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W.  G.  H.  Frh.  von  Reisvvitz.

Minimaibeitrag  festzuhalten,  aus  dem  u.  a.  die  Kosten  für
die  Verwaltung  zu  decken  sind.  Dieser  Minimaibeitrag  wird
je  nach  der  Grösse  des  Verbandes  zu  bemessen  und  am
besten  den  jeweiligen  Bedürfnissen  entsprechend  von  der  am
Schluss  des  Verwaltungsjahres  einzuberufenden  Generalversammlung ­
  festzustellen  sein.  Die  Praxis  hat  gelehrt,  dass
diese  Festsetzung  am  vorteilhaftesten  entweder  auf  Grund
des  jährlichen  Lohnumsatzes  der  einzelnen  Betriebe  oder  der
Kopfzahl  der  in  ihnen  beschäftigten  Arbeiter  vorgenommen
wird.  Desgleichen  hat  es  sich  herausgestellt,  dass  ein  regelmässiger ­
  Beitrag  von  0,50  pro  Mille  bis  1,00  pro  Mille  des
Lohnumsatzes  genügt,  um  sogar  einen  Ueberschuss  zu  erzielen, ­
  der  dem  Streikabwehrfonds  zugeführt  werden  kann,
bezw.  der  zur  Bestreitung  der  an  die  Geschäftsstelle  der  Gesamtorganisation ­
  zu  entrichtenden  Beiträge  dient.  Natürlich  liegt
es  dem  Verfasser  fern,  in  dieser  Hinsicht  feste  Normen  aufstellen ­
  zu  wollen,  da  die  Verhältnisse  in  den  einzelnen  Bezirken ­
  so  ausserordentlich  verschieden  geartet  sind,  dass  an
der  einen  Stelle  schon  das  als  Last  empfunden  werden  wird,
was  der  andern  kaum  als  ausreichend  erscheint.  Es  kam
ihm  eben  einzig  und  allein  darauf  an,  eine  Durchschnittszahl
zu  nennen.
Zur  Frage  Nicht  anzuraten  ist  es,  wie  bei  dieser  Gelegenheit  gleich
der  Streik-  erwähnt  werden  mag,  die  Streikunterstützung  zu  einer  wirkversicherang.
  !j c l len  Streikversicherung  auszugestalten.  Jedes  Mitglied
eines  Arbeitgeberverbandes  sollte  es  vielmehr  als  eine  Ehrensache ­
  ansehen,  sich  so  lange  wie  möglich  aus  eigener  Kraft
gegen  die  gewerkschaftliche  Vergewaltigung  zur  Wehre  zu
setzen  und  erst  dann  die  finanzielle  Beihilfe  des  Verbandes
anzunehmen,  wenn  die  eigene  Kraft  zu  versagen  droht.  Es
muss  gerade  als  ein  Beweis  für  den  guten  Geist  gelten,  der
innerhalb  des  deutschen  Unternehmertums  herrscht,  dass  die
Streikversicherungsidee  bisher  im  grossen  und  ganzen  in
Deutschland  sehr  wenig  Anklang  gefunden  hat.  Denn  es
lässt  sich  unschwer  voraussehen,  dass  von  einer  solchen  Einrichtung ­
  vorzugsweise  die  moralisch  minderwertigen  Elemente