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land  und  den  andern  Gebieten  von  British-Nord-Amerika. ­

2)  Canada  zahlt  der  Company  300  000  Pf.,  wenn  Rupertsland ­
  in  den  Besitz  der  Dominion  of  Canada  übergegangen ­
  ist.
3)  Die  Company  kann  innerhalb  zwölf  Monate  nach
der  Abtretung  eine  Landparzelle  bei  jeder  ihrer  Stationen
auswählen,  innerhalb  der  in  Art.  I.  festgelegten  Grenzen. ­

4)  Die  Grösse  der  Parzellen  darf  im  Redriverdistrikt
nicht  .  ...  a  eres  übertreffen  und  nicht  3  000  acres
ausserhalb  dieses  Landes.  Der  Gesamtbetrag  darf  nicht
50  000  acres  übersteigen.
5)  Soweit  es  möglich  ist,  müssen  die  Parzellen  die
Gestalt  von  Rechtecken  haben,  deren  Länge  nicht  mehr
als  doppelt  so  gross  ist,  wie  die  Breite.
6)  Die  Company  kann  fünfzig  Jahre  nach  der  Abtretung ­
  in  einem  Distrikt  innerhalb  des  Fertile  Belt, 71 )  in
dem  Land  zur  Kolonisierung  ausgeschrieben  wird,  Bodenprivilegien ­
  beanspruchen  die  nicht  1 / 20  des  ausgeschriebenen ­
  Landes  übersteigen.  Diese  Landparzellen  werden
ausgelost,  und  die  Company  bezahlt  einen  Teil  der  Vermessungskosten. ­

7)  Der  Fertile  Belt  hat  folgende  Grenzen:  Im  S.  die
Vereinigten  Staaten,  im  W.  die  Rocky  Mountains,  im
N.  den  nördlichen  Arm  des  Saskatchewan,  im  O.  den  Lake
Winnipeg,  Lake  of  the  Woods  und  die  verbindenden  Gewässer. ­

9)  Die  Company  führt  ihren  Handel  ohne  Hindernis
fort  in  ihrer  Eigenschaft  als  Korporation.
10)  Canada  übernimmt  die  Kosten  der  Telegraphenlinie
und  die  eventuellen  Reparaturen.
Das  waren  die  Grundlagen  zur  neuen  Aera  in  Canada.

71 )  Das  fruchtbare  Redriver-  und  Saskatchewan-Gebiet.