﻿Chaywurzel

80

Chemikalien

benutzt werden kann: Man bringt in eine
Destillierblase auf ein verzinntes kupfernes
Sieb 50 g Abelmoschuskörner, 30 g Ceylon-
zimt, 100 g Curagaoschalen, 50 g Pomeranzen-
früchte, 30 g Kardamomen, 150 g Ivakraut,
125 g Angelikasamen, 100 g Chinarinde, je
30 g Selleriesamen, Ingwer, Piment, Nelken,
10 g schwarzen Pfeffer, 250 g Zitronenmelisse,
je 30 g weiße Kalmuswurzel, Muskatblüte,
Angelikawurzel, 125 g Ysopspitzen, 25 g
Tonkabohnen, 50 g Muskatnuß, 125 g Alpen-
beifuß, 30 1 Spiritus von 96 % und 10 1
weiches Wasser. Der Inhalt der Blase wird
8 Stunden so erwärmt, daß der Spiritus vom
Kühler in die Blase zurückläuft. Der Ingre-
dienzsprit, welcher noch mit 200 g gebrannter
Magnesia filtriert wird, genügt für 100 1 Likör,
die noch einen Zusatz von 40 kg Zucker er-
halten. — Zoll: S. Tarif Nr. 178.

Chaywurzel (Chäyaver, Sayaver), die
Wurzel von Oedenlandia umbellata,
welche in Malabar und Koromandel angebaut
und dort anstatt des Krapps zum Rotfärben
wendet wird. — Zollfrei.

Che-Che ist der Name einer aus China
stammenden schotenartigen Frucht von einem
dort heimischen, wahrscheinlich zu den Sep-
timaceen gehörigen Strauch. Die Frucht
enthält einen intensiv färbenden goldgelben
Farbstoff und wird in China auch medizinisch
als Mittel gegen Fieber verwendet. — Zollfrei.

Cheddar-Käse, ein aus Vollmilch herge-
stellter amerikanischer Käse, welcher 2 bis
3 Monate zum Ausreifen erfordert und im
Mittel 27% Protein und 32% Fett enthält.
— Zoll: S. Tarif Nr. 135.

Chekenblätter (Chekanblätter, Che-
quen, lat. Folia cheken, frz. Feuilles de
cheken, engl. Cheken leaves), die Blätter
der Eugenia Cheken, einer Myrtacee,
welche 1% ätherisches Öl enthalten, werden
neuerdings von Chili aus in den Handel ge-
bracht und als Mittel gegen Harnkrankheiten
und Leberleiden empfohlen. — Zollfrei.

Chemikalien (Chemische Präparate,
frz. Produits chimiques, engl. Chemical Pro-
ducts). — Unter dem Namen Ch. faßt man
alle diejenigen Stoffe zusammen, welche, auf
chemischem Wege hergestellt, Gegenstände
des Handels bilden. Der Chemikalien-
handel wird teils von Fabrikanten direkt be-
trieben, indem diese ihre Fabrikate sogleich
an die Konsumenten verkaufen, teils durch
Vermittlung der Drogisten und Apotheker.
Von der sehr großen Anzahl der existieren-
den Ch., die mit jedem Jahre bedeutend an-
wächst, haben nur die gangbaren, welche in
größeren Mengen fabriziert und gebraucht
werden, allgemeineres Interesse. Eine sehr
große Anzahl der auf den Preislisten stehen-
den Ch., namentlich die selteneren und teu-
reren, werden nur in verhältnismäßig kleinen
Mengen von den Laboratorien, den Uni-
versitäten und Hochschulen zu Lehr- und
Forschungszwecken gekauft. Zu den sog.
chemischen Massenartikeln gehören: Soda,
Salpeter, Pottasche, Schwefelsäure, Salzsäure,
Salpetersäure, Chlorkalk, Alaun, schwefelsaure

