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möglich  war,  und  es  war  natürlich,  dass  die  Company
der  Kolonisation  entgegenwirken  musste.  Das  Mutterland
würde  seinen  Willen  durchsetzen,  das  war  klar,  und  darum ­
  galt  es  dafür  zu  sorgen,  mit  der  Regierung  möglichst
gut  auszukommen.
Governor  Pelly  wusste  wohl,  dass  er  sich  und  den
Aktionären  eine  schwere  Bürde  auf  den  Nacken  lud,  als
er  der  Regierung  anzeigte,  die  Gesellschaft  wolle  selbst
die  Besiedelung  und  Bebauung  in  die  Hand  nehmen,
aber  dies  war  zunächst  der  einzige  Weg,  um  fü&amp;  einige ­
  Jahre  gesichert  zu  sein.  Lord  Russell  verteidigte
vor  dem  Parlament  diesen  Ausweg  gegen  Gladstone,  u.a.
mit  dem  Hinweis  darauf,  dass  das  Land  ja  bereits  bis
1859  der  Company  von  der  Krone  übertragen  sei,  das
könne  nicht  rückgängig  gemacht  werden.  Zu  warten  bis
zu  dieser  Zeit,  sei  aber  deshalb  nicht  möglich,  weil  dann
die  Gefahr  einer  amerikanischen  Einwanderung  drohe.
Schliesslich  triumphierte  die  Company  wieder:  Die  Urkunde, ­
  der  Uebertragung  der  Kolonisation  von  Vancouver-Island
  an  die  Hudsonsbay-Company  wurde  am  13.
Januar  1849  unterzeichnet,  aber  dieser  Erfolg  regte  die
Gegner  noch  einmal  zu  erneuten  Anstrengungen  an,  und
im  Jahre  1857  glaubten  sie  endlich  der  Verwirklichung
ihrer  Wünsche  nahe  zu  sein.
Sie  hatten  es  durchgesetzt,  dass  das  Parlament  ein  „Select
  Committee”  von  19  Parlamentsmitgliedern  beauftragte, ­
  den  Zustand  der  britischen  Besitzungen  zu  untersuchen,
die  unter  der  Administration  der  Hudsonsbay-Gesellschaft
ständen  und  die,  über  welche  sie  Handelsrecht  besässe.
Das  Ergebnis  der  Untersuchungen  des  Committees  war,
dass  beschlossen  wurde,  die  Administration  über  das  Redriver- ­
  und  Saskatchewan-Gebiet  der  Company  zu  nehmen
und  das  Land  unter  die  Regierung  von  Canada  zu  stellen,
dagegen  sollte  ihr  das  Privileg  des  exklusiven  Handels
im  Interesse  von  Recht  und  Ordnung  weiter  verbleiben.