Gründet  Arbeitgeberverbände!

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vernünftige  Grenzen  gezogen  wurden  und  dass  die  Handarbeiter ­
  durch  die  Versicherungsgesetzgebung  vor  den  Folgen
unverschuldeter  Arbeitsunfähigkeit  geschützt  wurden.  Denn
alle  diese  Massregeln  kommen  der  Allgemeinheit  dadurch ­
  zu  gute,  dass  sie  die  Leistungsfähigkeit  und  die
Arbeitsfreudigkeit  des  einzelnen  erhöhen.  Ausserordentlich
unpraktisch  aber  ist  das  Verlangen,  den  erzieherisch
wirkenden  Trieb  zur  möglichsten  Anspannung  der  Kräfte
jedes  einzelnen  durch  den  Versuch  brach  zu  legen,  mit
Hilfe  immer  weitergehender  sozialpolitischer  Verordnungen ­
  dem  Handarbeiter  sozusagen  Beamten-Qualität  zu
verleihen  —  notabene,  ohne  ihm  gleichzeitig  die  Pflichten
des  Beamtentums  zu  übertragen.  Denn  was  stellen  Vorschläge, ­
  wie  die  der  Versicherung  gegen  Arbeitsunfähigkeit,
der  Gewinnbeteiligung  usw.  anders  dar,  als  die  Absicht,  die
Handarbeiter  in  Arbeitsbeamten  zu  verwandeln?  Diese  Art
von  Sozialreform  kann  doch  zum  letzten  Ende  nur  auf  eine
Verstaatlichung  der  gesamten  Produktion  hinauslaufen,  da  sie
den  Arbeitgebern  jede  Möglichkeit  zur  Wahrung  ihrer  Autorität ­
  nimmt,  so  dass  ihnen  schliesslich  nichts  übrig  bleibt,
als  auf  ihre  geschäftliche  Selbständigkeit  zu  verzichten  und
dem  Staate  ihre  Pflichten  und  Rechte  zu  übertragen.
Eine  charakteristische  Eigenheit  vieler  Sozialreformer  ist  Fehlerhafte
es  ferner,  dass  sie  mit  Vorliebe  Einzelheiten  verallgemeinern.  Verailge-Stellt
  sich  irgendwo  ein  soziales  Gebrechen  rein  lokaler  Art  mcmcmn S en -
heraus,  so  pflegen  sie  diese  Entdeckung  zum  Anlass  zu
nehmen,  generelle  Vorschläge  ohne  jede  Rücksicht  darauf
zu  machen,  dass  die  beantragten  Reformen  unter  veränderten
Bedingungen  auch  ganz  veränderte  Wirkungen  zeitigen  können.
So  sehen  wir,  dass  die  Bestrebungen  der  sozialdemokratischen
Gewerkschaften,  die  achtstündige  Maximalarbeitszeit  gesetzlich
festzulegen,  von  sozialideologischer  Seite  aus  eifrig  unterstützt
werden.  Als  Beweis  für  die  Durchführbarkeit  dieser  Massregel
werden  die  günstigen  Erfahrungen  hingestellt,  die  man  in
einzelnen  Betrieben  mit  einer  derartig  verkürzten  Arbeitszeit
gemacht  hat.  Dabei  unterlässt  man  es  aber  durchgängig,