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        <title>Gründet Arbeitgeberverbände!</title>
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            <forname>Wilhelm Georg Heinrich von</forname>
            <surname>Reiswitz</surname>
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        </author>
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            <idno>875846289</idno>
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        EIGENTUM
DES
INSTITUTS
FÖR
WELTWirreCtlAfT
BH3LI0THEK
i  um
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        Sozialwirtschaftliche  Zeitfragen

Herausgegeben  von
DR.  ALEXANDER  TltLE.

HEFT  3.

Gründet
Arbeitgeberverbände!

Von
W.  G.  H.  FRH  .  VON  REISWITZ
Generalsekretär  des  Arbeitgeberverbandes  Hamburg-Altona.

BERLIN  1904
VERLAG  VON  OTTO  ELSNER
S-42,  Oranien-  Strasse  Ml.

PREIS  80  Pfg.
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        E s  hat  bisher  auf  dem  deutschen  Büchermärkte  nicht  nur  an  einer  Serie
von  Broschüren  gefehlt,  welche  die  wirtschaftlichen  Zeitfragen  im  Zusammenhänge ­
  mit  ihren  sozialen  Folgen  behandelte,  sondern  es  hat  sogar
eine  Literatur  die  Oberhand  gewonnen,  welche  sich  einseitig  im  Ausbau
sozialer  Forderungen  gefallt,  ohne  auf  die  wirtschaftliche  Erfüllbarkeit  derselben
Rücksicht  zu  nehmen.  An  Stelle  einer  ernsten  wissenschaftlichen  Betrachtung,
welche  nur  mit  dem  Möglichen  und  dem  der  Gesamtheit  dös  nationalen  Wirtschaftslebens ­
  Gedeihlichen  rechnet,  ist  in  weitem  Umfange  ein  Sozialmoralismus
getreten,  welchem  der  Ausbau  immer  neuer  ideologischer  Gebilde  geradezu  als
Selbstzweck  erscheint  und  welcher  aus  Gleichheitsfanatismus  meist  grundsätzlich
und  ohne  erst  in  die  Prüfung  der  Sachlage  einzutreten,  jedweden  Anspruch
der  mechanischen  Arbeit  gegenüber  der  höheren  Intelligenz  verficht.  Es  ist
Sitte  geworden,  über  die  Bedeutung  des  Unternehmertums  für  die  Volkswirtschaft ­
  leicht  hinwegzusehen  und  von  dem  Arbeitgeber  nur  in  geringschätzigem ­
  und  hämischem  Tone  zu  sprechen.  Seltsamerweise  segelt  diese
Sozialideologie  sogar  mit  Vorliebe  unter  der  Flagge  der  „Sozialen  Praxis“.
Sie  hat  ein  vom  Produktionsproblem  unabhängiges  Verteilungsproblem  erfunden, ­
  welches  es  in  der  Welt  der  Wirklichkeit  gar  nicht  gibt,  und  sich
sorgsam  gegen  viele  auf  empirischem  Wege  gewonnene  neue  Beiträge  zur
wirtschaftlichen  Erkenntnis  abgesperrt.  Dadurch,  dass  es  deutsche  Universitätslehrer ­
  nur  allzu  oft  jungen  Schülern  überliessen,  zur  Bearbeitung  noch  niemals
wissenschaftlich  behandelter  wirtschaftlicher  Zeitfragen  Material  herbeizuschaffen
und  zu  ihren  Erstlingswerken  zu  verarbeiten,  ist  eine  oft  recht  unreife  und
der  Praxis  fremde  Literatur  entstanden,  welche  nicht  selten  halb  unverstandene
einseitige  Lieblingsgedanken  der  Lehrer  auf  ungenügend  erfasste  wirtschaftliche ­
  und  soziale  Verhältnisse  anwendet.  Durch  ihr  Erscheinen  in  Serienform ­
  hat  sich  dieselbe  vielfach  selbst  eine  gewisse  Dauer  auf  dem  volkswirtschaftlichen ­
  Büchermärkte  zu  sichern  gewusst.  Das  gilt  von  den  Problemen  der
Handelspolitik,  von  dem  Lohnproblem,  von  dem  Arbeitsvertrage,  von  der
Arbeiterversicherung  und  von  dem  Syndikatswesen  in  gleicher  Weise.  Selbst
das  Verkehrswesen  ist  von  der  rein  ideologischen  Betrachtungsweise  nicht  ganz
verschont  geblieben.  Als  die  letzte  Glanzperiode  unseres  Wirtschaftslebens
das  Syndikatsproblem  vor  das  Auge  der  Oeffentlichkeit  zog,  stand  ihm  die
akademische  Volkswirtschaft  Deutschlands  geradezu  ratlos  gegenüber.  Kathedersozialismus, ­
  Sozialmoralismus  und  handelspolitischer  Doktrinarismus  sind  vielfach
Hand  in  Hand  gegangen  und  haben  Kartenhäuser  aufgebaut,  die  keinem
Windstosse  der  Wirklichkeit  standhalten  können.
(Fortsetzung  s.  S.  3  des  Umschlags.)
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        VERLAG  VON  OTTO  ELSNER
S.  42,  Oranien-Strasse  141.

SOZIALIIRTSCHAFTLICHE  ZEITFRAGEN
Herausgegeben  von
m  ALEXANDER  TILLE

HEFT  3
Gründet  Arbeitgeberverbände!
Von
W.  G.  H.  FRH  .  VON  REISWITZ,
Generalsekretär  des  Arbeitgeberverbandes  Hamburg-Altona

BERLIN  1904
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        VERLAG  VON  OTTO  ELSNER
S.  42,  Oranien-Strasse  141.

Gründet
Arbeitgeberverbände!

Von

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz
Generalsekretär  des  Arbeitgeberverbandes  Hamburg-Altona.

V
BERLIN  1904
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        Druck  von  Ouo  Elsner  Berlin  S

Alle  Rechte  Vorbehalten.
        <pb n="7" />
        Einleitung.

Am  17.  Januar  1904  fand  zu  Berlin  eine  vom  Vorsitzenden ­
  des  Verbandes  der  sächsischen  Textilindustriellen  Herrn
Geh.  Kommerzienrat  Vogel-Chemnitz  einberufene  Versammlung ­
  statt,  an  der  zahlreiche  Industrielle  aus  allen  Teilen  des
Reiches  sowie  die  Vertreter  der  meisten  grossen  Arbeitgeberverbände ­
  teilnahmen.  Zur  Beratung  stand  zunächst  die  einheitliche ­
  Regelung  der  Hülfsaktion,  die  von  seiten  des
»Centralverbandes  deutscher  Industrieller«  und  des  »Arbeitgeberverbandes ­
  Hamburg-Altona«  zu  Gunsten  der  Crimmitschauer
  Fabrikanten  anlässlich  des  grossen  Streiks  der  dortigen
Textilarbeiter  in  die  Wege  geleitet  war.  Hieran  schloss  sich
die  Erörterung  der  Frage  eines  Zusammenschlusses  der
gesamten  deutschen  Arbeitgeberschaft  zu  einem
Verband,  dessen  Spezialaufgabe  es  sein  sollte,  dem
Streikterrorismus  der  Arbeiterorganisationen  kraftvoll ­
  entgegenzutreten.  Das  Resultat  dieser  Erörterungen
bildete  der  einstimmig  gefasste  Beschluss,  einen  allgemeinen
deutschen  Arbeitgeberbund  ins  Leben  zu  rufen.
Bereits  eine  Woche  vorher  hatte  das  Direktorium  des
»Centralverbandes  deutscher  Industrieller«  über  die  gleiche
Angelegenheit  Rats  gepflogen  und  war  seinerseits  zu  der
Ueberzeugung  gelangt,  dass  die  zunehmende  Verschärfung  der
Kämpfe  auf  dem  Arbeitsmarkt  die  Wohlfahrt  der  deutschen
Industrie  ernstlich  zu  gefährden  drohe,  falls  es  nicht  gelänge,
mit  Hilfe  einer  Koalierung  des  deutschen  Unternehmertums
v.  Reiswitz,  Gründet  Arbeitgeberverbände!

1
        <pb n="8" />
        4

W*  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

eine  erfolgreiche  Gegenaktion  in  die  Wege  zu  leiten.  Der
auf  diese  Erkenntnis  hin  gefasste  Beschluss,  in  den  Wirkungsbereich ­
  des  Centralverbandes  von  nun  ab  auch  die  Bekämpfung ­
  des  Streikterrorismus  einzubeziehen,  musste  natürlich ­
  wesentlich  dazu  beitragen,  die  Absichten  derer  zu  unterstützen, ­
  die  die  Versammlung  vom  17.  Januar  einberufen
hatten.  Allerdings  bestand  das  Direktorium  des  Centralverbandes, ­
  dessen  stellvertretendemVorsitzenden  HerrVopelius
auch  die  Leitung  der  letztgenannten  Versammlung  übertragen
wurde,  von  vornherein  darauf,  dass  dem  Centralverband  die
Führung  bei  der  zu  unternehmenden  Aktion  überlassen  würde.
Obwohl  die  Gründe  für  ein  solches  Verlangen  klar  zu  Tage
lagen,  konnte  es  angesichts  der  wirtschaftspolitischen  Meinungsverschiedenheiten, ­
  die  einen  Teil  des  deutschen  Unternehmertums ­
  von  dem  Centralverband  scheidet,  nicht  ausbleiben,  dass
anfänglich  gegen  diese  Forderung  von  vielen  Seiten  Einspruch
erhoben  wurde.  Dies  bewog  das  Direktorium  des  Centralverbandes ­
  zunächst  dazu,  selbständig  vorzugehen  und  von  sich
aus  eine  Hauptstelle  deutscher  Arbeitgeberverbände
ins  Leben  zu  rufen,  die  indessen  in  wirtschaftlicher  Hinsicht
durchaus  neutral  bleiben  sollte,  so  dass  auch  wirtschaftspolitisch ­
  anders  gerichtete  Unternehmervereinigungen  ihr  ohne
Bedenken  beitreten  konnten.  Trotzdem  verhielt  sich  eine
grössere  Anzahl  von  Unternehmerverbänden  fürs  erste  gegen
die  Vorschläge  des  Centralverbandes  ablehnend.  Den  Bemühungen ­
  des  stellvertretenden  Vorsitzenden  des  »Gesamtverbandes ­
  deutscher  Metallindustrieller«,  Herrn  Menck-Altona,
  sowie  des  Vorsitzenden  des  Arbeitgeberverbandes
Hamburg-Altona,  Herrn  Herrn.  Bio  hm,  gelang  es  indessen,
die  einer  völligen  Einigung  der  deutschen  Arbeitgeber  aus
dieser  Unstimmigkeit  erwachsende  Gefahr  dadurch  aus  dem
Wege  zu  räumen,  dass  sie  das  Direktorium  des  »Centralverbandes ­
  deutscher  Industrieller«  zur  Einfügung  einer  Bestimmung ­
  in  die  Satzungen  der  Hauptstelle  deutscher  Arbeitgeberverbände ­
  veranlassten,  der  zufolge  die  ausserhalb  des
Centralverbandes  stehenden  Unternehmervereinigungen  zu  der
        <pb n="9" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

5

1*

Hauptstelle  des  Centralverbandes  in  ein  Kartellverhältnis
treten  konnten.  Von  dieser  Bestimmung  wurde  nun  seitens
einer  unter  dem  Vorsitz  des  Herrn  Kommerzienrat  Heckmann-Berlin
  am  17.  Mai  dieses  Jahres  abgehaltenen  Versammlung ­
  der  in  dieser  Hinsicht  in  Betracht  kommenden
Unternehmerverbände  insofern  Gebrauch  gemacht,  als  die  Begründung ­
  einer  »Freien  Vereinigung  von  Arbeitgeberund
  wirtschaftlichen  Verbänden«  beschlossen  wurde,
welche  die  auf  eine  Gesamtorganisation  der  deutschen  Arbeitgeber ­
  gerichteten  Bestrebungen  zu  unterstützen  hat,  indem
sie  für  ihre  Mitglieder  einen  gemeinsamen  Kartellvertrag  mit
der  Hauptstelle  deutscher  Arbeitgeberverbände  abzuschliessen
sucht,  wobei  für  eine  angemessene  Vertretung  der  freien  Vereinigung ­
  gesorgt  sein  muss.
Da  die  Versammlung  diesem  Beschlüsse  einstimmig  beipflichtete, ­
  hat  man  nunmehr  ein  Recht  zu  der  Behauptung,
dass  der,  bekanntlich  zuerst  von  der  »Deutschen  Arbeitgeber-Zeitung«
  vertretene,  auf  die  Einigung  des  gesamten  Unternehmertums ­
  abzielenden  Bestrebung  nach  viermonatlichen  Verhandlungen ­
  zwischen  den  in  Frage  kommenden  wirtschaftlich ­
  divergierenden  Unternehmergruppen  zum  guten  Ende
ein  voller  Erfolg  beschieden  ist,  sofern,  woran  wohl  kaum  zu
zweifeln  ist,  das  Direktorium  des  »Centralverbandes  deutscher
Industrieller«  sich  mit  den  Vorschlägen  der  »Freien  Vereinigung« ­
  einverstanden  erklärt.
Ist  somit  die  äussere  Form  für  die  Koalition  der  deutschen ­
  Arbeitgeber  gefunden,  so  wird  man  nunmehr  an  die
Lösung  der  Aufgabe  zu  treten  haben,  diese  Koalition  innerlich ­
  zweckentsprechend  auszugestalten,  um  sozusagen  die
Theorie  in  die  Praxis  zu  übersetzen,  d.  h.  auf  Grund  der  zum
Prinzip  erhobenen  Solidarität  der  verbündeten  Unternehmergruppen ­
  ein  erfolgreiches  Wirken  zum  Zweck  der  Verteidigung
gegen  die  Uebergriffe  der  Arbeiterorganisationen  zu  ermöglichen. ­
  Dies  wird  aber  nur  dadurch  erreicht  werden
können,  dass  die  einzelnen  Unternehmergruppen  in
„zweckmässiger  Weise  zu  Streikabwehrverbänden
        <pb n="10" />
        6

W.  G.  H,  Frh.  von  Reiswitz.

ausgestaltet  werden,  bezw.  dass  dort,  wo  geschlossene
Arbeitgeberverbände  bisher  überhaupt  noch  nicht  existieren,
solche  sobald  wie  möglich  geschlossen  werden.  Unter  welchen
Gesichtspunkten  dies  zu  geschehen  hat,  darüber  soll  im
folgenden  unter  Zugrundelegung  der  auf  diesem  Gebiet  bisher ­
  vorhandenen  Erfahrungen  bestmöglichst  Aufschluss  erteilt ­
  werden.
        <pb n="11" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände  1
I.  Warum?

Die  Struktur  der  Rechts-  und  Gesellschaftsordnung,  auf
der  die  derzeitige  Methode  der  Gütererzeugung  fusst,  schliesst
die  vollständige  Beseitigung  der  Abhängigkeit  des  Handarbeiters ­
  vom  Kopfarbeiter  dauernd  aus.  Wollen  wir  die
kulturelle  Entwicklung  in  der  gleichen  Weise  wie  bisher
durch  eine  sich  fortdauernd  steigernde  Hervorbringung  neuer
Werte  fördern,  so  wird  es  auch  wie  bisher  auf  das  Fortbestehen ­
  einer  sinngemässen  Unterordnung  des  einen  Teils  der
an  der  Hervorbringung  dieser  Werte  beteiligten  Elemente
unter  den  andern  ankommen:  die  Unternehmer  werden  über
eine  grössere  Machtvollkommenheit  verfügen  müssen,  als  ihre
Arbeiter.  Dies  erklärt  sich  nicht  nur  daraus,  dass  sie  über
Kapital,  Organisationstalent,  kaufmännische  und  technische
Vorbildung  verfügen  müssen,  sondern  in  erster  Linie  daraus,
dass  sie  eine  grosse  Verantwortung  zu  tragen  haben,  der  sie
nur  dann  gerecht  werden  können,  wenn  ihnen  die  Möglichkeit ­
  gegeben  ist,  ihre  Autorität  in  geeigneter  Weise  geltend
zu  machen.  Um  nun  zu  verhüten,  dass  das  Bewusstsein  ihrer
Machtvollkommenheit  die  sittlich  weniger  gefesteten  Naturen
innerhalb  der  Arbeitgeberschaft  zu  Uebergriffen  veranlasste,
gab  die  Legislative,  wenn  auch  nach  langem  Zögern,  dem
Drängen  derer  nach,  die  mit  Hilfe  der  Aufhebung  des
Koalitionsverbotes  solchen  Uebergriffen  vorzubeugen  hofften.
Leider  aber  führten  die  aus  der  Koalitionsfreiheit  sich  ergebenden ­
  Folgen,  soweit  hierbei  die  Organisationsbestrebungen

Die  Schlachttr
  Uppen
der  Sozialdemokratie- ­
        <pb n="12" />
        8

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Koalitionsfreiheit ­
  und
KoaJitionszwang.


der  Arbeiter  in  Frage  kommen,  sehr  bald  dazu,  dass  zwischen
der  Gesamtheit  der  Arbeiter  und  der  Gesamtheit  des  Unternehmertums ­
  ein  permanenter  Kriegszustand  bestellt,  dessen
eigentliche  Ursache  das  Verlangen  der  sozialdemokratischen
Gewerkschaftsführer  bildet,  dem  naturnotwendigen  Uebergewicht
  des  Arbeitgebers  um  jeden  Preis  ein  Ende  zu  bereiten. ­
  Die  einzelnen  Gewerkschaften  (wir  sehen  hierbei  vorläufig ­
  von  den  nichtsozialdemokratischen  Organisationen  ab,
obwohl  auch  diese  sich  mehr  und  mehr  zur  Aufstellung
extremer  Forderungen  fortreissen  lassen)  haben  sich  zu  reinen
Kampfvereinen  entwickelt  und  stellen  als  solche  in  Wahrheit
die  eigentlichen  Schlachttruppen  der  Sozialdemokratie ­
  dar,  die  in  der  Aufhetzung  der  Arbeiter  gegen  die
Arbeitgeber  das  gegebene  Mittel  zur  Expropriierung  des  Unternehmertums ­
  und  zur  allmähligen  Ersetzung  der  individualistischen ­
  Produktionsweise  durch  die  kollektivistische  erblickt.
Diesem  Affinitätsverhältnis  entspricht  in  jeder  Hinsicht  die
Taktik  der  Gewerkschaftsführer,  die  in  echt  demagogischer
Weise  auf  die  Bedürfnisse  des  kleinen  Mannes  zugeschnitten
ist:  man  entwirft  von  den  Gegnern  ein  grotesk  verzerrtes
Bild,  zeiht  sie  krassen  Eigennutzes  und  brutaler  Rücksichtslosigkeit ­
  und  stellt  anderseits  die  eigene  Gefolgschaft  als  die
berufene  Vertreterin  einer  höheren  Moral  hin,  —  alles,  um
die  Beweiskraft  der  Behauptung  darzutun,  dass  die  Abhängigkeit ­
  des  Handarbeiters  vom  Kopfarbeiter  nichts  Gegebenes,
sondern  lediglich  etwas  einseitig  Gewolltes  und  darum  so
schnell  wie  möglich  zu  beseitigen  ist.  Hierzu  kommt  obendrein, ­
  dass  die  sozialdemokratischen  Gewerkschaftsleitungen
die  Koalitionsfreiheit  sehr  bald  in  einen  Koalitionszwang ­
  umzudeuten  verstanden.
In  seiner  Broschüre:  »Die  Organisation  der  Arbeitgeber«
weist  der  Geschäftsführer  des  Zentralverbandes  deutscher  Industrieller, ­
  Herr  Bueck,  an  der  Hand  eines  reichen  Tatsachenmaterials ­
  nach,  dass  dieser  Missbrauch  der  Koalitionsfreiheit ­
  in  erster  Linie  der  unzulänglichen  Redaktion  der
die  Aufhebung  des  Koalitionsverbotes  bestimmenden  gesetz-
        <pb n="13" />
        B

41  6“?, a ’ rt 31.  5.46.
Gründet  Arbeitgeberverbände!

