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W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Handarbeiter
und  Arbeitsbeamte.


dem  Arbeitsmarkte  nur  verschärfen,  anstatt  sie,  wie  sie
glaubten,  durch  ihre  Einmischung  abzuschwächen.  »Sozial«
handelt  —  es  lohnt  sich  bei  dieser  Gelegenheit,  auch  einmal
die  Auffassung  der  andern  Seite  zu  registrieren  —  jeder,  der
nicht  bloss  in  kurzsichtiger  Selbstsucht  alle  andern  Rücksichten ­
  dem  eigenen  Vorteil  unterordnet,  sondern  zugleich
das  Interesse  derer  gebührend  wahrzunehmen  weiss,  deren
Beihilfe  er  zum  Zwecke  der  Gütererzeugung  sich  zu  versichern ­
  genötigt  ist.«  Es  ist  demgemäss  vollständig  verkehrt,
den  Begriff  »sozial«  ins  Gebiet  der  Ethik  hinüber  zu  spielen;
er  ist  im  Gegenteil  rein  praktischer  Natur.  Wer  gute
Leistungen  seiner  Angestellten  erzielen  will,  hat  als  Gegengabe ­
  eine  angemessene  Entlohnung  zu  bieten  und  dafür
Sorge  zu  tragen,  dass  die  Angestellten  im  stände  sind,  ein
menschenwürdiges  Dasein  zu  führen.  »Sozial  handeln«  heisst
demnach  eine  vernunftgemässe  Wirtschaftspolitik  treiben.
Dafür  aber,  dass  dieser  Erkenntnis  auch  die  wirtschaftlich
rückständigen  Elemente  im  Unternehmertum  sich  mehr  und
mehr  anpassen,  bürgt  zur  Genüge  die  erziehliche  Wirkung
des  gegenseitigen  Wettbewerbs.  Denn  ein  solcher  Wettbewerb, ­
  wie  er  hier  gemeint  ist,  wird  auch  durch  Karteilund ­
  Syndikatsbildungen  niemals  ausgeschaltet  werden.  Sobald ­
  indessen  der  Sozialismus  mit  ethischen  Momenten  verquickt ­
  wird,  wirkt  er  schon  darum  unlogisch,  weil  er  freiwillige ­
  Leistungen  in  erzwungene  verwandeln  will  und  so
die  persönliche  Freiheit  einzelner  Erwerbskategorien  mehr
und  mehr  zu  beschränken  droht.  Gewiss  kann  und  muss  der
soziale  Entwicklungsgang  unter  bestimmten  Vorbehalten  gesetzmässig
  geregelt  werden,  damit  Stagnationen  vermieden
werden.  Die  gesetzgeberische  Reglementierung  aber  darf
unter  keinen  Umständen  aus  irgend  welchen  Beweggründen
erfolgen,  durch  die  die  wirtschaftliche  Rechtssicherheit  erschüttert ­
  werden  kann.
Ein  Beispiel!  Es  entsprach  durchaus  praktischer  Denkweise, ­
  dass  man  durch  geeignete  Verordnungen  die  Betriebsunsicherheiten ­
  verminderte,  dass  der  Frauen-  und  Kinderarbeit