Gründet  Arbeitgeberverbände!

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»Arbeitgeberverband  Hamburg  -  Altona«  und  dem  »Gesamtverband ­
  der  deutschen  Metallindustriellen«  an.  Der
Geschäftsgang  wird  alsdann  der  folgende  sein:  Der  »Arbeitgeberverband ­
  Hamburg-Altona«  sucht  nach  Massgabe  seiner
satzungsgemässen  Befugnisse  derart  einzugreifen,  dass  er
in  der  Hamburger  Presse  Aufklärung  über  die  Sachlage
gibt  und  vor  allem  seine  andern  Mitgliedschaften  für
die  Aktion  der  Eisenindustriellen  interessiert.  Dadurch  wird
selbstverständlich  verhütet,  dass  die  Ausständigen  in  Hamburg
und  Umgegend  selbst  Unterkunft  finden.  Wird  der  Ausstand
ein  allgemeiner,  so  würde  sich,  was  bis  jetzt  allerdings  noch
niemals  vorgekommen  ist  und  nach  Lage  der  Dinge  so  leicht
auch  nicht  Vorkommen  dürfte,  das  Interesse  der  andern  Verbandsmitglieder ­
  in  Form  einer  finanziellen  Unterstützung  zu
betätigen  haben,  die  durch  freiwillige  Beiträge  aufzubringen
ist.  Gleichzeitig  aber  zeigt  der  Verband  der  Hamburger
Eisenindustriellen  den  Vorgang  dem  »Gesamtverband  der
deutschen  Metallindustriellen«  an  und  dieser  sorgt  mit  Hilfe
der  Arbeitsnachweise  seiner  über  ganz  Deutschland  verstreuten
sonstigen  Mitgliedschaften  für  die  Herbeischaffung  auswärtiger
Arbeitskräfte  zum  Ersatz  für  die  Ausständigen.  Hieraus  geht
also  deutlich  hervor,  dass  es  sich  nicht  um  eine  Interessenkreuzung, ­
  sondern  um  eine  ausserordentlich  wirksame  gegenseitige ­
  Ergänzung  bei  einer  solchen  Doppelorganisation  handelt,
die  in  einem  noch  weit  ausgedehnteren  Masse  in  die  Erscheinung ­
  tritt,  wenn  es  sich  um  die  Doppelorganisation  der
Handwerker  handelt.  Der  gleichen  Ansicht  gibt  auch  der
Generalsekretär  des  Bayerischen  Industriellenverbandes,  Herr
Dr.  Kuhlo-München  in  seiner  Broschüre  »Auf  dem  Weg  zum
deutschen  Arbeitgeberbund«  Raum,  indem  er  ausführt,  dass
die  Zusammenfassung  der  bereits  bestehenden  Verbände  in
eine  Gesamtorganisation  gleichzeitig  nach  lokalen  und  nach
Berufszweigen  zu  erfolgen  habe;  diese  Doppelgliederung  sei
deshalb  erforderlich,  weil  einzelne  Angelegenheiten  nur  die
Arbeitgeber  des  einzelnen  Ortes  bez.  Berufes  betreffen  und
deshalb  gesondert  erledigt  werden  müssen.