8 glieder, welche auf Vorschlag des Handelsministers durch Dekret aus der Zahl der französischen Staatsräte, den Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften, des Corps des Fonts et Chaussees et des Mines und aus Handel und Industrie ernannt werden. Ein Sekretär wird, vom Minister bestellt. Während der Conseil ein mehr handelspolitischer und volkswirtschaftlicher Beratungs körper ist, ist das Comite consultatif eine aus ihren technischen Erfahrungen schöpfende Arbeitshehörde. Großbritannien und Irland. Die englischen Handels kammern im allgiem einen. Mitgliedschaft. Kammer ausschuß. Die Handelskammern von Großbritannien und Irland unter scheiden sich von den meisten Handelskammern des Kontinents durch das Fehlen aller durch Gesetz vorgeschriebener Aufgaben und Befugnisse. Sie sind völlig freie Vereinigungen von Kauf leuten und Industriellen, _ welche in keinerlei amtlichen Be ziehungen zu den Staatsbehörden stehen, keinerlei Unterstützungen vom Staate erhalten, sondern ihre Kosten durch Beiträge ihrer Mitglieder und Gebühren der von ihnen geschaffenen Anstalten usw. decken. Eine Handelskammer hat das Hecht, aber nicht die Pflicht, sich als Korporation mit juristischer Persönlichkeit ointragen zu lassen. Die Eigenschaft als „Corporation limited“ erhält sie nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für alle Gesellschaften gelten. Der Eintritt eines Handels- und Gewerbetreibenden in die Handelskammer ist vollkommen freiwillig. Er erfolgt auf Grund eines Eintrittsgesuches durch Aufnahmebeschluß des Handels kammerausschusses. Er verpflichtet zur Zahlung eines Eintritts geldes und zur Leistung der Jahresbeiträge. Mehrmals im Jahre tritt die Handelskammer zu Generalversammlungen, zur Vor nahme von Wahlen, zu Beratungen und Beschlußfassungen zu sammen. Neben den Versammlungen der ganzen Kammer finden in manchen Kammern Zusammenkünfte der Kammermitglieder gewisser Branchen (Trade Sections) zur Beratung ihrer Spezial- interessen statt. Diese Trade Sections wählen einen Vorsitzenden, welcher sie im Ausschuß der Handelskammer, deren Mitglied er ohne weiteres ist, vertritt. Bei jeder Kammer besteht ein als Kammerrat oder Kammer amt (Council oder Board) bezeichneter Ausschuß. In diesen wählt die Generalversammlung alljährlich, in der Hegel auf drei Jahre, eine Anzahl von Mitgliedern. Neben diesen gewählten Mitgliedern gehören den Ausschüssen ex officio der Lord-Mayor und die members of Parliament des Kammersitzes und andere von der Kammer hierzu bestimmte Personen, auch Vertreter von Vereinen an. Der Ausschuß hat die Aufgabe, unter der Aufsicht und