9

liehen  Verfügungen  zuzuschreiben  ist.  Ausserdem  aber  entstanden ­
  infolge  jener  Unzulänglichkeit,  die  zum  grössten  Teil
wohl  auf  Rechnung  mangelhafter  Durcharbeitung  der  so  überaus ­
  schwierigen  Materie  zu  setzen  ist,  zahllose  Widersprüche
über  die  Art,  wie  die  das  Koalitionsrecht  behandelnden  Bestimmungen ­
  mit  den  nach  wie  vor  zu  Recht  bestehenden
Verfügungen  des  B.  G.  B.  bezw.  des  Str.  G.  B.  in  Einklang
zu  setzen  seien  (Streikposten,  Boykott,  Bedrohung  mit  Arbeitseinstellung ­
  zum  Zweck  der  Vermögensschädigung  usw.).  Es
hat  sich  herausgestellt,  dass  besonders  in  der  niederen  Gerichtsbarkeit ­
  eine  starke  Hinneigung  zu  der  Auffassung  bestand, ­
  die  aus  der  Aufhebung  des  Koalitionsverbotes  resultierenden ­
  Bestrebungen  der  Arbeiterorganisationen  seien  auch
dann  als  berechtigt  anzuerkennen,  wenn  sie  vom  Standpunkt
der  allgemeinen  Rechtsauffassung  als  ungesetzlich  zu  bezeichnen ­
  sind.
Die  sozialistischen  Gewerkschaftsführer  haben  sich  diese
Unklarheiten  nach  Möglichkeit  zu  nutze  gemacht.  Die  Kämpfe
auf  dem  Arbeitsmarkt  gewannen  dauernd  an  Schärfe  und
beschränkten  sich  schliesslich  nicht  mehr  auf  die  Lohn-  und
Arbeitsbedingungen  allein,  sondern  richteten  sich  u.  a.  besonders ­
  gegen  das  Bestimmungsrecht  des  Arbeitgebers
in  Sachen  der  Auswahl  seiner  Leute.  Mit  Hilfe  des
Streikpostensystems  wurde  nämlich  auf  die  Arbeitswilligen ­
  eine  derartige  Pression  ausgeübt,  dass  es  den  Unternehmern ­
  beinahe  unmöglich  gemacht  ist,  beim  Entstehen
eines  Ausstandes  Ersatzkräfte  heranzuziehen.  Die  verbündeten
Regierungen  selbst  konnten  sich  der  Einsicht  nicht  verschliessen,
  dass  diese  Zustände  unhaltbar  seien.  »Umfangreich ­
  und  mit  grösster  Schärfe«,  so  schreibt  Herr  Bueck,
»hatten  sie  in  den  Begründungen  ihrer  1890  und  1899  eingebrachten
  Gesetze,  hatten  ihre  Vertreter  in  den  betreffenden ­
  Verhandlungen  die  Grösse  der  Missstände,  die  herrschende
Rechtlosigkeit,  wie  die  Notwendigkeit  der  Abhilfe  erwiesen.«
Aber  der  Mangel  an  jeglichem  Entgegenkommen  seitens  der
Reichstagsmehrheit,  der  Wettbewerb  der  einzelnen  Parteien
        <pb n="14" />
        IO

W.  G.  H.  Frh.  von  Reis  witz.

um  die  Gunst  der  Arbeiter  liess  sie  von  einer  weiteren  Verfolgung ­
  des  eingeschlagenen  Weges  abstehen.  Ja,  ihre  Widerstandsfähigkeit ­
  gegen  die  soziale  Zeitströmung  erwies  sich  als
eine  so  geringe,  dass  sie  sich  schliesslich,  das  Beispiel  einzelner
bürgerlicher  Parteien  nachahmend,  zu  einer  Konzessionspolitik ­
  verstand,  wie  sie  verhängnisvoller  gar  nicht  gedacht
werden  kann.  Statt  den  Einfluss,  den  die  Sozialdemokratie
auf  die  Arbeiterbewegung  gewonnen  hatte,  durch  ihre  weitgehenden ­
  sozialpolitischen  Zugeständnisse  zu  vermindern,  bestärkte ­
  sie  ihn  im  Gegenteil,  indem  sie  den  sozialdemokratischen ­
  Agitatoren  mittelbar  das  Recht  zu  der  Behauptung  an
die  Hand  gab,  die  Einführung  sozialpolitischer  Reformen  sei
mehr  oder  weniger  auf  das  Konto  der  Furcht  vor  der  Sozialdemokratie ­
  zu  setzen  und  daher  als  deren  Verdienst  aufzufassen. ­
  Aber  selbst  wenn  man  von  einem  ausgesprochenen
Missbrauch  des  Koalitionsrechtes,  wie  ihn  Herr  Bueck  solcher
Art  konstatiert,  vollkommen  absieht,  wird  man  zuzugeben  gezwungen ­
  sein,  dass  die  Koalitionsfreiheit  unter  allen  Umständen ­
  eine  äusserst  gefährliche  Waffe  in  der  Hand  der
Majorität  ist,  und  es  ist  darum  vollkommen  unverständlich,
wie  viele  bürgerliche  Sozialideologen  die  Forderung  zu  rechtfertigen
  gedenken,  dass  das  Koalitionsrecht  noch  bedeutend
erweitert  werden  müsse,  um  überhaupt  wirken  zu  können.
Die  Auffassung  dieser  Kreise  vom  Wesen  der  Koalitionsfreiheit ­
  leidet,  so  schrieb  vor  einiger  Zeit  die  »Deutsche
Arbeitgeber-Zeitung«,  an  dem  mangelnden  Verständnis  für
die  realpolitische  Seite  der  Frage.  Man  darf  in  der  Behandlung ­
  dieses  Themas  eben  nicht  die  Arbeiter  als  einzelne
Individuen  auffassen,  sondern  als  die  Gesamtheit,  die  dem
Unternehmertum  in  imposanter  Machtfülle  gegenübersteht.
Von  der  Beachtung  dieser  Maxime  darf  die  sozialpolitische
Taschenspielerei  mit  der  Hervorkehrung  der  zweifellos
schlimmen  Lage  einzelner  den  denkenden  Politiker  unter
keinen  Umständen  abwendig  machen.  Die  Arbeiter  besitzen
an  und  für  sich  die  ungeheuere  numerische  Ueberlegenheit
über  die  Arbeitgeber,  und  darum  seit  der  Aufhebung  des
        <pb n="15" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

11

Koalitionsverbotes  und  der  Einführung  des  gleichen,  geheimen
und  direkten  Wahlrechtes  zum  Reichstage  folgerichtig  auch
das  politische  Uebergewicht.  In  Wahrheit  werden  die  Arbeitgeber ­
  niemals  im  stände  sein,  auf  die  Dauer  die  Mittel  zur
Durchführung  der  wirtschaftlichen  Kämpfe  aufzubringen,  die
die  Arbeitnehmer  zu  erübrigen  vermögen.  Ihre  wirtschaftliche ­
  Existenz  ist  in  erster  Linie  von  ihrer  Konkurrenzfähigkeit ­
  abhängig,  und  in  kritischen  Zeiten  müssen  sie  vom
Kapital  zusetzen.  Es  soll  nicht  bestritten  werden,  dass  sie
für  den  Augenblick  den  Arbeitnehmern  finanziell  überlegen
sind.  In  Anbetracht  aber  des,  besten  Falles  doch  in  latenter
Form,  fortdauernden  Kampfes  zwischen  ihnen  und  den  unter
sozialdemokratischer  Leitung  stehenden  Arbeitern  muss  ihre
Widerstandskraft  schliesslich  erlahmen,  während  die  Arbeiterschaft, ­
  die  mit  einer  im  wesentlichen  stets  gleichbleibenden
Lohnhöhe  rechnen  darf,  im  stände  ist,  ihre  Kriegskasse  fortgesetzt ­
  aus  Millionen  von  einzelnen  kleinen  Quellen  zu  speisen.
Man  nehme  nur  an,  dass  sieben  Millionen  Arbeiter  pro  Kopf
wöchentlich  nur  50  Pfg.  zu  Streikzwecken  aufbringen:  das
macht  180  Millionen  im  Jahr.  Will  etwa  jemand  behaupten,
dass  es  der  Industrie  möglich  sei,  zu  all  den  Steuer-  und
Vefsicherungslasten,  die  sie  zu  tragen  hat  und  die  namentlich ­
  den  kleineren  und  mittleren  Unternehmern  ein  peinlich
genaues  Disponieren  zur  Pflicht  machen,  eine  solche  Summe
jahraus  jahrein  zum  Zwecke  der  gemeinschaftlichen  Durchtührung
  ihrer  wirtschaftspolitischen  Kämpfe  zu  erübrigen?
Dazu  kommt  obendrein,  dass  die  Verschiedenheit  der  wirtschaftlichen ­
  Interessen  des  Unternehmertums  niemals  eine
solche  Einigkeit  zulassen  wird,  wie  sie  auf  der  Seite  der
einem  gemeinsamen  Ziel  zustrebenden  Lohnarbeiter  vorhanden
ist.  Wird  nun  noch  der  Vorschlag  einer  Versicherung  gegen
Arbeitslosigkeit  auf  Staatsunkosten  in  die  Praxis  übersetzt,
eine  Angelegenheit,  über  die  vorgeblich  ernste  Erwägungen
an  massgebender  Stelle  schweben,  so  kann  man  mit  vollem
Recht  behaupten,  dass  die  Unternehmer  wirtschaftlich  viel
mehr  von  ihren  Arbeitern  abhängen  als  umgekehrt.  Und
        <pb n="16" />
        12

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Der  Grund-ÜTtum
  der
Sozialideologen. ­


nun  vergleiche  man  hiermit  einmal  die  Gründe,  die  unsere
Sozialideologen  zu  ihren  unausgesetzten  Klagen  über  die  angebliche ­
  Rechtsungleichheit  veranlassen,  wie  sie  die  derzeit
übliche  Auslegung  des  Gesetzes  über  die  Koalitionsfreiheit
zur  Folge  haben  solll  Es  möchte  einen  in  der  Tat  schier
bedünken,  dass  die  Leute,  die  den  Satz  vom  »papiernen«
Koalitionsrecht  des  Arbeiters  in  die  Welt  gesetzt  haben,
allein  darin,  dass  jemand  seine  Arbeitskraft  und  sein  Kapital
als  Unternehmer  in  den  Dienst  der  Allgemeinheit  stellt,  etwas
Unmoralisches  erblicken,  dem  von  Staats  wegen  nach  Möglichkeit ­
  entgegenzutreten  ist.
Diese  irrtümliche  Bewertung  der  den  Handarbeitern  aus
der  Koalitionsfreiheit  einseitig  erwachsenden  Machtmittel  ist
auf  die  verhängnisvolle  Hinneigung  unserer  akademischen
Kreise  zu  einer  rein  doktrinären  Auffassung  von  dem  Wesen
und  den  Aufgaben  der  Sozialreform  zurückzuführen.  Und  da
der  Einfluss  dieser  Kreise  auf  die  Denkweise  vor  allem  der
gebildeteren  Schichten  des  Bürgertums  in  dauernder  Zunahme
begriffen  ist,  erscheint  es  wohl  angebracht,  auf  dieses  Kapitel
kurz  einzugehen.
Es  ist  das  Schicksal  der  meisten  Reformatoren,  dass  ihr
Enthusiasmus  sie  der  Fähigkeit  beraubt,  die  praktische  Tragweite ­
  ihrer  Ideen  zu  beurteilen.  Gewiss  werden  geistige
Elastizität  und  starkes  Zielbewusstsein  eine  Vorbedingung  für
den  Erfolg  derer  bilden,  die  auf  die  sittliche  und  wirtschaftliche ­
  Hebung  ihrer  Mitmenschen  hinzuwirken  suchen.  Etwas
bleibend  Gutes  zu  erreichen,  wird  ihnen  jedoch  nur  dann
möglich  sein,  wenn  sich  jenen  Eigenschaften  gewissenhafte
Abwägung  sowohl  der  Erreichbarkeit  des  angestrebten  Zieles,
als  auch  besonders  der  Gangbarkeit  des  eingeschlagenen
Weges  zugesellen.  Wer  dem  zustimmt,  wird  sich  leicht
sagen  können,  warum  es  unsern  modernen  Sozialideologen
umgekehrt  zu  gehen  pflegt,  wie  der  bekannten  »Kraft,  die
stets  das  Böse  will  und  stets  das  Gute  schafft«  —  sie  wollen
das  Gute,  aber  was  sie  erreichen,  hat  sich  bisher  nicht  gerade
als  ein  erfreuliches  Resultat  dieses  Wollens  erwiesen.  Leute
        <pb n="17" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

13

solcher  Art  erklären  es  für  eine  Gewissenspflicht,  über  die
gesellschaftsfeindlichen  Aeusserungen  der  modernen  Arbeiterbewegung ­
  hinwegzusehen  und  der  Ansicht  nachzuleben,  es
werde  sich  trotz  allem  und  allem  ganz  von  selbst  mit  der
Zeit  eine  beide  Kontrahenten  des  Arbeitsvertrages  befriedigende ­
  Lösung  des  gegenwärtigen  Kampfzustandes  ergeben.
Für  sie  ist  alles,  was  in  das  Gebiet  der  Arbeiterbewegung
hineinspielt,  mag  es  noch  so  sehr  den  Stempel  des  Unfertigen,
des  Unpraktischen  tragen,  gerechtfertigt  durch  die  gute  Absicht, ­
  der  es  entspringt;  sie  sind  Fanatiker  der  »Reform  um
der  Reform  wegen«,  und  so  sehen  wir  denn,  dass  sie  den
auf  die  Verteidigung  seiner  Position  gerichteten  Bestrebungen
des  Unternehmertums  zum  guten  Teil  nicht  minder  feindlich
gegenüberstehen,  wie  die  Vertreter  der  Arbeiterbewegung
selbst.
»Die  ganze  Richtung«,  schreibt  Prof.  R.  Ehrenberg  in
seiner  Broschüre:  »Sozialreformer  und  Unternehmer«,  »wäre
ziemlich  ungefährlich,  bildete  sie  nicht  ein  so  schlimmes  Hindernis ­
  für  den  ernsthaften  sozialpolitischen  Fortschritt.
Diesen  wirft  man  nur  zu  leicht  mit  jenen  unpraktischen  Bestrebungen ­
  zusammen,  um  so  mehr,  als  beide  Arten  sozialpolitischer ­
  Massnahmen  von  denselben  Menschen  und  publizistischen ­
  Organen  vertreten  werden.  Auf  solche  Weise  treibt
man  keine  praktische  Sozialpolitik.  Der  sich  darin  bekundende
Mangel  an  Kritik  führt  zurück  auf  die  gemeinsame  Wurzel  der
Fehler  so  vieler  Sozialpolitiker,  nämlich  auf  die  weitverbreitete
Unkenntnis  der  Menschen  und  Dinge,  mit  denen  jede  Sozialpolitik ­
  zu  rechnen  hat,  insbesondere  der  Unternehmungen,
ihres  Betriebes,  ihrer  Voraussetzungen.«
Ohne  nun  die  bona  fides  solcher  Sozialreformer  ohne  Wie  handelt
weiteres  anzweifeln  zu  wollen,  müssen  wir  sie  doch  darauf  man  »sozial«?
verweisen,  dass  ihre  Gutgläubigkeit  ihnen  höchstens  als  mildernder ­
  Umstand  anzurechnen  ist,  sie  aber  nicht  der  Verantwortlichkeit ­
  dafür  zu  entheben  vermag,  dass  sie  den  Mahnungen ­
  von  meistbeteiligter  Seite  zu  grösserer  Vorsicht  unentwegt ­
  Trotz  bieten  und  auf  diese  Weise  die  Kämpfe  auf
        <pb n="18" />
        14

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Handarbeiter
und  Arbeitsbeamte.


dem  Arbeitsmarkte  nur  verschärfen,  anstatt  sie,  wie  sie
glaubten,  durch  ihre  Einmischung  abzuschwächen.  »Sozial«
handelt  —  es  lohnt  sich  bei  dieser  Gelegenheit,  auch  einmal
die  Auffassung  der  andern  Seite  zu  registrieren  —  jeder,  der
nicht  bloss  in  kurzsichtiger  Selbstsucht  alle  andern  Rücksichten ­
  dem  eigenen  Vorteil  unterordnet,  sondern  zugleich
das  Interesse  derer  gebührend  wahrzunehmen  weiss,  deren
Beihilfe  er  zum  Zwecke  der  Gütererzeugung  sich  zu  versichern ­
  genötigt  ist.«  Es  ist  demgemäss  vollständig  verkehrt,
den  Begriff  »sozial«  ins  Gebiet  der  Ethik  hinüber  zu  spielen;
er  ist  im  Gegenteil  rein  praktischer  Natur.  Wer  gute
Leistungen  seiner  Angestellten  erzielen  will,  hat  als  Gegengabe ­
  eine  angemessene  Entlohnung  zu  bieten  und  dafür
Sorge  zu  tragen,  dass  die  Angestellten  im  stände  sind,  ein
menschenwürdiges  Dasein  zu  führen.  »Sozial  handeln«  heisst
demnach  eine  vernunftgemässe  Wirtschaftspolitik  treiben.
Dafür  aber,  dass  dieser  Erkenntnis  auch  die  wirtschaftlich
rückständigen  Elemente  im  Unternehmertum  sich  mehr  und
mehr  anpassen,  bürgt  zur  Genüge  die  erziehliche  Wirkung
des  gegenseitigen  Wettbewerbs.  Denn  ein  solcher  Wettbewerb, ­
  wie  er  hier  gemeint  ist,  wird  auch  durch  Karteilund ­
  Syndikatsbildungen  niemals  ausgeschaltet  werden.  Sobald ­
  indessen  der  Sozialismus  mit  ethischen  Momenten  verquickt ­
  wird,  wirkt  er  schon  darum  unlogisch,  weil  er  freiwillige ­
  Leistungen  in  erzwungene  verwandeln  will  und  so
die  persönliche  Freiheit  einzelner  Erwerbskategorien  mehr
und  mehr  zu  beschränken  droht.  Gewiss  kann  und  muss  der
soziale  Entwicklungsgang  unter  bestimmten  Vorbehalten  gesetzmässig
  geregelt  werden,  damit  Stagnationen  vermieden
werden.  Die  gesetzgeberische  Reglementierung  aber  darf
unter  keinen  Umständen  aus  irgend  welchen  Beweggründen
erfolgen,  durch  die  die  wirtschaftliche  Rechtssicherheit  erschüttert ­
  werden  kann.
Ein  Beispiel!  Es  entsprach  durchaus  praktischer  Denkweise, ­
  dass  man  durch  geeignete  Verordnungen  die  Betriebsunsicherheiten ­
  verminderte,  dass  der  Frauen-  und  Kinderarbeit
        <pb n="19" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

15

vernünftige  Grenzen  gezogen  wurden  und  dass  die  Handarbeiter ­
  durch  die  Versicherungsgesetzgebung  vor  den  Folgen
unverschuldeter  Arbeitsunfähigkeit  geschützt  wurden.  Denn
alle  diese  Massregeln  kommen  der  Allgemeinheit  dadurch ­
  zu  gute,  dass  sie  die  Leistungsfähigkeit  und  die
Arbeitsfreudigkeit  des  einzelnen  erhöhen.  Ausserordentlich
unpraktisch  aber  ist  das  Verlangen,  den  erzieherisch
wirkenden  Trieb  zur  möglichsten  Anspannung  der  Kräfte
jedes  einzelnen  durch  den  Versuch  brach  zu  legen,  mit
Hilfe  immer  weitergehender  sozialpolitischer  Verordnungen ­
  dem  Handarbeiter  sozusagen  Beamten-Qualität  zu
verleihen  —  notabene,  ohne  ihm  gleichzeitig  die  Pflichten
des  Beamtentums  zu  übertragen.  Denn  was  stellen  Vorschläge, ­
  wie  die  der  Versicherung  gegen  Arbeitsunfähigkeit,
der  Gewinnbeteiligung  usw.  anders  dar,  als  die  Absicht,  die
Handarbeiter  in  Arbeitsbeamten  zu  verwandeln?  Diese  Art
von  Sozialreform  kann  doch  zum  letzten  Ende  nur  auf  eine
Verstaatlichung  der  gesamten  Produktion  hinauslaufen,  da  sie
den  Arbeitgebern  jede  Möglichkeit  zur  Wahrung  ihrer  Autorität ­
  nimmt,  so  dass  ihnen  schliesslich  nichts  übrig  bleibt,
als  auf  ihre  geschäftliche  Selbständigkeit  zu  verzichten  und
dem  Staate  ihre  Pflichten  und  Rechte  zu  übertragen.
Eine  charakteristische  Eigenheit  vieler  Sozialreformer  ist  Fehlerhafte
es  ferner,  dass  sie  mit  Vorliebe  Einzelheiten  verallgemeinern.  Verailge-Stellt
  sich  irgendwo  ein  soziales  Gebrechen  rein  lokaler  Art  mcmcmn S en -
heraus,  so  pflegen  sie  diese  Entdeckung  zum  Anlass  zu
nehmen,  generelle  Vorschläge  ohne  jede  Rücksicht  darauf
zu  machen,  dass  die  beantragten  Reformen  unter  veränderten
Bedingungen  auch  ganz  veränderte  Wirkungen  zeitigen  können.
So  sehen  wir,  dass  die  Bestrebungen  der  sozialdemokratischen
Gewerkschaften,  die  achtstündige  Maximalarbeitszeit  gesetzlich
festzulegen,  von  sozialideologischer  Seite  aus  eifrig  unterstützt
werden.  Als  Beweis  für  die  Durchführbarkeit  dieser  Massregel
werden  die  günstigen  Erfahrungen  hingestellt,  die  man  in
einzelnen  Betrieben  mit  einer  derartig  verkürzten  Arbeitszeit
gemacht  hat.  Dabei  unterlässt  man  es  aber  durchgängig,
        <pb n="20" />
        16

