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Verzeichnis Ä.

1.	Abkochungen und Aufgüsse (decocta et
infusa);

2.	Ätzstifte (styli caustici);

3.	Auszüge in fester oder flüssiger Form
(extracta et tincturae), ausgenommen:

Arnikatinktur,

Baldriantinktur, auch ätherische,
Benediktineressenz,

Benzoetinktur,

Bischofessenz,

Eichelkaffeeextrakt,

Fichtennadelextrakt,

Fleisch extrakt,

Himbeeressig,

Kaffeeextrakt,

Lakritzen (Süßholzsaft), auch mit Anis,
Malzextrakt, auch mit Eisen, Lebertran
oder Kalk,

Myrrhentinktur,

N elkentinktur,

Teeextrakt von Blättern des Teestrauches,
V anill entinktur,

Wacholderextrakt;

4.	Gemenge, trockene, von Salzen oder zer-
kleinerten Substanzen, oder von beiden
untereinander, auch wenn die zur Ver-
mengung bestimmten einzelnen Bestand-
teile gesondert verpackt sind (pulveres,
salia et species mixta), sowie Verreibungen
jeder Art (triturationes), ausgenommen:

Brausepulver aus Natriumbikarbonat
und Weinsäure, auch mit Zucker oder
ätherischen Ölen gemischt,
Eichelkakao, auch mit Malz,
Hafermehlkakao,

Riechsalz,

Salizylstreupulver,

Salze, welche aus natürlichen Mineral-
wässern bereitet oder den solcher-
gestalt bereiteten Salzen nachgebildet
sind,

Schneeberger Schnupftabak mit einem
Gehalte von höchstens 3 Gewichts-
teilen Nieswurzel in 100 Teilen des
Schnupftabaks;

5.	Gemische, flüssige, und Lösungen (mix-
turae et solutiones), einschließlich ge-
mischte Balsame, Honigpräparate und
Sirupe, ausgenommen:

Ätherweingeist (H offmannstropfen),
Ameisenspiritus,

Aromatischer Essig,

Bleiwasser, mit einem Gehalte von höch-
stens zwei Gewichtsteilen Bleiessig in
100 Teilen der Mischung,
Eukalyptuswasser,

Fenchelhonig,

Fichtennadelspiritus (Waldwollextrakt),
Franzbranntwein mit Kochsalz,
Kalkwasser, auch mit Leinöl,

Kampf erspiritus,

Karmelitergeist,

Lebertran mit ätherischen Ölen,
Mischungen von Ätherweingeist, Kamp-
ferspiritus, Seifenspiritus, Salmiak-
geist und Spanischpfeffertinktur oder

von einzelnen dieser fünf Flüssig-
keiten untereinander zum Gebrauche
für Tiere, sofern die einzelnen Be-
standteile der Mischungen auf den
Gefäßen, in denen die Abgabe erfolgt,
angegeben werden,

Obstsäfte, mit Zucker, Essig oder
Fruchtsäuren eingekocht,

Pepsinwein,

Rosenhonig, auch mit Borax,

Seifenspiritus,

weißer Sirup;

6.	Kapseln, gefüllte, von Leim (Gelatine)
oder Stärkemehl (capsulae gelatinosae et
amylaceae repletae), ausgenommen solche
Kapseln, welche

Brausepulver der unter Nr. 4 ange-
gebenen Art,

Kopaivabalsam,

Lebertran,

Natriumbikarbonat,

Rizinusöl oder
Weinsäure enthalten;

7.	Latwergen (electuaria);

8.	Linimente (linimenta), ausgenommen:
flüchtiges Liniment;

9.	Pastillen (auch Plätzchen und Zeltchen),
Tabletten, Pillen und Körner (pastilli, ro-
tulae et trochisci, tabulettae, pilulae et
granula), ausgenommen:

aus natürlichen Mineralwässern oder
aus künstlichen Mineralquellsalzen
bereitete Pastillen,
einfache Molkenpastillen,
Pfefferminzplätzchen,

Salmiakpastillen, auch mit Lakritzen
und Geschmackzusätzen, welche nicht
zu den Stoffen des Verzeichnisses B
gehören,

Tabletten aus Saccharin, Natriumbikar-
bonat oder Brausepulver, auch mit
Geschmackzusätzen, welche nicht zu
den Stoffen des Verzeichnisses B ge-
hören;

10.	Pflaster und Salben (emplastra et un-
guenta), ausgenommen:

Bleisalbe zum Gebrauche für Tiere,
Borsalbe zum Gebrauche für Tiere,
Cold-Cream, auch mit Glyzerin, Lanolin
oder Vaselin,

Pechpflaster, dessen Masse lediglich aus
Pech, Wachs, Terpentin und Fett
oder einzelnen dieser Stoffe besteht,
englisches Pflaster,

Heftpflaster,

Hufkitt,

Lippenpomade,

Pappelpomade,

Salizyltalg,

Senfleinen,

Senfpapier,

Terpentinsalbe zum Gebrauch für Tiere,
Zinksalbe. zum Gebrauch für Tiere;

11.	Suppositorien (suppositoria) in jeder Form
(Kugeln, Stäbchen, Zäpfchen oder dergl.),
sowie Wundstäbchen (cereoli).