Gründet  Arbeitgeberverbände!

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von  partiellen  Streiks  gegen  das  betreffende  Gewerbe  Vorgehen, ­
  die  finanzielle  Unterstützung  der  von  einem  Ausstand
betroffenen  Arbeitgeber.
Ausserdem  würden  verschiedene  Präventivmassregeln  in
den  Pflichtenkreis  der  Arbeitgeberverbände  einzubeziehen  sein,
so  z.  B.  die  Einführung  der  Streikklausel  in  die  Lieferungsverträge ­
  und  die  Errichtung  von  eigenen  Arbeitsnachweisen,
deren  Benutzung  für  die  Mitglieder  obligatorisch  ist.
Von  den  angeführten  Punkten  erklären  sich  einzelne
von  selbst,  andere  dagegen  bedürfen  einer  kurzen  Erläuterung. ­

Was  zunächst  die  finanzielle  Unterstützung  der  bedräng-  streikten ­
  Mitglieder  anbelangt,  so  kann  diese  entweder  aus  einem  abwehrfonds
durch  regelmässige  Beiträge  zu  schaffenden  Streikabwehrfonds  un&lt;1  Um '
oder  mit  Hilfe  gelegentlicher  Umlagen  erfolgen.  Man  wird  lagtn '
gut  tun,  sich  in  dieser  Beziehung  der  Entscheidung  des
Plenums  der  in  Betracht  kommenden  Unternehmerschaft  anzuschliessen,
  und  nicht  etwa  auf  einer  vorgefassten  Meinung
über  die  Zweckmässigkeit  der  einen  oder  der  andern  Unterstützungsform ­
  zu  beharren.  An  den  Stellen,  die  unter  der
Ausstandsbewegung  vorläufig  noch  nicht  soviel  zu  leiden
haben,  wird  sich  vielleicht  die  allmähliche  Ansammlung  eines
grösseren  Fonds  empfehlen,  da  sie  ohne  eine  die  Verbandsmitglieder ­
  übermässig  belastende  Beitragshöhe  zu  erreichen
ist.  Die  Form  der  jedesmaligen  Umlage  wird  hinwiederum
dort  am  Platze  sein,  wo  fortwährend  neue  Ausbrüche  des
Streikfiebers  zu  erwarten  sind.  Denn  ebenso,  wie  es  selbstverständlich ­
  ist,  dass  die  Ansetzung  zu  hoher  regelmässiger
Beiträge  der  Neigung  der  einzelnen  Unternehmer  zur  Beteiligung ­
  an  den  Verbandsbestrebungen  leicht  Abbruch  tun
wird,  bedarf  es  auch  keines  Beweises  für  die  Behauptung,
dass  angesichts  besonders  dringender  Notfälle  sich  die  Verbandskollegen ­
  ohne  weiteres  zu  weitreichenden  Beisteuern
verstehen  werden,  sofern  sie  fürchten  müssen,  dass  sie  vielleicht ­
  schon  in  kurzer  Zeit  selbst  der  Unterstützung  bedürftig
sein  werden.  Natürlich  ist  trotzdem  an  einem  gewissen