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

auf  die  Verschiedenheit  der  Produktionsweise  Rücksicht
zu  nehmen,  die  in  dem  einen  Gewerbe  eine  viel  grössere
Intensivität  der  Arbeitsleistung  bedingt  wie  im  andern.  Es
würden  dementsprechend  die  Arbeiter,  die  nichts  anderes  zu
tun  haben,  als  den  Gang  einer  Maschine  zu  kontrollieren,  in
solchen  Fällen  ausserordentlich  bevorzugt  sein  vor  denjenigen,
deren  Tätigkeit  besondere  Geübtheit  und  körperliche  Anstrengung ­
  voraussetzt.  Aehnlich  steht  es  auch  mit  der  vielfach ­
  geforderten  Einheitlichkeit  der  Lohnsätze,  sowie  der
Festsetzung  eines  Minimallohnes,  dem  nur  ausnahmsweise,
sofern  man  wenigstens  von  der  reinen  Akkordarbeit  absieht,
die  Festsetzung  einer  Minimalleistung  gegenüber  gestellt  wird.
Gewiss,  liesse  sich  die  Lösung  der  der  Jetztzeit  obliegenden ­
  Kulturarbeiten  einfach  dadurch  erreichen,  dass  man  die
der  menschlichen  Gesellschaft  im  allgemeinen  und  dem  einzelnen ­
  Individuum  im  besonderen  eigentümlichen  Schwächen
und  Fehler  als  einen  völlig  nebensächlichen  Faktor  ansieht,
so  hätten  unsere  Sozialideologen  das  Recht  vollkommen  auf
ihrer  Seite.  Aber  eine  solche  Nichtberücksichtigung  würde
sehr  bald  die  grösste  Verwirrung  auf  allen  Gebieten  des
öffentlichen  Lebens  zeitigen,  weil  sie  eben  durchaus  unlogisch
ist.  Wer  die  volle  und  ganze  Gleichberechtigung  aller  in
wirtschaftlicher  Beziehung  verlangt,  muss  erst  mit  dem  gegenwärtigen ­
  System  der  Gütererzeugung,  d.  h.  also  mit  der  gesamten ­
  wirtschaftlichen  Rechtsordnung  endgültig  aufräumen.
Denn  dieses  System  setzt  die  Präponderanz  des  Unternehmers ­
  voraus,  weil  sonst  die  Möglichkeit  einer  Fortführung
seines  Betriebes  einzig  und  allein  von  dem  guten  Willen  und
der  Einsicht  der  Arbeiter  abhängen  würde.  Dieser  gute
Wille  und  diese  Einsicht  sind  aber  nur  ausnahmsweise  vorhanden, ­
  da  die  grosse  Masse  der  Handarbeiter  eben  im  Bann
einer  Bewegung  steht,  die  sich  die  völlige  Revolutionierung
der  bestehenden  Gesellschaftsform  nach  dem  Rezept  von  Karl
Marx  zum  Ziele  gesetzt  hat.
Mauserungs-  Nun  suchen  sich  unsere  Sozialreformer  allerdings  mit  der
Aberglauben.  Behauptung  zu  rechtfertigen,  die  marxistischen  Theorien  hätten
        <pb n="21" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!  I  jr

in  der  letzten  Zeit  ausserordentlich  viel  von  ihrer  früheren
Geltung  verloren,  und  die  Sozialdemokratie  stelle  demgemäss
im  Grunde  nichts  anderes  vor  als  eine  besonders  extreme
Richtung  innerhalb  der  Arbeiterbewegung.  Dem  gegenüber ­
  wird  man  gut  tun,  sich  an  die  Vorgänge  zu  erinnern,
die  sich  speziell  während  des  letzten  Jahres  im  sozialdemokratischen ­
  Lager  zugetragen  haben.
Am  16.  Juni  waren  zu  Gunsten  der  sozialdemokratischen
Reichstagskandidaten  mehr  als  3  000  000  Stimmen  abgegeben
worden.  Gerade  dieser  ausserordentliche  Erfolg  der  sozialdemokratischen ­
  Agitation  brachte  eine  grosse  Anzahl  von
Propheten  auf  die  Beine,  die  sich  in  höchst  optimistischer
Weise  über  den  zukünftigen  Entwicklungsgang  des  demokratischen ­
  Sozialismus  aussprachen,  indem  sie  das  Hauptgewicht
ihrer  Argumentation  auf  den  Erfahrungssatz  legten,  dass
»Riesen  gemütlich  seien«.  Je  gewaltiger  die  Zahl  der  sozialdemokratischen ­
  Wahlstimmen  anschwelle,  meinten  sie,  um  so
mehr  werde  auch  die  Einheitlichkeit  der  Gesinnung  innerhalb
der  Partei  schwinden,  und  in  Bälde  würde  es  sich  herausstellen,
  dass  der  Einfluss  derer,  die  im  Gegensätze  zu  den
Vertretern  des  revolutionären  Prinzips  der  Evolutionstheorie
das  Wort  reden,  in  dauernder  Zunahme  begriffen  sei,  zumal
ja  unter  den  sozialdemokratischen  Wählern  sich  ausserordentlich ­
  viele  Leute  befänden,  die  zu  ihrer  Stimmenabgabe  lediglich ­
  veranlasst  seien,  weil  sie  der  Verstimmung  über  wirtschaftliches ­
  Missgeschick  und  andere  üble  Erfahrungen  Ausdruck
zu  verleihen  wünschten.  Nun  kam,  festlich  eingeläutet  von
den  Freudenausbrüchen  der  sozialdemokratischen  Partei  über
den  drei  Millionensieg,  der  sozialdemokratische  Parteitag
zu  Dresden.  Schon  die  Veröffentlichung  der  Tagesordnung
bedeutete  für  die  Mauserungspropheten  eine  nicht  unbeträchtliche ­
  Enttäuschung.  Und  gleichzeitig  machten  sich  die  ersten
Anzeichen  jenes  heftigen  Sturmes  bemerkbar,  der  die  Voraussetzungen ­
  von  der  segensreichen  Beeinflussung  der  radikalen
Elemente  innerhalb  der  Partei  durch  die  Parteiakademiker  Bernsteinscher ­
  Richtung  bald  wie  die  Spreu  vor  dem  Winde  ver-I)cr

  Parteitag*
zu  Dresden,,
        <pb n="22" />
        iS

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

wehen  sollte:  von  Küssnacht  her,  allwo  »Genosse«  Bebel  zu
übersommern  pflegt,  zog  schwarzes  Gewölk  herauf:  »Genosse«
Bebel  erklärte,  dass  er  den  Tag  der  Siegesfreude  zu  verwandeln ­
  gedenke  in  einen  Tag  schlimmer  Abrechnung  mit
allen  denen,  die  sich  wider  den  Buchstaben  des  Gesetzes
vergangen  hatten,  indem  sie  durch  die  Billigung  des  Bernsteinschen
  Vorschlages,  betreffend  die  Uebernahme  des  Postens
eines  Vizepräsidenten  seitens  eines  der  Ihren  und  durch  ihre
Mitarbeit  an  bürgerlichen  Blättern  den  Spalt  zu  überbrücken
trachteten,  der  für  heute  und  immerdar  zwischen  der  Sozialdemokratie ­
  und  der  bürgerlichen  Gesellschaft  klafft.  Und  als
endlich  die  336  Delegierten  der  Dreimillionenpartei  im  Trianonsaal
  zu  Dresden  versammelt  waren,  entlud  sich  das  Wetter
mit  elementarer  Gewalt:  durch  Stunden  und  Tage  zog  sich
das  böse  Gezänk  des  entrüsteten  Sturmgesellen  über  Akademiker, ­
  Literaten,  Revisionisten  und  Possibilisten  hin;  jeder,
der  sich  unterstanden  hatte,  und  wenn  es  auch  nur  um  des
lieben  Lebens  willen  war,  einem  bürgerlichen  Blatte  seine
Feder  zur  Verfügung  zu  stellen,  jeder,  der  es  wagte,  über
Parteitaktik  und  über  Parteiziele  eine  andere  Meinung  zu
haben  wie  Bebel  selbst  und  die  Seinen,  wurde  unehrlich  gesprochen, ­
  und  im  Bemühen,  die  Berechtigung  zu  solchem
Verdammungsurteil  unter  allen  Umständen  darzutun,  verstieg
sich  der  Parteidiktator  sogar  zu  der  unfairen  Handlungsweise,
einen  Abwesenden  in  endloser  Schmährede  zu  begeifern,  weil
dieser  jeweilig  obdachlosen  Geisteskindem  schriftstellernder
Genossen  in  der  von  ihm  herausgegebenen  Wochenschrift
gastfreundlichen  Unterschlupf  gewährt  hatte.  Die  also  angegriffenen ­
  Genossen  aber  fanden  keineswegs  den  Mut  zu  kraft,
voller  Widerrede,  sofern  sie  den  Standpunkt  zu  verteidigen
hatten,  den  sie  in  Sachen  einer  Revision  der  Parteitaktik  in
einer  Anzahl  sozialdemokratischer  und  bürgerlicher  Blätter
vertreten  hatten,  sondern  sie  beschränkten  sich  darauf,  diesen
Standpunkt  zu  entschuldigen,  indem  sie  das  Hauptgewicht
ihrer  Verteidigung  nicht  auf  das,  was  sie  geschrieben  hatten,
verlegten,  sondern  auf  die  Stelle,  wo  sie  es  geschrieben
        <pb n="23" />
        B  i  k  41  6  "TI“  31.  5.4  b.
Gründet  Arbeitgeberverbände!  jp
hatten.  Die  Frage,  was  dieses  Scherbengericht  über  einzelne
wenige,  die  sich  kaum  einer  solchen  Wertschätzung  ihres  Tuns
gewärtig  gewesen  waren,  bezweckte,  ist  leicht  genug  zu  beantworten. ­
  Die  ausserordentliche  Zunahme  der  Partei,  wie
sie  sich  in  dem  Wahlergebnis  vom  16.  Juni  dokumentierte,
brachte  die  Wahrscheinlichkeit  mit  sich,  dass  durch  die  Einreihung ­
  einer  grossen  Zahl  in  ihrer  politischen  Gesinnung
vorläufig  keineswegs  gefestigter  Parteirekruten  die  Einheitlichkeit ­
  der  Bewegung  in  Frage  gestellt  würde,  sobald  nicht  die
eigentlichen  Leiter  der  Bewegung  von  ihren  parteidisziplinaren
Befugnissen  einen  besonders  energischen  Gebrauch  machten.
Diese  Gefahr  wurde  nach  Ansicht  der  Bebel  und  Genossen
dadurch  noch  vergrössert,  dass  die  jeweiligen  Auslassungen
der  Parteiakademiker  über  die  Notwendigkeit  einer  Revision
des  Parteiprogramms  bezw.  einer  Ablösung  der  Katastrophentheorie ­
  durch  die  Evolutionstheorie,  denen  von  einem  Teil
der  bürgerlichen  Presse  so  lebhafter  Beifall  gezollt  wurde,
der  Bewegung  den  agressiven  Charakter  zu  rauben  drohten,
der  den  Marxisten  zufolge  unerlässlich  ist,  um  die  Massen
fortreissen  zu  können.  Der  Streit  um  die  Vizepräsidentenfrage, ­
  der  dem  Parteitag  vorausging,  und  der  zu  anderer  Zeit
kaum  zu  wirklich  erheblichen  Weiterungen  geführt  hätte,  kam
den  Bebel,  Singer  und  Kautsky  somit  ausserordentlich  gelegen; ­
  an  ihn  liess  sich  die  Gerichtssitzung  über  die  Akademiker ­
  so  bequem  wie  nur  irgend  möglich  anschliessen.  Da
es  aber  trotzdem  riskant  gewesen  wäre,  gleich  von  vornherein
mit  der  prinzipiellen  Verurteilung  der  Revisionisten  hervorzutreten, ­
  —  eine  solche  Verurteilung  hätte  unter  Umständen
die  Anschauungen  der  breiten  Masse  vom  freiheitlichen  Charakter ­
  der  sozialdemokratischen  Bewegung  in  verhängnisvoller
Weise  zu  erschüttern  vermocht,  —  so  fand  man  eben  den
Ausweg,  die  Mitarbeit  einzelner  Akademiker  an  bürgerlichen
Blättern  aufs  Korn  zu  nehmen,  um  bei  dieser  Gelegenheit
mit  dem  Revisionismus  überhaupt  gründlich  abzurechnen.
Der  Verlauf  der  Verhandlungen  sowohl  wie  die  sich
daran  knüpfende  Erörterung  der  sozialdemokratischen  Presse
v.  Reiswitz,  Gründet  Arbeitgeberverbände!  2

Voll  mar
contra  Bebel.
        <pb n="24" />
        20

W.  G.  II.  Frh.  von  Reiswitz.

hat  zur  Genüge  gezeigt,  dass  der  solcher  Art  gefasste  Plan
kein  schlechter  war.  Der  Vorstoss  Bebels  riss  die  den
Akademikern  schon  an  und  für  sich  voller  Misstrauen  gegenüberstehende ­
  Majorität  der  Delegierten  zu  frenetischem  Beifall ­
  hin,  und  so  war  denn  die  Möglichkeit  einer  folgenreichen
Beeinflussung  der  Parteileitung  durch  die  Akademiker  in  der
Tat  aus  dem  Wege  geräumt.  Selbst  das  Eingreifen  Vollmars
in  die  Debatte  vermochte  diesen  Erfolg  nicht  abzuschwächen.
Genosse  von  Vollmar  suchte  zwar  in  seiner  vierstündigen
Rede  ohne  Rücksicht  auf  die  Peinlichkeit  der  Gefühle,  die
dieses  Bemühen  bei  den  Bebelianern  auslöste,  deren  Taktik
zu  durchkreuzen,  indem  er  das  nachholte,  was  bisher  absichtlich ­
  versäumt  worden  war:  er  brachte  das  Kapitel  vom
Revisionismus  aufs  Tapet,  und  nicht  genug  damit,  er  erklärte
rund  heraus,  dass  das  Verhalten  Bebels  und  seiner  P'reunde
den  Vorwurf  bürgerlicher  Kreise  zu  rechtfertigen  geeignet  sei,
insofern  die  sozialdemokratische  Partei  die  Partei  der  reaktionären ­
  Versumpfung  xat  e^oyrjv  zu  werden  verspreche.  Er
überführte  Bebel  der  Tatsache,  dass  dieser  schon  in  zahllosen
Fällen  seine  ursprüngliche  Ansicht  über  das  taktische  Verhalten ­
  der  Sozialdemokratie  geändert  habe;  so  in  Sachen  der
aktiven  Teilnahme  der  sozialdemokratischen  Fraktion  an  der
Gesetzgebung,  in  Sachen  der  Landtagswahlen  usw.  Daraus
folgerte  er,  dass  an  die  Einzelheiten  der  Parteitaktik  auch  in
Gegenwart  und  Zukunft  die  bessernde  Hand  gelegt  werden
müsse;  kurz,  es  ward  offenbar,  dass  seine  Anschauungen  zu
denen  Bebels  in  einem  diametralen  Gegensatz  standen,  insofern ­
  es  ihm,  um  mit  Bernstein  zu  reden,  mehr  auf  die  Bewegung ­
  selbst  ankam,  als  auf  das  »Ziel«.
Hatte  Bebel  die  Meinung  des  überwiegenden  Teiles  der
norddeutschen  Genossen  für  sich,  so  zollten  die  süddeutschen ­
  Vollmar  begeisterten  Beifall.  Aber  gerade  dieses
Hineinspielen  partikularer  Empfindungen  in  die  Debatte
schwächte  nach  rein  sachlicher  Richtung  hin  zweifellos  die
Bedeutung  des  Vollmarschen  Erfolges  wesentlich  ab,  und  so
kam  es  denn  zu  der  mit  grosser  Majorität  erfolgten  Annahme
        <pb n="25" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

21

der  von  Bebel  und  Genossen  eingebrachten  Resolution,  die
da  lautete:
»Der  Parteitag  verurteilt  auf  das  entschiedenste  die  revisionistischen ­
  Bestrebungen,  unsere  bisherige  bewährte  und  sieggekrönte, ­
  auf  dem  Klassenkampf  beruhende  Taktik  in  dem  Sinne
zu  ändern,  dass  an  Stelle  der  Eroberung  der  politischen  Macht
durch  Ueberwindung  der  Gegner  eine  Politik  des  Entgegenkommens
an  die  bestehende  Ordnung  der  Dinge  tritt.  Die  Folge  einer  derartigen ­
  revisionistischen  Taktik  wäre,  dass  es  einer  Partei,  die  auf
die  möglichst  rasche  Umwandlung  der  bestehenden  bürgerlichen
in  die  sozialistische  Gesellschaftsordnung  hinarbeitet,  also  im
besten  Sinne  des  Wortes  revolutionär  ist,  eine  Partei  wird,  die
sich  mit  der  Reformierung  der  bürgerlichen  Gesellschaft  begnügt.
Der  Parteitag  verurteilt  ferner  jedes  Bestreben,  die  vorhandenen,
stets  wachsenden  Klassengegensätze  zu  vertuschen,  um  eine  Anlehnung ­
  an  die  bürgerlichen  Parteien  zu  erleichtern.«
Das  heisst  also  auf  gut  deutsch:  Bebel  hatte  sein  Ziel  erreicht, ­
  die  Abrechnung  über  die  revisionistischen  Bestrebungen
der  Parteiakademiker  war  glanzvoll  durchgeführt  worden,  und
der  Wert  der  Prophezeiung  von  der  beginnenden
Mauserung  der  sozialdemokratischen  Partei  ist  damit ­
  in  das  rechte  Licht  gerückt.
Von  besonderem  Interesse  ist  des  weiteren  die  aus  Anlass ­
  der  Dresdener  Verhandlungen  erfolgte  Feststellung  dessen,
was  unter  dem  Ausdruck  »Revisionisten«  eigentlich  zu  verstehen ­
  ist.  In  den  »Sozialistischen  Monatsheften«  schrieb
nämlich  der  Abgeordnete  von  Elm:
»Wir  haben  nicht  einmal  genau  erfahren,  woher  der  schöne
Titel  kommt.  Kautzky  erklärt  uns  allerdings:  .Zuerst  sprach  man
von  Bernsteinerei,  wir  haben  es  dann  aber  vorgezogen,  der  Sache
einen  weniger  persönlichen  Anstrich  zu  geben 1 .  Wir?  Wer?  Die
Redaktion  der  ,Neuen  Zeit 1 ?  Aber  zu  dem  von  Kautzky,  Bebel
und  Singer  in  der  bekannten  Resolution  ausgemalten  Revisionismus
hat  sich  vor  Dresden  und  in  Dresden  kein  Mensch  in  der  Partei
bekannt  und  wird  sich  auch  nach  Dresden  keiner  bekennen,  weil
er  damit  aufhören  würde,  Sozialdemokrat  zu  sein.
Entgegenkommen  an  die  bestehende  Ordnung  der
Dinge,  Aufgeben  des  Klassenkampfes,  Anlehnung  an
die  bürgerlichen  Parteien  —  wer  will  das?  Niemand!«
2*

Was  ist  Revisionismus? ­
        <pb n="26" />
        22

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Elm  sucht  damit  die  Vorwürfe  aus  dem  Wege  zu  räumen,
die  auf  dem  Parteitag  den  Akademikern  gemacht  wurden,
und  erklärt,  dass  man  deren  Unentbehrlichkeit  erst  dann
vollauf  gewahr  werden  würde,  wenn  das  Proletariat  endgültig ­
  zur  Herrschaft  gelangt  sei  und  die  Parteileitung
sich  vor  die  Aufgabe  gestellt  sähe,  der  Zerstörung  der
überlebten  Gesellschaftsordnung  den  Aufbau  einer
neuen  Ordnung  folgen  zu  lassen.  Im  übrigen  aber  seien
Revisionisten  und  Nichtrevisionisten  darin  vollständig  einig
dass  irgend  ein  Kapitulieren  mit  der  bürgerlichen,
Gesellschaft  vollkommen  ausgeschlossen  sei.  An  der
Aufrichtigkeit  dieser  Beteuerung  zu  zweifeln,  hat  man  keinen
Anlass,  zumal  Genosse  von  Elm  ganz  offen  erklärt,  seine
Zurückhaltung  der  Bebelschen  Katastrophentheorie  gegenüber
beruhe  lediglich  auf  der  Erwägung,  dass  die  wirtschaftliche ­
  Entwicklung  keineswegs  bereits  so  weit  gediehen ­
  sei,  um  die  Behauptung  von  deren  unmittelbar
bevorstehendem  Zusammenbruch  zu  rechtfertigen.
Es  bedürfe  jedenfalls  noch  einer  ausgiebigen  Stärkung  der
politischen  und  wirtschaftlichen  Organisation  des  Proletariats,
um  den  gegen  die  herrschende  Gesellschaftsordnung
zu  führenden  Schlag  zu  einem  wirklich  erfolgreichen
zu  machen.
Wenn  also  von  einer  »Revision«  überhaupt  die  Rede  sein
kann,  so  bezieht  sie  sich  hiernach  einzig  und  allein  auf  die
Taktik  der  Sozialdemokratie,  nicht  aber  auf  das,  was  durch
diese  Taktik  erreicht  werden  soll,  nämlich  auf  die  Verwirklichung ­
  der  marxistischen  Theorien  von  der  Beseitigung  des
kapitalistischen  Individualismus  durch  den  Kollektivismus.  Mit
dieser  Feststellung  aber,  und  das  ist  es,  worauf  es
ankommt,  lösen  sich  alle  die  Hoffnungen,  die  an  die
Vorgänge  auf  dem  Dresdener  Parteitage  hinsichtlich
des  angeblich  bevorstehenden  Abschwenkens  gerade
der  geistig  reiferen  Elemente  der  Partei  nach  rechts
geknüpft  worden  sind,  in  blauen  Dunst  auf.
        <pb n="27" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

23

Wer  nach  alledem  noch  immer  an  der  Ansicht  festhält,
die  sozialdemokratische  Bewegung  könne  jemals  eine  »reine
Arbeiterpartei«  werden,  indem  sie  sich  ihrer  revolutionären
Tendenz  zu  Gunsten  einer  Anerkennung  der  bestehenden
Rechts-  und  Gesellschaftsordnung  entschlägt,  dem  ist  eben
nicht  zu  helfen.  Solange  aber,  wie  gesagt,  der  Ausbreitung
dieser  Tendenz  im  Volke  nicht  in  entschiedener  Weise  Abbruch ­
  getan  ist,  solange  uns  unsere  Sozialideologen  nicht
Garantie  dafür  zu  leisten  vermögen,  dass  die  organisierten
Arbeiter  sich  der  einmal  zu  Recht  bestehenden,  weil  in  der
Natur  der  Sache  begründeten  Verpflichtung  zur  Unterordnung
unter  den  Unternehmer  anbequemen,  werden  sie  es  sich  gefallen ­
  lassen  müssen,  dass  ihre  Bestrebungen  dem  Misstrauen
des  Unternehmertums  begegnen.

