Gründet  Arbeitgeberverbände!

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Hauptstelle  des  Centralverbandes  in  ein  Kartellverhältnis
treten  konnten.  Von  dieser  Bestimmung  wurde  nun  seitens
einer  unter  dem  Vorsitz  des  Herrn  Kommerzienrat  Heckmann-Berlin
  am  17.  Mai  dieses  Jahres  abgehaltenen  Versammlung ­
  der  in  dieser  Hinsicht  in  Betracht  kommenden
Unternehmerverbände  insofern  Gebrauch  gemacht,  als  die  Begründung ­
  einer  »Freien  Vereinigung  von  Arbeitgeberund
  wirtschaftlichen  Verbänden«  beschlossen  wurde,
welche  die  auf  eine  Gesamtorganisation  der  deutschen  Arbeitgeber ­
  gerichteten  Bestrebungen  zu  unterstützen  hat,  indem
sie  für  ihre  Mitglieder  einen  gemeinsamen  Kartellvertrag  mit
der  Hauptstelle  deutscher  Arbeitgeberverbände  abzuschliessen
sucht,  wobei  für  eine  angemessene  Vertretung  der  freien  Vereinigung ­
  gesorgt  sein  muss.
Da  die  Versammlung  diesem  Beschlüsse  einstimmig  beipflichtete, ­
  hat  man  nunmehr  ein  Recht  zu  der  Behauptung,
dass  der,  bekanntlich  zuerst  von  der  »Deutschen  Arbeitgeber-Zeitung«
  vertretene,  auf  die  Einigung  des  gesamten  Unternehmertums ­
  abzielenden  Bestrebung  nach  viermonatlichen  Verhandlungen ­
  zwischen  den  in  Frage  kommenden  wirtschaftlich ­
  divergierenden  Unternehmergruppen  zum  guten  Ende
ein  voller  Erfolg  beschieden  ist,  sofern,  woran  wohl  kaum  zu
zweifeln  ist,  das  Direktorium  des  »Centralverbandes  deutscher
Industrieller«  sich  mit  den  Vorschlägen  der  »Freien  Vereinigung« ­
  einverstanden  erklärt.
Ist  somit  die  äussere  Form  für  die  Koalition  der  deutschen ­
  Arbeitgeber  gefunden,  so  wird  man  nunmehr  an  die
Lösung  der  Aufgabe  zu  treten  haben,  diese  Koalition  innerlich ­
  zweckentsprechend  auszugestalten,  um  sozusagen  die
Theorie  in  die  Praxis  zu  übersetzen,  d.  h.  auf  Grund  der  zum
Prinzip  erhobenen  Solidarität  der  verbündeten  Unternehmergruppen ­
  ein  erfolgreiches  Wirken  zum  Zweck  der  Verteidigung
gegen  die  Uebergriffe  der  Arbeiterorganisationen  zu  ermöglichen. ­
  Dies  wird  aber  nur  dadurch  erreicht  werden
können,  dass  die  einzelnen  Unternehmergruppen  in
„zweckmässiger  Weise  zu  Streikabwehrverbänden