabien

0,82

.  4,7

0,7

4,8

Cherson

1,08

5,6

0,65

5,5

Taurien

1,7

7,2

1,1

6,9

Ekaterinoslaw

U

6,5

0,59

6,4

Dongebiet

1,7

5,6

0,96

5,6

Die  Abnahme

des  Saatfeldes  gilt  als

Zeichen  für

den  Verfall  der

ganzen  Bauernwirtschaft.  Solche  Parzellenbesitzer  werden  genötigt,  ihre
Scholle  entweder  mit  gemietetem  Inventar  oder  genossenschaftsweise  zu
bestellen.
Trotz  des  bis  zur  letzten  Zeit  bestandenen  Verbotes  der  Veräusserung
  der  Landanteile  werden  diese  doch  unter  den  verschiedensten
Formen  verpachtet  oder  verkauft.  So  betrug  in  den  achtziger  Jahren
die  Zahl  der  Bauern,  die  ihr  Land  verpachtet  hatten,  in  Prozenten  in
zwei  Kreisen  Tauriens:

')  Im  prozentualen  Verhältnis  zum  Ackerland  vom  Jahre  1881.
        <pb n="63" />
        —  54

(Tabelle  XXXIV)

Bei  den  Bauernwirtschaften ­



Berdjanks

Dnjepr

ohne  Saatfeld

73

80

mit  unter  5  Dess.

65

30

«  5—10  «

40

23

«  10—25  «

21,5

16

«  25—50  «

9

7

über  50  «

12

7

in  letzter  Zeit  nahm  die  Fläche  des  verpachteten  Landes  besonders
zu.  So  betrug  sie  nach  den  Angaben  der  Semstwos  im  Jahre  1899  im
Gouv.  Ekaterinoslaw  87,95  taus.  Dess.  und  im  Gouv.  Cherson  10,60  taus.
Dess.  Mit  der  Verpachtung  des  Schollenlandes  auf  eine  längere  Frist
wird  der  erste  Schritt  zum  Uebergang  zur  Lohnarbeit  getan.  Es  kommt
aber  selten  vor,  dass  die  Bauern,  die  ihre  Scholle  verlassen  oder
wegen  Mangel  an  Land  oder  an  Inventar  und  aller  anderen  Mittel
verpachtet  haben,  wieder  zur  Selbstbewirtschaftung  ihres  Landes  zurückkehrten. ­
  Zuerst  greifen  sie  zur  Verpachtung,  dann  aber  verkaufen  sie
das  Inventar  und  schliesslich  auch  das  Land. 1 )
Dies  sind  die  indirekten  Merkmale,  die  uns  die  Möglichkeit  geben,
die  Masse  der  sich  als  Lohnarbeiter  verdingenden  Bauern  festzustellen.
Wir  haben  keine  Angaben  für  eine  genaue  Berechnung  der  Zahl  der  einheimischen ­
  Bauern,  die  ihre  Arbeitskraft  in  der  Landwirtschaft  zu  verkaufen
suchen.  Wir  können  nur  die  Merkmale  derjenigen  Bauerngruppen,  die  dem
Zustande  ihrer  Wirtschaft  nach  gezwungen  sind,  sich  als  Lohnarbeiter  zu
verdingen,  anführen.  Durch  die  vorangehenden  Angaben  wurde  festgestellt,
erstens,  dass  die  Bauernschaft  in  den  neurussischen  Gouvernements  sich  im
Zustande  einer  starken  Differenzierung  befindet  und  zweitens,  dass  diese
Differenzierung  der  bäuerlichen  Bevölkerung  in  den  neurussischen  Gouvernements ­
  sich  in  der  Zunahme  der  Zahl  der  Gespannlosen,  Besitzlosen
und  ähnlicher  im  Verfall  begriffener  Bauerngruppen  äussert.  Wir  können
mit  Sicherheit  behaupten,  dass  eben  diese  Bauerngruppen,  der  ihr  Land
nicht  mehr  Bewirtschaftenden,  Besitzlosen,  Gespannlosen  u.  dgl.,  die
Massen  der  Landarbeiter  liefern  müssen.
Es  besteht  in  den  neurussischen  Gouvernements  noch  eine  Kategorie
von  Bauern,  die  nicht  zu  den  Besitzlosen  gerechnet  werden  kann,
die  aber  immer  am  Rande  des  völligen  Verfalles  steht.  Diese  sind  die
Bauern,  die  die  sogenannten  Bettel-  oder  Schenkungsiinteile  erhalten

’)  Vgl.  Postnikow  a.  a.  D.  S.  140  ff.
        <pb n="64" />
        55

haben.  Das  ihnen  gehörige  Land  ist  ungenügend  für  den  Unterhalt  und
anstatt  ihre  Besitzer  zu  ernähren,  bietet  es  ihnen  nichts  als  beständige
Armut  und  Hunger.  Die  Zahl  der  Wirtschaften  und  der  zu  ihnen  gehörenden ­
  Bevölkerung  betrug  in  den  achtziger  Jahren  in  den  Kreisen,
von  denen  wir  Angaben  haben

(Tabelle  XXXV)

die  Zahl

der

die  Zahl  der

Höfe

Familienmitglieder

Gouvernement  Ekaterinoslaw

Absolut  in

Prozent

Absolut

in  Prozent

in  den  Kreisen:

Lugansk

1  288

7,6

7  650

7,4

Bachmut

2  606

10,2

12  895

9,9

im  Gouvernement  Taurien

in  den  Kreisen:

Simferopol

116

1,3

779

1,7

Theodosia

129

1,15

831

1,4

Eupatorien

103

2,2

606

2,2

Dnjepr

414

2,0

2  503

2,0

Melitopol

1  297

3,7

8  187

3,4

Berdjanks

326

1,13

1  962

1,0

Wie  verhältnismässig  gering  die  absolute  und  relative  Zahl  dieser
Kategorie  der  bäuerlichen  Bevölkerung  war,  so  gering  war  das  ihnen
gehörende  Land.
Sie  besassen  in  Dess.
(Tabelle  XXXVI)

in  den  Kreisen
verschiedener
Gouvernements

das  gesamte
Bauland

pro  1  Kopf  der
männlichen
Bevölkerung

Bachmut

2768

0,7

Lugansk

6175

0,8

Simferopol

178

0,5

Theodosia

158

0,3

Eupatorien

306

0,9

Dnjepr

625

0,5

Melitopol

■  4125

1,0

Berdjansk

765

0,7
        <pb n="65" />
        56

Wir  haben  keine  Angaben  darüber,  wie  sich  das  den  «Schenkungsbauern» ­
  gehörende  Land  auf  die  einzelnen  Kulturarten  verteilt.  Es  ist
aber  leicht  zu  sehen,  wie  ungenügend  vor  allem  Weide-  und  Wiesenland
sein  müssen.  Entweder  bewirtschaften  diese  Bauern  ihr  Land  genossenschaftsweise, ­
  wozu  aber,  wenn  auch  nur  minimales  Inventar  nötig  ist,
oder  was  am  meisten  der  Fall  ist,  sie  betreiben  ihre  Wirtschaft  in  minimalstem ­
  Masse  und  verdingen  sich  in  der  Regel  als  Lohnarbeiter.  Es
steht  ihnen  fortwährend  die  Wahl  vor  Augen  —  entweder  ihr  Landstück
ganz  zu  verlassen,  es  jemanden  von  ihren  Dorfgenossen  zu  übergeben
und  zu  einer  anderen  Beschäftigung  —  am  meisten  der  freien  Lohnarbeit
—  zu  greifen,  oder  ihr  Land  trotz  alledem  doch  zu  bewirtschaften  und
als  Nebenerwerb  die  Lohnarbeit  zu  ergreifen.  Im  letzten  Falle  bekommen
sie  von  ihrem  Gutsherrn  oder  von  ihren  Dorfgenossen  —  irgend  einem
reicheren  Bauern  —  verschiedene  Vergünstigungen,  die  für  die  Erhaltung
ihrer  Wirtschaft  unentbehrlich  sind.  Da  sie  aber  immer  unter  dem
Mangel  an  Geldmitteln  leiden,  so  müssen  sie  statt  mit  barem  Geld  mit
ihrer  Arbeit  für  alle  diese  Vergünstigungen  bezahlen.  Je  bedrängter  die
Lage  eines  solchen  «Schenkungsbauern»  wird,  desto  mehr  wird  ihre
Arbeit  unterschätzt,  desto  schwieriger  wird  die  Lage  ihrer  eigenen
Wirtschaft,  desto  mehr  gehören  sie  ihrer  sozialen  Stellung  nach  zu  den
Lohnarbeitern.  Dies  sind  die  Bauern,  die  die  einheimischen  Lohnarbeiter
liefern  und  zwar  für  Naturallohn  und  die  unter  den  ungünstigsten  Bedingungen ­
  arbeiten  müssen.
Alle  bis  jetzt  besprochenen  Bauernkategorien  gehören  mehr  oder
weniger  zu  den  besitzenden  Bauern.  Bevor  wir  zur  Betrachtung  derjenigen ­
  Bauern  übergehen,  die  zu  den  vollständig  besitzlosen  gerechnet
werden  müssen,  ist  es  hier  am  Platz,  die  Frage  aufzuwerfen,  ob  die
eigene  Wirtschaft  bei  diesen  Bauernkategorien  ihre  einzige  Erwerbsquelle
bildet  und  inwieweit  sie  eventuell  zu  anderen  Erwerbsquellen  greifen
müssen.
Um  diese  Frage  zu  beantworten,  untersuchen  wir  hier  das  Budget
der  bäuerlichen  Wirtschaft.  Das  Haushaltungsbudget  einer  bäuerlichen
Wirtschaft  eines  ähnlichen  Wohlzustandes  gestaltet  sich  im  Gouv.  Cherson
folgendermassen: 1 )

')  Die  Semstwostatistik  hat  bis  jetzt  bezüglich  der  neurussischen  Qouvernements
Budgets  der  bäuerlichen  Wirtschaften  fast  ausschliesslich  im  Qouv.  Cherson  untersucht. ­
  Die  oben  angeführten  Angaben  wurden  durch  die  Semstwoverwaltung  in  den
Jahren  1880  und  1900  auf  Grund  der  Untersuchung  von  26  Bauernhöfen  mit  823  Menschen
zusammengestellt.  Die  Angaben  sind  in  den  Materialien  der  Regierungskommission  vom
Jahre  1901  veröffentlicht.
        <pb n="66" />
        57

Tabelle  XXXVII)

Einnahmen  in  Rubel

Ausgaben  in  Rubel

Aus  dem  Ackerbau  .  .  .

336

Nahrung

172

Kleider  (auch  Schuhe  und

«  der  Viehzucht,  Molkerei,

Bettwäsche)  ....

111

Geflügel  und  Fischerei.

45

Wohnung

12

Wirtschaftliche  (für  Vieh  und

«  Gewerbe  (Lohnarbeit,

Geflügel,  Saat,  Pachteventuell

  auch  Wander-Schilling

  für  Weideland

gewerbe)

48

u.  a.  dgl.)

153

Geldabgaben  und  Steuern  .

16

Uebrige  (Tabak;  geistige  und

religiöse  Bedürfnisse,

Arzneien  u.  dgl.)  .  .

16

Summe  Rubel

429

Summe  Rubel

480

Man  sieht  aus  diesem  durchschnittlichen  Haushaltungsbudget  mittlerer ­
  Bauernhöfe,  dass  die  Ausgaben  die  Einnahmen  etwa  um  50  Rubel,
d.  h.  um  10,4%  des  Budgets  übertreten.  Unter  den  Ausgaben  sind  vielleicht ­
  die  Ausgaben  für  Kleider  etwas  zu  hoch  berechnet.  Aber  hält  man
diese  Ausgaben  für  nicht  ganz  nötig,  so  ergibt  es  sich  doch,  dass,  wenn  wirklich ­
  kein  Defizit  in  dem  Haushaltungsbudget  besteht,  dies  nur  durch
ihren  gewerblichen  Nebenverdienst  ermöglicht  wird.  In  dem  oben  angeführten ­
  Haushaltungsbudget  betragen  die  Einnahmen  aus  dem  Gewerbe
nur  11,3  Prozent  der  gesamten  Einnahmen.  Dies  trifft  aber  nur  für  ein
durchschnittliches  mittelbäuerliches  Budget  zu.  Betrachten  wir  aber  verschiedene ­
  Budgets  der  minder  wohlhabenden  Bauernwirtschaften,  so  ergibt ­
  sich  für  die  Mitglieder  einer  solchen  Wirtschaft  eine  unumgängliche
Notwendigkeit,  sich  als  Lohnarbeiter  zu  verdingen.
Zu  den  minder  wohlhabenden  Bauernwirtschaften  gehört  im
Gouv.  Cherson 1 )  in  der  Regel  diejenige  zwischen  einem  Anteil  von
8  Dess.  und  U/ 4  Anteil,  höchstens  10—12  Dess.'  Das  Land  wird  nur
als  Ackerland  benutzt.  Für  das  Weideland  muss  man  entweder  ein
Landstück  in  Pacht  übernehmen,  oder  das  Vieh  auf  die  Hutweide  des
Gutsherrn  oder  eines  Dorfgenossen  jagen.  Das  Vieh  besteht  aus  einem
Paar  billiger  Ochsen  oder  Pferden,  einer  Kuh  und  wenig  Kleinvieh.  Das
tote  Inventar  ist  sehr  unbedeutend.  Unter  solchen  Umständen  beträgt
bei  einem  primitiven  Eeldsystem,  bei  der  fortwährenden  ununterbrochenen
*)  Diese  Angaben  sind  der  Semstwoschen  statistischen  Beschreibung  verschiedener
Gegenden  des  Gouv,  Cherson  entnommen.
        <pb n="67" />
        58

Benützung  des  Landes  ausschliesslich  als  Acker  eine  mittlere  Getreideernte ­
  etwa  38  Pud  Roggen,  38  Pud  Weizen,  52,5  Pud  Gerste  und  40  Pud
Kartoffeln.
Der  normale  Bedarf  an  Nahrungsmitteln  einer  aus  6  Mitgliedern
bestehenden  Bauernwirtschaft  macht  bei  normaler  Nahrung  eines  Jeden
18  Pud  30  Pf.  nicht  weniger  als  112,5  Pud  Getreide  und  Kartoffeln  aus;
für  Saat  werden  42  Pud  gebraucht,  was  im  Ganzen  einen  Bedarf  von
154,5  Pud  Getreide  und  Kartoffeln  darstellt.  Es  ergibt  sich  ein  Ueberschuss
  von  14  Pud  Getreide.  Dieser  Ueberschuss  erhöht  sich  noch
etwas,  da  die  Gerste  nicht  ganz  für  die  Nahrung  verbraucht  wird.
Gewöhnlich  bleiben  noch  etwa  25  Pud  Gerste,  was  im  Ganzen  einen
Ueberschuss  von  39  Pud  ausmacht.  Dies  ist  aber  die  einzige  Einnahme
aus  der  Wirtschaft.  Verkauft  man  dieses  Quantum  Gerste,  so  gewinnt
man  beim  Gerstenpreis  von  45  Kop.  pro  Pud  17  Rubel  55  Kop.
Was  die  jährlichen  Ausgaben  anbetrifft,  so  werden  sie  folgenderweise ­
  berechnet:

(Tabelle  XXXVIII)
die  Abgaben  und  Steuern
Teilpacht
Hutweide  für  5  Schafe
Lohn  eines  Hirten
Zündhölzer  und  Petroleum
Kleiderausflicken  und  neue  Geräte  .  .
Reparatur  von  landwirtschaftl.  Geräten
und  Pferdegeschirr
für  Hausgeräte
Kohlen,  Oel,  Fische  u.  a
für  Kirchenabgaben,  Gottesdienste  .  .
Summa

10  Rubel  50  Kop
3  «
2  «  50  «
3  «
2  «  50  «
15  «
8  &amp;lt;
3  «
5  «
2  *  50  «
55  Rubel

Es  ergibt  sich  also  ein  Defizit  von  37  Rubeln  45  Kop.  Man  deckt
es  vor  allem  durch  den  Verkauf  des  Kleinviehes,  was  im  besten  Falle
etwa  18  Rubeln  einbringt.  Es  bleibt  also  immer  noch  ein  Defizit  von
19  Rubel  45  Kop.  zu  decken,  die  nur  durch  Lohnarbeit  gewonnen
werden  können.
Da  selbst  die  Mitglieder  einer  Bauernwirtschaft,  die  sich  im  Besitze
eines  ganzen  Anteiles  d.  h.  doch  nicht  weniger  als  8  Dess.  —  befindet,
gezwungen  sind,  sich  für  Lohnarbeit  zu  verdingen,  so  versieht  sich  von
selbst,  dass  es  diejenigen  Bauernkategorien  in  noch  grösserem  Masse
tun  müssen,  die  einen  kleineren  Besitz  haben.  Das  Haushaltungsbudget
        <pb n="68" />
        59

einer  Bauernwirtschaft,  die  z.  B.  nicht  mehr  als  4  Dess.  besitzt,  und
wie  es  oben  gezeigt  wurde,  machen  solche  Bauernwirtschaften  in  den
neurussischen  Gouvernements  einen  beträchtlichen  Prozentteil  aus,  setzt
sich  folgendermassen  zusammen.  Die  Zahl  der  Erwachsenen  beträgt
gewöhnlich  in  einer  solchen  Bauernfamilie  nicht  mehr  als  zwei  Menschen.
Da,  wo  erwachsene  Kinder  vorhanden  sind,  wohnen  sie  ausserhalb  der
Pamilie  als  Lohnarbeiter  auf  dem  Gutshofe.  Der  Viehbestand  besteht
aus  einem  Pferd  und  etwas  Kleinvieh,  einigen  Gänsen,  Enten  und
Schweinen.  Von  den  4  Dess.  werden  3  mit  Weizen,  Gerste  und  Roggen
bebaut,  1  Dess.  wird  als  Weideland  benützt.  Bei  einer  mittleren  Ernte
ergibt  sich  doch  ein  Defizit  an  Getreide,  das  nur  durch  Getreide-  und
Kartoffelkauf  ersetzt  werden  kann.  Zu  den  gewöhnlichen,  notwendigsten
Ausgaben  für  die  Haushaltung  kommt  nun  eine  neue  Ausgabe,  nämlich
für  Getreide  und  Kartoffeln.  Im  Ganzen  betragen  die  Ausgaben  etwa
68  Rubel,  was  nur  durch  Verkauf  von  Vieh  und  von  Geräten  und  durch
Lohnarbeit  gedeckt  werden  kann.  Die  Gewinnung  von  Geldmitteln  durch
Lohnarbeit  oder  Steinbrüchen  oder  andere  Gelegenheitsarbeit  bildet  eine
regelmässige  und  gewöhnliche  Erscheinung  bei  solchen  Bauernfamilien.
Der  Hausherr  verdingt  sich  immer  zur  Lohnarbeit,  auch  die  Frau  und
die  Kinder  müssen  irgendwie  entweder  bares  Geld  verdienen  oder  irgendwo
ihre  Existenz  suchen.  Als  Nahrungsmittel  dient  in  der  Regel  Schwarzbrot ­
  und  Kartoffel.  Besonders  kläglich  wird  die  Lage  der  Kinder,  die  in
Abwesenheit  der  Eltern  auf  Lohnarbeit  irgendwo  Unterkommen  suchen
und  zu  gewöhnlichen  heimatlosen  Landstreichern  werden. 1 )
Obwohl  sie  nicht  für  wirkliche  besitzlose  Landarbeiter  gehalten
werden  können,  befinden  sich  die  «Schenkungsbauern»  in  einer  vielleicht
schlimmeren  Lage,  als  die  vollständig  Besitzlosen.  Der  ganze  Unterschied
zwischen  ihnen  und  diesen  besteht  darin,  dass  die  besitzlosen  Arbeiter,
für  die  die  Lohnarbeit  ein  Beruf  geworden  ist,  ununterbrochen  als  Lohnarbeiter ­
  dienen,  während  die  quasi  Besitzenden  sich  zur  Lohnarbeit  nur
periodisch  verdingen  müssen.
Unter  der  neurussischen  Bauernschaft  besteht  noch  eine  Gruppe
von  Bauern,  die  in  einigen  Beziehungen  sich  in  einer  weit  schlimmeren
Lage  befindet,  als  die  «Schenkungsbauern.»  Dies  sind  die  «Zehenter.»
Die  meisten  von  den  «Zehentern»  sind  im  Gouv.  Cherson  zu  treffen.  Der
«Zehenter»  existiert  schon  seit  Jahrhunderten  und  hat  einen  wirtschaftsgeschichtlichen ­
  Ursprung.

')  Vergl.  Osadtschy  Eugenie-Schtscherbanoff-Dorf,
        <pb n="69" />
        60

Nach  der  neuesten  Untersuchung  der  Semstwos  haben  sich  die
Zehenter  aus  den  flüchtenden  Leibeigenen,  Landstreichern,  aus  den  in
die  Militäransiedelungen  Verbannten  u.  dergl.  gebildet.  Viele,  die  vor
der  Rekrutierung  oder  vor  den  Fesseln  der  Leibeigenschaft  flohen  oder
nur  von  der  Lust  getrieben  wurden,  ein  freies  Leben  in  den  weiten
ukrainischen  Steppen  zu  führen,  kamen  nach  Neurussland.  Hier  waren
sie  von  den  Behörden  nicht  ausfindig  zu  machen;  sie  wurden  entweder
Lohnarbeiter  in  den  gutsherrlichen  Wirtschaften  oder  selbständige  Grundbesitzer. ­
  Meistens  aber  mieteten  sie  beim  Gutsherrn  eine  Hütte  und
bestellten  dafür  sein  Ackerland,  indem  sie  dem  Gutsherrn  ein  Zehntel
des  Rohertrages  abzugeben  hatten.  In  verschiedenen  Epochen  war  die
Stellung  der  Gesetzgebung  zu  diesen  «Zehentern»  verschieden.  Bald
wurden  sie  den  Kleinbürgern  zugeschrieben,  bald  als  Leibeigene  der
Gutsherren  ausgegeben.  Kurz  vor  der  Reform  vom  19.  Februar  1861
überschrieben  sie  die  Gutsherren,  die  Kenntnis  davon  hatten,  dass  die
Hofleute  keinen  Anteil  bekommen  mussten,  in  die  Kategorie  der  Hofleute.
So  stellte  sich  nach  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  heraus,  dass
verschiedene  Gruppen  der  Zehenter  in  verschiedener  rechtlicher  wie
wirtschaftlicher  Lage  sich  befanden.  Ein  Teil  von  ihnen  wurde  zu  den
Kleinbürgern  gerechnet,  während  sie  ihrer  wirtschaftlichen  Lage  nach
zur  Bauernschaft  gehörten;  andere  dagegen,  obgleich  sie  in  der  Wirtschaft
des  Gutsherrn  wohnten  und  keinen  Grundbesitz  hatten,  den  Bauern  zugeschrieben ­
  wurden.  Da  sie  zur  Zeit  der  Reform  keine  Anteile  erhielten
und  keine  Ewerbsquelle  hatten,  suchten  die  «Zehenter»  bei  fremden  Gutsbesitzern ­
  unterzukommen.  Die  Gutsherren  verstanden  es,  sie  auf  die
verschiedene  Weise  auf  ihre  Wirtschaften  zu  locken,  da  sie  sich  dadurch
mit  den  ihnen  so  nötigen  Arbeitskräften  versahen.  Durch  ihre  bedrängte
Lage  wurden  die  «Zehenter»  gezwungen,  ihre  Arbeitskraft  den  Gutsherren ­
  unter  meistens  sehr  ungünstigen  Bedingungen  zur  Verfügung  zu
stellen.  So  sind  sie  in  eine  vollständige  Abhängigkeit  von  den  Gutsherren ­
  und  in  eine  höchst  schwierige  Lage  geraten,  die  sich  mit  der  Zeit
noch  verschlimmert  hat.  Auf  Grund  der  von  dem  Semstwo  des  Gouv.
Cherson  unternommenen  Untersuchung  über  die  Lage  der  neurussischen
Bauernschaft  können  wir  folgendes  Bild  von  den  Lebensverhältnissen  der
Zehenter  entwerfen.
Auf  den  ersten  Blick  ist  ein  Dorf  der  Zehenter  von  einem  Bauerndorfe ­
  zu  unterscheiden.  Das  Fehlen  einer  eigenen  Hütte  und  der  fortwährende ­
  Uebergang  von  einem  Gutsherrn  zu  dem  andern,  die  Unbestimmtheit ­
  der  Existenz,  hat  dem  ganzen  Leben  der  Zehenter  ein
trauriges  Gepräge  aufgedrückt.  Da  der  Zehenter  nicht  weiss,  wie  lange
        <pb n="70" />
        61

er  auf  dem  Grundstücke  bleiben  wird,  so  hat  er  sich  kein  Haus  zu
bauen,  kein  Gebäude  zu  errichten,  keine  Hunde  und  kein  Vieh  anzuschaffen ­
  getraut.  Die  meisten  von  den  Hütten,  in  denen  er  seine
kümmerlichen  Tage  verbringt,  sind  aus  Erde  erbaut;  diese  Hütten  sind
halbgedeckt,  die  Türe  und  die  Fenster  sind  schief,  die  Löcher  mit  Thon
verschmiert,  die  Wände  aus  Erde,  gemischt  mit  Mist,  errichtet.  Auf  dem
Dache  wächst  das  Steppengras,  oft  findet  man  dort  zum  Schutze  gegen
den  Wind  auch  Bestandteile  eines  alten  Fuhrwerkes,  eines  Pfluges  u.  dergl.
In  der  Hütte  reicht  ein  mittelgrosser  Mensch  bis  zur  Decke  und  kann
sich  kaum  gerade  stellen.  Die  Decke  dient  zugleich  oft  als  Dach.  Die
Türen  sind  so  klein,  dass  man  fast  häneinkriechen  muss.  Die  Fenster
sind  sehr  klein,  oft  mit  Papier  zugeklebt,  die  Löcher  in  den  Fenstern  mit
lauter  Lappen  zugestopft,  ln  mehreren  Hütten  sind  die  Sitzbänke  wie
der  Boden  aus  Erde  aufgeschüttet.  In  der  Stube  macht  sich  immer
Feuchtigkeit  fühlbar,  es  herrscht  nur  Zwielicht,  die  Luft  ist  voll  von
Miasmen  und  üblen  Gerüchen.  Skorbut  und  Typhus  nehmen  kein  Ende;
die  Kindersterblichkeit  erreicht  eine  beträchtliche  Höhe.  Der  Mensch,
der  dies  Leben  nicht  gewohnt  ist,  kann  es  kaum  eine  kurze  Zeit  in  einer
solchen  Hütte  aushalten.  Es  erfasst  ihn  sofort  Schwindel  nach  dem
Eintritt  in  eine  solche  Höhle.
Die  Zahl  der  Zehenter  und  ihre
aus  folgenden  Angaben:
Zahl  der  Zehenter

Kreise  des
Gouvernements
Cherson:

Menschen

Wirtschaften ­


wirtschaftliche  Lage  ergibt  sich
(Tabelle  XXXIX)
Darunter  hatten  (in  Prozent):
keine

Hütte:

kein  Arbeitsvieh ­
  :

kein  Vieh
überhaupt:

Alexandria

4  220

799

41,2

41,1

13,3

Ananjew

30  673

6219

81,3

21,0

0,5

Elisabethgrad

12314

2  578

54,7

32,5

—

Seit  den  achtziger  Jahren,  als  diese  Untersuchung  seitens  der  Semstwos
unternommen  wurde,  haben  sich  die  Verhältnisse  bei  den  Zehentern  noch
verschlimmert.  So  betrug  im  Jahre  1901  im  Gouv.  Cherson  die  Zahl:
(Tabelle  XL)
der  Wirtschaften:

in  den  Kreisen
Alexandria
Elisabethgrad
Ananjew
Tiraspol
Odessa
Cherson

der  Bevölkerung
beiderlei  Geschlechter
11304  5  235
3  235  16  175
8  376  41  880
14  560  57  530
11590  57  950
4  083  20  415
        <pb n="71" />
        62

Es  ergibt  sich  also,  dass  die  Zahl  der  Wirtschaften  in  den  Kreisen
Alexandria  sich  um  31%,  Ananjew  um  33,7%  und  Elisabethgrad  um
35,6%  vermehrt  hat;  auch  die  Zunahme  der  zu  diesen  Wirtschaften
gehörigen  Bevölkerung  war  nicht  geringer  und  zwar  in  den  Kreisen
Alexandria  24%,  Ananjew  36,5%  und  Elisabethgrad  30,5%. 1 )
Trotz  ihres  vollständig  proletarischen  Charakters  wurden  die  Zehenter
zu  den  besitzenden  Bauern  gezählt.  Dass  ihre  Lage  weit  schlimmer  ist,
als  die  Lage  des  besitzlosen  Gesindes,  geschweige  denn  der  besitzlosen
Landarbeiter,  ist  kaum  zu  bezweifeln  nach  all  dem,  was  von  ihren  wirtschaftlichen ­
  und  rechtlichen  Zuständen  bekannt  ist.  Obwohl  sie  zu  den
besitzenden  Bauern  gezählt  werden,  bilden  sie  doch  die  Massen  der  einheimischen ­
  ländlichen  Lohnarbeiter,  die  den  Grundbesitzern  immer  zur
Verfügung  stehen.
Bilden  die  Zehenter  sozusagen  eine  Uebergangsgruppe  zu  den  vollständigen ­
  Proletariern,  die  es  auch  dem  Namen  nach  sind,  so  haben
wir  in  den  besitzlosen  Bauern  schon  eine  Gruppe  von  Bauern,  die  nichts
als  ihre  Arbeitskraft  besitzen  und  die,  um  eine  Unterkunft  zu  finden,  ihre
Arbeit  ständig  verkaufen  müssen.
Schon  in  den  achtziger  Jahren  bildete  die  Gruppe  der  besitzlosen
Bauern  einen  beträchtlichen  Prozentteil  der  sämtlichen  Bauern.  So  betrug ­
  dieselbe  z.  B.  in  den  Kreisen:
(Tabelle  XLI)

Lugansk  (Gouv.  Ekaterinoslaw)

10,6

Bachmut

12,6

Chotin  (Bessarabien)

22,9

Elisabethgrad  (Cherson)

25,5

Simferopol  (Taurien)

44,7

Perekop  «

67,3

Eupatorien  «

70,4

Die  absolute  Zahl  der  Besitzlosen  betrug  aber  von  7030  Menschen
im  Kreise  Lugansk  bis  31169  im  Kreise  Chotin.  Liefern  schon  die  Gespannlosen, ­
  Hoflosen  und  ihre  Anteile  verpachtenden  Bauern,  wie  es
eben  bewiesen  wurde,  ein  beträchtliches  Kontingent  zur  Landarbeitermasse, ­
  so  versteht  es  sich  von  selbst,  dass  die  besitzlosen  Bauern  zu
derselben  Arbeiterklasse,  wie  in  den  Städten,  gehören.  Es  ist  ihnen  nichts

')  Die  Materialien  des  Bodenkataslers  im  Gouvernement  Cherson  B.  I.  Kreis
Odessa  S.  50  u.  ff.,  herausgegeben  vom  Semstwo  des  Gouvernements  Cherson.  Für  das
Jahr  1901:  Die  Schriften  des  Landwirtschaftskomitees  des  Gouv.  Cherson  im  Jahre  1902.
        <pb n="72" />
        —  63

bäuerliches  als  ihr  Name  und  ihre  rechtliche  Stellung  geblieben,  während
sie  tatsächlich  nicht  zu  den  Bauernwirten,  sondern  zu  den  Landarbeitern
gehören. 1 )
*)  Nach  der  in  den  achtziger  Jahren  von  den  Semstwos  unternommenen  Volkszählung ­
  besitzen  wir  zur  Zeit  fast  gar  keine  anderen  Angaben  über  die  Entwicklung  des
ländlichen  Proletariats.  Ein  einziger  Versuch,  das  ländliche  Proletariat  statistisch  zu  bestimmen, ­
  bildet  das  neulich  erschienene  Buch  von  P.  Lochtin:  Das  besitzlose  Proletariat
in  Russland.  Aber  auch  diese  Arbeit  bringt  nicht  viel  Licht  in  diese  Präge,  da  sie  1.  sich
fast  ausschliesslich  mit  der  bäuerlichen  Bevölkerung  von  Zentralrussland  beschäftigt,  2.  ein
sehr  lückenhaftes  Material  liefert.
        <pb n="73" />
        64

Kapitel  IV.
Nachfrage  und  Angebot  von  Arbeitskräften, ­

(Landarbeiternot  oder  Uaberschuss  an  Arbeitskräften?)

Wie  wir  im  Kap.  111  zu  zeigen  versucht  haben,  werden  verschiedene
Kategorien  der  neurussischen  Bauernschaft  durch  den  kläglichen  Zustand
ihrer  Wirtschaft  gezwungen,  nach  Erwerbsquellen  ausserhalb  ihrer  eigenen
Wirtschaft  zu  suchen.  Die  Wandlungen  in  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen ­
  der  Bauernschaft  müssen  also  auch  auf  die  Arbeiterfrage  in
der  südrussischen  Landwirtschaft  ihren  Einfluss  üben  und  zwar  in  doppelter
Richtung:  Werden  Massen  der  neurussischen  Bauern  durch  ihre  bedrängte
Lage  zu  Lohnarbeitern,  die  sich  mittels  des  freien  Arbeitsvertrages  verdingen, ­
  so  führt  die  Wandlung  in  der  wirtschaftlichen  Lage  der  neurussischen ­
  Bauernschaft  auch  dahin,  dass  viele  Bauern,  ohne  Landarbeiter
zu  werden,  sich  doch  für  Naturallohn  und  zwar  unter  ungünstigen  Arbeitsbedingungen ­
  verdingen.
Diese  beiden  Erscheinungen  fallen  aber  in  ihrer  Bedeutung  für  die
Arbeiterfrage  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  zusammen.  —  Sowohl
im  ersten  wie  auch  im  zweiten  Falle  führt  die  bedrängte  Lage  der  neurussischen ­
  Bauernwirtschaft  zur  Vermehrung  des  Angebotes  von  Arbeitskräften ­
  und  zur  Verminderung  des  Bedarfes  an  Wanderarbeitern.
Die  Zahl  der  einheimischen  grundbesitzenden  wie  besitzlosen  Bauern,
die  sich  als  Landarbeiter  verdingen,  nimmt  immer  zu.  Die  früheren
Klagen  über  den  stetigen  Mangel  an  Arbeitskräften  werden  immer  seltener
und  trotz  des  immer  noch  grossen  Bedarfes  an  Arbeitskräften  der  fortwährenden ­
  grossen  Erweiterung  der  Anbaufläche  wegen,  wird  doch  der
Bedarf  an  Wanderarbeitern  immer  geringer.
!m  Jahre  1892  hat  S.  Korolenko  in  seiner  Schrift  über  «Die  Lohnarbeit ­
  in  der  gutsherrlichen  Wirtschaft»  die  Klagen  der  Gutsherren  über
den  Mangel  an  Arbeitskräften  gerechtfertigt,  indem  er  den  zu  jener  Zeit
        <pb n="74" />
        5

65

tatsächlich  herrschenden  Mangel  an  Arbeitskräften  erörtert  und  bewiesen
hat.  Seit  dem  Ende  der  achtziger  Jahre,  auf  die  sich  die  Arbeit  Korolenkos
  bezieht,  sind  etwa  15  Jahre  verflossen;  die  Klagen  über  den
Mangel  an  Arbeitskräften  sind  noch  immer  nicht  verstummt,  während
die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  sich  vollständig  verändert  haben.
Die  Frage,  ob  ein  Mangel  an  Arbeitskräften  in  der  neurussischen
Landwirtschaft  zu  unserer  Zeit  wirklich  besteht,  oder  nicht,  das  zu  untersuchen, ­
  bildet  den  Gegenstand  dieses  Kapitels.
Betrachtet  man  die  Zahl  der  Arbeitskräfte  und  die  Flächengrösse
der  den  Bauern  zugewiesenen  Anteile,  so  ergibt  sich  folgendes  Bild.
Bei  der  extensiven  Wirtschaft  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  ist
die  Zahl  der  für  die  Erntearbeiten  nötigen  Arbeitstage  sehr  gross.  Sie
beträgt  in  allen  Gouvernements  mit  Ausnahme  des  Dongebiets  45;  in
dem  letzteren  aber  etwa  39.')  Dagegen  ist  die  Zahl  der  für  Erntearbeiten ­
  pro  1  Dess.  nötigen  Arbeitstage  gering  und  beträgt  im  Durchschnitt ­
  vier  Tage.  Es  ergibt  sich  also,  dass  die  Fläche  des  Ackerlandes,
die  ein  Arbeiter  zur  Zeit  der  Ernte  einzubringen  im  Stande  ist,  ziemlich
gross  ist.  So  beträgt  sie  in  Bessarabien  in  Dess.  11,3,  im  Gouv.
Cherson  11,3,  in  Taurien  12,5,  im  Gouv.  Ekaterinoslaw  11  und  im  Dongebiete
  9,3.  Dies  zur  Zeit  der  Erntearbeiten.  Während  des  übrigen  Jahres
wird  die  der  Arbeitskraft  eines  Arbeiters  entsprechende  Fläche  des  gesamten ­
  Landes  und  insbesondere  des  Ackerlandes  für  alle  nötigen  Feldarbeiten ­
  noch  grösser.
Es  beträgt  die  einer  Arbeitskraft  entsprechende  Fläche  in  Dess.

(Tabelle  XLI!)
in  den
Gouvernements:
Bessarabien
Cherson
Taurien
Ekaterinoslaw
Dongebiet

des  gesamten
Baulandes
19.3
18.3
20,0
21,2
32,0

darunter  des
Ackerlandes
13.6
15,2
15,0
16,5
14.7

Vergleichen  wir  die  Fläche,  die  der  Arbeitskraft  eines  Arbeiters
unter  den  klimatischen  und  wirtschaftlichen  Verhältnissen  Neurusslands
entspricht,  mit  dem  Landanteil,  der  auf  je  eine  Arbeitskraft  tatsächlich ­
  kommt,  so  ergibt  es  sich,  dass  die  erste  die  letzte  übertrifft.

■)  Diese  und  nachfolgende  Angaben  sind  den  «Materialien  der  Regicrungskommission
vom  16.  November  1901»,  dem  «Handbuch  des  Landwirtes»  von  J.  Batalin  und  den
«Materialien  über  die  Landwirtschaft»  vom  Ackerbauministerium  entnommen.
        <pb n="75" />
        66

(Tabelle  XLIII)
die  Fläche  des  einem  Arbeiter  beiderlei

in

Prozent  um:

Geschlechtes  im  Jahre  1861  zu

gewiesenen  Anteiles  in  Dess.

in  Bessarabien

85,5

2,8

«  Cherson

86,9

2,4

«  Taurien

80,0

4,0

«  Ekaterinoslaw

87,3

2,7

«  Dongebiet

76,5

6,9

Es  ergibt  sich  also,  dass  die  den  Bauern  gehörenden  Landanteile
den  Arbeitskräften  jedes  Hofes  nicht  entsprechen.  Die  Anteile  sind  zu
klein,  um  die  Arbeitskräfte  eines  Hofes  vollständig  in  Anspruch  zu  nehmen.
Das  ruft  einen  grossen  Ueberschuss  an  Arbeitskräften  hervor,  die  in  der
eigenen  Wirtschaft  keine  Verwendung  finden  können.  Rechnet  man  aber
auch  die  Fläche  des  von  den  Bauern  gepachteteten  Landes  hinzu,  so
tritt  doch  noch  immer  sehr  deutlich  hervor,  dass  die  Fläche,  die  eine
bäuerliche  Arbeitskraft  technisch  bearbeiten  könnte,  bedeutend  grösser
als  die  ihm  rechtlich  zugewiesene  Fläche  ist.  Infolgedessen  ist  der  Ueberschuss ­
  der  im  Arbeitsalter  stehenden  aber  auf  eigenem  Grund  und  Boden
keine  Beschäftigung  findenden  Bevölkerung  sehr  gross.  Das  ist  aus  der
nachstehenden  Tabelle  XLIV  zu  ersehen.  Es  betrugen:

in  den
Gouvernements:

die  Flache  des
gesamten,  im  Besitze
der  Bauern  sich  befindenden ­
  kulturfähigen
  Landes:
in  taus.  Dess.

Orösse  des  auf  je
einen  Arbeiter
kommenden  kulturfähigen
  Landes:
in  Dess.

die  tatsächliche
Grosse  des  Besitzes
je  eines  Arbeiters  ist
weniger  als  die  der
Arbeitskraft  entsprechenden ­
  Fläche  um
in  Prozent

Bessarabien

1  738

2,9

84,9

Cherson

3  079

3,1

82,9

Taurien

2  589

5,6

72,0

Ekaterinoslaw

3  338

3,6

82,5

Dongebiet

8  632

7,0

75,0  -

Die  gesamte  Zahl  der  tatsächlichen,  sich  im  arbeitsfähigen  Alter
befindenden  Bevölkerung  betrug  im  Jahre  1900  in  Tausenden:

in

Bessarabien

583,8

«

Cherson

967,2

Taurien

461,5

Ekaterinoslaw

905,5

Dongebiet

1228,5
        <pb n="76" />
        67

Vergleicht  man  die  Zahl  der  tatsächlichen  arbeitsfähigen  Bevölkerung ­
  mit  der,  die  sein  sollte,  wenn  der  Grundbesitz  jedes  Bauern  der
Arbeitskraft  desselben  entspräche,  so  ergibt  es  sich,  dass  die  tatsächliche ­
  Zahl  der  arbeitsfähigen  Bevölkerung  grösser  ist,  als  die,  welche
unter  den  erwähnten  Umständen  sein  sollte,  und  zwar  in  Bessarabien
um  493,2  taus.,  im  Gouv.  Cherson  um  799  taus.,  in  Taurien  um  232,
im  Gouv.  Ekaterinoslaw  um  752,8  und  im  Dongebiete  um  958,8.  Man
sieht  also,  dass  die  klägliche  Grösse  der  bäuerlichen  Landanteile  eine
grosse  Zahl  von  Arbeitskräften  frei  macht  und  die  Bauern  also  zwingt,
ihre  Arbeitskräfte  irgendwo  ausserhalb  ihrer  eigenen  Wirtschaft  zu  verwenden. ­

Die  wegen  Mangels  an  Land  überflüssig  gewordenen  Arbeitskräfte
finden  ihre  Verwendung  sowohl  in  der  Landwirtschaft,  wie  auch  in  verschiedenen ­
  anderen  Beschäftigungen.  Um  die  Zahl  der  ihre  Verwendung
in  der  Landwirtschaft  und  zwar  in  den  neurussischen  Gouvernements
findenden  Arbeitskräfte  festzustellen,  ist  die  Zahl  derjenigen,  die  ausserhalb ­
  der  Landwirtschaft  beschäftigt  werden,  von  dem  von  uns  erhaltenen
absoluten  Ueberschuss  an  Arbeitskräften  abzuziehen.  Die  Zahl  der
Fabrikarbeiter,  Handwerker  u.  a.,  die  ausserhalb  der  Landwirtschaft  ihre
Beschäftigung  fanden,  betrug  im  Jahre  1900

in  Bessarabien

62  739

«  Cherson

98  822

«  Taurien

60  091

«  Ekaterinoslaw

208  863

«  Dongebiet

110  798

Eine  beträchtliche  Summe  kommt  auch  auf  die  Wanderarbeiter,  die
aus  den  neurussischen  Gouvernements  in  andere  Gegenden  auswandern.
Die  meisten  von  den  Wanderarbeitern  finden  ihre  Beschäftigung  in  der
Landwirtschaft  in  Neurussland  selbst.  Es  sind  die  relativ  hohen  Arbeitslöhne ­
  und  der  grosse  Bedarf  an  Arbeitskräften  in  den  gutsherrlichen
Wirtschaften,  die  die  Mehrzahl  der  Wanderarbeiter  innerhalb  der  neurussischen ­
  Gouvernements  festhält.  Die  Zahl  der  Wanderarbeiter,  die
sich  ausserhalb  der  Landwirtschaft  in  Neurussland  und  ausserhalb  Neurusslands ­
  selbst  zur  Lohnarbeit  verdingen,  könnte  im  Durchschnitt  höchstens
25°| 0  betragen. 1 )  Es  ergibt  sich  also:  Die  Zahl  der  arbeitsfähigen  Be-')

  Siehe:  Warb  a.  a.  D.  —  S.  Korolenko  a.  a.  1).  —  Die  Materialien  der
ersten  russischen  Volkszählung  im  Jahre  1897,  auch  die  Materialien  der  Regierungskommission
  vom  Jahre  1901.
        <pb n="77" />
        6$

völkerung,  die  Verwendung  ihrer  Arbeitskräfte  in  der  neurussischen  Landwirtschaft ­
  finden  muss,  beträgt:

in  Tausenden:

Bessarabien

426,3

Cherson

694,4

Taurien

167,8

Ekaterinoslaw

535,8

Dongebiet

839,5

Haben  wir  bisher  den  Umfang  des  Angebotes  von  Arbeitskräften
zu  umgrenzen  gesucht,  so  wenden  wir  uns  nun  der  Erörterung  der
Nachfrage  nach  Arbeitskräften  zu.  Um  die  Frage  zu  beantworten,  ob
die  neurussischen  Gouvernements  an  einem  Mangel  oder  Ueberschuss
an  Arbeitskräften  für  die  Landwirtschaft  leiden,  müssen  wir  die  Grösse
des  Bedarfes  an  Arbeitskräften  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  feststellen. ­
  Dividiert  man  die  Fläche  des  bäuerlichen  sowie  des  gutsherrlichen
Saatfeldes')  mit  der  Grösse  des  Saatfeldes,  die  ein  Arbeiter  technisch
bestellen  kann,  so  ergibt  es  sich,  dass  die  Zahl  der  nötigen  Arbeitskräfte
im  Jahre  1900  in  Tausenden  betrug:

in

Bessarabien

310

«

Cherson

693

«

Taurien

342

«

Ekaterinoslaw

355

«

Dongebiet

241

Man  sieht,  dass  der  Ueberschuss  an  Arbeitskräften  in  ganz  Neurussland ­
  etwa  712,8  Tausend  beträgt.  Vergleicht  man  aber  die  Zahl  der
nötigen  Arbeitskräfte  mit  der  Zahl  der  sich  zur  Lohnarbeit,  nach  Versorgung ­
  der  eigenen  Wirtschaft,  drängenden  Bauern  in  den  einzelnen
Gouvernements,  so  ergibt  sich,  dass,  während  in  einigen  Gouvernements
ein  grosser  Ueberschuss  vorhanden  ist,  in  anderen  Gouvernements
sogar  ein  Mangel  an  Arbeitskräften  zu  verzeichnen  ist.  So  z.  B.  beträgt ­
  der  Ueberschuss  an  Arbeitskräften  in  Bessarabien  etwa  116  taus.,
im  Gouv.  Ekaterinoslaw'  160,8  taus.  und  im  Dongebiete  sogar  799  taus.;

')  Hier  ist  nur  die  Grösse  der  mit  Getreide  angebauten  Fläche  angegeben.  Die
Fläche  der  anderen  Kulturarten,  die  übrigens  einen  unbedeutenden  Prozentteil  beträgt,
wird  nicht  in  Betracht  gezogen.  Ausserdem  wird  der  Bedarf  an  Arbeitskräften  nur  für
Erntearbeiten  festgestcllt,  da  zu  dieser  Zeit  der  Bedarf  am  grössten  ist  und  die  Wanderarbeiter ­
  meistens  nur  zu  dieser  Zeit  zur  Stelle  sind.  Aus  der  Fläche  des  gutsherrlichen
Landes  wird  die  Fläche  des  von  den  Bauern  gepachteten  Landes  abgezogen.
        <pb n="78" />
        69

dagegen  besteht  im  Qouv.  Cherson  ein  Gleichgewicht  und  in  Taurien
sogar  ein  Mange!  von  174  taus.
Unsere  Berechnung  kann  nur  als  eine  annähernde  betrachtet  werden.
Verschiedene  Kategorien  der  ländlichen  Bevölkerung,  die  aus  verschiedenen
Gründen  sich  der  landwirtschaftlichen  Beschäftigung  zuwenden,  werden
in  unserer  Berechnung  nicht  in  Betracht  gezogen,  da  sie  entweder
nicht  genau  festzustellen  waren  oder  keine  beträchtliche  Grösse  bildeten.
Andererseits  aber  ist  auch  der  Bedarf  an  Arbeitskräften  viel  grösser.
Die  Bewirtschaftungsweise  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  und
die  klimatischen  Verhältnisse  Neurusslands  rufen  ein  grosses  Chaos
in  dem  Bedarf  an  Arbeitskräften  hervor.  Dringlichkeit  des  Bedürfnisses
nach  Arbeitskräften  ist  am  grössten  zur  Zeit  der  Erntearbeiten;  manchmal ­
  ist  sie  sowohl  wegen  der  Reichlichkeit  der  Ernte  wie  auch  der
Witterungsbedingungen  so  gross,  dass  ein  bedeutender  Mangel  an  Arbeitskräften ­
  hervorgerufen  wird.  Auch  durch  die  ungleiche  Verteilung  der
ländlichen  Bevölkerung,  die  in  einigen  Gegenden  ziemlich  dicht,  in  anderen
dagegen  sehr  dünn  ist,  wird  vieles  dazu  beigetragen.  Am  meisten  verursacht
einen  strichweisen  Mangel  an  Arbeitskräften  der  chaotische  Zustand  der
Wanderung  der  Wanderarbeiter.  Es  sind  keine  Arbeitsnachweise  vorhanden, ­
  die  den  Bedarf  an  Arbeitskräften  der  Oeffentlichkeit  mitteilen
und  so  die  Zuströmung  der  Wanderarbeiter  regulieren  könnten.
Die  Zahl  der  nach  Neurussland  kommenden  Wanderarbeiter  beträgt
im  Durchschnitt  etwa  5  Millionen  Menschen.  Die  unerträglichen  Lebensverhältnisse ­
  in  Zentral-,  Südwest-  und  Kleinrussland  jagen  eine  grosse
Masse  von  Bauern  aus  ihren  Heimstätten  in  die  neurussischen  Gouvernements. ­
  Landhunger,  Wachstum  der  Rückstände,  zahlreiche  hohe  Abgaben
und  Steuern,  Mangel  an  Arbeitsgelegenheit,  niedrige  Arbeitslöhne,  hohe
Kauf-  und  Pachtpreise  des  Bodens,  Gebundenheit  an  die  Scholle  —  dies
sind  die  Zustände  in  der  Bauernschaft  des  grössten  Teiles  der  russischen
Gouvernements,  wodurch  eine  Masse  von  Bauern  gezwungen  wird,  als
Wanderarbeiter  nach  Neurussland  zu  wandern,  trotz  der  verschiedenen
Verbote  und  Hindernisse,  die  ihnen  bereitet  werden,  trotz  der  kläglichen
Zustände  in  ihrem  Wanderleben  und  der  Ungewissheit  über  die  Verdienste
in  den  Gegenden,  wohin  sie  wandern.  Die  Zustände  in  Zentral-,  Südwest- ­
  und  Westrussland  verschlimmern  sich  mit  jedem  Jahre  und  die
Zahl  der  nach  Neurussland  kommenden  Wanderarbeiter  wird  immer
grösser.  Dagegen  nimmt  auch  fortwährend  die  Zahl  derjenigen  Wanderarbeiter ­
  zu,  die  in  Neurussland  keine  Arbeit  finden.  Wie  wir  es  zu
beweisen  versucht  haben  —  wenn  auch  nur  annähernd  —  ist  der  Mangel
an  Arbeitskräften  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  in  keinem  Falle
        <pb n="79" />
        70

so  gross,  wie  man  ihn  zu  schildern  gewohnt  ist,  ja,  er  ist  in  einigen
Gouvernements  zu  einem  Ueberschuss  geworden.  Wie  stark  sich  der
Mangel  an  Arbeitskräften  vermindert,  beweist  die  Gegenüberstellung  der
Angaben  über  den  Mangel  an  Arbeitskräften  in  Neurussland  in  den
verschiedenen  Zeitperioden  sehr  deutlich.  Es  war  schon  Schachowsky,
der  in  seiner  Schrift  über  die  Wanderarbeiter  in  der  Landwirtschaft  die
Angaben  S.  Korolenkos  als  etwas  übertrieben  erklärt  hat.  Die  späteren
Angaben  zeigten  eine  stetige  Verminderung  des  Mangels  an  Arbeitskräften ­
  in  der  neurussischen  Landwirtschaft.
Folgende  Tabelle  XLV  gibt  zum  Vergleiche  die  Angaben  über  den
Mangel  resp.  Ueberschuss  an  Arbeitskräften  in  den  verschiedenen  Zeitperioden ­
  wieder.
Mangel  resp.  Ueberschuss  an  Arbeitskräften  nach  den  Angaben:
(Tabelle  XLV)

.  ,,  am  linde  d.  acht

-  vom  Minister-  von  Schavon

  mir  aufziger

  Jahre  n.

Komitee

chowsky

genommen  für

Korolenko:

1894:

1896:

1900:

Bessarabien

—  253  769

—  92627  -

-  45  000

-f  116  300

Cherson

—  514843

—  146654  -

-  125  000

-f  1  300

Taurien

-  268  445

—  79  395

-  100  000

—  174400

Ekaterinoslaw

—  107  695

—  22812

-  63  000

-f  180  800

Dongebiet

-  708  204

—  204702

-  200  000

-f  598  500

in  Neurussland  -

-  1  852  956

—  546  190  -

-  523  000

-f  722  600

Eine  starke

Zunahme

der  einheimischen

ländlichen

Bevölkerung

zusammen  mit  dem  Wachstum

des  Landmangels  und  anderen

Faktoren,  die

die  wirtschaftliche  Lage  der  einheimischen  Bauernschaft  verschlimmerten,
haben  den  Mangel  an  einheimischen  Arbeitskräften  in  einen  Ueberschuss ­
  verwandelt.
Das  hat  auch  schon  Schachowsky  vorausgesehen,  indem  er  die
Zukunft  der  Wanderung  charakterisierte.  «Es  äst  nicht  zu  zweifeln,»
sagte  er  schon  im  Jahre  1896,  «dass  die  Zeit  sehr  nahe  ist,  wo  die
beiden  Faktoren  sich  entgegengesetzt  verhalten  werden,  d.  h.  die  Bevölkerung ­
  Zentralrusslands  wird  immer  zunehmen  und  eine  immer
grössere  Zahl  von  Wanderarbeitern  aussenden,  während  das  Steppengebiet ­
  in  Südrussland  dank  der  Zunahme  seiner  eigenen  Bevölkerung
und  der  Vervollkommnung  der  Ackerbestellung  immer  weniger  unter
Mangel  an  Arbeitskräften  leiden  und  der  fremden  Arbeiter  immer  weniger
bedürfen  wird.» 1 )

')  A.  a.  D.  S.  159.  Im  Anhang  I.  Zu  diesem  Kapitel  haben  wir  die  Mitteilungen
der  Grundbesitzer  selbst  über  den  Mangel  resp.  Ueberschuss  an  Arbeitskräften  angeführt.
        <pb n="80" />
        71

Und  in  der  Tat.  Es  ist  jetzt  die  einheimische  bäuerliche  Bevölkerung,
die,  durch  ihre  schwierige  Lage  gezwungen,  die  Wanderarbeiter  immer
mehr  verdrängt.  Die  Zahl  der  einheimischen  Bauern,  die  ihre  Dorfgemeinden ­
  verlassen  und  zu  Lohnarbeitern  werden,  die  sich  nicht  nur
ausserhalb  ihrer  eigenen  Wirtschaft,  sondern  auch  ausserhalb  ihres
Dorfes,  des  Kreises  und  sogar  ausserhalb  des  Gouvernements  verdingen,
ist  gegenwärtig  sehr  gross  geworden.  Dies  äussert  sich  vor  allem
in  der  Zahl  der  bei  den  Dorfbezirksverwaltungen  (Wolostverwaltung)
genommenen  Pässe  und  Heimatsausweisen.  So  betrug  die  Zahl  der  ausgestellten ­
  Pässe  im  Durchschnitt  in  dem  Jahrzehnt  1891  —1900  in  Tausenden
in  den  Gouvernements:

Bessarabien

429,9

Cherson

948,6

Taurien

489,5

Ekaterinoslaw

744,6

Dongebiet

527,3

Im  Vergleiche  mit  der  Zahl  der  in  dem  vorangehenden  Jahrzehnt
genommenen  Pässe  bedeutet  diese  Zahl  von  den  Jahren  1891  —1900  eine
Zunahme  in  %  in  Bessarabien  um  42,4,  in  Cherson  um  43,6,  in  Taurien
um  33,7,  in  Ekaterinoslaw  um  87,3  und  im  Dongebiet  um  162,7.
Betrachtet  man  aber  die  Verteilung  der  Pässe  nach  der  Frist,  für  die
sie  ausgestellt  sind,  so  ergibt  sich  erstens,  dass  die  Zahl  kurzfristiger  —
etwa  dreimonatlichen  —  Pässe,  d.  h.  derjenigen,  die  am  meisten  von  den
Landarbeitern  genommen  werden,  eine  bedeutende  Grösse  erreicht  und
zweitens,  dass  die  Zahl  der  im  letzten  Jahrzehnt  genommenen  kurzfristiger ­
  Pässe  sich  im  Vergleich  mit  der  in  den  Jahren  1881—1890
vermindert  hat,  während  die  Zahl  der  langfristigen  Pässe  bedeutend
gestiegen  ist.

Dies  wird  aus  der  folgenden  Tabelle  XLVI  ersichtlich.  Die  Zahl
der  Pässe  betrug  in  den  Jahren:

1881  —

1890

1891  —

1900

in  den

f.  1—3

Monate

für  1

Jahr

für  3  Monate

für  1

Jahr

Gouvernements:

taus.

in  Proz.

taus.

in  Proz.

taus.

in  Proz.

taus.

in  Proz.