Gründet  Arbeitgeberverbände!
II.  Wie?
Die  steigende  Erregung,  die  sich  der  deutschen  Arbeit-  Die  Selbstgeberschaft
  infolge  der  wachsenden  Schwierigkeit  bemächtigte,  bilfe  als
ihre  Position  gegenüber  dem  Ansturm  der  sozialdemokratischen lot:!tes
Gewerkschaften  zu  verteidigen,  hat  ihren  konkreten  Ausdruck
in  den  Koalitionsbestrebungen  gefunden,  wie  sie  ganz
besonders  in  den  letzten  Jahren  zu  Tage  getreten  sind.  In
der  Tat  steht  dem  Unternehmertum  nach  Lage  der  Dinge
überhaupt  kein  anderes  Mittel  zur  Verfügung,  um  sich  seiner
Haut  zu  wehren,  als  der  feste  Zusammenschluss  nach  dem
Vorbilde  der  Arbeiterschaft.  »Erstens  ist  es  absolut
ausgeschlossen«,  so  schrieb  in  seiner  bereits  erwähnten
Broschürg  der  Generalsekretär  des  »Centralverbandes  deutscher ­
  Industrieller«,  Herr  Bueck,  »dass  ein  aus  unserm  be-
        <pb n="28" />
        ?4

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Bestehende
Arbeitgeber-Ver
 ­


stehenden  Wahlrecht  hervorgegangener  deutscher  Reichstag
zur  Bekämpfung  der  von  der  Sozialdemokratie  und  ihren
Organisationen  ausgehenden  rechtlosen  Zustände  mitwirken
wird,  selbst  wenn  die  verbündeten  Regierungen  geneigt  sein
sollten,  zu  diesem  Zwecke  nochmals  gesetzgeberisch  vorzugehen. ­
  Zweitens  ist  eine  solche  Geneigtheit  ebenso  wenig  zu
verwerten  wie  die  Zustimmung  des  Reichstages,  da  die
sozialpolitische  Gesetzgebung  der  verbündeten  Regierungen
eine  mehr  und  mehr  die  Sozialdemokratie  begünstigende
Richtung  eingeschlagen  hat  und  verfolgt.«*)  Die  aus  dieser
Erkenntnis  resultierende  Notwendigkeit  der  Selbsthülfe  der
Arbeitgeberschaft  reichte  indessen,  da  sie  immerhin  nur
sporadisch  auftrat,  nicht  aus,  um  der  zunehmenden  Verschlimmerung ­
  der  Lage  Einhalt  zu  tun.
Allerdings  stellten  Vereinigungen  von  der  Art  des  »Gesamtverbandes ­
  deutscher  Metallindustriellen«,  des  »Arbeitgeberverbandes ­
  Hamburg-Altona«,  des  »Bergisch-Märkischen  Arbeitgeberverbandes«, ­
  des  »Bundes  der  Arbeitgeberverbände
Berlins«  u.  a.  m.  ragende  Felsen  dar,  an  denen  sich  die
hochgehendenWogen  der  Ausstandsbewegung  brechen  mussten.
Aber  solche  Vereinigungen  bildeten  sich  eben  nur  in  den
einzelnen  Industriezentren,  den  besonderen  Tummelplätzen
der  gewerkschaftlichen  Agitation.  Dadurch,  dass  sich  diese
Agitation  nunmehr  über  das  ganze  Land  verbreitet  hat,
stellte  es  sich  natürlich  als  eine  Notwendigkeit  heraus,  auch  in
geeigneter  Weise  für  den  Schutz  der  Unternehmer  zu  sorgen,  die
solcher  Hilfeleistungen  bisher  nicht  teilhaftig  geworden  waren.
In  Verfolg  dieser  Idee  war  die  »Deutsche  Arbeitgeber-Zeitung«
mit  dem  über  eine  reiche  Erfahrung  verfügenden  Arbeitgeberverband ­
  von  Hamburg-Altona  schon  seit  dem  Jahre  1902
lebhaft  für  die  Gründung  von  lokalen  Streikabwehrver-*)
  Möglich  ist  es  ja,  wenn  auch  nicht  gerade  wahrscheinlich,  dass  die
gegenwärtig  im  Schwünge  befindliche  Agitation  gegen  das  bestehende
Reichstagswahlrecht  mit  der  Zeit  wirklich  zu  einer  Verminderung  des  Einflusses ­
  der  Sozialdemokratie  auf  die  Arbeiter  führt.  Jedenfalls  können  die
Arbeitgeber  mit  einer  solchen  Möglichkeit  zurzeit  noch  nicht  rechnen.
        <pb n="29" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

25

bänden  eingetreten,  indem  die  Genannten,  obwohl  sie  die
Gesamtkoalition  des  deutschen  Unternehmertums  von  vornherein ­
  als  das  endliche  Ziel  ihrer  Bemühungen  bezeichneten,
der  Ansicht  lebten,  dass  einer  solchen  Gesamtkoalition  die
Begründung  eines  über  ganz  Deutschland  sich  erstreckenden
Netzes  von  kleineren  Lokalverbänden  vorausgehen  müsse.
Der  Crimmitschauer  Streik  hat  in  seinen  Folgen  dazu  Crimmitschau
geführt,  dass  die  Ereignisse  diesen  an  sich  gewiss  berechtigten
Plan  überholten.  In  allen  Teilen  des  Reiches  kam  infolge
der  Tatsache,  dass  es  sich  bei  dem  Vorgehen  der  Crimmitschauer ­
  Arbeiterorganisationen  um  einen  mit  grenzenloser
Frivolität  inscenierten  Machtstreik  handelte,  die  Koalitionsbewegung ­
  mit  einem  Schlage  in  Fluss.  Ward  dem  Unternehmertum ­
  doch  an  diesem  charakteristischen  Einzelfall  in
greifbarster  Weise  dargetan,  welches  Schicksal  derer  warten
würde,  die  auf  den  Beistand  ihrer  Erwerbsgenossen  im  Fall
eines  ähnlichen  Angriffs  nicht  rechnen  könnten.  Und  so  kam
es  alsbald  binnen  überraschend  kurzer  Zeit  zu  einer  Verwirklichung ­
  des  so  überaus  weitausschauenden  und  belangreichen
'Projektes  der  Gesamtkoalition  der  deutschen  Arbeitgeber,  wie
sie  am  17.  Januar  im  Kaiserhof  zu  Berlin  geschlossen  wurde.
Trotzdem  haben  die  Maximen,  die  die  »Deutsche  Arbeit-Nächste  Ziele
geber-Zeitung«  immer  wieder  vertreten  hat,  nichts  von  ihrer
vollen  Berechtigung  verloren.  Denn  man  darf  sich  nicht
verhehlen,  dass  das,  was  unter  dem  Vorantritt  des  »Centralverbandes ­
  deutscher  Industrieller«  und  des  »Gesamtverbandes
deutscher  Metallindustrieller«  in  den  letzten  vier  Monaten  geschaffen ­
  wurde,  immerhin  nur  die  äussere  Form  darstellt,
der  der  Inhalt  erst  noch  gegeben  werden  soll.  Man  wird
also  doch  immer  noch  auf  die  Anhaltspunkte  zurückzugreifen
haben,  die  von  dem  genannten  Organ  zum  Zweck  einer  wirksamen ­
  Durchführung  seines  Programms  in  Sachen  der  Arbeitgeberorganisation ­
  aufgestellt  worden  sind.  Einer  grossen  Anzahl ­
  von  Arbeitgebern  ist  es  auch  jetzt  noch  nicht  zum  Bewusstsein ­
  gekommen,  wie  gefestet  die  Position  der  Gewerkschaften ­
  zurzeit  bereits  ist.  Dies  ist  zumeist  dem  Umstand
        <pb n="30" />
        26

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Das  Klassenbewusstsein ­

der  Arbeitgeber. ­


zuzuschreiben,  dass  ihnen  bisher  noch  die  Erfahrungen  erspart
geblieben  sind,  deren  Bitterkeit  ihre  Berufskollegen  bereits
auszukosten  hatten.  Denen,  die  sich  der  Aufgabe  unterzogen
haben,  das  deutsche  Unternehmertum  zu  mobilisieren,  wird  es
darum  obliegen,  auf  die  vorläufig  in  teilnahmsloser  Reserve
verharrenden  Elemente  erziehlich  einzuwirken  und  ihnen  begreiflich ­
  zu  machen,  dass  ein  solches  Verhalten  weder  ihrem
eigenen  noch  dem  allgemeinen  Interesse  dienlich  sein  kann,
d.  h.  es  muss  eine  rührige  Agitation  gerade  überall  dort  einsetzen,
  wo  sich  bisher  noch  Reste  eines  leidlich  guten  Einvernehmens ­
  zwischen  der  Arbeitgeberschaft  und  den  Arbeitern
vorfinden.  Denn  es  ist  mit  Sicherheit  abzusehen,  dass  dieses
Verhältnis  über  kurz  oder  lang  durch  die  sozialdemokratische
Agitation  ebenso  untergraben  werden  wird,  wie  das  bereits
in  den  eigentlichen  Industriezentren  der  Fall  gewesen  ist,
weil  die  Gewerkschaftsführer  mehr  und  mehr  von  der  intensiven ­
  Organisationsarbeit  zur  extensiven  übergehen.  Lässt
sich  das  Unternehmertum  durch  die  vollendeten  Tatsachen
überraschen,  so  ist  die  Gegenaktion  meist  eine  sehr  schwierige
und  kostspielige,  und  ausserdem  stärken  ihre  Verluste  in
ausserordentlichem  Masse  die  Autorität  der  Leiter  der  Gewerkschaftsbewegung, ­
  was  wiederum  die  Verteidigung  des
bereits  organisierten  Unternehmertums  erheblich  erschwert.
Es  müssen  also  alle,  die  sich  bisher  noch  aus  Mangel  an
eigenen  trüben  Erfahrungen  einem  gewissen  Optimismus  hingeben, ­
  darüber  aufgeklärt  werden,  wie  ihre  Kollegen  in  andern
Teilen  des  Reiches  bekämpft  werden  und  wie  sie  sich  nur
mit  Mühe  solcher  Angriffe  erwehren  können.
Zu  hüten  hat  man  sich  indessen  vor  jedem  Schabionisieren.
Es  liegt  auf  der  Hand,  dass  die  Verschiedenheit  der  Arbeitsverhältnisse ­
  sowohl  wie  die  der  hierbei  besonders  ins  Gewicht
fallenden  Eigenart  der  einzelnen  Teile  der  Bevölkerung  die
Form  stark  beeinflussen  muss,  in  der  sich  die  Organisation
des  Unternehmertums  äussert.  Immerhin  aber  werden  gewisse
Grundregeln  überall  in  gleicher  Weise  zu  beobachten  sein.
Und  zwar  ist  eine  der  wichtigsten  von  diesen  die  feste
        <pb n="31" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

2  7

Disziplin  unter  den  Mitgliedern  der  einzelnen  Verbände, ­
  die  in  keinem  Fall  ein  Abweichen  von  der  Vorschrift
gestattet,  dass  jedes  Mitglied  etwa  ausbrechende  Arbeitsunruhen ­
  sofort  zur  Kenntnis  des  Vorstandes  bringt  und  seine
Massnahmen  von  der  Berücksichtigung  des  Allgemeinwohles
abhängen  lässt,  kurz  es  kommt  in  eminentem  Sinne  bei  der
Organisation  des  Unternehmertums  auf  die  Erziehung  zum
Korpsgeiste  an.
Die  Zentrale  des  in  seinen  Umrissen  nunmehr  festgelegten  Einzelorganideutschen
  Arbeitgeberbundes  wird  ihre  Haupttätigkeit  fürs  satloneri
erste  demgemäss  darauf  zu  verlegen  haben,  dass  sie  mit  verbände
Hilfe  einer  strahlenförmig  über  das  ganze  Reich  sich  erstreckenden ­
  Agitation  eine  Reihe  von  in  sich  fest  geschlossenen
Einzelorganisationen  zu  schaffen  sucht,  wo  solche  noch  nicht
vorhanden  sind.  Diese  Einzelorganisationen  können  zwiefacher
Art  sein.  Erstens  wird  es  sich  darum  handeln,  die  bereits
bestehenden  grösseren  und  kleineren  wirtschaftlichen  Verbände,
die  sich  bisher  mit  sozialpolitischen  Angelegenheiten  und
speziell  mit  der  Regelung  der  Arbeitsverhältnisse  nicht  befasst ­
  hatten,  zu  einer  Erweiterung  ihres  Programms  zu  veranlassen. ­
  Das  ist  zum  Teil  auch  schon  geschehen;  so  z.  B.
haben  sich  die  deutschen  Textilfabrikanten  im  Laufe  des
Frühjahrs  zu  einem  Verbände  zusammengeschlossen,  der  in
ausgesprochener  Weise  als  Streikabwehrverband  auftritt.  (Die
Statuten  des  Verbandes  siehe  Anlage  b.)  Zweitens  aber  wird
es  auf  die  Schaffung  einer  möglichst  grossen  Anzahl  von  sogenannten ­
  lokalen  Arbeitgeberverbänden  gemischter
Art  ankommen,  die  eben  nichts  als  Streikabwehrverbände
sind.  Die  Begründung  solcher  Lokalverbände  ist  unter  anderm
auch  darum  angelegentlichst  zu  empfehlen,  weil  die  Umwandlung ­
  der  wirtschaftlichen  Verbände  in  Streikabwehrverbände
aus  mancherlei  Ursachen  auf  Schwierigkeiten  stossen  dürfte.
Ausserdem  aber  steht  es  fest,  dass  die  gemischten  Lokalverbände ­
  sich  bisher  in  der  Abwehr  des  Streikterrorismus
vorzüglich  darum  so  gut  bewährt  haben,  weil  sie  infolge  der
Wahrscheinlichkeit,  dass  zu  jeder  Zeit  irgend  eines  ihrer  den
        <pb n="32" />
        28

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Das  Handwerk. ­


verschiedensten  Branchen  angehörenden  Mitglieder  von  einem
Streik  betroffen  wird,  sich  sozusagen  fortdauernd  im  Kriegszustand ­
  befinden  und  darum  nicht  so  leicht  zu  überraschen
sind.  Dieser  fortdauernde  Kriegszustand  aber  bringt  es  gleichzeitig ­
  zuwege,  dass  unter  den  Mitgliedern  das  Gefühl  der
Zusammengehörigkeit  und  der  Gleichartigkeit  ihrer  Interessen
als  Arbeitgeber  in  hohem  Masse  wachgehalten  wird;  er  ist
also  ein  ausserordentlich  erziehliches  Moment.
Was  aber  die  Hauptsache  ist;  die  lokalen  Arbeitgeberverbände ­
  gemischter  Art  ermöglichen  die  Einbeziehung  der
Handwerker  und  kleineren  Ge  werbetreibenden  in  die  von
der  Grossindustrie  geschaffene  Unternehmerorganisation.  In  dieser
Hinsicht  meinte  die  »Deutsche  Arbeitgeberzeitung«  mit  Recht:
»Man  ist  bei  der  Errichtung  der  bestehenden  lokalen  Arbeitgeberverbände ­
  von  der  Ansicht  ausgegangen,  dass  Industrie
und  Handwerk  sich  bei  der  Bekämpfung  der  sozialdemokratischen ­
  Agitation  gegenseitig  stützen  müssen;  sind  doch  die
Handwerker  sozusagen  die  Pioniere  der  Industrie,  und  von
ihrer  politischen  Vorarbeit  hängt  bei  dem  näheren  Verhältnis,
in  dem  sie  zu  den  von  ihnen  Beschäftigten  stehen,  ungemein
viel  ab.  Ausserdem  sind  eine  bedeutende  Anzahl  kleinerer
fabrikmässiger  Betriebe  zwangsweise  den  Innungen  angeschlossen ­
  worden,  so  dass  auch  hieraus  sich  ein  Zusammenhang ­
  der  industriellen  Interessen  mit  denen  des  Handwerks
ergibt.  Wir  meinen  also,  dass  mindestens  ebenso  wichtig  wie
die  Errichtung  von  Fabrikantenvereinigungen  derselben  Branche
diejenige  von  immer  neuen  gemischten  Lokalverbänden  der
angeführten  Art  ist.  Wollte  man  das  Handwerk  bei  der
Konstituierung  des  Zentralarbeitgeberbundes  völlig  ausser  Betracht ­
  lassen,  so  würde  sich  zwischen  Handwerk  und  Industrie
mit  der  Zeit  zweifellos  eine  Gegensätzlichkeit  herausbilden,
die  der  sozialdemokratischen  Agitation  ausserordentlich  gelegen ­
  käme.  Denn  es  steht  ausser  Frage,  dass  die  deutschen
Handwerker  gegenwärtig  bereits  bis  zu  einem  solchen  Grade
unter  den  Bestrebungen  der  sozialistischen  Gewerkschaften  zu
leiden  haben,  dass  vielen  der  Mut  zu  weiterer  Verteidigung
        <pb n="33" />
        29

Grünet  Arbeitgeberverbände!

ihrer  Position  zu  sinken  beginnt.  So  ist  es  leider  nicht  ausgeschlossen, ­
  dass  so  mancher  unter  ihnen  zum  letzten  Ende
aus  Verzweiflung  über  seine  Hilflosigkeit  der  Sozialdemokratie ­
  aus  Rücksichten  der  Selbsterhaltung  seine  bessere
Ueberzeugung  zum  Opfer  bringen  würde.  Welch  eine  Menge
von  Kleinarbeit  bei  dem  Kampf  gegen  die  Umsturzbewegung
zu  leisten  ist,  das  können  eben  nur  die  richtig  beurteilen,  die
seit  Jahren  Schulter  an  Schulter  mit  den  kleineren  und
kleinsten  Arbeitgebern  kämpfen.  Man  denke  nur  an  die
raffinierte  Art,  wie  die  einzelnen  Meister  von  den  sozialistischen ­
  Agitatoren  bedrängt  werden,  an  die  verzweifelte  Gegenwehr ­
  der  kleinen  Gewerbetreibenden  gegen  den  Boykott,
durch  den  sie  gezwungen  werden  sollen,  zu  Gunsten  der
sozialdemokratischen  Bewegung  zu  votieren.  Und  hierbei
wird  die  lokale  Arbeitgeberorganisation  für  alle  Zeit  unersätzlich
  bleiben;  sie  wird  dauernd  erweitert  und  verbreitet
werden  müssen,  da  sie  aus  den  angeführten  Gründen  die  unerlässliche ­
  Vorbedingung  für  ein  erfolgreiches  Zurückdrängen
der  sozialistischen  Propaganda  unter  den  im  Handwerk  tätigen
Arbeitern  bildet.  Gewiss  wird  es  der  gemeinschaftlichen
Aktion  der  grossen  Unternehmergruppen  Vorbehalten  bleiben,
die  Streiklust  der  industriellen  Arbeiterschaft  für  den  Augenblick ­
  erheblich  einzuschränken.  Damit  wird  aber  zunächst
erreicht  werden,  dass  die  sozialdemokratische  Agitation  mit
verdoppeltem  Eifer  Handwerk  und  Gewerbe  in  Behandlung
nimmt,  um  wenigstens  hier  jene  sichtbaren  Erfolge  zu  zeitigen, ­
  die  das  Prestige  der  Partei  in  den  Augen  der  Menge
erhöhen  sollen.«  Nun  haben  sich  zwar  einzelne  Zweige  des
Handwerks  zu  Schutzverbänden  zusammengefunden,  so  die
Schneider,  Bäcker,  Fleischer  und  vor  allem  die  zum  Bauhandwerk ­
  gehörigen  Gruppen.  Trotzdem  diese  Verbände  durchgängig ­
  recht  Anerkennenswertes  in  Sachen  der  gegenseitigen
Unterstützung  bei  Streikfällen  leisten,  reichen  sie  dennoch  in
keiner  Weise  aus,  einer  angegriffenen  Mitgliedschaft  zu  einem
durchgreifenden  Erfolg  zu  verhelfen.  Ihre  hauptsächlichste
Betätigung  besteht  darin,  dass  sie  Ersatz  an  Arbeitskräften
        <pb n="34" />
        W.  G.  H.  Frh.  von  Reisvvitz.

