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zu  bitten  bis  zur  Aufhebung  der  Kontinentalsperre.
Da  dieses  Gesuch  abschlägig  beschieden  wurde,  suchten ­
  die  Aktionäre  um  eine  Anleihe  von  60  ooo  Pf.  nach.
Darauf  erklärte  die  Regierung,  es  gäbe  keinen  Fonds,
aus  dem  eine  solche  Anleihe,  ohne  spezielle  Autorisierung
  des  Parlaments,  gemacht  werden  könne.  Sie  war
aber  schliesslich  bereit,  zwölf  Monate  lang  das  Aufspeichern ­
  der  Felle  ohne  Zoll  gestatten  zu  wollen.
Von  der  Regierung  kam  also  keine  nennenswerte  Unterstützung; ­
  man  musste  sich  selber  helfen.  Dazu  wurden ­
  denn  auch  verzweifelte  Anstrengungen  gemacht.
Die  Reform  des  Handelssystems,  zu  der  man  sich  in
frühem  guten  Tagen  nicht  verstehn  konnte,  erfolgte  jetzt
endlich  unter  dem  Drucke  der  Not:  Zur  Hebung  des
Unternehmungsgeistes  wurde  1810  nach  den  Regeln  der
North-West-Company  eingeführt,  auch  den  Oberoffizieren
in  Amerika  einen  Anteil  am  Gewinn  zu  gestatten.
Dann  suchte  man  der  unglaublichen  Gesetzlosigkeit  und
den  Räubereien  zu  steuern.  Hier  schien  nur  eine  geregelte ­
  Gerichtspflege  helfen  zu  können.  Ueber  diese  Angelegenheit ­
  fanden  Verhandlungen  zwischen  den  Häuptern
der  Gesellschaften  statt,  und  der  Gouverneur  der  Hudsonsbay-Company,
  Richardson,  schlug  vor,  an  der  Thunderbay
  (Lake  Superior)  einen  Militärposten  zu  errichten.
Aber  diese  Massregeln,  die  zur  Verbesserung  der  Lage ­
  dienen  sollten,  nützten  nichts.  Das  letzte  Projekt  schlug
gerade  zum  Schaden  der  Company  aus,  denn  auch  die
„Grand-Juries”  in  Quebec  beschäftigten  sich  mit  der  Frage. ­
  Nach  längeren  Verhandlungen  mit  der  britischen  Regierung ­
  ging  die  „Canada  Iurisdiction-Act”  durch,  welche
den  Gerichtshöfen  von  Ober-  und  Untercanada  die  Iurisdiktion
  zusprach.
Das  war  eine  Niederlage  der  Company,  denn  diese
Gerichtshöfe  standen  unter  dem  Einflüsse  der  Nordwes-