Bessarabien

98,2

32,5

145,7

48,2

93,9

21,1

255,8

39,0

Cherson

341,1

51,7

175,9

26,7

304,3

32,1

487,8

51,0

Taurien

161,2

50,6

96,0

32,0

132,4

28,8

244,7

53,0

Ekaterinoslaw

282,6

50,2

140,9

25,1

206,3

27,7

411,3

55,0

Dongebiet

118,0

58,8

44,1

22,0

182,8

34,6

269,3

51,0

Wie  man  aus  diesen  Mitteilungen  sieht,  war  auch  bis  zum  Jahre  1896  ein  Mangel  an
Arbeitskräften  sehr  selten  vorhanden.
        <pb n="81" />
        72

Man  sieht  also,  dass  die  Zahl  der  einheimischen  Bauern,  die  zu
Wanderarbeitern  geworden  sind,  erheblich  zugenommen  hat.  Wenn  man
diejenigen,  die  den  Pass  für  eine  längere  Zeit  als  für  drei  Monate  nehmen,
ausser  Acht  lässt,  so  ergibt  es  sich  doch,  dass  die  Zahl  der  einheimischen
Bauern,  die  sich  in  der  Landwirtschaft  als  Lohnarbeiter  verdingen,  dreiviertel ­
  Millionen  übersteigt.
Auch  die  Semstwostatistik  beweist  einen  grösseren  Prozentsatz  der
einheimischen  Bauern  unter  den  landwirtschaftlichen  Lohnarbeitern.  So
z.  B.  wurde  auf  der  vom  Semstwo  vom  Gouv.  Cherson  veranstalteten
Naturalpflegungsstation  für  die  Wanderarbeiter  von  den  Arbeitern  aus
dem  Gouv.  Cherson  registriert  in  den  Jahren:

1897

10,9%  der  gesamten

Zahl

der  Wanderarbeiter

1898

6,1  «  «

«

«

«  «  |

1899

19,4  «  «

«

«

«  «

1900

14,0  «  «

«

«

«  «

1901

18,3  «  «

«

,  «

«  «

1902

10,8  «  *

«

«

«  «

In  den  verschiedenen  Kreisen  des  Gouv.  Cherson  ist  die  Zahl  der
einheimischen  Bauern,  die  zu  Wanderarbeitern  werden,  sehr  verschieden.
Am  meisten  gehen  die  Wanderarbeiter  aus  den  nördlichen  Kreisen
(Alexandria,  Elisabethgrad),  wo  die  Bevölkerung  am  dichtesten  ist,  am
wenigsten  aber  aus  den  südlichen  Kreisen,  wie  Odessa  und  Cherson,  wo
die  Häfen  und  das  stark  entwickelte  Leben  eine  reichliche  Arbeitsgelegenheit ­
  ausserhalb  der  Landwirtschaft  bieten.  Diese  südlichen  Kreise
bilden  das  Ziel  der  Wanderung.  Hier  ist  die  Landwirtschaft  intensiver,
die  Arbeitslöhne  stehen  höher.  Zwar  wird  auch  hier  eine  Zunahme  der
auswandernden  Landarbeiter  bemerkbar,  doch  ist  sie  nicht  so  gross  wie
in  den  nördlichen  Kreisen.
So  betrug  die  Zahl  der  Wanderarbeiter  im  Gouv.  Cherson  in  den
einzelnen  Kreisen  in  den  Jahren:
(Tabelle.  XLVI1)
1894  1896  1898

Abs.

in  %

Abs.

in  %

Abs.

in  °/o

Alexandria

204,3

61,1

2770

71,8

3404

68,2

Elisabethgrad

597

16,4

773

20,9

1119

22,4

Ananjew

152

4,6

189

4,9

139

2,8

Cherson

45

1,4

78

2,1

121

2,4

Odessa

87

2,6

45

1,2

189

3,8

Tiraspol

466

14,0

11

0,3

16

—,
        <pb n="82" />
        —  73  —
Die  Zahl  der  einheimischen  Bauern,  die  sich  als  Wanderarbeiter
verdingen,  ist  nicht  immer  die  gleiche.  Sie  hängt  von  dem  Zustande
der  eigenen  Wirtschaft  des  Bauern  ab;  diese  letzte  aber  von  dem  Ausfall
der  Ernte.  Es  ist  der  immer  schwankende  Zustand  der  Bauernwirtschaft,
der  auch  die  minder  an  Landmangel  leidenden  Bauern  zwingt,  in  den
Jahren  der  Missernte  sich  zur  Lohnarbeit  zu  verdingen.  Das  Kontingent
der  einheimischen  Bauern,  die  ihre  Wirtschaft  verlassen  und  sich  irgendwo ­
  ausserhalb  derselben  als  Lohnarbeiter  verdingen,  setzt  sich  also  in
grossem  Masse  aus  zufälligen  Lohnarbeitern  zusammen,  d.  h.  aus  den
Bauern,  die  nur  durch  eine  vorübergehende  bedrängte  Lage  gezwungen
waren,  sich  zur  Lohnarbeit  zu  verdingen.  Neben  diesen  aber  nimmt
auch  die  Zahl  derjenigen  zu,  die  in  der  Lohnarbeit  ihre  Haupterwerbsquelle ­
  finden.  Von  Jahr  zu  Jahr  verlassen  solche  Bauern  im  Sommer
ihre  eigene  Wirtschaft  und  werden  zu  gewöhnlichen  Lohnarbeitern.  So
betrugen  im  Gouv.  Cherson  in  °/o  die  Zahl  der

(Tabelle  XLVIII)

1894

1896

1898

zum  erstenmal  Ausgewanderten
der  nicht  zum  erstenmal  Aus-39,9



25,2

22,6

gewanderten

60,1

74,2

77,4

Die  aus  der  Ferne  kommenden  Wanderarbeiter  treffen  demnach
überall  die  Konkurrenz  in  Gestalt  von  einheimischen  Bauern.  Neben
diesen  beiden  Kategorien  treten  mehr  und  mehr  neue  Konkurrenten  in
den  Vordergrund  in  Gestalt  der  landwirtschaftlichen  Maschinen.  Dank
dem  extensiven  Ackerbausystem  können  die  Maschinen  in  grossem  Masse
die  Handarbeit  ersetzen.  Wie  gross  die  Fabrikation  und  die  Verbreitung
der  landwirtschaftlichen  Maschinen  ist,  haben  wir  in  dem  ersten  und
zweiten  Kapitel  gesehen.  Jetzt  wollen  wir  nur  ihre  Wirkung  auf  die
«Ueberzähligmachung»  von  Arbeitskräften  untersuchen.
«Die  Verwendung  von  landwirtschaftlichen  Maschinen»  —  sagt  der
Grossgrundbesitzer  Jaroschko  —  «hat  die  Nachfrage  nach  fremden  Fristarbeitern ­
  bedeutend  vermindert,  obwohl  das  Ackerland  immer  zunimmt.
Mit  Hilfe  einer  Maschine  ist  der  Bauer  mit  seiner  Familie  sehr  leicht
imstande,  das  Getreide  von  40—50  Dess.  einzubringen,  manchmal
auch  von  100  Dess.,  während  man  früher  diese  Arbeit  nur  mittels  der
Handarbeit  von  Taglöhnern  ausführen  konnte.» 1 )  Aehnliches  findet  sich
auch  in  den  Semstwoberichten.  «Jetzt  mit  der  Entstehung  der  billigen
Produktion  von  landwirtschaftlichen  Maschinen  in  mehreren  Städten  Neurusslands ­
  fangen  nicht  nur  die  Grossgrundbesitzer,  sondern  auch  mehr  oder

0  Jaroschko.  Vortrag  u.  s,  w.
        <pb n="83" />
        74

minder  wohlhabende  Bauern  an,  die  Mähmaschinen  zu  verwenden.  Damit ­
  nimmt  auch  der  Bedarf  an  Arbeitskräften  ab  Wir  werden
uns  nicht  täuschen,  wenn  wir  sagen,  dass  z.  Zt.  die  Mähmaschinen  die
frühere  grosse  Bedeutung  der  Wanderarbeiter  für  unser  Gouvernement
vermindert  haben.» 1 )
Die  Maschine  hat  die  Arbeitskraft  des  Bauernhofes  verdoppelt,  was
für  die  Don’schen  Bauern,  unter  denen  sich  auch  solche  befinden,  die
hunderte  von  Dessjatinen  eigenen  und  gepachteten  Landes  besitzen,  von
grösster  Bedeutung  ist. 2 )  Besonders  hat  überall  die  Nachfrage  nach
Mähern  infolge  der  starken  Verwendung  von  Mähmaschinen  abgenommen.
Geschweige  schon  von  den  Pflügen,  Mähmaschinen,  Dreschmaschinen
und  Säemaschinen  werden  jetzt  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  die
Maschinen  auch  für  ganz  unbedeutende  Arbeiten  verwendet.  Es  ist  jetzt
in  Neurussland  eine  Mähmaschine  mit  dem  Garbenbinder  vereinigt,  die
in  der  Wirtschaft  eine  grosse  Bedeutung  gewonnen  hat.  Zur  Zeit  der  Ernte
verrichtet  diese  Maschine  alle  Feldarbeiten  —  sie  mäht,  rafft  und  bindet,
sodass  dem  Arbeiter  nur  übrig  bleibt,  die  Garben  in  Haufen  aufzusetzen.
Die  Verwendung  der  landwirtschaftlichen  Maschinen  hat  den  früheren
Mangel  an  Arbeitskräften  auch  dadurch  beseitigt,  dass  sie  die  Zusammensetzung ­
  der  Landarbeiter  geändert  hat.  Neben  den  männlichen  Arbeitern
sind  Frauen  und  Kindern  als  Arbeitskräfte  mehr  als  bisher  aufgetreten.
Dies  hat  die  Zahl  der  einheimischen  Lohnarbeiter  noch  bedeutend
vermehrt,  zur  selben  Zeit,  als  auch  die  Zahl  der  Wanderarbeiter  und
die  «Ueberzähligmachung  von  Arbeitskräften»  in  der  neurussischen  Landwirtschaft ­
  zunahm.  Ueberall  findet  man  jetzt  grosse  Massen  von  Frauen,
auch  kleinen  Kindern,  geschweige  schon  von  erwachsenen  Kindern,  die
viele  Feldarbeit  verrichten.  Die  Prozentzahl  der  Arbeiter  und  Arbeiterinnen
betrug  im  Gouv.  Cherson 8 )  in  den  Jahren:

(Tabelle  XL1X)

1894

1895

1898

die  Gesamtzahl  der  Arbeiter

in  abs.  Zahlen  ....

56  464

64  434

81  941

unter  ihnen  in  Prozent

Männer

81,8

77,9

76,1

Frauen

18,2

22,8

23,9

')  Wirtschaftsstatistische  Uebersicht  des  Kreises  Odessa  (Gouv.  Cherson)  für  das
Jahr  1890.
2 )  Vgl.  Puasowsky  Kraj  1898  N.  228.  —  Warb.  a.  a.  D.
8 )  Die  Angaben  betreffen  nur  diejenigen  Arbeiter,  die  auf  den  Naturalpflegungsstationen
  eingetragen  waren,
        <pb n="84" />
        —  75  —
Auf  dem  grössten  Arbeitermarkte  in  Kachowka  (Taurien)  betrug
im  Jahre  1895  die  Prozentzahl  der  männlichen  Arbeiter  72,7  und  die
der  Frauen  27,2  der  gesamten  Zahl  der  Wanderarbeiter.
Die  Hauptwirkung  der  landwirtschaftlichen  Maschinen  —  sagt  der
Aufsichtsarzt  auf  der  Naturalpflegungsstation  in  Kachowka  —  äussert
sich  in  der  immer  steigenden  Zunahme  der  Nachfrage  nach  Kinderarbeit.
Früher,  bevor  die  Verwendung  der  landwirtschaftlichen  Maschinen  so
zugenommen  hatte  und  der  Vollarbeiter  sehr  wertvoll  war,  wurden  die
Frauen  in  sehr  geringem  Masse  und  nur  als  Gesinde,  die  Burschen  nur
als  Hirten  aufgenommen.  —  Jetzt  beträgt  die  Zahl  der  Halbarbeiter,  der
Frauen  und  Kinder  von  13  Jahren  an  fast  überall  in  Neurussland  nicht
weniger  als  50  %  der  gesamten  Zahl  der  Arbeiter,  in  manchen  Gegenden
auch  75  und  sogar  mehr. 1 )  ln  Kachowka  beträgt  die  Prozentzahl  der
eingetragenen  Frauen  und  Burschen  manchmal  tatsächlich  nicht  weniger
als  69,4.  Auf  dem  Arbeitermarkt  in  Wosnessenk  (Gouv.  Cherson),  wo
gewöhnlich  nicht  weniger  als  10  000  Arbeiter  eingetragen  werden,  betrug
die  Prozentzahl  der  Frauen  im  Jahre  1896  13,2,  im  Jahre  1897  15,8
und  im  Jahre  1898  27,5.
Im  ganzen  Gouv.  Cherson  verteilten  sich  die  Arbeiter  dem  Aller
nach  in  Prozenten  in  den  Jahren:

(Tabelle  L)

1897
Männer  Frauen

Männer

1898
Frauen

bis  15  Jahre

1,2

5,9

1,5

6,3

16—25  «

44,7

74,0

47,7

74,2

DO
O
I
O''
o

49,9

15,4

46,5

15,4

über  60  «

0,6—3,6

0,1  -4,5

0,6—3,6

0,2—3,8

Es  wird  aus

dieser  Tabelle

ersichtlich,

wie  gross

die  Prozentzahl

der  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  unter  25  Jahren  ist.  «Der  Betätigungskreis ­
  der  Frauenarbeit»  wird  durch  die  Maschinenanwendung  nicht  verringert, ­
  wie  es  David  in  seinem  Buche  «Sozialismus  und  Landwirtschaft»
behauptet,  sondern  vielmehr  erweitert.  Es  findet  keine  «Abstossung
ständiger  weiblicher  Arbeitskräfte»  statt,  im  Gegenteil,  —  neben  der
Männerarbeit  wird  immer  mehr  die  Frauenarbeit  verwendet,  besonders
bei  der  Dreschmaschine.  Man  soll  nur  die  Massen  der  Wanderarbeiter
auf  den  Naturalpflegungsstationen,  auf  den  Arbeitermärkten,  auf  den
Gutswirtschaften  ansehen,  um  sich  von  der  grossen  Verwendung  von
weiblichen  Arbeitskräften  in  der  neurussischen  Landwirtschaft,  die  eben

0  Kudrjawzew:  Die  Wanderarbeiter  in  Kachowka,
        <pb n="85" />
        76

einen  «extensiven,  aber  maschinell  gut  entwickelten  Ackerbau»')  bildet,
zu  überzeugen.
«Bevor  wir  zu  der  Maschinerieanwendung  griffen,  bestand  das
Kontingent  der  Arbeiter  auschliesslich  aus  Männern,  sog.  Vollarbeitern»,
sagt  St.  Jaroschko.  «Jetzt  aber  sind  von  30  Fristarbeitern,  die  wir  immer
für  die  Zeit  vom  9.  Mai  bis  1.  Oktober  dingen,  nur  4  Vollarbeiter,
während  die  übrigen,  d.  h.  etwa  70%,  nur  Halbarbeiter,  Frauen  und
Burschen  sind.  Mit  dieser  Zahl  der  Arbeiter  werden  alle  Sommerarbeiten, ­
  ausser  der  Heuabmähung,  verrichtet.»
Diese  Arbeiten  sind:
1.  Erste  und  zweite  Stürzen  des  Brachfeldes  für  Winterweizen
(etwa  100  Dess.).
2.  Aufsetzen  des  Heues  in  Haufen  von  etwa  300  Dess.  des  Neuschlages. ­

3.  Einbringen  des  gesamten  Getreides  von  etwa  500  Dess.
4.  Ausdreschen  von  Getreide  und  Aussaat  von  Winterkorn,  eine
Arbeit,  von  welcher  bis  zum  Oktober  etwa  &amp;gt;j 2 ,  manchmal  auch
%  verrichtet  wird.
Klagen  der  Arbeiter,  selbst  darüber,  dass  sie  von  den  Maschinen
und  den  Frauen  verdrängt  werden,  kommen  sehr  oft  vor.
«Bevor  Mähmaschinen  verwendet  wurden,  waren  wir,  die  Mäher,
die  ersten  und  die  teuersten  Arbeiter,  jetzt  können  wir  uns  auch  für  die
Hälfte  des  früheren  Lohnes  nicht  verdingen!  Wer  nur  diese  Mähmaschinen ­
  erfunden  hat!  Wenn  man  sie  nur  alle  zerschlagen  könnte  —
sie  sind  schuld  daran,  dass  die  Leute  an  Hunger  sterben!»  So  beklagten
sich  die  Arbeiter  auf  einer  Naturalpflegungsstation.  Oft  geht  die  Sache
nicht  allein  mit  Klagen  ab,  es  kommt  auch  zu  wirklichen  Vernichtungen
der  Maschinen,  des  Getreides  und  zu  Schlägereien  unter  den  Arbeitern.
Die  Arbeitsmärkte,  die  Dörfer  und  die  Wege  in  den  neurussischen
Gouvernements  bilden  zur  Zeit  der  Ernte  ein  jämmerliches  Bild.  Es
sind  die  Scharen  der  Arbeiter,  die  von  einem  Ort  zum  anderen  wandern,
keine  Arbeit  finden  und  verzweifelt  nicht  nur  ohne  neuen  Verdienst,  sondern
überhaupt  ohne  Geld,  krank,  hungernd,  der  letzten  Mittel  entblösst,
zurückkehren,  wo  sie  von  den  vollständig  verarmten  Familienmitgliedern
mit  Sehnsucht  erwartet  werden.  So  wurden  z.  B.  von  den  138  Arbeitern,
die  ihre  Arbeitskraft  in  Birsula  (Gouv.  Cherson)  anboten,  nur  4  Arbeiter
gedungen.  «Jeden  Markttag  trifft  man  die  bekannten  Arbeiter.  Es  sind
einige,  die  zum  fünften  oder  sechsten  Male  kommen,  die  überall  schon

’)  Vgl.  Ed.  David  a.  a.  D.  S.  269—273,
        <pb n="86" />
        77

waren  und  wieder  auf  unseren  Markt  zurückgekehrt  sind.»  Es  kommt
oft  vor,  dass  die  Arbeiter,  die  schon  im  Sommer  ihr  Haus  verlassen
haben,  noch  immer  auf  Suche  nach  Arbeit  herumziehen.  Sie  wandern
nach  Kachowka,  aber  da  sie  auf  diesem  grössten  Arbeitermarkt  keine
Arbeit  finden,  wandern  sie  weiter  und  streifen  manchmal  auf  9—10
Arbeitermärkten  vom  Gouv.  Cherson  bis  Bessarabien  umher.  «Ueberall»,
  sagte  ein  Arbeiter,  «eine  Menge  Arbeit,  aber  noch  mehr  Arbeiter;
die  Nachfrage  ist  gering;  wenn  man  nur  Einen  dingt,  bieten  sich  Hunderte
von  Arbeitern  an.» 1 )
So  haben  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  Neurusslands  zu  einem
Ueberschuss  an  Arbeitskräften  an  vielen  Orten  geführt.  Die  früheren
Klagen  der  Gutsbesitzer  über  den  Mangel  an  Arbeitskräften  sind  zu
einem  Anachronismus  geworden.  Die  schönen  Zeiten  der  grossen  Nachfrage ­
  nach  Massen  von  Arbeitskräften,  der  hohen  Löhne,  die  Zeiten,  in
denen  die  Wanderarbeiter  eine  grosse  Rolle  spielten,  sind  längst  vorbei.
Das  geben  jetzt  auch  einige  von  den  Gutsbesitzern  selbst  zu.  «Mit  der
Zunahme  der  Bevölkerung,  besonders  unter  dem  Einfluss  der  starken
Ausdehnung  der  Mähmaschinen»  —  sagte  im  Jahre  1898  der  Adelsmarschall ­
  vom  Gouv.  Ekaterinoslaw  —  «ruft  die  Arbeiterfrage  jetzt  keine
Schwierigkeiten  mehr  hervor.»  «Es  sind  nicht  mehr  die  Grundbesitzer,
die  von  den  Arbeitern  abhängig  sjnd,  sondern  nur  diese  letzten,  die  von
den  Gutsherren  vollständig  abhängen»  —  sagte  Fürst  Schtscherbakow
auf  einem  Kongress  der  Landwirte  in  Moskau.  «Grosse  Massen  von
Arbeitern  finden  keine  Arbeit.»  Im  Gouv.  Cherson  und  in  der  Krim
scheint  dem  Fürsten  Schtscherbakow  die  Arbeiterfrage  im  Sinne  der
Nachfrage  nach  Arbeitern  in  der  Landwirtschaft  schon  gelöst  zu  sein.

')  Die  Chronik  der  Naturalpflegungsstation  im  Gouv.  Cherson  1895  N.  12.
        <pb n="87" />
        73

Kapitel  V.
Lohnverhältnisse.
§  1.  Naturallohn.

ln  den  neurussischen  Gouvernements  wird  der  Arbeitslohn  der
Landarbeiter  in  natura  und  in  barem  Gelde  bezahlt.
Der  Geldlohn  bildet  die  vorherrschende,  aber  noch  immer  nicht
die  einzige  Form  des  Arbeitslohnes.
Das  Eindringen  der  Geldwirtschaft  und  die  Entstehung  der  grossen
kapitalistischen  Wirtschaften,  in  denen  eine  grosse  Verwendung  von
Wanderarbeitern  und  landwirtschaftlichen  Maschinen  stattfindet,  hat  die
Verdrängung  der  verschiedenen  Formen  der  alten  Fronwirtschaft  in
grossem  Masse  befördert.  Die  Entwickelung  der  kapitalistischen  Verhältnisse ­
  fand  günstigen  Boden  in  den  natürlichen  und  wirtschaftlichen
Verhältnissen  Neurusslands.  Infolge  des  damaligen  grossen  Mangels  an
einheimischen  Arbeitskräften  war  die  neurussische  Landwirtschaft  zum
grössten  Teile  auf  Wanderarbeiter  angewiesen,  ln  dieser  Zeit  bildeten
sich  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  vorwiegend  die  Geldverhältnisse
zwischen  Kapital  und  Arbeit  aus.  Die  Wanderarbeiter,  mögen  sie  ihre
Anteile  in  ihren  Heimatsortschaften  besitzen  oder  nicht,  befinden  sich  in
den  neurussischen  Gouvernements  in  der  Lage  besitzloser  Proletarier.
Durch  grosse  Not  aus  ihrer  Heimat  gejagt,  wo  eine  starke  Zunahme  der
Bevölkerung  beim  zunehmenden  Landhunger,  die  Last  der  wachsenden
Rückstände,  Staat-,  Gemeinde-  und  Semstwosteuern,  Mangel  an  Erwerbsquellen, ­
  die  niedrigen  Arbeitslöhne  das  Leben  ganz  unerträglich  machen,
kommen  diese  «weder  Dach  noch  Fach  ihr  eigen  nennenden»  Arbeiter
in  das  einst  «gelobte  Land»  Neurussland,  nicht  um  Weideland  für  das
Vieh  oder  Saatgetreide  zu  gewinnen,  sondern  nur,  um  bares  Geld  zu
verdienen,  welches  von  ihnen  in  den  meisten  Fällen  ausschliesslich  für
die  Bezahlung  der  Abgaben  und  Steuern  und  Rückstände  gewünscht  wird.
        <pb n="88" />
        79

Dieser  Umstand  war  von  Anfang  an  in  den  neurussischen  Gouvernements ­
  für  die  Ausdehnung  des  Geldlohnes  ausschlaggebend.  Doch
konnte  der  Geldlohn  nur  unter  der  Bedingung  vorherrschen,  dass  die
Wirtschaften,  die  Lohnarbeiter  in  grossem  Masse  verwenden,  genügendes
Kapital  besitzen.  Dort,  wo  die  Wirtschaften  vollständig  den  Charakter
einer  kapitalistischen  Unternehmung  haben,  wird  die  routinemässige
Bewirtschaftung  durch  die  moderne  verdrängt.  Die  frühere  Fronarbeit
wird  durch  Arbeitsverträge  mit  rechtlich  freien  Lohnarbeitern  ersetzt.
Neben  solchen  modern  geführten  Gutswirtschaften  bestehen  aber  auch
solche,  die  durch  Mangel  an  Kapital  gezwungen  sind,  noch  immer  die
alten  Arbeitsbedingungen  beizubehalten.
Der  hohe  Pachtzins  und  die  hohen  Bodenpreise  nach  der  Aufhebung ­
  der  Leibeigenschaft  haben  für  längere  Zeit  die  Bewirtschaftungsweise ­
  bestimmt.  «Keine  rationelle  Wechselwirtschaft  konnte  solche  hohe
Renten  tragen,  w'ie  die  bestehenden  hohen  Pachtpreise  brachten.»  Hierzu
war  ein  grosses  Kapital  nicht  nötig;  in  den  Wirtschaften  aber,  wo  kein
grosses,  eigenes  Inventar  vorhanden  war  und  daher  erst  zu  schaffen  war,
war  es  etwas  schwer,  bares  Geld  für  Lohnarbeiter  auszugeben.  So
wurde  vor  allem  das  Land  als  Arbeitslohn  verwendet. 1 )  Einen  günstigen
Boden  fand  solche  Bewirtschaftungsweise  in  der  bedrängten  Lage  eines
bedeutenden  Teiles  von  Bauern,  die  durch  die  Konkurrenz  die  Bodenpreise ­
  in  die  Höhe  trieben  und  den  Arbeitslohn  in  der  Form  von  Landstücken ­
  oder  Weiderechten  anzunehmen  gezwungen  waren.  «Die  erste
einzig  mögliche  Bewirtschaftungsweise,  sofort  nach  der  Aufhebung  der
Leibeigenschaft  war  der  Teilbau;  er  bestand  darin,  dass  die  Bauern
mit  den  Teilen  des  Rohertrages  belohnt  wurden  und  ihrerseits  das  gutsherrliche ­
  Land  in  Teilpacht  übernahmen.» 2 )
Es  entstanden  also  zwei  sehr  verbreitete  Formen  des  Naturallohnes
—  das  Deputat  und  die  Arbeitspacht.
Aber  nicht  nur  die  Gründe,  welche  auf  der  Seite  der  Gutsherren
lagen,  bestimmten  das  Bestehen  dieser  Form  des  Arbeitslohnes;  es
sind  auch  solche  auf  Seiten  der  Bauern,  welche  das  Beibehalten  sowohl ­
  des  Deputates,  als  auch  der  Arbeitspacht  trotz  der  starken  Ausdehnung ­
  der  kapitalistischen  Verhältnisse  in  der  neurussischen  Landwirtschaft ­
  erklären.  Diese  Gründe  sind  nur  Reste  der  geschichtlichen
Entwickelung  der  Agrarverhältnisse  bei  den  Bauern,  die  durch  die  Reform
&amp;gt;)  Vgl.  Wirtschaftsstatistische  Uebersicht  1886.  —  Qwosdjew.  Das  Wucherturn,
1896.  —  Statistische  Beschreibung  vom  Kreise  Bachmut  (Qouv.  Ekaterinoslaw)  vom
Jahre  1886  S.  18—19.  Vergl.  auch  die  Materialien  zum  Bodenkataster  des  Gouv.  Cherson.
2 )  Wirtschaftsstatistische  Uebersicht.  Dasselbe  berichten  auch  die  Semstwomaterialien.
        <pb n="89" />
        so

vom  19.  Februar  1861  geschaffen  wurden.  Um  die  Ursache  des  Beibehaltens
  dieser  Formen  des  Arbeitslohnes  nach  der  Aufhebung  der
Leibeigenschaft  richtig  zu  verstehen,  ist  die  geschichtliche  Entstehung
dieser  Arbeitsverfassung  zu  untersuchen.
Wie  wir  schon  im  vorangegangenen  Kapitel  zu  zeigen  versuchten,  ist
es  vor  allem  der  Landhunger,  der  die  neurussischen  Bauern  in  die  bedrängte
Lage  treibt.  Die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  war  mehr  den  Gutsherren
als  den  Bauern  zum  Nutzen  gewesen.  Die  Reform  vom  19.  Februar  1861
hat  zwar  den  neurussischen  Bauern  von  den  rechtlichen  Ketten,  die  ihn
zum  Sklaven  machten,  befreit,  hat  aber  für  ihn  solche  wirtschaftliche  Bedingungen ­
  geschaffen,  dass  seine  Abhängigkeit  vom  Gutsherrn  fortbestand.
Zunächst  war  es  das  Kaiserliche  Rescript  selbst,  das  bestimmte,
dass  «die  Bauern  für  die  ihnen  zuzuweisenden  Anteile  entweder  ein
«Obrok»  zu  bezahlen,  oder  sich  durch  Arbeit  von  dem  Gutsherrn  loszukaufen ­
  hatten».  Enthielt  schon  das  Kaiserliche  Rescript  die  Bestimmungen, ­
  welche  ermöglichten,  die  Bauern  in  Abhängigkeit  von  den
Gutsherren  zu  erhalten,  so  haben  es  die  Gouvernementskomitees  und  die
Redaktionskommission,  in  welcher  der  Schwerpunkt  der  ganzen  Reform
lag  und  wo  zwei  Parteien,  die  Anhänger  der  Leibeigenschaft  und  die
der  Reform  gegeneinander  kämpften,  verstanden,  die  Worte  des  Rescriptes
in  einem  für  die  Gutsherren  möglichst  günstigen  Sinne  auszulegen.  Die
Mehrzahl  der  Gutsherren,  der  Mitglieder  des  Gouvernementskomitees
waren  prinzipiell  für  die  Bauernbefreiung.  Schon  längst  war  die  Leibeigenschaft ­
  ein  Hemmnis  für  den  Fortschritt  der  Landwirtschaft  geworden.
Die  Bodenpreise  gingen  stark  in  die  Höhe  und  unter  dem  Einfluss  von
hohen  Getreidepreisen  fingen  die  Gutsbesitzer  an,  das  Ackerland  möglichst
zu  erweitern.  Es  begann  eine  fieberhafte  Jagd  nach  Boden,  und  die  auf
den  Grundstücken  wohnenden  Bauern  wurden  nur  als  eine  bequeme  Last
betrachtet.  Es  ging  in  den  letzten  Jahren  vor  der  Reform  vom  Jahre  1861
eine  Art  von  «Enclosures»  vor  sich,  —  entweder  man  gab  den  Bauern
aus  eigener  Initiative  die  Freiheit,  d.  h.  man  gab  sie  dem  Schicksal  preis,
oder  man  vertrieb  sie  aus  den  Höfen  unter  den  verschiedensten  Vorwänden. ­
  So  kam  die  Reform  den  schon  reif  gewordenen  neuen  Agrarverhältnissen ­
  entgegen. 1 )
In  der  prinzipiellen  Meinung  über  die  Notwendigkeit  der  Bauernbefreiung ­
  war  die  überwiegende  Mehrheit  der  Gutsherren,  der  Mitglieder
J )  «Mögen  Sie  die  Bauern  nicht  befreien  wollen,  befreien  Sie  aber  uns  von  den
Bauern!»  —  rief  ein  Mitglied  des  Gouvernementskomitees  der  Regierung  zu.  —  Vgl.
Manuilow,  Studien  über  die  Bauernfrage,  Bd.  1;  auch  P.  Maslow,  Agrarfrage  in  Russland,
11.  A.  1905  S.  392.
        <pb n="90" />
        8  (

6

von  Gouvernementskomitees,  einig;  scharf  gingen  aber  die  Meinungen
auseinander  über  die  Mittel,  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  mit  den
Vergünstigungen  den  Gutsherren  gegenüber  zu  vereinbaren.  Von  ihren
Klasseninteressen  geleitet,  suchte  die  Mehrzahl  der  Gutsherren  die  Bauern
zu  befreien  und  zur  selben  Zeit  für  sie  solche  Verhältnisse  zu  schaffen,
welche  sie  in  Abhängigkeit  von  den  Gutsherren  bringen  könnten.  Durch
diese  Abhängigkeit  der  Bauern  beabsichtigten  die  Gutsherren,  sich  die  ihnen
so  nötigen  Arbeitskräfte  zu  verschaffen.  Daraus  folgte,  dass  die  Landanteile, ­
  welche  den  Bauern  zugewiesen  werden  sollten,  weder  zu  gross,
damit  der  Bauer  nicht  seine  ganze  Zeit  seiner  eigenen  Wirtschaft  widmen
sollte,  noch  zu  klein  sein  sollten,  damit  nicht  dadurch  eine  Auswanderung ­
  der  Bauern  entstehen  möchte,  wodurch  die  Gutsherren  ohne
stets  verfügbare  Arbeitskräfte  geblieben  wären.  Die  Landanteile  sollten
genau  so  gross  sein,  dass  sie  den*  Lebensunterhalt  verschaffen  könnten,
teils  durch  die  eigene  Bewirtschaftung,  teils  aber  durch  den  Verkauf
ihrer  Arbeit  an  den  Gutsherrn. 1 )  Dies  sprachen  auch  die  Gutsherren
selbst  ganz  aufrichtig  aus.  «Je  grösser  die  Vorteile,  die  aus  der  Aufhebung ­
  der  Frondienste  für  die  Bauern  erwachsen  könnten»,  sagten
einige  Deputierte  im  Zentralkomitee  in  Petersburg,  «desto  weniger  werden
die  Bauern  bereit  sein,  eine  neue  Erwerbsquelle  zu  benützen,  d.  h.  sich
als  Lohnarbeiter  bei  den  Gutsherren  zu  verdingen  und  desto  weniger
werden  die  Wirtschaften  dieser  letzten  im  Stande  sein,  zu  bestehen.
Daher  hiesse  das  Bestehen  von  Landanteilen  von  derselben  Grösse,  wie
jetzt,  nach  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  den  Gutsherren  nicht  den  Teil
ihrer  Ländereien,  sondern  selbst  die  Möglichkeit  zu  existieren,  nehmen.» 2 )
Einige  Artikel  des  Kaiserlichen  Rescriptes  sprachen  davon,  dass
der  den  Bauern  zugewiesene  Landanteil  nur  als  eine  der  Erwerbsquellen
dienen  sollte.  Dies  wurde  von  mehreren  Gutsherren  so  ausgelegt,  als
ob  der  den  Bauern  zuzuweisende  Teil  ein  minimaler  sein  sollte.  «Für
die  Gutsherren  ist  es  gefährlich,  den  Bauern  Anteile  zuzuweisen,  die
ihre  ganze  Arbeitskraft  in  Anspruch  nehmen  würden,  im  Gegenteil  ist
es  viel  vorteilhafter,  die  Bauern  der  Lohnarbeit  zuzuführen,  indem  man
ihnen  einen  knappen  Anteil  anweist  und  dafür  einige  Leistungen  auferlegt. ­
  Daraus  folgt  die  Notwendigkeit,  den  Anteilen  eine  solche  Grösse
zu  geben,  dass  sie  die  Bauern  genügend  unabhängig  ...  für  die  Lohnarbeit ­
  machen  könnten.»  Es  entstand  also  der  Gedanke,  den  Bauern
')  Vg!.  Iwanjukovv,  Die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  in  Russland,  S.  153;  auch
«Die  Bauernverhältnisse»,  eine  Sammlung  von  verschiedenen  Artikeln,  B.  I.  St.-Pet.  1905,
Der  Artikel  von  Kornilow,  Die  Reform  vom  19.  Februar  1861,  S.  304—329.
2)  A.  a.  D.
        <pb n="91" />
        82

Ablösungszahlungen  nicht  nur  in  Qeld,  sondern  auch  in  der  Form  von
Arbeitsverpflichtung  aufzuerlegen.  Wie  sich  Iwanjukovv  in  seiner  Arbeit
über  die  «Aufhebung  der  Leibeigenschaft»  ausdrückt,  «waren  alle  Hinweise ­
  auf  das  Kaiserliche  Rescript  und  sogar  auf  die  angeblichen  Vorteile
für  die  Bauern  nichts,  als  von  der  Gewinnsucht  angegebene  Forderungen
der  Adeligen,  politische  Kurzsichtigkeit,  Sophismen  und  lügenhafte  Behauptungen ­
  derselben». 1 )  So  haben  die  Gutsherren  als  Mitglieder
verschiedener  Komitees  das  Grundziel  der  Reform  ausgesprochen.  Die
Folgen  haben  alle  Erwartungen  übertroffen.  Die  Redaktionskommission
hat  durch  zahlreiche  Bestimmungen  über  die  Minimal-,  Maximal-  und
Normalanteile  der  konservativen  Partei  nachgegeben;  in  dem  Reglement
vom  19.  Februar  1861  wurden  die  Bestimmungen  der  Redaktionskommission
noch  zu  Gunsten  des  Adels  geändert.  Schiesslich  haben  die  unter  dem
Einfluss  dieser  Rechtssätze  entstandenen  wirtschaftlichen  Verhältnisse
tatsächlich  die  Bauern  in  Abhängigkeit  von  den  Gutsherren  gebracht.
Die  Zuteilung  von  möglichst  geringen  Anteilen  war  aber  nicht  die
einzige  Ursache  dieser  Abhängigkeit.  Die  Komitees  sind  zu  dem  Schluss
gekommen,  dass  die  Leistungen,  von  denen  das  Rescript  sprach,  dem
Werte  des  Anteiles  entsprechen  sollten.  Bei  dem  Mangel  eines  Bodenkatasters ­
  konnte  man  aber  einen  beliebigen  Wert  zu  Grunde  legen.  So
kam  es  dann,  dass  die  Komitees  «Obroks*  bestimmt  haben,  welche  die
zur  Zeit  der  Leibeigenschaft  bestehenden  «Obroks»  übertrafen. 2 )  Die
Redaktionskommission  hat  diese  Bestimmungen  noch  verschlimmert,  indem ­
  sie  eine  Abstufung  von  Leistungen  bestimmt  hat,  was,  wie  es  schon
Jansson  gezeigt  hat,  eine  der  Hauptursachen  der  Entstehung  des  ländlichen ­
  Proletariats  gewesen  ist.
So  hat  die  Reform  vom  19.  Februar  1861  einerseits  den  Mangel
an  Land  bei  den  Bauern  herbeigerufen  und  sie  gezwungen,  die  eigentlichen ­
  Erwerbsquellen  von  Anfang  an  ausserhalb  ihrer  eigenen  Wirtschaft
zu  suchen,  andererseits  hat  sie  auch  diese  Nebenerwerbsquellen  noch
dadurch  vermindert,  dass  sie  den  Bauern  als  eine  besondere  Art  von
Ablösungszahlungen  auferlegt  hat,  für  den  Gutsherrn  unentgeltlich  Arbeit
zu  leisten.  Es  ergibt  sich  also,  dass  durch  die  Reform  vom  19.  Februar
1861  die  gegenwärtige,  bedrängte  Lage  der  neurussischen  Bauernschaft
und  insbesondere  die  jetzt  noch  immer  in  grösserem  Masse  verwendete
Arbeitspacht  ihre  geschichtliche  Erklärung  findet.
Im  dritten  Kapitel  haben  wir  zu  zeigen  versucht,  wie  der  durch
die  Reform  vom  Jahre  1861  entstandene  Mangel  an  Land  sich  mit  der
1)  A.  a.  D.  S.  277.
2 )  Vgl.  Semewsky,  Die  Bauernfrage  in  Russland;  Kornilow,  Bauernverhältnisse,  a.  a.  D.
        <pb n="92" />
        6*

83

Zeit  infolge  der  Zunahme  der  Bevölkerung  noch  bedeutend  vergrössert
hat.  Da  nicht  nur  der  Anteil,  sondern  auch  das  gepachtete  Land  nicht
reicht,  um  selbst  eine  kleinere  Bauernfamilie  zu  ernähren,  so  benützen
die  sogar  mit  normalen  Anteilen  bedachten  Bauernwirtschaften  ihre
Grundstücke  ausschliesslich  als  Ackerland.  Leiden  die  neurussischen
Bauern  an  Mangel  an  Ackerland,  so  bedürfen  sie  noch  in  viel  höherem
Masse  der  Weide-  und  Wiesenländereien.  Das  hat  neulich  die  Untersuchung ­
  der  Landwirtschaftskomitees  vom  Jahre  1902  wieder  bestätigt.
«Schon  bei  der  Landzuteilung  an  die  Bauern  hatte  die  für  Futtergewächse ­
  bestimmte  Fläche  eine  unbedeutende  Grösse.  Infolge  der  Zunahme ­
  der  Bevölkerung»  —  berichtet  das  Komitee  von  Bessarabien  —
«entstand  eine  starke  Ausdehnung  des  Ackerlandes  und  die  Umwandlung
der  Heuschläge  und  des  Weidelandes  in  Ackerland.  Zu  gleicher  Zeit
aber  verhindern  es  die  stetig  steigenden  Frachtpreise  für  Heuschläge  und
Weideländereien  den  Mangel  daran  durch  Pachtung  zu  beseitigen.»
Im  Jahre  1893  betrug  die  Fläche  der  Heuschläge  pro  1  Hof  in
Bessarabien  0,43  Dess.,  in  Ekaterinoslaw  0,3  Dess.,  in  Taurien  0,2  Dess.
und  in  Cherson  0,48  Dess.  In  diesem  letzten  Gouvernement  verteilten
sich  die  Ländereien  pro  1  Hof  folgenderweise:  Ackerland  8,4  Dess.,
Heuschlag  0,48  Dess.,  Weideland  1,3  Dess.  Gegen  1900  betrug  der
Heuschlag  im  Durchschnitt  0,9%  des  gesamten  Landes.  In  Ekaterinoslaw ­
  in  den  Jahren  1898—99  2,1  °/o.
In  Taurien  ist  der  Heuschlag  als  selbständige  Länderei  in  der  Regel
nicht  vorhanden;  das  Heu  wird  unter  günstigen  Umständen  auf  dem
Ackerlande  geerntet.  Nach  der  Semstwostatistik  betrug  die  Zahl  der
Bauernwirtschaften  ohne  Heu  im  Jahre  1899:
1.  wegen  Nichtvorhandenseins  der  Heuschläge  überhaupt  aus  73  Mitteilungen ­
  in  54,1%.
2.  wegen  Missernte  —  aus  den  62  Mitteilungen  in  45,9  °/o.
Dass  ganze  Gemeinden  keinen  selbständigen  Heuschlag  besitzen,
kommt  nicht  selten  vor.  So  z.  B.  im  Kreise  Bachmut  (Gouv.  Ekaterinoslaw) ­
  haben  von  den  257  Bauerngemeinden  nur  38  einen  selbständigen
Heuschlag,  im  Kreise  Rostow  (Dongebiet)  von  112  Gemeinden  nur  14.
Ein  Dorf,  Dolinka,  im  Kreise  Perelcop  (Taurien),  das  aus  299  Seelen
beiderlei  Geschlechtes  besteht  und  754,25  Dess.  Land  besitzt,  hat  keine
Heuschläge.  Nicht  nur  die  bäuerlichen  Privatgrundbesitzer  müssen
irgendwo  Weideland  pachten,  —  es  kommt  oft  vor,  dass  es  auch  die
einzelnen  Gemeindegenossen  tun  müssen.  Bei  der  Verlosung  von  Heuschlägen ­
  besteht  in  vielen  Feldgemeinschaften  die  Bestimmung,  dass  nur
eine  bestimmte  Zahl  von  Vieh  auf  das  Weideland  getrieben  werden  darf.
        <pb n="93" />
        84

Die  Wirte,  die  eine  diese  Zahl  übertreffende  Menge  von  Vieh  besitzen,
sollen  entweder  das  Weideland  der  gespannlosen  Qemeindegenossen
benützen  oder  irgendwo  ausserhalb  der  Gemeinde  Weideland  in  Pacht
übernehmen.')
Dem  Mangel  an  bestimmten  Ländereien,  die  zur  Hütung  von  Vieh
unentbehrlich  sind,  kommt  noch  die  Gemengelage  der  bäuerlichen  Anteile
und  die  den  Bauern  zustehenden  Servituten,  die  jedoch  von  ihnen  nicht
immer  ausgenützt  werden  können.  Bei  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft
erhielten  die  Bauern  die  Anteile  in  derselben  Lage,  wie  es  zur  Zeit  vor
der  Reform  war.  Die  schon  damals  bestehende  Gemengelage  wurde
noch  vergrössert  durch  das  Recht  der  Gutsherren  auf  sog.  «abgeschnittene»
Grundstücke.  Bekanntlich  durfte  der  Gutsherr  unter  bestimmten  Umständen ­
  von  den  Anteilen  der  Bauern  Landstücke  abschneiden,  und  ihrerseits ­
  hatten  die  Bauern  das  Recht,  von  den  gutsherrlichen  Ländereien
zu  ihren  Gunsten  ein  Landstück  abzuschneiden  in  dem  Falle,  wenn  die
ihnen  zugewiesenen  Anteile  unter  dem  normalen  Anteil  standen.  Von
diesem  Recht  machten  die  Bauern  sehr  selten  Gebrauch,  dagegen  kam
die  Wegnahme  bäuerlicher  Grundstücke  seitens  der  Gutsherren  viel  öfter
vor,  da  in  vielen  Fällen  die  Grösse  der  Grundstücke,  die  im  Besitze  der
Bauern  vor  der  Reform  waren,  die  ihnen  zugewiesenen  Anteile  übertrafen. ­
  Jedenfalls  hat  dieses  Recht  des  «Abschneidens»  die  völlige  Verwickelung ­
  der  Agrarverhältnisse  zwischen  den  Gutsherren  und  Bauern
herbeigeführt  und  gilt  als  Ursache  des  Bestehens  verschiedener  Servitute,
der  häufigen  Missverständnisse  zwischen  Gutsherren  und  Bauern,  des
beiderseitigen  Abweidenlassens  und  widerrechtlichen  Sichaneignens  von
Grundstücken  nnd  der  schweren  Strafen,  die  in  solchen  Fällen  den  Bauern
auferlegt  werden.  Die  von  den  bäuerlichen  Anteilen  abgeschnittenen
Landstrecken  sind  meistens  so  gelegen,  dass  sie  für  die  Bauern  ganz
unentbehrlich  sind:  entweder  drängen  sie  sich  in  die  bäuerlichen  Anteile
hinein,  oder  sie  befinden  sich  ganz  inmitten  derselben.  «Die  Bauern
müssen  die  von  ihrem  Anteil  einst  abgeschnittenen  Landstücke  in  Pacht
übernehmen,  nur  um  das  unter  solchen  Umständen  unumgängliche  Abweidenlassen ­
  von  fremden  Ländereien  zu  vermeiden,  und  um  sich  nicht
der  Bestrafung  dafür  auszusetzen,  oder  um  vom  Wassertränken,  vom
Wege,  ja  sogar  vom  eigenen  Grundstück  nicht  abgeschnitten  zu  sein. *  2 )
Trotzdem  sie  verschiedene  Servitute  so  nötig  haben,  verzichten  die
Bauern  doch  oft  auf  die  unentgeltliche  Nutzniessung  von  Weiderechten

’)  Siehe  W.  W.,  Die  Bauerngemeinde;  A.  Tschuproff,  Die  Feldgemeinschaft.
2 )  Manuilow,  Agrarfrage  in  Russland,  Moskau  1905,  S.  41.
        <pb n="94" />
        —  85  —
wegen  der  damit  verbundenen  schweren  Bedingungen;  sie  ziehen  es
vielmehr  vor,  mit  eigener  Arbeit  den  Gutsherrn  für  die  ihnen  zugewiesenen ­
  Vergünstigungen  zu  bezahlen.  Und  umgekehrt  belohnt  der
Gutsherr  die  Bauern  für  ihre  auf  seiner  Wirtschaft  verrichtete  Arbeit
mit  dem  Weiderechte. 5 )  So  erklärt  es  sich,  dass  die  Ueberbleibsel  der
alten  Frondienste  in  anderer  Form  fortbestehen.
Nachdem  wir  die  historische  Grundlage  für  das  Bestehen  verschiedener ­
  Formen  des  Naturallohnes  dargelegt  haben,  wollen  wir  jetzt
zur  Betrachtung  der  Arten  des  Naturallohnes  selber,  ihrer  Vorteile  und
Nachteile  übergehen.
Der  Naturallohn  kann  in  zwei  Grundarten  zerlegt  werden:
1.  Entlohnung  mit  Fleu  oder  Getreide,
2.  in  die  Entlohnung  mit  Nutzniessung  von  Weideland.
Wenden  wir  uns  zunächst  zur  ersten  Form  des  Naturallohnes.
Für  seine  Arbeit  erhält  der  Arbeiter  einen  im  voraus  bestimmten
Teil  des  Rohertrages,  ln  den  neurussischen  Gouvernements  wird  solcher
Lohn  für  die  Getreideerntearbeiter,  am  meisten  aber  für  die  Heuernte
i  bezahlt.  Dies  erklärt  sich  durch  den  Mangel  an  Heuschlägen  bei  den
einheimischen  Kleinbauern.
Die  Arbeit,  die  der  Arbeiter  zu  verrichten  hat,  besteht  gewöhnlich
im  Mähen,  seltener  im  Einbringen  von  Heu.  Die  «Materialien  zum  Bodenkataster» ­
  bringen  bestimmtere  und  reichlichere  Angaben  über  Entlohnung
mit  einem  Teil  des  Rohertrages.  Diese  betreffen  aber  nur  die  achtziger
und  den  Anfang  der  neunziger  Jahre.  Für  die  spätere  Zeit  haben  w r ir
in  Bezug  auf  die  Entlohnung  mit  einem  Teil  des  Rohertrages  für  die
Getreideerntearbeiten  fast  gar  keine  Angaben  gefunden,  was  sich  da-')

  Als  krasses  Beispiel  für  eine  solche  Nötigung  der  Bauern,  die  ihnen  zugewiesene
Vergünstigung  mit  Arbeit  zu  bezahlen,  diene  folgender  Fall:  ln  einem  Dorfe  des  Kreises
Eüsabethgrad  (Qouv.  Cherson)  ist  das  Bauernland  von  einer  Seite  von  dem  Fluss  mit
steilen  Ufern,  von  allen  übrigen  Seiten  aber  vom  gutsherrlichn  Lande  umringt.  Der  Dorfweg ­
  führt  über  das  Weideland  des  Gutsherrn,  der  den  Bauern  das  Vieh  auf  diesem  Wege
zu  treiben  verboten  hat,  wegen  der  Gefahr  des  Abweidenlassens.  Den  Bauern  steht  also
frei,  entweder  sich  mit  dem  Gutsherrn  jedesmal  zu  streiten,  oder  das  Vieh  auf  dem
Lande  des  Gutsherrn  weiden  zu  lassen.  Sie  ziehen  naturgemäss  das  Letzte  vor.  Durch
den  Mangel  an  Geld  werden  sie  gezwungen,  für  das  ihnen  zugewiesene  Weiderecht
verschiedene  Arbeiten  auf  der  Gutswirtschaft  zu  leisten.  Der  Gutsherr  aber  nützt  die
bedrängte  Lage  der  Bauern  aus  und  fordert  unverhältnismässig  grosse  Arbeitsleistungen.
So  z.  B.  beträgt  bei  anderen  Gutsherren  der  Entgelt  für  Hutweide  bei  einem  5  Rubel,
bei  dem  anderen  das  Einbringen  des  Getreides  von  Ufo  Dess.  Dieser  Gutsherr  fordert
aber  das  Einbringen  des  Getreides  von  2  Dess.  und  einen  Tag  lang  Heu  auf  Haufen  zu
setzen.  (Siehe  die  Materialien  des  Bodenkatasters  im  Gouv.  Cherson,  Kr.  Elisabethgrad,  B.V.)

