﻿Safran

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Safrosin

Außerdem ist ätherisches Öl und ein farb-
loser, kristallisierender Bitterstoff Pikro-
crocin oder Safranbitter vorhanden.
Wegen seines hohen Preises von 90—100 M.
für 1 kg unterliegt der Safran zahlreichen
Verfälschungen, für deren strafrechtliche Ver-
folgung die Frage von Bedeutung erscheint,
ob Safran ein Gewürz oder lediglich ein Farb-
stoff sei. Nach den jetzt herrschenden An-
schauungen besteht kein Zweifel, daß er als
Gewürz den Vorschriften des Nahrungsmittel-
gesetzes unterliegt. Als häufigste Verfälschung
kommt der Zusatz der wertlosen Griffel in
Frage, welche zwar infolge der Gewinnungs-
weise nicht ganz zu vermeiden sind, deren
Gehalt aber 10°/o keinesfalls überschreiten
soll. Beimischung künstlich rotgefärbter
Griffel ist auf alle Fälle zu beanstanden. Eine
künstliche Beschwerung durch Eintauchen
in Glyzerin, öl, Sirup, Honig oder Gelatine
und nachfolgende Behandlung mit Mineral-
stoffen, wie Kochsalz, Kreide, Gips, Schwer-
spat, Salpeter, Glaubersalz und Borax wird
durch die Bestimmung des Aschengehaltes
erkannt, welcher höchstens 8°/o, mit 0,5%
Sand betragen darf. Mit Öl behandelter S.
hinterläßt auf Papier einen Fettfleck und gibt
an Petroläther mehr als 5% lösliche Stoffe ab.
Für den Wassergehalt ist eine Höchstgrenze
von 15% anzunehmen. Von ähnlich aus-
sehenden Pflanzenstoffen sind Ringelblumen,
Saflor, Kurkuma, Sandelholz, Päonienblätter,
Frühlingssafran und zahlreiche andere beob-
achtet worden. Auch hat man Gelatinefäden,
Fleischfasern und Teerfarben aller Art auf-
gefunden. Der Nachweis dieser Verfälschun-
gen wird mit Hilfe der mikroskopischen und
chemischen Untersuchung (Bestimmung des
Crocetins, der Rohfaser, des Phosphorsäure-
gehaltes der Asche, der Kapillaranalyse, des
Färbevermögens usf.) geführt. Als auch für
den Nichtchemiker brauchbare Vorprüfung
empfiehlt es sich, den gepulverten Safran auf
Wasser zu verstäuben, wobei alle echten Teil-
chen sich mit einem gelben Hof umgeben,
oder auf konz. Schwefelsäure, wobei die
Safranpartikel intensiv blau werden. — Von
den Handelssorten gilt der Französische
oder Gatinais-S., aus dem Arrondissement
Pithiviers, als der wertvollste. Je nachdem
er im Schatten oder in der Sonne getrocknet
worden ist, wird er als S. d’orange oder
S. comtat bezeichnet. Die Hauptmenge des
S. kommt aus Spanien, besonders Murcia,
La Mancha, Niederarragonien, Palma und
Mallorca. Der spanische S. wird vielfach als
französischer verkauft. Der orientalische,
levantinische oder türkische S. ist oft
verfälscht, mit öl getränkt, schlecht gereinigt
und wenig aromatisch, und der früher sehr ge-
schätzte persische S. kommt für die euro-
päische Kultur kaum noch in Betracht. Ita-
lien liefert hellere Sorten, welche z. T. nicht
vom echten S. stammen sollen und als
Abruzzen-S. _ (Abruzzi Zafferano, Aquila
Neapolit-S.), sizilianischer und kalabri-
scher S. unterschieden werden. Der feine
österreichische S. aus Niederösterreich |

Merck's Warenlexikon. 5. Aufl.

und Ungarn kommt nur selten in den Groß-
handel. -— Zum Pulvern des S. empfiehlt es
sich, die Narben einige Stunden bei 25° über
Ätzkalk zu trocknen. S. findet beschränkte
medizinische Anwendung gegen Keuchhusten
und Krämpfe und ruft in größeren Mengen
Abortus hervor. Außerdem wird er zum
Würzen und Färben von Nahrungsmitteln
benutzt. — Zoll: 50 M.

Safranin ist ein zu den Teerfarben ge-
höriger, jedoch nicht mit Safransurrogat zu
verwechselnder Farbstoff, der in verschiedenen
Nuancen in den Handel kommt und Seide,
Wolle und Baumwolle rötlichgelbe bis schar-
lachrote Farben erteilt. In den Handel kommt
das S. teils als grünlich-schwarzes Pulver,
welches sich in Wasser mit scharlachroter
Farbe löst, teils in Kristallen und als Teig.
Zu seiner Darstellung oxydiert man eine
Mischung von Paratoluylendiamin, Orthoto-
luidin und Anilin mit chromsaurem Kali, setzt
Kalkwasser hinzu, filtriert, sättigt die den
Farbstoff enthaltende Lösung genau mit Salz-
säure und scheidet das S. durch Zusatz von
Kochsalz ab. — Die einzelnen Nuancen wer-
den als Safranin T, Safranin extra B
und extra G unterschieden. — Zollfrei.

Safransurrogat. Unter diesem Namen
kommt ein Farbstoff in den Handel, der
lange Zeit zum Gelbfärben von Likören,
Zuckerwaren, Nudeln usw. gebraucht wurde,
jetzt aber wegen seiner Giftigkeit zur Fär-
bung von Genußmitteln nicht mehr verwendet
werden darf. Das S. ist die Kali um Verbin-
dung des Dinitrokresols (Dinitrokre-
solkalium oder dinitrokresylsaures Ka-
lium) und wird durch Behandlung von Kresol-
sulfosäure mit Salpetersäure und Auflösung
des Nitroproduktes in Pottasche dargestellt.
Das S. ist ein geschmack- und geruchloses,
feinkristallinisches, rotes Pulver, welches sich
mit intensiv gelber Farbe in Wasser löst.
Bei Annäherung eines glühenden oder flam-
menden Körpers brennt es wie Schießpulver
ab und wird daher wegen dieser Feuergefähr-
lichkeit entweder, mit Glyzerin angerühit, in
Teigform oder trocken im Gemisch mit
Salmiak versandt. Eine geringere Sorte von
S. von hellgelber Farbe kam früher unter
dem Namen Nudelgelb in den Handel. —
Zollfrei.

Safrol ist der durch fraktionierte Destilla-
tion aus dem Sassafrasöl gewonnene Teil,
welcher den feinsten Geruch hat, bei 232° C
siedet und bei —1° C zu einer festen weißen
Masse erstarrt. Das S. wird jetzt in großer
Menge fabrikmäßig dargestellt und als feines
Seifenparfüm verwendet. Man erhält es als
farblose ölige Flüssigkeit vom spez. Gew.
1,108. — Zoll: 30 M.

Safrosin (N opalin, Eosin BN), ein Teer-
farbstoff, besteht aus dem Natronsalz des
Dinitrodibromfluoreszems. Das braune, kri-
stallinische, in Wasser mit gelbroter Farbe
und schwacher grüner Fluoreszenz lösliche

Pulver färbt Seide und Wolle bläulichrot. _____

Zollfrei.

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