﻿Süßstoffe

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Sulfuraurat

folgen die Marken: P. S. (Principe di Salerno),
Martucci, Policoco, Corigiliano, Cassano und
andere. Die französische Primaware trägt
den Stempel E. B. 60. Beim Einkauf der
gezeichneten Stangenlakritzen ist genau auf
den Namen zu achten, da manche Imita-
tionen denselben mit geringen Abänderungen
nachahmen. Die dünnen, unbezeichneten Stan-
gen, welche in Deutschland im Detailhandel
verkauft werden, sind größtenteils deutschen
Ursprungs. — Der gereinigte Lakritzen-
saft (lat. Succus liquiritiae depuratus) wird
aus den gewöhnlichen Stangenlakritzen durch
kaltes Ausziehen mit Wasser und Eindampfen
der klaren Flüssigkeit bereitet. Zu diesem
Zwecke schichtet man in einem Extrahierfaß
abwechselnde Lagen von ausgewaschenem
Stroh und Lakritzenstangen übereinander,
füllt mit Wasser auf und läßt mehrere Tage
stehen, worauf man die Lösung abzapft und
in gleicher Weise noch einen Auszug nimmt.
Die durch Kolieren geklärten Auszüge wer-
den im Wasserbade bis zur Konsistenz eines
dicken Extraktes eingedampft. Will man
Lakritzenpulver gewinnen, so setzt man
das Eindampfen noch weiter fort, zieht die
zähe Masse zu Bändern aus, trocknet diese bei
gelinder Wärme völlig und pulvert sie dann.
Das kaffeebraune Pulver, welches sehr hy-
groskopisch ist, verwahrt man in gut ver-
schlossenen Gläsern. Der gereinigte Süß-
holzsaft stellt ein braunes, in Wasser klar
lösliches, dickes Extrakt dar, das in den Apo-
theken zur Herstellung von Hustenmixturen,
Brustelexier usw. vielfache Verwendung fin-
det. Auch zur Herstellung von gereinigten
Stangenlakritzen, Lakritzentäfelchen, Cachou
wird dieses Extrakt benutzt, während das
gereinigte Lakritzenpulver einen Hauptbe-
standteil der Salmiakpastillen bildet. — Zoll:
Süßholzwurzel ist zollfrei. Süßholsaft s. Tarif
Nr. 385.

Süßstoffe. Als künstliche Süßstoffe faßt
man eine Anzahl von Stoffen zusammen,
welche auf chemisch-synthetischem Wege
künstlich hergestellt werden und eine höhere
Süßkraft als raffinierter Rohr- oder Rüben-
zucker, aber nicht entsprechenden Nährwert
besitzen. Die wichtigsten hierher gehörigen
Stoffe: Saccharin, Dulzin und Gluzin sind
in besonderen Artikeln besprochen worden.
Im Hinblick auf den Umstand, daß diese
Stoffe keinen eigentlichen Nährwert be-
sitzen, aber in großem Umfange zur Ver-
fälschung von Nahrungs- und Genuß mittein
Verwendung fanden, ist der Verkehr mit
ihnen durch das Reichsgesetz vom 7. Juli
1902 verschiedenen Einschränkungen unter-
worfen worden. Insbesondere ist es ver-
boten, Süßstoff herzustellen oder Nahrungs-
oder Genußmitteln bei deren gewerblicher
Herstellung zuzusetzen; ferner Süßstoff oder
süßstoffhaltige Nahrungs- oder Genußmittel
aus dem Auslande einzuführen; und end-
lich Süßstoff oder süßstoffhaltige Nahrungs-
mittel feilzuhalten oder zu verkaufen. Aus
Rücksicht auf die Zuckerkranken, welche
dieser Stoffe bedürfen, sind gewisse Aus-

nahmen zugelassen. S. dürfen in einer ein-
zigen deutschen Fabrik, derjenigen des Er-
finders des Saccharins, Dr. Fahlberg, herge-
stellt werden. Unter bestimmten einschrän-
kenden Bestimmungen ist der Verkauf durch
Apotheken gestattet. Auch darf S. an solche
Personen abgegeben werden, welche die amt-
liche Erlaubnis hierzu besitzen, insbesondere
Personen, welche den Süßstoff zu wissen-
schaftlichen Zwecken, zur Verpflegung von
Diabetikern, sowie in der Fabrikation, z. B.
zur Herstellung von vergiftetem Getreide be-
nutzen wollen.

Süßweine nennt man die Gruppe der
Dessertweine (s. d.), welche sich durch
hohen Gehalt an Alkohol und Zucker aus-
zeichnen und in ihren besten Sorten aus
stark süßen Trauben, vielfach aber auch
unter Verwendung von Zucker hergestellt
werden. Zu ihnen gehören hauptsächlich die
rheinischen Ausbruchsweine, die Tokaier-
Ausbruchweine, die sizilianischen Muskat-
und Malvasiaweine und die Malagaweine. —
Zoll: S. Tarif Nr. 180/81.

Süvernsche Desinfektionsmasse zur Des-
infektion von Aborten und Kanälen besteht
aus einer Mischung von 10 Teilen Ätzkalk,
1 Teil Magnesiumchlorid und 1 Teil Stein-
kohlenteer, welche mit der 24fachen Menge
Wasser angerührt wird.

Sulfaminol (Thiooxydiphenylamin),
ein neuerdings aufgekommenes Antiseptikum,
entsteht, wenn man auf die in Wasser ge-
lösten Salze des Metaoxydiphenylamins in
geeigneter Weise Schwefel einwirken läßt.
Das Präparat erscheint als hellgelbes, ge-
ruchloses und geschmackloses Pulver, ist un-
löslich in Wasser, löslich in Alkohol und
schmilzt bei 155° C. Es wird als Ersatz des
Jodoforms empfohlen und von den Imkern
als Mittel gegen die Faulbrut der Bienen ver-
wendet. — Zollfrei.

Sulfat ist die Allgemeinbezeichnung für
jedes schwefelsaure Salz, z. B. Kupfersulfat
= Kupfervitriol. In Färbereien versteht man
unter S. die dort gebräuchliche schwefelsaure
Tonerde, in Sodafabriken und im Handel
das wasserfreie schwefelsaure Natron, das sog.
kalzinierte Glaubersalz. — S. die betr. Artikel.

Sulfonal (Sulfonalum) wird durch Ein-
leiten von Salzsäuregas in eine Mischung von
Merkaptan und Azeton und nachherige Oxyda-
tion des entstandenen Merkaptols mit Kalium-
permanganat dargestellt. Durch Umkristalli-
sieren aus Alkohol erhält man es in farblosen
Prismen, welche bei 125° schmelzen und bei
300° sieden. Das S. ist in heißem Wasser
und Alkohol ziemlich leicht, in Äther etwas
schwerer löslich und wird in wäßriger Lö-
sung als Schlafmittel verordnet. Vor dem
Chloralhydrat hat es den Vorzug, nicht auf
das Herz zu wirken. Die Fabrikation muß
wegen des scheußlichen Geruchs des Mer-
kaptans und Merkaptols in unbewohnten Ge-
genden erfolgen. — Zollfrei.

Sulfuraurat (Antimonpentasulfid,
Goldschwefel, Fünffachschwefelanti-
| mon, lat. Stibium sulfuratum äurantiacum,