30

schaffen  und  die  anderweitige  Einstellung  der  Ausständigen
verhindern,  soweit  das  eigene  Gewerbe  dabei  in  Betracht
kommt.  Sowohl  der  Verlauf  des  Berliner  Bäckerstreiks  wie
der  Streik  im  Hamburger  Baugewerbe  vor  zwei  Jahren  zeigt
jedoch,  dass  es  damit  allein  nicht  getan:  die  Hauptsache  bei
der  Gegenwehr  der  angegriffenen  Innungen  gegen  den  Streikterrorismus ­
  wird  stets  und  überall  die  Rückendeckung  bilden
müssen,  die  die  andern  ortsansässigen  Handwerkszweige  und
vor  allem  die  Industrie  den  Angegriffenen  zu  gewähren  vermag. ­
  Umgekehrt  würden  auch  die  einzelnen  Industriezweige
schwer  darunter  leiden,  wenn  sie  sich  nicht  in  einem  innigen
Konnex  mit  den  Handwerkern  befinden,  so  dass  diese  aus
Gründen  der  Kollegialität  z.  B.  von  der  Beschäftigung  streikender ­
  Industriearbeiter  absehen.  Es  ist  also  die  gegenseitige
Anlehnung  von  Industrie  und  Handwerk  ein  absolutes  Erfordernis, ­
  um  die  Schlagfertigkeit  der  Arbeitgeberorganisation
herbeizuführen.
Doppel-  Nun  könnte  die  Frage  aufgeworfen  werden,  ob  nicht
organisa-  dadurch,  dass  erstens  industrielle  Fachverbände,  zweitens
nonen.  Handwerkerverbände  und  drittens  lokale  Arbeitgeberverbände
in  gleicher  Weise  als  Streikabwehrverbände  funktionieren,
eine  Durchkreuzung  der  einzelnen  Interessensphären
bewirkt  wird.  Denn  da  es  wünschenswert  ist,  dass  die
lokalen  Arbeitgeberverbände  möglichst  alle  gewerblichen
Unternehmer  eines  Bezirkes  in  sich  vereinen,  und  wiederum
die  Fachverbände  ebenfalls  auf  die  Eingemeindung  der  nach
Art  ihres  Betriebes  zu  ihnen  gehörigen  Unternehmer  bedacht
sein  müssen,  so  kann  es  natürlich  nicht  ausbleiben,  dass  viele
Firmen  zwei  Organisationen  angehören  werden.  Demgegenüber ­
  ist  zu  bemerken,  dass  eine  solche  Doppelorganisation
nach  der  Kenntnis  des  Verfassers  wohl  noch  niemals  zu  einer
Kollision  der  Verbandspflichten  geführt  haben  dürfte,  sondern
sich  im  Gegenteil  in  der  Praxis  stets  sehr  gut  bewährte.
Nehmen  wir  z.  B.  den  Fall  an,  dass  in  Hamburg  ein  Streik
innerhalb  der  Eisenindustrie  ausbricht.  Der  »Verband  der
Hamburger  Eisenindustriellen«  gehört  gleichzeitig  dem
        <pb n="35" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

31

»Arbeitgeberverband  Hamburg  -  Altona«  und  dem  »Gesamtverband ­
  der  deutschen  Metallindustriellen«  an.  Der
Geschäftsgang  wird  alsdann  der  folgende  sein:  Der  »Arbeitgeberverband ­
  Hamburg-Altona«  sucht  nach  Massgabe  seiner
satzungsgemässen  Befugnisse  derart  einzugreifen,  dass  er
in  der  Hamburger  Presse  Aufklärung  über  die  Sachlage
gibt  und  vor  allem  seine  andern  Mitgliedschaften  für
die  Aktion  der  Eisenindustriellen  interessiert.  Dadurch  wird
selbstverständlich  verhütet,  dass  die  Ausständigen  in  Hamburg
und  Umgegend  selbst  Unterkunft  finden.  Wird  der  Ausstand
ein  allgemeiner,  so  würde  sich,  was  bis  jetzt  allerdings  noch
niemals  vorgekommen  ist  und  nach  Lage  der  Dinge  so  leicht
auch  nicht  Vorkommen  dürfte,  das  Interesse  der  andern  Verbandsmitglieder ­
  in  Form  einer  finanziellen  Unterstützung  zu
betätigen  haben,  die  durch  freiwillige  Beiträge  aufzubringen
ist.  Gleichzeitig  aber  zeigt  der  Verband  der  Hamburger
Eisenindustriellen  den  Vorgang  dem  »Gesamtverband  der
deutschen  Metallindustriellen«  an  und  dieser  sorgt  mit  Hilfe
der  Arbeitsnachweise  seiner  über  ganz  Deutschland  verstreuten
sonstigen  Mitgliedschaften  für  die  Herbeischaffung  auswärtiger
Arbeitskräfte  zum  Ersatz  für  die  Ausständigen.  Hieraus  geht
also  deutlich  hervor,  dass  es  sich  nicht  um  eine  Interessenkreuzung, ­
  sondern  um  eine  ausserordentlich  wirksame  gegenseitige ­
  Ergänzung  bei  einer  solchen  Doppelorganisation  handelt,
die  in  einem  noch  weit  ausgedehnteren  Masse  in  die  Erscheinung ­
  tritt,  wenn  es  sich  um  die  Doppelorganisation  der
Handwerker  handelt.  Der  gleichen  Ansicht  gibt  auch  der
Generalsekretär  des  Bayerischen  Industriellenverbandes,  Herr
Dr.  Kuhlo-München  in  seiner  Broschüre  »Auf  dem  Weg  zum
deutschen  Arbeitgeberbund«  Raum,  indem  er  ausführt,  dass
die  Zusammenfassung  der  bereits  bestehenden  Verbände  in
eine  Gesamtorganisation  gleichzeitig  nach  lokalen  und  nach
Berufszweigen  zu  erfolgen  habe;  diese  Doppelgliederung  sei
deshalb  erforderlich,  weil  einzelne  Angelegenheiten  nur  die
Arbeitgeber  des  einzelnen  Ortes  bez.  Berufes  betreffen  und
deshalb  gesondert  erledigt  werden  müssen.
        <pb n="36" />
        32

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Was  die
»Scharfmacher« ­
  bezwecken. ­


Wahrhafter
Arbeiterscbutz.


Wir  kommen  nunmehr  zur  Frage  der  inneren  Ausgestaltung ­
  der  Einzelverbände.  In  den  Vordergrund  der  Erörterung ­
  über  die  Notwendigkeit  des  Zusammenschlusses  der
Arbeitgeber  müssen  die  Vertreter  der  Organisationsidee  unter
allen  Umständen  die  Tatsache  stellen,  dass  zwischen  der
Arbeiterorganisation  und  der  der  Unternehmer  insofern ­
  ein  prinzipieller  Unterschied  besteht,  als
diese  einen  rein  defensiven,  jene  aber  einen  rein
offensiven  Charakter  besitzt.  Die  Organisation  der
Arbeitgeber  bezweckt,  so  heisst  es  in  den  Satzungen  des
»Arbeitgeberverbandes  Hamburg-Altona«,  die  Herbeiführung
dauernd  friedlicher  Verhältnisse  zwischen  Arbeitgebern  und
Arbeitern  durch  Berücksichtigung  berechtigter  Ansprüche  und
Abwehr  unberechtigter  Forderungen  und  ungesetzlicher  Uebergriffe
  seitens  der  Arbeiter  und  ihrer  Vereinigungen.  Da  die
Sozialdemokratie  und  ihre  Affiliierten  nicht  müde  werden,  die
Arbeitgeberverbände  als  »Scharfmacherorganisationen«  hinzustellen, ­
  deren  einziger  Zweck  es  sein  soll,  die  Willkürherrschaft ­
  des  Unternehmertums  zu  festigen  und  die  Arbeitsbedingungen ­
  herabzudrücken,  so  ist  es  durchaus  notwendig,
die  der  Arbeitgeberorganisation  in  Wahrheit  zu  Grunde  liegenden, ­
  auf  einen  Schutz  der  heimischen  Produktion  gerichteten ­
  Absichten  in  unzweifelhafter  Weise  zum  Ausdruck
zu  bringen.
Als  Mittel  zur  Erreichung  dieser  Absichten  sind  —  es
sei  dem  Verfasser  erlaubt,  sich  auch  hierbei  an  die  Hamburger ­
  Satzungen  zu  halten  —  zu  betrachten:  einerseits  die
Beihilfe  zur  Durchführung  und  Vervollständigung  der  Gesetze,
welche  zum  Wohle  und  zum  Schutze  der  Arbeiter  erlassen
sind  und  die  Unterstützung  gemeinnütziger  Bestrebungen  für
das  Wohl  der  Arbeiter,  anderseits  aber  eine  Reihe  von
Massregeln,  die  dazu  dienen,  dem  Streikterrorismus  der  Gewerkschaften ­
  energisch  Abbruch  zu  tun.  Solche  Massregeln
sind  in  erster  Linie  die  Vereinbarung,  keine  im  Streik  befindlichen ­
  Arbeiter  einzustellen,  die  ganze  oder  teilweise  Aussperrung ­
  einzelner  Arbeiterkategorien,  deren  Führer  mit  Hilfe
        <pb n="37" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

33

von  partiellen  Streiks  gegen  das  betreffende  Gewerbe  Vorgehen, ­
  die  finanzielle  Unterstützung  der  von  einem  Ausstand
betroffenen  Arbeitgeber.
Ausserdem  würden  verschiedene  Präventivmassregeln  in
den  Pflichtenkreis  der  Arbeitgeberverbände  einzubeziehen  sein,
so  z.  B.  die  Einführung  der  Streikklausel  in  die  Lieferungsverträge ­
  und  die  Errichtung  von  eigenen  Arbeitsnachweisen,
deren  Benutzung  für  die  Mitglieder  obligatorisch  ist.
Von  den  angeführten  Punkten  erklären  sich  einzelne
von  selbst,  andere  dagegen  bedürfen  einer  kurzen  Erläuterung. ­

Was  zunächst  die  finanzielle  Unterstützung  der  bedräng-  streikten ­
  Mitglieder  anbelangt,  so  kann  diese  entweder  aus  einem  abwehrfonds
durch  regelmässige  Beiträge  zu  schaffenden  Streikabwehrfonds  un&amp;lt;1  Um '
oder  mit  Hilfe  gelegentlicher  Umlagen  erfolgen.  Man  wird  lagtn '
gut  tun,  sich  in  dieser  Beziehung  der  Entscheidung  des
Plenums  der  in  Betracht  kommenden  Unternehmerschaft  anzuschliessen,
  und  nicht  etwa  auf  einer  vorgefassten  Meinung
über  die  Zweckmässigkeit  der  einen  oder  der  andern  Unterstützungsform ­
  zu  beharren.  An  den  Stellen,  die  unter  der
Ausstandsbewegung  vorläufig  noch  nicht  soviel  zu  leiden
haben,  wird  sich  vielleicht  die  allmähliche  Ansammlung  eines
grösseren  Fonds  empfehlen,  da  sie  ohne  eine  die  Verbandsmitglieder ­
  übermässig  belastende  Beitragshöhe  zu  erreichen
ist.  Die  Form  der  jedesmaligen  Umlage  wird  hinwiederum
dort  am  Platze  sein,  wo  fortwährend  neue  Ausbrüche  des
Streikfiebers  zu  erwarten  sind.  Denn  ebenso,  wie  es  selbstverständlich ­
  ist,  dass  die  Ansetzung  zu  hoher  regelmässiger
Beiträge  der  Neigung  der  einzelnen  Unternehmer  zur  Beteiligung ­
  an  den  Verbandsbestrebungen  leicht  Abbruch  tun
wird,  bedarf  es  auch  keines  Beweises  für  die  Behauptung,
dass  angesichts  besonders  dringender  Notfälle  sich  die  Verbandskollegen ­
  ohne  weiteres  zu  weitreichenden  Beisteuern
verstehen  werden,  sofern  sie  fürchten  müssen,  dass  sie  vielleicht ­
  schon  in  kurzer  Zeit  selbst  der  Unterstützung  bedürftig
sein  werden.  Natürlich  ist  trotzdem  an  einem  gewissen
        <pb n="38" />
        34

W.  G.  H.  Frh.  von  Reisvvitz.

Minimaibeitrag  festzuhalten,  aus  dem  u.  a.  die  Kosten  für
die  Verwaltung  zu  decken  sind.  Dieser  Minimaibeitrag  wird
je  nach  der  Grösse  des  Verbandes  zu  bemessen  und  am
besten  den  jeweiligen  Bedürfnissen  entsprechend  von  der  am
Schluss  des  Verwaltungsjahres  einzuberufenden  Generalversammlung ­
  festzustellen  sein.  Die  Praxis  hat  gelehrt,  dass
diese  Festsetzung  am  vorteilhaftesten  entweder  auf  Grund
des  jährlichen  Lohnumsatzes  der  einzelnen  Betriebe  oder  der
Kopfzahl  der  in  ihnen  beschäftigten  Arbeiter  vorgenommen
wird.  Desgleichen  hat  es  sich  herausgestellt,  dass  ein  regelmässiger ­
  Beitrag  von  0,50  pro  Mille  bis  1,00  pro  Mille  des
Lohnumsatzes  genügt,  um  sogar  einen  Ueberschuss  zu  erzielen, ­
  der  dem  Streikabwehrfonds  zugeführt  werden  kann,
bezw.  der  zur  Bestreitung  der  an  die  Geschäftsstelle  der  Gesamtorganisation ­
  zu  entrichtenden  Beiträge  dient.  Natürlich  liegt
es  dem  Verfasser  fern,  in  dieser  Hinsicht  feste  Normen  aufstellen ­
  zu  wollen,  da  die  Verhältnisse  in  den  einzelnen  Bezirken ­
  so  ausserordentlich  verschieden  geartet  sind,  dass  an
der  einen  Stelle  schon  das  als  Last  empfunden  werden  wird,
was  der  andern  kaum  als  ausreichend  erscheint.  Es  kam
ihm  eben  einzig  und  allein  darauf  an,  eine  Durchschnittszahl
zu  nennen.
Zur  Frage  Nicht  anzuraten  ist  es,  wie  bei  dieser  Gelegenheit  gleich
der  Streik-  erwähnt  werden  mag,  die  Streikunterstützung  zu  einer  wirkversicherang.
  !j c l len  Streikversicherung  auszugestalten.  Jedes  Mitglied
eines  Arbeitgeberverbandes  sollte  es  vielmehr  als  eine  Ehrensache ­
  ansehen,  sich  so  lange  wie  möglich  aus  eigener  Kraft
gegen  die  gewerkschaftliche  Vergewaltigung  zur  Wehre  zu
setzen  und  erst  dann  die  finanzielle  Beihilfe  des  Verbandes
anzunehmen,  wenn  die  eigene  Kraft  zu  versagen  droht.  Es
muss  gerade  als  ein  Beweis  für  den  guten  Geist  gelten,  der
innerhalb  des  deutschen  Unternehmertums  herrscht,  dass  die
Streikversicherungsidee  bisher  im  grossen  und  ganzen  in
Deutschland  sehr  wenig  Anklang  gefunden  hat.  Denn  es
lässt  sich  unschwer  voraussehen,  dass  von  einer  solchen  Einrichtung ­
  vorzugsweise  die  moralisch  minderwertigen  Elemente
        <pb n="39" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

35

zu  profitieren  suchen  würden,  denen  es  wenig  oder  gar  nicht
zum  Bewusstsein  gelangt,  dass  der  Unternehmer  sich  auch
durch  die  ihm  widerfahrenden  Anfeindungen  nicht  von  der
Erfüllung  der  Pflicht  abhalten  lassen  darf,  seine  Arbeiter
gerecht  zu  behandeln.
Von  besonderem  Wert  ist  des  weiteren  die  satzungsgemässe
  Forderung,  dass  in  alle  Lieferungskontrakte  die
Streikklausel  einzufügen  ist.  Es  liegt  auf  der  Hand,  dass
die  Gegenwehr  der  durch  die  Ausstandsbewegung  bedrängten
Unternehmer  nur  zu  leicht  durch  deren  Verpflichtung  unterbunden ­
  wird,  die  Lieferungstermine  pünktlich  einzuhalten  oder
hohe  Konventionalstrafen  zu  bezahlen.
So  wäre  der  Berliner  Dreher-  und  Gürtlerstreik  dem
dortigen  Metallindustriellenverband  beinahe  verloren  gegangen,
weil  eine  grosse  Fabrik  sich  auf  Grund  ihrer  Lieferungskontrakte ­
  weigerte,  an  der  Aktion  des  Verbandes  teilzunehmen
und  ihre  Leute  auszusperren.  Ganz  besonders  schlimm  steht
es  in  dieser  Beziehung  um  das  Handwerk,  dessen  im  allgemeinen ­
  wenig  erfreuliche  wirtschaftliche  Lage  im  Fall  des
Wettbewerbes  um  staatliche  oder  private  Submissionsaufträge
dem  einzelnen  ein  Bestehen  auf  der  Forderung,  dass  der
Streik  als  force  majeure  anzusehen  ist,  völlig  unmöglich
macht.  Es  wird  darum  Aufgabe  der  Arbeitgeberverbände
sein,  für  ihre  Mitglieder  diese  Forderung  obligatorisch  zu
machen  und  so  zu  guter  Letzt  die  Submissionsvergeber  zu  deren
Anerkennung  zu  zwingen.  In  ausserordentlich  instruktiver
Weise  behandelt  diese  Frage  der  frühere  Sekretär  des  Arbeitgeberverbandes ­
  für  das  Baugewerbe  von  München  und  Umgegend, ­
  Herr  Dr.  Franz  Habersbrunner,  in  seinem  Werk:
»Die  Lohnarbeit  und  Organisationsverhältnisse  im  deutschen
Baugewerbe  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Arbeitgeber ­
  -  Organisation«,  dessen  Durchsicht  angelegentlichst  empfohlen ­
  sei.
Was  schliesslich  die  Frage  des  Arbeitsnachweises  anbetrifft, ­
  so  lässt  sich  wohl  sagen,  dass  die  Arbeitgeberverbände
auf  ihre  Beantwortung  ein  ganz  besonderes  Gewicht  zu  legen

Die  Notwendigkeit ­

der
Streikklausel.

Die  Arbeits-  N
nach  weise  als
Grundpfeiler
der  Organisation.

v.  Reiswitz,  Gründet  Arbeitgeberverbände!