I
        <pb n="95" />
        86

durch  erklärt,  dass  diese  Art  des  Naturallohnes  innerhalb  gewissen,  sich
sehr  wenig  verändernden  Grenzen  schwankt.  Ausserdem  wird  der  Naturallohn ­
  für  Getreideerntearbeiten  immer  weniger  verwendet;  daher  die
Lückenhaftigkeit  der  Angaben.
Betrachten  wir  zunächst  verschiedene  durch  das  Herkommen  festgestellte ­
  Formen  der  Entlohnung  mit  einem  Teil  des  Rohertrages  für
Getreideerntearbeiten.
!m  Kreise  Alexandria  (Gouv.  Cherson)  verrichten  die  ärmeren  Bauern
bei  ihren  reicheren  Dorfgenossen  das  Einbringen  des  Getreides  vom  Felde
gewöhnlich  für  den  Lohn  «der  vierten  Garbe»,  d.  h.  1 / 5  von  der  Gesamtzahl ­
  der  Garben.  Für  das  Dreschen  von  Getreide  wird  gewöhnlich  als
Entgelt  die  sog.  Schachtel 1 )  gegeben.  Im  Kreise  Elisabethgrad  (Gouv.
Cherson)  war  früher  auch  die  Sitte  vorhanden,  mit  Garben  den  Arbeiter
zu  entlohnen,  mit  der  Zeit  aber  ist  dieses  Herkommen  immer  mehr  verschwunden ­
  infolge  des  Sinkens  der  Getreideernte  und  des  Verschwindens
der  alten  «patriarchalischen»  Verhältnisse  zwischen  dem  Gutsherrn  und
den  Bauern.  Zu  Ende  der  achtziger  Jahre  wurde  die  Garbe  zu  «einer
Wohltat».
Die  Entlohnung  für  das  Einbringen  des  Getreides  vom  Felde  mit
der  Garbe  hat  sich  am  häufigsten  nur  bei  den  Bauern  erhalten.  Aber
auch  unter  diesen  wird  schon  neben  der  «vierten  Garbe»  auch  «die
siebente»  (d.  h.  Vs)  gegeben.  Bei  den  Gutsherren  wird  nur  oder  7u
des  Rohertrages  bewilligt,  je  nach  der  Qualität  des  Getreides,  der  Höhe
der  Ernte  und  je  nach  dem  Wunsche  des  Gutsherrn,  dem  Bauern  zu
Flilfe  zu  kommen.  Später  wird  an  diese  Entlohnung  eine  Bedingung
geknüpft.  Da  das  Stroh  als  Futtermittel  für  das  Vieh  wegen  des  Mangels
an  Futtergewächsen  an  Wert  bedeutend  gewinnt,  so  wird  der  mit  der
Garbe  zu  entlohnende  Arbeiter  verpflichtet,  nach  dem  Dreschen  des
Getreides  das  Stroh  dem  Gutsherrn  zurückzubringen.  Auch  die  Entlohnung ­
  mit  gedroschenem  Getreide  wird  verwendet.  Das  kommt  aber
nur  da  vor,  wo  das  Dreschen  nicht  in  primitiver  Form  ausgeführt  wird,
z.  B.  nicht  mit  dem  alten  Dreschflegel,  sondern  mit  der  Dreschmaschine. ­

In  dem  Masse,  wie  die  Verwendung  von  landwirtschaftlichen
Maschinen  sich  ausdehnt,  wird  der  Naturallohn  in  Form  der  Schobern
durch  das  gedroschene  Getreide  ersetzt.  Die  Entlohnung  für  Drescharbeiten ­
  ändert  sich  je  nach  der  Art  des  Getreides  und  je  nachdem  es
schüttet,  z.  B.  für  das  Dreschen  von  Winterroggen  oder  Weizen  wird
')  Die  «Schachtel»  gleicht  dem  Kornertrage  einer  gedroschenen  Garbe;  diese  wiegt
durchschnittlich  1  Pud,
        <pb n="96" />
        87

!/io—*/ii&amp;gt;  dagegen  für  das  Dreschen  von  Sommergetreide  i/e,  V7  oder
Vs  des  Gedroschenen  gegeben.  Ausserdem  schwankt  diese  Form  des
Naturallohnes  je  nach  der  Ernte  oder  nach  der  Dringlichkeit  der  zu  verrichtenden ­
  Arbeit.
Die  Entlohnung  für  die  Heuarbeiten  geschieht  fast  in  sämtlichen
Gouvernements  in  Schobern.  Besonders  ist  diese  Form  der  Entlohnung
im  Gouv.  Cherson  verbreitet.  Die  Heuschläge  werden  meistens  an  ganze
Artjels  von  Arbeitern  vergeben,  die  das  Heu  abzumähen  und  in  Haufen
aufzusetzen  haben.  Dafür  erhalten  die  Arbeiter  je  nach  dem  Ernteausfall
und  der  Qualität  des  Heues  */ 4 —Vs  des  Rohertrages.  Die  meisten  von
mittleren  und  grösseren  Grundbesitzern  entlohnen  die  Arbeiter  in  der
Heuernte  hauptsächlich  aus  dem  Grunde  mit  Schobern,  weil  die  Heuarbeiter, ­
  wenn  sie  in  natura  bezahlt  werden,  ihre  Arbeit  besser  verrichten, ­
  sodass  der  als  Lohn  dienende  Teil  gewöhnlich  aus  dem  Ueberschuss
  bezahlt  wird,  der  sich  durch  die  bessere  Arbeitsleistung  ergibt.
Nach  den  lückenhaften  und  ungenügenden  Angaben  des  Ackerbauministeriums ­
  können  wir  die  Naturallohnsätze  für  die  Heuernte  in  folgender ­
  Tabelle  LI  zusammenstellen.
in  den  Kreisen  u.  in  den  Jahren
Gouvernements:  1882  1885  1886  1888  1893
Cherson  V 4 —  Vs  Vs—Vs
Kreis  Elisabethgrad
Alexandria  V2  7»
Tiraspol  3 U
Gouv.  Ekaterinoslaw  V3—V*  V3
Bessarabien  2 /s—V2
Da  die  Angaben  des  Ackerbauministeriums  zu  ungenügend  sind,  um
irgend  welche  Schlüsse  daraus  zu  ziehen,  so  wollen  wir  uns  ,auf  die
Angaben  der  Semstwostatistik  im  Gouv.  Cherson  für  eine  zwölfjährige
Zeitperiode  vom  Jahre  1893  bis  zum  Jahre  1904  stützen.
Die  Naturallohnsätze  bei  der  Entlohnung  mit  der  Heuernte  betrugen
in  den  Jahren:
(Tabelle  LI1)

1893

'ho—V3

1899

Ve--74



1894

Vt-Vs

1900

7*--V

 2

1895

1 /4—V 2

1901

Vs-Vb

1896

V  8  V  2

1902

Vs-7*

1897

V4-V3

1903

Vs-Vb

1898

V4-V2

1904

V  8—V  2
        <pb n="97" />
        Man  sieht  aus  dieser  Tabelle,  dass  die  Naturallohnsätze  zwischen
1  10  und  ’/a  des  Rohertrages  schwanken.  Auch  innerhalbdieserSchwankungen
ist  aber  eine  Tendenz  zu  Aenderungen  mit  der  Zeit  kaum  zu  verspüren.
Aus  welchen  Elementen  setzen  sich  nun  die  Arbeiter,  die  mit  Heuernteanteilen ­
  entlohnt  werden,  zusammen?  Welche  Bauernkategorien  sich
unter  solchen  Bedingungen  für  Getreide-  und  Heuerntearbeiten  verdingen,
darauf  geben  die  uns  zur  Verfügung  stehenden  Angaben  keine  statistisch
zu  belegende  Antwort.  Nach  unseren  Ausführungen  über  die  wirtschaftliche ­
  Grundlage  des  Beibehaltens  der  Naturallöhne  tritt  aber  hervor,
dass  es  nicht  die  Wanderarbeiter  sind,  die  Entlohnung  mit  Heuernteanteilen ­
  erhalten,  da  sie  dafür  keine  Verwendung  haben.  Unter  den
einheimischen  Arbeitern  überwiegen  die  grundbesitzenden  Bauern,  deren
Wirtschaft  unter  dem  Mangel  an  Wiese-  und  Weideland  leidet.  Je  grösser
dieser  Mangel  ist,  desto  mehr  sind  sie  geneigt,  die  Entlohnung  in  der
Form  der  Heuernteanteile  anzunehmen.
Dass  der  Naturallohn  in  Form  eines  Teiles  des  Rohertrages  am  meisten
für  Heuschläge  verwendet  wird,  erklärt  sich  eben  aus  Folgendem.  Die  Getreideerntearbeiten ­
  fordern  eine  bedeutend  grössere  Zahl  Arbeiter,  als  die  Heuernte. ­
  Für  diese  kann  man  sich  mit  den  einheimischen  Arbeitern  begnügen,
dagegen  für  die  ersteren  sind  schon  die  Wanderarbeiter  und  andere  freiere
Arbeiter,  wie  die  einheimischen  grundbesitzenden  Bauern  unentbehrlich.
Die  Entlohnung  mit  Ernteanteilen  bringt  einige  Vorteile  sowohl
für  den  Gutsherrn  wie  auch  für  den  einheimischen  grundbesitzenden
Landarbeiter  mit  sich.  Für  den  ersten  besteht  der  Vorteil  darin,  dass
die  Entlohnung  mit  Ernteanteilen  es  dem  Gutsherrn  beim  Mangel  an
Geldmitteln  ermöglicht,  die  Arbeiter  ohne  grosse  Ausgaben  zu  entlohnen.
Einen  grossen  Vorteil  hat  diese  Form  des  Naturallohnes  darin,  dass
der  Anteil  aus  dem  Roherträge,  den  der  Arbeiter  erhält,  viel  weniger
als  die  Geldlöhne  schwankt,  was  bei  den  starken  Schwankungen  der
Ernte  in  den  neurussischen  Gouvernements  den  Vorteil  noch  vergrössert.
Wie  gut  oder  schlecht  aber  die  Ernte  sein  mag,  der  Gutsherr
verliert  im  Grunde  genommen  gar  nichts.  «Unter  keinen  Erntezuständen
oder  Getreide-  resp.  Heupreisen  kann  der  Gutsherr  eine  Einbussc  erleiden; ­
  nur  bei  vollständiger  Missernte  reduziert  sich  sein  Gewinn  auf
Null.  Aber  auch  in  diesem  Falle  bildet  die  Ausgabe  für  den  Arbeitslohn ­
  für  den  Gutsherrn  keinen  Verlust.» 1 )
■)  Annensky,  Die  Produktionskosten  vom  Getreide  in  den  gutsherrlichen  Wirtschaften. ­
  Die  Wirkung  der  Getreideernte  und  Getreidepreise  auf  die  Volkswirtschaft  in
Russland.  Sammlung  herausgegeben  von  A.  Tschuprow  u.  W.  Postnikow.
        <pb n="98" />
        Um  den  Vorteil,  den  die  Entlohnung  mit  Ernteanteilen  dem  Arbeiter
bringt,  zu  untersuchen,  wollen  wir  den  Naturallohn  in  Geld  umrechnen
und  dann  den  Geldwert  mit  dem  Preis  der  Arbeit  vergleichen,  den  der
Arbeiter  erhalten  hätte,  falls  in  Geld  gezahlt  worden  wäre.
Es  betrugen  im  Durchschnitt  in  den  Jahren  1883—1893:

(Tabelle  LII1)

Weizen  -

der  dem

Geldwert  des

in  den

WeizenArbeiter ­



Weizenanteil  des

vom  Arbeiter

Gouverneernte ­

  in

preis

gegebene

Arbeiters  in

erhaltenen

ments:

Pud  pro
1  Dess.:

pro  Pud.:

Ernteanteil ­
  :

Pud:

Weizenanteiles
in  Rubel:

Bessarabien

45,2

86

*/»—»/•

18,00—27,5

15,48—24,05

Cherson

35,3

94

Vs—»:*

4,87—26,25

4,10--24,67



Ekaterinoslaw

41,0

92

1  *2
Io  1

13,6  —20,5

12,51--18,86



der  Qeldakkordiohn
für  dieselbe  Arbeit
(das  Einbringen  von
Getreide):
3,30—13,85
2,50—10
1,90—10,50
Die  in  den  beiden  obenstehenden  Tabellen  angeführten  Angaben
gestatten  nicht  bestimmte  Schlüsse  zu  ziehen.  Doch  ist  kaum  zu  zweifeln,
dass  der  Naturallohn  in  der  Form  von  Ernteanteilen  für  den  Arbeiter
einen  grösseren  Wert,  als  der  Geldlohn  darstellt. 1 )
Vom  Standpunkt  der  Ergänzung  des  mangelhaften  Budgets  einer
minder  wohlhabenden  Bauernwirtschaft  bringt  zweifellos  die  Entlohnung
in  Ernteanteilen  einen  Vorteil,  indem  sie  dem  grundbesitzenden  Bauern
ermöglicht,  ohne  Kapital  auszugeben  und  zur  Pachtung  zu  greifen,  den
Mangel  an  Getreide  resp.  Futter  für  das  Vieh  auszugleichen.  Indem  die
Entlohnung  mit  Ernteanteilen  durch  den  Mangel  an  Land  des  grundbesitzenden ­
  Bauern  entsteht,  wird  sie  also  zu  einer  Aufhebung  dieses
Mangels.  Andererseits  aber  wird  die  Arbeit  bei  der  Entlohnung  in  Ernteanteilen ­
  unterschätzt  und  ihr  Preis  fällt.  Während  die  Menge  der  zu
verrichtenden  Arbeit,  soweit  nicht  neue  Maschinen  sie  erleichtern,
unbedeutende  Aenderungen  erlitt,  verminderte  sich  der  Teil,  den  der
Arbeiter  erhält.  Frühere  höhere  Anteilsquoten  sind,  wie  schon  oben
betont  wurde,  zu  einer  «Wohltat»  geworden.  Indem  ferner  für  den  Gutsherrn ­
  die  Entlohnung  in  Ernteanteilen  den  Vorteil  bringt,  dass  sie  in
keinem  Falle  für  ihn  einen  Verlust  bedeutet,  hängt  der  Lohn  und  damit
der  Zustand  seiner  eigenen  Wirtschaft  von  den  Erntezuständen  und  den
Getreide-,  resp.  Heupreisen  ab.  Im  Falle  der  Missernte  leidet  der  Bauer

(Tabelle  L1V)
in  den
Gouvernements:
Bessarabien
Cherson
Ekaterinoslaw

der  Geldwert  des
vom  Arbeiter
erhaltenen  Weizenanteiles ­
  :
15,48—24,05
4,10—24,67
12,51  —  18,86

t)  Vgl.  Annensky  a.  a.  D,;  Karischew,  Die  Bauernpacht.  Dorpat.  1892.
        <pb n="99" />
        90

in  doppelter  Weise,  indem  seine  eigene  Wirtschaft  einerseits  in  bedrängte
Lage  gerät,  andererseits  aber  seine  Arbeitskraft  unterschätzt  wird  und
mit  niedrigeren  Ernteanteilen  entlohnt  wird.  Es  wäre  ein  Irrtum,  zu
meinen,  der  Naturallohn  —  in  der  Form  der  Ernteanteile  —•  werde
infolge  der  guten  patriarchalischen  Beziehungen  zwischen  dem  Gutsherrn
und  dem  Bauern  beibehalten.  Die  Zeit  solcher  Verhältnisse  ist  schon
längst  vorbei.  Der  Gutsherr  ist  zu  einem  gewöhnlichen  Arbeitgeber
geworden,  und  beite  Seiten  werden  in  ihren  Beziehungen  nur  von  einfachen, ­
  egoistischen  Motiven,  von  dem  Streben  nach  möglichst  grossem
Gewinn  geleitet.  Der  Naturallohn  besteht  jetzt  nicht  infolge  der  angeblichen ­
  patriarchalischen  Verhältnisse  zwischen  den  Gutsherren  und
den  Bauern,  sondern  trotz  des  Aufhörens  derselben.
Dadurch  erhalten  die  Beziehungen  zwischen  Gutsherren  und  Arbeitern
einen  unangenehmen,  manchmal  abstossenden  Charakter.  Jede  der  beiden
Seiten  sucht  möglichst  mehr  als  das  Festgesetzte  zu  erhalten.  Da  die
Entlohnung  sofort  nach  der  Beendigung  der  Arbeit  in  Schobern  oder  in
Garben  auf  dem  Felde  selbst  geschieht,  so  sucht  jede  Partei  diese
Garben  resp.  Schober  für  sich  möglichst  vorteilhaft  zu  gestalten.  So  z.  B.
beim  Aufsetzen  auf  Haufen  stellt  der  Arbeiter  die  grösseren  Garben  nach
oben,  die  kleineren  nach  unten,  sodass,  da  der  Arbeitgeber  die  oberen
Garben  dem  Arbeiter  abgibt,  der  Arbeiter  die  besseren  Garben  bekommt.
Manchmal  aber  kommt  es  auch  vor,  dass  der  Arbeitgeber  in  der  Abwesenheit ­
  des  Bauern  die  schwereren  Garben  unter  die  leichteren  stellt.
Es  kommt  daher  sehr  oft  zu  grossen  Streitigkeiten  und  Missverständnissen.
Es  ist  nur  der  Landhunger  des  neurussischen,  grundbesitzenden
Bauern  und  die  routinemässige  Bewirtschaftung  der  gutsherrlichen  Wirtschaft, ­
  die  das  Bestehen  des  Naturallohnes  in  Form  von  Ernteanteilen
trotz  des  Eindringens  der  Geldwirtschaft  ermöglichen.  Weder  der  bäuerliche
Gross-  oder  Mittelgrundbesitzer,  noch  .der  besitzlose  Proletarier  hat  es
nötig,  sich  für  Naturallohn  zu  verdingen.  Es  sind  nur  die  Kleinbesitzer, ­
  die  ihre  Wirtschaft  zu  unterstützen  haben,  die  mit  Ernteanteilen ­
  entlohnt  werden.  Aber  auch  der  Naturallohn  macht  den  stetig
schwankenden  Zustand  ihrer  Wirtschaft  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen ­
  in  Neurussland  nicht  sicherer  und  besser.  —
II.
Die  zweite  Form  des  Naturallohnes  besteht  in  der  Fiergabe  von
Land.  Entweder  gibt  man  den  einheimischen  Bauern  ein  Landstück
zur  Ackerbestellung,  oder  man  überlässt  ihnen  das  Recht,  ihr  Vieh  auf
den  Ländereien  des  Gutsherrn  zu  weiden,
        <pb n="100" />
        91

Durch  den  Mangel  an  Ackerland  und  an  Mitteln  für  die  Cieldpachtung
  übernimmt  der  Bauer  das  Land  in  Arbeitspacht.  Der  Bauer
verpflichtet  sich,  eine  bestimmte  Arbeit  zu  leisten,  wofür  er  vom  Gutsherrn ­
  mit  der  Nutzniessung  eines  Ackerstückes  entlohnt  wird.  Dasselbe
geschieht  auch  bei  Abtretung  des  Weiderechtes  an  den  Bauern.
Die  typischen  Arten  von  Arbeitsleistungen,  für  welche  die  Nutzniessung ­
  einer  Dess.  als  Entgelt  gewährt  wird,  sind  folgende:
1.  Einbringen  d.  h.  Abmähen  und  Aufstellen  in  Haufen,  D  a  Dess.
Weizen  oder  2  Dess.  Hafer.
2.  Ausser  diesen  Arbeiten  auch  die  Bestellung  einer  Dessjatine.
3.  Dieselben  Arbeiten  wie  unter  der  ersten  Rubrik,  und  ausserdem  das
Hinausschaffen  von  Mist  oderdas  Hauen  und  Einschaffen  von  Rüben  u.  dgl.
Dies  ist  die  sog.  reine  Arbeitspacht.
Neben  ihr  ist  auch  die  sog.  gemischte  Arbeitspacht  vorhanden,
die  darin  besteht,  dass  der  Bauer  ausser  seiner  Arbeitsleistung  noch
entweder  einen  Teil  vom  Roherträge  der  Ernte,  oder  wenn  es  sich  um
das  Weiderecht  handelt,  als  Zuschlag  auch  Geld  abzugeben  hat.
Diese  drei  Bestandteile  —  Arbeitsleistung,  Teil  des  Rohertrages
und  Geld  —  werden  so  verschiedenartig  kombiniert,  dass  die  Arbeitspacht ­
  eine  sehr  mannigfaltige  ist.  Eben  wegen  dieser  grossen  Mannigfaltigkeit ­
  sind  alle  Formen  der  Arbeitspacht  und  besonders  der  Geldwert

derselben  nicht  immer  genau  festzustellen.

Der  Grad  der

Ausdehnung  dieser  Form  des  Naturallohnes  wird

durch  die  folgenden  Angaben,  die  die  achtziger  Jahre

betreffen,  gezeigt:

(Tabelle  LV)  es  betrug

von  100  Arbeits-Prozentteil

  des  in

in  den

in  den

verträgen
waren  Fälle  der

Arbeiispacht
übernommenen

Gouvernements

:  Kreisen:

Arbeitspacht:

Landes:

Cherson

Alexandria

12,3

—

Elisabethgrad

8,63

—

Tiraspol

23,04

—

Cherson

8,61

—

Ekaterinoslaw

Lugansk

33,5

25,2

Bachmut

—

0,7

Taurien

Dnjepr

0,09

0,09

Melitopolis

4,6

15,05

Dongebiet

Rostow  a.  D.

—

8,7

Im  Jahre  1901  zeigen  schon  die  Angaben  über  die  Arbeitspacht
eine  Abnahme  dieser  Form  des  Naturallohnes.  Wir  haben  für  dieses
Jahr  nur  drei  Gouvernements  betreffende  Angaben.  Manchmal  ist  nur
ein  einziger  Fall  angegeben,  sodass  wir  keine  sicheren  Schlüsse  über
        <pb n="101" />
        92

die  Verminderung  resp.  Vergrösserung  der  Ausdehnung  ziehen  dürfen.
Die  Zahl  der  Fälle  der  Arbeitspacht  betrug  in  %  im  Gouv.  Ekaterinoslaw
  0,4,  in  Taurien  0,02  und  im  Dongebiete  0,01.  Dagegen  betrug  die
Quote  des  in  Arbeitspacht  übernommenen  Landes  im  Gouv.  Ekaterinoslaw
  400  Dess.  oder  0,12°/o,  in  Taurien  20  Dess.  oder  0,07  °/o  und  im
Dor.gebiet  360  Dess.  oder  0,06%.  Diese  Angaben  betreffen  die  nicht
von  den  einzelnen  Wirten,  sondern  nur  von  den  Gemeinden  unternommene
Arbeitspacht.
Bedeutend  häufiger  kommt  es  vor,  dass,  als  Entgelt  für  Arbeitsleistung, ­
  Weiderechte  gewährt  werden,  was  sich  durch  den  grossen  Mangel
an  Weideland  bei  den  einheimischen  grundbesitzenden  Arbeitern  erklärt.
Wie  häufig  die  Bezahlung  von  Arbeitsleistungen  mit  Gewährung
von  Weiderechten  ist,  zeigen  folgende  Zahlen.  Von  100  Arbeitsleistungen
machten  diese  Fälle  aus  im  Gouv.  Cherson  in  den  achtziger  Jahren  in
den  Kreisen

Alexandria

32,3

Odessa

5,18

Elisabethgrad

39,6

Cherson

6,06

Tiraspol

10,1

Vergleichen  wir  die  Grössen  des  Weidelandes  und  des  Landanteiles
pro  eine  männliche  Seele  mit  dem  Grad  der  Verbreitung  dieser  Lohnzahlungsform, ­
  so  sehen  wir,  dass  zwischen  diesen  Faktoren  meistens  ein
entgegengesetzter  Zusammenhang  besteht.  Da,  wo  der  Mangel  an  Land
überhaupt  und  an  Weideland  insbesondere  grösser  ist,  werden  auch  die
Arbeitsverträge,  die  ein  Weiderecht  einräumen,  häufiger  und  je  bedeutender
umgekehrt  die  Grösse  des  Weidelandes  wird,  desto  weniger  verbreitet  sind
Arbeitsleistungen,  die  durch  Gewährung  von  Weiderecht  entlohnt  werden.

(Tabelle  LVI)

Es  betrug

v.  100  Arbeitsdie ­

  Grosse

die  Grösse

die  Zahl  des

leistungen  gedes ­

  Landdes ­

  WeideVichstandes ­



währten

anteiles  pro

landes  pro

pro  1  Dess.

im  Gouv.  Cherson:

Weiderecht

1  männliche

1  männliche

des  zugetciltcn

als  Lohn:

Seele:

Seele:

Landes:

Kreis  Odessa

5,18

3,9

0,92

?

Cherson

6,06

4,6

1,02

0,2

Tiraspol

10,1

3,1

0,72

0,5

Alexandria

32,3

2,6

0,29

0,6

Elisabethgrad  39,6

2,6

0,22

?

Gouv.  Ekaterinoslaw:

Kreis  Lugansk

33,5

3,1

0,16

0,7

Gouv.  Taurien:

Kreis  Melitopol

4,6

6,6

1,08

0,3

Dnjepr

0,09

7,8

?

0,4
        <pb n="102" />
        93  -

Besonders  deutlich  tritt  dieser  Zusammenhang  zwischen  den
Grossen  des  Anteiles  an  Weideland  und  dem  Grad  der  Gewährung  von
Weiderecht  für  Arbeitsleistungen  bei  den  verschiedenen  Kategorien  von
Bauern  hervor.
Wie  man  aus  der  Tabelle  LV11  sieht,  sind  bei  den  gutsherrlichen
und  «Schenkungsbauern»  die  Landanteile  und  Weiderechte  kleiner  und
die  Zahl  des  Viehstandes  auf  je  1  Dess.  grösser  als  bei  den  «staatsherrlichen»
  Bauern;  deswegen  sind  bei  ihnen  mit  Weiderechten  bezahlte
Arbeitleistungen  bedeutend  verbreiteter.

(Tabelle  LV1I)

Von  100  Höfen

d.  Grösse  des
Landanteiles
pro  1  männl.
Seele  in  Dess.

haben  sich  zu
Arbeitsleistungen ­

gegen  Einräumung ­
  von
Weiderecht

die  Grösse  des
Weidelandes
pro  1  männl.
Seele  in  Dess.:

die  Zahl  des
Viehstandes
pro  1  Dess.
d.  kulluriähig.
Landes:

verpfl.:

b.  d.  staatsherrlichen  6,4

2,8

Kl

0,03

b.  d.  gutsherrlichen  3,6

16,5

0,59

0,58

b.  d.Schenkungsbauern  1,02

13,4

0,43

2,1

Die  Bauernwirtschaften,  die

an  einem

so  grossen  Mangel  an  Land

leiden,  dass  ihr  Landanteil  für  sie  nur  als  Nebenerwerbsquelle  dient,
haben  einen  verhältnismässig  geringen  Bedarf  an  Weideland.  Da  sie
auch  manchmal  keine  eigenen  Landanteile  und  kein  Vieh  besitzen,  so
versteht  es  sich  von  selbst,  dass  auch  das  Weideland  und  folglich  das
Weiderecht  für  sie  von  geringer  Bedeutung  ist.  Unter  solchen  Umständen
werden  sie  auch  nicht  gezwungen,  sich  für  ihre  Arbeit  mit  Gewährung
von  Weiderechten  entlohnen  zu  lassen.  Sie  werden  zu  gewöhnlichen
Lohnarbeitern,  die,  obwohl  sie  eine  kleine  Wirtschaft  haben,  ihre  Hauptervverbsquelle
  in  ihrer  Lohnarbeit  finden.  Zwischen  ihnen  und  dem
Gutsherrn  bestehen  meistens  auf  Geld  gestellte  Arbeitsverträge.  Je
grösser  die  Zahl  solcher  einzelnen  Wirte  in  einem  Dorfe  ist,  desto
weniger  ist  diese  Form  des  Naturallohnes  verbreitet.  Ls  sind  meistens
entweder  ganze  Feldgemeinschaften,  die  sich  zu  Arbeitsleistungen  gegen
Weiderecht  verpflichten,  oder  einzelne  Kleinbesitzer,  die  ihre  Wirtschaft
zu  unterstützen  haben.
Welches  sind  die  Vorteile  resp.  die  Nachteile  der  Arbeitspacht  und
der  Entlohnung  mittels  Ueberlassung  von  Weiderechten  sowohl  für  den
Gutsherren  wie  auch  für  die  Bauern?
        <pb n="103" />
        94

Um  diese  Frage  zu  beantworten,  wenden  wir  uns  zunächst  zu  den
sog.  gemischten  Arbeitsleistungen  d.  h.  zu  der  Arbeitspacht,  bei  welcher
für  Landhergabe  nicht  nur  mit  Arbeit,  sondern  auch  mit  Anteilen  am
Rohertrag  oder  mit  einer  —  gewöhnlich  geringen  -  Geldsumme  als
Zusatz  bezahlt  wird.  Es  ist  schwer,  die  Billigkeit  resp.  Kostspieligkeit
einer  solchen  gemischten  Arbeitspacht  festzustellen,  da  die  Zahlungszuschläge ­
  an  Getreide  oder  Geld  erstens  sehr  mannigfaltig  und  zweitens
im  Vertrage  sehr  selten  bestimmt  sind.
Der  Gutsherr  strebt,  vom  Bauern  möglichst  viel  unentgeltliche
Arbeitsleistungen  zu  erhalten,  daher  wird  eine  gewisse  Zahl  von  Arbeitsleistungen ­
  meistens  ausser  den  vorausbestimmten  verrichtet.  Die  typischen
Fälle  der  Arbeitspacht  sind  in  der  Tab.  LV111  im  Anhang  angegeben.
Hier  sei  nur  auf  die  Tatsache  hingewiesen,  dass  die  gemischte  Arbeitspacht ­
  eine  doppelte  Ausbeutung  der  Arbeit  des  Bauern  seitens  des  Gutsherrn ­
  darstellt.  Einerseits  bildet  die  Entlohnung  mit  Land,  wie  wir  es
gleich  sehen  werden,  einen  niedrigeren  Lohn,  als  wenn  er  in  Geld
bezahlt  würde.  Andererseits  ermöglicht  die  Verbindung  von  Arbeitsleistungen ­
  mit  Abgabe  einer  Quote  des  Rohertrages  dem  Gutsherrn,  die
Zahl  der  von  dem  Bauern  zu  verrichtenden  Arbeit  zu  vermehren.  Die
Vermehrung  geschieht  weniger  bemerkbar,  als  die  Erhöhung  der  abzugebenden ­
  Quote  des  Rohertrages.  Die  Mannigfaltigkeit  und  Unbestimmtheit ­
  der  von  dem  Bauern  zu  verrichtenden  Arbeit,  auch  die  Unmöglichkeit,
manchmal  eine  Arbeit  von  der  anderen  abzugrenzen,  machen  die  Vermehrung ­
  der  zu  verrichtenden  Arbeitsleistungen  des  Bauern  viel  leichter
als  die  Erhöhung  des  Teiles  des  Rohertrages.  Bei  jedem  Steigen  der
Getreidepreise  wird  die  Erhöhung  des  von  den  Bauern  abzugebenden
Teiles  des  Rohertrages  verspürt.  Bei  den  hohen  Bodenpreisen  und  dem
starken  Bedarf  an  Land,  das  gepachtet  werden  müsste,  ist  der  Bauer
eher  bereit,  mehr  Arbeit  zu  verrichten,  als  entweder  einen  grösseren
Teil  des  Rohertrages  abzugeben  oder  mehr  Geld  zu  zahlen.  Nachdem
aber  die  Zahl  der  von  dem  Bauern  zu  verrichtenden  Arbeitsleistungen
erhöht  ist,  wird  der  frühere  geringere  Teil  des  Rohertrages  durch  einen
höheren  ersetzt,  wie  z.  B  Ri  durch  R s .  Der  neue  Teil  des  Rohertrages
wird  leicht  zum  gewohnheitsrechtlichen,  nachdem  er  aber  beständig
geworden  ist,  werden  die  dafür  zu  verrichtenden  Arbeitsleistungen  wieder
erhöht  u.  s.  w.  «Die  Arbeitspacht  sowie  die  von  den  Bauern  zu  verrichtenden ­
  Arbeitsleistungen  beim  Teilbau  bilden  das  beste  Mittel  zur
Erhöhung  des  Pachtpreises,  indem  sie  sehr  mannigfaltig,  schwer  in  Geld
auszurechnen  sind  und  vom  Teilpächter  nicht  Zuschlag  von  Geld  —
woran  es  ihm  immer  mangelt  —  erheischen,  sondern  nur  seine,  von  ihm
        <pb n="104" />
        95

selbst  unterschätzte  Arbeit»,  sagt  Karischew  ....  «Durch  eine  stufenweise ­
  und  plamnässige  Erhöhung  der  Arbeitsleistungen  ohne  Vermehrung
des  dem  Verpächter  abzugebenden  Teiles  des  Rohertrages  wird  das  Ziel
leichter  erreicht.  Für  den  Verpächter  erhöht  dies  Mittel  die  Rentabilität
des  Bodens  und  versieht  ihn  mit  den  ihm  so  nötigen  Arbeitskräften.  Vom
Bauern  aber  werden  keine  für  ihn  so  wertvolle  Geldmittel  gefordert...  »*)
So  viel  über  die  mit  dem  Teilbau  verbundene  Arbeitspacht.
Was  die  eigentliche  Arbeitspacht  betrifft,  bei  welcher  als  Entgelt
die  Nutzniessung  des  Ackerstückes  oder  Weiderecht  gegeben  wird,  so
bildet  diese  Form  des  Naturallohnes  wirkliche  Ueberbleibsel  von  den
alten  Frondiensten,  die  zur  Zeit  der  Leibeigenschaft  geherrscht  hatten.
Zur  Charakteristik  des  Wesens  dieser  Form  des  Naturallohnes  wollen
wir  hier  einen  solchen  Vertrag  zwischen  dem  Gutsherrn  und  einer  sich
verpflichtenden  Bauerngemeinschaft  wiedergeben.
Der  Vertrag  ist  schriftlich  abgeschlossen  und  lautet  folgendermassen:
1.  Vertrag,  abgeschlossen  zwischen  der  Dorfgemeinde  der  ehemaligen
gutsherrlichen  Bauern  und  dem  Gutsherrn  in  dem  Bezirk  8  des
Wolostj  (Dorfbezirk)  Rossianowska  im  Kreise  Tiraspol  des  Gouv.
Cherson.
2.  Im  Jahre  1886  haben  die  Unterzeichneten  folgenden  Vertrag  abgeschlossen ­
  :
3.  Für  das  von  uns  gepachtete  Ackerland  für  Sommer-  und  Winterkorn ­
  der  Ernte  vom  Jahre  1886  sind  wir  verpflichtet,  so  und  so
viel  Getreide  mit  unseren  Fuhrwerken  auf  den  Gutshof  einzufahren
und  dort  in  üblicher  Weise  in  Haufen  aufzusetzen.
4.  Wir,  die  Bauern  verpflichten  uns  auf  x [a  Dess.  vom  gutsherrlichen
Felde  das  Getreide  in  Schobern  mit  unseren  Geräten,  bei  unserer
Verköstigung  kostenfrei  zusammen  in  Haufen  aufzusetzen  und  mit
Forken  die  von  den  Fuhrwerken  gefallenen  Aehren  wieder  aufzuladen. ­

5.  Ausserdem  ist  jeder  von  uns  verpflichtet,  zur  Zeit  des  Getreideeinfahrens ­
  dieses  mit  unseren  Fuhrwerken  auf  je  15  Schobern  pro
Wagen  auf  die  Gutswirtschaft  zu  schaffen  und  es  dort  kostenfrei
abzustaken.
6.  Wir  verpflichten  uns,  aus  den  gutsherrlichen  Speichern  das  Korngetreide ­
  auf  jedem  Fuhrwerk  je  einen  Sack  Korn  von  jeder  Dess.
bis  zur  Eisenbahnstation  kostenfrei  zu  transportieren.
i)  Karischew.  Die  Pacht.  Wirkungen  der  Getreideernte  und  der  Getreidepreise
auf  die  Volkswirtschaft  in  Russland.  Sammlung  herausgegeben  von  A.  Tschuprow  und
W.  Postnikow.
        <pb n="105" />
        t

96

7.  Jeder  von  uns  verpflichtet  sich,  zur  Zeit  des  Behäufelns  des  Mais
auf  dem  gutsherrlichen  Felde  oder  die  Gartengemüse  einen  Tag
von  Sonnenaufgang  bis  zum  Sonnenuntergang  bei  unserer  Beköstigung
mit  unseren  Geräten  kostenfrei  zu  behäufeln.
8.  Jeder  verpflichtet  sich,  mit  seinem  Fuhrwerk  das  im  Teiche  gehauene
Eis  in  den  Eiskellern  des  Gutsherrn  G  .  .  .  während  eines  Tages
einzufahren.
Wie  man  aus  dem  Wortlaut  dieses  Vertrages  sieht,  verpflichten  sich
die  Bauern  für  das  von  ihnen  gepachtete  Land  eine  ganze  Reihe  von
Arbeiten  auszuführen,  fast  sämtliche,  die  für  eine  gutsherrliche  Wirtschaft ­
  nötig  sind.  Der  von  uns  oben  angeführte  Vertrag  stellt  den  Fall
dar,  dass  der  Gutsherr  zu  einer  solchen  Arbeitspacht  wegen  Mangel  an
eigenem  Inventar  greift.  Die  Bauern  verpflichten  sich,  fast  alle  Arbeiten
mit  eigenen  Geräten  und  eigenen  Fuhrwerken  zu  verrichten.  Diese  Fälle
kommen  in  den  neurussischen  Gouvernements  jetzt  immer  seltener  vor.
Es  ist  leicht  zu  sehen,  dass  die  solche  Arbeitsverträge  eingehenden  Bauern
zu  den  grundbesitzenden  Bauern  gehören,  die  auch  ein  lebendes  und
totes  Inventar  besitzen.  In  diesem  Falle  haben  wir  es  also  nicht  mit
besitzlosen  Landarbeitern  zu  tun,  sondern  mit  einer  Gemeinschaft  von
Klein-  und  Mittelbesitzern,  die  wegen  Mangel  an  Land  zur  Unterstützung
der  eigenen  Wirtschaft  zu  solcher  Arbeitspacht  greifen  müssen.
Ganz  anders  steht  es  in  den  Fällen,  in  denen  sich  die  Bauern  zu
Arbeitsleistungen  gegen  die  Ueberlassung  von  Weiderechten  verpflichten.
Stellt  sich  der  angeführte  Vertrag  mehr  als  Facht,  denn  als  ein
Arbeitsvertrag  dar,  so  entsteht  bei  der  Ueberlassung  des  Weiderechtes
ein  Arbeitsvertrag  eventuell  ein  Werkvertrag,  da  keine  Pacht  von
Land  vereinbart  wird,  sondern  auf  der  einen  Seite  die  Bauern  sich  zur
Lohnarbeit  verdingen,  auf  der  anderen  Seite  der  Gutsherr  sich  verpflichtet,
ihr  Vieh  auf  seinem  Weideland  weiden  zu  lassen.  Dies  ist  der  am
meisten  typische  Vertrag,  der  die  alten  Frondienste  wieder  ins  Leben
ruft.  Wir  wollen  auch  einen  solchen  Vertrag  hier  wiedergeben.  Lin
uns  vorliegender  Kontrakt  lautet  folgendermassen:
«Am  26.  März  1892  haben  wir,  die  Bauern  des  Dorfes  A.  im
Kreise  Alexandria  (Gouv.  Cherson)  für  Ueberlassung  des  Rechtes,
unser  Vieh  auf  dem  gutsherrlichen  Weidelande  in  bestirtunten
Grenzen  zu  weiden  uns  zu  Folgendem  verpflichtet:
1.  a)  für  je  1  Paar  Ochsen  das  Einfahren  des  Getreides  von  1  L /a  Dess.,
l)  für  je  1  Kuh  das  Einbringen  von  Getreide  von  1  Dess.,
c)  für  je  1  Pferd  das  Einbringen  von  Flachs  von  1  '/s  Dess.
        <pb n="106" />
        7

97  —

2.  Die  Gutswirtschaft  gibt  uns  das  Recht  für  den  Fall,  wenn  jemand
von  uns  für  das  Abweidenlassen  diese  Arbeit  nicht  leistet,  das
Gras  von  1'/2  Dess.  für  1  Rub.  50  Kop.  abzumähen  und  einzubringen ­
  und  das  übrige  Geld,  1  Rub.  50  Kop.  in  bar  zu  bezahlen.
3.  Das  Geld  für  Viehweidung  verpflichten  wir  uns  mit  Solidarhaftung
nicht  später  als  bis  zum  29.  August  zu  bezahlen.  Im  Falle  der
Nichtbezahlung  bis  zu  der  bestimmten  Frist  hat  Gutsherr  das  Recht,
unser  alles  Vieh  entweder  in  seine  Stallung  einzujagen  und  dort
als  Pfand  zu  behalten,  bis  wir  das  Geld  bezahlen,  oder  das  Vieh
ganz  von  der  Weide  fort  zu  jagen.
4.  Das  Einbringen  von  Getreide,  Heu  oder  Flachs  sollen  wir  bei  der
ersten  Aufforderung  des  Gutsherrn  sofort  ausführen;  das  Abmähen
von  Getreide  soll  gut  ausgeführt  werden,  das  abgemähte  Getreide
soll  in  mittelgrossen  Haufen  gut  aufgesetzt  werden,  sodass  es  vom
Regen  nicht  verdorben  wird,  ln  dem  Falle,  dass  der  Gutsherr  unsere
Arbeit  als  den  Forderungen  der  Gutswirtschaft  nicht  entsprechend
findet,  hat  er  das  Recht,  von  uns  eine  Geldstrafe  von  25  Rub.  für
jede  schlecht  eingebrachte  Dessjatine  vom  Getreide,  30  Rub.  für
die  von  Flachs  und  10  Rub.  für  die  von  Gras  einzuziehen.
5.  Das  Einfahren  von  Getreide  soll  ebenfalls  bei  der  ersten  Aufforderung ­
  des  Gutsherrn,  da,  wohin  und  woher  er  bestimmt,  ausgeführt ­
  werden.  .  .  .
9.  Im  Falle  —  Gott  behüte!  —  einer  Missernte  sollen  wir  die  noch
nicht  ausgeführten  Arbeitsleistungen  im  folgenden  Jahre  unentgeltlich
ausführen.»
Das  sind  die  idyllischen  Arbeitsbedingungen  des  grundbesitzenden
Bauern  in  Neurussland!  Wie  man  sieht,  es  ist  nichts,  als  eine  vollständige
Abhängigkeit  der  bäuerlichen  Wirtschaft  von  der  Gutswirtschaft,  die  den
Bauern  zu  unserer  Zeit  ebenso  zum  Hörigen  macht,  wie  vor  45  Jahren. 1 )
')  Man  vergleiche  nur  diese  Arbeitsbedingungen  mit  denen,  die  zur  Zeit  der  Leibeigenschaft ­
  herrschten:  «Die  gutsherrlichen  Bauern  waren  verpflichtet,  für  das  ihnen  zur
Nutzniessung  überlassene  Landstück  für  ihre  Gutsherren  drei  Tage  in  der  Woche  Frondienste ­
  zu  leisten,  sodass  jeder  Bauer  —  der  Mann  wie  die  Frau  —  in  einem  Jahre
nicht  weniger  als  156  Tage  auf  dem  Gut  zu  arbeiten  hatte.  Nicht  in  allen  Gutswirtschaften ­
  war  es  übrigens  üblich,  dass  die  Zahl  der  Frontage  nicht  mehr  als  drei  sein
sollte.  War  die  zu  verrichtende  Arbeit,  wie  z.  B.  zur  Zeit  der  Getreideernte,  dringlich,
so  kam  es  oft  vor,  dass  man  die  Bauern  nicht  nur  drei,  sondern  vier  und  fünf,  ja  sogar ­
  sechs  Tage  lang  auf  die  Frondienste  trieb,  indem  man  den  sechsten  Tag  für  die
nächste  Woche  rechnete  u.s.  w.»  (Vgl.  Osadtschy:  Der  bäuerliche  Grundbesitz  im  Gouv.
Cherson  1894  S.  48.)
        <pb n="107" />
        98

Die  Arbeit  des  Bauern  steht  dem  Gutsherrn  und  zwar  unter  solch
schweren  Arbeitsbedingungen  zur  Verfügung,  wie  sie  der  besitzlose,  freie
Lohnarbeiter  gar  nicht  kennt.  Nach  dem  soeben  erwähnten  Vertrage
sind  die  Bauern  verpflichtet,  einerseits  zu  einer  Reihe  von  Arbeiten,
anderseits  zur  Ausführung  derselben  auf  die  erste  Aufforderung  des
Gutsherrn;  sie  sind  daher  gezwungen,  ihre  Arbeitszeit  und  Kraft  in
grossem  Masse  dem  Gutsherrn  auf  Kosten  ihrer  eigenen  Wirtschaft  zur
Verfügung  zu  stellen.
In  allen  Quellen,  privaten  wie  offiziellen,  treffen  wir  fortwährend
bittere  Klagen  darüber,  dass  dieser  Artikel  des  Vertrages  —  die  Forderung, ­
  die  Arbeiten  bei  der  ersten  Aufforderung  des  Gutsherrn  zu  verrichten ­
  —  eine  der  schwersten  Bestimmungen  bilden,  die  den  eigenen
Wirtschaften  der  Bauern  den  grössten  Schaden  bringt.  Der  Bauer  wird
gezwungen,  die  Feldarbeiten  in  seiner  Wirtschaft  zu  verlassen  und  die
Arbeiten  in  der  Gutswirtschaft  zu  verrichten.  Das  Getreide  fällt  aus
und  verfault  und  das  auch  ohnedies  sehr  knappe  Haushaltungsbudget
des  Bauern  wird  noch  knapper  wegen  der  Missernte,  die  als  Folge  der
unzeitgemässen  und  vernachlässigten  Feldarbeiten  entsteht.  «Es  kommt
sehr  oft  vor,  dass  der  Bauer  gezwungen  wird,  fremdes  Ackerland  zu
bestellen,  obwohl  sein  eigenes  —  nach  dem  treffenden  Ausdruck  des
Kleinrussen  —  nach  ihm  schreit.» 1 )  Besonders  deutlich  tritt  die  Ausbeutung ­
  der  bäuerlichen  Arbeit  bei  der  Arbeitspacht  hervor,  wenn  wir
den  Geldwert  der  vom  Bauern  zu  verrichtenden  Arbeiten  mit  dem  Pachtpreise
  für  Ackerland  oder  dem  Entgelt  für  Weidenutzung  vergleichen.
Da  diese  Arbeitsleistungen  in  Geld  berechnet  werden  können,  so
wird  dem  Bauern  gewöhnlich  freie  Wahl  gelassen,  abzumähen,  aufzuackern ­
  oder  eine  bestimmte  Geldsumme  zu  bezahlen.  Uebrigens  kommt
das  nicht  sehr  oft  vor,  da  durch  die  vom  Bauer  verrichteten  Arbeiten
der  Gutsherr  mehr  gewinnt,  als  wenn  er  den  Pachtpreis  in  Geld  bekäme,
ln  dem  Jahre  einer  guten  Ernte,  wenn  Mangel  an  Arbeitskräften  zu  befürchten ­
  ist  und  die  Arbeitslöhne  in  die  Höhe  gehen,  ist  es  für  den
Gutsherrn  sehr  vorteilhaft,  für  bestimmte  Arbeiten  die  Arbeitskräfte  zur
sofortigen  Verfügung  zu  haben.  Es  dürfen  darum  bestimmte  Arbeiten,
wie  Abmähen  und  Fahren  von  Getreide,  nie  durch  Zahlung  einer  Geldsumme ­
  abgelöst  werden,  —  sie  sind  in  jedem  Arbeitsvertrage  erwähnt. 2 )
Vergleichen  wir  den  Geldwert  der  Arbeitsleistungen,  die  von  den  Bauern
gegen  Ueberlassung  des  Weiderechtes  sowie  bei  der  Arbeitspacht  zu
Ü  Warb.  Die  Landarbeiter  im  Leben  und  in  der  Gesetzgebung.  S.  13.  —  Karischew.
Die  Bauernpacht.  Dorpat.  1892.  S.  263.
2 )  Vgl.  Materialien  zum  Bodenkataster  im  Gouv.  Cherson  Bd.  I—VI.
        <pb n="108" />
        7*

99

verrichten  sind  mit  den  üblichen  Arbeitslöhnen  für  dieselbe  Arbeit,  so
tritt  die  grosse  Differenz  zwischen  diesen  beiden  Formen  der  Entlohnung
ganz  deutlich  hervor.  Dieser  Vergleich  kann  aber  nicht  exakt  durchgeführt ­
  werden,  da  der  ganze  Zyklus  der  von  dem  Bauern  verrichteten
Arbeitsleistungen  sehr  schwer  festzustellen  ist  und  diese  Arbeitsleistungen
nur  annähernd  in  Geld  ausgedrückt  werden  können.  Sind  schon  die
reinen  Arbeitsleistungen  schwer  festzustellen,  so  gilt  das  noch  mehr  von
den  Arbeitsleistungen,  die  als  Zusatz  beim  Teilbau  auferlegt  werden.
Wir  wollen  darum  den  Vergleich  nur  bezüglich  der  reinen  Arbeitsleistungen ­
  ziehen.  Wie  man  aus  der  Tabelle  LV11  sieht,  entspricht  der
Geldwert  der  Arbeitsleistungen,  die  der  Bauer  bei  der  Arbeitspacht  oder
für  das  Weiderecht  zu  verrichten  hat,  nicht  dem  Pachtpreis  oder  dem
Preise  für  Hutweide;  diese  letzten  stehen  gewöhnlich  bedeutend  niedriger,
als  der  Geldwert  der  Summe  der  vom  Bauern  zu  verrichtenden  Arbeitsleistungen. ­
  Die  Differenz  beträgt  bei  der  Arbeitspacht  zwischen  33°/o
und  200  °/o  und  bei  Arbeitsverpflichtung  gegen  Ueberlassung  des  Weiderechtes ­
  zwischen  12%  und  300%.
Es  sei  noch  kurz  ein  typischer  Fall  der  Entlohnung  des  Arbeiters
mit  Ueberlassung  von  Weiderecht  angeführt.  Der  Geldwert  der  Arbeitsleistungen ­
  war  in  diesem  Falle  schwer  festzustellen,  der  Fall  bringt  aber
manches  Interessante,  da  darin  einerseits  der  ganze  Zyklus  der  vom  Bauern
zu  verrichtenden  Arbeit  sehr  anschaulich  hervortritt,  anderseits  auch  eine
für  die  Entlohnung  mit  Land  ganz  charakteristische  Bedingung  gestellt
ist,  nämlich  die  Verpflichtung  des  Arbeiters,  ausser  den  von  ihm  zu  verrichtenden ­
  Arbeiten  noch  zu  gewissen  Arbeiten  dem  Gutsherrn  seine
Arbeitskräfte  zu  herabgesetzten  Preisen  zur  Verfügung  zu  stellen.
Der  Kontrakt  setzt  fest:  Für  das  Weiderecht  wird  der  Bauer  verpflichtet, ­
  entweder  in  barem  Gelde  4  Rubel  50  Kop.  zu  bezahlen  oder
1.  für  jedes  Stück  Vieh  1  Dess.  Getreide  einzubringen;
2.  2%  Schobern  auszuführen;
3.  einen  Haufen  Schilfrohr  abzumähen  und  auf  den  Hof  des  Gutsherrn ­
  hinzuschaffen  und  einen  Tag  auf  der  Gutswirtschaft  zu  arbeiten;
4.  dem  Gutsherrn  zur  Zeit  des  Scherens  der  Schafe  einen  Schafscherer ­
  und  während  der  Getreideernte  einen  Binder  zur  Verfügung ­
  zu  stellen  zu  folgenden  Löhnen:  dem  Schafscherer  2  Kop.
für  jedes  Schaf,  dem  Binder  7—10  Kop.  pro  Tag.
Wie  man  sieht,  ist  die  Entlohnung  des  Arbeiters  mit  Land  oder
mit  Ueberlassung  des  Weiderechtes  für  den  Gutsherrn  besonders  vorteilhaft ­
  (russisch  wird  die  Arbeitspacht  vom  Volksmund  auch  «Vorteil»  —
Wygoda  -  genannt).  Wie  zur  Zeit  der  Leibeigenschaft  müssen  die  Bauern
        <pb n="109" />
        ioo  —

dem  Gutsherrn  ihre  Arbeitskraft  zur  Verfügung  stellen.  Wenn  nicht  dem
Rechte  nach,  so  jedenfalls  tatsächlich  zerfällt  die  Arbeitszeit  des  Bauern
in  die  Arbeitszeit  in  seiner  eigenen  Wirtschaft  und  in  die  auf  dem  Gute
des  Gutsherrn.  Nur  die  Zahl  der  Arbeitstage,  die  der  Bauer  früher  auf
dem  Gute  des  Gutsherrn  zu  verbringen  hatte,  hat  sich  vermindert;  von
den  üblichen  drei  Tagen  der  Frondienste  ist  gewöhnlich  nur  ein  Tag
geblieben,  in  allen  anderen  Beziehungen  aber  bleibt  noch  immer  die  alte
Gutsuntertänigkeit  des  Bauern  tatsächlich  bestehen.
Das  Beibehalten  der  Arbeitspacht  und  der  Arbeitsleistungen  für
Weiderecht  bildet  also  keinen  Fortschritt  in  der  Landwirtschaft  und  keinen
Vorteil  für  den  Bauern.  Es  ist  nur  die  bedrängte  Lage  des  neurussischen
Bauern,  seine  Rechtlosigkeit  und  wirtschaftliche  Abhängigkeit,  die  hohen
Kauf-  und  Pachtpreise  des  Bodens,  welche  die  Entlohnung  der  bäuerlichen ­
  Arbeit  mit  dem  Ueberlassen  von  Landstücken  oder  Weiderechten
konservieren.
Zum  Kapitel  V.
(Tabelle  LV1II)
Vergleich  des  Geldwertes  der  Entlohnung  mit  einem  Landstück  resp.
mit  der  Ueberlassung  des  Weiderechtes  mit  dem  Pachtzins  und  Preis
für  Hutweide  im  Gouv.  Cherson. 1 )

der  übliche

Geldwert

die  Fmtiohnung

Pachtzins  resp.

die  von  Bauern

der  Arbeitsin



mit  Land-Preis

  für  die

zu  verrichtenden

leistungen  nach

den  Kreisen

stücken  resp.
Weiderechte:

Hutweide
in  Rubeln:

Arbeitsleistungen:

den  üblichen
Akkordsätzen:

Alexandria

1  Dess.
Ackerland

6

Einbringen  von
1  Dess.  Ackerland ­


CO

30  Dess.
Weideland

O
OO
o
ln

Abmähen  und
Aufsetzen  auf
Haufen  von  40
Dess.  Getreide

200

1  Dess.
Weideland

5

Einbringen  des
Getreides  von
P/ 2  Dess.  und
Transport  zur
Bahn

5 2 )

•)  Für  diesen  Vergleich  haben  wir  folgende  Berechnung  zusammengestellt:  Der
Pachtzins  und  der  Preis  für  Hutweide  sind  auf  Grund  der  entsprechenden  Verträge  angegeben, ­
  der  Geldlohn  für  die  Arbeitsleistung  des  Bauern  ist  auf  Grund  der  üblichen
Akkord-  resp.  Tagelohnsätze  berechnet.
2 )  Für  Transport  von  Getreide  fehlen  die  Angaben.
        <pb n="110" />
        L

101

in

die  Entlohnung

der  übliche
Pachtzins  resp.  die  von  Bauern

mit  LandPreis ­

  für  die  zu  verrichtenden

den  Kreisen

stücken  resp.

Hutweide  Arbeitsleistungen:

Weidcrcchte:

in  Rubeln:

Alexandria

1  Dess.

2  Einbringen  des

Weideland

Getreides  von

1  Dess.

D/a  Dess.
4,50  Einbringen  des

Weideland

Getreides  von

u.  Ackerland

1  r/a  Dess.

40  Dess.

160—240  Einbringen  des

Ackerland

Getreides  von

Weidehütung:
1  Kuh

60  Dess.
6  Einbringen  des

1  Paar

Getreides  von
2  Dess.
10.5  Pflügen  von

Ochsen

1  Dess.

1  Ochse

für  Brache
Einbringen  d.  Getreides ­
  1  Dess.
Einfahren  von
45  Schobern 1 )
3  Einbringen  des

1  Ochse

Getreides  von
P/a  Dess.
4—5  Pflügen  von

1  Kuh

1  '/2  Dess.
Einbringen  des
Getreides  von
P/a  Dess.
3  Tage  Getreidedreschen ­

7,5  Einbringen  des

Getreides  von
3  Dess.

J )  Für  Einfahren  von  Schobern  fehlen  die  Angaben.

Geldwert  der
Arbeitsleistungen ­
  nach
den  üblichen
Akkordsätzen:
4,50—6

6

180-240

8

4  7

6

,5—2
,5-2
U,5-5,5

9—12
        <pb n="111" />
        102

der  übliche  Geldwert
die  Entlohnung  Pachtzins  resp.  die  von  Bauern  der  Arbeits-Preis

  für  die  zu  verrichtenden  leistungen  nach

den  Kreisen

stücken  resp.
Weiderechte:

Hutweide
in  Rubeln:

Arbeitsleistungen:

den  üblichen
Akkordsätzen

Alexandria

1  Schaf

0,75

Einbringen  d.  Getreides ­
  v.  3 ,  4  Dess.

2,25—

-3

Elisabethgrad

1  Kuh

5,6

Einbringen  d.  Getreides ­
  von  l’/ä

6  !
\

6,40

Dess.  und  1  Tag
lang  Unkraut  jäten

0,40  )

2  Ochsen

16

Aufackern  von  2

18

Dess.

1  Kuh

4,75

Einbringen  d.  Getreides ­
  v.  1  Dess.

4,5  '

.  5-Einbringen

  von  0,50-0,60

5  Schobern

2  Ochsen

5,25

Einfahren  von  70

7—8,4

Schobern 1 )

Odessa

1  Paar  Ar4 ­



Aufackern  von

5

beitsvieh

1  Dess.

Cherson

1  Kuh

3

Einbringen  d.  Ge3—3,5 ­



treides  v.  1  Dess.

1  Stück  Vieh

4,5

«

5,5

«

3

«

)  f

«

2,5

«

Tiraspol

1  Kuh

5

«

y&amp;gt;

ln  den  Semstwomaterialien  zum  Bodenkataster  finden  wir  folgende
Berechnung  der  Differenz  zwischen  dem  Preis  für  Hutweide  und  dem
Geldwert  der  von  den  Bauern  zu  verrichtenden  Arbeitsleistungen,  ln
dem  von  uns  schon  oben  angefiirten  Falle  im  Kreise  Elisabethgrad  (Gouv.
Cherson)  im  Dorfe  Elenowka  werden  die  Bauern  wegen  ihrer  bedrängten
Lage  und  des  Weidemangels  von  dem  Gutsherrn  gezwungen,  ihr  Vieh
unter  folgenden  Bedingungen  auf  der  Weide  des  Gutsherrn  weiden  zu
lassen:  Der  Gutsherr  verlangt  für  das  Weiderecht  —  Einbringen  von
')  Berechnet  für  den  Fall,  dass  das  Einfahren  von  Getreide  pro  Haufe  und  1  Werst
10—12  K,op.  und  wenn  die  Entfernung  nicht  mehr  als  1  Werst  beträgt.
        <pb n="112" />
        103

Getreide  von  2  Dess.  und  1  Tag  Aufsetzen  von  Heu  auf  Haufen.  Berechnet ­
  man  diese  Arbeitsleistungen  in  Geld,  so  beträgt  der  Geldlohn
für  diese  im  Durchschnitt  9,5  Rub.,  höchstens  aber  18  Rub.  Jedenfalls
nicht  weniger  als  7  Rub.  In  Erwägung,  dass  als  Hutweide  für  eine  Kuh
nur  '/ 2  Dess.  Weide  überlassen  wird,  und  dass  der  Lohn  des  Hirten  etwa
75  Kop.,  höchstens  1  Rub.  beträgt,  so  ergibt  es  sich,  dass  die  Rentabilität
einer  ganzen  Dessjatine  von  Weideland  im  Preis  von  13—35  Rub.,  im
Durchschnitt  etwa  18  Rub.  beträgt.

§  2.  Geldlohn.
Die  Arten  der  Arbeitskräfte  und  der  Arbeitslöhne.
1.  Bei  der  Betrachtung  über  den  Naturallohn  hielten  wir  es  nicht  für
nötisr,  die  Arten  von  Arbeitsverrichtungen  und  Löhne  und  die  einzelnen
Arbeiterkategorien  zu  untersuchen.  Dies  erklärt  sich  dadurch,  dass  der
Naturallohn  bei  der  grossen  Mannigfaltigkeit  der  Arbeiten,  die  der  Bauer
zu  verrichten  hat,  ein  Akkordlohn  ist.  Die  Entlohnung  geschieht  oft  mit
Gegenständen,  deren  Wert  nicht  genau  zu  berechnen  ist.  Auch  bei
solchen  Arbeitsverträgen,  in  welchen  der  Bauer  sich  zu  einer  bestimmten
Zahl  von  Arbeitstagen  verpflichtet,  ist  es  ziemlich  schwer,  den  Lohn  zu
dieser  Zeitdauer  in  ein  Verhältnis  zu  setzen,  da  diese  selten  genau  festgestellt ­
  und  eingehalten  wird.  Ausserdem  reglementiert  der  Gutsherr  in
einer  möglichst  detaillierten  Weise  die  Arbeit  des  sich  verpflichtenden
Arbeiters,  dagegen  nicht  den  Lohn.  Ein  solcher  auf  Naturallohn  abgeschlossener ­
  Arbeitsvertrag  stellt  im  Grunde  nur  die  Zählung  der  Pflichten
des  Bauern  und  der  Strafen  dar,  die  dieser  eventuell  zu  leisten  hat.
Anders  der  auf  Geldlohn  abgeschlossene  Arbeitsvertrag.  Mag  dieser
nun  ein  schriftlicher  oder  ein  mündlicher  sein,  immer  findet  sich  darin
nicht  nur  die  Feststellung  und  Zählung  der  Arbeitsleistungen,  sondern
auch  die  detaillierte  Bestimmung  des  Arbeitslohnes.  Das  wird  im  Interesse ­
  sowohl  des  Arbeitgebers,  wie  auch  des  Arbeiters  festgesetzt.  Mit
der  Entstehung  des  «rein  rationalistischen  Geistes»  in  der  Gutswirtschaft
wird  der  Geldlohn  zur  geeignetsten  Form  des  Arbeitslohnes.  Mit  dem
Eindringen  der  Geldwirtschaft  treten  die  Beziehungen  zwischen  dem
Gutsherrn  und  den  als  Arbeiter  sich  verdingenden  Bauern  in  ihrer  unverschleierten
  Form  hervor.  Freilich  wird  dieser  freie  Arbeitsvertrag
durch  die  modernen  rechtlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der
russischen  Bauernschaft  nur  ein  einseitiger,  doch  wird  er  durch  die  Verwendung ­
  des  Geldlohnes  von  aller  Unbestimmtheit  und  Schrankenlosig-
        <pb n="113" />
        104

keit  der  Verpflichtungen  der  Bauern,  die  im  alten  Vertrage  nur  zu  Gunsten
des  Gutsherrn  bestehen,  befreit.

Die  Anwendung  des  Geldlohnes  bringt  im  Arbeitsvertrag  eine
grössere  Mannigfaltigkeit  der  Arbeitsleistungen  und  Arbeitslöhne  und  eine
grössere  Differenzierung  der  Arbeiter  mit  sich.  Vor  allem  weicht  der
Akkordlohn  dem  Tagelohn.
Gegenwärtig  bestehen  in  den  neurussischen  Gouvernements  folgende
Arten  des  Geldlohnes:

1.  der  Taglohn,
2.  der  Akkordlohn,
3.  der  Fristlohn,
4.  der  Monatslohn,
5.  der  Jahreslohn.

