Gründet  Arbeitgeberverbände!

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zu  profitieren  suchen  würden,  denen  es  wenig  oder  gar  nicht
zum  Bewusstsein  gelangt,  dass  der  Unternehmer  sich  auch
durch  die  ihm  widerfahrenden  Anfeindungen  nicht  von  der
Erfüllung  der  Pflicht  abhalten  lassen  darf,  seine  Arbeiter
gerecht  zu  behandeln.
Von  besonderem  Wert  ist  des  weiteren  die  satzungsgemässe
  Forderung,  dass  in  alle  Lieferungskontrakte  die
Streikklausel  einzufügen  ist.  Es  liegt  auf  der  Hand,  dass
die  Gegenwehr  der  durch  die  Ausstandsbewegung  bedrängten
Unternehmer  nur  zu  leicht  durch  deren  Verpflichtung  unterbunden ­
  wird,  die  Lieferungstermine  pünktlich  einzuhalten  oder
hohe  Konventionalstrafen  zu  bezahlen.
So  wäre  der  Berliner  Dreher-  und  Gürtlerstreik  dem
dortigen  Metallindustriellenverband  beinahe  verloren  gegangen,
weil  eine  grosse  Fabrik  sich  auf  Grund  ihrer  Lieferungskontrakte ­
  weigerte,  an  der  Aktion  des  Verbandes  teilzunehmen
und  ihre  Leute  auszusperren.  Ganz  besonders  schlimm  steht
es  in  dieser  Beziehung  um  das  Handwerk,  dessen  im  allgemeinen ­
  wenig  erfreuliche  wirtschaftliche  Lage  im  Fall  des
Wettbewerbes  um  staatliche  oder  private  Submissionsaufträge
dem  einzelnen  ein  Bestehen  auf  der  Forderung,  dass  der
Streik  als  force  majeure  anzusehen  ist,  völlig  unmöglich
macht.  Es  wird  darum  Aufgabe  der  Arbeitgeberverbände
sein,  für  ihre  Mitglieder  diese  Forderung  obligatorisch  zu
machen  und  so  zu  guter  Letzt  die  Submissionsvergeber  zu  deren
Anerkennung  zu  zwingen.  In  ausserordentlich  instruktiver
Weise  behandelt  diese  Frage  der  frühere  Sekretär  des  Arbeitgeberverbandes ­
  für  das  Baugewerbe  von  München  und  Umgegend, ­
  Herr  Dr.  Franz  Habersbrunner,  in  seinem  Werk:
»Die  Lohnarbeit  und  Organisationsverhältnisse  im  deutschen
Baugewerbe  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Arbeitgeber ­
  -  Organisation«,  dessen  Durchsicht  angelegentlichst  empfohlen ­
  sei.
Was  schliesslich  die  Frage  des  Arbeitsnachweises  anbetrifft, ­
  so  lässt  sich  wohl  sagen,  dass  die  Arbeitgeberverbände
auf  ihre  Beantwortung  ein  ganz  besonderes  Gewicht  zu  legen

Die  Notwendigkeit ­

der
Streikklausel.

Die  Arbeits-  N
nach  weise  als
Grundpfeiler
der  Organisation.

v.  Reiswitz,  Gründet  Arbeitgeberverbände!

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