Tonerde und Borax. Man kann auch Ch. für
technische und solche für medizinische Zwecke
unterscheiden, obschon zwischen beiden keine
scharfe Grenze zu ziehen ist. Ebenso sind die
Farben, namentlich aber die Teerfarben, ihrer
Natur und Herstellungsweise zufolge, mit zu
den Chemikalien zu rechnen, doch werden sie
gewöhnlich gesondert angeführt. — Beim
Großhandel mit Ch. finden irgendwelche Be-
schränkungen nicht statt, dagegen gelten
solche für den Kleinhandel im Deutschen
Reiche. Nach der Kaiserlichen Verordnung
vom 22. X. 1901 dürfen verschiedene Ch. als
„Heilmittel“ nicht im Kleinhandel verkauft
werden. Z. B. Azetanilid, Apomorphin, Atro-
pin, Bruzin, Chinin, Kokain, Koffein, Hy-
drargyra, Jodkalium, Jodoform, Kreosot aus
Holzteer, Opiumderivate, Phenazetin, San-
tonin, Strychnin, Terpinhydrat, Veratrin, Zink-
chlorid, Zinksulfat u. a. — Für die Versendung
der Ch. bestehen im Deutschen Reiche be-
sondere Bestimmungen, so sind z. B. von der
Beförderung auf der Post überhaupt aus-
geschlossen: Alle der Selbstentzündung
oder Explosion unterworfenen Gegenstände,
z. B. Schießpulver, Schießbaumwolle, Knall-
silber, Knallgold, Knallquecksilber, Nitro-
glyzerin, Dynamit, pikrinsaure Salze und
Feuerwerkskörper. Der Bahntransport unter-
liegt besonderen Bestimmungen hinsichtlich
der Mengen und der Verpackung. Bedin-
gungsweise werden zum Transport zugelassen:
Äther, Chloroform, Mirbanöl, Kollodium,
Schwefelkohlenstoff, Holzgeist, Alkohol und
Sprit, chlorsaures Kali und reine Pikrinsäure,
Mineralsäuren aller Art, Ätzkali- und Ätz-
natronlauge, ätherische und fette öle, Brom,
Photogen, Benzin, Teeröl, Ligroin, Camphin,
Pinolin, Mineralschmieröl, Salmiakgeist, Reib-
und Streichzündhölzer, Phosphor, Petroleum
in rohem und gereinigtem Zustande, Arseni-
kalien. Alle brennbaren, leicht entzündlichen
Ch. sind auf dem Frachtbriefe als „feuer-
gefährlich“ zu bezeichnen, da diese mit sepa-
raten Zügen befördert werden. Über die Ver-
packungsvorschriften der einzelnen Ch. s. die
betreffenden Artikel, wie z. B. Arsenik, Äther,
Phosphor. Nur im allgemeinen mag noch
hier bemerkt werden, daß giftige Metall-
präparate und giftige Metallfarben, nämlich:
Quecksilbersublimat, Kalomel, weißes und
rotes Präzipitat, Zinnober, Kupfervitriol, Grün-
span, Bleiglätte, Mennige, Bleizucker und
andere Blei- und Kupfersalze, Bleiweiß und
andere Bleifarben, Zinnasche und Antimon-
asche nur in dichten, von festem, trockenem
Holz gefertigten, mit Einlagereifen resp. Um-
fassungsbändem versehenen Fässern oder
Kisten zum Transport aufgegeben werden
dürfen. Die Umhüllungen müssen bei diesen
Waren so beschaffen sein, daß durch die beim
Transporte unvermeidlichen Erschütterungen
ein Verstäuben durch die Fugen der Gefäße
Fässer, Kisten usw.) nicht eintritt. — Im Che-
mikalienhandel bestehen ähnliche Usancen
wie im Drogenhandel. Die Waren werden ge-
wöhnlich gegen Kasse, ein- oder dreimonat-
liches Ziel oder Tratte, verkauft und bei Bar-