Gründet  Arbeitgeberverbände!

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wurden  laufend  fortgeführt  und  nach  Massgabe  der  neu  einlaufenden ­
  Meldungen  ergänzt.  Das  Archiv  des  Arbeitsnachweises ­
  enthält  zurzeit  über  60  OOO  Arbeitskarten.  Unter  Zuhilfenahme ­
  dieser  Personalkarten  konnten  sich  der  Leiter  des
Nachweises  und  seine  Unterbeamten  eine  so  umfassende
Personalkenntnis  erwerben,  dass  sie  nunmehr  jederzeit  eine
richtige  Auswahl  zu  treffen  im  stände  sind.  Die  Sicherheit,
mit  welcher  der  Arbeitsnachweis  arbeitet,  ist  so  gross,  dass
die  Arbeiter  tatsächlich  durch  ihn  Arbeit  erhalten,
und  die  nachfolgende  Annahme  bei  dem  betreffenden  Arbeitgeber ­
  in  der  Regel  nur  die  Erfüllung  einer  Formalität  bedeutet. ­
  Die  tatsächliche,  wenn  auch  nicht  formelle  Uebertragung
  der  Annahme  der  Arbeiter  für  sämtliche  Betriebe
des  Verbandes  durch  den  Leiter  des  Arbeitsnachweises  war
nur  dadurch  möglich,  dass  der  Leiter  des  Nachweises  im
alleinigen  Dienst  der  Arbeitgeber  stand  und  auf  ihr
Interesse  verpflichtet  war.  Nur  so  kann  die  Arbeit  vom
Nachweis  selbst  vergeben  werden;  bei  allen  andern  Arbeitsnachweisen ­
  muss  der  Arbeiter  sich  wieder  auf  »Umschau«
begeben.
Dass  eine  Zentral-Annahmestelle  für  Arbeiter  das  höchste
Ideal  eines  Arbeitsnachweises  ist,  wird  wohl  jedermann  einsehen,
  denn  dadurch  ist  Angebot  und  Nachfrage  auf  einen
Punkt  konzentriert,  und  die  Abschliessung  der  Arbeitsverträge
erfolgt  auf  dem  schnellsten  Wege.  Selbstverständlich  legt
ein  solcher  Arbeitsnachweis  eine  grosse  Macht  in  die  Hand
des  Leiters.  Deshalb  durfte  der  Verband  der  Eisenindustrie
es  an  entsprechender  Kontrolle  nicht  fehlen  lassen.  Zum
Schutze  des  Arbeiters  errichtete  er  eine  Beschwerde-Instanz,
welche  zurzeit  von  einem  früheren  Mitgliede  des  Verbandes
geführt  wird.  Dieses  hat  sich  von  den  Geschäften  zurückgezogen ­
  und  ist  somit  an  etwaigen  Streitigkeiten  zwischen
Arbeitern  und  Arbeitgebern  nicht  mehr  direkt  beteiligt.
Ausserdem  beseitigte  der  Verband  das  System  der  schwarzen
Listen  für  sogenannte  »missliebige«  Arbeiter,  so  dass  selbst
bekannte  Agitatoren  von  der  Arbeit  nicht  ausgeschlossen