Die  ersten  beiden  Arten  zerfallen  in  zwei  Unterarten:  1.  mit  Verköstigung ­
  und  2.  ohne  Verköstigung.
Für  die  Frist-,  Monats-  und  Jahreslöhne  verdingen  sich  Arbeiter
gewöhnlich  nur  mit  Verköstigung.  Der  Tagelohn  bildet  die  vorherrschende
Form  des  Arbeitslohnes.  Er  ist  die  unter  den  kapitalistischen  Verhältnissen
typische  Form  des  Arbeitslohnes.  Als  Taglöhner  tritt  der  Bauer  dem
Gutsherrn  nur  als  ein  freier  Verkäufer  seiner  Arbeit  gegenüber  und
gewöhnlich  ist  er  kein  Angehöriger  der  Hauswirtschaft  des  Gutsherrn.
Als  Taglöhner  verdingen  sich  entweder  Wanderarbeiter,  oder  von  den
einheimischen  Lohnarbeitern  am  meisten  die  besitzlosen,  die  «Zehenter»
und  «Schenkungsbauern».  Auch  die  grundbesitzenden  Bauern  verdingen
sich  unter  Umständen  als  Taglöhner  da,  wo  ihre  Wirtschaft  ihnen  freie
Zeit  lässt.  Die  Gutsherren  ziehen  die  Taglöhner  vor,  mit  denen  sie  nicht
so  eng  verbunden  sind,  wie  mit  den  Lohnarbeitern,  die  auf  einen  Monat,
besonders  für  eine  bestimmte  Frist  verdungen  werden.  —  Unter  den
Taglöhnern  werden  die  Wanderarbeiter  vorgezogen.
Diese  Bevorzugung  der  Taglöhner  vor  allen  anderen  Lohnarbeitern
lässt  sich  aus  den  Ernteschwankungen  in  den  neurussischen  Gouvernements ­
  erklären.  Bei  der  vollständigen  Abhängigkeit  der  neurussischen
Landwirtschaft  von  der  Witterung  ist  der  Gutsherr  gar  nicht  im  Stande,
Eintritt  und  Ausfall  der  Ernte  und  die  Grösse  des  Bedarfes  an  Arbeitskräften ­
  vorauszubestimmen.  Es  kommt  sehr  oft  vor,  dass  Regen  oder
andere  Witterungserscheinungen  die  voraus  gemachten  Berechnungen
als  falsch  erweisen  und  somit  eine  bedeutende  Zahl  der  Arbeiter  überflüssig ­
  oder  auch  dringend  gebraucht  wird.
        <pb n="114" />
        105

Die  Arbeiter  haben  bei  unvorhergesehenem  ungünstigem  Wetter
keine  Arbeit  zu  verrichten  und  dem  Gutsherrn  bleibt  nichts  übrig,  als
sie  zu  entlassen,  selbst  unter  Kontraktbruch.  Abgesehen  von  den  vielen
Streitigkeiten,  die  unter  solchen  Umständen  entstehen,  wirkt  eine  solche
falsche  Berechnung  sehr  schädlich,  sowohl  für  den  Gutsherrn,  als  auch
für  die  Arbeiter,  die  wieder  genötigt  sind,  das  ganz  unberechenbare
Suchen  nach  Arbeit  aufzunehmen.  Dadurch  erklärt  es  sich,  warum  die
Arbeitgeber  wie  auch  die  Arbeiter  das  Gedinge  auf  Tagelohn  vorziehen,
welches  beide  Seiten  nur  für  kürzere  Zeit  bindet. 1 )  Der  Tagelohn  wird
gewöhnlich  jede  Woche  am  Samstag  ausgezahlt  und  auf  solche  Weise
wird  es  ermöglicht,  die  Zahl  der  nötigen  Arbeitskräfte  nach  Bedarf  zu
regulieren.  Von  diesen  Gründen  abgesehen,  erklärt  sich  die  Ausdehnung
des  Tagelohnes  auch  durch  den  technischen  Fortschritt  der  neurussischen
Landwirtschaft.  Mit  der  Zunahme  der  Verwendung  der  landwirtschaftlichen ­
  Maschinen,  besonders  der  Dreschmaschine,  dehnt  sich  das  Gebiet
der  Verwendung  des  Tagelohnes  bedeutend  aus.  In  dem  Masse,  wie  die
Verwendung  der  landwirtschaftlichen  Maschinen  die  ansässigen  Landarbeiter ­
  in  Saisonarbeiter  verwandelt,  nimmt  auch  die  Verwendung  der
Tagelöhner  immer  zu. 2 )
Die  Tagelöhne  für  verschiedene  Arbeiterkategorien  sind  sehr  mannigfaltig. ­
  Vergleicht  man  die  früheren  Quellen  mit  den  neueren,  so  ergibt
es  sich,  dass  die  Mannigfaltigkeit  der  Arbeitsarten,  die  Spezifizierung  und
Individualisierung  der  Arbeit  zugenommen  hat.  Jede  Arbeitsart  wird  individuell ­
  bewertet.
Den  Jahreszeiten  nach  werden  folgende  Tagelöhne  entrichtet:
1.  Für  die  Winterarbeiten.  Da  diese  Arbeiten  am  meisten  vom
Gesinde  verrichtet  werden,  so  besteht  in  Bezug  auf  Winterarbeiten  keine
Bestimmtheit  und  eingehendere  Spezialisierung  der  Arbeiten.  Von  Tagelöhnern ­
  werden  Winterarbeiten  meistens  nur  unter  besonderen  Umständen
ausgeführt.  Von  den  landwirtschaftlichen  Arbeiten  seien  hier  nur  das
Dreschen  von  Mais,  der  Holzschlag  u.  dgl.  erwähnt.
Die  anderen  Arbeiten  und  Arbeiterkategorien  werden  nicht  mehr
nach  den  Jahreszeiten,  sondern  nach  den  Feldarbeitsperioden  und  Arbeitsarten ­
  eingeteilt.
2.  Die  zweite  Kategorie  von  Arbeitern  bilden  die  Arbeiter  für  die
Bestellungsarbeiten  und  zwar  im  Frühjahr  für  Sommerkorn  und  im  Herbst
für  Winterkorn.  Für  die  Bestellarbeiten  werden  folgende  Arbeiterkatego-')

  Vgl.  Jaroschko  a.  a.  D.  Schachowsky  a.  a.  D.  S.  103.
2 )  Vgl.  Ed.  David:  Sozialismus  und  Landwirtschaft  S.  316.
        <pb n="115" />
        106

rien  verwandt:  1.  Pflüger,  2.  Treiber,  3.  Säemann,  manchmal  auch
4.  Häufler  zum  Behäufeln  von  Kartoffeln,  Mais,  Rüben  u.  s.  w.
3.  Die  dritte  Kategorie  bilden  die  Arbeiter,  die  für  Erntearbeiten
und  zwar  a)  Heuernte  und  b)  Getreideerntearbeiten  gedungen  werden.
Sie  zerfällt  wieder  in  folgende  Kategorien:  1.  Mäher,  2.  Harker,  3.  Binder.
4.  Die  vierte  Gruppe  setzt  sich  aus  den  Arbeitern  zusammen,  die
für  die  Drescharbeiten  gemietet  werden  und  zwar  1.  aus  dem  Einleger
und  2.  den  Arbeitern,  die  nach  ihren  Körperkräften  und  nach  dem  Geschlecht ­
  unterschieden  werden.
II.  Nach  den  Tagelöhnern  werden  die  Akkordarbeiter  am  meisten
gedungen.  Der  Akkordlohn  wird  überwiegend  pro  1  Dessjatine  bezahlt.
In  einigen  Gegenden  wird  der  Acker  in  grosse  Streifen,  etwa  10  000
Quadrat-Saschen  geteilt,  und  der  Akkordlohn  wird  für  solche  Streifen
bezahlt.  Die  Akkordarbeiter  sind  in  zwei  Hauptarten  zu  teilen:  sie  umfassen ­
  entweder  1.  alle  Bestellarbeiten  oder  2.  einzelne  Arbeiten  bei  der
Bodenbestellung,  die  verschiedenartig  mit  einander  kombiniert  werden
können.  Unter  «allen  Bestellarbeiten»  versteht  man  den  ganzen
Zyklus  der  für  die  Bodenbestellung,  das  Einbringen  des  Getreides  resp.
Heues  vom  Felde  bis  zum  Einfahren  nötigen  Arbeitsleistungen.
Diese  Arbeiten  bestehen  also  aus:
n)  2—3maligem  Aufackern  des  Bodens,
b)  Eggen,
c)  Säen,
d)  Mähen,
e)  Aufsetzen  in  Schobern,
/)  Zusammenbringen  auf  dem  Felde
g)  Fahren  auf  die  Dreschtenne.
Von  den  einzelnen  Arbeiten  werden  am  meisten  in  Akkord  verrichtet: ­

1.  Bei  der  Bodenbestellung:
«)  Aufackerung,
b)  Eggen  und  Säen;
2.  bei  den  Erntearbeiten:
«)  Mähen  oder
b)  Mähen  und  Abfahren  vom  Felde.
So.  detailliert  werden  die  Akkordarbeiten  meistens  da,  wo  Handarbeiten ­
  auszuführen  sind.  Bei  Verwendung  von  Maschinenarbeit  dagegen ­
  wird  am  meisten  Mähen,  Einbringen  und  Dreschen  zusammen
in  Akkord  vergeben,
        <pb n="116" />
        Zwar  findet  die  Verwendung  des  Akkordlohnes  noch  immer  häufig
statt,  doch  weist  seine  Entwickelung  in  der  letzten  Zeit  zwei  charakteristische ­
  Erscheinungen  auf:  1.  dass  die  Verwendung  des  Akkordlohnes
in  verschiedenen  Gegenden  ungleichmässig  ist  und  2.  dass  sie  in  der
letzten  Zeit  abgenommen  hat  zu  Gunsten  des  Tagelohnes.  In  der  Form,
wie  der  Akkordlohn  in  den  neurussischen  Gouvernements  verwendet  wird,
unterscheidet  er  sich  von  den  Akkordlohnverträgen  in  zentralrussischen
Gouvernements,  in  deren  Arbeitsverfassung  sie  die  vorherrschende  Form
des  Arbeitslohnes  bildet.  Dort  werden  die  Akkordarbeiten  mit  dem
bäuerlichen  Inventar  verrichtet  und  somit  fällt  der  Akkordvertrag  mit
der  einjährigen  Pacht  zusammen;  hier  aber,  infolge  der  Verwendung
einer  grossen  Zahl  von  Wanderarbeitern,  die  sich  für  Geldlohn  verdingen, ­
  werden  die  Akkordarbeiten  fast  ausnahmslos  mit  dem  gutsherrlichen ­
  Inventar  ausgeführt.  Bei  Entlohnung  in  Geld  bringt  der  Akkordlohn ­
  den  Gutsherren  nicht  mehr  solche  Vorteile,  wie  in  Zentralrussland.
III.  Sehr  häufig  werden  auch  Fristlöhne  verwendet.  Früher  übertraf ­
  die  Zahl  der  Fristarbeiter  die  der  Taglöhner;  so  betrug  sie  in  zwei
Kreisen  des  Gouv.  Cherson  in  den  90er  Jahren  45,3  °/o,  dagegen  die  der
Taglöhner  31,5%  der  gesamten  Zahl  der  Landarbeiter.  Jetzt  hat  sich
dieses  prozentuale  Verhältnis  bedeutend  vermindert  und  die  Angaben
über  die  Lohnsätze  der  Fristarbeiter  werden  immer  lückenhafter  und  unbestimmter. ­
  Trotz  alledem  ist  die  Verbreitung  der  für  längere  Fristen
geschlossenen  Arbeitsverträge  noch  bedeutend  und  wird  vor  allem  durch
die  klimatischen  Verhältnisse  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  gefördert. ­
  Die  Feldarbeiten  dauern  eine  lange  Zeit,  im  Allgemeinen  nicht
weniger  als  219  Tage  im  Jahre.
Die  dringlichsten  Arbeiten  fallen  aber  nur  in  die  Zeit  der  Getreideernte. ­
  In  dieser  Zeit  war  früher  der  Bedarf  von  Arbeitskräften  so  gross,
dass  die  Gutsherren  vor  10—12  Jahren  verschiedene  Massnahmen  ergreifen ­
  mussten,  um  sich  mit  Arbeitskräften  zu  versehen.  Es  wurden
oft  Agenten  in  andere  Gouvernements  geschickt,  um  dort  Arbeiter  für
die  neurussischen  Gutswirtschaften  zu  werben.  Eine  der  Bedingungen
für  den  Abschluss  des  Arbeitsvertrages  war  die  Abgabe  eines  Vorschusses. ­
  Manchmal  entsprach  dieser  Vorschuss  genau  dem  bedungenen
Arbeitslöhne  und  somit  blieb  ,  dem  Arbeiter,  sobald  er  auf  dem  Arbeitsorte ­
  angekommen  war,  nichts  übrig,  als  die  ihm  bestimmte  Arbeit  zu
verrichten.  Es  versteht  sich  von  selbst,  dass  unter  solchen  Umständen
die  geeignetste  Form  des  Arbeitslohnes  der  Fristlohn  war.  Jetzt  aber
vermindert  sich,  mit  dem  Aufhören  der  Gewohnheit,  Arbeitskräfte  durch
        <pb n="117" />
        108

Agenten  zu  werben,  auch  die  Verwendung  der  Fristlöhne.  Bleibt  noch
immer  der  Fristlohn  in  mehr  oder  weniger  grossem  Masse  bestehen,  so
ist  dies  nur  auf  die  Vorteile,  die  er  dem  Gutsherrn  bringt,  zurückzuführen. ­
  ln  den  Gegenden,  wo  es  für  die  Gutswirtschaften  noch  immer
sehr  schwer  ist,  sich  mit  Arbeitskräften  zu  versehen,  ist  der  Fristlohn
noch  sehr  üblich.  Die  Gutsherren  greifen  zu  ihm,  um  sich  mit  den
nötigen  Arbeitskräften  für  alle  Feldarbeiten  zu  versehen;  die  Arbeiter,—
um  einen  sicheren  Verdienst  zu  haben.  Weder  für  die  ersten  noch  für
die  letzten  wird  aber  dieses  Ziel  erreicht.  Bei  unvorhergesehenen
Witterungsumschlägen  werden  die  Arbeitsverträge  von  den  Arbeitern
resp.  von  den  Gutsherren  oft  genug  gebrochen.  Beide  Seiten  sind  immer
bestrebt,  den  Fristlohn  durch  den  Tagelohn  zu  ersetzen.
Die  Fristarbeiter  können  in  zwei  Kategorien  geteilt  werden,  in  Fristarbeiter ­
  für  den  Winter  und  für  den  Sommer.  Von  grösserem  Interesse
sind  hier  die  Fristarbeiter  für  den  Sommer.  Der  Endtermin  bei  den
Sommerfristlöhnen  bleibt  stabil,  er  fällt  entweder  auf  den  1.  Oktober  oder
auf  den  14.  November.  Meistens  werden  die  Arbeiter  bis  zum  1.  Oktober
(sog.  Pokrow-Feiertag)  gedungen,  zu  welcher  Zeit  die  Hauptfeldarbeiten
fertig  zu  sein  pflegen.  Was  den  Anfangstermin  anbetrifft,  so  ist  er  sehr
mannigfaltig.  Hauptsächlich  werden  die  Fristarbeiter  in  der  1.  oder
II.  Hälfte  des  März  oder  im  April,  Mai  und  Juni  gedungen.
Die  Mannigfaltigkeit  und  Veränderlichkeit  der  Anfangstermine  hängt
vor  allem  von  der  Witterung  ab.  Je  eher  das  Frühjahr  anfängt,  desto
zeitiger  können  die  Bestellarbeiten  begonnen  werden  und  desto  früher
entsteht  der  Bedarf  an  Arbeitskräften.  Was  die  Fristarbeiter  für  den
Winter  anbetrifft,  so  werden  sie  nicht  nur  für  Feldarbeiten,  sondern  auch
für  Hofdienste  gedungen.  Als  typische  Winterarbeiten  mögen  hier  erwähnt ­
  sein:
«)  Dreschen  von  Mais;
b)  Fahren  von  Getreide  zu  den  Absatzorten;
c)  Steinbrechen;
d)  Holzschlag  und  Holzzerkleinern  u.  dgl.
Den  Hauptbestand  der  Fristarbeiter  im  Winter  bilden  die  einheimischen ­
  Bauern.  Manchmal  aber  werden  auch  Wanderarbeiter  gedungen.
Bei  schlechtem  Verdienst  während  des  Sommers  bleiben  die  Wanderarbeiter ­
  auch  im  Winter  in  den  neurussischen  Gouvernements  und  verdingen ­
  sich  als  Lohnarbeiter.  Der  Arbeitsvertrag  wird  dann  gewöhnlich
auf  die  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  Mitte  Mai  abgeschlossen.  Dadurch
wollen  die  Gutsherren  sich  mit  Arbeitskräften,  wenn  auch  nur  für  den
Anfang  des  Frühjahrs,  voraus  versehen.
        <pb n="118" />
        109

IV.  u.  V.  Die  beiden  letzten  Arbeiterkategorien,  die  Monats-  und
die  Jahresarbeiter,  werden  seltener  und  nicht  so  sehr  für  Feldarbeiten,
als  für  verschiedene  Dienste  auf  dem  Gutshofe  gedungen.  Diese  Kategorien ­
  —  besonders  die  Jahresarbeiter  -—  bilden  das  Gesinde.  Sie  werden
gewöhnlich  im  Herbst  gedungen,  da  nach  dem  Schluss  der  Feldarbeiten
der  Landarbeiter  wenig  Aussicht  auf  einen  anderen  Verdienst  auf  dem
platten  Lande  hat.  Im  Frühjahr  und  im  Sommer  verdingen  sich  die
Arbeiter  auf  einen  Monat  sehr  ungern,  da  sie  als  Taglöhner  viel  mehr
verdienen  können.  Zur  Zeit  des  besonderen  Bedarfes  an  Arbeitskräften
wird  das  Hausgesinde  auch  für  Feldarbeiten  verwendet.
Auf  Monate  und  auf  ein  Jahr  verdingen  sich  entweder  Wanderarbeiter, ­
  wenn  sie  im  Sommer  wenig  verdient  haben,  oder  einheimische
Arbeiter,  gewöhnlich  die  «Zehenter&amp;gt;;  in  den  Jahren  der  Missernte  oder
anderer  unglücklicher  Zufälle  in  ihrer  Wirtschaft  tun  es  auch  die  grundbesitzenden ­
  Bauern.
Die  Zehenter  werden  gewöhnlich  mit  einer  Hütte  unfeinem  kleinen
Landstück  versehen;  manchmal  werden  ihnen  Naturalien  geliefert,  manchmal ­
  ausser  diesen  auch  eine  geringe  Geldsumme.  Dafür  verpflichten  sich
die  Zehenter  zu  einer  Reihe  von  Arbeitsleistungen  in  der  Gutswirtschaft.
Werden  die  Hütten  von  den  Zehentern  selbst  gebaut,  so  geschieht  es
unter  der  Bedingung,  dass  das  Holz  vom  Grundherrn  geliefert,  dagegen
die  Arbeit  und  das  Steinebrechen  von  den  Zehentern  geleistet  werden,
wofür  der  Zehenter  die  Hütte  unentgeltlich  benutzt.  Unter  Umständen,
wenn  der  Grundherr  das  Landstück  und  die  Hütte  anderweitig  braucht
oder  der  Grundbesitz  in  andere  Hände  übergeht,  werden  die  Zehenter,
manchmal  auch  ganze  Dörfer  derselben,  von  ihren  Ansiedelungen  vertrieben. ­
 1 )
Ausser  der  Einteilung  der  Arbeiterkategorien  nach  den  verschiedenen ­
  Vertragsarten  werden  die  Taglöhner,  Akkord-  und  Fristarbeiter
auch  in  verschiedene  Gruppen  eingeteilt  nach  der  Körperkraft  und  nach
dem  Geschlecht.  Diese  bilden:  1.  Vollarbeiter  —  so  wird  der  in
voller  Kraft  stehende  und  zu  allen  Feldarbeiten  fähige  Mann  genannt;
2.  Dreiviertelarbeiter  oder  nach  dem  Ausdruck  der  Arbeiter  selbst
—  Eindrittelarbeiter.  Ein  solcher  ist  ein  etwas  weniger  kräftiger
Vollarbeiter.  Während  der  Vollarbeiter  sich  für  alle  Feldarbeiten  verdingt, ­
  kann  der  «Eindrittelarbeiter»  besonders  beim  Mähen  nicht  so  viel
leisten.  3.  Halbarbeiter  ■—•  d.  h.  ein  Mann,  unter  23  und  über  50  Jahre
alt.  Diese  Kategorie  von  Arbeitern  wird  meistens  für  die  nebensäch-9

  Siehe  Materialien  zum  Bodenkataster  im  Oouv.  Cherson,  Bd.  I,  S.  50.
        <pb n="119" />
        i  10

liehen  Arbeiten  gedungen.  4.  Die  Frau.  Meistens  wird  sie  dem
Halbarbeiter  gleich  gewertet.  5.  Zu  der  letzten  Kategorie  gehören
schliesslich  die  Kinder  —  im  Alter  von  8—14  Jahren.  Vor  der  Zeit
der  starken  Ausdehnung  der  landwirtschaftlichen  Maschinen  wurden  die
Kinder  in  diesem  Alter  hauptsächlich  als  Schweine-,  Kuhhirten  oder  zum
Ausjäten  von  Unkraut  gedungen.  Jetzt  aber  werden  von  Kindern  viele
Feldarbeiten  und  besonders  Hilfsarbeiten  bei  den  Maschinen  verrichtet.

§  3.  Lohnhöhe  und  Lohnschwankungen.
1.  Quellenübersicht.
Es  ist  ziemlich  schwer,  die  absolute,  durchschnittliche  Lohnhöhe  in
den  neurussischen  Gouvernements  festzustellen.  Dies  erklärt  sich  einerseits ­
  durch  die  grosse  Mangelhaftigkeit  des  Materials,  anderseits  durch
die  enorm  grossen  Schwankungen  der  ländlichen  Arbeitslöhne  in  den
verschiedenen  Jahren.
Wenden  wir  uns  zunächst  zu  der  ersten  Ursache,  um  das  Material,
das  uns  zur  Verfügung  steht,  anzuführen.
Die  in  Russland  vorhandenen  statistischen  Materialien  über  die
Arbeitslöhne  der  Landarbeiter  bestehen  aus  folgenden  Hauptquellen:
1.  Die  Angaben,  die  in  den  jährlichen  «Alleruntertänigsten  Berichten
der  Gouverneure»  seit  dem  Jahre  1871  veröffentlicht  werden.
2.  Die  jährlich  veröffentlichten  Berichte  des  Ackerbauministeriums
auf  Grund  der  Mitteilungen  der  Landwirte  für  die  Zeitperiode  vom  Jahre
1885  bis  zum  Jahre  1904.
3.  Die  jährlichen  wirtschaftsstatistischen  Uebersichten  des  Gouv.
Cherson,  veröffentlicht  vom  Sernstwo  dieses  Gouvernements.
Was  die  Qualität  all  dieser  Quellen  anbetrifft,  so  ist  hier  folgendes
zu  bemerken.  Die  in  den  Berichten  der  Gouverneure  veröffentlichten
Angaben  unterscheiden  sich  in  grossem  Masse  von  allen  anderen,  besonders
in  den  siebenziger  und  achtziger  Jahren,  sodass,  wie  verschiedene  Vergleichungen ­
  gezeigt  haben,  diese  Quellen  sehr  unzuverlässig  sind.
Ausserdem  sind  diese  Angaben  von  der  Regierungskommission  vom
16.  November  1901  nur  in  durchschnittlichen  Lohnsätzen  für  Jahrzehnte ­
  veröffentlicht,  was  sie  nur  für  die  Untersuchung  der  Lohnbewegung ­
  geeignet  macht,  während  doch  die  Schwankungen  der  Lohnsätze ­
  nach  den  einzelnen  Jahren  zur  Charakteristik  der  neurussischen
Lohnverhältnisse  am  wichtigsten  sind. 1 )
’)  Diese  Angaben  wurden  ausführlich  von  der  Regierungskommission  vom  Jahre
1901  kritisiert.
        <pb n="120" />
        Geeigneter  für  unsere  Aufgabe  sind  die  Angaben  des  Äckerbauministeriums, ­
  da  sie  nicht  nur  für  die  einzelnen  Jahre,  sondern  auch  für
die  verschiedenen  Feldarbeitsperioden  und  für  die  verschiedenen  Arbeiterkategorien ­
  spezialisiert  sind.  Ausserdem  betreffen  diese  Berichte  die
durchschnittlichen  Lohnsätze  nicht  nur  für  die  Gouvernements  im  Allgemeinen, ­
  sondern  auch  für  alle  Kreise  jedes  Gouvernements  im  besonderen.
Neben  diesen  Vorzügen  haben  die  Angaben  des  Äckerbauministeriums
einen  wichtigen  Mangel;  sie  sind  nämlich  auf  Grund  der  Mitteilungen
der  Landwirte  zusammengestellt.  Es  versteht  sich  von  selbst,  dass
Angaben  dieser  Art  nicht  als  völlig  objektiv  gelten  können,  besonders
wenn  man  sich  die  fortwährenden  Klagen  der  Grundbesitzer  über  die
hohen  Arbeitslöhne  und  den  Mangel  an  Arbeitskräften  vor  Augen  hält.
Ein  anderer  grosser  Mangel  dieser  Berichte  besteht  darin,  dass  die  Mitteilungen ­
  oft  nur  aus  einigen  Kreisen  und  in  diesen  manchmal  nur  aus
wenigen  Ortschaften  stammen.  Bei  den  bedeutenden  Schwankungen  der
Arbeitslöhne  nicht  nur  in  ein  und  demselben  -  Gouvernement,  sondern
auch  innerhalb  ein  und  desselben  Kreises  können  die  Mitteilungen  aus
wenigen  Ortschaften  nicht  als  charakteristisch  für  das  ganze  Gouvernement
gelten.  Alle  diese  Mängel  verschwinden  aber  bei  der  Benützung  dieser
Angaben  für  die  Untersuchungen  der  Bewegungen  der  Löhne.  Auch
Mangel  an  Objektivität  an  den  Mitteilungen  der  Grundbesitzer  spielt  bei
dieser  Verwertung  keine  bedeutende  Rolle,  da,  wenn  die  Grundbesitzer
in  den  achtziger  Jahren  nicht  ganz  objektive  Angaben  machten,  es  gar
nicht  zu  bezweifeln  ist,  dass  sie  dasselbe  auch  in  den  neunziger  Jahren
getan  haben.
Was  die  Semstwomateriaiien  anbetrifft,  so  zeichnen  sie  sich  durch
eine  viel  grössere  Genauigkeit  aus,  als  alle  von  uns  erwähnten  Quellen.
Auch  eine  grössere  Ausführlichkeit  ist  diesen  Materialien  eigen,  da  darin
nicht  nur  die  Lohnsätze  für  verschiedene  Arbeiterkategorien,  sondern
auch  für  verschiedene  Arbeitsleistungen  enthalten  sind.  Unter  allen
Semstwostatistiken  sind  die  wirtschaftlichen  Uebersichten  des  Gouv.
Cherson  die  ausführlichsten.
Von  den  Schriften,  die  das  Thema  der  Landarbeiterlöhne  behandeln,
sind  folgende  statistischen  Arbeiten  zu  erwähnen:  Das  von  uns  schon
oftmals  genannte  Buch  von  S.  Korolenko 1 )  und  zwei  Artikel  von  N.  F.
Annensky  in  der  von  A.  Tschuprow  und  W.  Postnikow  herausgegebenen
Sammlung. 2 )
&amp;gt;)  Die  Lohnarbeit  in  der  Gutswirtschaft  1892.
2 )  «Die  Produktionskosten  in  der  Gutswirtschaft»  und  «Die  Wirkungen  der  Ernte
und  Getreidepreise  auf  die  Lohnschwankungen».
        <pb n="121" />
        —  112

Was  das  Buch  von  S.  Korolenko  anbetrifft,  so  wurde  es  schon  oft
in  der  russischen  Literatur  einer  eingehenden  Kritik  unterzogen.  Sein
Hauptmangel  besteht  darin,  dass  der  Verfasser  ausschliesslich  Mitteilungen
der  Grundbesitzer  benutzt.  Es  ist  also  nicht  zu  verwundern,  dass  die  Ausführungen ­
  S.  Korolenkos  an  derselben  Einseitigkeit  wie  seine  Quellen  leiden.
Ganz  anders  sind  die  Schriften  N.  F.  Annenskys.  Obwohl  auch
N.  F.  Annensky  seine  Artikel  auf  Grund  der  Angaben  des  Ackerbauministeriums ­
  geschrieben  hat,  so  konnte  er  doch  dank  der  von  Tschuprow
empfohlenen  Methode  verschiedene  Fehler  vermeiden  und  die  richtige
Vorstellung  über  die  Lohnsätze  der  Landarbeiter  geben.  Die  beiden
Arbeiten  —  sowohl  das  Buch  Korolenkos,  wie  auch  die  Artikel  N.  F.
Annenskys  —  stellen  eine  Bearbeitung  der  Materialien  bis  zum  Jahre  1892
dar  und  umfassen  eine  zehn-  bis  elfjährige  Zeitperiode.
In  unserer  Arbeit  sind  wir  den  Methoden  A.  J.  Tschuprows  und
Annenskys  gefolgt.  Wir  erachteten  es  für  möglich,  die  Taglohnsätze ­
  am  ausführlichsten  zu  untersuchen,  da  in  Bezug  auf  diese
die  Angaben  am  wenigsten  mangelhaft  und  am  bestimmtesten  sind.  Bei
der  Erörterung  der  Lohnsätze  für  die  nach  der  Körperschaft  unterschiedenen ­
  Arbeiterkategorien  haben  wir  die  Angaben  des  Ackerbauministeriums
für  die  zwanzigjährige  Zeitperiode  1885—1904  benützt.
Angaben  über  die  Akkordlohnsätze  werden  in  den  Jahresberichten
des  Ackerbauministeriums  ausführlich  nur  bis  zum  Jahre  1895  gemacht.
Da  sie  sich  aber  nicht  auf  bestimmte  Arbeiterkategorien  beziehen,  so
fanden  wir  es  zweckmässig,  die  Akkordlohnsätze  ausserdem  noch  auf
Grund  der  ausführlichsten  und  interessanten  Semstwostatistik  zu  untersuchen. ­
  Am  lückenhaftesten  sind  die  Angaben  über  Frist-,  Monats-  und
Jahreslohnsätze.  Diese  Lückenhaftigkeit  erklärt  sich  dadurch,  dass  die
Schwankungen  der  Frist-,  Monats-  und  Jahreslöhne  viel  unbedeutender,
als  die  der  Akkord-  und  Taglöhne  sind,  weswegen  nur  wenige  Mitteilungen
vorliegen.  Für  die  Untersuchung  dieser  Arten  von  Arbeitslöhnen  haben
wir  in  erster  Linie  die  Semstwomaterialien  benützt.
Zur  völligen  Charakteristik  der  von  uns  benützten  Quellen  sei  hier
noch  hingewiesen  auf  die  Art,  wie  die  Angaben  des  Ackerbauministeriums
über  die  durchschnittlichen  Lohnsätze  zu  Stande  gekommen  sind.  Die
durchschnittlichen  Lohnsätze  für  die  Kreise  werden  auf  Grund  der  Mitteilungen ­
  der  Grundbesitzer,  welche  diese  an  das  Ackerbauministerium
machen,  festgesetzt.  Die  Zahl  der  Grundbesitzer,  die  jährlich  die  Mitteilung ­
  machten,  betrug  bis  zum  Jahre  1894  im  Durchschnitt  in  Bessarabien
  106,  im  Gouv.  Cherson  177,  in  Taurien  123,  im  Gouv.  Ekaterinoslaw
  200  und  im  Dongebiete  100.  Nach  dem  Jahre  1894  wurde  die
        <pb n="122" />
        Zahl  der  Mitteilungen  der  Grundbesitzer  viel  grösser  und  zwar  beträgt
sie  im  Durchschnitt  über  300.  Die  Durchschnittslohnsätze  für  die
Gouvernements  werden  aus  den  Durchschnittslohnsätzen  der  Kreise
ausgeführt.
2.  Taglöhne.
Wie  es  schon  bei  der  Quellenübersicht  erwähnt  wurde,  sind  die
durchschnittlichen  Tagelohnsätze  für  eine  längere  Zeitperiode  sehr  schwer
festzustellen.  Liegt  eine  der  Ursachen  dieser  Schwierigkeit  in  der  Mangelhaftigkeit ­
  der  Materialien,  so  sind  die  Eigentümlichkeiten  der  neurussischen
Landwirtschaft,  speziell  die  der  Lohnverhältnisse,  von  viel  grösserer  Bedeutung. ­
  in  der  Tabelle  LiX  sind  die  durchschnittlichen,  absoluten  Tagelohnsätze ­
  für  die  Jahre  1885—1904  angegeben.  Wie  aus  dieser  Tabelle
ersichtlich  wird,  unterscheiden  sich  die  Tagelohnsätze  je  nach  verschiedenen ­
  Feldarbeitsperioden,  je  nach  Arbeiterkategorien  und  je  nach  Gouvernements. ­

Was  das  erste  Merkmal  der  Unterscheidung  anbetrifft,  so  ist  aus
dieser  Tabelle  leicht  zu  sehen,  dass  für  alle  Arbeiterkategorien  und  in
allen  Gouvernements  die  Tagelöhne  am  niedrigsten  für  die  Frühjahrsarbeiten ­
  oder  in  der  ersten  Periode  der  Feldarbeiten,  etwas  höher  für
die  Heuerntearbeiten  (2.  Periode)  und  am  höchsten  zur  Zeit  der  Getreideernte ­
  (3.  Periode)  stehen.  Es  ergibt  sich  also,  dass  innerhalb  sechs
Monaten  der  Tagelohn  bedeutend  schwankt.  Wie  stark  diese  Schwankungen ­
  je  nach  den  Arbeitsperioden  sind,  wird  durch  die  Tabelle  LX
gezeigt.
Die  Verschiedenheit  der  Tagelohnsätze  in  den  einzelnen  Arbeitsperioden ­
  werden  vor  allem  durch  die  Verschiedenheit  der  Arbeiten  in
den  einzelnen  Jahreszeiten  erklärt:  Die  Bodenbestellung  für  Sommerkorn
stellt  eine  leichtere  Arbeit  im  Vergleich  mit  den  Heuerntearbeiien  dar,
welche  ihrerseits  wiederum  leichter  sind,  als  die  Verrichtungen  zur  Zeit
der  Getreideernte,  ln  dieser  letzten  Arbeitsperiode  werden  die  mühevollsten, ­
  schwersten  und  dringlichsten  Arbeiten  ausgeführt.  Dies  ist  die
erste  Grundlage  für  Schwankungen  in  den  Tagelohnsätzen.  Was  andere
Bestimmungsgründe  der  Tagelöhne  anbetrifft,  so  wollen  wir  sie  gemeinsam ­
  mit  denen  der  anderen  Art  von  Arbeitslöhnen  erörtern.
Betrachtet  man  die  Verschiedenheit  der  Tagelohnsätze  je  nach  den
Arbeiterkategorien,  so  sieht  man,  dass  am  höchsten  die  Löhne  des
Arbeiters  mit  Pferd,  am  niedrigsten  dagegen  die  der  Arbeiterin  stehen.
Die  Tagelöhne  des  Arbeiters  (ohne  Pferd)  stehen  höher,  als  die  der
Arbeiterin.  Und  schliesslich  die  Löhne  ohne  Verköstigung  stehen  höher
8
        <pb n="123" />
        114

(Tabelle  LIX)
Durchschnittliche  Tacjelöiino  in  Neurussland  in  den  Jahren  1885  1904.

Arbeiterkategorien ­


Feldarbeitenperioden ­


Bessarabien

Cherson

Taurien

Ekaterinoslaw

Dongebiet

ln  Neurussland

Pferdearbeiter

1

1.35

1.36  1.83

1,36

1.38

1.45
;

11

1.38

1.35

1.95

1.46

—

HI

1.49

—

2.19

1.80

1.86

—

Arbeiter
ohne
Verköstigung

1

48

42

56

45

49

48

II

67

61

85

68

45

65

III

68

98

1.09

1.14

1.12

1.02

Arbeiter
bei
Verköstigung

I

38

33

42

33

38

36

II

53

49

66

53

55
.

55

III

56

87

89

94

90

83

Arbeiterin
ohne
Verköstigung

I

35

31

39

30

33

33

II

45

39

52

41

45

44

III

47

66

69

14

71

55

Arbeiterin
bei
Verköstigung

1

27

24

28

22

24

21

11

35

31

39

31

34

34

III

36

56

56

57

55

52
        <pb n="124" />
        8

115

(Tabelle  LX)
Die  Schwankungen  der  Tagelöhne  während  verschiedener  Feldarbeitenperioden  in  den
Jahren  1885-1904.

Arbeiterkategorien ­


Schwankungen

s
4-Ctf

V)
Ul
QJ
CO

;
Cherson

Taurien

j  Ekaterinoslaw

Dongebiet

Pferdearbeiter ­


Schwankungen  der  Tagelöhne ­


1.35—1,49

—

1.83—2.19

1.36—1.80

1.38—1.86

Differenz  zwischen  den
höchsten  und  niedrigsten
Löhnen

14

—

36

44

48

Differenz  in  °; 0  im  Vergleich
zum  niedrigsten  Lohn

10

—

19

32

34

Arbeiter
ohne
Verköstigung ­


Schwankungen  der  Tagelöhne ­


48-68

42-98

56-1.09

45-1.14

49-1.12

Differenz  zwischen  den
höchsten  und  niedrigsten
Löhnen

20

56

53

69

63  -

Differenz  in  °( 0  im  Vergleich
zum  niedrigsten  Lohn

41

133

94

153

128

Arbeiter
bei
Verköstigung ­


Schwankungen  der  Tagelöhne ­


38—56

33-87

42—89

33—94

38-90

Differenz  zwischen  den
höchsten  und  niedrigsten
Löhnen

18

54

47

01

52

Differenz  in  °| 0  im  Vergleich
zum  niedrigsten  Lohn

47

163

m

185

137

Arbeiterin
ohne
Verköstigung ­


Schwankungen  der  Tagelöhne ­


35-47

31-66

39  09

30—74

83-71

Differenz  zwischen  den
höchsten  und  niedrigsten
Löhnen

12

35

30

44

38

Differenz  in  °/o  im  Vergleich
zum  niedrigsten  Lohn

34

113

77

146

115

Arbeiterin
bei
Ver-Schwankungen

  der  Tagelöhne ­


27-36

24--56

28-56

22-57

24—55

Differenz  zwischen  den
höchsten  und  niedrigsten
Löhnen

9

32

28

35

31

köstigung

Differenz  in  '  /„  im  Vergleich
zum  niedrigsten  Lohn

33

183

100

160
        <pb n="125" />
        116

Schwankungen  der  Tageiönne  nach  verschiedenen  Arbeiterkattgorien

(Tabelle  LX1)  in  den  Jahren  1885  —1304.

Differenz  zwischen  den
Tagelöhnern:

j  Feldarbeiten-  I
j  Perioden

|  Bessarabien  s

e
o
V)
U
&amp;lt;d
ö

Taurien  jj

£
173
o
c
'C
CD
"cd
Üj

'&amp;lt;3J
IS
CD
G
O
Q

Des  Pferdearbeiters  und  des  Arbeiters ­
  (ohne  Pferd)  ohne
Verköstigung

I

87

94  1.27

91

89

11

71

„

—

78

—

III

81

1.00

66

74

I

13

9

17

15

16*

Des  Arbeiters  ohne  Verköstigung
und  der  Arbeiterin  ohne  Ver-11



22

22

33

27

30

köstigung

III

21

32

40

40

51

Des  Arbeiters  bei  Verköstigung
und  der  Arbeiterin  bei  Verköstigung ­


I

11

9

14

11

14

11

18

18

27

22

21

III

20

31

33

37

35

Des  Arbeiters  ohne  Verköstigung
und  des  Arbeiters  bei  Verköstigung ­


1

10

9

6

12

ii

II

14

12

19

15

20

III

12

11

20

20

22

Der  Arbeiterin  ohne  Verköstigung ­
  und  der  Arbeiterin  bei
Verköstigung

I

8

7

ii

8

9

11

10

8

13

10

11

III

11

10

13

17

16
        <pb n="126" />
        117

Schwankungen  der  Tagelöhne  nach  verschiedenen  Gouvernements
(Tabelle  LXU)  in  den  Jahren  1885  1904.

Arbeiterkategorien ­


Feldarbeiten-  j
Perioden

Die  durchschnittlichen ­

Tageslohnsätze
  in  ganz
Neurussland

Schwankungen  I
der  Tagelöhne  1
nach  verschied.
Gouvernements

Differenz
zwisch.  den
höchsten  u.
niedrigsten
Löhnen

Differenz
in  °/o  im
Verhältnis
z.  niedrigst.
Lohn

Pferdearbeiter ­


I

^-"'147\^.

135-183
2&amp;gt;Q36-183
,-'•'"135-183'^-^.

48

35

II

153

135—195

60

44

III

183

149-219

70

46

Arbeiter
bei  Verköstigung ­


1

30

33—42

9

27

II

55

49  06

17

34

III

83

56  94

38

67

Arbeiter
ohne  Verköstigung ­


l

33

30  39

9

30

11

44

39—62

13

33

III

65

47—74

27

57

Arbeiterin
bei  Verköstigung ­


I

25

22  28

6

27

II

40

31-39

8

26

III

52

36—57

21

58

Arbeiterin
ohne  Verköstigung ­


1

48

42—96

14

33

II

71

61—85

24

39

III

100

68—114

46

67
        <pb n="127" />
        118

als  die  mit  Verköstigung.  Wie  hoch  diese  Unterschiede  zwischen  den
Tagelöhnen  verschiedener  Arbeiterkategorien  sind,  sieht  man  aus  der
Tabelle  LX.
Betrachten  wir  jetzt  die  Schwankungen  der  Tagelöhne  in  den
verschiedenen  Gouvernements.
Vergleicht  man  die  durchschnittlichen  Taglohnsätze  für  ganz  Neurussland ­
  mit  den  durchschnittlichen  Lohnsätzen  in  den  einzelnen  Gouvernements, ­
  und  die  höchsten  und  die  niedrigsten  Lohnsätze  in  verschiedenen ­
  Gouvernements  mit  einander,  so  treten  die  Schwankungen
der  Tagelohnsätze  sehr  deutlich  hervor.  Wie  die  Tabelle  LXI  beweist,
sind  diese  Schwankungen  sehr  bedeutend  und  zwar  für  alle  Arbeiterkategorien ­
  und  in  allen  Peldarbeitenperioden.
Ausserdem  wird  aus  dieser  Tabelle  ersichtlich,  dass  am  meisten
je  nach  den  verschiedenen  Gouvernements  der  Tagelohn  des  Pferdearbeiters ­
  schwankt;  die  Tagelöhne  des  Mannes  schwanken  bedeutender
als  die  der  Frau;  die  Lohnsätze  ohne  Verköstigung  schwanken  mehr,
als  die  mit  Verköstigung.  Da  auch  der  Tagelohn  des  Mannes  ohne
Pferd  zwar  bedeutend  aber  doch  weniger  schwankt,  so  ergibt  sich  daraus,
dass  auf  die  höheren  Schwankungen  der  Tagelöhne  des  Pferdearbeiters
vor  allem  der  Mangel  oder  Ueberschuss  an  Zugvieh  und  die  Pferdeund
  Heupreise  wirken.  Das  am  meisten  variierende  Moment  in  diesen
Lohnschwankungen  ist  also  die  Miete  für  das  Zugvieh.  Ausserdem
beweist  die  Tabelle  LXI,  dass  die  Aenderungen  in  den  Tagelöhnen  je  nach
den  verschiedenen  Gouvernements  in  der  dritten  Feldarbeitenperiode
am  grössten  sind  und  zwar  bei  allen  Arbeiterkategorien.
Vergleichen  wir  jetzt  die  Schwankungen  der  Tageslohnsätze  in  den
einzelnen  Gouvernements  in  Bezug  auf  die  durchschnittlichen  Lohnsätze
für  ganz  Neurussland.  Wenn  wir  die  durchschnittlichen  Lohnsätze  für  ganz
Neurussland  als  100  annehmen  und  die  Lohnsätze  in  den  einzelnen  Gouvernements ­
  dazu  in  ein  prozentuales  Verhältnis  setzen,  so  lassen  sich  die
regionalen  Schwankungen  am  deutlichsten  erkennen.  (Siehe  Tabelle  LXU.)
Wie  man  aus  der  Tabelle  LXI!  sieht,  steht  der  Tageslohn  des
Pferdearbeiters  am  höchsten  in  Taurien  in  allen  Arbeitsabschnitten,  am
niedrigsten  in  der  1.  und  3.  Feldarbeitsperiode  in  Bessarabien  und  in  der
2.  Feldarbeitsperiode  im  Gouv.  Cherson.
Was  andere  Arbeiterkategorien  anbetrifft,  so  wird  bei  den  Tageslohnsätzen ­
  dieser  Kategorien  folgende  gemeinsame  Erscheinung  bemerkbar: ­
  In  der  1.  und  3.  Periode  steht  der  Tageslohn  für  alle  Arbeiterkategorien ­
  in  Taurien  am  höchsten,  am  niedrigsten  dagegen  in  der
1.  Periode  für  den  Arbeiter  im  Gouv.  Cherson  und  für  die  Arbeiterin
        <pb n="128" />
        119

(Tabelle  LXIII)
Schwankunyen  der  Tagelöhne  nach  verschiedenen  Gouvernements  in  °/o,
wenn  der  Durchschnittsiohn  in  ganz  Neurussland  gleich  100  gesetzt  wird

Arbeiterkategorien ­


Eeldarbeiten-  |
Perioden

Durchschnitts-  j
löhne  in  Neu-!
russland

Bessarabien  j

Cherson  1

Taurien

Ekaterinoslaw

Dongebiet

Pferdearbeiter ­


•

145  93

94

126

94

95

II  153  90

Hl

127

95

—

hi

183

81

119

98

101

Arbeiter

i

48

100

87

116

93

102

ohne
Verköstigung ­


u

7t

94

85

119

99

105

II!

100  08

98

109

114

112

Arbeiter
bei
Verköstigung ­


i

36  105

91

116

91

105

II

55

103

89

120

96

100

in

83

67

104

107

113

108

Arbeiterin
ohne
Ver-I

  jj  33

106

93  118

90

100

1!

44

102

88

118  93

102

köstigung

III

65

78

101

106  j  113

109

Arbeiterin

I

25

108

96

112

88

”

bei
Verköstigung ­


11  40

87

77

97

77  85

111

52

69

107

107

109

105
        <pb n="129" />
        —  120  —

Schwankungen  der  Tagelöhne

(Tabelle  LXIV)  Zeitporiode

Arbeiterkategorien ­


Schwankungen

Bessarabien

I
i  ;  ii

HI

Pferdearbeiter

Schwankungen  der  Tagelöhne
in  20  Jahren

100—185

100—205

100-215

Differenz  zwischen  den  höchsten
und  niedrigsten  Löhnen

85

105

115

Differenz  in  %  im  Verhältnis
zum  niedrigsten  Lohn

85

105

115  i

Arbeiter
ohne
Verköstigung

Schwankungen  der  Tagelöhne
in  20  Jahren

40—65

50—05
45

45—120
75

Differenz  zwischen  den  höchsten
und  niedrigsten  Löhnen

25

Differenz  in  %  im  Verhältnis
zum  niedrigsten  Lohn

62

90

166

Arbeiter
bei
Verköstigung

Schwankungen  der  Tagelöhne
in  20  Jahren

30—50

45—70

35—90

Differenz  zwischen  den  höchsten
und  niedrigsten  Löhnen

20

25

45

Differenz  in  %  im  Verhältnis
zum  niedrigsten  Lohn

66

56

125

Arbeiterin
ohne
Verköstigung

Schwankungen  der  Tagelöh  ne
in  20  Jahren

25—50

30—60

30—70

Differenz  zwischen  den  höchsten
und  niedrigsten  Löhnen

25
100

30

40

Differenz  in  °/o  im  Verhältnis
zum  niedrigsten  Lohn

160

133

Arbeiterin
bei
Verköstigung

Schwankungen  der  Tagelöhne
in  20  Jahren

20-40

30—50

25-55

Differenz  zwischen  den  höchsten
und  niedrigsten  Löhnen

20
100

20

30

Differenz  in  %  im  Verhältnis
zum  niedrigsten  Lohn

66

120
        <pb n="130" />
        —  121  —

nach  den  Jahren  in  der
1885—1901

Cherson

Tanrien

Ekaterinoslaw

Dongebiet

I

il

III

I

II

III

I

II

III

I

II

III

05—190

75—225

112-  285

100  “200

115-275

125—375

100-215

97—190

110-310

105—185

100-223

120-370

95

150

173

160

160

250

115

93

230

80

123

250

100

200

154

160

139

200

115

95

209

76

123

208

35—55

45—90

55-250

10-75

55—185

75—275

30—GO

33-150

60—280

35—70

55—115

65—290

20

45

195

35

130

200

30

117

220

35

60

225

57

100

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87

236

266

100

354

366

100

109

346

25—40

35—75

50—200

30—GO

40—125

GO—195

20—45

10—80

55—215

25—50

10—90

55—190

15

40

150

30

85

135

25

40

160

25

50

135

60

114

300

160

212

225

125

100

290

100

125

245

25  —45

27—55

38—130

32—50

35—90

50—170

20—40

30—60

35—175

25—15

30-70

37—180

21

28

92

18

55

120

20

30

140

20

40

143

87

103

244

56

157

240

100

100

400

80

133

386

17—30

20—45

35—100

20—10

30—65

10—120

13—30

23—15

30-115

17—35

25—50

35—120

13

25

65

20

35

80

17

22

85

18

25

85

76

125

185

100

116

200

130

95

208

105

100

242  !
        <pb n="131" />
        122

im  Gouv.  Ekaterinoslaw;  in  der  2.  Periode  steht  der  Tagelohn  für
alle  Arbeiterkategorien  im  Gouv.  Cherson  am  niedrigsten.
Was  den  3.  Arbeitsabschnitt  anbetrifft,  so  steht  der  Tagelohn  bei
allen  Arbeiterkategorien  im  Gouv.  Ekaterinosl  aw  am  höchsten,  dagegen ­
  in  Bessarabien  am  niedrigsten.
Die  Feststellung  der  Schwankungen  der  Lohnsätze  nach  verschiedenen ­
  Gouvernements  ist  von  grosser  Bedeutung  für  die  Erkenntnis  der
Lohnverhältnisse  in  Neurussland.  Wenn  auch  in  den  verschiedenen  Gegenden ­
  Neurusslands  die  allgemeinen  natürlichen  und  wirtschaftlichen
Verhältnisse  ähnlich  liegen,  so  wirkt  doch  die  Verschiedenheit  der  industriellen ­
  Entwicklung  der  Dichtigkeit  der  Bevölkerung,  der  Entfaltung
des  Kapitalismus  in  der  Landwirtschaft  u.  dgl.  in  den  verschiedenen  Gouvernements ­
  verschiedenartig  auf  die  Lohnverhältnisse  ein.
Betrachteten  wir  bis  jetzt  nur  die  durchschnittlichen  Tageslohnsätze  für
die  20jährige  Periode  1885  -1904,  so  konnten  wir  noch  immer  keine
richtige  Vorstellung  über  die  Eigentümlichkeiten  der  Gestaltung  der  ländlichen ­
  Arbeitslöhne  gewinnen.  Die  erste  und  am  meisten  charakteristische
Eigentümlichkeit  der  Tagelöhne  besteht  in  den  grossen  Schwankungen
derselben  je  nach  den  verschiedenen  Jahren,  ln  Neurussland  sind  diese
Schwankungen  grösser,  als  in  allen  übrigen  Gegenden  des  Europäischen
Russlands.
Die  Weite  dieser  Schwankungen  wird  durch  die  Tabelle  •  LXIII
bewiesen.
Was  auf  den  ersten  Blick  in  die  Augen  fällt,  ist  die  Tatsache,  dass
in  allen  Feldarbeitsperioden  bei  allen  Arbeiterkategorien  und  in  allen  Gouvernements ­
  die  Schwankungen  der  Tagelöhne  je  nach  den  einzelnen  Jahren
auffallend  gross  sind.  Nirgends  sind  diese  Schwankungen  geringer  als  56  °/o
in  Bezug  auf  den  durchschnittlichen  Lohnsatz,  in  einigen  Fällen  beträgt
die  Schwankung  etwa  400  %.  Wie  aus  dem  Diagramm  ersichtlich  wird,
steht  der  Tageslohn  sehr  selten  zwei  Jahre  nacheinander  auf  demselben
Niveau,  indem  er  fortwährend  wellenförmig  schwankt.
Vergleicht  man  die  Schwankungen  je  nach  den  einzelnen  Jahren  in
verschiedenen  Arbeitsabschnitten,  so  ergibt  sich,  dass  die  höchsten  Schwankungen ­
  auf  die  3.  Periode,  die  niedrigsten  dagegen  auf  die  2.  Periode  fallen.
Am  wenigsten  schwanken  in  der  3.  Periode  die  Tagelöhne  des
Pferdearbeiters;  die  Tagelöhne  des  Mannes  schwanken  bedeutend  mehr
als  die  der  Frau.  Ausserdem  schwanken  die  Tagelöhne  mit  Verköstigung
weniger,  als  ohne  dieselbe.  Zur  Zeit  der  Heuernte  dagegen  schwanken
die  Tagelöhne  der  Arbeiterin  bedeutender,  als  die  des  Arbeiters.
        <pb n="132" />
        ')  Für  die  Jahre  1898—1903.
2 )  Für  die  Jahre  1895—1903.

r

zur  Zeit  der  Getreideernte

zur  Zeit  der
Heuernte

zur  Zeit  der
Besteilarbeiten

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In  den  Kreisen

bei  der  Dampfdreschmaschine ­


3?a-S
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*  2  P.®

des  Mähers

des  Binders

des  Getreideraffers ­
 1 )

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des  Säeinannes

des  Lenkers

des  Pflügers

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^des  Fronarbciters


des  Vollj
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Alexandria

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Herbst

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Herbst

Elisabethgrad ­


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Frühjahr

Odessa

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Herbst

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Frühjahr

Cherson

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Herbst

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OS
05

Frühjahr

Im  Gouv.
Cherson

4
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CO
G»

4
&amp;gt;-*

Herbst

Die  durchschnittlichen  Tag?löhne  im  Gouv  Cherson
(Tabelle  LXV)  in  den  Jahren  1893—1903.
        <pb n="133" />
        124

Beim  Vergleich  der  Schwankungen  der  Tagelöhne  für  alle  Arbeiterkategorien ­
  in  verschiedenen  Gouvernements  wird  eine  Regelmässigkeit
schwerlich  bemerkt.  Man  kann  nur  feststellen,  dass  mit  den  geringsten
Ausnahmen  die  niedrigsten  Schwankungen  in  der  2.  und  3.  Periode  auf
Bessarabien  und  die  höchsten  in  den  meisten  Fällen  auf  das  Gouv.
Ekaterinoslaw  kommen.
IV.  Einer  der  grossen  Mängel  der  Angaben  des  Äckerbauministeriums, ­
  auf  welche  wir  uns  bis  jetzt  stützten,  ist  der,  dass  die  Lohne  nur
nach  den  Körperkräften  resp.  dem  Geschlecht  der  Arbeiter  und  nicht  nach
der  Art  der  verrichteten  Arbeiten  unterschieden  werden.  Die  Löhne
werden  ganz  einfach  nur  ais  Tagelöhne  bezeichnet,  während  sie  doch
für  verschiedene  Arbeiten  verschieden  hoch  sind.  Aus  diesen  Gründen
haben  wir  es  für  zweckmässig  befunden,  ausser  den  allgemeinen  Angaben
des  Ackerbauministeriums  auch  die  Angaben  über  die  Arbeitslöhne  beizufügen, ­
  die  wir  auf  Grund  der  jährlichen  landwirtschaftlichen  Semstwo-Chronik
  des  Gouv.  Cherson  zusammengestellt  haben.  In  vorstehender
Tabelle  LXV  sind  durchschnittliche  Tagelöhne  für  das  Jahrzehnt  1893
bis  1903  für  alle  sechs  Kreise  des  Gouv.  Cherson  berechnet. 1 )
Wie  aus  dieser  Tabelle  ersichtlich  wird,  sind  die  Löhne  nicht  nur
für  verschiedene  Perioden  der  Feldarbeiten  verschieden,  sondern  sie
unterscheiden  sich  in  einer  und  derselben  Arbeitsperiode  nach  der  Art
der  Arbeit.  So  sind  zunächst  die  Tagelöhne  nach  der  Art  der  Arbeiten
bei  der  Bestellung  zu  unterscheiden,  dies  sind  die  Löhne  für  den  Pflüger,
den  Ochsentreiber  resp.  Pferdelenker  und  den  Säemann.  Und  jede  dieser
Löhne  sind  wiederum  ungleich,  je  nachdem  sie  im  Frühjahr  oder  im
Herbst  zu  verdienen  sind.  Am  höchsten  steht  der  Tagelohn  des  Säemannes,
  am  niedrigsten  der  des  Treibers.  Die  Grösse  dieser  Unterschiede ­
  wird  in  Prozenten  folgenderweise  dargestellt:

(Tabelle  LXVI)

Der  Unterschied ­
  zwischen
der  Höhe  des
Tagelohnes

zwischen  den
Löhnen  des
Säemannes  und
des  Pflügers:
zwischen  den
Tagelöhnen  des
Säemannes  und
des  Treibers:

Alexandria:  Elisabethgrad:

Ananjew:

Tiraspol:

‘ÜT

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j:  P*

co

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tu

x  tu

X

tu

X

tu  x:

14

14  26

13

34

23

26  9

100  100  90  73  100  108  1  13  80

t)  Für  das  Jahr  1896  fehlen  die  Angaben.
        <pb n="134" />
        —  125

Cherson

im  Durchschnitt  im  Qouv.
Cherson

Odessa

in
u.
X
zwischen  den
Löhnen  des
Der  Unter  Säemannes  und  J '
schied  zwischen  des  Pflügers:
der  Höhe  des
i  agelohnes  zwischen  den
' n  Tagelöhnen  des
Säemannes  und
des  Treibers:

28  17  5  27  14

1  16  88  53  110  88

Man  sieht  aus  dieser  Tabelle,  dass  der  Unterschied  zwischen  den
Tagelöhnen  des  Säemannes  und  des  Pflügers  einerseits  und  des  Treibers
anderseits  mit  Ausnahme  des  Kreises  Ananjew  itn  Frühjahr  grösser  ist
als  itn  Herbst.  Im  Herbst,  wenn  die  Tagelöhne  überhaupt  um  11—25%
höher  stehen  als  im  Frühjahr,  schwanken  sie  viel  weniger  als  im
Frühjahr.
Auch  bei  den  Heuerntearbeiten  unterscheiden  sich  die  Löhne  je
nach  der  Art  der  verrichteten  Arbeit  und  zwar  beträgt  der  Tagelohn
eines  Mähers  in  der  Regel  bedeutend  mehr  als  der  des  Heuwenders  und
Heuhackers;  im  Durchschnitt  im  Qouv.  Cherson  (in  %  itn  Verhältnis  zum
niedrigsten  Lohn)  etwa  63  %.
In  der  3.  Periode  werden  die  Tagelöhne  unterschieden  1.  für
den  Mäher  und  zwar  a)  für  die  Handarbeit  und  b)  Maschinenarbeit,
2.  für  den  öetreideraffer,  3.  für  den  Binder.  Ausserdem  werden  noch
die  Arbeiter  bei  der  Dreschmaschinenarbeit  der  physischen  Kraft  nach
eingeteilt  in  a)  den  Einleger  an  der  Dreschtrommel,  b)  den  Vollarbeiter,
c)  den  Halbarbeiter,  dem  die  Frau  gleichsteht,  und  d)  die  grösseren
Kinder.
Was  uns  hier  zunächst  interessiert,  ist  der  Unterschied  in  den
Tagesverdiensten  des  Mähers  bei  der  Handarbeit  und  bei  der  Mäho

rnaschine.  Der  qualifiziertere  Arbeiter  des  Maschinenmähers  wird  im
Durchschnitt  im  Gouvernement  geringer  bezahlt,  als  der  Sensenmäher.
Was  wir  noch  aus  der  Tabelle  LXV1  ersehen,  sind  die  bedeutenden
Schwankungen  der  Tagelöhne  in  den  verschiedenen  Kreisen  innerhalb
eines  und  desselben  Gouvernements.  Wie  gross  diese  Schwankungen
sind,  zeigt  folgende  Zusammenstellung:
        <pb n="135" />
        126  —

Tabelle  LXVII
Im  Frühjahr  Schwankungen
—i  n—rrz—  ■  &amp;gt;  ,  Unterschied  zwischen  den  höchsten  und
Im  Herbst  in  den  einzelnen

bei  den  Tagelöhnern

Kreisen:

den  niedrigsten  Löhnen:
in  °/o  im  Verhältnis

Z\DS.

zu  den  niedrigsten:

des  Pflügers

28—40

12

42

35—52

17

48

des  Treibers

16—25

9

56

20—32

14

70

des  Säemannes

30—52

20

62

40—54

14

35

bei  der  Heuernte:
des  Mähers

36—62

26

72

des  Heuwenders

24—37

13

54

bei  der  Getreideernte:

des  Getreidewenders

31—62

31

100

des  Binders
des  Mähers

52—78

26

50

a)  bei  der  Handarbeit



68-  103

35

41

b)  bei  der  Dampfdreschmaschine



67—95

28

41

bei  der  Dampfdreschmaschine:


«.)  bei  der  Trommel

63  88

25

39

b)  des  Vollarbeiters

45—60

15

33

c)  der  Frau
d)  der  erwachsenen

29—49

20

68

Kinder

18—31

13

72

Man  sieht  also,

dass  innerhalb

ein  und

desselben  Gouvernements

der  Unterschied  zwischen  den  Taglöhnen  in  verschiedenen  Kreisen  33  bis
100°/o  beträgt.  Bei  den  Bestellarbeiten  sind  die  Schwankungen  im
Herbst  grösser  als  im  Frühjahre.  Bei  der  Getreideernte  sind  sie  grösser
als  zur  Zeit  der  Heuernte;  dasselbe  haben  wir  schon  in  der  Tabelle  bei  der
Betrachtung  der  Schwankungen  der  Tagelöhne  in  den  verschiedenen
Gouvernements  gesehen.
Mit  geringen  Ausnahmen  stehen  die  Löhne  am  niedrigsten  im
Kreise  Alexandria,  am  höchsten  im  Kreise  Odessa.  Wir  werden  später
bei  der  Untersuchung  der  Bestimmungsgründe  der  Arbeitslöhne  sehen,
        <pb n="136" />
        127

welche  Faktoren  die  Differenz  in  der  Lohnhöhe  je  nach  den  verschiedenen
Gouvernements  resp.  verschiedenen  Kreisen  im  Gouv.  Cherson  hervorrufen.
  Jetzt  verlassen  wir  vorläufig  die  Erörterung  über  Tagelöhne,  um
zu  den  anderen  Arten  der  Arbeitslöhne  und  zwar  zunächst  zum  Akkordlohn ­
  überzugehen.

