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einer  andern  Gesellschaft  ein  Privileg  verliehen  werden,
das  den  Bestimmungen  der  Company  zuwiderläuft.
Jedes  Mitglied  hat  eine  Stimme,  wenn  es  ioo  Pfd.
subscribiert  hat,  für  jedes  weitere  ioo  Pfd.  entsprechend
mehr  Vota.
Die  Gesellschaft  hat  das  Recht,  Gouverneure  und  Offiziere ­
  zu  ernennen,  welche  die  Forts  und  Plätze  eventuell ­
  mit  Waffengewalt  zu  verteidigen  haben.  Sie  hat
die  Gerichtsbarkeit  über  ihre  Leute.
Sie  hat  das  Recht,  Kriegsschiffe  auszusenden,  Forts
zu  errichten,  Soldaten  zu  unterhalten  und  Krieg  anzusagen,
  oder  Frieden  zu  schliessen  mit  jedem  nicht  christlichen ­
  Volk.
Alle  Personen,  die  ihre  privilegierten  Länder  oder  Meere ­
  betreten  oder  befahren,  darf  sie  gefangen  nehmen  und
nach  England  schicken,  wo  über  ihr  Vergehen  abgeurteilt ­
  wird.
Um  Unredlichkeiten  unter  den  eignen  Leuten  vorzubeugen, ­
  hat  jeder  einzelne,  der  im  Dienste  der  Company
steht,  sich  eidlich  zu  verpflichten,  seine  Schuldigkeit  zu
tun.
Zum  Schluss  wird  die  Genossenschaft  dem  Wohlwollen
aller  derer  empfohlen,  die  einmal  rechtlich  oder  geschäftlich ­
  mit  ihr  zu  verhandeln  haben.
Die  Rechtskräftigkeit  dieses  Charter  ist  später  vielfach
angegriffen  worden;  aber  die  Company  hat  sich  stets
dieser  Angriffe  zu  erwehren  gewusst.  Ihr  kam  dabei  jedenfalls ­
  zu  statten,  dass  von  Anfang  an  Personen  von
höchster  Stellung  unter  ihren  Aktionären  waren  und  während ­
  der  langen  Zeit  ihres  Bestehens  hat  sie  nach  Möglichkeit ­
  dafür  gesorgt,  dass  sie  dieses  Hinterhaltes  nicht
verlustig  ging.
Ein  bedeutender  Uebelstand  in  ihren  Bestimmungen
war  die  ungenügende  Festlegung  der  geographischen  Ver-