Gründet  Arbeitgeberverbände!

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der  Arbeitgeber,  als  sie  die  Heranziehung  von  Arbeitswilligen
zu  bewirken  haben.  Hierbei  unterstützen  sie  sich  gegenseitig ­
  in  der  gleichen  Art,  indem  sie  also  die  Leute  für  den
Streikort  engagieren,  ihnen  Reisegelder  vorschiessen  und,
wenn  nötig,  auch  sicheres  Geleit  gewähren.
Aus  alledem  geht  hervor,  dass  es  Sache  der  Arbeitgeberverbände ­
  sein  wird,  wenn  irgend  möglich  für  ihre  Arbeitsvermittlung ­
  die  Form  des  Arbeitgebernachweises  zu  wählen
Wo  ein  solcher  Schritt  indessen  von  vornherein  aussichtslos ­
  erscheint,  und  es  wäre  angesichts  der  grossen  Verschiedenheit ­
  der  Arbeitsverhältnisse  in  den  einzelnen  Teilen  des  Reiches
grundverkehrt,  eine  solche  Eventualität  bestreiten  zu  wollen,
wird  das  paritätische  Nachweissystem  Platz  zu  greifen
haben.  Immerhin  aber  ist  dieses  System  nur  als  ein  Notbehelf ­
  anzusehen,  weil  es  infolge  der  zu  gleichen  Teilen
aus  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  bestehenden  Zusammensetzung ­
  der  Nachweise  den  Offensivorganisationen,  d.  h.  also
den  Gewerkschaften,  weit  grössere  Vorteile  gewährt  als  den
Defensivorganisationen,  nämlich  den  Arbeitgeberverbänden.
Denn  der  paritätische  Arbeitsnachweis  scheidet,  zum  wenigsten
sobald  er  obligatorisch  für  beide  Teile  ist,  naturgemäss  aus
der  Reihe  der  den  letzteren  zur  Verfügung  stehenden  Kampfmittel ­
  vollständig  aus,  da  die  Arbeiterbeisitzer  alles  tun
werden,  um  die  Versorgung  der  gesperrten  Betriebe  mit  Arbeitswilligen ­
  zu  hintertreiben.  Im  grossen  und  ganzen  wird
sich  eine  dahingehende  Norm  aufstellen  lassen,  dass  dort,  wo
die  Industrie  sehr  konzentriert  und  der  sozialdemokratische
Einfluss  auf  die  Arbeiter  ein  besonders  starker  ist,  die  Einführung ­
  von  Arbeitgebernachweisen  als  eine  unbedingte  Notwendigkeit ­
  bezeichnet  werden  muss,  dass  dort  aber,  wo  die
Verhältnisse  für  die  Arbeitgeber  weniger  ungünstig  liegen,  die
Einrichtung  paritätischer  Nachweise  in  Betracht  zu  ziehen  ist.
Es  ist  nötig,  noch  kurz  auf  die  Stellung  einzugehen,  die
die  Handwerksinnungen  in  den  gemischten  Verbänden
einzunehmen  haben.  Bekanntlich  hatte  der  preussische  Handelsminister ­
  vor  Jahresfrist  eine  Anfrage,  ob  Innungen  den

Die  paritätischen ­

Arbeitsnachweise. ­


Innungen
und  Arbeitgeberver ­
 ­