III.  Akkordlohn.
Die  Angaben,  die  den  Akkordlohn  betreffen,  zeichnen  sich  durch
entschieden  grössere  Lückenhaftigkeit  aus,  als  die  über  den  Tagelohn.
Am  ausführlichsten  sind  die  Angaben  der  Gouverneurberichte.  Wir
erachteten  es  aber  für  unmöglich,  uns  dieser  Angaben  zu  bedienen;
1.  stellen  sie  sich  nur  als  Durchschnittsangaben  dar  und  2.  sind  sie
ebenso  unzuverlässig  wie  jene  des  Ackerbauministeriums,  da  sie  Durchschnittslohnsätze ­
  für  verschiedene  Arbeiten,  verschiedene  Arbeiterkategorien ­
  und  verschiedene  Jahreszeiten  berechnen.  Dies  ist  aber  bezüglich
des  Akkordlohnes  noch  weniger  statthaft,  als  bezüglich  des  Tagelohnes.
Die  Akkordarbeiten  sind  so  differenziert  und  mannigfaltig,  dass  eine  Durchschnittsberechnung ­
  nichts  beweisen  kann.  Die  Angaben  des  Ackerbauministeriums ­
  sind  überaus  lückenhaft  und  manchmal  ganz  unbestimmt
gehalten.  Ausführlicher  sind  die  Akkordlohnsätze  für  die  II.  und  III.  Arbeitsperiode ­
  gehalten,  während  die  für  die  I.  vollständig  fehlen.  Vereinzelte
Mitteilungen  für  die  I.  Periode  beziehen  sich  auf  die  80er  Jahre  und  auf
das  Jahr  1895.  Aus  den  Angaben  bezüglich  der  anderen  Feldarbeiten
waren  wir  in  der  Lage,  die  Durchschnittssätze  nur  für  die  Heumahd  und
das  Einbringen  des  Heues  und  das  des  Getreides  zu  bestimmen.  Eine
solche  Lückenhaftigkeit  und  Ungenauigkeit  der  Quellen  über  die  Akkordlohnsätze ­
  lässt  sich  aus  dein  Wesen  des  Akkordlohnes  in  Neurussland
erklären.  Die  Entlohnung  für  Heuerntearbeiten  findet  sowohl  in  den  80er
Jahren  als  auch  in  vielen  Fällen  noch  heute  mit  Anteilen  am  Heuernteertrage ­
  statt.  Ausserdem  werden  in  den  80er  Jahren  als  Zuschlag
Naturalien  geliefert,  wie  z.  B.  Mehl,  Fische  u.  dgl.
Gegenwärtig  bedient  man  sich  des  Akkordlohnes  während  der  Getreideerntearbeiten, ­
  infolge  zunehmender  Verwendung  landwirtschaftlicher
Maschinen,  bedeutend  weniger  als  vor  20—25  Jahren.  Der  Akkordlohn
bleibt  also  hauptsächlich  für  die  Heumahd  und  die  Bestellarbeiten  und
damit  lässt  sich  der  Umstand  erklären,  dass  systematische  und  mehr
oder  weniger  ausführliche  Angaben  über  den  Akkordlohn  für  Getreideerntearbeiten ­
  nur  bis  zum  Jahre  1895  vorliegen.  In  Anbetracht  dessen
haben  wir  es  für  zweckmässig  erachtet,  Angaben  für  alle  sechs  Kreise
des  Gouv.  Cherson  für  die  Zeitperiode  von  1893—1903  anzuführen.
        <pb n="137" />
        128

Nach  diesen  kurzen  Vorbemerkungen  über  unsere  Quellen  wollen  wir
jetzt  zu  der  Betrachtung  der  Akkordlohnsätze  selbst  übergehen  und  zunächst ­
  die  Akkordlohnsätze  für  Bestellarbeiten  erörtern.
(Tabelle  LXV11I)
Akkordlöhne  bei  Selbstbeköstigung  des  Arbeiters  (in  Rubeln)
zur  Zeit  der  Bestellarbeiten  (I.  Periode)  pro  1  Dess.
im  Jahre  1885/86  im  Jahre  1905

in  den

&amp;lt;  gP

b/3
bß
CD

CO
o  X
J=5

&amp;lt;  t/:

bß
bß
Ü-3

CO
„  -P

Gouvernements:

u  a

v-  u

•  2  CO

«3

Bessarabien

5

1

12  3,25

0,85

0,40

4,25

Cherson

4

1,75  1,25

2,10

0,95

0,25

4,30

Taurien

3,75

3,50

1

0,50

4,30

Ekaterinoslaw

4

0,85  2,50

3

1

0,30

4,25

Dongebiet

5,10

2

3,40

1,90

0,50

5,75

Man  sieht  aus

dieser  Tabelle,

dass  die  Schwankungen

der  Akkordlöhne

  bei  den  Bestellarbeiten  nach  den  verschiedenen  Gouvernements  eine
beträchtliche  Höhe  erreichen,  wenn  auch  eine  geringere,  als  die  Schwankungen
der  Tagelöhne.
Am  höchsten  stehen  die  Akkordlohnsätze  für  den  ganzen  Cyklus
der  Bestellarbeiten.  Rechnen  wir  aber  die  Löhne  für  die  einzelnen
Arbeitsverrichtungen  bei  der  Bestellung,  so  ist  leicht  zu  sehen,  dass  der
Akkordlohnsatz  für  alle  Bestellarbeiten  viel  niedriger  steht,  als  die  Summe
der  für  die  einzelnen  Arbeiten  gezahlten  Löhne.
Betrachten  wir  die  Akkordlöhne  bei  der  Heuernte  (II.  Periode),  so  stellt
es  sich  heraus,  dass  die  Schwankungen  den  verschiedenen  Gouvernements
nach  eine  beträchtliche  Höhe  erreichen.  So  schwankten  die  Löhne  im
Jahre  1895  für  Abmähen  zwischen  1,25  in  Taurien  und  2,05  in  Bessarabien
  und  im  Dongebiet,  was  eine  Differenz  von  64  %  macht,  dagegen
schwankten  die  Löhne  für  Abmähen  incl.  Zusammenharken  und  Aufsetzen ­
  in  Schobern  zwischen  1,80  in  Taurien  und  3,30  in  Bessarabien
und  im  Dongebiete,  was  eine  Differenz  von  83,3%  ausmacht.  Auch
betrugen  die  Schwankungen  in  den  einzelnen  Jahren  nicht  weniger  als
275%  für  Abmähen  und  133%  für  Abmähen,  Harken  und  Zusammenbringen ­
  in  Schobern  (für  Gouv.  Ekaterinoslaw).  Vergleichen  wir  die
Schwankungen  der  Akkordlohnsätze  mit  denen  der  Tagelöhne,  so  ergibt
sich,  dass  die  ersten  viel  niedriger  sind,  als  die  letzten.
        <pb n="138" />
        129

Am  höchsten  stehen  und  am  meisten  schwanken  die  Akkordlöhne
bei  der  Getreideernte.  So  betrugen  die  durchschnittlichen  Löhne  für  die
Neunjahrsperiode  1885—1893  in  Rubeln  in  Bessarabien  6,22,  im  Gouv.
Cherson  4,77,  Ekaterinoslaw  4,70  und  im  Dongebiet  5,93.
Folgende  Tabelle  LX1X  zeigt  die  Schwankungen  der  Akkordlöhne
nach  den  einzelnen  Jahren  zwischen  den  Jahren  1885  und  dem  Jahre
1893.  Wie  aus  dieser  Tabelle  hervorgeht,  beträgt  der  Grad  dieser
Schwankungen  in  Prozenten:  in  Bessarabien  310,  im  Gouv.  Cherson  300,
in  Ekaterinoslaw  452  und  im  Dongebiet  432.

(Tabelle  LXIX)

niedrigster  Lohn:

höchster  Lohn:

Unterschied

Bessarabien

3,30

13,85

10,55

Cherson

2,50

10

7,50

Taurien

—

—

Ekaterinoslaw

1,90

10,50

8,50

Dongebiet

2,50

13,20

10,80

In  der  Tabelle  LXX  (im  Anhang)  sind  die  Akkordlohnsätze  für  ein
Jahrzehnt  1893—1903')  angegeben  und  zwar  auf  Grund  der  Semstwo-Statistik
  des  Gouv.  Cherson.  Wie  man  aus  dieser  Tabelle  sieht,  stehen
die  Akkordlöhne  nicht  zur  Zeit  der  Getreideernte,  wie  es  bei  den  Tagelöhnen ­
  der  Fall  ist,  sondern  in  der  ersten  Periode  der  Feldarbeiten  zur
Zeit  der  Bestellung  am  höchsten.
Die  Akkordlöhne  für  die  Arbeiten,  die  mit  dem  Pfluge  ausgeführt
werden,  stehen  höher,  als  die,  welche  mit  dem  Bukker *  2 )  ausgeführt
werden,  und  zwar  bei  allen  Arten  der  Bestellarbeiten  etwa  um  90  Kop. 3 )
Ausserdem  wird  aus  dieser  Tabelle  ersichtlich,  dass  die  Löhne  für
die  Bestellarbeiten  im  Flerbst  mit  geringen  Ausnahmen  niedriger  stehen,
als  die  im  Frühjahr.  Betrachten  wir  die  Akkordlöhne  zur  Zeit  der  Fieuernte
  und  die  zur  Zeit  der  Getreideernte,  so  sehen  wir  wieder  die
beachtenswerte  Tatsache,  dass  sowohl  bei  den  ersten,  als  bei  den  letzten
die  Löhne  für  Maschinenarbeit  niedriger  stehen,  als  für  Handarbeit  und
zwar  im  Durchschnitt  zur  Zeit  der  Heuernte  um  22  °/ 0 ,  zur  Zeit  der  Getreideernte ­
  —  vom  Wintergetreide  —  um  38  °/o  und  vom  Sommergetreide
um  17  %-1)
  Fiir  das  Jahr  1896  fehlen  die  Angaben.
2 )  Eine  Art  Pflug.  Die  Konstruktion  ist  sehr  mangelhaft,  infolgedessen  wird  er
hauptsächlich  für  Saatfurche  verwendet.  Im  Vergleich  mit  der  bekannten  «Socha»  bildet
er  schon  einen  Fortschritt  fiir  die  Ackerbautechnik  der  Bauernwirtschaft.
8 )  Hier  vergleichen  wir  die  Löhne  für  die  Zeitperiode  1900—1903.

9
        <pb n="139" />
        130

Zur  Zeit  der  Getreideernte  stehen  die  Akkordlöhne  für  Wintergetreide ­
  unbedeutend  höher,  als  die  für  Sommergetreide  und  zwar  für
Handarbeit  um  11  Kop-&amp;gt;  für  Maschinenarbeit  um  8  Kop.
Suchen  wir  jetzt  die  Schwankungen  der  Akkordlöhne  im  Gouv.
Cherson  je  nach  den  verschiedenen  Kreisen  festzustellen,  so  können  wir
folgende  Tabelle  aufstellen:
(Tabelle  LXXI)
Für  Aufackerung:  für  sämtliche  Bestellarbeiten:
mit  dem  Pflug:  mit  dem  Bukker:  mit  dem  Pflug:  mit  dem  Bukker:
die  Frühj.  Herbst  Friihj.  Herbst  Frühj.  Herbst  Friihj.  Herbst
Schwankungen:  2,70-3,45  2,61—3,96  1,70—2,24  1,80-2,68  3,42-4,72  3,48-4,72  2,14-3,01  2,42—3,36

der  Unterschied
zwischen  dem
höchsten  und
niedrigsten  Lohn
in  °/o  im  Vergleich ­
  zum
niedrigsten  Lohn

0,69

1,35

0,48

0,82

1,30

1,03

0,77

0,94

25

51

21

44

38

31

27

39

Zur

Zeit  der

Zur

Zeit  der

Getreideernte:

Heuernte:  Abmähen,  Binden  und  Schobern:
Winterkorn  Sommerkorn

die

der  Unterschied
zwischen  dem
höchsten  und
niedrigsten  Lohn
in  °| 0  im  Vergleich ­
  zum
niedrigsten  Lohn

HandMaschinen ­

 ­

 ­

 ­

 ­

 ­



arbeit

arbeit

arbeit

arbeit

arbeit

26-2,05

1,16-1,47

2,78-4,54  2,46-3,74

2,61-4,17

2,21-3,36

0,79

0,31

1,76

1,28

1,56

1,15

62

26

63

51

59

52

Vergleichen  wir  die  Schwankungen  der  Akkordlöhne  mit  denen  der
Tagelöhne,  so  sehen  wir,  dass  das  Auf  und  Ab  dieser  letzten  viel  grösser
ist  als  das  der  ersten.
Noch  eine  Frage  bezüglich  der  Akkordlöhne  haben  wir  zu  beantworten: ­
  Steht  der  Akkordlohn  höher  oder  niedriger  als  der  Tagelohn  für
dieselben  Arbeiten?  Dazu  ist  folgende  Berechnung  zu  machen:
Wie  wir  im  Kapitel  IV  gesehen  haben,  nehmen  alle  Handarbeiten
zur  Zeit  der  Getreideernte  in  Anspruch  pro  1  Dess.:
        <pb n="140" />
        131

9*

im  Gouv.  Bessarabien  4  Tage
»  »  Cherson  4  »
»  »  Taurien  3,6  »
»  »  Ekaterinoslaw  4,1  »
im  Dongebiet  4,2  &amp;gt;
Vergleichen  wir  die  Summe  der  Tagelöhne,  die  für  alle  Getreideerntearbeiten ­
  (nur  bei  Handarbeit  und  ohne  Dreschen)  auf  einer  Dessjatine
in  den  zwei  Jahren  1892  und  1893  bezahlt  werden,  von  denen  das  erste
Jahr  Durchschnittssätze,  dagegen  das  zweite  höhere  Löhne  aufwies,  mit
den  Akkordlöhnen  in  denselben  Jahren  für  dieselben  Arbeiten,  so  bekommen ­
  wir  folgende  Tabelle  (LXX1I):
die  Zahl
der  Tage,  die  Tagelöhne:  Akkordlohnsätze:
die  alle
Arbeiten  1892  1893  1892  1893
in

Anspruch

pro

pro

pro

pro

pro

pro

nehmen:

Tag

1  Dess.

Tag

1  Dess.

I  Dess.

1  Dess.

Bessarabien

4

0,45

1,80

0,90

3,60

3,30

13,85

Cherson

4

0,70

2,80

1,90

7,60

2,80

10

Taurien

3,1

1,25

3,87

1,55

4,80

6,10

—

Ekaterinoslaw

4,1

1,55

6,35

2,15

8,81

3,60

10

Dongebiet

4,2

0,95

3,99

2,15

9,03

5,60

11,20

Da  die  Angaben  des  Ackerbauministeriums,  die  auf  Grund  der  Berichte ­
  der  Grossgrundbesitzer  aufgestellt  werden,  nicht  ganz  zuverlässig
sein  dürften,  so  wollen  wir  dieselbe  Berechnung  auf  Grund  der  Semstwoangaben
  für  das  Gouv.  Cherson  machen.  Wenn  wir  auf  Grund  der
Tabellen  LXV  und  LXX  diese  Berechnung  für  die  Lohnsätze  bei  der
Dampfdreschmaschine  im  Durchschnitt  in  den  Jahren  1900—1903  anstellen, ­
  so  ergibt  sich  folgendes  Resultat:
bei  Tagelohn  2  Rubel,
bei  Akkordlohn  2  Rubel  64  Kop.
Es  geht  daraus  hervor,  dass  der  Akkordlohn  sich  etwas  höher  beläuft ­
  als  der  Tagelohn.
Bei  Akkord  schafft  der  Arbeiter  mit  einem  grösseren  Eifer  und
leistet  daher  mehr  als  bei  Tagelohn,  ln  vielen  Fällen  kommt  jedoch
dieser  Vorteil  des  grösseren  Verdienstes  für  den  Lohnarbeiter,  am  meisten
für  den  Wanderarbeiter,  auf  Kosten  seiner  Nahrung  und  seiner  physischen
Kraft  zu  Stande.  Da  der  Akkordarbeiter  sich  auf  eigene  Kost  verdingt,
so  sucht  er  den  Geldverdienst  auf  Kosten  seiner  Nahrung  zu  vergrössern.
        <pb n="141" />
        132

Weiss  man,  wie  kläglich  es  mit  der  Nahrung  des  Feldarbeiters  steht,  so
ist  es  leicht  zu  sehen,  dass  der  Gewinn,  den  der  Arbeiter  aus  dem
Akkordlohn  bezieht,  auf  Kosten  seiner  physischen  Kräfte  und  seines
Nahrungszustandes  entsteht.  Die  Akkordlohnsätze  werden  durch  die
jeweilige  Höhe  der  Tagelöhne  bestimmt.  Ueberall  werden  zuerst  Tagelöhner ­
  gesucht  und  überall  bieten  sich  sowohl  einheimische,  wie  Wanderarbeiter ­
  zunächst  als  Tagelöhner  ein.  Die  Gründe  dafür  haben  wir  schon
am  Anfang  dieses  Kapitels  erörtert.  Erst  nach  den  Tagelöhnern  werden
auch  die  Akkordarbeiter  gedungen.  Aber  in  den  Gegenden  und  in  den
Jahren,  in  denen  ein  Mangel  an  Arbeitskräften  besteht,  werden  die
Akkordlöhne  häufiger  angewandt,  als  die  Tageiöhne.
Auch  da,  wo  nicht  einzelne  Arbeiter,  sondern  Artjels  gemietet
werden,  wird  meistens  Akkordlohn  bezahlt.  Sowohl  die  Artjels,  als  auch
die  einzelnen  Arbeiter  mietet  man  in  der  Regel  auf  Verlangen  der  Arbeiter
nur  auf  je  zwei  Wochen,  sodass  sie  in  zweiwöchentlichen  Perioden  ausgelohnt ­
  werden.
4.  Der  Verdienst  der  Fristarbeiter.
Die  Quellen  über  die  Löhne  der  Fristarbeiter  sind  noch  lückenhafter ­
  und  mangelhafter,  als  es  bei  den  Tagelöhnen  und  den  Akkordlöhnen ­
  der  Fall  war.
Die  vom  Ackerbauministerium  jährlich  veröffentlichten  Mitteilungen
der  Grundbesitzer  konnten  wir  aus  den  genannten  Gründen  nicht  benützen.
Auch  von  den  Gouverneurberichten  konnten  wir  wenig  Gebrauch
machen,  da  zu  ihren  sonstigen  Mängeln  noch  der  Fehler  kommt,  dass
sie  im  Durchschnitt  für  verschiedene  Perioden  berechnet  sind.  Die
Löhne  für  den  Saisonarbeiter  zeichnen  sich  durch  eine  so  charakteristische
Eigentümlichkeit  aus,  die  wir  im  Nachfolgenden  zu  erörtern  haben,  dass
eine  Durchschnittsberechnung  nichts  beweisen  kann.  Es  bleibt  uns  also
von  allen  Quellen,  die  wir  über  die  Fristlöhne  besitzen,  nur  die  Angaben
der  Semstwo-Berichte  des  Gouv.  Cherson.  Zwar  beziehen  sich  diese
nur  auf  ein  Gouvernement,  doch  sind  sie  trotzdem  von  hohem  Interesse.
Das  Gouv.  Cherson  ist  nämlich  das  am  meisten  charakteristische  für  das
ganze  neurussische  Gebiet.  Ferner  sind  die  Schwankungen  der  Fristlöhne
in  den  verschiedenen  Gouvernements  sogering,  dass  man  wohl  sagen  kann,
dass  wir  eine  vollständige  Vorstellung  von  den  Fristlöhnen  auch  in  den
übrigen  Gouvernements  besitzen,  nachdem  wir  diejenigen  des  Gouv.  Cherson ­
  kennen  gelernt  haben.  Schliesslich  sind  in  den  Semstwoberichten  des
Gouv.  Cherson  alle  Lohnsätze  für  die  verschiedenen  Arbeiterkategorien
und  für  die  verschiedenen  Zeiträume  am  besten  und  ausführlichsten
        <pb n="142" />
        133

angegeben.  Indem  wir  die  Fristlohnsätze  für  der  physischen  Kraft  nach
verschiedenen  Arbeiterkategorien  und  für  verschiedene  Zeiträume  in  Tabelle ­
  LXXI11  im  Anhang  zusammen  gestellt  haben,  wollen  wir  hier  die
Schlüsse,  die  aus  jener  Tabelle  zu  ziehen  sind,  kurz  anführen.
Wir  unterscheiden  die  Arbeiter  in  Vollarbeiter,  Halbarbeiter  oder
Frauen  und  Burschen.  Die  Zeiträume,  für  welche  die  Arbeiter  sich
meistens  verdingen,  sind:
vom  1.  März  bis  zum  1.  Oktober
»  1.  April  »  »1.  &amp;gt;
»  1.  Mai  »  »  1.  »
»  1.  Juni  »  »1.  »
Der  Endtermin  wird  öfters  auch  auf  den  1.  September  oder  auf
den  14.  November  festgesetzt.
Um  die  Lohnsätze  für  den  Vollarbeiter  mit  denen  für  Halbarbeiter
und  den  Burschen  zu  vergleichen,  ziehen  wir  die  Lohnsätze  für  den
Zeitraum  1899  1903  in  Betracht.
Die  durchschnittlichen  (in  Rubeln)  Fristlohnsätze  für  alle  Arten  von
Arbeitskräften  für  die  Saisonarbeit  vom  1.  Mai  bis  1.  Oktober:

(Tabelle  LXXIV)

ln  den  Kreisen:

Vollarbeiter:

Halbarbeiter:

Burschen

Alexandria

51,—

34,-22,40



Elisabethgrad

47,40

31,60

23,20

Ananjew

48,80

34,80

23,60

Tiraspol

51,90

38,60

26,80

Cherson

56,-35,80



25,-Wie

  man  aus  dieser  Tabelle  sieht,  ist  der  Fristlohn  für  den  Vollarbeiter ­
  um  34—56%  höher,  als  für  den  Halbarbeiter,  dagegen  ist  der
Unterschied  zwischen  dem  Fristlohn  des  Halbarbeiters  resp.  der  Frau
und  dem  Burschen  etwa  42—78  °/o.
Vergleichen  wir  die  Fristlohnsätze  für  die  verschiedenen  Zeiträume
in  ein  und  derselben  Saison  eines  und  desselben  Jahres,  so  tritt  eine
Eigentümlichkeit,  die  für  die  Lohnverhältnisse  in  den  neurussischen
Gouvernements  höchst  charakteristisch  ist,  deutlich  hervor.  Zum  Beweise
dieser  merkwürdigen  Tatsache  stellen  wir  die  Fristlohnsätze  für  das
Jahr  1903  für  alle  Arten  der  Arbeitskräfte  in  drei  Tabellen  zusammen
(Tabelle  LXXV).  Wie  man  daraus  sieht,  kommt  es  im  Gouv.  Cherson  —
und  das  ist  auch  in  allen  anderen  neurussischen  Gouvernements  der  Fall  —
sehr  oft  vor,  dass  die  Fristarbeiter,  die  z.  B.  im  Mai  oder  Juni  gemietet
werden,  einen  höheren  Lohn  erhalten,  als  diejenigen,  die  sich  vom  l.März
resp.  1.  April,  d.  h.  für  eine  um  2  Monate  längere  Zeit  verdungen  haben.

H-14]



K
        <pb n="143" />
        134

[Tabelle  LXXV)

Die  Fristlohnsätze  für  das  Jahr  1903  für  den  Zeitraum  bis  zum
1.  Oktober

a)  für  den  Vollarbeiter

vom

März

April

Mai

Juni

Alexandria

54

50

60

50

Elisabethgrad

—

55

55

52

Ananjew

60

80

40

—

Tiraspol

—

63

55

63

Odessa

73

—-80



65

Cherson

60

—

50

58

b)  für  den  Halbarbeiter  (oder  Frau)

vom

März

April

Mai

Juni

Alexandria

37

34

38

35

Elisabethgrad

—

36

36

37

Ananjew

40

45

25

—

Tiraspol

—

42

40

45

Odessa

48

—

50

37

Cherson

30
c)  für  den

Burschen

40

38

vom

März

April

Mai

Juni

Alexandria

26

23

26

30

Elisabethgrad

—■

24

24

26

Ananjew

30

25

15

—

Tiraspol

—

27

30

41

Odessa

35

—

35

23

Cherson

20

—

25

26

Es  ist  also  offenkundig,  dass  der  Arbeiter,  der  sich  später  verdingt,
der  aber  zur  Zeit  der  dringenden  Arbeit  kommt,  wenn  die  Arbeitskräfte
am  gesuchtesten  sind,  einen  höheren  Lohn  erhält,  als  derjenige,  der  zur
Zeit  der  weniger  pressanten  Arbeit  kommt.
Was  die  Schwankungen  der  Lohnsätze  für  die  Fristarbeiter  in  den
verschiedenen  Jahrgängen  anbetrifft,  so  sind  sie  ziemlich  gross  und  für
die  Arbeiter,  die  sich  vom  1.  März  resp.  1.  April  verdingen,  erreichen  sie
eine  beträchtlichere  Höhe  als  für  diejenigen  Arbeiter,  die  vom  1.  Mai
resp.  1.  Juni  gedungen  werden.

5.  Monats-  und  Jahreslöhne.
Die  Fristlöhne  werden  für  die  Feldarbeiten  bezahlt,  die  Jahreslöhne
dagegen  vorwiegend  für  die  Arbeiten  am  Hofe  des  Gutsherrn,  d.  h.  an
        <pb n="144" />
        135

diejenige  Kategorie  von  Lohnarbeitern,  die  als  Clesinde  bezeichnet  wird.
Zwar  werden  manchmal  auch  die  Monats-  und  Jahresarbeiter  in  den
Fällen  eines  grossen  Bedarfes  an  Arbeitskräften  für  die  Feldarbeiten  verwendet, ­
  doch  ist  das  nicht  ihre  spezielle  Bestimmung.
Manchmal  werden  Arbeiter  von  Anfang  an  auf  einen  Monat  für
die  Feldarbeit  gedungen,  doch  kam  dies  schon  früher  in  den  neurussischen
Gouvernements  immer  selten  vor.  Wie  wir  schon  oftmals  betont  haben,
verdrängen  die  Taglöhner  für  Feldarbeiten  alle  anderen  Kategorien
von  Arbeitern.  Bevor  wir  zur  Betrachtung  über  die  Höhe  und  die
Schwankungen  der  Monats-  und  Jahresarbeitslöhne  übergehen,  müssen
wir  zuerst  einige  Bemerkungen  über  unsere  Quellen  machen.  Die
jährlichen  Sammlungen  des  Ackerbauministeriums  geben  fast  keine  Angaben
über  diese  Art  von  Arbeitslöhnen.  Was  die  Gouverneurberichte  anbetrifft,
so  haben  sie  zu  allen  übrigen  noch  den  Mangel,  dass  ihre  Angaben
zwar  für  die  verschiedenen  Jahreszeiten,  aber  nicht  für  die  einzelnen
Monate  berechnet  werden  und  somit  sehr  leicht  eine  falsche  Vorstellung
geben  können.  Indem  wir  also  diese  Quelle  zum  Vergleich  benützen,
haben  wir  die  Monats-  und  Jahresarbeitslöhne  fast  ausschliesslich  auf
Grund  der  in  den  Semstwoberichten  für  das  Gouv.  Cherson  mitgeteilten
Materialien  zusammengestellt  und  untersucht.
Sowohl  Monatsarbeiter,  als  auch  Jahresarbeiter  werden  in  drei
Kategorien  geteilt:  Vollarbeiter,  Frauen  und  Burschen,  ln  den  letzten
Jahren  finden  wir  Halbarbeiter  und  Frauen  von  einander  getrennt,  aber
die  Differenz  zwischen  ihren  Löhnen  ist  so  gering,  das  sie  noch  immer
als  eine  und  dieselbe  Gruppe  betrachtet  werden  können.
Die  Monats-  und  Jahresarbeiter  werden  immer  bei  Verköstigung
durch  den  Arbeitgeber  gemietet.
ln  der  Tabelle  LXXV1  (im  Anhang)  findet  man  die  durchschnittlichen
Lohnsätze  für  die  Zehnjahrsperiode  1893—1903  für  alle  Monate  und  für
alle  Arten  von  Arbeitern  in  allen  sechs  Kreisen  des  Gouv.  Cherson.
Wie  aus  dieser  Tabelle  leicht  zu  sehen  ist,  unterscheiden  sich
die  Monatslohnsätze  aller  Arbeiterkategorien  erheblich.  Verfolgt  man
diese  Bewegungen  von  einem  Monat  zum  anderen  von  den  Wintermonaten
angefangen,  so  sieht  man,  dass  die  Löhne  am  niedrigsten  in  den  Wintermonaten ­
  stehen  und  dann  immer  mehr  und  mehr  steigen,  je  näher  der
Sommer  rückt;  im  Juni  resp.  Juli  erreichen  sie  dann  ihren  höchsten
Punkt  und  werden  von  da  ab  immer  niedriger,  je  mehr  sich  die  Wintermonate ­
  nähern.  Den  Jahreszeitenwechsel  änlich,  bilden  auch  die  Monatslohnsätze ­
  einen  in  sich  geschlossenen  Kreis.
        <pb n="145" />
        136

Vergleicht  man  die  Monatslohnsätze  im  Herbst  mit  denen  im  Frühjahr, ­
  so  ergibt  sich,  dass  die  ersten  höher  stehen.  Wie  gross  die
Schwankungen  der  Lohnsätze  den  verschiedenen  Monaten  nach  sind,
wird  durch  folgende  Tabelle  bewiesen,  in  der  wir  die  niedrigsten  Lohnsätze ­
  für  die  Wintermonate  und  die  höchsten  für  Juli  angeben.  Die
Differenz  wird  in  Prozenten  ausgedrückt.
(Tabelle  LXXV1I)
Die  Schwankungen  der  durchschnittlichen  Monatslöhne  für  alle
Arten  von  Arbeitern  in  sämtlichen  Kreisen  des  Gouv.  Cherson  in  den
Jahren  1893-1903  betrugen
für  den  Vollarbeiter  Frauen  Burschen

abs.

in  °/o

abs.

in  °/c

i  abs.

in  o/o

Alexandria

5,20--11,90



128

3,67

-  7,88

114

2,34--4,70



100

Elisabethgrad

5,13--12,37



141

3,33

-  9,12

173

2,37—

-5,74

142

Ananjew

5,27--15,07



185

3,44

-  8,28

140

2,34—

-6,09

160

Tiraspol

5,46--14,75



170

3,71

-  8,96

128

2,51  —

-6,01

139

Odessa

6,76--19,39



172

4,86

-11,10

128

2,92-7,08



142

Cherson

6,86--16,73



143

4,21--10,19



142

2,61

5,96

128

Wie  man

aus

dieser

Tabelle  sieht,  sind

die

Schwankunge

n  der

Monatslöhne  in  allen  Kreisen  sehr  gross.  Dem  grössten  Wechsel  ist
der  Lohn  des  Vollarbeiters  unterworfen,  dem  kleinsten  der  des  Burschen.
Im  Gegensatz  zu  den  Schwankungen  der  Tagelöhne  unterscheiden
sich  die  der  Monatslöhne  je  nach  den  verschiedenen  Kreisen  sehr
unbedeutend.  Das  ersieht  man  aus  folgender  Tabelle  LXXVlIi,  in  der
wir  das  Steigen  und  Sinken  der  Monatslöhne  für  den  Vollarbeiter
angeben,  da  die  Schwankungen  der  Monatslöhne  anderer  Kategorien
denen  der  Löhne  des  Vollarbeiters  ganz  ähnlich  sind.

(Tabelle  LXXVIII)
Die  Schwankungen  der  durchschnittlichen  Monatslöhne  des  Vollarbei  ters

je  nach  den  verschiedenen

Kreisen

des  Gouv.

Cherson

in  den

Jahren

1893--1903



im  Winter  März

April

Mai

Juni

niedrigster  Lohnsatz  in  einem

5,13

5,88

6,24

6,88

9,55

höchster  der  Kreise
Die  Differenz  zwischen  den

6,86

8,52

8,42

10,26

18,08

niedrigsten  und  höchsten
Lohnsätzen  in  %  .  .  .

37

45

34

49

89
        <pb n="146" />
        137

Juli

August

Sept.

Okt.

Nov.

niedrigster  Lohnsatz  in  einem

11,90

9,64

8,35

6,78

5,65

höchster  der  Kreise
Die  Differenz  zwischen  den

20,39

17,70

11,83

9,43

7,44

niedrigsten  und  höchsten
Lohnsätzen  in  0  0  .  .  .

70

73

42

38

31

Es  ist  also  aus  dieser  Tabelle  ersichtlich,  dass  die  Schwankungen
der  Monatslöhne  je  nach  den  verschiedenen  Kreisen,  obwohl  sie  nicht
so  bedeutend  sind,  wie  die  der  Tagelöhne,  doch  eine  beträchtliche  Höhe
erreichen.  Am  höchsten  stehen  die  Monatslöhne  im  südlichen  Kreise
Odessa  und  einige  Male  auch  im  Kreise  Cherson,  am  niedrigsten  in  den
nördlichen  Kreisen  Alexandria  und  Elisabethgrad.
Aber  noch  eines  ist  aus  der  Tabelle  LXXVill  festzustellen,  nämlich,
dass  die  grössten  Schwankungen  in  den  Sommermonaten,  dagegen  die
niedrigsten  in  den  Wintermonaten  Vorkommen.  .
Betrachten  wir  jetzt  die  Schwankungen  der  Monatslöhne  im  Gouv.
Cherson  den  verschiedenen  Jahrgängen  nach  in  der  Zeitperiode  1893—1903.
Stellen  wir  auf  Grund  der  im  Anhang  gegebenen  Tabelle  die  Monatslöhne ­
  in  den  verschiedenen  Jahren  fest,  so  ergibt  sich  über  die  Schwankungen ­
  jener  Folgendes:
(Tabelle  LXX1X)
Schwankungen  der  durchschnittlichen  Monatslöhne  in  allen  Monaten  für
aile  Arten  von  Arbeitern  in  den  Jahren  1893—1903  (in  Rubeln)
des  Vollarbeiters  der  Frau  des  Burschen

niedrigste  und  V
höchste  Löhne  g
in  einem  Jahr-  ^
zehnt  iS
O

im  Verh.  zun
niedrigst.Loh

niedrigste  und
höchste  Löhne
in  einem  Jahrzehnt ­


Differenz  in 0

im  Verh.  zun
niedrigst.Loh

niedrigste  und
höchste  Löhne
in  einem  Jahrzehnt ­


Differenz  in  0
im  Verh.  zun
niedrigst.Loh

Wintermonate

4,57—  6,95

52

3,13—

4,51

44

2,30—3,21

39

März

6,40—  8,13

27

3,49—

5,13

47

2,58—3,53

36

April

6,32—  8,10

28

3,76—

5,53

45

2,6  —3,8

46

Mai

7,19—  9,50

32

4,06—

7,18

79

2,5  —3,93

53

Juni

10,70—16,99

58

4,40—

12,55

185

2,8  —7,52

165

Juli

8,03—20,49

155

4,76—

13,09

196

2,9  —8

175

August

7,73—16,57

114

4,24—

9,91

133

2,85—7,37

158

September

6,32—16

153

3,98—

10,40

161

2,98—7,30

198

Oktober

5,32—  8,90

67

3,83—

5,20

36

2,28—4,34

40

November

5,07—  7,14

40

3,14—

4,40

40

2,18—2,95

35
        <pb n="147" />
        Vergleich  der  Monalslohnsätze  mit  den  Fristiohcsäizen  in  den  Jahren  1899  und  1903  im  Gouvernement  Cherson
(Tabelle  LXXX)  für  die  Voliarbeiter.  (in  Rubeln.)

Bis  z.  1.  Gkt.

Vom  1.  März

Vom  1.  April

Vom  1.  Mai

Vom  1.  Juni

in  den
Jahren

1899

1903

1899

1903

1899

1903

1899

1903

Xv  Die
'v  Lohn-In
  denX sätze
Kreisen  'v

!
j  Fristlöhne

Monatslöhne  i

Fristlöhne

Monatslöhne

O
c
O
5/1
tu

Monatslöhne

Fristlöhne

1
Monatslöhne  j

Fristlöhne

•
Monatslöhne

O
o
_C/3
'C
tu

Monatslöhne  j

CI
O
tu

Monatslöhne

Fristlöhne

Monatslöhne  |

Alexandria

57

49

54

76,3

54

42,3  ;

50

69,3

47

35,8

54

62,5

45

29,7

50

o3,o

Elisabethgrad

54

47,5

66,5

—

40

55

58,9

41

33

55

50,9

34

27,5

52

42,2

Ananjew

67

50,8  |

60

75,04

52

43,4

80

67,2

43

36,5

40

60,15

39

29,9

50,1

Tiraspoi

62

4S,9

82,29

53

41,2

63

76,7

40

34

55  |  68,79

—

28

63

57,8

i  Odessa

76

50

73

97,5

—

40

—

88,3

—

31

80

79,3

30

23  5  i

65

66,3

Cherson

66

55,9

60

95,1

—

45,9

—  ■

85,7

60

36,8

50

86,7

—

30,3

58

76,2
        <pb n="148" />
        139

Die  niedrigsten  Monatslohnsätze  fallen  in  den  meisten  Fällen  auf
das  Jahr  1899,  die  Löhne  des  Vollarbeiters  auch  auf  das  Jahr  1893,
dagegen  fallen  die  höchsten  Monatslohnsätze  für  alle  Kategorien  der
Arbeiter  mit  Ausnahme  von  zwei  Monaten  auf  das  Jahr  1903.  Vergleicht
man  die  Schwankungen  der  Monatslöhne  je  nach  den  verschiedenen
Jahren  mit  denen  der  Tagelöhne,  so  ergibt  sich,  dass  die  ersten  weit
hinter  den  Schwankungen  der  Tagelöhne  zurückstehen.  Um  eine  volle
Charakteristik  der  Monatslöhne  zu  geben,  ist  diese  hier  noch  mit  den
Fristlöhnen  zu  vergleichen.  Zu  diesem  Zwecke  rechnen  wir  die  Summe
der  für  die  betreffende  Frist  bezahlten  Monatslöhne  zusammen  und  vergleichen ­
  diese  mit  den  Fristlohnsätzen  für  die  betreffenden  Zeiträume  auf
Grund  der  Tabellen  LXXIII  und  LXX1V.
Da  wir  nicht  im  Stande  sind,  die  durchschnittlichen  Fristlöhne  für
das  Jahrzehnt  1893—1903  anzugeben,  so  wollen  wir  diese  mit  den
Monatslöhnen  in  zwei  einzelnen  Jahren  1899  und  1903  vergleichen,  von
denen  das  Jahr  1899  durch  eine  ungeheure  Missernte,  dagegen  das
Jahr  1903  durch  eine  gute  Ernte  sich  kennzeichneten.  Vor  allem  ergibt
sich  aus  der  Tabelle  LXXX,  dass  im  Jahre  1899,  d.  i.  im  Jahre  der
Missernte,  die  Fristlöhne  bedeutend  höher  stehen,  als  die  Summe  der  für
denselben  Zeitraum  bezahlten  Monatslöhne.  Dagegen  werden  die  Fristlöhne ­
  im  Jahre  1903  von  den  Summen  der  Monatslohnsätze  für  die  betreffenden ­
  Zeiträume  bedeutend  übertroffen.  Es  versteht  sich  von  selbst,
dass  die  Fristlöhne  in  einem  normalen  Erntejahr  niedriger  stehen  sollten,
als  die  Summe  der  für  denselben  Zeitraum  bezahlten  Monatslöhne.  Dass
diese  letzteren  aber  im  Jahr  einer  Missernte  niedriger  stehen  als  die
Fristlöhne,  bedeutet  nur,  dass  die  Monatslöhne  in  den  Misserntejahren
so  bedeutend  fallen,  dass  sie  sogar  niedriger  als  die  Fristlöhne  stehen,
die  also  weniger  als  die  Monatslöhne  schwanken.  Dasselbe  Verhältnis
zwischen  den  Fristlöhnen  und  Monatslöhnen  wird  auch  durch  die  Angabe ­
  der  Gouverneurberichte  bestätigt.
6.  Der  Verdienst  der  Jahresarbeiter.
ln  der  Tabelle  LXXX  ist  die  absolute  Höhe  der  Jahreslöhne  aller
Kategorien  der  Arbeiter  angegeben.  Wie  aus  dieser  Tabelle  hervorgeht,
unterscheiden  sich  die  Jahreslöhne  vor  allem  je  nach  den  Arten  von
Arbeitern.  So  stehen  im  Durchschnitt  im  Gouv.  Cherson  die  Löhne  des
Vollarbeiters  um  71  °/o  höher  als  die  der  Frau,  und  die  Löhne  der  Frau
um  64  o/o  höher  als  die  des  Burschen.
Was  die  Schwankungen  der  Jahreslöhne  nach  den  verschiedenen
Kreisen  des  Gouv.  Cherson  anbetrifft,  so  beträgt  die  Differenz  zwischen
        <pb n="149" />
        140

den  niedrigsten  und  den  höchsten  Löhnen  in  %  im  Verhältnis  zu  den
niedrigsten  Löhnen:
für  den  Vollarbeiter  51
für  die  Frau  43
für  den  Burschen  73
Die  höchsten  Jahreslöhne  für  alle  Arten  von  Arbeitern  fallen  auf
den  Kreis  Odessa,  dagegen  die  niedrigsten  für  den  Vollarbeiter  und  die
Frau  auf  den  Kreis  Elisabethgrad  und  für  den  Burschen  auf  den  Kreis
Alexandria.  Betrachten  wir  die  in  den  Gouverneurberichten  angegebenen
durchschnittlichen  Jahreslöhne  des  Vollarbeiters  für  die  Jahre  1891
bis  1900  (siehe  Tabelle  LXXX),  so  sehen  wir,  dass  die  Schwankungen
der  Jahreslöhne  je  nach  den  verschiedenen  Gouvernements  47°/ 0  betragen. ­
  Die  niedrigsten  Jahreslohnsätze  sind  für  Ekaterinoslaw,  dagegen
die  höchsten  für  Taurien  angegeben.  Es  erhellt  daraus,  dass  die  Schwankungen ­
  der  Jahreslöhne  nach  den  verschiedenen  Kreisen,  wie  auch  nach
den  verschiedenen  Gouvernements  weit  hinter  den  Schwankungen  anderer
Kategorien  von  Arbeitslöhnen  zurückstehen.  Betrachten  wir  nun  die
Schwankungen  der  Jahreslöhne  je  nach  den  verschiedenen  Jahren,  so
ergibt  es  sich,  dass  sie  nicht  sehr  bedeutend  sind  und  zwar  beträgt  die
Differenz  zwischen  den  niedrigsten  und  den  höchsten  Jahreslöhnen  für
den  Vollarbeiter  28,3%,  die  Frau  21,3%  und  den  Burschen  52%.
Vergleichen  wir  die  Jahreslöhne  mit  den  in  einem  Jahr  bezahlten
Monatslöhnen,  so  ergibt  sich,  dass  im  Durchschnitt  im  Gouv.  Cherson
in  der  Zeitperiode  von  1893—1903  die  ersten  bedeutend  niedriger  stehen
als  die  letzten,  und  zwar  für  den  Vollarbeiter  um  8,3  %,  für  die  Frau
um  13%  und  für  den  Burschen  um  23%.
Es  ist  aber  eine  nicht  ganz  richtige  Vorstellung,  die  wir  durch  die
Betrachtung  der  durchschnittlichen  Löhne  eines  Jahrzehntes  gewinnen.
Vergleichen  wir  die  Jahreslöhne  mit  den  Summen  der  in  demselben  Jahre
bezahlten  Monatslöhne  in  zwei  verschiedenen  Jahren,  wie  wir  es  bei  dem
Vergleich  der  Monatslöhne  mit  den  Fristlöhnen  getan  haben,  so  ergibt
sich  genau  dieselbe  Erscheinung,  wie  wir  damals  konstatiert  haben.
Es  ergibt  sich  dann  folgende  Tabelle  LXXXI:
1899  1903

Jahreslöhne: ­


Summe  der

Jahreslöhne ­
  :

Summe  der

Monatslöhne: ­


Monatslöhne ­
  :

Vollarbeiter

84,3

80,8

84,13

116,30

Frau

52,83

50,2

52,63

77,25

Burschen

32,3

32,32

32,79

49,58
        <pb n="150" />
        Hier  sei  dasselbe  wiederholt,  was  wir  schon  bezüglich  der  Monatslöhne ­
  gesagt  haben,  da  die  Ursachen  dieser  auf  den  ersten  Blick  eigentümlichen ­
  Erscheinung  dieselben  sind.  Im  Jahre  1899,  dem  Jahre  einer
grossen  Missernte,  stehen  die  Monatslöhne  so  niedrig,  dass  ihre  Summe
für  das  ganze  Jahr  die  Höhe  der  bedungenen  Jahreslöhne  nicht  erreicht ­
  haben.

§  IV.  Bewegungen  der  Löhne.
1.
Wegen  der  schon  oftmals  erwähnten  Unvollständigkeit  der  die
Akkord-,  Monats-,  Frist-  und  Jahreslöhne  betreffenden  Angaben  des  Ackerbauministeriums ­
  konnten  wir  die  Angaben  für  die  Lohnbewegungen  aus
dieser  Quelle  nur  bezüglich  der  Tagelöhne  benützen.  Was  die  anderen
Arten  von  Arbeitslöhnen  anbetrifft,  so  haben  wir  für  die  Erörterung  der
Bewegungen  der  Löhne  in  verschiedenen  Zeitabschnitten  die  Angaben
der  Gouverneurberichte  benützt.  —  Wie  schon  oben  betont  wurde,  sind
diese  Angaben  für  Betrachtungen  über  die  Lohnbewegungen  geeigneter
als  für  die  Betrachtung  über  die  absolute  Lohnhöhe.
Die  Weizenpreise  sind  bei  der  Untersuchung  der  Bewegung  der
Tagelöhne  auf  Grund  der  jährlichen  Mitteilungen  des  Ackerbauministeriums,
dagegen  bezüglich  aller  anderen  Arten  von  Arbeitslöhnen  auf  Grund  der
Materialien  der  Regierungskommission  vom  Jahre  1901  angegeben.
2.  Die  Bewegungen  der  Tagelöhne.
Vergleicht  man  die  in  der  Tabelle  LXXXIi  zusammengestellten
Angaben  über  die  Bewegungen  der  Tagelöhne  im  Durchschnitt  der  zwei
Jahrzehnte  1885—1894  und  1895—1904,  so  sieht  man,  dass  für  alle
Arbeiterkategorien  die  Löhne  in  der  1.  und  11.  Periode  d.  h.  zur  Zeit  der
Bestellarbeiten  und  zur  Zeit  der  Heuernte  in  dem  Jahrzehnt  1895  -  1904
höher,  als  in  den  Jahren  1885—1894  stehen.
Was  die  Bewegungen  der  Tagelöhne  in  der  111.  Periode  d.  h.  zur
Zeit  der  Getreideernte  anbetrifft,  so  ergibt  sich  aus  derselben  Tabelle
ein  bedeutendes  Sinken  der  Tagelöhne.
Die  durchschnittlichen  Angaben  für  ganz  Neurussland  geben  aber
eine  nicht  ganz  genaue  Vorstellung  von  der  wirklichen  Bewegung  der
Tagelöhne  in  den  einzelnen  Gouvernements.
Es  sind  noch  immer  in  einzelnen  Gouvernements  verschiedene
Faktoren,  die  die  Lohnbewegungen  verschiedenartig  beeinflussen.  Das
        <pb n="151" />
        142

(Tabelle  LXXX1I)
Durchschnittliche  Tageslohnsätze  in  Naurussland  nach  den  Jahrzehnten.

