1 EU CD. . I ■ J qäImiJp r ; 7 j § A V- 3 i -i V/ tL »‘ V1 ■so’; Quiches’Ssminar. Europa. Frankreich. Freiwilliger Zusammenschluß der Kaufleute und staatliche Organisation der Handelsinteressenvertretung haben in Frank reich ungefähr gleichzeitig zur Bildung von Handelskammern geführt, welche für die meisten Nachbarländer vorbildlich gewesen sind. Im Jahre 1599 schlossen sich die Kaufleute von Marseille zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen zu sammen und bildeten eine- freie Organisation. Etwa gleich zeitig gründete König Heinrich IV. eine französische Chambre superieure du Commerce zur Beratung und Begutachtung der auf den Handel bezüglichen Gesetze. Als letztere bald wieder ihre Tätigkeit einstellte, wurde sie unter Ludwig XIII. im Jahre 1616 auf Ersuchen der Kaufleute wiederhergestellt und 1664 und 1700 auf breitere Grundlagen gestellt. Zur Unter stützung dieses Zentralorgans einer kommerziellen Interessen vertretung wurden 1700—1701 in Frankreich 10 lokale Handels kammern errichtet, welche die Aufgabe hatten, die Regierung von den Wünschen und Bedürfnissen der Handels- und Gewerbe welt in Kenntnis zu setzen. Die Organisation der Kammern war, den Verhältnissen der einzelnen Plätze Rechnung tragend, verschieden; ihre Kosten wurden von der Stadt ihres Sitzes oder von der Provinz ihres Wirkungskreises gedeckt. Im Jahre 1791 wurden die Kammern und die Zentralstelle unterdrückt; letztere aber erwies sich als unentbehrlich und wurde noch im gleichen Jahre restituiert. Fast alle, ihrer offiziellen Stellung beraubten Handelskammern blieben als freie Vereini gungen in Tätigkeit, bis auch sie im Jahre 1803 wieder in ihre alte Stellung eingesetzt wurden. Im gleichen Jahre wurden als rein begutachtende Organe für die Fragen des Gewerbes die Cham- bres consultatives des Arts et Manufactures neben den Handels kammern errichtet. Im Jahre 1880 wurde beim Ministerium ein Comite consultatif des Arts et Manufactures begründet. Es bestehen also jetzt in Frankreich vier verschiedene Arten üebersieht aber von Organen zur Vertretung der Handels- und Gewerbeinteresseu. Organisation. Der Handel und die Schiffahrt finden ihre Vertretung in den Handelskammern, welche eine reiche gutachtliche und Ver waltungstätigkeit ausüben. Das Gewerbe (Industrie und Hand werk) wird ebenfalls von den Handelskammern vertreten,