3
        <pb n="40" />
        36

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

haben.  Abgesehen  von  der  gewerbsmässigen  Stellenvermittlung, ­
  unterscheidet  man  bekanntlich  drei  Hauptformen  der
Arbeitsvermittlung,  nämlich  die  von  den  Organisationen  der
Arbeitnehmer  eingerichteten  Nachweise,  sodann  die  der  Arbeitgeber ­
  und  schliesslich  die  paritätischen  Nachweise.  Die
Arbeitsnachweise  der  Gewerkschaften  haben  sich  natürlich
als  ein  vorzügliches  Mittel  erwiesen,  um  die  Arbeitgeber  den
Wünschen  der  Arbeiterführer  gefügig  zu  machen.  Denn  wo
die  Arbeitgeber  die  Benutzung  dieser  Nachweise  ablehnten,
wurde  über  ihre  Betriebe  die  Sperre  verhängt;  gaben  sie
aber  nach,  so  war  es  mit  ihrer  Selbständigkeit  als  Betriebsleiter ­
  völlig  vorbei,  da  ihre  Abhängigkeit  von  den  Nachweisen
seitens  der  Gewerkschaftsführer  dazu  benutzt  wurde,  um  mit
der  Frage  der  Arbeitsvermittlung  allerhand  sonstige  Forderungen ­
  zu  verquicken.  So  versuchte  man  unter  anderm  auf
diese  Weise  nach  englischem  Vorbild  das  Verlangen  nach
Einführung  eines  Normallohnes  durchzusetzen.  Gleicher  Lohn
für  Faule  und  Fleissige,  Geschickte  und  Ungeschickte,  Kluge
und  Dumme,  Trinker  und  Nüchterne  bedeutet  aber,  wie  die
»Deutsche  Arbeitgeberzeitung«  seinerzeit  im  Verlauf  einer
längeren  Abhandlung  über  diese  Materie  dartat,  nichts  anderes,
als  die  Herabsetzung  des  durchschnittlichen  Standpunktes  der
Arbeiter  in  Bezug  auf  ihre  Intelligenz,  ihre  Geschicklichkeit
und  ihre  Moralität.  Mit  einer  derart  demoralisierten  Arbeiterschaft ­
  können  aber  Industrien,  welche  der  Konkurrenz  des
Weltmarktes  ausgesetzt  sind,  sich  unter  keinen  Umständen
halten.  Dahingehende  Vorstellungen  haben  indessen  auf  die
Gewerkschaftsführer  nicht  den  mindesten  Eindruck  gemacht;
sie  erwiderten  darauf,  der  Ungeschickte  müsse  doch  ebensoviel
essen  wie  der  Geschickte,  er  habe  dieselben  Bedürfnisse  wie
jener  und  müsse  also  auch  denselben  Lohn  haben.  Damit
war  also  klar  ausgesprochen,  dass  der  Arbeiter  nicht  verpflichtet ­
  sei,  eine  im  Verhältnis  zum  Lohn  stehende  Leistung
zu  geben.  Wenn  er  diese  Pflicht  nicht  hatte,  was  konnte  er
dann  eigentlich  für  andere  Pflichten  gegen  seinen  Arbeitgeber
haben?  Das  war  auch  der  Wille  der  Gewerkschaftsführer.
        <pb n="41" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

37

Der  Arbeiter  sollte  eben  nur  die  Pflicht  des  unbedingten
Gehorsams  gegen  seine  Gewerkschaft  haben,  er  sollte  ein
Sklave  seiner  Gewerkschaft  sein  und  die  Gewerkschaft  konnte
dem  Arbeitgeber  gegenüber  den  Preis  für  die  Arbeit  dieses
Sklaven  nach  eigenstem  Belieben  stellen.  Damit  brachte  die
Gewerkschaft  auch  den  Arbeitgeber  in  ihre  Gewalt;  er  musste
nicht  nur  den  Lohn  nach  der  Willkür  der  Gewerkschaft
zahlen,  sondern  er  musste  auch  in  jeder  andern  Richtung
sich  als  untertäniger  Diener  der  Gewerkschaft  erweisen,  weil
die  Gewerkschaft  durch  Zurückhaltung  der  Arbeiter  ihn  jederzeit ­
  dem  Ruin  überliefern  konnte.
Die  Gewerkschaftsführer  hatten  somit  ein  System  ausgeklügelt, ­
  welches  ihnen  unbedingte  Macht  über  Arbeiter  und
Arbeitgeber  schaffen  sollte.  Sie  hatten  aber  übersehen,  dass
der  Bogen,  der  überspannt  wird,  leicht  brechen  kann,  und
dieser  Fall  trat  denn  auch  sehr  bald  ein.  Die  Organisation
der  Arbeiter  in  den  verschiedenen  Gewerken  stand  nicht
überall  auf  gleicher  Stufe.  Während  einzelne  Gewerkschaften
den  eben  beschriebenen  Weg  bereits  zurückgelegt  hatten,
waren  andere  noch  im  Anfang  ihrer  Organisation.  Für  aufmerksame ­
  Arbeitgeber  war  es  aber  klar,  dass  alle  Gewerke
von  der  Sozialdemokratie  auf  diesen  Weg  getrieben  wurden,
und  dass,  wenn  die  Arbeitgeber  sich  nicht  unter  die  Herrschaft ­
  der  Sozialdemokratie  beugen  wollten,  es  besser  sei,
sich  frühzeitig  zu  energischem  Widerstand  aufzuraffen.  Ganz
besonders  energisch  gestaltete  sich  dieser  Widerstand  in
Hamburg-Altona,  der  Hochburg  der  Sozialdemokratie,  wo
die  Arbeitgeber  wohl  am  meisten  unter  der  Tyrannei  der
sozialistischen  Gewerkschaftsbewegung  zu  leiden  hatten.  Sie
suchten  sich  fürs  erste  nur  die  Unabhängigkeit  von  den
Arbeitsnachweisen  der  Gewerkschaften  zu  erkämpfen.  Bald
aber  merkten  sie,  dass  sie  mit  grossen  Opfern  nur  Augenblickserfolge ­
  erreichten  und  dass  sie  sich  nach  andern  Mitteln
umsehen  mussten,  um  dauernd  ihre  Freiheit  zu  sichern.  Das
Mittel,  welches  sich  dazu  bot,  war  die  Errichtung  eigener
Arbeitsnachweise,  und  hierin  ging  der  »Verband  der  Eisen-
        <pb n="42" />
        38

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

industrie  Hamburgs«  bahnbrechend  vor.  Dieser  steht  auch
noch  jetzt  an  der  Spitze  der  Bewegung  für  die  Errichtung
von  Arbeitsnachweisen  durch  die  Arbeitgeber,  und  wir  können
seinen  Arbeitsnachweis  am  »Craienkamp«  wohl  als  die  ausgebildetste ­
  Form  jener  Nachweisart  ansehen.  Als  der  genannte ­
  Verband  seine  Nachweisstelle  gründete,  gestaltete  er
sie  zuerst  nur  als  Kontrollbureau  aus,  und  zwar  in  der  Weise,
dass  kein  Arbeiter  in  den  Betrieben  des  Verbandes  neu  eingestellt ­
  wurde,  welcher  nicht  vorher  im  Arbeitsnachweis  einen
Arbeitsschein  erhalten  hatte.
Diese  Form  des  Arbeitsnachweises  genügte  für  den  ersten
Zweck,  nämlich  für  die  Beiseiteschiebung  des  Gewerkschafts-Arbeitsnachweises.
  Es  wurden  erbitterte  Kämpfe  darum  geführt, ­
  ob  der  Arbeitsnachweis  sich  in  den  Händen  der  Arbeitgeber ­
  oder  der  Arbeiter  befinden  solle,  aber  zuletzt  siegte
der  feste  Wille  der  Arbeitgeber.  Nachdem  ihre  augenblickliche ­
  Unabhängigkeit  von  der  Herrschaft  der  Sozialdemokratie
errungen  war,  handelte  es  sich  darum,  diese  Freiheit  auch
zu  sichern.  Das  schien  nur  dadurch  möglich,  dass  das  bisherige ­
  Kontrollsystem  aufgegeben  wurde.  Man  sagte  sich,
dass  man  den  Arbeitsnachweis  so  ausgestalten  müsse,  dass
er  den  Arbeitern  und  den  Arbeitgebern  in  gleicher  Weise
greifbare  Vorteile  gewähre.  Dieses  konnte  dadurch  geschehen,
dass  die  Arbeit  am  Sitze  des  Arbeitsnachweises  vergeben
würde,  dass  den  Arbeitern  das  Aufsuchen  der  Arbeit,  das
sogenannte  »Umschaun«  erspart  blieb  und  dass  dem  Arbeitgeber ­
  die  Mühe  der  Auswahl  der  brauchbaren  Arbeiter  abgenommen ­
  würde.  Hierzu  war  es  nötig,  einen  gelernten
Fachmann  der  Eisenindustrie  an  die  Spitze  des  Arbeitsnachweises ­
  zu  stellen  und  eine  Kontrolle  über  die  Qualitäten ­
  der  Arbeiter  einzuführen.  Das  erste  geschah  alsbald,
das  zweite  gelang  durch  die  Einführung  von  Personalkarten
für  die  Arbeiter.  Es  wurde  für  jeden  Arbeiter,  welcher  sich
im  Nachweis  meldete,  eine  Karte  angelegt,  die  auf  vorgedrucktem ­
  Schema  seine  Personalien  und  die  Firmen  enthielt, ­
  bei  welchen  er  beschäftigt  gewesen  war.  Diese  Karten
        <pb n="43" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

39

wurden  laufend  fortgeführt  und  nach  Massgabe  der  neu  einlaufenden ­
  Meldungen  ergänzt.  Das  Archiv  des  Arbeitsnachweises ­
  enthält  zurzeit  über  60  OOO  Arbeitskarten.  Unter  Zuhilfenahme ­
  dieser  Personalkarten  konnten  sich  der  Leiter  des
Nachweises  und  seine  Unterbeamten  eine  so  umfassende
Personalkenntnis  erwerben,  dass  sie  nunmehr  jederzeit  eine
richtige  Auswahl  zu  treffen  im  stände  sind.  Die  Sicherheit,
mit  welcher  der  Arbeitsnachweis  arbeitet,  ist  so  gross,  dass
die  Arbeiter  tatsächlich  durch  ihn  Arbeit  erhalten,
und  die  nachfolgende  Annahme  bei  dem  betreffenden  Arbeitgeber ­
  in  der  Regel  nur  die  Erfüllung  einer  Formalität  bedeutet. ­
  Die  tatsächliche,  wenn  auch  nicht  formelle  Uebertragung
  der  Annahme  der  Arbeiter  für  sämtliche  Betriebe
des  Verbandes  durch  den  Leiter  des  Arbeitsnachweises  war
nur  dadurch  möglich,  dass  der  Leiter  des  Nachweises  im
alleinigen  Dienst  der  Arbeitgeber  stand  und  auf  ihr
Interesse  verpflichtet  war.  Nur  so  kann  die  Arbeit  vom
Nachweis  selbst  vergeben  werden;  bei  allen  andern  Arbeitsnachweisen ­
  muss  der  Arbeiter  sich  wieder  auf  »Umschau«
begeben.
Dass  eine  Zentral-Annahmestelle  für  Arbeiter  das  höchste
Ideal  eines  Arbeitsnachweises  ist,  wird  wohl  jedermann  einsehen,
  denn  dadurch  ist  Angebot  und  Nachfrage  auf  einen
Punkt  konzentriert,  und  die  Abschliessung  der  Arbeitsverträge
erfolgt  auf  dem  schnellsten  Wege.  Selbstverständlich  legt
ein  solcher  Arbeitsnachweis  eine  grosse  Macht  in  die  Hand
des  Leiters.  Deshalb  durfte  der  Verband  der  Eisenindustrie
es  an  entsprechender  Kontrolle  nicht  fehlen  lassen.  Zum
Schutze  des  Arbeiters  errichtete  er  eine  Beschwerde-Instanz,
welche  zurzeit  von  einem  früheren  Mitgliede  des  Verbandes
geführt  wird.  Dieses  hat  sich  von  den  Geschäften  zurückgezogen ­
  und  ist  somit  an  etwaigen  Streitigkeiten  zwischen
Arbeitern  und  Arbeitgebern  nicht  mehr  direkt  beteiligt.
Ausserdem  beseitigte  der  Verband  das  System  der  schwarzen
Listen  für  sogenannte  »missliebige«  Arbeiter,  so  dass  selbst
bekannte  Agitatoren  von  der  Arbeit  nicht  ausgeschlossen
        <pb n="44" />
        40

W.  G.  H.  Frh.  von  Reisvvitz.

sind,  solange  sich  Mitglieder  finden,  welche  sie  einstellen.
Als  Richtschnur  für  die  Vergebung  der  Arbeit  stellte  der
Verband  im  übrigen  das  Prinzip  auf,  dass  dem  fleissigen  und
geschickten  Arbeiter  der  Vorzug  bei  der  Vergebung  der  Arbeit ­
  gebühre.  Dieses  Prinzip  der  Auswahl  der  Tüchtigsten
wird  streng  innegehalten;  eine  Ausnahme  findet  nur  statt  bei
den  notorisch  Untüchtigen,  welche  überall,  sobald  es  den
Betrieben  an  Beschäftigung  mangelt,  zuerst  entlassen  werden.
Für  diese  wird  in  der  Weise  gesorgt,  dass  unter  sie  die
passende  Arbeit  möglichst  gleichmässig  verteilt  wird,  damit
ihnen  nicht  die  Existenzmöglichkeit  geraubt  wird.  Wo
dennoch  derartige  Fälle  Vorkommen,  darf  der  Leiter  des
Nachweises  auf  Kosten  des  Verbandes  kleine  Unterstützungen
geben,  um  die  Betreffenden  vor  der  Klippe  der  Armenpflege
zu  bewahren.  Der  Verband  kann  also  mit  gutem  Gewissen
behaupten,  dass  er  bei  dem  Geschäft  der  Arbeitsvermittelung ­
  in  einwandsfreier  Weise  die  Interessen
beider  Parteien  wahrnimmt,  und  wenn  seine  Geschäftsführung ­
  auch,  wie  es  selbstverständlich  ist,  von  sozialdemokratischer ­
  Seite  aufs  schlimmste  verleumdet  wird,  so  haben
erhobene  Beschwerden  doch  noch  niemals  begründet  werden
können.  Man  darf  annehmen,  dass  die  übrigen  in  Arbeitgeberhänden ­
  befindlichen  Arbeitsnachweise  ebenso  einwandsfrei ­
  arbeiten.
Nach  dem  Vorgänge  des  Verbandes  der  Eisenindustrie
sind  in  Hamburg-Altona  eine  grössere  Anzahl  Arbeitsnachweise ­
  von  den  Arbeitgebern  errichtet  worden,  und  desgleichen
befinden  sich  heute  in  vielen  Städten,  z.  B.  Berlin,  Hannover,
Magdeburg,  Leipzig,  Dresden  usw.,  Arbeitsnachweise  in
Händen  der  Arbeitgeber.  Die  meisten  dieser  Nachweise
stehen  miteinander  in  Verbindung,  so  dass  sie  den  Mangel
an  Arbeitern  in  einem  Orte  durch  Zuweisung  aus  andern
Orten  auszugleichen  suchen.  Um  diesen  Ausgleich  zu  erleichtern, ­
  wird  den  Arbeitern  vielfach  Vorschuss  für  die
Reisekosten  gewährt.  Bei  ausbrechenden  Streiks  stehen
diese  Arbeitsnachweise  selbstverständlich  insofern  auf  seiten
        <pb n="45" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

41

der  Arbeitgeber,  als  sie  die  Heranziehung  von  Arbeitswilligen
zu  bewirken  haben.  Hierbei  unterstützen  sie  sich  gegenseitig ­
  in  der  gleichen  Art,  indem  sie  also  die  Leute  für  den
Streikort  engagieren,  ihnen  Reisegelder  vorschiessen  und,
wenn  nötig,  auch  sicheres  Geleit  gewähren.
Aus  alledem  geht  hervor,  dass  es  Sache  der  Arbeitgeberverbände ­
  sein  wird,  wenn  irgend  möglich  für  ihre  Arbeitsvermittlung ­
  die  Form  des  Arbeitgebernachweises  zu  wählen
Wo  ein  solcher  Schritt  indessen  von  vornherein  aussichtslos ­
  erscheint,  und  es  wäre  angesichts  der  grossen  Verschiedenheit ­
  der  Arbeitsverhältnisse  in  den  einzelnen  Teilen  des  Reiches
grundverkehrt,  eine  solche  Eventualität  bestreiten  zu  wollen,
wird  das  paritätische  Nachweissystem  Platz  zu  greifen
haben.  Immerhin  aber  ist  dieses  System  nur  als  ein  Notbehelf ­
  anzusehen,  weil  es  infolge  der  zu  gleichen  Teilen
aus  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  bestehenden  Zusammensetzung ­
  der  Nachweise  den  Offensivorganisationen,  d.  h.  also
den  Gewerkschaften,  weit  grössere  Vorteile  gewährt  als  den
Defensivorganisationen,  nämlich  den  Arbeitgeberverbänden.
Denn  der  paritätische  Arbeitsnachweis  scheidet,  zum  wenigsten
sobald  er  obligatorisch  für  beide  Teile  ist,  naturgemäss  aus
der  Reihe  der  den  letzteren  zur  Verfügung  stehenden  Kampfmittel ­
  vollständig  aus,  da  die  Arbeiterbeisitzer  alles  tun
werden,  um  die  Versorgung  der  gesperrten  Betriebe  mit  Arbeitswilligen ­
  zu  hintertreiben.  Im  grossen  und  ganzen  wird
sich  eine  dahingehende  Norm  aufstellen  lassen,  dass  dort,  wo
die  Industrie  sehr  konzentriert  und  der  sozialdemokratische
Einfluss  auf  die  Arbeiter  ein  besonders  starker  ist,  die  Einführung ­
  von  Arbeitgebernachweisen  als  eine  unbedingte  Notwendigkeit ­
  bezeichnet  werden  muss,  dass  dort  aber,  wo  die
Verhältnisse  für  die  Arbeitgeber  weniger  ungünstig  liegen,  die
Einrichtung  paritätischer  Nachweise  in  Betracht  zu  ziehen  ist.
Es  ist  nötig,  noch  kurz  auf  die  Stellung  einzugehen,  die
die  Handwerksinnungen  in  den  gemischten  Verbänden
einzunehmen  haben.  Bekanntlich  hatte  der  preussische  Handelsminister ­
  vor  Jahresfrist  eine  Anfrage,  ob  Innungen  den

Die  paritätischen ­

Arbeitsnachweise. ­


Innungen
und  Arbeitgeberver ­
 ­
        <pb n="46" />
        42

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Schlusswort.

