﻿Petroleum

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Pewter

material dar, wird aber durch mangelhafte
Reinigung und minderwertige Zusätze vielfach
in seinem Gebrauchswerte beeinträchtigt. Am
bedenklichsten ist die ungenügende Ent-
fernung oder die absichtliche Beimischung
niedrig siedender Stoffe, da hierdurch die
Feuergefährlichkeit erhöht wird. Zum Schutze
gegen Lampenexplosionen haben die meisten
Staaten bestimmte Vorschriften über den
Entflammungspunkt aufgestellt, und insbe-
sondere darf in Deutschland Petroleum, wel-
ches bereits unter 21° entflammbare Dämpfe
entwickelt, nur unter besonderen Vorsichts-
maßregeln und unter der Bezeichnung „feuer-
gefährlich“ verkauft werden. Obwohl nach
Victor Meyer ein sicherer Schutz gegen
Explosionen erst bei einem Entflammungs-
punkt von 35° gewährleistet wird, sind
durch diese Vorschrift doch die gefähr-
lichsten Erzeugnisse aus dem Handel ver-
drängt worden. Der Entflammungspunkt muß
mit Hilfe des amtlichen Abelschen Petro-
leumprüfers bestimmt werden. Nicht minder
schädlich für die Leuchtkraft, wenngleich
weniger gefährlich, ist der Zusatz der hoch-
siedenden Stoffe, da diese den Docht ver-
schmieren und verkohlen lassen. Zu ihrem
Nachweise bedient man sich der fraktionierten
Destillation. Gutes P. sollte mindestens 70
bis 80% eigentliches Leuchtöl, welches
zwischen 150 und 270° übergeht, und nicht
mehr als 10—15% niedrig- und ebensoviel
hochsiedende Stoffe enthalten. Tatsächlich
finden sich unter den amerikanischen Sorten
aber Proben mit über 35% hochsiedenden Be-
standteilen. Zur weiteren Prüfung zieht man
das spez. Gew. heran, welches Aufschluß
über die Herkunft des Petroleums liefert,
ferner die Viskosität und den praktischen
Brennversuch. Hat man eine mit neuen
Dochten und Rundbrennern versehene Lampe
mit dem P. gefüllt und die Flamme auf größte
Helligkeit reguliert, so muß der Docht bei
gutem Petroleum nach einiger Zeit herunter-,
bei schlechtem hingegen hinaufgeschraubt
werden. Ein Urteil über den Grad der Raffi-
nation gewährt schließlich die Bestimmung
der Neutralität und das Schütteln mit konz.
Schwefelsäure, welche durch gutes P. keine
Farbenveränderung erleiden darf. — Von den
zahlreichen Sorten des P. ist das russische
zweifellos am besten rektifiziert und raffiniert.
Es enthält bis zu 85% mittlere Fraktion,
neben 10—12% hochsiedenden und meist nur
5% niedrigsiedenden Bestandteilen. Dement-
sprechend ist es auch außerordentlich feuer-
sicher und besitzt Entflammungspunkte über
30°. Ihm ähnlich sind die rumänischen und
galizischen Sorten, während das amerikanische
vielfach sehr mangelhafte Beschaffenheit be-
sitzt. Es gibt zwar gewisse teure Luxussorten,
wie Kristallöl, Salonöl, Kaiseröl mit Entflam-
mungspunkten von 30—50°, aber die ge-
wöhnliche Handelssorte, das sog. Reichstest-
P., bewegt sich meist an der Grenze des
gesetzlich Zulässigen und zeigt neben 30 bis
35% hochsiedenden Stoffen oft nur 50—55%
eigentliches Leuchtöl. Der Einführung der

weit besseren europäischen Sorten stehen
leider Vorurteile der Konsumenten ent-
gegen, daß russisches Petroleum in unseren
Lampen nicht brenne, und andererseits die
Handelsverhältnisse. Nahezu das ge-
samte Petroleumgeschäft ist in den Händen
der Standard-Oil Company vereinigt, welche
auf Konsumenten und Zwischenhändler einen
ungeheuren Druck ausübt. Sie setzt die Preise
fest und zwingt neuerdings die Detaillisten
zur Annahme eines Vertrages, der ihnen die
härtesten Bedingungen auferlegt. Gegen eine
Vergütung von % Pfg. pro 1 verpflichten sie
sich, ihren ganzen Petroleumbedarf von der
Gesellschaft zu entnehmen und für jedes von
anderer Seite bezogene 1 P. eine Konventional-
strafe von 5 Pfg (1) zu zahlen. Es hat nicht
an Versuchen gefehlt, dieses Joch abzuschüt-
teln, neben dem russischen wird in ständig
zunehmender Menge österreichisches Petro-
leum eingeführt. Während sich unter den
im Januar bis August 1906 nach Deutschland
insgesamt importierten 5 640041 dz 335 936 dz
(6%) österreichisches P. befanden, betrug die
entsprechende Menge des Jahres 1907 5804356
und 510406 dz (9%), und eine weitere Steige-
rung steht zu erwarten. Aber durchgreifende
Abhilfe ist nur von gesetzgeberischen Maß-
nahmen zu erwarten, und selbst ein Staats-
monopol würde dem jetzigen Zustande der
Willkür vorzuziehen sein. In den letzten
Jahren hat übrigens auch die deutsche Erdöl-
gewinnung langsame, aber stetige Fortschritte
zu verzeichnen. Während sie in den Jahren
1896—1900 durchschnittlich 29 000 t im Jahre
betrug, ist sie 1907 auf 106379 t im Werte
von 7,06 Millionen M. gestiegen. — Zoll: P-
zu Leuchtzwecken s. Tarif Nr. 239; zu anderen
Zwecken unter Kontrolle eingeführtes P. zoll-
frei. Schmieröle Nr. 239.

Pettinets (Petinets) nennt man gazeartig
gewirkte Gewebe aus Seide, feinem Leinen-
zwirn oder Baumwolle, die entweder geklöp-
pelten Spitzengrund nachahmen oder mit be-
reits eingewirkten Mustern versehen sind. Sie
werden auf besonderen Stühlen, Kettenpet-
tinetstühlen, gearbeitet. Glatter Pettinet als
Grund zu genähten Spitzen und Stickereien
kommt nur noch in Seide vor, während die
aus Zwirn bestehende Ware jetzt auf der
Bobbinetmaschine gearbeitet wird. Auf dem
Pettinetstuhl arbeitet man in den verschieden-
artigsten Musterungen spitzenähnliche Tücher,
Schleier, Schals, Handschuhe, Hauben, Bör-
sen u. dgl. und in England in großen Men-
gen die wohlfeilen, den Spitzenklöpplerinnen
und Näherinnen so gefährlichen Maschinen-
spitzen. — Zoll: S. Tarif Nr. 445 ff.

Pewter nennt man gewisse in England
gebräuchliche Zinnlegierungen, welche
nach Härte und Farbe in mehrere Sorten
unterschieden werden. Die Gemische ent-
halten entweder nur Zinn und Antimon, oder
außerdem noch Wismut, Kupfer, Zink oder
Blei. Die kupferhaltigen Legierungen mit
2—5% Kupfer gelten als die besten. — Zoll:
S. Tarif Nr. 863.