﻿Ruster-Ausbruch

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Saccharin

VVa-—10 kg Inhalt, auch wohl in Halbzentner-
fässern versandt, während der Kleinvertrieb
in Fäßchen aus dünnen Holzspänen, den
sog. Rußbutten, geschieht. R. findet viel-
fache Anwendung als Druckerschwärze, An-
strichfarbe, Lack, Wichse, Tusche, Schwarz-
wachs, zur Herstellung von Glanzleder und
Wachstuch. -— Zoll: S. Tarif Nr. 330.

Ruster-Ausbruch ist neben dem Meneser-
und Tokayer-Ausbruch (s. d.) der feinste
süße Ungarwein und wird in gleicher Weise
wie der Tokayer hergestellt. Er enthält un-
gefähr 9—10°/o Alkohol und 24—-26°/o Extrakt

mit 18—23°/o Zucker und gehört daher in
die Klasse der konzentrierten Süßweine. —
Zoll: S. Tarif Nr. 180/1.

Ruthenium, eines der Platinmetalle (s.
Platin), welches nur zu einem sehr kleinen
Anteil in den Platinerzen vorkommt, ist silber-
weiß, hart und spröde und sehr strengflüssig.
Es findet für sich keine Anwendung, geht
aber mit ein in die Legierungen von Platin
und Iridium, welche jetzt direkt aus den
Platinerzen erschmolzen und häufig an Stelle
des Platins gebraucht werden. — Zoll: Siehe
Platin.

s.

Sabadillsamen (Läusesamen, lat. Semen
sabadillae, frz. Semences de cövadille, engl.
Cevadilla seeds) stammt von der zu den
Giftlilien (Colchicaceen) gehörigen, also
mit der weißen Nieswurz (Veratrum album)
nahe verwandten Schoenocaulon offici-
nale, Veratrum Sabadilla, früher Sa-
badilla officinarum oder Veratrum offi-
cinale, einer in Mittelamerika wild wachsen-
den und angebauten Pflanze mit zwiebelartigem
Wurzelstock, meterlangen, schilfartigen Blät-
tern und gelblichen Blüten, die in einer
Traube auf einem Schafte stehen. Die Droge,
welche von Venezuela und Mexiko kommt,
besteht aus etwa 1 cm langen bräunlichen,
zu dreien zusammenhängenden Balgkapseln,
welche häufig aufgesprungen sind und die
zahlreichen kleinen Samenkörner ausge-
schüttet haben. Letztere sind glänzend
schwarzbraun, länglich, kantig, am oberen
Ende verschmälert und geruchlos und haben
unter der Samenschale einen weißlichen, har-
ten Kern, welcher brennend scharf und bitter
schmeckt und drastisch purgierend und giftig
wirkt. Die Samen enthalten denselben Stoff,
Veratrin, wie die weiße Nieswurz, ferner
die Alkaloide Sabadin, Sabadinin und
Sabadillin, an Cevadinsäure (Methyl-
krotonsäure) und Veratrumsäure gebun-
den, zu deren Darstellung sie Verwendung
finden. Außerdem werden sie in der Tierheil-
kunde, äußerlich als Pulver, Essig und in
Salben gegen Ungeziefer verwendet, sind aber
durch das unschädliche Insektenpulver nahe-
zu verdrängt. S. müssen unter den stark-
wirkenden Mitteln aufbewahrt werden. —
Zollfrei.

Saccharin (Zuckerin, lat. Saccharinum),
der von Fahlberg und Remsen zuerst
hergestellte künstliche Süßstoff, ist seiner
chemischen Zusammensetzung nach Ortho-
sulfaminbenzoesäureanhydrid' (Ben-
zoylsulfonimid, Benzoesäuresulfinid).
Zu seiner Darstellung wird Toluol mit konz.
Schwefelsäure in Orthotoluolsulfosäure, und
letztere durch Zusatz von Kreide zunächst in
das Kalksalz und darauf durch Behandlung
mit Soda in die Natriumverbindung überge-
führt. Das getrocknete orthotoluolsulfosäure

Natrium wird mit Hilfe von Phosphortri-
chlorid und Chlor in das Orthotoluolsulfo-
chlorid, und dieses wieder mit Ammoniumkar-
bonat und Wasserdampf in Orthotoluolsulf-
amid umgewandelt. Durch Oxydation mit
Kaliumpermanganat und Zusatz von Salzsäure
zum Reaktionsprodukt fällt das Benzoesäure-
sulfinid aus. Das S. bildet ein weißes, schwer
in kaltem, leicht in heißem Wasser, sowie
in Alkohol und Äther lösliches Pulver. Durch
Zusatz von Alkalien wird die Löslichkeit sehr
erhöht. Der Schmelzpunkt liegt bei 223,5°.
Die interessanteste Eigenschaft des S. ist
seine ungeheure Süßkraft, welche diejenige
des Rohrzuckers 500 mal übertrifft und trotz
des hohen Preises seine technische Verwer-
tung lohnend erscheinen ließ. Im Hinblick
auf den Umstand, daß S. nicht den min-
desten Nährwert besitzt, wurde seine Ver-
wendung durch das Reichsgesetz vom 6. Juli
1898 zunächst eingeschränkt und für Bier,
Wein, Fruchtsäfte, Konserven, Liköre,
Zuckersäfte und Stärkesirup überhaupt, für
andere Nahrungsmittel ohne Deklaration ver-
boten. Da hierdurch der Mißbrauch des S.
zur Verfälschung von Bier (Weizenmalz-
extrakt) noch nicht beseitigt wurde, folgte
am 7. VII. 1902 der Erlaß des neuen Sac-
charingesetzes, welches die Verwendung künst-
licher Süßstoffe für Nahrungsmittel, mit Aus-
nahme der für Diabetiker bestimmten, voll-
ständig verbot und den Verkauf ausschließlich
den Apotheken zuwies. Zur Erleichterung
der Überwachung wurde die Herstellung nur
der Fabrik von Fahlberg & List erlaubt,
und den übrigen Fabriken eine Abfin-
dungssumme ausgezahlt. Seitdem ist das S.
aus der Nahrungsmittelindustrie verschwun-
den. — Von seinen Derivaten besitzt das
als Kristallose bezeichnete S.-Natrium und
das Methyl-S. eine gewisse Bedeutung. —
Der nächst dem S. wichtigste künstliche Süß-
stoff, das Dulzin oder Sukrol ist als Para-
phenetolkarbamid anzusprechen und ent-
steht bei Einwirkung von Kohlenoxychlorid
auf Paraphenetidin und Behandlung des Re-
aktionsproduktes mit Ammoniak als ein farb-
loses, glänzendes Kristallpulver vom Schmelz-
punkt 173°. Dulzin löst sich schwer in Wasser