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v  D  Kiel  J  1-  5.  4b.

Anlage  A.

Satzungen
für  den
Arbeitgeber-Verband
Hamburg-Altona.

§  i.
Zweck.
Der  Verband  bezweckt  die  Herbeiführung  dauernd  friedlicher ­
  Verhältnisse  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern  durch
Berücksichtigung  berechtigter  Ansprüche  und  Abwehr  unberechtigter ­
  Forderungen  und  ungesetzlicher  Uebergriffe  abseiten
der  Arbeiter  und  ihrer  Vereinigungen.
Der  Verband  soll  nur  denjenigen  Zwecken  dieser  Art
dienen,  welche  durch  die  Einzelvereine  nicht  so  gut  erreicht
werden  können,  alle  andern  Zwecke  sind  auszuschliessen.
Deshalb  soll  der  Verband  nur  Beschlüsse  über  Fragen  fassen,
welche  die  Interessen  der  Gesamtheit  der  Arbeitgeber  beeinflussen ­
  oder  welche  dem  Verbände  zur  Entscheidung  übertragen ­
  worden  sind.  Anderseits  hat  jeder  Einzelverein,  bevor
er  Veränderungen  von  grösserer  Tragweite  in  den  Arbeitsbedingungen ­
  eintreten  lässt,  die  Pflicht,  dem  Verbände  Gelegenheit ­
  zu  geben,  diese  Veränderungen  seinerseits  zur  Erörterung ­
  zu  bringen.