Arbeiterkategorien ­


Pferdearbeiter ­


Arbeiter
ohne
Verköstigung

Arbeiter
bei
Verköstigung  j

Arbeiterin
ohne
Verköstigung

Arbeiterin
bei
Verköstigung

Feldarbeiten ­
 ­


1

11

111

I

11

111

1

11

III

I

II

III

I

11

III

—F
ON
GO
T
LO
oo
CO

141

—

44

70

111

34

55

90

31

42

68

22

32

53

Tf
o
o
rH
1
IO
o
OO

149

—

—

52

77

89

39

56

76

36

46

62

27

35

51
..

bewirkt,  dass  die  Löhne  nicht  für  alle  neurussischen  Gouvernements
sich  gleichartig  bewegen.  Betrachten  wir  zunächst  die  Bewegungen  der
Tagelöhne  zur  Zeit  der  Bestellarbeiten  und  zwar  nach  Fünfjahrperioden.
Wie  aus  der  Tabelle  LXXXIil  (im  Anhang)  ersichtlich  wird,  stehen
die  Tagelöhne  für  alle  Arbeiterkategorien  in  den  Jahren  1900—1904
höher,  als  in  den  Jahren  1885—1889.  Betrachtet  man  aber  die  Höhe
der  Löhne  aus  den  dazwischen  liegenden  Fünfjahrperioden,  so  ergibt
sich,  dass  dieses  Steigen  nicht  ganz  regelmässig  und  ununterbrochen  ist.
Die  Löhne  für  alle  Ärbeiterkategorien  in  allen  Gouvernements  mit  Ausnahme ­
  des  Gouv.  Ekaterinoslaw  standen  in  den  Jahren  1890—1894
nicht  nur  niedriger  als  in  den  Jahren  1900—1904,  sondern  auch  als  in
der  Fünfjahrperiode  1885  —1899.
Vielmehr  weichen  die  Bewegungen  der  Tagelöhne  in  den  einzelnen
Gouvernements  von  den  Durchschnittslöhnen  für  ganz  Neurussland  zur
Zeit  der  Heuernte  ab.  Hier  müssen  wir  vor  allem  die  Tagelöhne  für
den  Pferdearbeiter  von  den  übrigen  absondern.  Bei  den  ersten  wird
ein  Steigen  in  den  Jahren  1900—1904  nicht  nur  im  Vergleich  mit  den
Löhnen  in  der  ersten  Fünfjahrperiode,  sondern  auch  im  Vergleich  mit
allen  vorangehenden  Fünfjahrperioden  bemerkbar.  Was  die  Löhne  für
edle  übrigen  Arbeiterkategorien  anbetrifft,  so  müssen  wir  in  Bezug  darauf
die  Gouvernements  in  zwei  Gruppen  einteilen:
        <pb n="152" />
        143

1.  Die  Gouvernements  Taurien  und  Bessarabien.  —  Hier  sind  die
Löhne  in  den  Jahren  1900—1904,  obwohl  sie  im  Vergleich  mit  denen
in  der  vorletzten  Fünfjahrperiode  stiegen,  doch  gefallen  im  Vergleich  mit
den  Löhnen  in  den  Jahren  1885—1889.
2.  Die  Gouvernements  Cherson,  Ekaterinoslaw  und  das  Dongebiet,
  die  sich  durch  absolutes,  fast  regelmässiges  Steigen  der  Löhne
auszeichnen.
Nunmehr  gehen  wir  zur  Betrachtung  der  Bewegungen  der  Tagelöhne ­
  für  die  Getreideerntearbeiten  über.  Auch  hier  müssen  wir
die  Tagelöhne  für  den  Pferdearbeiter  und  die  Arbeiterin  bei  Verköstigung
von  allen  übrigen  absondern.  Diese  zeichnen  sich  dadurch  aus,  dass
sie  in  den  Jahren  1890—1894  und  1895—1899  niedriger  als  in  den  Jahren
1885—1889,  dagegen  in  den  Jahren  1900—1904  höher  waren.
Bei  allen  übrigen  Arten  von  Tagelöhnen  sieht  man,  dass  sie  fast
in  allen  Gouvernements  in  der  letzten  Fünfjahrperiode  im  Vergleich  zur
ersten  vor  20  Jahren  gefallen  sind.  Es  ergibt  sich  also,  dass  bei  den
Bewegungen  der  Tagelöhne  nach  den  Fünfjahrperioden  keine  durchgreifende ­
  Gesetzmässigkeit  sich  feststellen  lässt.  Bei  Vergleichung  nach
Fünfjahrperioden  schwanken  die  Löhne  so  stark,  dass  es  sehr  schwer
ist,  für  diese  kurzen  Zeiträume  irgend  eine  Erscheinung  als  gesetzmässige
zu  bezeichnen.  Wir  bekommen  daher  eine  richtigere  Vorstellung  von
den  Bewegungen  der  Tagelöhne,  wenn  wir  sie  nach  den  Jahrzehnten
zusammenfassen.  (Siehe  Tabelle  XCV1I!  im  Anhang.)
Es  ergibt  sich  aus  dieser  Tabelle,  dass  die  Löhne  für  die  Bestellarbeiten ­
  in  den  meisten  Gouvernements  und  für  die  meisten  Arbeitskategorien ­
  gestiegen  sind;  dagegen  sind  die  Löhne  zur  Zeit  der  Heuernte
in  einigen  Gouvernements  gestiegen,  in  einigen  gefallen.
Zu  denselben  Ergebnissen  führt  uns  auch  die  Zusammenstellung
der  Angaben  aus  den  Gouverneurberichten.  Betrachtet  man  die  in
der  Tabelle  LXXX1V  angegebenen  Tagelöhne  des  Mannes  ohne  Verköstigung ­
  zur  Zeit  der  Bestellarbeiten  (im  Frühjahr)  nach  den  Jahrzehnten
von  1871  —1900,  so  sieht  man,  dass  im  letzten  Jahrzehnt  die  Tagelöhne
im  Gouv.  Ekaterinoslaw'  und  in  Taurien  im  Vergleich  mit  den  Jahren
1871  —1880  gestiegen,  dagegen  im  Gouv.  Cherson,  Bessarabien  und  im
Dongebiet  gefallen  sind.  Im  Sommer  aber,  d.  h.  zur  Zeit  der  Ernte,  sind  die
Löhne  im  letzten  Jahrzehnt  in  allen  Gouvernements  mit  Ausnahme  vom
Dongebiet  bedeutend  gefallen  und  zwar  im  Vergleich  mit  den  Löhnen
sowohl  in  den  70er  wie  auch  in  den  80er  Jahren.
Für  die  Bewegungen  der  Akkordlöhne  zeigen  die  die  80er  und
90er  Jahre  betreffenden  Angaben  der  Gouverneurberichte  eine  Steigung
        <pb n="153" />
        144

in  den  Qouv.  Cherson  und  Ekaterinoslaw,  dagegen  ein  Sinken  in  Taurien,
Bessarabien  und  dem  Dongebiete.
Die  Bewegungen  der  Fristlöhne  für  Frühjahrs-  und  Sommerarbeiten ­
  zeigen  in  den  90er  Jahren  eine  Erhöhung  im  Vergleich  mit  den
70er  Jahren  und  ein  Sinken  im  Vergleich  mit  den  80er  Jahren  in  den
Qouv.  Cherson  und  Ekaterinoslaw.  Dagegen  wird  in  Bessarabien,
Taurien  und  im  Dongebiet  ein  regelmässiges  und  ununterbrochenes
Steigen  bemerkt.
Im  Qouv.  Ekaterinoslaw  sind  die  Jahreslöhne  in  den  Jahren
1891  —1900  im  Vergleich  sowohl  mit  dem  ersten,  wie  auch  mit  dem
zweiten  Jahrzehnt  gefallen.  Sm  Dongebiet  und  Bessarabien  wird  dagegen
ein  regelmässiges  Steigen  bemerkt.  In  Taurien  und  im  Qouv.  Cherson
sind  die  Löhne  im  letzten  Jahrzehnt  im  Vergleich  mit  denen  in  den
Jahren  1871—80  gestiegen,  dagegen  im  Vergleich  mit  den  Löhnen  im
Jahrzehnt  1881—1890  unbedeutend  gefallen.
§  V.  Die  Bewegungen  der  Reallöhne.
Bei  der  Untersuchung  der  Reallöhne  der  Landarbeiter  in  den  neurussischen ­
  Gouvernements  stösst  man  auf  viele  Schwierigkeiten.  Es  ist
vor  allem  die  beständige  starke  Zuströmung  von  Wanderarbeitern  in  die
neurussischen  Gouvernements,  die  die  Feststellung  der  Reallöhne  ziemlich
kompliziert  macht.
Nimmt  man  als  Masstab  für  die  Reaüöhne  den  Getreidepreis,  so
versteht  es  sich  von  selbst,  dass  für  die  Wanderarbeiter,  die  6—7
Monate  in  den  südrussischen  Gouvernements  und  die  übrige  Zeit  zu
ELiuse  in  ihrer  Heimat  verbringen,  nicht  nur  die  Getreidepreise  in  den
neurussischen  Gouvernements  von  Bedeutung  sind,  sondern  auch  die  in
den  Ortschaften,  wohin  sie  nach  halbjähriger  Wanderung  zurückkehren
und  wo  ihre  eigene  Wirtschaft  liegt.
Ziehen  wir  in  Betracht,  dass  nach  Neurussland  Wanderarbeiter  aus
vierundzwanzig  Gouvernements  Zuströmen,  also  aus  einem  Gebiet,  das
etwas  weniger  als  die  Hälfte  des  Europäischen  Russlands  umfasst,  so
ist  es  leicht  zu  sehen,  dass  die  Getreidepreise  in  Neurussland  bei  den
grossen  Unterschieden  zwischen  den  neurussischen  und  allen  übrigen
Gouvernements  und  zwischen  diesen  vierundzwanzig  Gouvernements
untereinander  keine  massgebende  Bedeutung  haben  können.
Ausserdem  gehen  die  meisten  Bauern  aus  dem  Nordwest-  und
Zentralrussland  als  Wanderarbeiter  in  die  neurussischen  Gouvernements,
um  durch  Verwertung  ihrer  Arbeitskräfte  in  den  Stand  gesetzt  zu  werden,
die  auf  ihnen  mehr  und  mehr  lastenden  Rückstände  an  Äblösungs-
        <pb n="154" />
        145

10

Zahlungen,  Staats-,  Gemeinde-  und  Semstwo-Abgaben  abzuzahlen.  Was
können  dem  Bauern  aus  Zentralrussland,  der  meistens  nicht  für  den
Markt  produziert,  auch  nicht  als  Getreidekäufer  auftritt  und  der  nur
bares  Geld  nötig  hat,  ein  Sinken  der  Getreidepreise  nützen  oder  schaden,
wenn  seine  Rückstände  wachsen?  Um  die  Aenderungen  in  dem  Standard
of  life  der  Landarbeiter  in  Neurussland  —  sowohl  der  einheimischen,
als  auch  insbesondere  der  Wanderarbeiter  —-  festzustellen,  sind  also
nicht  nur  die  Aenderungen  in  den  Getreidepreisen,  sondern  auch  die  in
den  Rückständen  in  Betracht  zu  ziehen.  Ausserdem  sind  bei  der  Untersuchung ­
  des  Reallohnes  zu  unterscheiden  die  Arbeitslöhne  ohne  und
dieselben  mit  Verköstigung.  Im  letzten  Falle  nämlich  kommen  die  Getreidepreise ­
  als  Bestimmungsmoment  des  Reallohnes  nicht  in  Betracht;
umso  wichtiger  sind  die  Rückstände  an  Geldabgaben.  Um  die  Bewegungen ­
  der  Reallöhne  zu  verfolgen,  müssen  wir  also  die  Bewegungen
sowohl  der  Getreidepreise  als  auch  der  Rückstände  untersuchen.
ln  nachstehender  Tabelle  LXXX11!  wird  das  Steigen  resp.  Sinken
der  Tagelöhne,  der  Weizenpreise,  der  Abgaben  und  Steuern  pro  1  Dess.
und  der  Rückstände  pro  1  Dess.  in  °/o  angegeben.  Die  Tagelöhne  und
Weizenpreise 1 )  sind  auf  Grund  der  Angaben  des  Ackerbauministeriums
zusammengestellt  und  betreffen  das  Jahrzehnt  1895  -  1904  im  Vergleich
mit  dem  vorangehenden  Jahrzehnt  (Tabelle  LXXXIV).  Die  Abgaben  und
Steuern  und  die  Rückstände  je  pro  1  Dess.  sind  auf  Grund  der  Angaben
der  Regierungskommission  vom  J.  1901  zusammengestellt  und  betreffen
im  allgemeinen  die  90er  Jahre  im  Vergleich  mit  den  80er  Jahren.
Wie  man  aus  dieser  Tabelle  sieht,  haben  sich  die  Lohnverhältnisse
im  Dongebiet  und  im  Gouv.  Ekaterinoslaw  in  allen  Beziehungen  gebessert.
Zwar  sind  auch  hier  die  Tagelöhne  zur  Zeit  der  Getreideernte  gefallen,
doch  ist  das  Steigen  der  Tagelöhne  in  den  zwei  vorangehenden  Arbeitsperioden ­
  und  Sinken  der  Weizenpreise,  der  Abgaben  und  der  Rückstände
je  pro  1  Dess.  so  bedeutend,  dass  das  Sinken  der  ersten  damit  mehr
als  aufgewogen  wird.  Am  schlechtesten  stehen  die  Lohnverhältnisse  in
Taurien  und  Bessarabien.  Zwar  sind  auch  hier  die  Weizenpreise  gefallen, ­
  doch  sind  die  Tagelöhne  nur  für  die  Bestellarbeiten  gestiegen;
')  Der  Weizen  bildet  bei  den  einheimischen  Lohnarbeitern  d.  h.  bei  den  neurusSischen
Bauern  das  Hauptnahrungsmitte!.  Von  den  21,22  Pud  Getreide,  die  im  Durchschnitt  pro
Kopf  in  den  neurussischen  Gouvernements  konsumiert  werden,  kommen  9,76  Pud  auf
Weizen.  Dagegen  dient  für  alle  Bauern  in  allen  anderen  Gebieten  Russlands  der  Roggen
als  Hauptnahrungsmitte!,  indem  er  von  18,34  Pud,  die  im  Durchschnitt  in  Russland  pro
Kopf  konsumiert  werden,  8,57  Pud  in  Anspruch  nimmt.
        <pb n="155" />
        (Tabelle  LXXXIII)  I.  Auf  Grund  der  Angaben  des  Ackerbauministeriums.
Steigen  resp.  Sinken  der  Tagelöhne  des  Arbeiters,  der  Weizenpreise,  der  Abgaben  und  Steuern  und  Rückstände
in  °/o.

Steigen  resp.  Sinken

Bessarabien

Cherson

Taurien

Ekaterinoslaw

Dongebiet

der
Tagelöhne

\&amp;amp;  **
%
&amp;gt;  \
•jj  •P  \
%V\

des  Mannes

I
öu


des  Mannes

|
£
-S
°

des  Mannes

der  Frau

des  Mannes

der  Frau

|  des  Mannes
!
.

i  der  Frau

I

-  2

+  o,8

+  12,5

+  17,2

+13

+  8,1

+  2,5

+  25,9

+  35,7

+  27,5

II

—  10

—  8,5

+  3,3

+  32,4

—  6,8

—  5,5

+  7,5

+  21,6

+  14,2

+  30

III

—  22

-  10,2

-  14,1

+  1,5

—  24,1

—  17,1

-  17,6

—  5,2

-19,3

-  9,3

Weizenpreise

-  2,7

+  4,3

—  4,4

—  4

—  6,2

Abgaben  und  Steuern
pro  1  Dess.

+  0,7

unverändert

+  13,6

+  1

—  17,5

Rückstände  pro
1  Dess.

+  133

+  280

+  316

—  93

—  80
        <pb n="156" />
        !!.  Auf  Grund  der  Gouverneurberichte.

(Tabelle  LXXXSV)

Steigen  resp.  Sinken

Bessarabien

Cherson

Taurien

Ekaterinoslaw

Dongebiet

in  den  Jahren

1871—18S0

1SS1—1890

1871—1880

1881—1890

1871—18S0

1881—1890

1871—1880

1881—1890

1871—1880

1881—1S90

der
Tagelöhne

!

—  18

+  2,4

+  24

+  21

+  12

Hu.  III

—  23

—  9,6

-23

—  10

+  17  l

Weizenpreise

—  12,7

—  20,2

-15

—  19,5

-  11,9

Abgaben  und  Steuern
pro  1  Dess.

+  0,7

+  13,6

+  1

—  17,5

Rückstände  pro
1  Dess.

+  133

+  280

+  316

—  93

—  80

Fristlöhne

-f  37

+  3,3

+  2,1

—  5,8

+  8,3

+  3,8

+  5,6

—  7,7

+  17,6

+  2,5

Akkordlöhne

—  2,7

+  1*8

-  1,9

+  1,5

-  0,7

Jahreslöhne

+  36

+  4

+  11

+  0,9

+  27

—  10

—  4,1

—  16

+  18

+  2
        <pb n="157" />
        148

dagegen  sind  die  Tagelöhne  zur  Zeit  der  Heu-  und  Getreideernte  sehr
stark  gefallen,  die  Abgaben  und  Steuern  und  insbesondere  die  Rückstände
pro  1  Dess.  noch  bedeutender  gestiegen.  Auch  im  Gouv.  Cherson  stehen
die  Lohnverhältnisse  in  dem  letzten  Jahrzehnt  schlechter  als  in  den
Jahren  1885—1894.  Die  Tagelöhne  für  die  Bestell-  und  Heuerntearbeiten
haben  zugenommen,  aber  auch  die  Weizenpreise  sind  gestiegen,  wenn
auch  weniger  als  die  Löhne.  Dagegen  haben  sich  die  Rückstände  bedeutend ­
  erhöht  und  die  Abgaben  und  die  Steuern  pro  1  Dess.  sind  dieselben ­
  geblieben.
Fasst  man  also  diese  Ergebnisse  der  Bewegungen  der  realen  Tagelöhne ­
  zusammen,  so  sieht  man,  dass  überall,  mit  Ausnahme  des  Gouv.
Cherson,  die  Weizenpreise  gefallen  sind.  Zu  gleicher  Zeit  aber  sind  die
Tagelöhne  in  allen  Gouvernements  für  die  Getreideerntearbeiten,  in
einigen  Gouvernements  auch  für  die  Heuerntearbeiten  noch  bedeutender
gefallen.
In  der  Tabelle  LXXXHI  haben  wir  den  Vergleich  der  Bewegungen
der  Tagelöhne  mit  den  Bewegungen  der  Weizenpreise  auch  auf  Grund
der  Angaben  der  Gouverneurberichte  angestellt.  Auch  auf  Grund  dieser
kommt  man  zu  denselben  Schlüssen.  Die  Weizenpreise  sind  in  den
90er  Jahren  im  Vergleich  mit  denen  in  den  80er  Jahren  bedeutend  gefallen. ­
  Mit  Ausnahme  Bessarabiens  sind  die  Tagelöhne  für  die  Bestellarbeiten ­
  gestiegen,  in  Bessarabien  aber  bedeutend  gefallen  und  zwar
noch  mehr,  als  die  Weizenpreise.  Zur  Zeit  der  Getreideernte  aber  sind
die  Tagelöhne  überall  mit  Ausnahme  des  Dongebietes  bedeutend  gefallen
und  zwar  in  Bessarabien  und  Taurien  noch  mehr  als  die  Weizenpreise.
Man  sieht  also  auf  Grund  dieser  Quellen,  dass  die  Lohnverhältnisse ­
  am  günstigsten  im  Dongebiete  stehen,  dagegen  am  ungünstigsten
in  Bessarabien  und  Taurien,  wo  trotz  des  Sinkens  der  Weizenpreise  die
Reallöhne  sich  verschlechtert  haben.  Für  alle  übrigen  Arten  von  Arbeitslöhnen ­
  konnten  wir  den  Vergleich  des  Steigens  resp.  Sinkens  von
Löhnen  mit  denen  der  Weizenpreise  und  der  Rückstände  nur  auf  Grund
der  Angaben  der  Gouverneurberichte  durchführen,  da  die  Angaben  der
Semstwo  und  des  Ackerbauministeriums  einen  zu  kurzen  Zeitabschnitt
betreffen  und  zu  lückenhaft  sind.
Um  den  Realwert  der  Akkordlöhne  festzustellen,  müssen  noch  die
Getreidepreise  in  Betracht  gezogen  werden.  Aus  der  Tabelle  LXXXIV
ergibt  es  sich,  dass  bei  den  Akkordlöhnen  sich  die  Reallöhne  in  allen
Gouvernements  mit  Ausnahme  Tauriens  etwas  gebessert  haben.  In
diesem  letzten  Gouvernement  sind  die  Löhne  gefallen  und  zwar  viel
tiefer  als  die  Weizenpreise.  In  allen  übrigen  Gouvernements  sind  die
        <pb n="158" />
        149

Löhne  entweder  gestiegen,  oder,  wenn  auch  gefallen,  doch  weniger  als
die  Weizenpreise.
Was  die  Frist-,  Jahres-  und  Tagelöhne  bei  Verköstigung  anbetrifft,
so  ist  hier  das  Sinken  resp.  Steigen  der  Weizenpreise  von  viel  geringerer
Bedeutung.  Hier  kommen  bei  Bestimmung  des  Reallohnes  vor  allem  die
Wohnungs-  und  Nahrungszustände  in  Betracht.
Vergleicht  man  das  Steigen  resp.  Sinken  der  Fristlöhne  mit  denen
der  Rückstände,  so  sieht  man,  dass  die  Lebenshaltung  sich  am  meisten
im  Dongebiet  verbessert  hat,  wo  die  Löhne  gestiegen  und  die  Rückstände
bedeutend  gefallen  sind;  etwas  weniger  günstig  steht  es  damit  im  Gouv.
Ekaterinoslaw,  wo  die  Rückstände  tiefer  als  die  Fristlöhne  gefallen  sind.
Dagegen  haben  in  allen  übrigen  Gouvernements  die  gestiegenen  Fristlöhne ­
  keine  Besserung  der  wirtschaftlichen  Lage  bewirkt,  da  die  Rückstände ­
  noch  mehr  gestiegen  sind.
Genau  dasselbe  gilt  auch  von  den  Jahreslöhnen.  Nur  stehen  bezüglich ­
  dieser  die  Lohnverhältnisse  in  Taurien  am  ungünstigsten,  da  die
Jahreslöhne  bedeutend  gefallen,  dagegen  die  Rückstände  bedeutend  gestiegen ­
  sind.
Auch  bei  den  Tagelöhnen  bei  Verköstigung  ist  keine  allgemeine
Besserung  des  Standard  of  life  der  Lohnarbeiter  zu  verzeichnen.  Am
günstigsten  stehen  die  Reallöhne  im  Dongebiet.  Die  Rückstände  sind
bedeutend  gefallen,  die  Tagelöhne  der  Frau  gestiegen,  des  Mannes  in
den  zwei  ersten  Arbeitsperioden  bedeutend  gestiegen,  zur  Zeit  der  Getreideernte ­
  zwar  etwas  gefallen,  doch  verhältnismässig  weniger,  als  die
Rückstände.  Auch  im  Gouv.  Ekaterinoslaw  stehen  die  Lohnverhältnisse
günstig,  da  auch  hier  die  Rückstände  bedeutend  gefallen  sind,  ln  Bessarabien
  und  Taurien  haben  sich  die  Lohnverhältnisse  erheblich  verschlechtert, ­
  da  die  Tagelöhne  zur  Zeit  der  Heu-  und  der  Getreideernte
beträchtlich  gefallen,  dagegen  die  Rückstände  noch  bedeutender  gestiegen ­
  sind.
Es  ergibt  sich  aus  der  vorangehenden  Erörterung,  dass  die  Lohnverhältnisse ­
  —  wenigstens,  was  die  Tagelöhne  betrifft  —-  in  den  verschiedenen ­
  Feldarbeitsperioden  sich  verschiedenartig  geändert  haben.
Nun  fragt  es  sich,  wie  haben  sich  diese  Lohnverhältnisse  geändert,  wenn
man  sich  vorstellt,  dass  derselbe  Tagelöhner  für  alle  drei  Arbeitsperioden
sich  als  Lohnarbeiter  verdingt?  Die  Frage  ist  leicht  zu  beantworten.
Wie  aus  der  Tabelle  LXXX111  zu  sehen  ist,  sind  die  Reallöhne  für  einen
solchen  Tagelöhner  im  Gouv.  Ekaterinoslaw  und  im  Dongebiet  viel
günstiger  geworden.
        <pb n="159" />
        150

Dagegen  haben  sich  in  den  übrigen  Gouvernements  die  Lohnverhältnisse ­
  sowohl  in  Bezug  auf  die  Weizenpreise,  als  auch  in  Bezug  auf
die  Rückstände  bedeutend  verschlechtert.  Ueberall  in  diesen  drei  Gouvernements ­
  ist  das  Sinken  der  Tagelöhne  zur  Zeit  der  Heu-  und  Getreideernte ­
  bedeutender  als  das  Steigen  derselben  zur  Zeit  der  Bestellarbeiten. ­
  Es  ergibt  sich  also,  dass  im  ganzen  die  Tagelöhne  in
diesen  Gouvernements  bedeutender  gefallen,  als  die  Weizenpreise, ­
  während  die  Rückstände  erheblich  gestiegen  sind.
Bis  jetzt  hatten  wir  es  nur  mit  den  Lohnverhältnissen  der  einheimischen ­
  Arbeiter  zu  tun,  da  wir  das  Steigen  resp.  Sinken  der  Rückstände ­
  und  der  Weizenpreise  nur  in  den  neu  russischen  Gouvernements
in  Betracht  gezogen  haben.  Wie  steht  es  aber  mit  den  Reallöhnen  der
Wanderarbeiter,  die  nach  der  Rückkehr  in  ihre  Heimat  mit  allen  auf  ihren
Wirtschaften  lastenden  Nöten  zu  rechnen  haben?  Hier  können  wir  für
die  24  Gouvernements,  aus  welchen  Wanderarbeiter  nach  Neurussland
Zuströmen,  nur  eine  allgemeine  Antwort  geben.  Zu  diesem  Zweck  sind
hier  einige  durchschnittliche  Angaben  bezüglich  der  Bewegungen  der  Getreidepreise ­
  und  der  Rückstände  in  den  Gouvernements,  aus  denen  die,
Arbeiter  nach  Südrussland  wandern,  anzuführen.
ln  der  Tabelle  CI  im  Anhang  sind  sowohl  die  Rückstände
pro  1  Dess.,  wie  auch  die  Roggenpreise  in  20  Gouvernements  für  zwei
Jahrzehnte  1881—1890  und  1891—1900  enthalten.  Auf  Grund  dieser
Zahlen  ergibt  sich,  dass  im  Durchschnitt  die  Roggenpreise  in  den  Jahren
1891  —1900  im  Vergleich  mit  denen  in  den  Jahren  1881  —1890  um
8,5  °/o  gefallen  sind,  ln  den  einzelnen  Gouvernements  schwankt  dieses
Sinken  zwischen  Stabilität  in  den  Gouvernements  Tambow,  Woronesch
und  Charkow  und  dem  Sinken  um  17  °/o  im  Gouv.  Kowno.  Was  die
Aenderungen  der  Rückstände  anbetrifft,  so  sind  diese  ungeheuer  gestiegen.
Im  Durchschnitt  haben  sie  von  30,6  Kop.  pro  1  Dess.  auf  105,3  Rop.
pro  1  Dess.,  d.  h.  um  etwa  244  °/o  zugenommen.  Von  20  in  Betracht
kommenden  Gouvernements  sind  die  Rückstände  nur  in  sechs  Gouvernements, ­
  teils  in  Westrussland,  teils  in  Kleinrussland  unbedeutend  gefallen. ­
  In  allen  übrigen  sind  sie  enorm  gestiegen,  so  z.  B.  im  Gouv.
Kursk  sind  sie  über  40mal,  im  Gouv.  Tula  über  18mal,  im  Gouv
Pleskau  und  Woronesch  über  6  —  7  mal  gestiegen.  Vergleicht  man
damit  also  die  Aenderungen  in  den  durchschnittlichen  Tages-,  Akkordund
  Fristlöhnen  in  Neurussland,  für  die  die  Wanderarbeiter  sich  am
meisten  verdingen,  so  ergibt  sich,  dass  in  Bezug  auf  Roggenpreise
sich  der  Realwert  der  Akkord-  und  Fristlöhne  verbessert  hat.  Zwar  sind
        <pb n="160" />
        151

sowohl  die  Akkordlöhne  als  auch  die  Fristlöhne  gefallen,  doch  ist
dieses  Sinken  ganz  unbedeutend  im  Vergleich  mit  dem  Sinken  der
Roggenpreise.
Was  die  Reallöhne  der  Tagelöhner  anbetrifft,  so  haben  sich  diese
nur  verschlechtert.  Zwar  sind  die  Tagelöhne  für  die  Bestellarbeiten  gestiegen ­
  —  um  6,8  °/o  —  doch  kommen  die  Tagelöhne  für  Bestellarbeiter
für  die  Wanderarbeiter  fast  gar  nicht  in  Betracht,  da  die  Zuwanderung
derselben  Wanderarbeiter  in  der  Regel  erst  im  Mai  einsetzt.  Zur  Zeit
der  Heu-  und  Getreideernte  aber  sind  die  Tagelöhne  bedeutend  gefallen
—  um  11,8  %  —  und  zwar  viel  erheblicher  als  die  Roggenpreise.
Vergleichen  wir  die  Aenderungen  in  den  Lohnsätzen  mit  denen  der
Rückstände,  so  ist  leicht  einzusehen,  dass  bei  dem  von  uns  schon  oben
betonten  enormen  Wachsen  der  Rückstände  die  Lebensverhältnisse  für
alle  Arbeiterkategorien  ungünstiger  geworden  sind.  Aus  denjenigen
wenigen  Gouvernements,  wo  die  Rückstände  sich  unbedeutend  vermindert
haben,  kommen  die  wenigsten  Wanderarbeiter  nach  Neurussland.
Fassen  wir  die  Ergebnisse  unserer  Untersuchung  der  Aenderungen
der  Reallöhne  der  Wanderarbeiter  zusammen,  so  ergibt  sich,  dass  sie
überall  bedeutend  ungünstiger  geworden  sind.  Die  Geldlöhne  sind  gefallen ­
  und  trotz  des  Sinkens  der  Getreidepreise  sind  daher  die  Lohnverhältnisse ­
  bei  den  Tagelöhnern  ungünstiger  geworden.  Die  Rückstände
haben  aber  so  sehr  zugenornmen,  dass  sowohl  für  die  Tagelöhner,  wie
auch  für  alle  übrigen  Arbeiterkategorien  sich  die  Lebensverhältnisse  bedeutend ­
  verschlechtert  haben.
Weder  die  niedrigen  Getreidepreise,  noch  die  manchmal  gestiegenen
Geldlöhne  haben  die  Lage  der  Landarbeiter  in  Südrussland  gebessert,
da  es  immer  die  Rückstände  sind,  die  wie  eine  mit  zunehmender  Schwere
drückende  Last  auf  die  Bauern  in  den  meisten  russischen  Gouvernements
liegt  und  jede  Besserung  ihrer  Lage  bei  dem  gegenwärtigen  Zustand  der
Agrarverhältnisse  in  Russland  unmöglich  macht.
S  VI.  Nahrungszustände.
1.  Nahrungszustände  der  Wanderarbeiter.
Da  die  Wanderarbeiter  sich  nur  mit  grosser  Mühe  und  Not  zum
Wandern  ausrüsten  können,  indem  sie  oft  auch  ihre  letzten  Wirtschaftsgegenstände ­
  verkaufen  oder  verpfänden,  so  ist  es  leicht  zu  verstehen,
dass  ihr  Reisegeld  ungemein  knapp  ist.
Dieser  Knappheit  an  Geldmitteln  wegen  rüsten  sie  sich  so  zu  ihrer
Wanderung  aus,  dass  sie  kein  bares  Geld  für  die  Nahrung  zu  verausgaben ­
  gezwungen  sind.  Sie  nehmen  sich  von  zu  Hause  soviel  Nahrungs ­
        <pb n="161" />
        152

mittel  mit,  dass  ihnen  diese  Nahrung  nicht  nur  für  den  ganzen  Weg
bis  zu  den  Arbeitsorten,  sondern  im  Notfälle  auch  für  die  Heimreise
ausreicht.
Die  Nahrung  besteht  also  aus  Zwieback,  aus  Mehl  für  Mehlklösschen,
  aus  Grütze  und  Fett.  Dies  ist  die  Nahrung,  mit  der  sich  die
Bauern  aus  den  nächsten  kleinrussischen  Gouvernements  (Ukraiaa)
versehen.
Noch  dürftiger  ist  die  Nahrung  der  aus  Zentralrussland  kommenden
Arbeiter,  die  nur  Weizengrütze,  Brot  oder  Zwieback  mitführen.
Auf  der  Wanderschaft  essen  die  Wanderarbeiter  dreimal:  in  der
Frühe,  bevor  sie  sich  auf  den  Weg  machen,  dann  um  die  Mittagszeit
—  12  Uhr  —  und  das  letztemal  abends.  Jedesmal  werden  zur  Abwechslung ­
  entweder  Brei  oder  Mehlklösschen  gemacht.
Zu  jeder  Mahlzeit  gibt  jeder  den  gleichen  Anteil  her.  Mit  Mehl,
Fett  und  Grütze  wird  sehr  ökonomisch  verfahren,  da  sie  als  teure  Produkte ­
  gelten.  Am  meisten  werden  Zwiebacke  konsumiert.  Sie  bilden
das  Hauptnahrungsmittel  der  Wanderarbeiter.  Man  füllt  die  Säcke  voll
Zwieback,  sodass  oft  die  Hälfte  des  Sackes  nicht  aufgegessen  wird;  auch
Tee  wird  getrunken.  Die  Arbeiter  tragen  in  ihren  Rucksäcken  Blechteekannen, ­
  die  sie  auf  den  Eisenbahnstationen  mit  heissem  Wasser  füllen,
um  sich  Tee  zu  bereiten.  Das  kommt  aber  nicht  sehr  oft  vor,  da  viele
Arbeiter  entfernt  von  der  Eisenbahnlinie  wandern  oder  auf  eine  Eisenbahnstation ­
  kommen,  wo  kein  Buffet  vorhanden  ist.  Dann  müssen  sie
sich  mit  Zwieback  und  Brei  begnügen.  Das  Wasser  finden  sie  in  den
Dörfern,  wo  aber  die  Dörfer  ziemlich  weit  von  einander  entfernt  liegen,
trinken  die  Wanderarbeiter  das  Wasser  aus  den  Flüssen,  oft  auch  aus
sehr  unreinen  Wasserbrunnen.
So  ernähren  sich  die  Wanderarbeiter  während  ihres  Wanderns.  Aber
auch  nicht  alle.  Manche  müssen  als  Bettler  wandern.  —-  So  hatten  von
den  8516  auf  einer  Naturalverpflegungsstation  im  Jahre  1905  eingetragenen
Arbeitern  als  Nahrungsmittel  bei  sich:  Brot  7,41  %,  Brot  und  Fett  8,29  °/o,
Brot  und  Zuspeise  5,32  °/o.  «Im  Namen  Jesu  Christi»,  d.  h.  als  Bettler,
ernährten  sich  2,36%,  keine  Nahrungsmittel  hatten  19,34%  (von  59,75  %
fehlen  die  Angaben).  Bei  den  Wanderarbeitern  aus  einzelnen  Gouvernements ­
  werden  diese  Zahlen  noch  grösser.  So  z.  B.  hatten  keine  Nahrungsmittel ­
  von  den  Arbeitern  aus  dem  Gouv.  Orel  42,94  %,  von  denen  aus
dem  Gouv.  Kursk  51,35  °/o,  aus  Tschernigow  50,56%.  Als  Bettler  wanderten
  von  den  Arbeitern  aus  dem  Gouv.  Orel  14,79  °/o,  aus  Tschernigow
14,59%.
        <pb n="162" />
        153

Erst  in  den  neurussischen  Gouvernements  treffen  die  Wanderarbeiter
auf  die  Naturalverpflegungsstationen.  Hier  finden  sie  eine  Volksküche
mit  Speisehalle,  einen  Arzt  mit  mehreren  Studenten  als  Assistenten  und
ein  kleines  Ambulatorium.  Hier  werden  die  Wanderarbeiter  von  den
Aerzten  untersucht  und  im  Krankheitsfalle  behandelt.  Die  Hauptsache
aber  bildet  die  Volksküche,  wo  die  Wanderarbeiter  zum  ersten  AAale  nach
mehreren  Wochen  des  Wanderns  warmes  Essen  erhalten.  Aber  nicht
alle  können  die  Volksküche  benützen.  Es  werden  zwar  viele  Speisen
gratis  gegeben,  dennoch  müssen  sich  viele  der  Kosten  halber  entweder
nur  mit  dem  Tee  begnügen  oder  überhaupt  an  diesen  Stationen  Vorbeigehen. ­
  So  bekamen  auf  den  Naturalverpflegungsstationen  im  Gouv.

Cherson  kostenfreie  Mittage:

(Tabelle  LXXXV)
im  Jahre:  in  %:

Zahl  der  überhaupt  beköstigten
Wanderarbeiter:

1895

5,5

95  059

1897

5,4

26  729

1898

4,3

19  177

1899

9,3

7  542

1900

17,76

19  231

1901

12,5

14  748

1902

13,4

15  323

Aber  auch  von  denjenigen,  die  in  den  Volksküchen  essen,  nehmen
die  meisten  entweder  billigere  Mittagsportionen  ä  2  Kop.  oder  ein  Mittagessen ­
  auf  je  zwei  oder  drei  Personen.  So  kamen  z.  B.  im  Jahre  1900
auf  eine  Person  im  Durchschnitt  0,85  einer  Mittagsportion.  Das  ganze
Menu  zu  3  Kop.  besteht  aus  Beetensuppe, 1 )  Brei  und  Brot.  Von  allen
verköstigten  Wanderarbeitern  nahmen  ein  solches  ganzes  Menu  im
Jahre  1900  34  °/ 0 ,  im  Jahre  1901  31,1  °/ 0  und  im  Jahre  1902  36,9  (&amp;gt; /o-Die
  meisten  trinken  nur  Tee.  So  haben  von  allen  eingetragenen  Arbeitern
Tee  getrunken:  im  Jahre  1895  41  °/ 0 ,  im  Jahre  1899  62,3  °/o,  1900
79,1  °/o,  1901  77,8  °/o  und  1902  92,3  %-  Man  soll  nicht  vergessen,  dass
diese  Angaben  nur  diejenigen  Wanderarbeiter  betreffen,  die  auf  den
Natural  Verpflegungsstationen  eingetragen  wurden.  Viele  aber  kommen
überhaupt  nicht  auf  diese  Stationen  oder  benützen  sie  nicht.
Zu  solcher  schlechten  Nahrung  kommen  noch  Krankheiten  dazu,
die  meistens  nur  als  Folge  dieser  kläglichen  Nahrungszustände  anzusehen
9  D.  h.  eine  aus  gesäuerten  Beeten,  etwas  Fleisch  und  Schweinfett  gekochte  Suppe
(russisch:  Borstsch).
        <pb n="163" />
        154

sind.  So  wurden  im  Jahre  1899  von  allen  auf  den  Naturalverpflegungsstationen ­
  im  Gouv.  Cherson  eingetragenen  Wanderarbeitern  in  den  Ambulatorien ­
  9,5%  aufgeschrieben.  Von  diesen  fallen  aber  11,8  c / 0  auf
Krankheiten  der  Verdauungsorgane,  1,4  %  auf  Dysenteria,  10,9%  auf
Erkrankungen  der  Sehorgane  und  2,9  °/o  auf  Typhus.
2.  Die  Nahrungszustände  der  Arbeiter  auf  dem  Gute.
Auf  dem  Gute  steht  es  um  die  Nahrungszustände  der  Arbeiter  nicht
viel  besser,  als  bei  den  Wanderarbeitern.
Es  ist  hier  ein  Unterschied  zwischen  der  Nahrung  der  Arbeiter,
die  durch  geschriebene  Arbeitsverträge,  und  derjenigen,  die  ohne  solche
gedungen  werden.  Die  ersten  bekommen  eine  bessere  Verköstigung.
Sie  besteht  pro  Monat  und  Kopf  aus  folgenden  Nahrungsmitteln:  Koggenmehl ­
  von  38  Pfund  bis  1  Pud  30  Pfund,  Weizenmehl  6—16  Pfund,
Grütze  3,4—15  Pfund,  Kartoffeln  31  37  Pfund,  rote  Rüben  6—18  Stück,
Gemüse  (Kohl,  Möhren  u.  dgl.)  7—  11  Stück,  Speck  3—5  Pfund,  Oel
2,6—3  Pfund,  Salz  2—4  Pfund.  Im  Ganzen  stellt  die  Verköstigung  des
Arbeiters  pro  Monat  im  Durchschnitt  sich  auf  3  Rubel  40  Kop.  bis  5  Rubel,
im  Jahre  auf  46  Rubel  25  Kop.  bis  60  Rubel.')
Eine  solche  Nahrung  ist  aber  nicht  sehr  häufig,  da  schriftliche
Arbeitsverträge  ziemlich  selten  Vorkommen,  ln  der  Regel  wird  den  Arbeitern ­
  eine  schlechtere  Nahrung  gegeben.  Es  dienen  gewöhnlich  als
Nahrungsmittel:  Beetensuppe,  Grützsuppen,  Mehlklösschen,  Brei;  dazu
kommen  manchmal  noch  Fett  und  Oel.
Aus  dem  Kreise  Melitopol  (Taurien)  wird  von  einem  Arzt  auf  einer
Naturalverpflegungsstation  über  die  Nahrungszustände  der  Arbeiter  folgendes ­
  berichtet:  «ln  der  Frühe  beim  Morgengrauen  jagt  man  die  Arbeiter
ohne  Essen  auf  die  Arbeit;  zum  erstenmal  bekommen  sie  eine  Speise
um  10  Uhr  und  zwar  besteht  diese  aus  einem  sog.  «Kander»,  einem
dünnen  Weizengrützbrei  mit  Hirse  gemischt.  Das  Brot  ist  schlecht  und
bitter.  Um  1  Uhr  bekommen  die  Arbeiter  ein  Mittagessen;  es  besteht
aus  einer  Beetensuppe  ohne  Knochen  und  Gemüse,  aus  faulen  Kartoffeln,
dazu  etwas  Fett;  in  den  Fasten  aber  verabreicht  man  weder  Oel  noch
Fett.  Um  6  Uhr  abends  wird  Brot  allein  gegessen  und  um  9  Uhr
das  Abendessen,  das  aus  Mehlklösschen  besteht.  Das  Essen  ist  schlecht
zubereitet  und  die  Arbeiter  leiden  an  Magenkrankheiten.  Fleisch  bekommen ­
  sie  sehr  selten,  meistens  nur  an  grossen  Feiertagen.  In  der
Regel  ist  das  Fleisch,  sowie  auch  der  Fisch  verdorben.  Sie  stinken  und
')  Nach  den  Angaben  in  der  landwirtschaftlichen  Chronik  des  Gouv.  Cherson  in
den  Jahren  1902—1903.
        <pb n="164" />
        155

sind  voll  Würmer.')  Die  Arbeitgeber  kaufen  entweder  angefaultes  Fleisch
oder  sie  verbrauchen  die  kranken,  notgeschlachteten  Schafe  oder  Schweine
als  Nahrungsmittel  für  die  Arbeiter.  Das  Brot,  das  von  den  Arbeitern
«Mist»  genannt  wird,  ist  «schwärzer  als  Erde»  und  vertrocknet.  Es  wird
aus  Kleien  oder  aus  Mehl  von  Getreiderückständen  gefertigt,  die  beim
Schwängen  des  Getreides  von  der  Putzmaschine  ausgeschüttet  werden.
Küchenschaben  und  andere  Insekten  bilden  keine  seltene  Zugabe!  Kartoffeln ­
  werden  mit  den  Schalen  gekocht.  Alles  wird  sehr  unrein  in  alten
Gefässen  und  Kochtöpfen  zubereitet,  die  mehrere  Wochen  nicht  geputzt
werden.» 2 )  Am  scheusslichsten  ist  das  Wasser,  das  die  Arbeiter  trinken
müssen.  Da,  wo  Wasserquellen  sind,  wird  das  Wasser  aus  diesen
Quellen  in  unreinen  Töpfen  den  Arbeitern  auf  das  Feld  gebracht.  In  den
südlichen  Steppen  sind  aber  die  Wasserquellen  sehr  selten.  Da  errichten
die  Arbeitgeber  einen  künstlichen  Wasserbehälter,  indem  sie  ein  mittelgrosses ­
  Bassin  im  Boden  ausgraben.  Das  Bassin  wird  mit  Ziegel  und
Zement  gepflastert.  Man  bringt  das  Wasser  aus  entfernteren  Wasserquellen ­
  herbei  und  giesst  es  in  ein  solches  Bassin  hinein.  Das  Wasser
dient  einige  Wochen,  «ln  den  heissen  Tagen»  —  schreibt  der  Arzt  —
«stinkt  das  Wasser  so  stark,  dass  es  unmöglich  ist,  es  zu  trinken,  oder
auch  nur  als  Waschwasser  zu  gebrauchen.»
Dank  solchen  Nahrungszuständen  finden  sich  auch  unter  den  einheimischen, ­
  besonders  unter  den  ständigen  Arbeitern  viele  Kranke.  So
berichtet  man  aus  dem  Gouv.  Ekaterinoslaw,  dass  im  Kreise  Alexandrowsk
die  Zahl  der  an  Skorbut  leidenden  Arbeiter  die  Zahl  der  überhaupt  an
dieser  Krankheit  Leidenden  in  den  drei  benachbarten  Gouvernements
übertrifft.  Zur  Zeit  der  Arbeit  werden  manchmal  mehr  Arbeiter  krank,
als  beim  Wandern.  Es  kommt  zwischen  Arbeitern  und  Arbeitgebern  sehr
häufig  zum  Streit  der  schlechten  Nahrungsmittel  wegen.
§  VII.  Wohnungsverhältnisse.
1.  Wohnungsverhältnisse  der  Wanderarbeiter.
Es  ist  etwas  schwer,  von  den  Wohnungen  der  Wanderarbeiter
zu  sprechen,  da  sie  auf  der  Wanderung  fast  gar  keine  Wohnungen
haben.
Vor  der  Auswanderung  aus  ihren  Heimatdörfern  müssen  die  Bauern,
besonders  in  den  zentralrussischen  Gouvernements,  —  um  die  Geldmittel
q  «Nascha  Scliisn»  1906  N.  241:  Die  Landarbeiter  in  Südrussland.
2)  a,  a.  D.
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        156

für  die  Wanderung  zu  erhalten,  entweder  ihre  Habe  verkaufen  resp.  verpfänden ­
  oder  bei  Verwandten  oder  guten  Bekannten  Geld  leihen.  Ihre
Geldmittel  sind  daher  so  beschränkt,  dass  sie  fast  gar  keine  Möglichkeit
haben,  den  ganzen  Weg  per  Eisenbahn  oder  mit  dein  Schiff  zurückzulcgen.
  Die  meisten  gehen  zu  Fuss  oder  fahren  nur  teilweise.  Erst  in
der  letzten  Zeit,  seitdem  die  Eisenbahnverwaltung  besondere  Arbeiterzüge
verkehren  Hess  und  der  Eisenbahntarif  für  Arbeiter  etwas  ermässigt
wurde,  nahm  die  Zahl  der  mit  der  Eisenbahn  Fahrenden  zu.  Noch  immer
aber  bilden  diese  Letzteren  eine  Minderheit.  So  betrug  die  Zahl  der  mit
der  Eisenbahn  nach  Südrussland  Gekommenen  im  Jahre  1898  71  183,
1899  45  444,  1900  79  225,  1901  103  51  1  und  1902  206  618.  Die  Mehrzahl ­
  aber  kommt  nach  Neurussland  zu  Fuss,  z.  B.  im  Jahre  1895  sind
zu  der  Naturalverpflegungsstation  Kachowka  aus  24  Gouvernements  gekommen: ­
  zu  Fuss  33,5  °/o,  mit  dem  Ruderboot  40,36  °/ 0 ,  mit  Eisenbahn
und  Dampfer  2,69  °/o,  teilweise  zu  Fuss  und  teilweise  mit  der  Eisenbahn
oder  dem  Dampfboot  23,45  °/o-Die
  Wanderarbeiter,  die  per  Eisenbahn  fahren,  haben  nicht  die
ganze  Reise  hindurch  ihre  «Wohnung»  in  den  Waggons.  Da  sie  in  der
IV.  Klasse  fahren,  so  müssen  die  Arbeiter  mehrere  Nächte  auf  den  Eisenbahnstationen ­
  verbringen.  Aber  da  diejenigen,  die  mit  Zügen  oder
Schiffen  fahren,  überhaupt  eine  Minderheit  bilden,  so  kommen  sie  sehr
wenig  in  Betracht.  Die  meisten  gehen  zu  Fuss  oder  fahren  mit  gemieteten ­
  Ruderkähnen,  sog.  Jollen  (russisch:  Duby)  und  müssen  also  die
Nächte  auf  dem  Felde  unter  freiem  Himmel  oder  in  den  städtischen
Herbergen  zubringen.  Das  letzte  können  nur  die  Arbeiter  tun,  welche
einzeln  oder  in  kleinen  Gruppen  wandern.  Da  sie  aber  meistens  in
Artjels  wandern,  so  dienen  ihnen  die  grossen  weiten  Steppen  als  Nachtquartiere. ­
  Neben  den  Feldwegen  schlafen  sie  alle  zusammen  am  Boden.
ln  den  neurussischen  Gouvernements  dienen  die  Arbeitermärkte  den
Wanderarbeitern  als  Aufenthaltsplätze.  Aber  auch  hier  steht  es  mit  den
Wohnungsverhältnissen  nicht  viel  besser.  Auf  einigen  Arbeitermärkten
sind  von  den  Semstwoverwaltungen  mehr  oder  weniger  grosse  Baracken,
Schuppen  oder  dgl.  errichtet.  Sie  sind  aus  Holz  gezimmert  und  etwa
70—120  Fuss  lang  und  15—48  Fuss  breit.  Viele  Baracken  sind  noch
kleiner.  Sie  können  nur  20—30  Menschen  aufnehmen,  tatsächlich  aber
verbringen  200—300  Menschen  dort  die  Nacht.  In  Rostow  a.  D.  hat  die
Stadtverwaltung  in  der  letzten  Zeit  etwas  bessere  Asyle  für  die  Wanderarbeiter ­
  errichtet.  Es  sind  jetzt  dort  für  500  Menschen  eingerichtete
Baracken  mit  Wandbetten  zum  Schlafen  vorhanden.  In  der  Nacht  sind
sie  beleuchtet,  was  in  anderen  Baracken  sehr  selten  vorkommt.  Die
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        157

Benutzung  ist  frei.  Solche  Asyle  wie  in  Rostow  a.  D.  bilden  aber  eine
Ausnahme.  Auch  die  gewöhnlichen  hölzernen  Wetterdächer  trifft  man
nur  auf  wenigen  Arbeitermärkten,  sodass  Wanderarbeiter  kein  Unterdach ­
  haben.  Sie  gehen  geradenwegs  von  den  Strassen  auf  den  Markt
und  besetzen  alle  freien  Plätze  am  Boden.  Sie  liegen  in  Gruppen  auf
der  Erde  und  sind  der  Hitze  wie  dem  Regen  preisgegeben.  Den  ganzen
Tag  ziehen  sie  auf  dem  Marktplatz  umher  und  von  einer  Trinkstube  zu
der  anderen,  in  der  Nacht  aber  schlafen  sie  auf  dem  Boden,  auf  den
Strassen,  vor  den  Läden  u.  dgh,  alle  schlafen  zusammen  —•  Männer,
Weiber  und  Rinder.  Neben  ihnen  findet  man  die  Reste  ihrer  Nah:  ng,
Gemüse,  Hering.  Alles  ist  den  Sonnenstrahlen  ausgesetzt  und  verbreitet
einen  unerträglichen  Geruch.  Die  Luft  wird  verpestet  und  häufig  brechen
epidemische  Krankheiten  aus.
2.  Die  Wohnungsverhältnisse  der  Arbeiter  auf  dem  Gute.
Das  Gesetz  vom  Jahre  1886  über  die  Arbeitsbedingungen  der  Landarbeiter ­
  legt  den  Arbeitgebern  keine  Verpflichtungen  auf,  für  die  Wohnungsverhältnisse ­
  ihrer  Arbeiter  zu  sorgen.  Hier  herrscht  nur  die  eigenmächtige ­
  Willkür  des  Arbeitgebers.  Es  versteht  sich  von  selbst,  dass
die  Wohnungsverhältnisse  der  Landarbeiter  auf  dem  Gute  aus  diesem
Grunde  nicht  viel  besser  sind,  als  die  der  Wanderarbeiter  auf  den  Marktplätzen. ­
  Das  milde  Klima  in  Südrussland  gestattet  den  Arbeitern,  Tag
und  Nacht  auf  dem  Felde  zu  bleiben.  Die  Arbeiter  schlagen  ein  Lager
auf,  einem  solchen  der  Zigeuner  ähnlich.  Hier  stehen  die  Karren,  Fuhrwerke, ­
  zwischen  welchen  eine  grobe  Decke  gezogen  ist  und  als  Schutz
gegen  die  Hitze  dient.  Dort  wird  eine  Küche  improvisiert,  in  welcher
das  Essen  bereitet  wird.  Der  Gutshof  ist  in  den  grösseren  Gutswirtschaften ­
  ziemlich  weit  entfernt,  und  es  kommt  oft  vor,  dass  die  Arbeiter
nur  einmal  in  der  Woche  —  am  Zahlungstage  —  hinkommen.  Die
ganze  übrige  Zeit  bleiben  sie  auf  dem  Felde.
Auch  die  Nacht  wird  auf  solche  Weise  verbracht.  Man  errichtet
aus  Matten  und  einigen  hölzernen  Stützen  mehrere  Zelte,  um  darin  die
Nacht  zu  verbringen;  alle  schlafen  auf  dem  Boden.  Auch  Stroh  wird
von  den  Arbeitgebern  nicht  verabfolgt,  da  sie  es  vorziehen,  das  Vieh
damit  zu  füttern  und  zu  streuen.  Zur  Zeit  des  Mähens  ist  der  Boden
aber  zu  stachlich,  um  als  Schlafstätte  zu  dienen.  Es  ist  fast  unmöglich,
ohne  jede  Unterlage  darauf  zu  liegen.  Wir  haben  öfters  gesehen,  wie
die  Arbeiter  sich  auf  die  Heu-  oder  Getreidehaufen  legten,  um  dort,
wenn  auch  während  einiger  Stunden,  trotz  des  bestehenden  Verbotes,
auszuschlafen.
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        158

Im  Mai  und  September  sind  aber  die  Nächte  ziemlich  kühl  und  das
Schlafen  auf  dem  Boden  bringt  nach  den  Berichten  der  Aerzte  verschiedene ­
  Krankheiten  zum  Ausbruch.  «Sehr  seiten  sind  in  den  Steppen
Bessarabiens  Hütten  für  die  Arbeiter  zu  treffen.  Die  Arbeiter  ruhen
während  der  Nacht  unter  freiem  Himmel,  bei  Regen  und  Kälte  und
Nässe.  Viele  erkälten  sich;  einige  sterben  noch  während  der  Arbeit,
die  meisten  der  Kranken  aber  bald  nach  der  Rückkehr  in  ihre  Heimat.» 1 )
Trotz  all  dieser  ungünstigen  Zustände,  unter  denen  die  Arbeiter  leiden,
kann  man  mit  Sicherheit  behaupten,  dass  die  «Wohnungs»verhältnisse
auf  dem  Felde  viel  besser  sind,  als  in  den  wirklichen  Wohnungen,  da,
wo  solche  überhaupt  vorhanden  sind.
Es  sind  sogenannte  Arbeiterkasernen,  die  als  Wohnungen  für  Wanderarbeiter, ­
  wie  auch  für  das  Gesinde  und  einheimische  Arbeiter  dienen.
Ais  solche  Kasernen  werden  am  meisten  alte,  grosse  Küchen,
Scheunen,  überhaupt  alte,  halb  verfallene  Gebäude  benutzt.  Eine  Kaserne,
von  der  uns  ein  Arzt  berichtet,  war  etwa  38  Buss  lang,  7  Fuss  hoch
und  17  Fuss  breit.  Das  Gebäude  hatte  5—6  Fenster,  je  3  Spannen
breit  und  25  Spannen  hoch.  Den  Boden  bildete  die  Erde.  Auf  der  einen
Seite  der  Kaserne  sind  Wandbretter  als  Lagerstätten  eingerichtet.  Die
Kaserne  ist  schmutzig  und  ohne  Ventilation.  In  einer  Ecke  steht  der
eiserne  Ofen,  der  als  Koch-  und  Waschofen  dient.  Beim  Kochen  verbreitet ­
  sich  der  Dampf  in  der  Kaserne  und  schlägt  auf  die  Wände  nieder.
Die  Kaserne  ist  daher  immer  feucht  und  nass;  dazu  kommt  noch,  dass
die  nassen  Kleider  und  Wäschestücke  der  Arbeiter  auf  den  Balken  unter
der  Zimmerdecke  und  auf  den  Wandbrettern  zum  Trocknen  aufgehängt
werden.  Auf  den  schmutzigen,  feuchten  Boden,  auf  das  nasse  Stroh
legen  sich  die  von  der  Tagesarbeit  ermüdeten  Arbeiter  zur  Nachtruhe.
Männer,  Weiber  und  Kinder  schlafen  hier  nebeneinander.
Dies  ist  eine  der  wenigen  Wohnungen,  wie  sie  für  die  Arbeiter  nur
in  den  grösseren,  musterhaft  geleiteten  Wirtschaften  errichtet  werden.
Auf  vielen  anderen  Gutswirtschaften  steht  es  mit  den  Arbeiterwohnungen
viel  schlimmer.  Es  ist  fast  unglaublich,  was  man  in  jeder  Gutswirtschaft
sehen  kann  und  was  uns  die  Aerzte,  die  auf  den  Naturalverpflegungsstationen ­
  angestellt  sind,  darüber  mitteilen.  So  berichtet  ein  Arzt  in
Odessa  von  den  Wohnungszuständen  auf  den  Latifundien  im  Süden  des
Gouv.  Cherson  folgendes:  Die  Arbeiter  werden  in  den  aus  Schilfrohr
und  Ton  gefertigten  Hüttchen  oder  auch  in  Scheunen  untergebracht.

