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W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Was  die
»Scharfmacher« ­
  bezwecken. ­


Wahrhafter
Arbeiterscbutz.


Wir  kommen  nunmehr  zur  Frage  der  inneren  Ausgestaltung ­
  der  Einzelverbände.  In  den  Vordergrund  der  Erörterung ­
  über  die  Notwendigkeit  des  Zusammenschlusses  der
Arbeitgeber  müssen  die  Vertreter  der  Organisationsidee  unter
allen  Umständen  die  Tatsache  stellen,  dass  zwischen  der
Arbeiterorganisation  und  der  der  Unternehmer  insofern ­
  ein  prinzipieller  Unterschied  besteht,  als
diese  einen  rein  defensiven,  jene  aber  einen  rein
offensiven  Charakter  besitzt.  Die  Organisation  der
Arbeitgeber  bezweckt,  so  heisst  es  in  den  Satzungen  des
»Arbeitgeberverbandes  Hamburg-Altona«,  die  Herbeiführung
dauernd  friedlicher  Verhältnisse  zwischen  Arbeitgebern  und
Arbeitern  durch  Berücksichtigung  berechtigter  Ansprüche  und
Abwehr  unberechtigter  Forderungen  und  ungesetzlicher  Uebergriffe
  seitens  der  Arbeiter  und  ihrer  Vereinigungen.  Da  die
Sozialdemokratie  und  ihre  Affiliierten  nicht  müde  werden,  die
Arbeitgeberverbände  als  »Scharfmacherorganisationen«  hinzustellen, ­
  deren  einziger  Zweck  es  sein  soll,  die  Willkürherrschaft ­
  des  Unternehmertums  zu  festigen  und  die  Arbeitsbedingungen ­
  herabzudrücken,  so  ist  es  durchaus  notwendig,
die  der  Arbeitgeberorganisation  in  Wahrheit  zu  Grunde  liegenden, ­
  auf  einen  Schutz  der  heimischen  Produktion  gerichteten ­
  Absichten  in  unzweifelhafter  Weise  zum  Ausdruck
zu  bringen.
Als  Mittel  zur  Erreichung  dieser  Absichten  sind  —  es
sei  dem  Verfasser  erlaubt,  sich  auch  hierbei  an  die  Hamburger ­
  Satzungen  zu  halten  —  zu  betrachten:  einerseits  die
Beihilfe  zur  Durchführung  und  Vervollständigung  der  Gesetze,
welche  zum  Wohle  und  zum  Schutze  der  Arbeiter  erlassen
sind  und  die  Unterstützung  gemeinnütziger  Bestrebungen  für
das  Wohl  der  Arbeiter,  anderseits  aber  eine  Reihe  von
Massregeln,  die  dazu  dienen,  dem  Streikterrorismus  der  Gewerkschaften ­
  energisch  Abbruch  zu  tun.  Solche  Massregeln
sind  in  erster  Linie  die  Vereinbarung,  keine  im  Streik  befindlichen ­
  Arbeiter  einzustellen,  die  ganze  oder  teilweise  Aussperrung ­
  einzelner  Arbeiterkategorien,  deren  Führer  mit  Hilfe