Arbeitgeberverbänden  als  Mitglieder  beitreten  dürfen,  dahin
beantwortet,  »dass  die  Innungen  als  solche  im  allgemeinen
nicht  zum  Eintritt  in  einen  Arbeitgeberverband  berechtigt
seien,  und  dass  der  dennoch  vollzogene  Beitritt  die  Schliessung ­
  der  Innung  zur  Folge  haben  könne.«  Diese  Entscheidung ­
  wurde  damit  begründet,  dass  die  Arbeitgeberverbände
in  erster  Linie  Vereinigungen  zur  »Bekämpfung«  der  Arbeiterorganisationen ­
  seien.  Ihre  Bestimmung  stehe  somit  im  Wider
spruch  zu  §  8ia,  Ziffer  2  der  R.  G.  O.,  wonach  die  Aufgabe
der  Innungen  die  Förderung  eines  gedeihlichen  Verhältnisses
zwischen  Meister  und  Gesellen  bilde.  Hierzu  komme  noch,
dass  den  Innungen  auch  Mitglieder  angehörten,  die  nicht  Arbeitgeber ­
  seien,  so  dass  es  eine  Unbilligkeit  sein  würde,  die
von  ihnen  mit  aufgebrachten  Innungsmittel  einem  Verbände
zuzuwenden,  dessen  Aufgabe  lediglich  Vertretung  der  besonderen ­
  Interessen  der  Arbeitgeber  bildet.
Wenn  nun  diese  Entscheidung  auch  auf  allseitigen  berechtigten ­
  Widerspruch  gestossen  ist,  da  sie  weder  inhaltlich
noch  formell  den  tatsächlich  obwaltenden  Verhältnissen  Rechnung ­
  trägt,  so  ist  sie  doch  geeignet,  den  Arbeitgeberverbänden
Schwierigkeiten  zu  bereiten.  Demgemäss  empfiehlt  es  sich,
dass  nicht  die  Innungen  selbst,  sondern  die  Innungsausschüsse
die  Mitgliedschaft  der  Lokalverbände  erwerben,  bezw.  dass
die  Innungsmeister  jeder  für  sich  als  Einzelmitglieder  eintreten.
*  *
*
Diese  Darlegungen  können  natürlich  keinen  Anspruch
auf  Vollständigkeit  erheben.  Ihr  Zweck  ist  es  denn  auch  nur,
einige  Fingerzeige  für  die  Art  zu  geben,  in  der  die  Begründung ­
  von  Einzelverbänden  vorzunehmen  ist,  um  der  Gesamtorganisation ­
  des  deutschen  Unternehmertums  diejenige
praktische  Bedeutung  zu  verleihen,  die  ihr  bis  jetzt  aus  naheliegenden ­
  Gründen  noch  abgeht.*)  Damit  sollen  natürlich
*)  Als  Anlagen  sind  dieser  Schläft  die  Statuten  des  Hamburg-Altonaer
Arbeitgeberverbandes  und  des  neugegründeten  Verbandes  deutscher  Textil-
        <pb n="47" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

43

nicht  im  geringsten  die  Verdienste  derer  verkleinert  werden,
die  ihre  ganze  Kraft  darangesetzt  haben,  um  den  formellen
Zusammenschluss  der  deutschen  Arbeitgeber,  so  wie  er  in
Gestalt  der  Gründung  der  »Hauptstelle  deutscher  Arbeitgeberverbände« ­
  und  der  »Freien  Vereinigung  von  Arbeitgeber- ­
  und  wirtschaftlichen  Verbänden«  heute  schon  vorliegt,
zu  stände  zu  bringen.  Im  Gegenteil!  Es  war  durchaus  notwendig,
dass  solcherart  eine  Warte  geschaffen  wurde,  um  die  sich  das
bislang  zum  Vorteil  seiner  Gegner  der  einheitlichen  Führung  ermangelnde ­
  Unternehmertum  scharen  kann.  Sicher  aber  ist  es,
dass  noch  viel,  sehr  viel  geschehen  muss,  um  das  so  verheissungsvoll
  begonnene  Werk  seiner  Vollendung  entgegenzuführen.
Dass  dies  schliesslich  der  Fall  sein  wird,  dass  die  deutschen
Arbeitgeber  dem  an  sie  zu  ihrem  eigenen  Heil  und  zu  dem
der  nationalen  Produktion  ergangenen  Ruf  Folge  leisten  und
die  Cadres  bilden  werden,  auf  die  die  Zentrale  sich  stützen
muss,  darauf  setzen  wir  unser  festes  Vertrauen.
Noch  ein  Schlusswort!
Nicht  mit  Unrecht  wird  bittere  Klage  darüber  geführt,
dass  in  erster  Linie  die  Zerklüftung  unserer  innerpolitischen
Verhältnisse,  wie  sie  eine  trübe  Folge  des  zwischen  den
bürgerlichen  Parteien  andauernden  Fehdezustandes  ist,  der
sozialdemokratischen  Wühlarbeit  Vorschub  leistet.  Die  auf
die  Koalition  des  deutschen  Unternehmertums  abzielenden

industrieller  beigefügt,  also  einer  lokal  und  einer  beruflich  organisierten
Arbeitgebervereinigung.  Die  Satzungen  beider  Verbände  sind  auf  Grund
reicher  praktischer  Erfahrungen  aufgestellt  und  können  daher  wohl  als  Beispiele ­
  gelten,  wobei  übrigens  ausdrücklich  bemerkt  werden  soll,  dass  auch
zahlreiche  andere  Verbände  in  Deutschland  über  äusserst  zweckmässige  und
sorgfältig  ausgearbeitete  Statuten  verfügen.
Die  »Deutsche  Arbeitgeberzeitung«  (Berlin  S.,  Oranienstr.  141)
hat  sich  bereit  erklärt,  in  allen  auf  die  Organisation  der  Arbeitgeber ­
  bezüglichen  Fragen  Auskunft  zu  erteilen,  bezw.  Anfragen
und  Anträge  an  die  zuständigen  Stellen  zu  leiten.  Verbände,  die
sich  einer  grösseren  Organisation  anschliessen  wollen,  und  Einzelfirmen, ­
  die  einem  Verbände  beizutreten  wünschen,  werden  daher
ersucht,  sich  an  die  Adresse  der  genannten  Zeitung  zu  wenden.
        <pb n="48" />
        44

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

Bestrebungen  aber  sind  ein  vortreffliches  nationales  Erziehungsmittel ­
  insofern,  als  durch  sie  der  Blick  des  einzelnen
abgelenkt  wird  von  den  zum  guten  Teil  recht  wesenlosen
Dingen,  um  die  der  Parteihader  sich  zu  drehen  pflegt,  und
dafür  auf  die  praktischen  Lebensnotwendigkeiten  gerichtet
wird.  Und  eine  solche  praktische  Lebensnotwendigkeit  stellt
vor  allem  die  Unterordnung  der  die  verschiedenen  Unternehmerkategorien ­
  trennenden  wirtschaftlichen  Momente  unter
die  Aufgabe  dar,  Schulter  an  Schulter  zu  stehen  im  Kampfe
gegen  die  Feinde  der  bestehenden  Staats-  und  Gesellschaftsordnung. ­
  Schon  diese  Erwägung  sollte  genügen,  um  unsere
Sozialideologen,  die  sich  ja  gern  als  gute  Patrioten  hinstellen,
zu  einer  gerechteren  Beurteilung  der  Arbeitgeberbewegung
zu  veranlassen.
        <pb n="49" />
        /(-IC;  WaftwMschart  n  ^  r-  i,  n
v  D  Kiel  J  1-  5.  4b.

Anlage  A.

Satzungen
für  den
Arbeitgeber-Verband
Hamburg-Altona.

§  i.
Zweck.
Der  Verband  bezweckt  die  Herbeiführung  dauernd  friedlicher ­
  Verhältnisse  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern  durch
Berücksichtigung  berechtigter  Ansprüche  und  Abwehr  unberechtigter ­
  Forderungen  und  ungesetzlicher  Uebergriffe  abseiten
der  Arbeiter  und  ihrer  Vereinigungen.
Der  Verband  soll  nur  denjenigen  Zwecken  dieser  Art
dienen,  welche  durch  die  Einzelvereine  nicht  so  gut  erreicht
werden  können,  alle  andern  Zwecke  sind  auszuschliessen.
Deshalb  soll  der  Verband  nur  Beschlüsse  über  Fragen  fassen,
welche  die  Interessen  der  Gesamtheit  der  Arbeitgeber  beeinflussen ­
  oder  welche  dem  Verbände  zur  Entscheidung  übertragen ­
  worden  sind.  Anderseits  hat  jeder  Einzelverein,  bevor
er  Veränderungen  von  grösserer  Tragweite  in  den  Arbeitsbedingungen ­
  eintreten  lässt,  die  Pflicht,  dem  Verbände  Gelegenheit ­
  zu  geben,  diese  Veränderungen  seinerseits  zur  Erörterung ­
  zu  bringen.
        <pb n="50" />
        AÖ

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

§2-Mi
  ttel.
Als  Mittel  zur  Erreichung  des  Zwecks  soll  dienen:  die
Beihilfe  zur  Durchführung  und  Vervollständigung  der  Gesetze,
welche  zum  Wohle  und  Schutze  der  Arbeiter  erlassen  sind
und  die  Unterstützung  gemeinnütziger  Bestrebungen  für  das
Wohl  der  Arbeiter,  dann  die  Einführung  der  sogenannten
Streikklausel  in  alle  Lieferungsverträge,  die  Vereinbarung,
keine  im  Streik  oder  in  der  Aussperrung  befindlichen  Arbeiter ­
  anderer  anzunehmen,  die  Schaffung  einer  Darlehnskasse ­
  für  Streikfälle,  die  Errichtung  von  Arbeitsnachweisen
und  Aehnliches.
§  3-Mitgliedschaft.

Ordentliche  Mitglieder  des  Verbandes  können  sämtliche
in  Hamburg,  Altona,  Wandsbek,  Harburg  und  der  Umgegend
bestehenden  oder  sich  bildenden  Vereinigungen  von  Industriellen ­
  und  Gewerbetreibenden  werden,  welche  sich  schriftlich ­
  zur  Innehaltung  dieser  Satzungen  verpflichten.
§  4-Aufnahme
  und  Austritt.
Die  Aufnahme  in  den  Verband  erfolgt  auf  schriftlichen
Antrag.  Ueber  die  Zulassung  entscheidet  die  Verbands-Versammlung ­
  durch  einfache  Stimmenmehrheit  der  Anwesenden.
Der  Austritt  aus  dem  Verbände  ist  nur  statthaft  am
Ende  eines  Kalenderjahres  nach  voraufgegangener  sechsmonatlicher ­
  Kündigung.
§  5-Geschäftsführung.

Die  Geschäfte  des  Verbandes  führt  die  Verbandsversammlung, ­
  welche  aus  den  von  den  Vereinigungen  ernannten
Vertretern  besteht.
        <pb n="51" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

47

Jede  Vereinigung  hat  so  viele  Vertreter  zu  ernennen,
als  sie  Stimmen  hat.  Uebertragung  der  Stimmen  auf  einen
Vertreter  innerhalb  einer  Vereinigung  ist  zulässig.
Die  Verbands-Versammlung  fasst  ihre  Beschlüsse  mit
einfacher  Majorität  der  anwesenden  Stimmen,  sie  hält  im
ersten  Quartal  ihre  jährliche  ordentliche  Versammlung  ab
und  wählt  darin  ihren  Vorsitzenden,  Schriftführer,  Kassenführer ­
  und  deren  Stellvertreter,  sowie  auf  Vorschlag  des
Vorsitzenden  die  Mitglieder  des  Vertrauensrates  der  Darlehnskasse. ­

Die  Verbands-Versammlung  wird  rechtskräftig  vertreten
durch  den  Vorsitzenden  und  den  Schriftführer  resp.  deren
Stellvertreter.
Die  Berufung  einer  ausserordentlichen  Verbands-Versammlung
  steht  im  Ermessen  des  Vorsitzenden  resp.  dessen
Stellvertreters,  muss  aber  auf  Antrag  einer  Einzel-Vereinigung
innerhalb  14  Tagen  berufen  werden.
Die  Versammlung  ist  beschlussfähig,  wenn  die  Hälfte
sämtlicher  Stimmen  vertreten  ist.

§6-Stirn

  mberechtigung.
Stimmberechtigt  in  den  Versammlungen  sind  die  Vertreter ­
  der  zum  Verbände  gehörenden  Vereinigungen;  und
zwar  soll  jeder  Vertreter  für  je  tausend  durch  ihn  repräsentierte, ­
  bei  seiner  Vereinigung  beschäftigte  Arbeiter  eine
Stimme  haben.  Bei  Feststellung  der  Stimmberechtigung  der
einzelnen  Mitglieder  sollen  die  bei  den  betreffenden  Unfall-Genossenschaften
  angegebenen  Arbeiter-Zahlen  zu  Grunde
gelegt,  fünfhundert  und  darüber  für  voll,  unter  fünfhundert
nicht  gerechnet  werden.  Bei  nicht  versicherungspflichtigen
Betrieben  sollen  andere  zuverlässige  Zahlen  zu  Grunde  gelegt ­
  werden.
        <pb n="52" />
        48

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

§7-Deckung
  der  Unkosten.
Die  Verwaltungs-  und  andere  Unkosten,  welche  jährlich
budgetmässig  aufzumachen  und  von  der  Versammlung  zu
genehmigen  sind,  werden  von  den  dem  Verbände  angehörigen
Mitgliedern  gleichmässig  nach  der  Zahl  der  durchschnittlich
bei  denselben  beschäftigten  Arbeitern  getragen  und  eingezogen. ­

§8.
Satzungen-Veränderung  und  Auflösung.
Eine  Abänderung  dieser  Satzungen  oder  eine  Auflösung
des  Verbandes  kann  nur  in  einer  dazu  berufenen  Versammlung ­
  mit  Dreiviertel-Mehrheit  der  sämtlichen  Verbandsstimmen ­
  beschlossen  werden,  jedoch  hat  jede  Vereinigung,
welche  gegen  die  Veränderung  gestimmt  hat,  das  Recht,
sofort  aus  dem  Verbände  zu  treten,  unter  der  Verpflichtung,
die  Beiträge  bis  Jahresschluss  zu  tragen.
War  eine  Versammlung  wegen  ungenügender  Beteiligung
nicht  beschlussfähig,  so  muss  innerhalb  14  Tagen  eine  zweite
Versammlung  berufen  werden,  welche  alsdann  mit  Dreiviertel-Mehrheit
  der  anwesenden  Stimmen  beschlussfähig  ist.
        <pb n="53" />
        Anlage  B.

Satzungen
des  Arbeitgeberverbandes  der  deutschen
Textilindustrie.
(Begründet  zu  Berlin,  am  18.  Januar  1904.)

§  1.
Zweck  des  Verbandes.
Der  Arbeitgeberverband  bezweckt  den  Zusammenschluss
der  Arbeitgeberverbände  und  Arbeitgeber  der  Textilindustrie,
um  ein  gedeihliches  Zusammenwirken  von  Arbeitgebern  und
Arbeitern  in  den  Betrieben  der  Mitglieder  zu  fördern,  entstehende ­
  Streitigkeiten  nach  Möglichkeit  zu  schlichten  und
unberechtigten  Forderungen  der  Arbeiter,  insbesondere  unberechtigten ­
  Arbeitseinstellungen  wirksam  entgegenzutreten.
Der  Arbeitgeberverband  sucht  den  Anschluss  an  die
»Hauptstelle  deutscher  Arbeitgeberverbände«  nach.
§  2.
Name  und  Sitz.
Der  Verband  führt  den  Namen:  »Arbeitgeberverband
der  deutschen  Textilindustrie«  und  hat  seinen  Sitz  in  Berlin.
§  3-Geschäftsjahr
  und  Dauer.
Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.  Die  Dauer  des
Verbandes  ist  nicht  beschränkt.
        <pb n="54" />
        W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

SO

§  4-Mitgliedschaft.

Die  Mitgliedschaft  können  erwerben:
1.  Oertliche  Arbeitgeberverbände  der  Textilindustrie,
2.  Bezirksarbeitgeberverbände  der  Textilindustrie,
3.  solche  Verbände  oder  Vereine  der  Textilindustrie,
welche  neben  andern  Zielen  sich  dem  Verbandszweck
unterstellen,
4.  textilindustrielle  Unterverbände  gemischter  Arbeitgeberverbände, ­

5.  einzelne  Textilindustrielle,  soweit  mitgliedsfähige  Ortsverbände ­
  hierzu  ihre  Zustimmung  geben  oder  der
Anschluss  an  solche  nicht  tunlich  ist.
§  5.
Ueber  die  Aufnahme  als  Mitglied  entscheidet  der
Vorstand.  Gegen  dessen  Entscheidung  ist  die  Berufung  an
den  Ausschuss  zulässig.
Neu  eintretende  Mitglieder  haben  während  der  ersten
6  Monate  ihrer  Mitgliedschaft  bei  Ausbruch  eines  Streiks
oder  bei  Verhängung  einer  Sperre  keinen  Anspruch  auf  die
satzungsgemässe  Unterstützung,  wohl  aber  steht  ihnen  die
sonstige  Unterstützung  des  Verbandes  zur  Seite.  Es  bleibt
jedoch  dem  Ermessen  des  Vorstandes  überlassen,  in  besonders
wichtigen  Fällen  eine  Kürzung  oder  Aufhebung  der  Wartezeit ­
  eintreten  zu  lassen.

§  6.
Die  Mitgliedschaft  endigt:
1.  Durch  Kündigung,  unter  Einhaltung  einer  sechsmonatlichen ­
  Frist,  mit  Ablauf  des  Kalenderjahres,
2.  im  Falle  der  Auflösung  des  Unterverbandes,
3.  durch  Ausschluss,  welcher  erfolgen  kann,  wenn  das
Mitglied  die  Verbandszwecke  schädigt  oder  gegen
        <pb n="55" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

51

die  Satzungen  verstösst,  namentlich  auch  wenn  es
trotz  zweimaliger  Mahnung  die  Beiträge  nicht  bezahlt.
Hierüber  entscheidet  bei  Einzelmitgliedern  der
Vorstand,  bei  Verbänden  oder  Untergruppen  von
Verbänden  der  Ausschuss,  in  beiden  Fällen  mit  zwei
Drittel  Stimmenmehrheit.
Das  ausscheidende  Mitglied  verliert  alle  Ansprüche
an  das  Verbandsvermögen.
§  7-Organe
  des  Verbandes.
Die  Organe  des  Verbandes  sind:
1.  Der  Vorstand.
2.  Der  Ausschuss.
3.  Die  Hauptversammlung.
§  8.
Der  Vorstand.
Der  Vorstand  besteht  aus  9  Mitgliedern:  einem  Vorsitzenden, ­
  einem  ersten  und  einem  zweiten  stellvertretenden
Vorsitzenden,  einem  Schriftführer,  einem  Rechnungsführer
und  vier  Beisitzern.
Zu  den  Aufgaben  des  Vorstandes  gehört  unter  anderm!
1.  die  Vorbereitung  und  Erledigung  aller  Verbandsangelegenheiten, ­
  soweit  sie  nicht  dem  Ausschuss  oder
der  Hauptversammlung  Vorbehalten  sind;
2.  die  Aufnahme  von  Mitgliedern;
3.  der  Ausschluss  von  Einzelmitgliedern  im  Sinne  des
§  6  Abs.  1  alinea  3;
4.  die  Verteilung  der  Aemter  innerhalb  des  Vorstandes.
Der  Vorstand  ist  beschlussfähig  bei  Anwesenheit  von
5  Mitgliedern.  Er  entscheidet  mit  absoluter  Mehrheit  der
Stimmen.  Bei  Stimmengleichheit  gibt  die  Stimme  des  Vorsitzenden ­
  den  Ausschlag.
        <pb n="56" />
        52

W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.

§  9-Der
  Ausschuss.
Die  Mitglieder  des  Ausschusses  werden  von  der  Hauptversammlung ­
  gewählt.  Die  Zahl  der  Mitglieder  bestimmt
das  erste  Mal  die  begründende  Hauptversammlung.  Die
Mitglieder  des  Vorstandes  haben  im  Ausschuss  Sitz  und
Stimme.
Der  Ausschuss  hat  die  Befugnis  der  Zuwahl  weiterer
Mitglieder.
Zu  den  Aufgaben  des  Ausschusses  gehört  unter  anderm:
1.  die  Aufnahme  von  Mitgliedern  im  Sinne  des  §  5
Abs.  1  Satz  2;
2.  der  Ausschluss  von  Verbänden  im  Sinne  des  §  6
Abs.  1,  alinea  3;
3.  die  Zuwahl  von  Mitgliedern  in  den  Ausschuss;
4.  die  Beratung  der  Vorlagen  für  die  Hauptversammlung;
5.  die  Entscheidung  über  die  Verwendung  des  Verbandsvermögens ­
  im  Sinne  des  §  15  Abs.  5.
Der  Ausschuss  ist  beschlussfähig  bei  Anwesenheit  von
J  Mitgliedern.  Er  entscheidet  mit  absoluter  Mehrheit  der
Stimmen.  Bei  Stimmengleichheit  gibt  die  Stimme  des  Vorsitzenden ­
  den  Ausschlag.

§  10.
Die  Hauptversammlung.
Die  Hauptversammlung  beruft  der  Vorsitzende  des  Vorstandes, ­
  so  oft  ein  Bedürfnis  dazu  vorliegt.  Hierüber  entscheidet ­
  im  gegebenen  Falle  der  Vorstand.  Eine  ordentliche
Hauptversammlung  findet  alljährlich  bis  spätestens  Ende
Juni  statt.
Die  Hauptversammlung  besteht  aus  Delegierten  der
Unterverbände,  denen  für  je  2000  in  der  Textilindustrie  oder
deren  Nebetrieben  beschäftigte  Arbeiter  ein  Delegierter  eingeräumt ­
  wird.  Die  Wahl  der  Delegierten  erfolgt  durch  die
Unterverbände.
        <pb n="57" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

53

Untergruppen  von  gemischten  Arbeitgeberverbänden  und
Einzelbetriebe  können  sich  durch  Zusammenfassung  bis  zu
2000  Arbeitern  über  die  Ernennung  eines  Delegierten  verständigen. ­

Jeder  Delegierte  hat  eine  Stimme.  Uebertragung  der
Stimme  auf  einen  andern  Delegierten  ist  zulässig,  doch  kann
der  in  beweiskräftiger  Form  bevollmächtigte  Delegierte  seine
Stimme  nur  in  einheitlichem  Sinne  abgeben.
Falls  der  Vorstand  bezüglich  der  Beitragspflicht  (§  15
Abs.  4)  besondere  Abmachungen  getroffen  hat,  so  ist  die
Zahl  der  Delegierten  im  entsprechenden  Verhältnis  zur  Höhe
der  Beiträge  zu  bemessen.
Zur  Zuständigkeit  der  Hauptversammlung  gehört  unter
anderm:
1.  Entgegennahme  der  Jahresrechnung;  Beschlussfassung
über  die  Entlastung  des  Rechnungsführers.
2.  Feststellung  des  Voranschlages  der  Verwaltungskosten.
3.  Beschlussfassung  über  die  Höhe  des  Beitragsfusses
(§  15  Abs.  2  und  3).
4.  Die  Wahl  der  Mitglieder  des  Vorstandes  auf  3  Jahre.
5.  Die  Wahl  der  Mitglieder  des  Ausschusses.
6.  Beschlussfassung  über  besondere  Massnahmen  des
Verbandes  im  Sinne  des  §  14  Abs.  2.
7.  Beschlussfassung  über  Anträge  auf  Aenderung  der
Satzungen  oder  Auflösung  des  Verbandes.
Die  Hauptversammlung  entscheidet  mit  absoluter  Mehrheit ­
  der  Stimmen.  Bei  Stimmengleichheit  gibt  die  Stimme
des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.  Anträge  auf  Abänderung
der  Satzungen  oder  Auflösung  des  Verbandes  unterliegen
einer  Mehrheit  von  zwei  Drittel  der  abgegebenen  Stimmen.
§  it-Pflichten
  der  Mitglieder.
Jedes  Mitglied  verpflichtet  sich  zur  gewissenhaften  Erfüllung ­
  der  Verbandspflichten,  insbesondere  auch  zur  Be-
        <pb n="58" />
        W.  G.  H.  Krh.  von  Rei-switz,

folgung  derjenigen  Beschlüsse,  die  in  den  Grenzen  des  Verbandszweckes ­
  von  der  Hauptversammlung  gefasst  werden.