')  Brschosniowsky:  Ein  Vortrag  über  die  Wanderarbeiter,  gehalten  in  dem  Landwirtschaftskomitee
  im  Qouv.  Podoiien  im  Jahre  1902.
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        159

Oft  stehen  diese  Arbeiterwohnungen  dicht  neben  den  Stallungen.  In  den
Ecken  solcher  Wohnungen  liegen  grosse  Haufen  von  Mist,  der  von  dem
Gärtner  sehr  geschätzt  und  für  die  Gewächshäuser  verbraucht  wird.
Der  Mist  zersetzt  sich  und  dadurch  entsteht  eine  so  stinkende,  erstickende
Atmosphäre,  dass  man  die  Frage  aufwerfen  möchte,  ob  ein  Arbeitgeber,
der  den  Arbeitern  in  Bezug  auf  die  Wahl  ihrer  Schlafstätten  volle  Freiheit ­
  gibt  und  sie  unter  freiem  Himmel  schlafen  lässt,  nicht  humaner
handelt.  .  .  .  Unweit  solcher  Kasernen  befinden  sich  die  Schuttablagerungsplätze. ­
  Aborte  fehlen  vollständig. 1 )
Das  Gesinde  ausser  den  persönlichen  Dienstboten  des  Herrn  wird
in  der  Regel  entweder  in  den  Stallungen  oder  in  den  neben  den  Stallungen ­
  eingerichteten  kleinen  Kämmerchen  untergebracht.  Diese  sind
aber  viel  schlimmer  beschaffen  als  die  Stallungen.  Während  diese  letzten
beleuchtet  sind  und  viel  Stroh  am  Boden  haben,  sind  die  Schlafstellen
des  Gesindes  dunkel,  ohne  Lüftung,  feucht  und  mit  sehr  wenig  Stroh  für
Lager  versehen.  —  «Wenn  die  Arbeiter  nicht  unter  freiem  Himmel
schlafen,  so  werden  sie  in  solchen  Löchern  untergebracht,  in  denen  ein
guter  Wirt  auch  sein  Schwein  nicht  untergebracht  hätte,»  so  schreibt
ein  Aufsichtsarzt  auf  einer  Naturalverpflegungsstation.  «Oft  habe  ich
auf  den  Wirtschaften  reicher  Gutsherren  (so  z.  B.  im  Gouv.  Ekaterinoslaw
im  Distrikt  Kommissarow)  schöne,  mit  elektrischem  Licht  beleuchtete
Stallungen  gesehen,  während  die  Arbeiter  die  Nächte  auf  schmutzigem
Boden  in  den  dunklen  Schweineställen  verbringen  mussten.» 2 )
Als  Folge  dieser  Wohnungsverhältnisse  treten  natürlich  die  verschiedensten ­
  Krankheiten  auf.  So  wurden  im  Jahre  1900  auf  der  Naturalverpflegungsstation ­
  in  Golta  folgende  Krankheitsfälle  aufgezeichnet:
Tuberkulose  30  Fälle,  Syphilis  36,  Hautkrankheiten  26,  Parasiten  17  u.
dgl.  Sehr  verbreitet  ist  auch  das  Fieber.  So  kamen  im  Jahre  1899
von  allen  auf  den  Naturalverpflegungsstalionen  des  Gouv.  Cherson  als
krank  eingetragenen  Arbeitern  10,4  °/ 0  auf  die  an  der  Malaria  Leidenden.
§  VIU.  Die  Arbeitszeit.
Es  gibt  keine  bestimmte  Arbeitszeit,  die  im  südrussischen  Ackerbau
eingehalten  wird.  Man  arbeitet  am  Tage,  soviel  es  nötig  ist  und  so
viel,  wie  es  die  physischen  Kräfte  des  Arbeiters  gestatten.
Die  Arbeit  beginnt  noch  vor  Sonnenaufgang  und  dauert  bis  in  den
späten  Abend,  manchmal  auch  in  die  Nacht  hinein.  Frühstück,  Mittag-9
  Dr.  Freifeld  :  Die  Sanitätsverhältnisse  der  Landarbeiter  im  Kreise  Odessa.
2 )  Pissnjatschewsky:  Das  neue  Gesetz  über  die  Landarbeiter.  «Nascha  Sehisn»
N.  423,  1906.
        <pb n="169" />
        160

und  Vesperbrot  und  eine  oder  zwei  Ruhepausen  nehmen  im  Ganzen
nicht  mehr  als  2'k  Stunden  in  Anspruch.
Auf  mehreren  Latifundien  dauert  der  Arbeitstag  18—20  Stunden,
zwei  Stunden  für  Essen  und  Ruhepausen  inbegriffen.
Der  Mäher  z.  B.  fängt  seine  Arbeit  vor  Sonnenaufgang  an  und
hört  eine  Stunde  nach  Sonnenuntergang  auf.  Wenn  man  auch  zwei
Stunden  auf  Mittagessen  mit  Ruhepause,  1  x ]%  Stunden  auf  Frühstück  und
Abendbrot,  noch  20—30  Minuten  auf  verschiedene  Unterbrechungen  der
Arbeit  rechnet,  so  stellt  sich  heraus,  dass  der  Mäher  nicht  weniger  als
13  Stunden  arbeitet.  Der  Tag  des  Mähers  wird  folgendermassen  eingeteilt: ­
  Die  Arbeit  nimmt  13  Stunden  in  Anspruch,  eine  Stunde  braucht  der
Arbeiter  für  etwa  acht  Gänge  vom  Arbeitsplatz  bis  zum  Lager  der  Arbeiter,
2 1 /2  Stunden  für  viermal  Essen,  J / 2  Stunde  für  verschiedene  Ruhepausen,
x l2  Stunde  für  Schlafen  am  Nachmittage,  i / i  Stunde  für  Schleifen  und
Ausklopfen  der  Sense,  5 U  Stunden,  um  sein  Lager  zum  Schlafen  zu  bereiten ­
  und  sein  Nachtgebet  zu  verrichten  —  so  bleiben  ihm  für  den
Schlaf  selbst  nicht  mehr  als  fünf  Stunden.  Einige  Aerzte  berichten, ­
  dass  auf  mehreren  Latifundien  die  Arbeit  zur  Zeit  der  Getreideernte
um  3  Uhr  in  der  Früh  beginnt  und  um  1,  manchmal  um  2  Uhr  nachts
beendet  wird.  &amp;gt;)
Beim  Dreschen  mit  der  Dampfdreschmaschine  wird,  wenn  diese  für
eine  bestimmte  Zeit  gemietet  ist,  auch  in  der  Nacht  bei  Fackeln  oder
bei  elektrischer  Beleuchtung  gearbeitet. 2 )
Am  schwersten  und  am  längsten  ist  die  Arbeit  derjenigen  Arbeiterkategorien,
  die  zu  gleicher  Zeit  als  Gesinde  und  als  Feldarbeiter  dienen.
Hier  müssen  die  Arbeiter  zwei  Arten  von  Arbeiten  hintereinander  verrichten
und  so  wird  der  Arbeitstag  solcher  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  noch
länger.  So  z.  B.  arbeiten  die  Tagelöhnerinnen  im  Gouv.  Cherson  gleichzeitig ­
  als  Dienstboten  auf  dem  Hofe,  auf  dem  Felde  und  in  den  Gemüsegärten. ­
  Die  Arbeit  dieser  Arbeiterinnen  beginnt  um  4  Uhr  in  der  Früh,
manchmal  auch  noch  früher,  und  dauert  bis  10  Uhr,  auch  nicht  selten
bis  12  Uhr  nachts.  Es  werden  keine  Ruhepausen  gemacht,  nur  jede
Mahlzeit  nimmt  eine  halbe  Stunde  in  Anspruch.  Nach  der  Arbeit  auf
dem  Felde  und  in  den  Gärten  schafft  die  Arbeiterin  noch  auf  dem  Gutshofe. ­
  Es  sind  bei  solcher  Arbeit  Aufseher  vorhanden,  welche  die
Arbeiterinnen,  sobald  sie  vom  Schlafe  überfallen  werden,  zu  wecken  haben. 3 )

J )  Pissnjatschewsky  a.  a.  D.
-)  Maslow  a.  a.  D.  S.  415.
8 )  Dr.  Freifeld  a.  a.  D.
        <pb n="170" />
        161

So  sind  die  Arbeiter  in  der  Regel  so  überarbeitet,  ermüdet,  abgespannt, ­
  dass  sie  zum  Schluss  des  Sommers  sich  ganz  erschöpft  fühlen,
ln  der  Erntezeit  werden  keine  Feiertage  gefeiert.  Manchmal  wird  auch
an  Sonntagen  gearbeitet.
Infolge  einer  so  übermässigen  Arbeit  leiden  viele  Arbeiter  an
Erschöpfung  des  Nervensystems;  auch  die  spezifischen  Krankheiten  z.  B.
die  des  Mähers  und  die  des  Einlegers  an  der  Dreschtrommel  sind  sehr
verbreitet.
§  IX.  Unfälle  und  Berufskrankheiten  der  Arbeiter.
Es  sind  die  schweren  Arbeitsbedingungen  im  südrussischen  Ackerbau, ­
  die  ausser  schlechter  Nahrung,  unhygienischer  Wohnungsverhältnisse
und  übermässiger  Arbeitszeit  eine  ungewöhnlich  grosse  Zahl  von  Unfällen
und  Berufskrankheiten  hervorrufen.
Das  Gesetz  vom  Jahre  1886  über  die  Arbeitsbedingungen  der
Landarbeiter  setzt  der  Willkür  der  Arbeitgeber  keine  Schranken.  Es
sind  keine  Regeln  bezüglich  der  Kinderarbeit,  Frauenarbeit,  bezüglich
der  Schutzvorrichtungen  bei  den  landwirtschaftlichen  Maschinen  u.  dgi.
vorhanden.  Und  da  der  Arbeitgeber  oder  Gutsverwalter  sich  sehr  wenig
um  vorsichtige  Behandlung  der  Maschinen  seitens  der  Arbeiter  kümmert,
so  kommen  Unfälle  während  der  Arbeit  sehr  häufig  vor.  Es  sind  die  Berichte ­
  der  auf  den  Naturalverpflegungsstationen  dienenden  Aerzte,  die  uns
als  einzige  Quelle  über  die  Unfälle  und  Berufskrankheiten  der  Landarbeiter
dienen.
Die  Naturalverpflegungsstationen  sind  nicht  nur  zum  Zwecke  der
Ernährung  und  des  Arbeitsnachweises,  sondern  auch  in  noch  grösserem
Masse  als  Sanitätswache,  als  Krankenpflegestationen  errichtet.  Während
der  Getreideernte,  überhaupt  zur  Zeit  der  angespannten  Arbeit  stellen
die  Naturalverpfiegungsstationen  ein  «Kriegslazaret»  dar,  wo  die  im
Kampf  Verwundeten  liegen.  Die  Räume  einer  solchen  Station  sind  voll
Kranker,  Verwundeter,  von  einem  Unfall  Betroffener.  Die  Zahl  der
Unfälle  wächst  jedes  Jahr.
So  wurde  im  Jahre  1895  nach  den  Eintragungen  bei  allen  Naturalverpflegungsstationen ­
  im  Kreise  Cherson  von  allen  beschäftigten  Arbeitern
3,41  °/o  von  Unfällen  betroffen,  im  Jahre  1899  dagegen  5%.  Es  ist
vor  allem  die  starke  Verwendung  der  Kinderarbeit,  die  eine  grosse  Zahl
von  Unfällen  bei  den  Kindern  zur  Folge  hat.  Die  Kinder  unter  15  Jahren
werden  entweder  von  Arbeitgebern  gedungen,  oder  freiwillig  von  ihren
Eltern  als  Hilfskräfte  für  verschiedene  Arbeiten  verwendet.  Besonders
viel  werden  die  Kinder  bei  den  Maschinen  beschäftigt.  Oft  kommt  es
11
        <pb n="171" />
        162

Vor,  dass  die  ganze  Familie  mit  allen  ihren  Kindern  bei  einer  Maschine
arbeitet.  Die  Kinder  unter  sieben  Jahren  werden  als  Kutscher  bei  der
Pferdedreschmaschine  verwendet.  Da  die  Maschinen  jetzt  immer  komplizierter ­
  werden,  so  werden  sowohl  Kinder,  als  auch  überhaupt  viele
ungelernte  Arbeiter  von  Unfällen  in  sehr  grossem  Masse  betroffen.  So
betrug  die  Zahl  der  Kinderunfälle  im  Gouv.  Cherson  im  Jahre  1895
über  25  %  der  gesamten  Zahl  der  Unfälle.  Unter  den  von  Unfällen
betroffenen  Kindern  kamen  auf  Kinder  von  3  10  Jahre  8,1  °/ 0 .  Der
Arzt  Onutschkow  berichtet,  dass  die  Zahl  der  Unfälle,  die  den  Kindern
nach  seinen  Erfahrungen  zustiessen,  sogar  36,8  %  beträgt.  Unter  diesen
aber  kommen  auf  Unfälle  von  Kindern  unter  zehn  Jahren  bei  den
einheimischen  Arbeitern  70  °/ 0 ,  bei  den  Wanderarbeitern  6%,  bei  den
Kindern  von  11  —  15  Jahren  bei  den  einheimischen  Arbeitern  etwa  30o/°,
bei  den  Wanderarbeitern  23°/o.  Auch  die  Zahl  der  Unfälle  von  Frauen
beträgt  nicht  weniger  als  %  der  gesamten  Zahl  der  Unfälle.  Diese
lassen,  nebenbei  bemerkt,  auf  das  prozentuale  Verhältnis  schliessen,  in
welchem  Frauen  und  Kinder  in  der  neurussischen  Landwirtschaft  beschäftigt ­
  werden.  Nach  den  Angaben  von  Onutschkow  betragen  von  der  gesamten ­
  Zahl  der  Unfälle  solche  mit  tötlichem  Ausgange  37°/ 0 ,  mit  völligem
Verlust  der  Arbeitsfähigkeit  5,5  °/&amp;lt;&amp;gt;,  dauerndem  partiellen  Verlust  der
Arbeitsfähigkeit  22%  und  mit  temporärem  Verlust  der  Arbeitsfähigkeit
68%.  Da  die  Arbeit  oft  am  Abend  und  —  da  die  Zeit  noch  als  «Dämmerung» ­
  gilt  ohne  Beleuchtung  ausgeführt  wird,  so  vermehrt  dies  noch
mehr  die  Zahl  der  Unfälle.
Ziemlich  stark,  nicht  weniger  häufig  als  die  Unfälle  sind  auch  die
specifischen  Berufskrankheiten  verbreitet.  So  wird  z.  B.  eine  eigentümliche
Krankheit  bei  den  Mähern  häufig  angetroffen.  Von  der  übermässigen
Mäharbeit  entsteht  bei  dem  Arbeiter  eine  Daumengelenkentzündung.  In
der  Naturalverpflegungsstation  in  Golta  wurden  von  einem  Arzte  mehrere
Fälle  dieser  Krankheit  konstatiert.  Bei  richtiger  Behandlung  und
genügender  Ruhe  wird  der  Arbeiter  bald  gesund.  Bei  Vernachlässigung
aber  wird  die  Krankheit  stärker  und  der  Mäher  verliert  für  längere  Zeit
seine  Arbeitsfähigkeit.  Diesen  Ausgang  nimmt  die  Krankheit  sehr  häufig,
da  die  Naturalverpflegungsstationen  ziemlich  weit  von  einander  entfernt
liegen,  und  der  Arbeiter  nicht  immer  die  nötige  medizinische  Hilfe
bekommt.  Eine  andere,  stark  verbreitete,  specifische  Krankheit  der
Landarbeiter  ist  ein  Augenkatarrh  (Conjunctivitis).  Diese  Krankheit
kommt  bei  den  Einlegern  an  der  Dreschtrommel  vor  und  zwar  als
Folge  des  Fehlens  von  Schutzvorrichtungen  bei  der  Dreschmaschine.
Der  Staub,  den  die  Dreschmaschine  entwickelt  und  die  durch  die  Gewalt
        <pb n="172" />
        11

163  —
der  rotierenden  Dreschtrommel  losgeschlagenen  Qetreidekörner  fallen  in  die
Augen  des  Einlegers  und  des  Zureichers.  Der  Staub  ist  so  heftig  und
dicht,  dass  er  die  Leute,  ihre  Kleider,  das  Gesicht  wie  mit  einem  weissen
Schleier  zudeckt.  Besonders  leiden  die  Augen  darunter.  Tragen  die  Arbeiter ­
  grosse  Netzbrillen,  so  sehen  sie  schlecht  und  riskieren  durch  Unvorsichtigkeit ­
  von  einem  Unfälle  betroffen  zu  werden,  besonders  mit  den
Gliedmassen  in  die  Trommel  zu  geraten.  Wie  verbreitet  diese  Augenkrankheit ­
  —  Conjunctivitis  —  ist,  zeigen  folgende  Zahlen.  Es  wurden  im
Jahre  1895  im  Kreise  Cherson  von  der  Gesamtzahl  der  Kranken  15,08%
an  der  Conjunctivitis  Leidende  behandelt.  Im  Jahre  1900  hatte  der  Arzt
auf  der  Naturalverpflegungsstation  in  Golta  138  Fälle  von  Conjunctivitis  zu
behandeln,  was  der  Gesamtzahl  der  Kranken  nach  18  °/o  ausmachte.
Nicht  selten  sind  die  Unfälle  bei  den  Mähern,  die  nicht  mit  Mähmaschinen, ­
  sondern  mit  Sensen  arbeiten.  Es  ist  fast  Regel  bei  den
Mähern,  dass  der  beste  Mäher  —  bei  den  Bauern  und  deutschen
Kolonisten  aber  der  Arbeitgeber  selbst  —  als  erster  geht,  ihm  nach  gehen
einer  hinter  dem  anderen  die  übrigen  Mäher,  die  nach  seinem  Mähtempo
arbeiten.  Die  Mäher  halten  eine  solche  Ordnung  als  eine  für  sie  viel
leichtere  und  für  den  Arbeitgeber  viel  vorteilhaftere.  Der  «Leader»
(Vorhäuer)  führt  alle  anderen  Arbeiter  und  nötigt  sie,  sein  Tempo
einzuhalten.  Mehrere  Arbeitgeber  stellen  aber  den  besten  Mäher  nicht
vor  sondern  nach  allen  anderen  Arbeitern,  damit  er  mit  seinen  Sensenschwingungen ­
  alle  übrigen  Mäher  zur  schnelleren  Arbeit  antreibe.  Da
aber  vor  ihm  die  Arbeiter  von  minderer  Körperkraft  gehen,  so  kommt
es  oft  vor,  dass  bei  den  starken  Sensenhieben  des  letzten,  besseren
Mähers  der  vor  ihm  gehende  Arbeiter  tiefe  Stiche  in  die  Fiisse  bekommt.
Der  Artikel  46  des  Gesetzes  vom  12.  Juni  1886  legt  dem  Arbeitgeber
die  Pflicht  auf,  den  Arbeiter,  der  des  Arbeitgebers  wegen  seine  Gesundheit ­
  geschädigt  hat,  zu  entschädigen.  Aber  der  Arbeiter  hat  kein  Recht
auf  Entschädigung,  wenn  der  Unfall  «als  Folge  seiner  Nachlässigkeit,
Sorglosigkeit  oder  als  Zufall»  überhaupt  geschehen  ist.  Wie  leicht  ist
es  aber,  die  von  uns  oben  geschilderten  Unfälle  der  Mäher  oder  der
Kinder  dem  Zufall  zuzuschreiben!  So  sind  keine  Bestimmungen  für
Kinder-  und  Frauenarbeit,  über  den  Arbeitstag  und  über  Maschinenarbeit ­
  vorhanden.  Der  Arbeitgeber  wird  der  Gesetzgeber,  und  da  die
Landarbeiterin  Russland  zu  den  unwissenden  und  vollständig  unorganisierten,
unterdrückten  Arbeiterschichten  gehören,  so  haben  sie  bis  zu  den  letzten
4—5  Jahren  dem  Arbeitgeber  unbedingt  Folge  geleistet.
        <pb n="173" />
        164

Kapitel  VI.
Bestimmungsgründe  der  Landarbeiterlöhne.


Es  ist  leicht  zu  sehen  nach  dem,  was  im  Vorangehenden  erörtert
wurde,  dass  in  den  neurussischen  Gouvernements,  in  denen  die  aus
etwa  24  Gouvernements  zuströmenden  Wanderarbeiter  eine  noch  immer
überwiegende  Mehrzahl  der  Landarbeiter  bilden,  wohin  also  die  Arbeiter
aus  verschiedenen  Gebieten  resp.  aus  verschiedenen  Gründen  kommen  und
wo  insbesondere  die  Landwirtschaft  wegen  der  fortwährend  schwankenden
Ernteergebnisse  sich  im  steten  Schwanken  befindet,  unter  solchen  Umständen
es  viele  und  sehr  verschiedene  Faktoren  sind,  die  die  Höhe  der  Arbeitslöhne ­
  beeinflussen.  Alle  diese  Faktoren  zu  untersuchen,  hiesse  die
allgemeine  wirtschaftliche  Entwickelung  von  allen  20  Gouvernements  bis
ins  Detail  durchgehen,  was  wir  aber  teils  aus  Mangel  an  Material,
teils  als  nicht  zu  unserer  Aufgabe  gehörig  unterlassen  müssen.  Wir
wollen  hier  nur  diejenigen  Faktoren  untersuchen,  die  den  neurussischen
Gouvernements  besonders  eigentümlich  sind  und  die  hier,  wenn  wir
alle  anderen  Nebenfaktoren  abstrahieren,  als  vorherrschende  und  massgebende ­
  bezeichnet  werden  können.
Schon  im  ersten  Kapitel  wurde  betont,  dass  es  der  Ausfall  der
Getreideernte  ist,  der  in  den  neurussischen  Gouvernements,  man  kann
sagen,  fast  für  das  ganze  wirtschaftliche  Leben  massgebend  ist.  ln
keiner  anderen  Erscheinung  in  der  Landwirtschaft  kommt  sein  Einfluss
vielleicht  so  krass  und  deutlich  zum  Ausdruck  wie  in  Bezug  auf  die
Arbeitslöhne.  Um  die  Wirkungen  des  Ernteausfalles  zu  untersuchen,
müssen  wir  die  Arbeitslöhne  in  jeder  Arbeitsperiode  einzeln  betrachten,
ln  den  Tabellen  LXXXVlil  -XC,  wo  die  Arbeitslohnsätze  für  20  Jahre,
1885—1904,  auf  Grund  der  Materialien  des  Ackerbauministeriums  angegeben ­
  sind,  sind  auch  die  Schwankungen  der  Erntezustände  zu
finden.  Indem  wir  aus  den  jährlichen  Ernteresultaten  eine  durchschnittliche
        <pb n="174" />
        165

Höhe  für  alle  20  Jahre  berechnet  und  diese  letzte  als  100  angenommen
haben,  werden  durch  die  in  diesen  Tabellen  angegebenen  Zahlen  —  die
Ernteschwankungen  —  gezeigt  in  ihren  Abweichungen  von  der  durchschnittlichen ­
  Höhe  für  20  Jahre.
Für  die  erste  und  dritte  Arbeitsperiode  sind  es  die  Angaben  bezüglich ­
  der  Getreideernteschwankungen;  für  die  zweite  Feldarbeitsperiode
dagegen  die  Schwankungen  der  Heuernte.  Betrachtet  man  zunächst  die
Schwankungen  der  Tagelöhne  für  die  Bestellarbeiten  im  Frühjahr
(erster  Feldarbeitsabschnitt),  so  sieht  man  aus  der  Tabelle  LXXXVIII,  dass
einem  Jahr  der  höheren  Löhne  ein  Jahr  der  höheren  Ernte  vorangeht,
einem  Jahr  der  Missernte  dagegen  niedrigere  Löhne  folgen.  Wollen  wir
den  Zusammenhang  zwischen  der  Ernte  und  den  Tagelöhnen  für  Bestellarbeiten ­
  in  einem  Diagramm  darstellen,  so  müssen  wir  in  den  betreffenden ­
  Jahren  die  Kurven,  die  Ernteschwankungen  darstellen,  nicht  für  dieselben ­
  Jahre,  sondern  für  die  vorangehenden  angeben.
Als  eine  Eigentümlichkeit  in  dem  Zusammenhänge  zwischen  den
Tagelöhnen  und  der  Ernte  des  vorangehenden  Jahres  ist  es  zu  bezeichnen,
dass  nach  einem  guten  Jahre  in  Bezug  auf  die  Ernte  oft  die  Tagelöhne
für  Bestellarbeiten  nicht  nur  in  dem  der  guten  Ernte  nachfolgenden
Jahre,  sondern  auch  im  zweiten  Jahre  höher  stehen.  Und  umgekehrt
—-  nach  dem  Jahre  einer  starken  Missernte  fallen  oft  die  Tagelöhne
für  Bestellarbeiten  nicht  nur  für  ein  Jahr,  sondern  auch  für  zwei  oder
mehrere  Jahre.  Dieser  Zusammenhang  zwischen  den  Erntezuständen
der  vorangehenden  Jahre  und  den  Tagelöhnen  für  Bestellarbeiten  ist
sehr  leicht  zu  erklären.  Die  Bestellarbeiten  sowohl  im  Frühjahr,  wie
auch  im  Herbst  werden  nicht  von  Wanderarbeitern,  sondern  fast  ausschliesslich ­
  von  den  einheimischen  Arbeitern  ausgeführt.  Im  Frühjahr ­
  werden  die  Feldarbeiten  gewöhnlich  vor  der  Zuströmung  der
Wanderarbeiter,  im  Herbst  aber  nach  dem  Abzug  derselben  ausgeführt.
Es  sind  meistens  die  einheimischen  grundbesitzenden  und  besitzlosen
Bauern,  die  sich  zu  den  Bestellarbeiten  verdingen.  Die  Zahl  der  sich
für  Lohnarbeit  vermietenden  Bauern  aber  hängt  in  der  Kegel  von  dem
Zustande  ihrer  eigenen  Wirtschaft  ab.
Je  besser  der  Ernteausfall  ist,  desto  weniger  hat  es  der  Bauer
nötig,  sich  als  Lohnarbeiter  zu  verdingen.  Je  schlechter  aber  die  Ernte,
je  grösser  die  Missernte,  desto  dringender  wird  die  Notwendigkeit  für  den
Bauern,  Arbeit  zu  suchen,  denn  er  steht  vor  dem  Verfall  seiner  Wirtschaft,
wenn  er  sich  nicht  die  für  ihn  nötigen  Geldmittel  durch  den  Verkauf  seiner
Arbeitskraft  verschaffen  kann.  Es  ist  immer  der  schwankende  Zustand
der  kleineren  bäuerlichen  Wirtschaft,  wodurch  jede  mehr  oder  weniger
        <pb n="175" />
        166

starke  Missernte  sie  auf  eine  längere  Zeit  in  eine  schwierige  Lage  setzt.
Darum  ist  ein  solcher  Bauer  gezwungen,  nicht  nur  für  ein,  sondern  für
zwei,  mitunter  drei  Jahre  sich  zur  Lohnarbeit  zu  verdingen,  ln  allen  uns
über  die  bäuerliche  Wirtschaft  berichtenden  Quellen,  sowohl  in  den  Semstwomaterialien,
  wie  auch  in  den  Mitteilungen  der  Gutsherren  an  das  Ackerbauministerium,
  finden  wir  solche  Schilderungen  der  bedrängten  Lage
der  Bauern  in  dem  einer  Missernte  folgenden  Jahre.  Zuerst  wird  das
Nutzvieh  verkauft,  um  die  Abgaben  und  Steuern  zu  entrichten  und  den
Mangel  an  Getreideprodukten  in  der  eigenen  Wirtschaft  zu  beseitigen.
Da  dies  aber  nicht  reicht,  so  verdingt  sich  der  Bauer  als  Lohnarbeiter,
um  Geld  zu  verdienen,  oder  sogar  auch,  um  nur  die  Beköstigung  zu
erhalten.  Manchmal  werden  auch  Geräte  verkauft,  und  da  unter  solchen
Umständen  der  Bettler  nicht  so  leicht  wieder  seine  in  Verfall  geratene
Wirtschaft  in  einen  guten  Zustand  bringen  kann,  so  wird  er  gezwungen,
auch  im  folgenden  Jahre  als  Lohnarbeiter  auf  dem  Felde  des  Gutsherrn
zu  arbeiten,  jetzt  aber,  um'  mittels  des  erworbenen  Geldes  die  Geräte
und  das  Vieh  wieder  zu  kaufen.
Was  die  Tagelöhne  für  die  Bestellarbeiten  im  Herbst  anbetrifft,
so  werden  sie  auch  durch  den  Ernteausfall,  aber  nur  den  desselben
Jahres,  bestimmt.  Auch  in  diesem  Falle  gilt  es:  je  grösser  die  Missernte
ist,  desto  mehr  Bauern  sind  genötigt,  ihre  Arbeitskraft  zu  verkaufen,
desto  niedriger  steht  der  Arbeitslohn;  und  umgekehrt:  in  den  Jahren  der
guten  Ernte  stehen  die  Tagelöhne  im  Herbst  ziemlich  hoch,  da  es  weniger
freie  Arbeitskräfte  gibt.  Die  wohlhabenden  Bauern,  die  eine  grössere
Wirtschaft  besitzen,  verdingen  nach  einer  reichen  Ernte  weder  sich  noch
ihre  Familienangehörigen  als  Lohnarbeiter,  sondern  dingen  bei  Erweiterung
ihrer  Anbaufläche  noch  fremde  Arbeiter  dazu.
In  der  Regel  stehen  die  Tagelöhne  für  Besteliarbeiten  im  Herbst
höher  als  im  Frühjahr,  da  die  Arbeit  schwerer  ist.  ln  den  Jahren  der
Missernte  aber  können  die  Herbstlöhne  niedriger  als  die  Löhne  im  Frühjahr ­
  stehen.  So  war  es  z.  B.  der  Fall  bei  den  starken  Missernten  in
den  Jahren  1893  und  1899  im  Gouv.  Cherson.
Mit  der  Heuernte  beginnt  die  Zeit  des  Zuströmens  der  Wanderarbeiter ­
  in  die  südrussischen  Gouvernements.  In  grossen  Scharen  kommen
die  Massen  der  Arbeiter  nach  Neurussland.  Zum  9.  Mai,  zur  Zeit  der
grossen  Messe  in  Kachowka  (Taurien),  beeilen  sich  die  Arbeiter,  zu
diesem  grössten  Arbeitermarkte  des  Südens  zeitig  anwesend  zu  sein.  Von
Anfang  Mai  werden  also  schon  die  Erntearbeiten  mit  Zuziehung  der
Wanderarbeiter  ausgeführt.  Zur  Zeit  der  Heu-  und  Getreideernte  richten
sich  die  Löhne  nach  dem  Bedarf  seitens  der  Arbeitgeber  an  Arbeits-
        <pb n="176" />
        «WKJ——

—  167  —
kräften.  In  der  Tabelle  LXXXIX  sind  die  Tagelöhne  für  Heuernfearbeiten
und  die  Schwankungen  der  Heuernte  in  den  Jahren  1885—1904  angegeben. ­

Noch  interessanter  sind  die  Bewegungen  der  Tagelöhne  zur  Zeit
der  Qetreideerntearbeiten  im  Verhältnis  zu  den  Schwankungen  der  Getreideernte. ­
  Wie  man  aus  der  Tabelle  XC  und  Diagramm  sieht,  laufen
die  Schwankungen  der  Tagelöhne  und  der  Getreideernte  vollständig
parallel.  Die  höchsten  Tagelöhne  kommen  auf  die  Jahre  der  reichlichsten ­
  Getreideernten,  die  niedrigsten  Tagelöhne  auf  die  Jahre  der  grössten
Missernten.  Die  Zeit  der  Getreideernte  ist  die  Zeitperiode,  wo  die  Arbeitskräfte ­
  am  notwendigsten,  wo  die  Arbeiten  am  schwersten  und  am
dringlichsten  sind.  Jede  Minute  des  Versäumens  kann  sehr  leicht  grossen
Schaden  verursachen.  Zu  dieser  Zeit  wird  ein  Mangel  an  Arbeitskräften
am  stärksten  empfunden,  die  Gutsbesitzer  sind  geneigt,  grössere  Löhne
zu  bezahlen,  nur  um  sich  die  nötigen  Arbeitskräfte  zu  verschaffen.  Zur
Zeit  der  grossen  Ernte  werden  die  Arbeiter  am  dringendsten  gesucht,
und  mögen  noch  so  viele  Massen  hinströmen,  Sie  können  alle  Arbeit
finden.  In  den  Jahren  der  Missernte  werden  die  Arbeiter  überzählig;
man  verrichtet  die  Mehrzahl  der  Arbeiten  teils  mit  Hilfe  der  einheimischen
Arbeiter  oder  des  Gesindes,  teils  mit  Hinzuziehung  von  Monats-  und
Jahresarbeitern.  Diese  völlige,  ausgeprägte  Abhängigkeit  der  Arbeitslöhne ­
  zur  Zeit  der  Heu-  und  insbesondere  der  Getreideernte  von  den
Zuständen  der  Ernte  resp.  Missernte  in  demselben  Jahr  äussert  sich  auch
in  den  Schwankungen  der  Frist-  und  Monatslöhne.
Wie  wir  schon  aus  der  Betrachtung  der  Fristlöhne  gesehen  haben,
schwanken  diese  bedeutend.  Da  die  Fristarbeiter  am  meisten  für  die
Heu-  und  Getreideernten  gedungen  werden,  so  spielt  in  der  Feststellung
der  Höhe  der  Fristlöhne  der  Zustand  der  Heu-  resp.  Getreideernte  die
wichtigste  Rolle.  Auch  auf  die  Frist-  und  Monatslöhne  (in  den  Fällen,
wenn  diese  letzten  nicht  für  Dienstboten,  sondern  für  Feldarbeiter  bezahlt
werden)  wirkt  der  Bedarf  der  Gutsbesitzer  an  Arbeitskräften.  Dadurch
ist  die  Eigentümlichkeit  in  den  Schwankungen  der  Fristlöhne  zu  erklären,
die  wir  bei  ihrer  Betrachtung  gesehen  haben.  Wie  schon  oben  gezeigt,
stehen  manchmal  die  Fristlöhne  für  einen  kürzeren  Zeitraum  höher,  als
die  für  einen  längeren.  So  z.  B.  werden  oft  die  Arbeiter,  die  sich  vom
Mai  oder  sogar  vom  Juni  bis  zum  1.  Oktober  verdingen,  besser  bezahlt,
als  die  Arbeiter,  die  sich  schon  im  März  oder  April  verdungen  haben.
Dies  erklärt  sich  daraus,  dass  im  März  oder  April  die  Ernteaussichten
und  der  Bedarf  an  Arbeitskräften  noch  ungewiss  sind.  Da  die  Arbeiter
sich  fürchten,  die  Arbeitsgelegenheit  zu  versäumen,  sind  sie  bereit,  sich
        <pb n="177" />
        168

auch  für  niedrigere  Löhne  zu  verdingen.  Im  Mai  aber  werden  die
Ernteaussichten  bestimmter,  auch  der  voraussichtliche  Bedarf  an  Arbeitskräften ­
  kann  festgestellt  werden,  das  Bedürfnis  an  Arbeitskräften  wird
deshalb  so  gross  und  dringend,  dass  die  Löhne  zu  dieser  Zeit  sogar
eine  bedeutendere  Höhe,  als  die  für  die  Frist  vom  März  resp.  April  bis
1.  Oktober  erreichen.  Betrachtet  man  die  Monatslöhne  im  Zusammenhang ­
  mit  den  Erntezuständen  und  zwar  vom  Standpunkte  der  Dringlichkeit ­
  der  Nachfrage  nach  Arbeitskräften,  so  sieht  man,  wie  die  Bewegungen
der  Monatslöhne  von  eben  diesem  Bedarf  abhängig  sind.
Auch  bei  der  Bestimmung  der  Akkordlöhne  spielt  der  Ernteausfall
eine  wichtige  Rolle,  wenn  auch  im  Zusammenwirken  mit  anderen  Faktoren. ­
  Es  ist  in  den  neurussischen  Gouvernements  die  Regel,  dass  die
Arbeiter,  die  nicht  auf  den  Arbeitermärkten,  sondern  auf  dem  Gut  gedungen ­
  werden,  vor  Abschluss  des  Kontraktes  das  Feld  besichtigen  und
dem  Erntezustande  entsprechende  Akkordlöhne  verlangen.  Auch  werden
die  Akkordlöhne  durch  die  Bodenbonität,  die  Arten  und  Mittel  der  Flurbestellung ­
  bestimmt.
Alle  Arten  von  Arbeitslöhnen,  die  zur  Zeit  der  Heu-  und  Getreideernten ­
  gedungen  werden,  richten  sich  nach  den  Tagelöhnen.  Die
Arbeiter  ziehen  es  vor,  sich  als  Tagelöhner  zu  verdingen,  da  die  Tagelöhne ­
  am  höchsten  stehen  und  da  sie  als  Tagelöhner  dem  Arbeitgeber
gegenüber  sich  am  freiesten  fühlen.  Es  kommt  sehr  oft  vor,  dass  während
die  Arbeitgeber  Akkord-  oder  Fristarbeiter  suchen  und  eine  beträchtliche
Summe  für  solche  Arbeiter  anbieten,  sich  die  Arbeiter  als  solche  nicht
verdingen  und  auf  die  Zeit  der  höchsten  Tagelöhne  —  die  Zeit  der
Getreideernte  —  warten.
Wenn  aber  die  Tagelöhne  von  Anfang  an  sich  hoch  stellen,  weil
die  gute  Ernte  in  Aussicht  steht,  verdingen  sich  die  Arbeiter  auch  als
Akkord-  oder  Frist-  oder  Monatsarbeiter;  denn  diese  richten  sich  nach
den  Tagelöhnern  und  folgen  der  Aufwärtsbewegung  derselben.
Unter  den  Bestimmungsgründen  der  Arbeitslöhne  im  neurussischen
Ackerbau  ist  auch  die  Möglichkeit  eines  anderweitigen  Erwerbes ­
  in  Betracht  zu  ziehen.  Da,  wo  die  Industrie  am  höchsten  entwickelt ­
  ist,  stehen  auch  die  Löhne  der  Landarbeiter  höher  als  da,  wo
noch  immer  der  Ackerbau  fast  einzig  als  Erwerbsmittel  der  Bevölkerung
dient.  Bei  der  noch  immer  in  territorialer  Beziehung  geringen  Entwickelung ­
  der  Industrie  in  den  neurussischen  Gouvernements  sind  die  Ortschaften, ­
  wo  die  industrielle  Erwerbsmöglichkeit  des  Bauern  ihren  Einfluss
auch  auf  seinen  Lohn  auf  dem  platten  Lande  übt,  so  zerstreut  und  wenig
zahlreich,  dass  die  Höhe  der  durchschnittlichen  Arbeitslöhne  für  das
        <pb n="178" />
        169

ganze  Gouvernement  diesen  Einfluss  nicht  deutlich  genug  zeigt.  Und
doch  sieht  man  auch  aus  den  durchschnittlichen  Lohnsätzen,  dass  in  der
dritten  Feldarbeitsperiode  die  Löhne  im  Gouv.  Ekaterinoslaw  am  höchsten
stehen,  welches  sich  durch  eine  starke  Entwickelung  der  Steinkohlenund
  Eisenproduktion  auszeichnet.  Dagegen  stehen  die  Löhne  in  Bessarabien
  viel  niedriger,  wo  fast  keine  grosse  Industrie  vorhanden  ist.
Besonders  ersichtlich  tritt  dieser  Faktor  beim  Vergleich  der  Löhne  in
den  verschiedenen  Kreisen  eines  und  desselben  Gouvernements  hervor.
So  haben  wir  bei  Betrachtung  der  Löhne  im  Gouv.  Cherson  gesehen,
dass  in  den  nördlichen  Kreisen,  wie  Alexandria,  Elisabethgrad,  die  Löhne
bedeutend  niedriger  stehen,  als  in  den  südlichen  Kreisen  Odessa  und
Cherson.  In  den  ersten  Kreisen,  wie  auch  in  Bessarabien  ist  das
städtische  Leben  und  die  Industrie  sehr  wenig  entwickelt.  Hier  ist  die
wirtschaftliche  Lage  der  bäuerlichen  Bevölkerung  am  schlechtesten  und
für  diese  Gegend,  besonders  für  den  Kreis  Alexandria  ist  eine  grosse
Auswanderung  der  Arbeiter  nach  den  südlichen  Teilen  Bessarabiens,
Tauriens  (Krim)  und  dem  Süden  des  Gouv.  Cherson  bezeichnend.
Bedeutend  höher  als  in  den  nördlichen  Kreisen  stehen  die  Löhne  der
Landarbeiter  in  den  südlichen  Kreisen  Odessa  und  Cherson,  wo  die
grossen  Städte,  wie  Odessa  und  Nikolaew  mit  bedeutend  entwickelter
Industrie  und  städtischem  Leben  ihren  Einfluss  auf  die  Löhne  ausüben.
Hier  sind  die  Anbauflächen  grösser  wie  im  Norden,  die  Wirtschaften
viel  intensiver  und  der  Bedarf  an  Arbeitskräften  viel  grösser  als  in  den
übrigen  Kreisen.  Hier  finden  auch  Massen  von  Arbeitern  eine  Saisonarbeit ­
  während  des  Sommers  im  grossen  Hafen  von  Odessa.  Es  hat
sich  sogar  eine  besondere  Kategorie  von  Wanderarbeitern  gebildet  —
die  sog.  Kadetten,  die  im  Sommer  meistens  im  Hafen,  dann  im  Spätsommer ­
  auf  den  Limanen  bei  den  Salzwerken  beschäftigt  sind,  und
sobald  diese  Arbeitsgelegenheit  im  späten  Herbst  aufhört,  sich  auf
irgend  einem  Gut  als  Landarbeiter  verdingen.
Während  sie  im  Sommer,  so  lange  sie  ihren  Haupterwerb  nicht
in  der  Landwirtschaft  finden,  in  der  Regel  einen  höheren  Lohn  fordern,
sind  sie  im  Flerbst  oder  im  Winter  bereit,  für  den  ersten  besten  Verdienst
zu  arbeiten.  Es  sind  Landstreicher,  die  aus  verschiedenen  Gesellschaftsklassen ­
  stammen  und  im  Leben  Schiffbruch  gelitten  haben.  Ohne  eigenes
Heim,  ohne  Kleidung  und  Aussichten  auf  einen  bestimmten  Erwerb
ziehen  sie  in  den  Vororten  der  Städte  umher,  meistens  in  ganzen
Gruppen,  Artjels,  da  bei  ihnen  der  korporative  Geist,  die  Genossenschaftssolidarität ­
  bedeutend  entwickelt  ist.  Es  sind  die  echten  Gorki-Typen,
  aus  denen  sich  diese  Arbeiterkategorie  in  den  Hafenstädten
        <pb n="179" />
        170

Odessa,  Simferopol,  Sewastopol,  Rostow,  Mariapol  u.  dgl.  zusammensetzt.
Sie  verdingen  sich  öfters  auch  nur  für  Kost,  um  nur  im  Winter
irgendwo  und  irgendwie  unterzukommen.  ,  Der  Gutsherr  mietet  für  sie
eine  Herberge  im  Dorf,  und  dafür  stehen  ihm  den  ganzen  Winter  über
und  zu  Anfang  des  Frühjahrs  freie  Arbeitskräfte  zur  Verfügung.  Da  die
Arbeiter  meistens  eine  Winterkleidung  nicht  besitzen,  können  sie  nicht
alle  Winterarbeiten  verrichten.
Auch  durch  das  Herkommen  werden  Arbeitslöhne  im  südrussischen
Ackerbau  bestimmt.  Am  meisten  wirkt  die  Tradition  auf  die  Höhe  des
Lohnes  beim  Natural-  oder  Akkordlohn.  Aber  es  kommt  noch  immer  in
einigen  Gegenden,  die  von  den  grösseren  Arbeitsmärkten  bedeutend  entfernt ­
  liegen,  vor,  dass  auch  die  Geldlöhne  durch  Ueberlieferung  und  Herkommen ­
  bestimmt  werden.  Am  meisten  gilt  dies  fiir  die  einheimischen
Lohnarbeiter.  Aber  die  von  den  Arbeitermärkten  entfernt  liegenden
Gegenden  werden  immer  seltener.
Es  sind  die  Vorgänge  auf  den  Arbeitsmärkten,  die  die
wesentlichen  Bestimmungsgründe  der  Arbeitslöhne  in  der  neurussischen ­
  Landwirtschaft  bilden.  Bei  der  Betrachtung  der  Schwankungen
der  Tagelöhne  im  Zusammenhang  mit  den  Ernteerscheinungen  haben  wir
schon  auf  die  Bedeutung  der  Arbeitsmärkte  hingewiesen.  Wegen  der
besonderen,  ganz  eigentümlichen  Charakterzüge,  die  die  Arbeitsmärkte
in  Südrussland  aufweisen,  wollen  wir  diese  etwas  eingehender  schildern.
Die  Zuwanderung  der  Arbeitermassen  nach  den  neurussischen
Gouvernements  geht  völlig  ungeregelt  und  chaotisch  vor  sich.  Alle
offiziellen  Berichte,  die  ganze  Literatur  über  die  Wanderarbeiter  ist  voll
von  Klagen  über  diesen  ungeordneten  Charakter  der  Zuwanderung.
Noch  im  Jahre  1876  berichtete  die  Landschaft  vom  Gouv.  Ekaterinoslaw:
«Mit  seltenen  Ausnahmen  wandern  in  der  Regel  die  Arbeiter  aus  verschiedenen ­
  Gegenden  Russlands  nach  den  südrussischen  Gouvernements,
ohne  irgendwelche  Erkundigungen  bei  den  Arbeitgebern  eingezogen  zu
haben,  ohne  sich  um  die  Berichte  über  den  Saatenstand  zu  kümmern,
sondern  ausschliesslich  einem  günstigen  Zufall  vertrauend,  ln  den  Jahren
einer  grossen  Zuwanderung  übertrifft  das  Angebot  an  Arbeitskräften  die
Nachfrage  nach  diesen,  und  der  Arbeitslohn  fällt  so  stark,  dass  die
Meisten  als  Bettler  nach  Hause  zurückkehren.  Durch  eine  solche  Erfahrung ­
  gewarnt,  bleiben  die  Arbeiter  in  den  folgenden  Jahren  zu  Hause,
oder  wandern  nur  in  geringer  Zahl  fort;  nun  kommt  es  aber  sehr  oft
vor,  dass  gerade  in  diesen  Jahren  der  Erntezustand  günstig  ist,  ein
Arbeitermangel  eintritt  und  die  Löhne  enorm  in  die  Höhe  schnellen.»
Was  die  Setnstwo  von  Ekaterinoslaw  im  Jahre  1876  berichtete,  musste
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        17!

sie  auch  im  Jahre  1902  bei  der  Beratung  über  die  Nöte  der  russischen
Landwirtschaft  wiederholen.  So  sagt  sie:  «Die  Zuwanderung  geschieht
ganz  chaotisch  und  zum  Schaden  sowohl  der  Arbeitgeber  als  auch  der
Arbeiter.  Diese  verteilen  sich  in  den  verschiedenen  Gegenden  so  ungleichmässig,
  dass  dadurch  Mängel  oder  Ueberschuss  an  Arbeitskräften
und  die  Lohnsätze  nie  im  voraus  zu  sagen  sind.»  Dasselbe  berichtet
auch  die  Semstwo  vom  Gouv.  Cherson.
Mit  Beginn  des  Frühjahrs  fängt  die  grosse  Wanderung  der  russischen ­
  Bauern  an.  Die  meisten  werden  durch  ihre  wirtschaftlichen  Nöten
gezwungen,  sich  als  Wanderarbeiter  in  die  entferntesten  Gebiete  zu  begeben. ­
  Viele  werden  aber  auch  durch  den  Wunsch,  «die  grosse,  weisse
Welt»  zu  sehen,  geleitet.  Da  die  Wanderarbeiter  nach  der  Rückkehr  in
die  Heimat  durch  ihre  Erzählungen  die  jüngeren  Bauern  zu  interessieren
suchen,  so  werden  viele  bewogen,  sich  auch  dem  «wandernden  Russland»
anzuschliessen.  Mit  den  Steppen  und  ihrer  früheren  Weite  verbinden  sich
viele  Schätze,  und  romantische  Träume  und  Abenteuerlust  verflechten  sich
mit  dem  Wunsch,  Geld  zu  verdienen.  Schon  zu  Ende  der  Winterszeit
laufen  in  allen  diesen  Gouvernements,  woher  die  Wanderarbeiter  kommen,
Gerüchte  über  die  ausgezeichneten  Ernteaussichten  in  Südrussland  herum.
Manchmal  werden  diese  Gerüchte  von  den  Arbeitgebern  selbst  verbreitet,
um  durch  die  Zuströmung  grosser  Massen  reichliche  und  billige  Arbeitskräfte ­
  zu  bekommen. 1 )  Aber  in  vielen  Fällen  sind  es  ganz  unbestimmte,
man  weiss  nicht  woher  kommende  Gerüchte,  die  die  grossen  Massen  von
Arbeitern  nach  den  südrussischen  Gouvernements  heranziehen.  So  z.  B.
war  im  Herbst  des  Jahres  1899  im  Gouv.  Kiew  unter  den  Bauern  ein
Gerücht  verbreitet  von  einer  besonders  grossen  Nachfrage  seitens  der
Arbeitgeber  nach  Arbeitskräften.  Es  begann  schon  eine  starke  Abwanderung; ­
  als  aber  der  Generalgouverneur  von  Kiew  den  Generalgouverneur ­
  von  Taurien  darüber  um  Auskunft  fragte,  stellte  es  sich  heraus,
dass  es  gar  keinen  Bedarf  an  Wanderarbeitern  gäbe.  Mit  grosser  Mühe
konnte  man  die  wanderlustigen  Arbeiter  zu  Hause  festhalten. 2 )  Einige
Jahre  später  lief  wieder  durch  Zentralrussland  ein  Gerücht  von  angeblichen ­
  Arbeiten  zum  Bau  des  Perekopkanals  in  der  Krim.  Es  begann
eine  grosse  Abwanderung.  Viele  verliessen  ihre  Wirtschaften  und  zogen
mit  verschiedenen  Werkzeugen  nach  Taurien.  Alle  Vorschläge,  die  ihnen
unterwegs  auf  verschiedenen  Gütern  gemacht  wurden,  lehnten  sie  ab,
da  sie  beim  Durchbruch  der  Landenge  von  Perekop  höhere  Löhne  zu

')  Vgl.  Worb:  Die  Landarbeiter  im  Leben  und  in  der  Gesetzgebung,  1899.
2 )  Schachowsky  :  Die  Wanderarbeiter  in  der  Landwirtschaft  S.  32—33.
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        172

bekommen  hofften.  Desto  grösser  war  die  Enttäuschung,  als  sich  herausstellte, ­
  dass  dieses  Jahr  von  solchen  Arbeiten  überhaupt  keine  Rede  war.
Viele  mussten  zurückkehren,  aber  noch  viel  mehr  konnten  es  nicht,
da  sie  keine  Mittel  mehr  dazu  hatten.  Sie  mussten  sich  zu  Feldarbeiten ­
  verdingen,  und  so  wurden  die  Arbeitermärkte  überfüllt.  Die
Arbeitslöhne  fielen  bedeutend  und  die  Wanderarbeiter  kehrten  mit  sehr
geringem  Verdienst  nach  Hause  zurück.  ')
Die  Bauern  sind  in  den  Gegenden,  wo  sie  keine  Aussicht  auf  guten
Verdienst  haben,  sehr  leichtgläubig  und  verlassen  sich  auf  jedes  unkontrollierbare ­
  Gerücht.  «Das  übliche  Misstrauen  des  Bauern  fällt  weg,»
sagt  Schachowsky,  «wenn  er  zufällig  hört,  dass  in  irgend  einer  Gegend
im  Süden  eine  grosse  Nachfrage  nach  Arbeitern  entstanden  ist  und  dass
die  Löhne  enorm  hoch  stehen.  Ganze  Dörfer  rüsten  sich  zum  Wandern
und  schenken  widersprechenden  Mitteilungen  kein  Vertrauen.»-)
ln  den  Jahren  der  Missernte  stellt  sich  ein  grosser  Ueberschuss  an
Arbeitskräften  heraus  und  die  Wanderarbeiter  sind  bereit,  sich  auch  nur
gegen  Kost  zu  verdingen.  In  den  Jahren  einer  guten  Ernte  dagegen
stehen  die  Löhne  zuerst  ziemlich  hoch,  da  aber  immer  neue  Gruppen
von  Wanderarbeitern  Zuströmen  und  auch  das  städtische  Gesinde  sich
zu  Feldarbeiten  verdingt,  auch  Knechte,  Köchinnen,  Handlanger  —■  wer
nur  immer  seine  frühere  Stelle  verlassen  kann  —,  so  fallen  die  Löhne
oft  auch  in  günstigen  Jahren.  Oft  kommt  es  vor,  dass  die  Löhne  aus
irgend  welchen  Gründen  etwas  niedrig  stehen.  Auf  einmal  wird  das  Gerücht ­
  verbreitet,  dass  in  einigen  Nachbargegenden  eine  grosse  Nachfrage
nach  Arbeitskräften  vorhanden  ist,  und  die  Arbeiter  beeilen  sich,  dorthin
zu  kommen.  Das  Gerücht  aber  war  falsch,  und  in  der  Gegend,  von
der  die  Arbeiter  fortzogen,  entsteht  ihrer  Abwanderung  wegen  ein  Mangel
an  Arbeitskräften,  und  die  Löhne  steigen.
So  schwankend  und  unsicher  ist  die  Lage  der  "Wanderarbeiter  in
den  neurussischen  Gouvernements.  Mehrere  Wochen  liegen  sie  auf  den
Marktplätzen  in  der  Hoffnung,  Arbeit  unter  günstigen  Bedingungen  zu
finden.  Oft  aber  kommt  es  vor,  dass  sie  die  richtige  Zeit  verpassen.
Es  ist  leicht  zu  sehen,  dass  unter  solchen  Umständen  bei  den  Arbeitern
Niedergeschlagenheit,  Verzweiflung  und  der  Wunsch,  unter  allen  Umständen ­
  sich  Arbeit  zu  verschaffen,  keimt.  Jeder  neue  Konkurrent  wird
sehr  unfreundlich  aufgenommen,  und  oft  kommt  es  vor,  dass  zwischen  den
neu  angekommenen  und  den  früher  gekommenen  arbeitslosen  Arbeitern

')  Ibid  S.  32.
2)  Ibid  S.  32.
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        173

J

Streitigkeiten  und  auch  Schlägereien  entstehen.  Die  neuangekommenen
  Arbeiter  werden  auf  die  AAärkte  nicht  zugelassen  und  müssen
weiterwandern.  Ohne  Arbeit  und  ohne  Aussicht  auf  eine  solche  in
nächster  Zukunft,  ohne  Verköstigung,  da  sie  den  vom  Hause  mitgenommenen ­
  Proviant  verzehrt  haben,  ohne  Geldmittel  und  ohne  Wohnungen,
wochenlang  unter  freiem  Himmel  hausend,  geraten  die  Arbeiter  oft  in
eine  so  verzweifelte  Stimmung,  dass  sie  ihre  Unzufriedenheit  jeden  Tag
lauter  ausdriicken,  bis  sie  sich  schliesslich  zu  offenen  Revolten  entschliessen.
  ln  letzter  Zeit,  besonders  bei  den  fortwährenden  politischen
Gährungen,  nehmen  solche  Arbeitslose  teil  an  verschiedenen  Unruhen,
Demonstrationen  u.  dgl.  Aber  auch  in  den  früheren,  ruhigeren  Zeiten  kam
es  ziemlich  oft  zu  Aufständen.  Sehr  oft  brechen  diese  auf  den  Eisenbahnstationen ­
  aus,  wo  die  Arbeiter  mehrere  Tage  auf  dem  Perron  liegen
und  weder  eine  Arbeit  finden,  noch  wegen  Mangel  an  Geld  nach  Hause
abreisen  können.  Da  die  Behörden  die  Arbeitslosen  als  unruhiges  und
politisch  unerwünschtes  Element  betrachten,  werden  sie  oft  auf  Staatskosten ­
  in  ihre  Heimat  zurückgeschickt.
Auf  solche  Weise  gehen  durch  die  Ungeregeltheit  der  Wanderung
viele  Kräfte,  viel  Zeit  und  grosse  Geldmittel  verloren.  Nach  einigen
Berechnungen  soll  der  Geldwert  des  Zeitverlustes  der  vergebens  wandernden
Arbeiter  —  angenommen,  dass  der  Tagelohn  im  Durchschnitt  25  Kop.
beträgt  —  nicht  weniger  als  vier  Millionen  Rubel  erreichen.  Trotz  aller
dieser  ungeheuerlichen  Zustände  sowohl  auf  der  Wanderung  wie  auch
auf  den  Arbeitermärkten,  trotz  des  Schadens,  denn  dieses  Chaos  den
Arbeitgebern  verursacht,  haben  weder  die  letzten  noch  die  Regierung
Massnahmen  ergriffen,  um  die  Wanderung  der  Hunderttausende  zu
regulieren.  Es  sind  keine  Arbeitsnachweise,  keine  Arbeitsbureaus  vorhanden,
auch  fehlt  es  überhaupt  an  zuverlässigen  und  zeitigen  Nachrichten  über
die  Ernteaussichten.  Zwar  diskutiert  man  über  verschiedene  Massnahmen
sehr  viel  auf  allen  Kongressen  der  Landwirte,  in  allen  Semstwos,  aber
es  ist  bis  jetzt  entweder  zu  unzweckmässigen  oder  zu  gar  keinen  Massnahmen ­
  gekommen.  Das  Wenige,  das  für  die  Regulierung  und  Verbesserung ­
  des  ländlichen  Arbeitsmarktes  geschehen  ist,  hat  man  den
Semstwos  zu  danken.  Sie  waren  es  —  die  Semstwos  vom  Gouv.  Cherson
und  Samara  allen  voran  —,  die  die  sog.  Naturalverpflegungsstationen
errichtet  haben.  Von  diesen  Anstalten  haben  wir  schon  gesprochen.
Hier  sei  nur  bemerkt,  dass  auch  diese  das  Bedürfnis  nach  einer
Regulierung  der  Wanderungen  sowohl  aus  anderen  Gouvernements,
als  auch  innerhalb  Neurusslands  nicht  befriedigen  und  auch  nicht  befriedigen ­
  können.
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        m

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—■  174  —
Sie  sind  Veranstaltungen,  die  nur  für  die  hygienische,  sanitäre
Hilfeleistung  und  für  Verköstigung  der  Wanderarbeiter  zu  sorgen  haben,
wenn  diese  an  Ort  und  Stelle  sind.  Die  wandernden  Hunderttausende
von  Arbeitern  zu  Hause  noch  über  die  Nachfrage  nach  Arbeitern  auf
dem  Laufenden  zu  erhalten  und  auf  solche  Weise  die  Wanderung  zu
regulieren,  ist  nicht  die  Aufgabe  solcher  Naturalverpflegungsstationen.
Und  wenn  sie  auch  dazu  bestimmt  würden,  könnten  sie  nicht  viel  leisten,
da  sie  meist  nur  in  den  neurussischen  Gouvernements  vorhanden  sind
und  bei  der  politischen  Unselbständigkeit  und  Beargwöhnung  jeder
privaten  —  selbst  auch  der  von  den  Semstwos  ausgehenden  —  initiative,
wären  sie  nicht  im  Stande,  sich  mit  den  entfernteren  Gouvernements  in
Verbindung  zu  setzen.
So  bleibt  das  dringende  Bedürfnis  nach  Publizität  des  Arbeitsmarktes ­
  und  nach  Arbeitsnachweisen  noch  immer  unbefriedigt,  und  die
chaotischen  Zustände  in  der  Wanderung  der  Landarbeiter  nach  Neurussland ­
  dauern  fort.
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        175

Kapitel  VII.
Der  Arbeitsvertrag.
Die  Beziehungen  zwischen  Arbeitgeber  und  Lohnarbeiter.
!m  engen  Zusammenhänge  mit  dem  chaotischen  Zustande  des
Arbeitsmarktes  in  den  neurussischen  Gouvernements  stehen  auch  die
meistens  sehr  unfreundlichen  Beziehungen  zwischen  dem  Arbeitgeber  und
den  Arbeitern  und  viele  Eigentümlichkeiten  des  Arbeitsvertrages.
Jetzt  wird  der  Arbeitsvertrag  in  der  Regel,  einige  entferntere
Gegenden  ausgenommen,  auf  dem  Arbeitermarkte  selbst  abgeschlossen.
Dagegen  wurden  früher  von  dem  Arbeitgeber  andere  Mittel  angewandt,
um  sich  Arbeitskräfte  möglichst  sicher  und  billig  zu  verschaffen.
Vor  10  15  Jahren  war  es  bei  den  neurussischen  Gutsherren
üblich,  die  Arbeiter  im  Winter  durch  Agenten  anzuwerben.  Die  Agenten
kamen  in  der  Zeit,  wenn  die  Lage  der  Bauern  in  den  südwestlichen
oder  Zentral-Gouvernements  am  schwierigsten  war.  Im  Herbst,  wenn
die  Bauern  alle  Abgaben  und  Steuern  und  die  Rückstände  von  den
Ablösungszahlungen  zu  zahlen  haben,  brauchen  sie  am  dringendsten
Geldmittel.  Sie  verkaufen  entweder  das  Getreide  zu  billigeren  Preisen
oder  verdingen  sich  als  Lohnarbeiter,  nur  um  bares  Geld  zu  gewinnen.
Da  waren  die  Agenten  aus  den  neurussischen  Gouvernements  sehr  willkommen. ­
  Sie  gaben  immer  eine  gewisse  Summe  bares  Geld  als  Vorschuss ­
  und  verstanden  die  Bauern  als  Lohnarbeiter  für  die  südrussischen
Güter  durch  verschiedene  Kontrakte  zu  binden.  Es  versteht  sich  von
selbst,  dass  die  Bauern'  in  solchen  Fällen  eine  niedrigere  Summe  bekamen, ­
  als  wenn  sie.  sich  im  Sommer  am  Arbeitsorte  hätten  verdingen
können.  Die  Löhne  kamen  auf  solche  Weise  dem  Gutsherrn  anderthalbmal
  billiger.
Die  grossen  Gutswirtschaften  schickten  ihre  Agenten  in  verschiedene
Gouvernements  (Kiew,  Polfawa,  Tschernigow,  Podolien,  Minsk  u.  a.  m.),
um  mit  Hilfe  der  Altmänner  und  Gemeindeschreiber  Arbeiter  anzuwerben.
Dies  geschah  folgenderweise:  Vor  allem  bekamen  die  Altmänner  und
Gemeindeschreiber  Essen  und  Trinken,  dann  riefen  sie  die  Bauern  zusammen, ­
  die  viel  Rückstände  schuldig  waren.  Es  wurde  ihnen  vorgeschlagen, ­
  sich  an  die  und  die  Gutswirtschaften  in  den  südrussischen
        <pb n="185" />
        176

