AÖ

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

§2-Mi
  ttel.
Als  Mittel  zur  Erreichung  des  Zwecks  soll  dienen:  die
Beihilfe  zur  Durchführung  und  Vervollständigung  der  Gesetze,
welche  zum  Wohle  und  Schutze  der  Arbeiter  erlassen  sind
und  die  Unterstützung  gemeinnütziger  Bestrebungen  für  das
Wohl  der  Arbeiter,  dann  die  Einführung  der  sogenannten
Streikklausel  in  alle  Lieferungsverträge,  die  Vereinbarung,
keine  im  Streik  oder  in  der  Aussperrung  befindlichen  Arbeiter ­
  anderer  anzunehmen,  die  Schaffung  einer  Darlehnskasse ­
  für  Streikfälle,  die  Errichtung  von  Arbeitsnachweisen
und  Aehnliches.
§  3-Mitgliedschaft.

Ordentliche  Mitglieder  des  Verbandes  können  sämtliche
in  Hamburg,  Altona,  Wandsbek,  Harburg  und  der  Umgegend
bestehenden  oder  sich  bildenden  Vereinigungen  von  Industriellen ­
  und  Gewerbetreibenden  werden,  welche  sich  schriftlich ­
  zur  Innehaltung  dieser  Satzungen  verpflichten.
§  4-Aufnahme
  und  Austritt.
Die  Aufnahme  in  den  Verband  erfolgt  auf  schriftlichen
Antrag.  Ueber  die  Zulassung  entscheidet  die  Verbands-Versammlung ­
  durch  einfache  Stimmenmehrheit  der  Anwesenden.
Der  Austritt  aus  dem  Verbände  ist  nur  statthaft  am
Ende  eines  Kalenderjahres  nach  voraufgegangener  sechsmonatlicher ­
  Kündigung.
§  5-Geschäftsführung.

Die  Geschäfte  des  Verbandes  führt  die  Verbandsversammlung, ­
  welche  aus  den  von  den  Vereinigungen  ernannten
Vertretern  besteht.