W.  G.  H.  Frh.  von  Reisvvitz.

30

schaffen  und  die  anderweitige  Einstellung  der  Ausständigen
verhindern,  soweit  das  eigene  Gewerbe  dabei  in  Betracht
kommt.  Sowohl  der  Verlauf  des  Berliner  Bäckerstreiks  wie
der  Streik  im  Hamburger  Baugewerbe  vor  zwei  Jahren  zeigt
jedoch,  dass  es  damit  allein  nicht  getan:  die  Hauptsache  bei
der  Gegenwehr  der  angegriffenen  Innungen  gegen  den  Streikterrorismus ­
  wird  stets  und  überall  die  Rückendeckung  bilden
müssen,  die  die  andern  ortsansässigen  Handwerkszweige  und
vor  allem  die  Industrie  den  Angegriffenen  zu  gewähren  vermag. ­
  Umgekehrt  würden  auch  die  einzelnen  Industriezweige
schwer  darunter  leiden,  wenn  sie  sich  nicht  in  einem  innigen
Konnex  mit  den  Handwerkern  befinden,  so  dass  diese  aus
Gründen  der  Kollegialität  z.  B.  von  der  Beschäftigung  streikender ­
  Industriearbeiter  absehen.  Es  ist  also  die  gegenseitige
Anlehnung  von  Industrie  und  Handwerk  ein  absolutes  Erfordernis, ­
  um  die  Schlagfertigkeit  der  Arbeitgeberorganisation
herbeizuführen.
Doppel-  Nun  könnte  die  Frage  aufgeworfen  werden,  ob  nicht
organisa-  dadurch,  dass  erstens  industrielle  Fachverbände,  zweitens
nonen.  Handwerkerverbände  und  drittens  lokale  Arbeitgeberverbände
in  gleicher  Weise  als  Streikabwehrverbände  funktionieren,
eine  Durchkreuzung  der  einzelnen  Interessensphären
bewirkt  wird.  Denn  da  es  wünschenswert  ist,  dass  die
lokalen  Arbeitgeberverbände  möglichst  alle  gewerblichen
Unternehmer  eines  Bezirkes  in  sich  vereinen,  und  wiederum
die  Fachverbände  ebenfalls  auf  die  Eingemeindung  der  nach
Art  ihres  Betriebes  zu  ihnen  gehörigen  Unternehmer  bedacht
sein  müssen,  so  kann  es  natürlich  nicht  ausbleiben,  dass  viele
Firmen  zwei  Organisationen  angehören  werden.  Demgegenüber ­
  ist  zu  bemerken,  dass  eine  solche  Doppelorganisation
nach  der  Kenntnis  des  Verfassers  wohl  noch  niemals  zu  einer
Kollision  der  Verbandspflichten  geführt  haben  dürfte,  sondern
sich  im  Gegenteil  in  der  Praxis  stets  sehr  gut  bewährte.
Nehmen  wir  z.  B.  den  Fall  an,  dass  in  Hamburg  ein  Streik
innerhalb  der  Eisenindustrie  ausbricht.  Der  »Verband  der
Hamburger  Eisenindustriellen«  gehört  gleichzeitig  dem