§  12.
Die  Mitglieder  ordnen  die  innerhalb  ihres  Bereiches  entstehenden ­
  Arbeiterbewegungen  selbständig.  Hierbei  verlangt
der  Verband  von  den  Mitgliedern  die  Einhaltung  folgender
allgemeiner  grundsätzlicher  Bestimmungen:
1.  eine  eingehende  und  sachgemässe  Prüfung  der  Forderung ­
  der  Arbeiter  und  die  Abstellung  von  Missständen. ­

Voraussetzungen  hierfür  sind  unter  anderm:
a)  Anzeige  gefahrdrohender  Arbeiterbewegungen  an
den  Vorsitzenden  des  Ortsverbandes;
b)  Untersuchung  des  Falles  durch  einen  Ausschuss,
möglichst  unter  Anhörung  des  Arbeitgebers  und
der  Arbeiter  unter  einwandsfreier  Offenlegung  der
zur  Beurteilung  notwendigen  Unterlagen;
c)  Entscheid  des  Vorstandes;
d)  Berufung  des  Arbeitgebers  an  die  Generalversammlung ­
  des  Ortsverbandes.
2.  Nichteinstellung  der  in  der  Bewegung  stehenden
Arbeiter.

§  13-Die
  Mitglieder  haben  die  Verpflichtung,  von  jeder
satzungsgemäss  zu  ihrer  Kenntnis  gelangenden  Arbeiterbewegung ­
  ihres  Bezirks  dem  Verbände  umgehend  Mitteilung
zu  machen.  Lassen  die  Umstände  eine  Ausdehnung  der
Bewegung  auf  den  Ort  oder  den  Bezirk  befürchten,  so  ist
baldtunlichst  über  den  Sachverhalt  eingehend  Bericht  zu
erstatten.
        <pb n="59" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

33

§  14-Zu
  den  Aufgaben  des  Verbandes  gehört  die  Herbeiführung ­
  eines  einheitlichen  Verhaltens  der  Mitglieder  bei
Arbeiterbewegungen  innerhalb  eines  Unterverbandes.
Erweisen  sich  die  Machtmittel  des  Verbandes  als  unzureichend, ­
  so  kann  die  Hauptversammlung  mit  zwei  Drittel
Mehrheit  über  die  Ergreifung  weiterer  Mittel  beschliessen.
Nur  im  Falle  eines  einstimmig  gefassten  Beschlusses  der
Hauptversammlung  übt  der  Verband  einen  Zwang  zur  Durchführung ­
  des  Beschlusses  aus.
Teilsperren  und  allgemeine  Sperren  der  Betriebe  eines
Unterverbandes  können  von  Verbands  wegen  nur  mit  Zustimmung ­
  des  betreffenden  Unterverbandes  eingeleitet  und
durchgeführt  werden.

§  15-Beiträge.

Der  Verband  beschafft  zur  Bestreitung  der  Verwaltungskosten ­
  und  zur  entwaigen  Unterstützung  der  Mitglieder  ein
Verbandsvermögen,  zunächst  in  unbegrenzter  Höhe.
Jedes  Mitglied  leistet  hierzu  bis  auf  weiteres
im  i.Jahr  der  Mitgliedschaft  x°/oo  der  bei  der  Berufsgenossenschaft ­
  gemeldeten  Lohnsumme  des  vergangenen ­
  Jahres,
im  2.  und  den  folgenden  Jahren  je  l /a  °/ 00 -
Falls  besondere  Umstände  eintreten,  worüber  die  Hauptversammlung ­
  mit  zwei  Drittel  Stimmenmehrheit  zuständig  ist,
kann  eine  ausserordentliche  Beitragsleistung  bis  5  °/oo  eingefordert ­
  werden.
Bezüglich  der  Beitragspflicht  der  Unterverbände  können
vom  Vorstande  vorübergehende  besondere  Vereinbarungen
getroffen  werden.
Die  Entscheidung  darüber,  ob  und  in  welcher  Höhe  den
Mitgliedern  Unterstützungen  zu  gewähren  sind,  steht  dem
Ausschuss  zu.
        <pb n="60" />
        Ein  (DARK
m  an  das  deutsche  Unternehmertum  m

v=V



W AS  bedeutet  »ca’
canny«?  Es  ist
eine  schottische  Redewendung, ­
  die  in  wörtlicher ­
  Uebersetzung:
,Geh’  langsam*  heisst,
und  zum  Schlagwort
der  englischen  Ge  -
werkschaften  geworden ­
  ist,  zur  geheimen,
von  Mann  zu  Mann
ausgeteilten  Parole,
»hübsch  langsam«  zu
arbeiten,  sei  es,  um
die  Unternehmer  im
Lohnkampfe  mürbe  zu
machen,  sei  es,  um
diese  zur  Einstellung
vermehrter  Arbeitskräfte ­
  zu  zwingen.  In
einer  Serie  von  Artikeln, ­
  die  in  den
,Times*  erschienen  ist,
wurde  nachgewiesen,
dass  der  Rückgang
der  englischen  Industrie ­
  im  wesentlichen ­
  auf  diese,
dass  ganze  wirtschaftliche ­
  Leben
vergiftende,  allen
Fleiss  und  Ehrgeiz
tötende  »ca’  canny-Polltik«
  zurückzu-Zu

  beziehen  durch
jede  a-ar-a
Buchhandlung.

Ca’  canny
(Nur  immer  hübsch  langsam)
Ein  Kapitel  aus  der  modernen
Gewerkschaftspolitik  von  «-«o

W.  G.  H.  Freiherr  von  Reiswitz
Generalsekretär  des  Arbeitgeber-Verbandes
Hamburg-Altona

PREIS  MARK

PREIS  MARK

D ie  Bekanntgabe  dieler  Ausführungen  an
das  deuflche  Publikum  ilt  inlfruktiuer,
als  Biele  dicke  Bücher  über  die  loziale
Frage  zulammen!  kör  Ker-it  asu
(Rheinisch  -  Westfälische  Zeitung  vom  12.  Sept.  1902
in  einem  dem  Buche  gewidmeten  Leitartikel.

V :

V

führen  sei.  Von  diesen
  Artikeln,  die  nach
dem  Urteil  aller  Sachverständigen ­
  die  sensationellste ­
  Erscheinung ­
  der  jüngsten  sozialpolitischen ­
  Litteratur
  darstellen,  ist
nun  Baron  von  Reiswitz ­
  ausgegangen,  um
der  deutschen  Industrie, ­
  die  ganz  mit
der  gleichen  Gefahr
zu  rechnen  hat,  ein
warnendes  Beispiel
vor  Augen  zu  führen.
Seine  klaren  und  überzeugenden ­
  Ausführungen ­
  sind  geeignet,  in
in  allen  Kreisen,  in
denen  man  sich  mit
praktischer  u.  theoretischer ­
  Sozialpolititik
befasst,  das  grösste
Aufsehen  zu  erregen.
Es  wird  keinen  Fabrikanten, ­
  keinen
Arbeitgeber,  keinen
Sozialpolitiker  geben, ­
  der  nicht  diese
neueste  Reiswitzsche
  Arbeit  mit  gröstem
  Interesse  und
Nutzen  studiert.  *«•

ß&amp;lt;3  Verlag
Otto  eisner,  S.  42
Oranlen-Str.  141.
        <pb n="61" />
        Die
Deutsche  Rrbeitgeber-Zeitung
Centralblatt  der  deutschen  Arbeitgeber-Verbände
Offizielles  Publikationsorgan  des  Bundes  der  Arbeitgeber  -Verbände  Berlins,
des  Deutschen  Arbeitgeberbundes  für  das  Baugewerbe
und  des  Qesamtverbandes  Deutscher  Metallindustrieller
vertritt,  unter  strenger  Vermeidung  aller  politischen  und  wirtschaftlichen ­
  Gegensätze  das  reine  Interesse  der  Arbeitgeberschaft.
Sie  will  die  Gesamtheit  der  Arbeitgeber  Deutschlands  im
Kampf  gegen  die  Sozialdemokratie  und  gegen  die  organisierten
Gewerkschaften  unterstützen.
Sie  fördert  die  Bildung  von  Arbeitgeberverbänden  und
verficht  den  Standpunkt,  dass  der  Arbeitsnachweis  in  den
Händen  der  Arbeitgeber  verbleiben  muss.
Die
Deutsche  Arbeitgeber-Zeitung
berichtet  in  jeder  Nummer  ausführlich  über  alle  Streiks  und  Aussperrungen, ­
  über  Lohnbewegungen,  über  die  Vorgänge  in  den
Verbänden,  über  Rechtsentscheidungen  etc.,  sie  verfolgt  die  sozialpolitische ­
  Gesetzgebung  und  gewährt  ihren  Lesern  kostenlosen
Rat  in  gewerbegerichtlichen  Angelegenheiten.
Jeder  deutsche  Arbeitgeber  ist  im  eigensten
Interesse  verpflichtet,  die
Deutsche  Arbeitgeber-Zeitung
als  das  berufene  Organ  seines  Standes  aufmerksam
und  regelmässig  zu  verfolgen!
Man  abonniert  bei  jeder  Postanstalt  oder  direkt  beim
Verlag  der  „Deutschen  Arbeitgeber-Zeitung“
BERLIN  S.42,  Oranienstr.  141.
Erscheint  wöchentlich  Bestes

am  Sonntag.

Insertionsorgan.
        <pb n="62" />
        Sozialwirtschaftliche  Zeitfragen
—  Herausgegeben  von  Dr.  Alexander  Tille.  —
Bereits  erschienen:
1.  Der  kollektive  Arbeitsvertrag.  Von  T.  S.  Cree.
2.  Der  Wettbewerb  weisser  und  gelber  Arbeit  in
der  industriellen  Produktion.
Von  Dr.  Alexander  Tille.
3.  Gründet  Arbeitgeberverbände!
Von  W.  G.  H.  Frh.  von  Reiswitz.
In  Vorbereitung:
Chamberlain  und  die  Wirtschaftspolitik  des
britischen  Weltreiches.
Menschlicher  Fortschritt.  Ein  Bruchstück.
Von  Arthur  J.  Balfour.
Die  Freihandelsdenkschrift  der  Aeltesten  der  Berliner ­
  Kaufmannschaft.  Von  Dr.  Alexander  Tille.
Menschheitsentwickelung  und  soziale  Auslese.
Von  Alfred  Rüssel  Wallace.
Syndikate  und  Arbeitslöhne.
Englische  Sozialdarwinisten.
Die  Reform  der  deutschen  Krankenversicherung.
Das  Ende  des  Nationalsozialismus  in  Deutschland.
Zwei  Reden.  Von  Dr.  Alexander  Tille.
=====  Aenderutigen  sind  Vorbehalten.
BERLIN  S.42.
Verlag  von  OTTO  ELSNER.
        <pb n="63" />
        Gegenüber  der  herrschenden  Wirtschafts-  und  Sozialideologie  wollen  die
Sozialwirtschaftlichen  Zeitfragen
die  Wirtschaftsfragen  der  Zeit  im  Zusammenhang  mit  den  sozialen  Zeitfragen
und  die  sozialen  Zeitfragen  in  ihrer  Wechselbeziehung  zu  den
Wirtschaftsfragen  der  Zeit  behandeln,
der  überlegenen  menschlichen  Arbeitskraft,  der  geistigen  und  der  physischen,
wieder  zum  ersten  Platze  in  der  wirtschaftlichen  Betrachtung  verhelfen,
die  nationale  Seite  der  Volkswirtschaft  in  den  Vordergrund  stellen,
das  Mitwirken  an  der  nationalen  Grösse  des  ganzen  Volkes  zum  Prüfstein
für  die  Gesundheit  wirtschaftlicher  Strömungen  machen,
die  Vermehrung  der  Volkszahl  und  die  Steigerung  ihrer  Arbeitsfähigkeit  zum
obersten  Gesichtspunkt  der  sozialen  Betrachtung  und  die  Mehrung
und  Vervollkommnung  der  nationalen  Produktion  zum  obersten
Gesichtspunkt  der  wirtschaftlichen  Betrachtung  erheben,
die  Ueberzeugung  pflegen,  dass  dasjenige  Volk,  das  aus  der  grössten  Anzahl  der
leistungsfähigsten  Menschen  besteht,  den  Gipfel  derMenschheit  darstellt,
den  Standpunkt  vertreten,  dass  die  Schaffung  und  Erhaltung  von  Arbeitsgelegenheit ­
  für  das  Volk  die  einzige  soziale  Grosstat  ist,  und  dass
alles  andere,  was  ein  Unternehmer  für  seine  Arbeiter  tun  kann,
weit  dahinter  zurücktritt,
vom  Boden  des  geschichtlich  Gegebenen  hin  zum  wirtschaftlich  Möglichen
einen  gesunden  Fortschritt  pflegen,
sich  in  den  Dienst  aller  aufschwungsfähigen  Kräfte  der  Volkswirtschaft  stellen,
die  Anschauung  vertiefen  und  verbreiten  helfen,  dass  die  Warenerzeugung
Sache  der  Privatwirtschaft  ist  und  sein  muss,
alle  empirische  Wissenschaft,  an  erster  Stelle  die  Naturwissenschaft,  und
insonderheit  die  Entwicklungslehre,  zur  Vertiefung  und  zum  Ausbau
sozialwirtschaftlicher  Erkenntnis  heranziehen,
im  Anschluss  an  die  jeweils  im  Vordergrund  des  Tagesinteresses  stehenden
Fragen  vom  Standpunkte  der  Praxis  aus  eine  Reform  der  herrschenden
Wirtschafts-  und  Sozialideologie  anstreben,
den  aus  der  wirtschaftlichen  Praxis  hervorwachsenden  wirtschaftlichen  Arbeiten
eine  Sammelstätte  bieten.
        <pb n="64" />
        OTTO  ELSNER,  BERLIN  &amp;amp;.

Die

Sozialwirtschaftlichen  Zeitfragen
werden  diese  Ziele  zu  erreichen  suchen,  indem  sie  die  bedeutendsten  Vertreter
unserer  Volkswirtschaft,  welche  im  Dienste  der  Praxis  stehen,  zur  Mitarbeiterschaft
heranziehen  (ohne  darum  etwa  tüchtige  Theoretiker  grundsätzlich  auszuschliessen),
indem  sie  kleinere  einschlägige  Arbeiten  des  Auslandes  durch  gute  Uebersetzungen
zugänglich  machen  und  indem  sie  alle  Zweige  der  Sozialwirtschaft  und  Volkswirtschaft,
welche  zur  Zeit  aus  besonderen  Gründen  ein  regeres  Interesse  beanspruchen,  in  den
Kreis  ihrer  Arbeiten  einbeziehen.  Sie  werden  ferner  auch  bedeutsame  Arbeiten  aus
ihrem  Gebiete,  welche  bisher  nur  an  versteckter  Stelle  der  wissenschaftlichen
Literatur  erschienen  und  nur  einem  begrenzten  Kreise  von  Lesern  zugänglich
sind,  hervorziehen  und  möglichst  zur  Kenntnis  aller  Interessenten  bringen.
Dadurch  hoffen  sie  an  der  Klärung  der  Zeitanschauung  auf  sozialem  und  wirtschaftlichem
Felde  mitzuarbeiten  und  auch  der  Praxis  des  Wirtschaftslebens  wichtige  Dienste
zu  leisten.
Die
Sozialwirtschaftlichen  Zeitfragen
wollen  keine  gelehrten  Fachuntersuchungen  bieten,  sondern  die  grossen  ökonomischen
Fragen  unserer  Tage  in  allgemein  verständlicher  Weise  und  in  abgerundeter  Form
behandeln.  Sie  wollen  nicht  nebeneinander  stehende  Einzelheiten  Zusammentragen,
sondern  nur  fertig  Verarbeitetes  bieten.  Die  Vortragsform  wird  infolgedessen  in
ihnen  mit  Vorliebe  gewählt  werden.  Jedes  Heft  soll  ein  abgeschlossenes  Ganzes
bilden,  zu  dessen  Verständnis  die  Heranziehung  anderer  Literatur  nicht  erforderlich
ist.  Sie  wenden  sich  an  alle  Gebildeten,  ohne  darum  darauf  zu  verzichten,  den
Fachleuten  Neues  zu  bieten.  Im  Gegenteil  wollen  sie  namentlich  der  deutschen
Industrie  nicht  nur  die  Kenntnis  fremder  Verhältnisse  und  Betrachtungsweisen
vermitteln,  sondern  ihr  auch  helfen,  sich  stärker  als  bisher  ihrer  Daseinsbedingungen
und  ihrer  Bedürfnisse  bewusst  zu  werden.
Die
Sozialwirtschaftlichen  Zeitfragen
sollen  je  nach  Bedarf  in  zwangloser  Folge  erscheinen,  und  zwar  im  Jahr  mindestens  4,
höchstens  10  Hefte,  im  Umfange  von  3—5  Bogen.  Der  Bezugspreis  ist  fiir  Subskribenten
auf  ao  Ff.  für  den  Bogen  festgesetzt,  so  dass  sich  der  Mindestpreis  für  das  Jahr  (fiir
4  Hefte  zu  je  3  Bogen)  auf  M.  3,40,  der  Höchst-Preis  (für  10  Hefte  zu  je  5  Bogen)
auf  M.  10,  —  stellen  wird.  Der  Bezug  kann  durch  jede  Buchhandlung  erfolgen.
BERLIN  S.  42.

Verlag  von  OTTO  ELSNER.
        <pb n="65" />
        Gründet  Arbeitgeberverbände!

51

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\  die  Satzungen  verstösst,  namentlich  auch  wenn  es
trotz  zweimaliger  Mahnung  die  Beiträge  nicht  bezahlt.
Hierüber  entscheidet  bei  Einzel  mitgliedern  der
Vorstand,  bei  Verbänden  oder  Untergruppen  von
Verbänden  der  Ausschuss,  in  beiden  Fällen  mit  zwei
Drittel  Stimmenmehrheit.
Das  ausscheidende  Mitglied  verliert  alle  Ansprüche
an  das  Verbandsvermögen.
§  7-Organe
  des  Verbandes.
Die  Organe  des  Verbandes  sind:
1.  Der  Vorstand.
2.  Der  Ausschuss.
3.  Die  Hauptversammlung.
§  8.
Der  Vorstand.
Der  Vorstand  besteht  aus  9  Mitgliedern:  einem  Vor-;nden,
  einem  ersten  und  einem  zweiten  stellvertretenden
■sitzenden,  einem  Schriftführer,  einem  Rechnungsführer
,.  vier  Beisitzern.
Zu  den  Aufgaben  des  Vorstandes  gehört  unter  andernU
1.  die  Vorbereitung  und  Erledigung  aller  Verbandsangelegenheiten, ­
  soweit  sie  nicht  dem  Ausschuss  oder
der  Hauptversammlung  Vorbehalten  sind;
2.  die  Aufnahme  von  Mitgliedern;
3.  der  Ausschluss  von  Einzelmitgliedern  im  Sinne  des
§  6  Abs.  1  alinea  3;
4.  die  Verteilung  der  Aemter  innerhalb  des  Vorstandes.
Der  Vorstand  ist  beschlussfähig  bei  Anwesenheit  von
Mitgliedern.  Er  entscheidet  mit  absoluter  Mehrheit  der
tnmen.  Bei  Stimmengleichheit  gibt  die  Stimme  des  Vorenden ­
  den  Ausschlag.
      </div>
    </body>
  </text>
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