Gouvernements  zu  verdingen.  Die  Arbeiter  erhielten  einen  Vorschuss,
gewöhnlich  nicht  mehr  als  20  Rubel.  Die  Altmänner  und  Gemeindeschreiber ­
  aber  erhielten  je  5—10  Rubel  für  ihre  Dienste  vom  Agenten
und  30  Kopeken  von  jedem  sich  verdingenden  Arbeiter.  Die  Agenten
zogen  es  immer  vor,  die  Arbeiter  mit  Hilfe  der  Dorfbehörde  zu  werben,
da  sie  dadurch  der  Arbeiter  sicher  waren.  Gesetzt  den  Fall,  dass  diese
ihren  Pflichten  nicht  nachgekommen  wären,  wären  sie  durch  die  Dorfbehörde ­
  so  gedrängt  worden,  dass  sie  es  vorgezogen  hätten,  selbst  unter
schweren  Bedingungen  in  den  Gutswirtschaften  zu  arbeiten.  Diese
Werbung  von  Arbeitern  durch  wandernde  Agenten  hat  sich  noch  hier
und  da  z.  B.  in  Bessarabien  in  sehr  geringem  Masse  erhalten.  So  finden
wir  in  den  Schriften  des  Komitees  für  die  Beratung  über  die  Nöte  der
Landwirtschaft  in  Bessarabieir  im  Jahre  1902  genau  dieselbe  Beschreibung ­
  von  solcher  Werbung  von  Arbeitskräften,  wie  sie  vor  15—20  Jahren
überall  in  Südrussland  üblich  war.  Auch  jetzt  werden  noch  immer  in
Podolien  die  Arbeiter  schon  im  Januar  für  die  Gutswirtschaften  in  Bessarabien ­
  gedungen.  Die  Agenten  erhalten  eine  unbeschränkte  Vollmacht
von  dem  Gutsherrn.  Sie  mieten  die  Arbeiter  für  niedrigeren  Lohn,  ja
sie  geben  nicht  mehr  als  die  Hälfte  des  vom  Gutsherrn  bestimmten
Lohnes.  Für  Nichtausführung  der  befohlenen  Arbeiten  hat  der  Arbeiter
nach  dem  Vertrage  das  Doppelte  des  Vorschusses  dem  Gutsherrn  zurückzuerstatten. ­
  Da  es  aber  wieder  Sache  des  Agenten  ist,  dieses  Strafgeld ­
  von  dem  Arbeiter  einzuziehen,  so  nötigt  der  Agent  den  Arbeiter,
sich  wieder  für  das  nächste  Jahr  zu  verdingen,  da  dies  das  einzige  Mittel
ist,  um  von  der  Bezahlung  des  Strafgeldes  befreit  zu  werden.  Mit  der
Zeit  ist  diese  Methode,  sich  Arbeitskräfte  zu  verschaffen,  vollständig  unzulänglich ­
  geworden.  Es  kommen  öfters  Vertragsbrüche  seitens  der  Arbeiter ­
  vor,  die  in  den  Jahren  der  höheren  Löhne  gar  nicht  zu  dem  Arbeitgeber ­
  kamen,  dem  sie  sich  verpflichtet  hatten.  Es  begannen  unaufhörlich ­
  Klagen  über  Kontraktbrüche  seitens  der  Arbeiter.  Mit  der  Zunahme
der  Abwanderung  und  mit  dem  Steigen  der  Löhne  begannen  auch  die
Arbeiter,  auf  solche  Notverpflichtungen  zu  verzichten.  Je  grösser  einerseits ­
  das  Angebot  von  Arbeitskräften  seitens  der  einheimischen  bäuerlichen
Bevölkerung  und  anderseits  die  Zuströmung  der  Wanderarbeiter  wurde,
und  je  mehr  die  Verwendung  landwirtschaftlicher  Maschinen  zunahm,
desto  mehr  nahmen  die  Arbeitgeber  von  solchen  Werbungen  Abstand.
Auch  beim  Verdingen  der  Arbeiter  auf  den  Arbeitsmärkten  sind
verschiedene  Ueberbleibsel  der  alten  Zeit  immer  noch  vorhanden.  Von
den  Agenten,  die  auf  den  Märkten  Arbeiter  suchen,  werden  diese  mit
Essen  und  Trinken  reichlich  traktiert  und  oft  kommt  es  vor,  dass  die
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        12

—  177  —
hungrigen  und  von  dem  langen  Warten  auf  Arbeit  ermüdeten  Arbeiter
für  einmal  gutes  Essen  und  viel  Schnaps  sich  für  niedrige  Löhne  verdingen. ­
  In  einigen  Fällen  werden  den  Arbeitern  ihre  Joppen  genommen  als
Unterpfand,  dass  sie  in  die  Gutswirtschaft  kommen.  Am  häufigsten  aber
werden  ihnen  die  Pässe  genommen.  Einige  Agenten  machen  sich  einen
Beruf  aus  der  Werbung  der  Arbeiter  auf  den  Märkten,  manche  verstehen
noch  einen  guten  Verdienst  herauszuschlagen.  Sie  dingen  die  Arbeiter
zuerst  für  einen  höheren  Lohn  und  ziehen  sich  dafür  von  allen  Arbeitern
einige  Rubel  ein,  dann  übergeben  sie  diese  Arbeiter  einem  anderen  Arbeitgeber, ­
  um  von  diesem  auch  belohnt  zu  werden.  So  vollzieht  sich
ein  Handel  mit  Menschen,  wie  zur  Zeit  der  Leibeigenschaft.
Aber  auch  diese  Methoden  werden  immer  mehr  durch  die  gewöhnlichen ­
  Vertragsabschlüsse  verdrängt.  Ein  steigendes  Verständnis  für  ihre
Interessen  ermöglicht  den  Bauern,  sich  gegen  die  verschiedenen  Praktiken ­
  der  Ausbeutung  und  Uebervorteilung  seitens  der  Arbeitgeber  zu
wehren.
Sind  die  Arbeiter  gedungen  und  auf  die  Gutswirtschaft  gebracht,
so  beginnt  für  sie  jetzt  eine  reine  Leidenszeit.  Wie  die  Nahrungszustände
und  Wohnungsverhältnisse  sind  und  wie  es  mit  der  Arbeitszeit  auf  den
Latifundien  steht,  haben  wir  schon  im  vorangehenden  Kapitel  gesehen.
Jetzt  haben  wir  nur  die  rechtliche  Stellung  des  Landarbeiters  zu  erörtern. ­

Es  gibt  zweierlei  Arbeitsverträge,  schriftliche  und  mündliche.  Die
ersten  kommen  seltener  vor.  Die  meisten  Arbeiter  sind  Analphabeten.
Aber  da  die  Arbeitgeber  die  schriftlichen  Verträge  immer  nur  zu  ihren
Gunsten  auszulegen  verstehen,  so  verzichten  auch  die  des  Schreibens
kundigen  Arbeiter  auf  die  schriftlichen  Arbeitsverträge.  Dazu  kommt
noch,  dass  das  Gesetz  vom  12.  Juni  1886  keine  bestimmte  Vorschrift
darüber  festsetzt.
Die  schriftlichen  Verträge  werden  am  meisten  nur  mit  den  gelernten ­
  oder  mit  den  Jahresarbeitern,  auch  mit  dem  Gesinde,  abgeschlosen.
  (Im  Anhang  wird  ein  solcher  Vertrag  als  Beispiel  aufgeführt.)
Beim  Verdingen  der  Arbeiter  auf  den  Arbeitsmärkten  ist  es  sogar  unmöglich, ­
  schriftliche  Verträge  mit  mehreren  Dutzenden,  oft  auch  mit  Hunderten ­
  von  Arbeitern  abzuschliessen.  Die  Tagelöhner  werden  meistens
nur  für  1—2  Wochen  gedungen,  sodass  die  Abfassung  schriftlicher  Verträge ­
  als  Zeitverlust  betrachtet  wird.
Folgendes  Bild  wird  uns  über  das  Verdingen  der  Arbeiter  entworfen: ­
  «Eine  Masse  von  Arbeitern  umringt  den  Agenten  und  über  die
Köpfe  hinüber  übergibt  einer  nach  dem  andern  seinen  Pass.  Die  Pässe
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        178

sind  rasch  gezählt  und  zusammengelegt  und  damit  ist  der  Kontrakt  abgeschlossen. ­
  Die  Arbeiter  setzen  sich  auf  die  Fuhrwerke  und  werden,
von  dem  Verwalter  begleitet,  auf  das  Gut  geführt.  Es  ist  keine  Zeit,
sich  mit  schriftlichen  Kontrakten  abzugeben.»
Die  mündlichen  Verträge  werden  oft  zu  Ungunsten  der  Arbeiter
ausgelegt.  —  Das  Gesetz  vom  Jahre  1886  gibt  keine  obligatorischen
Bestimmungen  über  die  Schriftlichkeit  der  Verträge.  Es  überlässt  sie
dem  Belieben  beider  Parteien.  Es  gestattet  auch  dem  Arbeitgeber,  die
Verträge  mit  den  Arbeitern  auch  in  der  Form  der  sog.  «Vertragsschriften»
abzuschliessen.  Die  spezifische  Eigentümlichkeit  solcher  Vertragsschrift
ist  die,  dass  der  Arbeitgeber  darin  solche  Bedingungen  aufnehmen  kann,
die  durch  das  Gesetz  verboten  sind.  Wie  man  aus  der  im  Anhang  angeführten ­
  Verlragsschrift  sieht,  sind  darin  keine  Bestimmungen  über  die
Nahrungs-  und  Wohnungsverhältnisse  enthalten;  auch  die  Arbeitszeit
und  die  Feiertage  setzt  tatsächlich  nur  der  Arbeitgeber  fest.  Der  Arbeiter ­
  aber  wird  nur  verpflichtet,  sich  nicht  zu  weigern,  jede  vom  Arbeitgeber ­
  aufgetragene  Arbeit  auszuführen.  Auch  enthält  das  Gesetz  vom
Jahre  1886  keine  Bestimmungen  über  die  Nahrungs-  und  Wohnungszustände. ­
  Zwar  lautet  der  Art.  32,  dass  die  Nahrung  —•  wenn  der  Arbeiter ­
  bei  Verköstigung  gedungen  wird  —  befriedigend  sein  muss  und
«der  Nahrung  entsprechen  soll,  an  die  der  Arbeiter  gewöhnt  ist»,  doch
da  das  Gesetz  dem  Arbeitgeber  keine  Strafe  bei  Nichterfüllung  dieser
Bestimmung  androht,  so  kommt  dieser  Artikel  niemals  zur  Anwendung.
Das  Gesetz  verbietet  einen  Vertrag  für  längere  Zeit  als  auf  ein  Jahr.
Keine  Strafe  erhält  der  Arbeitgeber  für  Nichtbezahlung  des  Lohnes  an
den  Arbeiter;  er  ist  nur  verpflichtet,  diesem  in  einer  bestimmten  Frist
ho  Kop.  für  jeden  nichtbezahlten  Rubel  und  für  jeden  nichtbezahlten
Tag  auszuzahlen  (Art.  45).
Dagegen  kann  der  Arbeitgeber  den  Arbeiter  bei  eigenmächtigem
Verlassen  durch  die  Polizei  festnehmen  und  mit  einem  Monat  Haft  bestrafen ­
  lassen.  Die  Arbeiter  verlassen  trotz  dieser  Strafandrohung  den
Arbeitgeber  sehr  häufig.  Es  sind  ewige  Klagen  der  Arbeitgeber,  dass
die  Arbeiter  ihren  Verpflichtungen  nicht  immer  nachkommen.  Manchmal
sind  diese  Klagen  auch  nicht  ungerechtfertigt.  Es  kommt  sehr  oft  vor,
dass  die  Arbeiter,  die  am  Anfang  der  Saison  sich  zu  einem  niedrigen
Lohne  verdungen  haben,  zur  Zeit  der  Getreideernte,  wenn  die  Löhne  in
die  Höhe  gehen,  ihren  Arbeitgeber  verlassen  und  sich  auf  einem  anderen
Gute  gegen  höheren  Lohn  verdingen.  Das  geschieht  so  oft  und  so  regelmässig, ­
  dass  kein  Strafmittel,  auch  die  Verhaftung,  die  Arbeiter  davon
abhalten  kann.  Die  Haft  wird  von  den  Arbeitern  nur  als  eine  Ver-
        <pb n="188" />
        179

12

besserung  ihrer  Lage  betrachtet,  da  Wohnung  und  Nahrung,  auch  die
Behandlung  besser  als  bei  den  Gutsbesitzern  sind.
Der  Arbeiter,  der  seinen  Arbeitgeber  vor  Ablaut  der  bestimmten
Frist  willkürlich  verlassen  will,  macht  sich  ganz  unerträglich.  Er  arbeitet
so  schlecht  und  nachlässig,  dass  jeder  Tag  dem  Arbeitgeber  grossen
Verlust  bringt,  bis  dieser  vorzieht,  den  Arbeiter  zu  entlassen  und  einen
neuen  zu  dingen.  Dieses  Verlassen  der  Arbeitgeber  seitens  der  Arbeiter
wäre  aber  leicht  zu  vermeiden,  wenn  die  Gutsherren  den  Arbeitern,  die
von  ihnen,  bevor  die  Aussichten  auf  eine  gute  Ernte  feststanden,  gedungen ­
  wurden,  die  Löhne  bis  zur  üblichen  Höhe  erhöhen  würden.
Diese  freiwillige,  angemessene  Erhöhung  der  Löhne  wird  in  letzter  Zeit
in  einigen  grösseren  Gutswirtschaften  eingeführt,  und  es  wird  von  den
Gutsherren  selbst  zugegeben,  dass  man  damit  sehr  vieles  erzielen  kann.
«Die  Massnahmen,  die  Arbeiter  dadurch  zu  halten,  dass  man  ihnen  im
Falle  einer  guten  Ernte  die  Löhne  erhöht,  hat  zu  ganz  schönen  Resultaten ­
  geführt.  Die  Arbeiter  sind  daran  schon  so  gewöhnt,  dass  bei  uns
alles  ruhig  ist,  während  auf  den  Nachbargütern  die  Arbeiter  fortwährend
ab-  und  zuwandern.  Durch  diese  Massnahme  haben  wir  auch  das  erzielt, ­
  dass  jedes  Jahr  zu  uns  dieselben  Arbeiter  wieder  kommen.  Die  freiwilligen ­
  Lohnerhöhungen  schwanken  zwischen  3  und  10  Rubeln,  je  nach
Ausfall  der  Ernte  und  den  individuellen  Eigenschaften  der  Arbeiter  .  .  .
Vom  Standpunkte  der  Wirtschaftlichkeit  aus  sind  diese  Zuschüsse  für
das  Budget  gar  nicht  so  schwerwiegend,  da  sie  im  Durchschnitt  10  °/o
der  bezahlten  Löhne  nicht  überschreiten.  Und  für  diese  10  °/o  werden
wir  erstens  durch  ein  intensiveres  Arbeiten,  zweitens  —  was  vielleicht
noch  wichtiger  ist  -—  durch  verhältnismässig  gute  Beziehungen  zu  den
Arbeitern  entschädigt.» 1 )
Dasselbe  wird  auch  von  einer  der  grössten  Gutswirtschaften,  von
der  von  Faltz-Fein,  berichtet.
Viel  öfter  als  der  niedrigen  Löhne  wegen  verlassen  die  Arbeiter
den  Arbeitgeber  der  unerträglichen  Nahrung  und  Wohnung  halber.  Von
den  bei  den  Landhauptmännern  im  Gouv.  Cherson  in  den  Jahren  1894—96
stattgefundenen  1695  Prozessen  zwischen  Arbeitern  und  Arbeitgebern
werden  als  Ursachen  bezeichnet:  zu  niedrige  Löhne  in  286  Fällen,  in
248  übermässige  Arbeit,  in  174  zu  schlechte  Nahrung,  in  52  Nichthalten
des  Vertrages  seitens  der  Arbeitgeber;  hauptsächlich  Nichtbezahlung  des
Lohnes.  (Für  25  Fälle  sind  keine  Ursachen  angegeben.)  «Zur  Schande

')  Ein  Vortrag  von  A.  A.  Jaroschko  (ein  Grossgrundbesilzer  in  Taurien)  in  der
landwirtschaftlichen  Gesellschaft  in  Moskau.
        <pb n="189" />
        unserer  Gutsbesitzer  und  der  meisten  Pächter  in  Bessarabien  muss  man
zugeben,»  sagt  der  von  uns  schon  zitierte  Gutsbesitzer  Brosschniowsky,
«dass  sie  geneigt  sind,  für  einige  Sommermonate  den  Arbeiter  bis  zum
äussersten  auszunützen,  indem  sie  diesen  schlecht  ernähren  und  übermässig ­
  arbeiten  lassen,  manchmal  sogar  schlagen.  Viele  kontraktlich
gebundene  Arbeiter  verlassen  mit  Fluchen  ihre  Arbeitgeber,  manche
lassen  auch  ihre  Pässe  und  verdientes  Geld  zurück,  nur  um  möglichst
schnell  zu  fliehen.  In  letzter  Zeit  aber,  durch  bittere  Erfahrung  belehrt,
geben  wenige  Arbeiter  den  Gutsherren  mehr  ihre  Pässe.  So  verlieren
sie  beim  eigenmächtigen  Verlassen  der  Gutswirtschaft  nur  ihr  Geld  und
können  sich  noch  anderweitig  verdingen.  Es  gibt  freilich  auch  moralisch
minderwertige  Arbeiter,  die  ihre  Arbeitgeber  ohne  genügenden  Grund
im  Stiche  lassen,  aber  diese  bilden  nur  eine  geringe  Zahl,  nicht  mehr
als  2—3  °/o  von  allen  Arbeitern.»
Es  kommt  auch  oft  vor,  dass  die  Arbeitgeber,  die  ihre  Arbeiter
vor  Ablauf  der  bestimmten  Frist  entlassen  möchten,  ihnen  das  Bleiben
in  ihrer  Stellung  unmöglich  machen.  Eine  gewisse  Erklärung  finden
diese  nicht  zu  billigenden  Massnahmen  der  Gutsherren  in  der  Unmöglichkeit, ­
  den  Bedarf  an  Arbeitskräften  im  Voraus  festzustellen.  Es  kommt
oft  vor,  dass  man  im  Frühjahr,  sogar  am  Anfang  des  Sommers,  den  Saatenstand ­
  für  befriedigend  hält,  kurz  vor  der  Ernte  aber  findet,  dass  die
Zahl  der  gedungenen  Arbeiter  den  Bedarf  übersteigt.  Da  der  Gutsherr
keine  Lust  hat,  die  Arbeiter  umsonst  zu  halten,  so  beginnt  er,  sie  durch
schlechte  Nahrung,  Wohnung,  durch  übermässige  Arbeitszeit,  durch  Bestrafung ­
  aus  jedem  unbedeutenden  Anlass,  ja  sogar  durch  Prügelstrafen
zu  reizen,  ihn  vor  Ablauf  der  bestimmten  Frist  zu  verlassen.
Für  einen  willkürlichen  Feiertag  wird  der  Arbeiter,  dem  Gesetz  nach,
durch  den  Abzug  des  doppelten  Tagelohnes  von  seinem  Wochenverdienst
gestraft  (Art.  50  u.  51).  Auch  der  krank  gewordene  Fristarbeiter  pflegt
einer  Strafe  unterworfen  zu  werden,  indem  der  Arbeitgeber  von  dem
Fristlohn  des  Arbeiters  für  jeden  Krankheitstag  einen  doppelten  Tagelohn
in  Abzug  bringt.  Der  Tagelohn  wird  nicht  dem  Fristlohn  gemäss,  sondern ­
  nach  der  auf  dem  Arbeitermarkt  zur  Zeit  der  Krankheit  herrschenden ­
  Lohnhöhe  berechnet.
Dem  Gesetz  nach  wird  der  Arbeiter  für  eine  Unhöflichkeit  dem
Arbeitgeber  und  den  Mitgliedern  seiner  Familie  gegenüber  (siehe  den
Anhang)  wie  auch  für  Ungehorsam  dem  Arbeitgeber  oder  dem  Gutsverwalter ­
  gegenüber  mit  einem  Monat  Haft  bestraft  (Art.  3  Absclin.  III).
Dem  Arbeitgeber  wird  aber  ausserdem  noch  gestattet,  jede  Unhöflichkeit
seitens  des  Arbeiters  ihm  gegenüber  durch  den  Abzug  des  doppelten
        <pb n="190" />
        181

Tagelohnes  zu  bestrafen  (Art.  50  u.  51).  Zwar  spricht  das  Gesetz  davon,
dass  die  Behandlung  des  Arbeiters  eine  gute  sein  soll,  da  aber  dem
Arbeitgeber  für  den  Fall  des  Zuwiderhandelns  keine  Strafe  angedroht  wird,
für  den  Arbeiter  aber  die  Unhöflichkeit  seitens  des  Arbeitgebers  kein  gesetzmässiger
  Grund  für  das  Verlassen  der  Stellung  ist,  so  wird  der
Artikel,  der  dem  Arbeitgeber  gute  Behandlung  seiner  Leute  vorschreibt,
nur  als  eine  Empfehlung  betrachtet.
Das  Gesetz  gestattet  dem  Arbeiter,  ohne  Kündigung  aus  dem  Dienste
zu  gehen,  falls  er  eine  tätliche  Beleidigung  erlitten  hat.  Aber  eine  solche
gehört  zu  der  gewöhnlichen  Behandlung  des  Arbeiters  durch  den  Gutsverwalter. ­
  Auch  die  Prügelstrafe  kommt  nicht  selten  vor.  Dem  Gesetz
nach  hat  der  Arbeiter  das  Recht,  den  Arbeitgeber  für  jede  Ungesetzmässigkeit ­
  zu  verklagen.  Wenn  aber  die  Klage  des  Arbeiters
nicht  beachtenswert  gefunden  wird,  so  wird  die  Zeit,  die  das
Gerichtsverfahren  in  Anspruch  genommen  hat,  so  angesehen,
als  hätte  der  Arbeiter  eigenmächtig  gefeiert  (Art.  56).  Für  den
willkürlichen  Feiertag  aber  wird,  wie  schon  erwähnt  wurde,  der  Arbeiter
durch  Abzug  des  doppelten  Tagelohnes  von  seinem  Verdienst  gestraft.
Durch  dieses  Gesetz  ist  also  der  Arbeitsvertrag  einseitig  zu  Gunsten
der  Arbeitgeber  geordnet,  während  aber  die  Arbeiter  vollständig  schutzlos ­
  gelassen  werden.  Dadurch,  dass  der  Arbeitgeber  in  allen  Fällen  unbestraft ­
  bleibt,  wird  die  auch  ohnehin  unerträgliche  Lage  des  Arbeiters  noch
verschlimmert.  Der  Arbeiter  wird  nicht  als  eine  Person,  sondern  als  eine
Sache,  eine  Ware,  lediglich  als  Mittel  zum  Gelderwerb  behandelt.
«Einem  ist  Gefängnis  bestimmt,  mir  aber  —  der  Gutshof»,  —  sagt
ein  geflügeltes  Wort  der  Landarbeiter  in  Südrussland.  Niemand  gewährt
ihnen  Schutz.  Organisationen  —  gewerkschaftliche  oder  politische  —
sind  nicht  vorhanden.  Das  Klassenbewusstsein  ist  nur  gering  entwickelt.
Erst  in  der  letzten  Zeit  unter  dem  Einfluss  der  starken  Propaganda
seitens  der  revolutionären  Parteien  nehmen  die  Landarbeiter  Teil  an  der
russischen  Agrarbewegung.  Grosse  Massen  von  Bauern  und  von  Landarbeitern ­
  gehören  zum  Bauernbund,  der,  wie  bekannt,  über  fünfzig  seiner
Vertreter  unter  den  Abgeordneten  der  Reichsduma  zählte. 1 )  Schon  vor
8—  10  Jahren  waren  Landarbeiterrevolten  sehr  häufig.  Sie  trugen  aber
immer  einen  planlosen,  chaotischen  Charakter,  wie  das  ganze  Leben  der
Landarbeiter  überhaupt.  Erst  in  der  letzten  Zeit  treten  die  Landarbeiter,

')  Geschrieben  zur  Zeit  der  ersten  Reichsduma.  Seit  dieser  Zeit  hat  sich  das
Klassenbewusstsein  der  Landarbeiter,  wie  die  oppositionelle  Stimmung  unter  der  Bauernschaft ­
  überhaupt,  sehr  gesteigert.
        <pb n="191" />
        182

/

wenn  auch  nur  vorübergehend,  vereint  und  als  ein  Ganzes  den  Arbeitgebern ­
  gegenüber.  Die  letzten  Jahre  bilden  in  der  südrussischen  Landwirtschaft ­
  eine  Periode  der  fortwährenden,  planmässig  organisierten  Landarbeiterstreiks. ­

Das  bewog  die  Arbeitgeber,  auf  eine  beschleunigte  Veröffentlichung
des  neuen  Gesetzes  über  die  Landarbeiter  zu  dringen.  Schon  von  Anfang ­
  an  waren  die  Gutsbesitzer  mit  dem  Gesetz  vom  Jahre  1886  unzufrieden. ­
  Durch  ihre  Forderungen,  Denkschriften  und  Resolutionen  auf
allen  landwirtschaftlichen  Kongressen  angetrieben,  bemühte  sich  die  Regierung, ­
  ein  neues  Gesetz  über  die  Landarbeiter  auszuarbeiten  und  in
verschiedenen  Kommissionen  beraten  zu  lassen.  Seit  den  90er  Jahren
war  immer  eine  Kommission  vorhanden,  die  sich  mit  dem  Gesetz  über
die  Landarbeiter  beschäftigte.  Die  Berichte  dieser  Kommissionen  wurden
unter  alle  Semstwos,  landwirtschaftliche  Gesellschaften  und  private  Latifundienbesitzer ­
  verteilt,  um  deren  Gutachten  zu  hören.  Die  Meinungen
gingen  so  schroff  auseinander,  dass  der  Gesetzentwurf  nicht  zum  Abschluss ­
  gebracht  werden  konnte.
Das  alte  Gesetz  vom  Jahre  1886  fanden  die  Gutsbesitzer  besonders
deshalb  unbefriedigend,  da  die  den  Arbeitern  angedrohte  Strafe  für  das
willkürliche  Verlassen  des  Dienstes  nur  einen  Monat  Haft  betrug.  Abgesehen ­
  von  wenigen  Ausnahmen,  die  die  liberalen  Semstwos  bildeten,
war  es  fast  die  allgemeine  Forderung,  einige  Artikel  des  Strafgesetzbuches
auf  den  'Kontraktbruch  der  Arbeiter  auszudehnen.  Man  wollte  die  Verletzung ­
  des  privatrechtlichen  Vertrages  durch  das  öffentlich-rechtliche ­
  Strafgesetz  bestrafen!
Und  diese  Bestrebungen  der  Gutsbesitzer  sind  jetzt  erreicht.  Am
15.  April  1906  hat  die  Regierung  ein  neues  Gesetz  über  die  Landarbeiter
veröffentlicht,  das  offiziell  «Massnahmen  gegen  die  Streiks  der  Landarbeiter» ­
  genannt  wird.  Unter  dem  Einfluss  der  Agrarbewegungen  erst
in  der  letzten  Zeit  in  Eile  ausgearbeitet,  bezweckt  das  Gesetz  einerseits
die  Streiks  der  Landarbeiter  zu  unterdrücken,  anderseits  die  Gutsbesitzer
in  dem  Kampfe,  den  die  Bureaukratie  mit  dem  russischen  Volke  führt,
an  die  Seite  dieser  zu  locken.
Für  das  willkürliche  Verlassen  seines  Arbeitgebers  wird  jetzt  der
Arbeiter  mit  13  Monaten  Gefängnis  bestraft.  Jede  Organisation  der
Landarbeiter  wird  strengstens  untersagt.  Die  Teilnehmer  an  einer  Arbeiterkoalition, ­
  die  auch  den  Streik  als  Mittel  für  die  Wahrung  ihrer  Interessen
bezweckt,  werden  mit  Festung  von  16  Monaten  bis  zu  4  Jahren,  im
letzten  Falle  auch  mit  dem  Verlust  einiger  besonderer  Rechte  bestraft.

/
        <pb n="192" />
        183

Für  Beteiligung  an  Streiks  werden  die  Arbeiter  mit  Gefängnis  von
6  Monaten  bis  zu  einem  Jahre,  oder  mit  3  Monaten  Haft  bestraft.  Auf
die  Agitation  zu  einem  Streik  steht  Gefängnishaft  von  2  -8  Monaten,  auf
die  Boykottierung  der  Streikbrecher  Gefängnis  von  4—16  Monaten.
So  führt  das  Gesetz  vom  15.  April  1906  nicht  nur  keine  Verbesserungen ­
  für  die  Landarbeiter  ein,  sondern  verschlimmert  sogar  nur  ihre
Lage,  indem  es  sie  jeder  Möglichkeit,  ihre  Interessen  zu  schützen,  beraubt.
Es  ist  nicht  zu  bezweifeln,  dass  das  neue  Gesetz,  das  von  der  Presse
schon  «Zuchthausgesetz»  genannt,  die  Streiks  der  Landarbeiter  und  die
Entwickelung  der  ländlichen  Arbeiterbewegung  nicht  im  Geringsten  hemmen
kann.  Die  politische  und  geistige  Entwickelung  der  Arbeiterklasse  wird
alle  Zuchthausverhältnisse  der  russischen  Bauernschaft,  wie  des  ganzen
Volkes  überhaupt,  hinwegfegen.
        <pb n="193" />
        184

Hnfiang  zum  fiap.  IU,
(Tabelle  LXXXVI)
Mangel  resp.  Ueberschuss  von  Arbeitskräften  nach  den  Mitteilungen  der
Grundbesitzer,  veröffentlicht  vom  Ackerbauministerium.
1.  Zur  Zeit  der  Bestellarbeiten:

Jahre

Bessarabien

Cherson

Taurien

Ekaterinoslaw  Dongebiet

1885

Mangel  nur  in
einem  Kreise

Ueberschuss
sowohl  der
Wanderarbeiter
wie  auch  der
einheimischen
Lohnarbeiter

Ueberschuss;
ein  Teil  der
Arbeiter  musste
ohne  Arbeit
nach  Hause
zurückkehren

Ueberschuss;  kein  Mangel
hie  und  da
unbedeutender
Mangel

1886

genügend

hie  und  da  Ueberschuss

Ueberschuss

1887

Ueberschuss;
viele  finden
keine  Arbeit

ein  Drittel  von
den  Arbeitern
findet  keine
Arbeit

Ueberschuss;  kein  Mangel
viele  fanden
keine  Arbeit

1888

überall
genügend

genügend

hie  und  da
Mangel

genügend  hie  und  da
Mangel

1889

hie  und  da
Ueberschuss

Ueberschuss

genügend,  überall
hie  und  da  genügend
Ueberschuss

1890

kein  Mangel

kein  Mangel

kein  Mangel

kein  Mangel  hie  und  da
Ueberschuss;
viele  fanden
keine  Arbeit

1891

kein  Mangel

grosser  Ueberschuss ­


kein  Mangel;  hie  und  da
Ueberschuss

1892

ein  Ueberschuss

kein  Mangel  hie  und  da
Ueberschuss

1893

Ueberschuss

kein  Mangel

hie  und  da
Ueberschuss

kein  Mangel

1894

geringer
Mangel

genügend

genügend;  hie
und  da  Mangel

genügend,  ob-  genügend
wohl  wenig
Wanderarbeiter

1895

genügend;
hie  und  da
Ueberschuss

kein  Mangel

Ueberschuss

keine  Wanderarbeiter;  kein
Mangel

1896

genügend

mit  wenig  Ausnahmen ­
  kein
Mangel

Ueberschuss

kein  Mangel;  fast  überall
hie  und  da  genügend
Ueberschuss  ;
zwei  Drittel
von  den  Wanderarbeitern ­

aus  dem  Kreise
Ober-Dnjepr
sind  aus  Qouv.
Cherson  und
Taurien  ohne
Arbeit  zurückgekommen ­
        <pb n="194" />
        185

(Tabelle  LXXXVII)
2.  Zur  Zeit  der  Heu-  und  Getreideernte:

J  all  re

Bessarabien

Cherson

Taurien

Ekaterinoslaw

Dongebiet

1885

kein  Mangel

grosser  Ueberschuss ­


Viele  sind  ohne  Arbeit  fortgegangen


1886

hie

und  da  Ueberschuss

1887

Ueberschuss

kein  Mangel

genügend;  viele
sind  ohne  Arbeit
fortgegangen

hie  und  da
Ueberschuss;
nur  zum
Schluss  ein
Mangel

1888

kleiner  Mangel

Mange!  in  vier
Kreisen

grosser
Mangel

grosser  Mangel;
wenig
Wanderarbeiter

unbedeutender
Mangel

1889

hie  und  da  ein  Ueberschuss

genügend

1890

genügend;  hie
und  da  Mange!

kein  Mangel

viele  finden
keine  Arbeit

hie  und  da
Ueberschuss

Ueberschuss

1891

kein  Mangel

ein  Ueberschuss

1892

viele  finden
keine  Arbeit

kein  Mangel

genügend

hie  und  da  Ueberschuss

1893

hie  und  da
Ueberschuss,  hie
und  da  Mangel

Mangel  bei  Einbringen ­
  des
Getreides  vom
Felde

hie  und  da  Mangel,  hie  und  da
Ueberschuss

kein  Mangel

1894

hie  und  da
Mangel

genügend

genügend;  hie
und  da  Mangel

geringer
Mangel

kein  Mangel

1895

kein  Mangel;
hie  und  da  nur
im  Juni

mit  geringen
Ausnahmen
kein  Mangel

genügend;  hie
und  da
Ueberschuss

hie  und  da
Ueberschuss;
viele  mussten
ohne  Arbeit
zurückkehren

kein  Mangel;
keine
Wanderarbeiter

1896

grosser
Ueberschuss

Ueberschuss

genügend;
hie  und  da
Ueberschuss

hie  und  da
Ueberschuss

mit  geringen
Ausnahmen
kein  Mangel
        <pb n="195" />
        Hnhang  zum  üap,  UIL

Arbeitsvertrag,
abgeschlossen  auf  einem  Gute  im  Kreise  Odessa  (Gouv.  Cherson)
mit  einem  Jahresarbeiter.
Am  habe  ich,  der  Unterzeichnete,  der  Sohn  eines  Soldaten,
nach  meinem  eigenen  Willen  und  mit  der  Genehmigung  der  Gemeinde
und  meines  Vaters  den  Kontrakt  mit  dem  Herrn  U.  abgeschlossen,  auf
Grund  welchen  Kontraktes  ich  mich  zu  Dienstleistungen  für  ein  Jahr  -
vom  15.  März  d.  J.  bis  zum  15.  März  f.  J.  —  bei  eigener  Kleidung  gegen
Entlohnung  mit  einer  Geldsumme  von  28  Rubeln  und  mit  8  Schafledern
und  einem  Paar  Basteln  verdinge.  Indem  ich  mich  für  alle  Arbeiten
verdinge,  die  entweder  von  Herrn  U.  oder  von  seinem  Gutsverwalter  angeordnet ­
  werden,  verpflichte  ich  mich:
Während  meiner  ganzen  Dienstzeit  immer  ehrlich  und  nüchtern  zu
sein  und  den  Herrschaften  selbst  Folge  zu  leisten;  in  dem  Falle  aber,
wenn  ich  mich  wider  diesen  Kontrakt  betrinke,  träge  werde  und  meine
Pflichten  vernachlässige,  ohne  Erlaubnis,  wenn  auch  nur  für  eine  Stunde,
fortgehe,  nicht  Folge  leiste,  oder  eine  Grobheit  jemandem  sage,  kurz  für
jede  Schuld  meinerseits  hat  Herr  U.  das  Recht,  von  meinem  Lohn  oder
Vermögen  eine  Strafe  abzuziehen  —  in  dem  Falle,  wenn  er  mich  nicht
zu  Gericht  ziehen  will  —  von  1—5  Rubel  je  nach  meiner  Schuld;  ich
habe  nicht  das  Recht,  etwas  darauf  zu  erwidern.  Ich  verpflichte  mich,
das  mir  anvertraute  Vermögen  vor  Verlust  und  Verderben  zu  schützen
und  für  jede  durch  meine  Nachlässigkeit  verlorene  oder  verdorbene  Sache
den  Wert  der  verlorenen  resp.  verdorbenen  Sache  zu  bezahlen.  Vor  dem
Ablauf  der  oben  bestimmten  Frist  darf  ich  unter  keinem  Vorwand ­
  meine  Stellung  verlassen;  Herr  U.  hat  das  Recht,  mich
zu  jeder  Zeit  zu  entlassen.  Für  den  Fall,  dass  ich  Herrn  U.  ohne
        <pb n="196" />
        187

seine  Erlaubnis  verlasse,  verpflichte  ich  mich,  eine  gesetzmässige  Geldstrafe ­
  zu  bezahlen.  Als  Vorschuss  habe  ich  zehn  Rubel  bekommen,  die
übrigen  werde  ich  mit  der  Zeit  bekommen  und  ich  darf  sie  nicht  im
Voraus  fordern.  Ich  darf  nur  diejenigen  Feiertage  feiern,  die  von  der
Qouvernementsverwaltung  bestätigt  sind;  doch  auch  an  diesen  Feiertagen
darf  ich  mich  nicht  weigern,  die  Hausarbeiten  auszuführen  oder  in  der
Nacht  —  nach  den  auf  dem  Gut  geltenden  Regeln  —  das  Arbeitsvieh
zu  hüten  oder  überhaupt  alle  anderen  Arbeiten  zu  verrichten.  Für  den
durch  das  Abweiden  oder  Abfressen  von  Getreide  verursachten  Schaden
bin  ich  zu  einer  Entschädigung  und  zwar  ohne  Gerichtsverfahren  verpflichtet. ­
        <pb n="197" />
        1904

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der  Arbeiterin
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136
52
152
73
65
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123
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134
86
110
86
150
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84
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139
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Ernteschwankungen ­


60
70
100
280
80
80  |
90
155
215
120
100
90
105
136
90
90
70
100
135
125

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der  Arbeiterin
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der  Arbeiterin
bei  Verköstigung ­


44
44
144
151
127
116
67
116
176
120
90
86
41
100
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90
69
127
120
109
i

Ernteschwankungen ­


vernements  auf  Grund  der  Angaben  des  Ackerbauministeriums.
Getreideernte.  (Anhang  5)
rien  Ekaterinoslaw  |  Dongebiet
        <pb n="203" />
        194

Dis  durchschnittlichen  Tagelöhne  des  Pferdearbeiters  in  den  neurüssischeh
Gouvernements  in  den  Jahren  1885  1904.
(labeile  XCI)  (in  Kopeken)  (Anhang  6)

in  den  Gouvernements ­


Bessarabien

Cherson

Taurien

Ekaterinoslaw

Dongebiet  1

\.  Tn  den  Feld-^varbeits-


  den  \den
Jahren

I

11

III

1

1
II  III

I

II

III

I

! 11

III

I

II

III

1885

115

135

175

110

120  140

160

155

135

100

125

120

112

150

120

1886

140

125

165

110

122  !  165

215

177

225

113

!  97

165

105

107

120

1887

120

160

128

120

115

145

125

160

100

150

165

120

175

160

1888

130

115

185

130

165  —

195

275

375

125

190

340

115

150

370

1889

170

105

155

125

110  !  170

100

—

200

100

95

110

170

100

180

1890

140

175

145

135

140  |  190

175

150

125

140

140

170

130

150

160

1891

185

115

125

110

ICO  135

260

115

125

115

108

160

185

—

155  8

1892

135

100

100

95

135  135

190

235

235

135

115

145

140

140

140 1

1893

115

205

205

120

180  180

175

255

345

165

215

215

140

180

345

1894

140

160

160

180

145  1145

260

230

230

215

150

150

150

185

185

1895

105

117

117

120

75  |  112

180

167

205

130

135

210

105

135

155

1890

130

115

110

130

95  130

185

200

195

125

137

170

135

125

190

1897

130

130

145

120

135  240

175

185

212

150

150

185

165

107

120

1898

135

155

150

140

110  1  214

175

210

222

155

140

236

140

140

185

1899

100

100

110

150

145  120

140

160

190

160

180

180

125

165

155

1900

115

105

120

130

145  150

195  j

195

190

150

160

195

183

140

210

1901

135

155

165

155

145  205

155  ■

190

220

150

135

165

140

135

160

1902

175

195

185

180

160  220

180  |

175

215

145

150

220

140

155

185

1903

155

190  '

215

190

225  i  285

185

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185

185

250

150

223

240

1904

135

105

125

170

145  ■  190

220  ■

260

248

165

170

250

180

175

200
        <pb n="204" />
        195

Akkordiohnsätze  auf  Grund  der  Angaben  des  Ackerbauministeriums.
(Tabelle  XC1I)  (in  Kopeken)  (Anhang  7)

1

Die

Gouverne-1883

  1884

1885

1886

1887

1888

1889

1890

1891

1892

1893

1894

1895

ments

Bessarabien

300

325

375

140

320

205

C

Cherson

60

130

75

175

130

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Taurien

150

143

195

225

175

175

125

125

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100

200

165

375

125

120

125

150

188

145

Dongebiet

100

137

215

125

85

172

205

Bessarabien

530

400

300

500

350

615

385

300

540

330

c
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Cherson

245

220

200

400

300

260

150

255

230

c

!  ü

i

Taurien

175

310

540

300

125

210

193

180

1

E

Ekatcrinoslaw

160

260

180

350

150

220

220

235

315

250

Dongebiet

250

160

295

275

260

200

280

330

Bessarabien

825

435

430

650

550

500

500

330

1385

c

&amp;lt;U

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Cherson

290

376

472

975

250

450

275

280

1000

&amp;lt;U

Taurien

400

550

1570

280

350

255

610

&amp;lt;u

T3

jj

V-.

Ekaterinoslaw

190

350

440

T050

270

250

330

360

1000

ij

o

Dongebiet

350

250

388

,1320

|  570

475

335

|  560

1120

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        <pb n="205" />
        Getreideernte

Heuernte

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Zur  Zeit  der  Bestellarbeiten

Feldarbeitenperioden


Abmähen  mit
Binden  und  Aufsetzen ­
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Sommergetreide ­


Wintergetreide ­


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Herbst

Akkordlohnsätze  im  Gouv.  Cherson  im  Jahrzehnt  1893—1903  auf  Grund  der  Semstwo-Siatislik.
  1900—1903
(i  abeile  LXX)  (in  Kopeken)  (Anhang  8)
        <pb n="206" />
        198

Fristiohnsälze  im  Gouv.  Cherson  in  den  Jahren  1898  1903

(Tabelle  LXXIII)

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1898

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1902

1903

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1.  Juli

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45

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30

32

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1.  März

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57

49

50

47

54

32

40

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1.  April

54

40

45

50

36

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1.  Mai

47

52

46

50

60

32

1.  Juni

44

34

38

56

52

32

24

C3

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1.  März

54

46

43

36

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1.  Mai

41

43

46

52

55

27

UJ

1.  April

47

57

55

1.  März

56

67

48

57

60

37

43

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1.  April

60

52

49

50

66

80

33

42

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1.  Mai

53

43

44

00

62

40

37

32

1.  Juni

51

39

55

34

32

1.  März

64

62

53

48

44

40

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CL.

1.  April

55

53

63

50

60

63

40

32

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1.  Mai

60

40

55

50

59

55

40

27

1.  Juni

56

58

63

1.  März

73

76

80

73

78

73

42

48

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1.  April

66

69

46

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1.  Mai

38

59

80

1.  Juni

30

44

65

22

1.  März

64

66

51

47

70

60

42

46

c
o
X

1.  Mai

58

60

55

54

61

50

39

40

j  «

1.  Juni

48

33

l.Mai—l.Spt.

52

36
        <pb n="207" />
        199  —

(bis  zum  1.  Oktober)  auf  Grund  der  Semstwo  -  Statistik.
(Anhang  9)
        <pb n="208" />
        Die  durchschnittlichen  Monatsiöhne  im  Gouv.  Cherson  in  den  Jahren  1893—1903
auf  Grund  der  Angaben  der'Semstwo-Statistik.
(Tabelle  XCIII)  (In  Rubeln.)  (Anhang  10)

Die  Jahreslohnsätze.

Jahre

Arbeiter-Kategorien


Januar

Februar

März

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober  j

November

Die  Summe  der
Monatslöhne

Die  Jahreslöhne
beim  Verdingen  g
auf  1  Jahr

Vollarbeiter

4.57

6.40

6.32

7.19

12.16

18.28

16.57

14.53

9.55

95.87

83.55

1893

Frau

3.13

3.49

3.76

4.47

7.46  11.91

9.91

8.53

5.12

57.78

55.11

Bursche

2.44

2.58

2.96

3.51

5.58

7.60

7.37

6.35

4.34

43.03

39.55

Vollarbeiter

5.2

7.2

7.4

8.7

14.9

14.9

13.8

11.1

8.9

6.9

111.9

89

1894

Frau

3.6

4.4

4.6

5.2

8.9

9.0

8.6

6.7

4.8

3.8

67.8

51,3

Bursche

2.5

3.3

3.4

3.9

5.8

6.3

6.0

4.3

3.4

2.6

47.1

38.7

Vollarbeiter

5.4

6.8

6.5

7.3

10.7

13.25

11.4

8.75

7.3

6.4

95.7

79.1

1895

Frau

4.05

4.1

4.3

4.7

6.2

8.75

6.95

5.5

4.2

4.13

61,1

49.1

Bursche

2.7

2.8

2.83

3.23

4.1

5.6

4.3

3.85

3.7

2.9

40.98

30

Vollarbeiter

5.83

6.6

6,7

8.3

15.85

16.43

12.2

8.71

7.03

5.98

103.9

79.8

1897

Frau

3.85

4.08

4.35

5.1

10.13

9,93

7.8

5.3

4.25

4.03

66.08

48.6

Bursche

2.45

2.18

3.8

3.23

6.05

6.28

4.6

3.4

3.2

2.6

42.4

28.9
        <pb n="209" />
        T

Vollarbeiter

5.7

7.3

7.3

9.06

13.25

17.25

10.43

10.8

7.8

6.9

110.5

81,5

1898

Frau

3.9

4.6

4.5

5,23

7.96  10.75

8.3

6.6

4.83

4.4

68.88

50,41

Bursche

2.56

3.33

3.05

3.41

4.83

6.46

5.26

4.12

3.23

2.85

44.9

29.8

Vollarbeiter

6.45

8.13

7.61

6.36

7.7

8.03

8.54

6.7

6.2

5.3

80.8

84,3

1899

Frau

4.2

5.13

4.65

4.06

4.4

4.76

4.24

4.2

3.9

3.41

50.42

52.83

Bursche

2.73

3.2

2.95

2.56

2.83

2.9

2.78

2.7

2.56

2.25

32.32

32.3

Voilarbeiter

5.32

6.73

6.66

5.86

10.24]  10.15

7.73

6.32

5.32

5.07

70.89

70.86

1900

Frau

3.72

3.89

4.03

4.24

6.33

5.84

4.64

3.48

3.83

3.14

43.83

45.41

Bursche

2.34

2.71

2.72

2.68

4.62

3.72

2.85

2.48

2.28

2.18

27.98

26.86

Vollarbeiter

5,08

6.13

6.5

7.96

14.3

13.15

11.0

8.87

7.43

6.7

95.4

75.5

1901

Frau

3.3

3.96

4.0

4.84

8.96

8.81

6.42

5.51

3.94

4.16

59.68

45.9

Bursche

2.3

2.58

2.6

3.11

5.11

4.54

4.23

3.39

2.97

2.67

39

26

Vollarbeiter

6.16

7.07

7.01

9.5

16.54

17.07

13.04

10.47

7.94

6.81

114.3

79.7

1902

Frau

3.9

4,42

4.46

5.7

10.6

10.9

7.36

6.05

4.83

4.23

70.4

48.1

Bursche

2,59

2.84

3.28

3.68

6.49

6.61

4.9

4.11

3.3

2.8

44.2

30.3

Vollarbeiter

6.95

8.08

8.10

8.88

16.99  20.49

14.94

16.0

8.73

7.14

116.30

84.13

1903

Frau

4.51

4.68

5.53

7.28

12.55

13.09

9.68

10.04

5.20

4.33

77.25

52.63

Bursche

3.21

3.53

3.20

3.93

7.52

8.0

6.37

7.3

3.57

2.95

49.58

32.19
        <pb n="210" />
        202

Die  Monatslöhne  im  Gouv.  Cherson  in  den  Jahren
(Tabelle  LXXVI)

Alexandria

Elisabethgrad

Arbeiter-Kategorien

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März

5.88

3.78

2.33

6.40

3.72

2.77

April

6.24

3.96

2.69

6.25

3.84

2.75

Mai

6.91

4.39

2.84

6.88

4.35

2.94

Juni

9.55

6.45

3.86

11.59

7.46

4.72

Juli

11.90

7.88

4.70

12.37

9.12

5.74

August

9.64

5.78

3.71

10.62

7.04

4.57

September

8.68

5.45

3.54

8.35

5.29

3.59

Oktober

6.78

4.39

2.95

6.82

4.19

2.27

November

5.65

3.67

2.35

5.65

3.58

2.47

Summe

76.43

49.55

31.54

80.08

51.92

34.89

Die  Arbeitslöhne  beim  Verdingen

  auf  1  Jahr

67.83

43.63

22.18

66.35

42.83

28.65
        <pb n="211" />
        &amp;gt;

03
3
7Q

1893—1903  auf  Grund  der  Semsiwo-Statistik.
        <pb n="212" />
        204

(Tabelle  XC1V)  (Anhang  12)
Lohnsätze  auf  Grund  der  Angaben  der  Gouverneurberichte.

Die  Arten
der
Lohnsätze

In  den
Jahreszeiten

Frühjahr

Sommer

Herbst

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Bessarabien

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57

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80

78

60

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—

—

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Cherson

57

41

42

99

83

75

—

54

80

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Taurien

47

46

58

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1  18

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Ekaterinoslaw

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1.06

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—

—

79

Dongebiet

48

41

46

68

79

93

—

—

—

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Bessarabien

7.6

7.5

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Cherson

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7.3

7.2

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1.27

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Taurien

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—

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c
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Ekaterinoslaw

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8.8

9.4

13.1

14.0

14.4

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—

—

Dongebiet

—

—

—

II.

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In  den

Fristlöhne

Jahreslöhne

Akkordlöhne

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d.  Jahres-Zeiten



Sommer

Sommer  Frühjahr

In  den
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Bessarabien

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54.0

65

85

88.4

6.82

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Cherson

42.7

46.3

43.6

74.5

83.3

82.5

5.40

5.50  j

3.00

Taurien

51.8

54

56.1

81

104

102.9

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4.33

3.00

Ekaterinoslaw

47.6

54.5

50.3

73

84

70

1  4.54

5-25

3.50

Dongebiet

52.2

60

61.5

77.5

90

91.8

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6.95

3.14
        <pb n="213" />
        Die  durchschnittlichen  Tagelohnsätze  nach  den  Jahrzehnten  1885—1894
(Tabelle  LXXXIII)  und  1895-1904.  (Anhang  13)

ln  den
Feld-Arbeiten-



Bessarabien


Cherson

Taurien

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1.86

2.17

2.21

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1.56

1.93

1.80

2.  Des  Arbeiters  ohne  Verköstigung.

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60

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III

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Arbeiters

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4.  Der  Arbeiterin  ohne  Verköstigung.

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5.

Der  Arbeiterin

bei  Verköstigung.

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28

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38

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56

56

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51

58

57

55

56
        <pb n="214" />
        206

Die  Bewegungen  der  Tagelöiine  in  den  neurussischen  Gouvernemanfs
nach  den  Fünfjahrparioden.
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in  Kop.

(Tabelle  C]  (Anhang  15)
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        208

(Tabelle  CI)  (Anhang  16)

Die  Rückstände  an  staatlichen  Abgaben
in  den  Gouvernements  der  Auswanderung
der  Landarbeiter  nach  den  südrussischen
Gouvernements

Die  Rogganpreise
pro  1  Pud
in  den  Heimatsgouvernements ­
  der  nach  Südrussland ­
  auswandernden ­
  Landarbeiter

In  den  Gouver-1881—1890



1891—1900

1881-  1890

1891—1900

nements

in  Kopeken

pro  1  Dess.

in  Kopeken

pro  1  Dess.

Pleskau

11

63

84

78

Kasan

245

483

59

55

Tombow

98

179

58

58

Woronesch

39

247

53

53

Charkow

57

72

52

52

Kursk

3.7

134

56

54

Orel

81

399

63

61

Tula

25

470

62

62

Kaluga

2.1

2.4

78

72

Smolensk

13

9.3

81

70

Mohilew

1

0.7

66

61

Minsk

1.8

0.3

73

65

Wilna

5.4

1.5

80

68

Kowno

10

25

88

73

Grodno

3.6

2.6

80

71

Wolhynien

3.1

3.3

66

60

Kiew

4

9.6

57

56

Podolien

6

11

67

57

Poltawa

1.2

1.9

55

50

Tschernigow

2.2

2

61

58

Im  Durchschnitt ­


30.6

105.3

66.9

61.2
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        Llth.Hub.  KöMer,Mthn.

'1904!
        <pb n="218" />
        Verlag  von  ErnsfJJeinhardt

Lith.Hub.  Köhler.  Mchn.

jr

119041
        <pb n="219" />
        Verlag  von  ErnsHjcinhar’dt

Liih.  Hub  ■  Köhler,  Mchn.

'19041
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        LUh.Hub.  Köhler,  Mchn.

'190+1
        <pb n="221" />
        Verlag  von  Ernst-Reinhardt
        <pb n="222" />
        Ernst  Reinhardt,  Verlagsbuchhandlung,  München.

Bounfatian,  Dr.  111.,  Studien  zur  Theorie  und  Geschichte  der  Wirtschaftskrisen. ­
  Bd.  I.  Wirtschaftskrisen  und  Ueberkapitali.-sation.
  1908.  200  S.  gr.Preis  M.  4.  -
—  Dasselbe.  Bd.  II.  Geschichte  der  Handelskrisen  in  England
im  Zusammenhang  mit  der  Entwicklung  des  englischen  Wirtschaftslebens ­
  1040  IS  10.  1908.  312  S.  gr.  8°.  Preis  M.  7.  -  .
Brentano,  Rrof.  Dr.  lt.,  Ethik  und  Volkswirtschaft  in  der  Geschichte.
Rektöratsrede,  gehalten  am  28.  November  1301.  40  S.  gr.  8".
Preis  M.  1.  .
Wohnungszustande  und  Wohnungsreform  in  München.  Mil  8  Abbildungen. ­
  1904.  28  S.  Preis  M.  1.
Buff,  Dr.  $.,  Der  gegenwärtige  Stand  und  die  Zukunft  des  Scheckverkehrs ­
  in  Deutschland.  Preis  M.  2.50.
Cobnstaedt,  Dr.  tU.,  Die  Agrarfrage  in  der  deutschen  Sozialdemokratie ­
  von  Karl  Marx  bis  zum  Breslauer  Parteitag.  1903-gr.
  8°.  240  S.  Preis  M.  3.50.
Creuzbauer,  Dr.  flußtist,  Die  Versorgung  Münchens  mit  Nahrungsmitteln. ­
  Brosch.  Preis  M.  10.  ,  Halbfranz  geb.  M.  12.  .
3oioanoiüitscb,  Dr.  111.,  Die  serbische  Landwirtschaft.  190b.
Preis  M.  2.50.
liconbard,  Dr.  R.,  Kornhäuser  und  Getreidehandel.  1906.
Preis  M.  4.-—.
iceontief,  Dr.  W.,  Die  Lage  der  Baumwollarbeiter  in  St.  Petersburg.
1907.  Preis  M.  2.50.
Ssemenour,  Prof.  Dr.  P.  und  Prof.  LÜ.  $.  Kasperoto,  Russlands
Landwirtschaft  und  Getreidehandel.  Uebersetzt  aus  dem  Russischen ­
  von  Maxim  Blumenaiv.  19()L  gr.  8".  72  S.  Preis  M.  1.50.
Statistische  und  nationalökonomische  Abhandlungen.  Herausgegeben
von  Prof.  Dr.  G.  von  fllayr.  Heft  1:  Dr.  K.  Danzer,  Die
Fleischpreise  Münchens  am  5.  März  und  16.  'Juli  1904,
134  S.  gr.  8".  Mit  vielen  Tabellen.  Preis  M.  4.-  -.
Heft  2:  Dr.  R.  Wassermann,  Beruf,  Konfession  und  Verbrechen. ­
  1907.  Preis  M.  5.-  .
—  Heft  3:  Dr.  O.  Werner,  Die  -Fragt"der  Gleichm.ässigkeit  der
Strafzumessung  im  Deutschen  Reich.  19ü7.  Preis  M.  4.  -
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1884

1885

1886

1887

1888

1889

1890

1891

1892

1893

1894

1895

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■

300

325

375

140

320

205

S

60

130

75

175

130

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150

143

195

225

175

175

125

125

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100

200

165

375

125

120

125

150

188

145

100

137

215

125

85

172

205

r-530



400

300

500

350

615

385

300

540

330

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245

220

200

400

300

260

150

255

230

*

175

310

540

300

125

210

193

180

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160

260

180

350

150

220

220

235

315

250

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-

250

160

295

275

260

200

280

330

8

■

825

435

430

650

550

500

500

330

1385

S

290

370

472

975

250

450

275

280

1000

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400

550

1570

280

350

255

610

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190

350

440

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270

250

330

360

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1
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250

388

1320

570

475

335

560

1120
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