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nung  soll  niemals  durchbrochen,  auch  mit  den  Privilegien ­
  und  Machtbefugnissen  nie  eine  Aenderung  vorgenommen ­
  werden.
Der  erste  Gouverneur  ist  Prinz  Rupert,  der  Ausschuss
besteht  aus:  Sir  Robinson,  Sir  Vyner,  Colleton,  Hayes,
Kirke,  Millington  und  Portman.
Im  November  jeden  Jahres  findet  eine  Generalversammlung ­
  statt,  welche  den  neuen  Gouverneur,  Vicegouverneur
  und  das  Committee  für  ein  -Jahr  wählt.  Im  Falle
der  Gouverneur  stirbt,  oder  sein  Amt  schlecht  verwaltet, ­
  kann  die  Gesellschaft  ihn  absetzen  und  einen  neuen ­
  wählen.
Die  Ausbeutung  aller  Fischereien  und  Minen,  die  etwa ­
  noch  entdeckt  werden,  wird  schon  im  Voraus  garantiert. ­

Das  ganze  Land  soll  angesehen  sein  wie  eine  der  andern ­
  englischen  Pflanzstätten  oder  Kolonien  in  Amerika
unter  dem  Namen  von  „Rupertsland.”
Die  Company  und  ihre  Nachfolger  sind  die  wahren
und  absoluten  Herrn  und  Eigentümer  des  Landes.
So  oft  der  König  das  Land  betritt,  sollen  ihm  „two
elks  and  two  black  beavers”  zum  Präsent  gemacht  werden. ­

Alle  Einzelgesetze  und  Einrichtungen  bestimmt  die  Company ­
  selber,  jedoch  so,  dass  sie  nicht  mit  den  Gesetzen
und  Gebräuchen  des  englischen  Staates  kollidieren.
Dieselben  Privilegien  der  Company  erstrecken  sich  auf
alle  die  Länder,  die  sie:  noch  von  der  Bai  aus  zu  Wasser
oder  zu  Lande  entdecken  wird,  wenn  sie  noch  nicht  im
Besitze  irgend  einer  andern  christlichen  Macht  sind.
Andern  Personen  ist  es  verboten,  die  Gebiete  der  Company ­
  zu  betreten  oder  dort  Handel  zu  treiben,  wenn  sie
nicht  die  specielle  Erlaubnis  der  Company  haben.  Niemals ­
  aber  soll  ohne  Zustimmung  der  Company  irgend