﻿Bleichlorid

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Bleiglätte

Farbe und besteht aus kohlensaurem Blei-
oxyd. Weißbleierz kommt zum Teil von
denselben Fundorten, wie der Bleiglanz, doch
finden sich auch in Kolorado mächtige und
ausgedehnte Lager von stark silberhaltigem
Weißbleierz in Form eines weißen Sandes.
Anglesit oder natürliches Bleisulfat und
Pyromorphit oder Bleiphosphat kommen
nur selten in so großen Mengen vor, daß sie
zur Bleigewinnung verwendet werden können.
Die Gewinnung des B. erfolgt am leich-
testen aus dem Weißbleierz, das einfach mit
Kohlenklein gemengt geglüht wird, wobei das
metallische B. abfließt. Die zur Verarbeitung
von Bleiglanz benutzten Methoden beruhen
teils darauf, daß man den Schwefel durch
Schmelzen mit Eisen abscheidet (Nieder-
schlagsarbeit), teils darauf, daß man die
Bleiglanze an der Luft röstet und das Röst-
gut dann mit Kohle reduziert. In allen Fällen
erhält man zunächst ein noch unreines, kleine
Mengen fremde Metalle enthaltendes B., wel-
ches man Werkblei, und wenn es antimon-
haltig ist, Hartblei oder Abstrichblei
nennt. Man benutzt es in Schriftgießereien
und, wenn es arsenhaltig ist, zur Schrot-
fabrikation. Das von fremden Metallen be-
freite, reine B. wird raffiniertes Blei ge-
nannt. Das bei den Hüttenprozessen zuerst
abfließende B. ist reiner als das später er-
haltene und wird Jungfernblei genannt.
Es kann in der Regel schon als Handelsware
•(Kauf bl ei) gelten, wenn es nicht etwa zuvor
noch entsilbert werden muß. — Das B. ist ein
weiches, bläulich weiß glänzendes Metall vom
spez. Gew. 11,360, verliert seinen Glanz an der
Luft bald und bedeckt sich mit einer dünnen
grauen Schicht von Bleisuboxyd. Der
Schmelzpunkt liegt bei 326° C. Bei heller Rot-
glühhitze beginnt das geschmolzene B. zu
verdampfen, und in der Weißglühhitze ver-
dampft es unter lebhaftem Sieden vollständig.
Infolge dieser Flüchtigkeit gehen in den
Hüttenwerken 6—7 °/o der gesamten Blei-
menge als sogenannter Bleirauch verloren,
wenn nicht für eine entsprechende Verdich-
tung gesorgt wird. Beim Schmelzen an der
Luft geht das B. infolge von Sauerstoffauf-
nahme vollständig in Bleioxyd über. Das
metallische Blei kann auch kristallinisch er-
halten werden und gelangt meist in Form
von Blöcken, auch Mulden genannt, und
Tafeln in den Handel. Die Verwendung des
B- ist sehr vielseitig. Man benutzt es zur
Herstellung von Guß waren, Platten (für die
Bleikammern der Schwefelsäurefabriken),
Röhren, verschiedenen Legierungen (Lettern-
metall, Bleilot), Draht (Bleidraht) und zur
Bereitung von Bleipräparaten und bleihaltigen
rarben. — Rohes Blei ist zollfrei, ebenso
Bleiglanz und Bleierze; — gewalztes B. und
Bieiwaren: S. Zolltarif Nr. 851/854.

Bleichlorid (Chlorblei, lat. Plumbum
chloratum, frz. Chlorure de plomb, engl.
Chloride of lead) findet sich in der Natur als
das Mineral Hornbleierz und wird technisch
hergestellt durch Fällung von Bleisalzlösungen
mit Salzsäure oder Kochsalz. B. ist ein weißes,

in kaltem Wasser schwer lösliches, giftiges
Kristallpulver und liefert beim Zusammen-
schmelzen mit Bleioxyd gelbe Farben (siehe
Bleigelb). — Zollfrei.

Bleiessig (lat. Acetum plumbi, Liquor
Plumbi subacetici, frz. Vinaigre de satume,
engl. Solution of subacetate of lead), die
wässerige Lösung von basischem essig-
sauren Bleioxyd oder basischem Blei-
azetat, wird erhalten durch Auflösen von
Bleiglätte in einer wässerigen Lösung von
Bleizucker und findet in der Färberei, sowie
zur Herstellung des Bleiwassers, Aqua
plumbi, Anwendung. — Zoll: 1 M.

Bleifarben. Die gesetzlichen Bestim-
mungen, welchen der Verkauf und die Ver-
wendung von Gift färben (s. d.) unterliegt,
erstrecken sich auf folgende bleihaltige Maler-
farben: Weiße: Bleiweiß (s. d.), Weißblei
(s. Bleisulfat), Rote und Orange: Bleichro-
mat (s. Chromrot), Mennige (s. d.), Gelbe:
Bleioxyd (s. Bleigelb), Antimongelb (s. d.),
Chromgelb (s. d.). Grüne: Gemische von
Chromoxyd mit Bleichromat (s. Chromgrün).
Daneben sind für die eben genannten blei-
haltigen Farben noch besondere Vorschriften
erlassen, welche bezwecken, die Gesundheit
der Gewerbetreibenden und ihrer Arbeiter
selbst gegen die außerordentlichen Gefahren
zu beschützen, die mit der Herstellung und
Verwendung dieser verbreitetsten und schön-
sten aller Malerfarben verbunden sind. Nach
der Bekanntmachung des Bundesrats vom
27. Juni 1905 müssen alle Betriebe, in denen
Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder-
oder Lackiererarbeiten ausgeführt werden, be-
sondere Vorsichtsmaßregeln treffen, bz. deren
auf das Reichsgesetzblatt 1905, S. 555, ver-
wiesen sei. An dieser Stelle genüge der Hin-
weis, daß dieser Bestimmung nicht nur die
Farbpulver, sondern auch alle streichfertigen
Ölfarben, sowie Spachtel-F. und Sikkative
unterliegen. Näheres s. Farbenzeitung 1907,
S. 1184. — Zoll: S. die betreffenden Artikel.

Bleigelb. Mit diesem Namen belegt man
verschiedene Malerfarben, welche entweder
aus reiner Bleiglätte (s. d.) oder aus Ge-
mischen von Bleioxyd mit Bleichlorid be-
stehen. Die letzteren werden durch Schmel-
zen von Bleiglätte mit Salmiak dargestellt und
kommen auch als: Chemisch-Gelb; Kasseler-,
Mineral-, Englisch-, Montpellier-, Neu-, Pari-
ser-, Patent-, Turners-, Veroneser-Gelb in den
Handel. Sie unterliegen den für Bleifarben
erlassenen Vorschriften. — Zollfrei.

Bleiglätte (Glätte, Bleioxyd, lat. Lithar-
gyrum, Plumbum oxydatum, frz. Glette, Li-
tharge, engl. Litharge), eine Verbindung von
103 Teilen Blei mit 8 Teilen Sauerstoff,
wird als Nebenprodukt beim Abtreiben des
Silbers mit Blei (Bleiarbeit) erhalten und
deshalb häufig Silberglätte genannt. Man
erhält die B. entweder in ganzen, aus zu-
sammengeschmolzenen Massen bestehenden
blätterig-kristallinischen Stücken von rötlich-
gelber Farbe oder in Gestalt loser, glänzen-
der Schüppchen, oder endlich in gemahlenem
Zustande als schweres rötlichgelbes Pulver