9 Oberkontrolle der Gesamtheit der Kammermitglieder alle Ge schäfte der Kammer zu führen. Zur Erledigung bestimmter Ver waltungsaufgaben, sowie zur Verfolgung bestimmter Beratungs gegenstände setzen die Kammerausschüsse Komitees ein. Die Handelskammern betrachten sich als freie Vermittler zwischen der britischen Kaufmannschaft einerseits, den Regierungs- behörden und dem Parlamente andererseits. Durch Abordnung von Deputationen und durch Ausarbeitung von Denkschriften und Eingaben nehmen sie Einfluß auf die Behandlung aller Handel und Industrie berührenden Fragen. Sie stehen in Korre spondenz mit dem Auswärtigen und dem Kolonialamt, in be sonderem Grade mit dem Ministerium des Innern und dem Handels amte. Letzteres hat, von seinen exekutiven Aufgaben eines Handelsministeriums abgesehen, als beratende Handelsabteilung des Staatsrats die Pflicht der regelmäßigen Kenntnisnahme aller "Wünsche und Bedürfnisse von Handel und Verkehr. Bei der Erfüllung dieser Pflicht leisten die Handelskammern wertvolle Hilfe. Für die Prüfung von Gesetzesvorlagen, Privilegien bewerbungen usw. haben die Handelskammern größere Bedeutung erlangt, als sie die hierfür bestimmten Parlamentsausschüsse besitzen. Oeffentlich-rechtliche Befugnisse haben die englischen Kammern nicht; doch erkennen einige auswärtige Regierungen die von ihnen ausgestellten Ursprungszeugnisse und Legitimationen für Geschäftsreisende an. Außer mit den erwähnten Leistungen für die Allgemeinheit beschäftigen sich die Kammern auch mit besonderen Diensten, die sie ihren Mitgliedern bieten. Sie geben Auskünfte über Zoll tarife und -Ordnungen, über statistische Fragen, über Markt preise und Adressen. Sie bestellen Schiedsgerichte für Handels streitigkeiten und schlichten Konflikte zwischen Arbeitgebern und -nehmern. Durch Veranstaltung von Meetings und Vor lesungen und durch Publikationen fördern sie die wirtschaftliche Bildung ihrer Mitglieder. Endlich widmen sie sich in hohem Grade dem gewerblichen und kaufmännischen Schulwesen. Obwohl die englischen Handelskammern durch keinerlei all gemeine Gesetzesvorschriften einheitlich organisiert sind, unter scheiden sie. sieh in Verfassung und Tätigkeit nur wenig von einander. Ihre Statuten und Geschäftsordnungen stimmen viel mehr teilweise im ■'Wortlaute überein. Natürlich aber sind die Kammern je nach der Größe des von ihnen vertretenen Handels platzes an Mitgliederzahl, Einkommen und Umfang der Geschäfte verschieden. Die Handelskammer zu London besaß am 31. Dez. 1904 3738 Mitglieder. Die Aufnahme erfolgt durch das Council der Handelskammer auf schriftliches Gesuch, welchem die Empfehlung des Bewerbers durch zwei Kammermitglieder beiliegen muß. Außer Einzelpersonen dürfen auch Firmen beitreten; diese müssen Funktionen. Die Handels kammer London. Mitglieder.