Gründet  Arbeitgeberverbände  1
I.  Warum?

Die  Struktur  der  Rechts-  und  Gesellschaftsordnung,  auf
der  die  derzeitige  Methode  der  Gütererzeugung  fusst,  schliesst
die  vollständige  Beseitigung  der  Abhängigkeit  des  Handarbeiters ­
  vom  Kopfarbeiter  dauernd  aus.  Wollen  wir  die
kulturelle  Entwicklung  in  der  gleichen  Weise  wie  bisher
durch  eine  sich  fortdauernd  steigernde  Hervorbringung  neuer
Werte  fördern,  so  wird  es  auch  wie  bisher  auf  das  Fortbestehen ­
  einer  sinngemässen  Unterordnung  des  einen  Teils  der
an  der  Hervorbringung  dieser  Werte  beteiligten  Elemente
unter  den  andern  ankommen:  die  Unternehmer  werden  über
eine  grössere  Machtvollkommenheit  verfügen  müssen,  als  ihre
Arbeiter.  Dies  erklärt  sich  nicht  nur  daraus,  dass  sie  über
Kapital,  Organisationstalent,  kaufmännische  und  technische
Vorbildung  verfügen  müssen,  sondern  in  erster  Linie  daraus,
dass  sie  eine  grosse  Verantwortung  zu  tragen  haben,  der  sie
nur  dann  gerecht  werden  können,  wenn  ihnen  die  Möglichkeit ­
  gegeben  ist,  ihre  Autorität  in  geeigneter  Weise  geltend
zu  machen.  Um  nun  zu  verhüten,  dass  das  Bewusstsein  ihrer
Machtvollkommenheit  die  sittlich  weniger  gefesteten  Naturen
innerhalb  der  Arbeitgeberschaft  zu  Uebergriffen  veranlasste,
gab  die  Legislative,  wenn  auch  nach  langem  Zögern,  dem
Drängen  derer  nach,  die  mit  Hilfe  der  Aufhebung  des
Koalitionsverbotes  solchen  Uebergriffen  vorzubeugen  hofften.
Leider  aber  führten  die  aus  der  Koalitionsfreiheit  sich  ergebenden ­
  Folgen,  soweit  hierbei  die  Organisationsbestrebungen

Die  Schlachttr
  Uppen
der  Sozialdemokratie- ­
